No. 32
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 20. April
1869
neununddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1869 Nr. 32 Seite 1]

Mit der heutigen Nummer wird Nr. 11 des Bundesgesetzblattes versandt.


- Die Erklärungen des Ministers Lavalette vor der Kammer in Paris über die Politik Frankreichs gegenüber Deutschland sind sehr wichtig, schon weil sie viel weniger dunkel und zweideutig sind als frühere Erklärungen. "Wir mischen uns nicht in rein deutsche Angelegenheiten," sagt Lavalette; "legitime Gründe allein könnten uns veranlassen, von der Nichteinmischung Abstand zu nehmen." Was heißt das? Frankreich erkennt die fertigen Thatsachen des Jahres 1866 z. B. den Norddeutschen Bund, wie er jetzt besteht, an, er ist ihm eine rein deutsche Angelegenheit, in die es sich nicht mischt. Ein "legitimer Grund" zum Einmischen wäre aber für Frankreich ein Ueberschreiten des Main. Will Preußen über den Main, so scheint Frankreich Entschädigungen zu verlangen oder sie holen zu wollen. Das scheint der Sinn der Erklärung Lavalettes zu sein, und dieser Sinn ist nicht so friedlich als der artige Wortlaut der Rede. Der kluge Mann scheint Preußen die Verantwortung eines Krieges zuschieben zu wollen.
- Bismarcks "Provinzial=Correspondenz" feiert die Rede Lavalettes in Paris als ein erfreuliches Ereigniß, welches die Stimmung in ganz Europa heben müsse. Die Rede entspreche dem Geiste des französischen Volkes und sei eine wirkliche Friedensbürgschaft.
- Der Kriegsminister Marschall Niel in Paris rühmt der neuen französischen Militairorganisation nach, daß man mit ihr in acht Tagen das französische Heer von dem Friedens= auf den Kriegsfuß setzen könne ohne daß das Ausland etwas merke.
- Zum 100sten Geburtstag Napoleon I. am 15ten August soll nach einem Briefe des Kaisers jeder Soldat der Republik und des ersten Kaiserreichs eine Pension von 250 Franks erhalten.
- Unter den Büchern , die jetzt in Spanien reißenden Absatz fanden, steht das Neue Testament oben an. Man verkauft es in der spanischen Uebersetzung von Valera. Auch einzelne Bücher desselben werden verkauft. So setzte man an einem Tage von dem Evangelium Matthäus 40,000 Exemplare in Madrid ab.
- Zur Ueberwachung des Kirchengebets in der Provinz Hannover für den König von Preußen waren nach dortigen Blättern die Landgendarmen beauftragt. Jetzt sind nach der 'Allg. ev.=luth. Kirchenzeitung' in Folge dessen eine ziemliche Anzahl Anklagen eingelaufen, so daß der Cultusminister sich veranlaßt sieht, gegen die hannover'schen Geistlichen, welche jenes Gebet unterlassen haben, amtlich einzuschreiten.
- Die Wiener Zeitungen haben sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen und statt begeisterter Worte dem Papste zu seiner Jubelfeier bittere Worte gespendet. So sagte der 'Wander': "Das Papstthum von heutzutage ist eine Ruine, mit Goldflitter behangen, eine zerborstene Säule, die man am festlichen Tage umkränzen, aber weder durch Feierlichkeiten, noch durch Peterspfennige und Zuaven wiederherstellen kann in alter Größe und Pracht."
- In Wiesbaden ist eine Rothschild'sche Tochter, 18 Jahre alt, gestorben.
- Sonst wußte man nur von 11 Planeten, jetzt ist die Zahl derselben bis auf 116 gestiegen. Den jüngsten entdeckte in diesen Tagen Dr. R. Luther auf der Sternwarte zu Düsseldorf.
- Auch in großen Städten ist man neugierig genug, seinem Nachbar in den Beutel und Topf zu gucken. Vom Rothschild haben die Pariser glücklich herausgebracht, daß er eine Milliarde und 700 Millionen Francs hinterlassen hat und daß (zu den beliebten 5 Procent berechnet) seine Erben die Mühe haben, jährlich 85 Millionen, monatlich 7 Millionen und einige 100,000 und täglich 250,000 Franks einzustreichen.
- Auf dem Liebhaber=Theater in Weißenfels erschoß ein Spieler seinen Gegner auf der Bühne und bestem Freund im Leben. Durch das Unglück stellte sich erst heraus, daß die Pistole, die er von einem Büchsenmacher geliehen, geladen war. Der Büchsenmacher wurde zu 2 Jahren Gefängniß verurtheilt.
- Ein 1866er, General Herwarth v. Bittenfeld, Gouverneur von Magdeburg ist zur Disposition gestellt.
- Der in Wiesbaden erscheinende "Rheinische Kurier" erhielt folgende naive Zuschrift: "Herr Redactär! Seit langer Zeit wird in Ihrem Schornal gegen die Gassenbuben gepredigt, daß sie die Fenster einwerfen, an den Schellen reißen et Zetera. Nun gehen sie einmal selbst durch die Straßen. An Vielen Läden sind Schellenzüge und darunter steht: "Man bittet zu klingeln." Das lasse ich und meine Collegen uns nicht zweimal sagen und besonders Winters Abends thun wir's gern. Aber thun wir da was Böses? Man fordert uns ja dazu auf! Dies ist auch eine Ansicht. Ergebenst Philipp, Gassenbub, und in der Schul der Unnerscht."


Ein Verbrecher.
(Erzählung von Friedrich Friedrich.)
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1869 Nr. 32 Seite 2]

Ein Verbrecher.
(Erzählung von Friedrich Friedrich.)
(Fortsetzung.)


Anzeigen.

Bekanntmachung.
Die Musterung der Militairpflichtigen des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg wird an den nachbenannten Tagen stattfinden, und zwar in Schönberg im Hause der Gastwirthin Boye
am Dienstag den 18. Mai c. für Stadt Schönberg, Vogtei Schönberg und die zurückgestellten früheren Jahrgänge der gedachten Ortschaften.
am Mittwoch den 19. Mai c. für die Vogteien Rupensdorf und Schlagsdorf, sowie für die Zurückgestellten früherer Jahrgänge dieser Vogteien.
am Freitag den 21 Mai c. für die Vogteien Stove und Mannhagen mit den Gütern, für die Zurückgestellten dieser Vogteien und der Güter, sowie das Classifications=Geschäft.
am Sonnabend den 22. Mai c.: Loosung, jedes Mal Morgens 8 Uhr.
Es wird hierzu das Nachstehende bemerkt:

1) Zur Musterung haben sich bei Vermeidung der in den §§ 176 ff. der Militair=Ersatz=Instruction vom 26. März 1868 angedrohten Strafen zu gestellen:

a) alle in dem Zeitraum vom 1. Juli 1848 bis ultimo December 1849 einschließlich Geborenen;
b) alle in den Jahren 1846 bis 1. Juli 1848 incl. und in früheren Jahren Geborenen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht erhalten haben, mithin die zurückgestellten, disponibel Gebliebenen früherer Jahrgänge u. s. w.
und zwar ad b unter Mitbringung ihrer Loosungs= und Gestellungsscheine.

2) Die Ortsbehörden haben sämmtliche im Orte anwesende und in den Stammrollen verzeichnete, resp. seit Aufstellung derselben zugegangene oder zugewanderte Militairpflichtige des laufenden Jahrganges, nicht minder die sub Nr. 1 b aufgeführten Individuen zu dem betreffenden Tage, der festgesetzten Stunde und an den bestimmten Ort vor der Kreis=Ersatz=Commission zu beordern und dieselben entweder persönlich, oder durch einen genügend instruirten zuverlässigen Bevollmächtigten vorzustellen.

3) Auch ist seitens der Ortsbehörden dafür Sorge zu tragen, daß in dem Musterungstermine die noch fehlenden Geburtsscheine derjenigen, welche nicht in der Geburtsliste stehen, zur Vorlage gebracht und ferner, daß über alle in den Stammrollen verzeichneten Individuen, welche inzwischen den Ort oder Bezirk verlassen haben, zuverlässige Nachrichten über den gegenwärtigen Aufenthalt gegeben werden können. Inzwischen zugezogene oder zugewanderte Individuen können in den Stammrollen sofort als Zugang nachgetragen werden.
Die Stammrollen sind im Musterungstermine wieder vorzulegen.

4) Alle zur seemännischen Bevölkerung gehörigen Militairpflichtigen, nämlich:

a) Seeleute von Beruf, d. h. Leute, welche mindestens ein Jahr auf See=, Küsten= oder Haff=Fahrzeugen oder Booten gefahren sind;
b) See=, Küsten= und Haff=Fischer, welche die Fischerei mindestens ein Jahr lang gewerbsmäßig betrieben haben;
c) Schiffszimmerleute, welche zur See gefahren sind;
d) Maschinisten, Maschinisten=Assistenten und Heizer von See= und Flußdampfern, vergleiche § 5 und 34 der Militair=Ersatz=Instruction, werden aufgefordert, die über ihre Fahrzeit, resp. über ihre gewerbliche Qualification Auskunft gebenden Papiere etc. zu beschaffen und bei ihrer Gestellung vorzulegen.

5) Gesuche um Zurückstellung vom Militairdienst, Reclamation, - vergl. § 42 ff. der Militair=Ersatz=Instruction - werden sofort im Musterungstermin entschieden werden. Die Ortsbehörden werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß derartige Gesuche nach Vorschrift des § 4 Nr. 13 der Verordnung vom 2. Mai v. J. gehörig vorbereitet und mit den nöthigen Attesten versehen, im Termin vorgelegt werden

[ => Original lesen: 1869 Nr. 32 Seite 3]

können. Auch sind in Fällen, wo die Kränklichkeit und Altersschwäche der Eltern den Reclamationsgrund bildet, oder wo erwachsene Brüder des Reclamirten zur Vertretung desselben in seinen häuslichen Verhältnissen nicht geeignet sein sollten, diese Personen mit zur Stelle zu beordern, soweit ihr Gesundheitszustand die Gestellung zuläßt, oder sonst ärztliche Atteste über ihren Gesundheitszustand beizubringen.
Wird den gesetzlichen Vorschriften über Anbringung der Reclamationen nicht genügt, oder werden derartige Gesuche erst nach dem Musterungstermine angebracht, so wird die Zurückweisung unausbleiblich erfolgen.

6) Das Vorhandensein von solchen Fehlern und Gebrechen, welche für den Arzt nicht sogleich erkennbar sind, z. B. Schwerhörigkeit, Blödsinn u. s. w. muß durch glaubhafte Atteste seitens der Orts=Polizeibehörde, des Ortsgeistlichen und sonstiger zuverlässiger Persönlichkeiten nachgewiesen werden.
Zur Nachweisung von Epilepsie wird auf die Bestimmung in § 74 Nr. 5 der Ersatz=Instruction aufmerksam gemacht.

7) Die Ortsbehörden haben die Militairpflichtigen während der Hin= und Rückreise zu den Musterungen in Aufsicht zu halten, damit Klagen über Ungehörigkeiten der Ersatz=Mannschaften vermieden werden.

8) Die Loosung der zur jüngsten Altersclasse gehörigen, der in der Zeit vom 1. Juli 1848 bis ultimo December 1849 geborenen Militairpflichtigen, findet nach beendigtem Geschäfte für sämmtliche Militairpflichtige des Aushebungsbezirks ohne Unterbrechung am Sonnabend den 22. Mai cur. in Schönberg, Morgens 8 Uhr statt.
Wenn die Mililairpflichtigen dazu nicht erscheinen , so zieht ein Mitglied der Commission für sie das Loos.
Das Nichterscheinen im Loosungstermin hat keinerlei Nachtheil zur Folge.

9) Mannschaften der Reserve, welche auf Grund der Bestimmungen der Hohen Großherzoglichen Landes=Regierung vom 2. Juni 1868 wegen ihrer häuslichen Verhältnisse zurückgestellt zu sein wünschen, haben sich mit ihren Papieren während der angesetzten Musterungstermine bei der Kreis=Ersatz=Commission zu melden.

Schönberg den 15. April 1869.
Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission des Aushebeungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Zur Sicherstellung der Erbmasse des verstorbenen Particuliers Wiese sind mittelst Proclams vom heutigen Tage alle diejenigen, welche Forderungen irgend einer Art an die Hinterlassenschaft des verstorbenen Particuliers Wiese zu haben glauben, ein für allemal, mithin peremtorisch und unter Androhung der Präclusion, verabladet, solche in dem auf den 13. Mai d. J. angesetzten Termin Mittags 12 Uhr auf hiesiger Rathsstube anzumelden und sofort gehörig zu bescheinigen.
Ratzeburg, den 19. März 1869.
Königlich Herzoglicher Stadthauptmann, Bürgermeister und Rath.
In fidem:
Richter, Stadtsecretär.


Vermischte Anzeigen.

Der uns am 4. d. Mts. geborene Sohn ist uns am 10. durch den Tod wieder genommen, welches Freunden und Bekannten tiefbetrübten Herzens ergebenst anzeigen
G. Drevs und Frau.
Schönbeck.


Im Grunde wenig überrascht durch die drollige Art, mit der Herr Advocat Kindler von den Geldbelegungen in Grund und Boden auf die nur zur Erleichterung des täglichen Geschäftsverkehrs bestimmten Bankgeschäfte überspringt, möchte nun ich - da mein Vater es verschmäht, mit solchen Waffen zu kämpfen - mir erlauben, das Publikum über den wirklichen Sachverhalt aufzuklären.
Es ist richtig, daß augenblicklich in Hamburg, Rostock und Lübeck von dortigen Banken zu 5 % Geld zu haben ist, nun hat der Herr Advocat vergessen (-?) die Reisekosten, Porto, Provision und andere Weitläuftigkeiten mit in Rechnung zustellen. -
Thatsache jedoch ist es aber auch, und von dem Herrn Advocaten bei seinen so sicheren Erkundigungen jedenfalls ganz übersehen, hinzuzufügen, daß dieselben Banken schon früher, z. B. Johannis 1866, längere Zeit 9 und 10 %, durch die knappen Verhältnisse des Geldmarktes veranlaßt, nahmen, was sich bei jeder knappen Geldzeit wiederholen dürfte, während unsere Schweriner Bank zu derselben Zeit nur 7 % berechnet und diesen Zinsfuß nie überstiegen hat. Höchst ungenau sind auch die weiter angeführten Procentsätze des Herrn Advocaten und führe ich diese daher specifizirt an.
Ein Wechsel von 50 Thlr. kostet, da er, wie überhaupt jeder Wechsel, 3mal berechnet und das Porto nach und von Schwerin von uns getragen wird, bei jeder Prolongation 8 ßl. Unkosten oder Provision.
Von 50-300 Taler (Mecklenburg) kosten 100 Taler (Mecklenburg) 1/4 % = 12 Schilling (Mecklenburg), mithin wirklich pro anno 7 %.
Von 300-3000 Taler (Mecklenburg) kosten 100 Taler (Mecklenburg) 1/6 % = 8 Schilling (Mecklenburg), mithin wirklich pro anno nur 6 2/3 %.
Von 3000-4000 Taler (Mecklenburg) kosten 100 Taler (Mecklenburg) 1/8 % = 6 Schilling (Mecklenburg), mithin wirklich pro anno nur 6 1/2 %.
Von 4000 Taler (Mecklenburg) und drüber kosten 100 Taler (Mecklenburg) 1/16 % = 3 Schilling (Mecklenburg), mithin wirklich pro anno nur 6 1/4 %.
Dabei ist es nun stets unser Bestreben gewesen, wenn die betreffenden Interessenten diese Gelder nicht gut ohne Störung ihrer Geschäfte etc. nach längerer Zeit zurück zahlen konnten, ihnen dieses bei genügender Sicherheit von Privatkunden zu 4 % zu verschaffen, wofür eine Menge von Beweisen vorliegen.
Sind nun die obigen Ansätze dem Herrn Advocaten zu theuer, so wundert mich nur, daß derselbe seit Jahren selbst diverse Personen an uns in solchen Geldaffairen gewiesen, resp. empfohlen.
Muß nun demnach jeder Unbefangene einsehen, daß das von meinem Vater Gesagte in voller Geltung bleibt, so erlaube ich mir noch, dem Publikum Folgendes in Erwägung zu stellen:
Es ist naturgemäß und für einen Familienvater sogar Pflicht, daß man durch Benutzung der sich darbietenden Erwerbsquellen seine Einnahme zu vergrößern sucht, vorausgesetzt jedoch, daß man nicht durch andere Verpflichtungen gebunden ist. - Nichts in der Welt verpflichtet aber mehr, als ein öffentlich gegebenes Wort. Und da frage ich nun: Läßt es sich zusammen reimen , daß Jemand , der die Forderung des Wohles speciell des Fürstenthums Ratzeburg gegenüber andern Landestheilen wiederholt öffentlich als seine Lebensaufgabe erklärt hat, jetzt zu Gunsten einer geringen Minorität, die von dem ihr gebotenen Vortheil von 1%, der sie wahrlich nicht glücklich macht, Gebrauch machen will, die bei weitem größere Hälfte der Bevölkerung, die nicht in der glücklichen Lage ist, Geld auf Zinsen auszuleihen, sondern zur Betreibung ihres Geschäftes, zur Erwerbung ihres täglichen Unterhalts fremden Geldes bedarf, auf das schwerste bedrückt und empfindlich schädigt? - Oder steht über allen erklärten und unerklärten Lebensaufgaben ein für alle Male die, Geld zu verdienen? -
Carl Bade.


Versammlung des Imker=Vereins am 27. April, dem ersten Markttage, Morgens 10 Uhr, in meinem Hause.
D. Hempel.


Zum Ladentage am Sonntag den 25. April werden die zum hiesigen Gewerke gehörenden Maurergesellen aufgefordert, sich Nachmittags von 1-2 Uhr im Locale der Gastwirthin Krüger in Schönberg einzusenden, da am zweiten Ostertage nur wenige Mitglieder sich eingefunden hatten.
Die Altgesellen.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 32 Seite 4]

Geschäfts=Eröffnung.
Einem hochgeehrten Publikum Schönbergs und der Umgegend die ergebene Anzeige, daß ich hieselbst in der Siemzerstraße im Hause des Drechslermeisters Herrn Schleuß eine Manufactur- und Modewaaren-Handlung eröffnet habe. Es wird mein eifrigstes Bestreben sein, bei guter und reeller Waare stets die billigsten Preise zu stellen und bitte ich mein Unternehmen gütigst durch Ihr Wohlwollen zu unterstützen.
Schönberg den 16. April 1869.
Hochachtungsvoll und ergebenst August Creutzfeld.


Glück auf!!!
Eine Million 390,000 Thaler baares Silbergeld, vertheilt in 22,400 Gewinnen von ev. Thaler 100,000, 60,000, 40,000, 20,000, 12,000, 2mal 10,000, 2mal 8000, 2mal 6000, 2mal 5000, 4mal 4000, 3mal 2500, 12mal 2000, 23mal 1500, 105mal 1000 etc. etc. bis abwärts 12 Thaler enthält die von Herzoglich Braunschweiger Regierung errichtete und garantirte Landeslotterie. Sämmtliche Gewinne werden sofort nach Entscheidung bar ausbezahlt und muß jedes gezogene Loos unbedingt einen der oben bezeichneten Gewinne erlangen. Es finden im Ganzen nur 6 Ziehungen statt, wovon die erste schon am 10. und 11. Mai stattfindet. Bei Betheiligung dieser Lotterie dürfte im Verhältniß der großen Chancen nur wenig zu riskiren sein, da ein ganzes Originalloos (keine Promesse) nur 4 Thaler, ein halbes 2 Thaler, ein Viertel nur 1 Thaler kostet, welche gegen Einsendung des Betrages nach den entferntesten Gegenden gesendet werden.
Wer also dem Glücke auf wenig kostspielige und solide Weise die Hand bieten will, beliebe geneigte Aufträge vertrauensvoll bald gelangen zu lassen an das mit dem Debit der Loose beauftragte Großhandlungshaus von Gustav Schwarzschild in Hamburg.


Nordamerikan. Lloyd.
Directe Passagier=Dampfschifffahrt zwischen Kopenhagen und New-York mit den großen prachtvoll eingerichteten amerikanischen Dampfschiffen.
Abgangstage:
Ariel den 15. April, ferner den 15. und 30. jeden Monats.
Northern Light den 30. April, ferner den 15. und 30. jeden Monats.
Ocean Queen den 15. Mai, ferner den 15. und 30. jeden Monats.
Passagierpreis:
1. Kajüte 200 Rd. Rm.
2. do. 130 Rd. Rm.
Zwischendeck 70 Rd. Rm.
Kinder bis 12 Jahren bezahlen die halbe Passage, Säuglinge 4 Rd.
Im Passagepreis ist inbegriffen vollständige und reichliche Kost von Kopenhagen bis New=York, ärztliche Hülfe und Medicin im Krankheitszufall.
Kajütspassagiere haben 20 Cubikfuß und Zwischendeckspassagiere 10 Cubikfuß Fracht frei.
Jedem Schiff wird ein von der Compagnie bezahlter Dollmetscher und Condukteur beigegeben.
Passagiere müssen sich in Kopenhagen 48 Stunden vor der bestimmten Abgangszeit einfinden.
Die Fracht von Kopenhagen ist Pfd. Strl. 1. 10 pr. Ton mit 15 % Primage.
Hinsichtlich der Fracht beliebe man sich an C. K. Hansen in Kopenhagen zu wenden.
Ueber Passage ertheilt das Nähere auf mündliche oder schriftliche Anfragen N. P. Frederiksen, autor. Agent, St. Anna Plads 24, Kopenhagen.
NB. Die Schiffe sind den Ansprüchen und Bedingungen, welche vor deren Abgang vom Justizministerium zugestellt werden, unterworfen, in Folge des Auswanderungsgesetzes § 3.
Für die Direction:
Dührssen & Lübbers.


(Hiezu eine Beilage.)


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 32 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 32 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 20. April 1869.


August Groth, Marienstraße, empfiehlt zum bevorstehenden Markt sein durch neue Frühlings=Einkäufe completirtes Manufacturwaarenlager, wie alle möglichen Sommerstoffe, die neuesten Kleiderstoffe von 8 ßl. an, Tuche und Buckskins, sowie Taffete, Zanella's, Crêpe, Orleans, Paramatta, Thybets u. s. w.
Ferner: eine große Auswahl moderner Umschlagtücher zu billigen aber festen Preisen.


Dem geehrten Publikum von Schönberg und Umgegend die ergebenste Anzeige, daß ich zum ersten Male auf dem Schönberger Jahrmarkte mit ächten Möllnischen Zwiebäcken ausstehen werde und bitte um geneigten Zuspruch. Meine Buden sind mit der Firma versehen.
Johann Burmester aus Mölln.


Geschäfts=Eröffnung.
Am 20. d. Mts. eröffne ich am hiesigen Platz ein Manufactur= & Modewaarengeschäft verbunden mit Damen=Confection.
Außer allen dieser Branche zugehörenden Gegenständen halte ich Lager von Tuchen, Buckskins und Paletotstoffen in den anerkannt besten in= und ausländischen Fabrikaten vom einfach billigsten bis zum hochfeinen Genre.
Es wird mein Bestreben sein, durch reelle und billige Bedienung mir bald das Vertrauen der mich beehrenden Käufer zu erwerben, ich halte mich deßhalb bei eintretendem Bedarf angelegentlichst empfohlen. Nach auswärts stehen Muster=Collectionen von sämmtlichen Stoffen des Lagers, sowie Auswahlsendungen gern zu Gebote.
Alle Sendungen geschehen portofrei.
Lübeck im April 1869.
Ludwig Edelstein, Sandstraße 929.


Geschäfts-Eröffnung.
Einem geehrten Publikum Schönbergs und der Umgegend die ergebene Anzeige, daß ich mit dem heutigen Tage meine Colonial-& Material- sowie Porcellan- und Glaswaaren-Handlung eröffnet habe. Bei guter Waare billige Preise und reelle und prompte Bedienung versprechend bitte ich um geneigten Besuch.
Hochachtungsvoll
F. C. Wolgast.
Schönberg, den 20. April 1869.


Ersuche mir noch 5 Flaschen des berühmten Egers'schen Fenchelhonig=Extracts zu übersenden, da ich nach Gebrauch von den 2 Flaschen sofort meine Heiserkeit und meinen Husten verlor. Die Wirkung ist so schnell vor sich gegangen, daß ich nicht umhin kann, einen längeren Gebrauch davon zu machen und dem Erfinder eines Radikalmittels meinen herzlichsten Dank auszusprechen.
Ostrowo bei Filehne, den 11. Juni 1868. Nigala, Officiers=Aspirant.
Die alleinige Niederlage des Schlesischen Fenchelhonig=Extracts von L. W. Egers in Breslau ist
beim Buchbinder C. Sievers in Schönberg.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 32 Seite 6]

J. Burchard aus Rehna besucht wieder den bevorstehenden Schönberger Markt mit seinen Tuch= & Manufacturwaaren.
Durch günstige Einkäufe auf der Leipziger Messe bin ich im Stande zu billigen Preisen zu verkaufen, besonders Tuche, Buckskins und Rockstoffe.
Eine hübsche Auswahl Jacquettes, schon zu 2 Thlr. 16 ßl., modernster Facon, Sonnenschirme von 1 Thlr. an, 10/4, 8/4 und 3/4 breite Zanella's, außerordentlich billig.
Kleiderstoffe in den neuesten Mustern.
Um zahlreichen Besuch bitte ich.
Achtungsvoll
J. Burchard.
Im Hause des Herrn Goldschmied Fischer.


Gebrüder Steiff, Schneidermeister aus Rehna, besuchen den Schönberger Markt zum ersten Male mit ihrem Herren-Garderobe-Geschäft.
Sie empfehlen eine hübsche Auswahl von Röcken, Joppen, Beinkleidern Westen und Unterjacken von den billigsten Preisen an.
Durch gute Stoffe und dauerhafte Arbeit werden sie sich die Gunst des geehrten Publikums zu erwerben suchen und bitten um zahlreichen Zuspruch.
Achtungsvoll
Gebrüder Steiff.


Siegel  Siegel

Stollwerk'sche Brust-Bonbons gegen Heiserkeit und Hustenreiz giebt es nichts Besseres.
Echt zu haben à Packet 6 1/2 Schilling (Mecklenburg) in Schönberg bei Carl Bade; in Carlow beim Kaufmann Siebenmark; in Dassow bei H. C. Bühring; in Grevismühlen bei Wilh. Hagen Und in Rehna bei H. Schneider.


Theodor Creutzfeldt, Gold= und Silberarbeiter, empfiehlt dem geehrten Publikum eine Auswahl moderner Gold= und Silbersachen zur gefälligen Abnahme bestens, unter Zusicherung reeller und billiger Bedienung.
NB. Auch wird alles Gold und Silber, sowie uncourante Münzen von mir angekauft.


Von jetzt an wohne ich in dem neu eingerichteten Hause, der sogen. Schwarz'schen Scheune, am Petersberger Wege vor Schönberg.
Schönberg, den 15. April 1869.
Schultz, Frohnereipächter.


Gefunden ein Pelzkragen. Der rechtmäßige Eigenthümer kann ihn in Empfang nehmen bei Carl Rahn, Marienstraße.


Bettfedern das Pfund zu 26 ßl., 28 ßl., 32 ßl., 36 ßl., 40 ßl. 1 Thlr., 1 Thlr. 4 ßl. hält zur gefälligen Auswahl und besorgt auf das Schnellste
August Creutzfeld.


Bischoff von grünen Orangen a 15 Sgr. pr. Flasche hat vorräthig die Weinhandlung v. Bernh. Drenkhahn.


Mit Stockrosen (Malven) empfiehlt sich jetzt und Georginen zur Pfanzzeit L. Bohn.
Demern, den 5. April 1869.


Karl Kindt aus Rehna empfiehlt sich zum diesjährigen Schönberger Markt mit einer großen Auswahl Schuhzeug für Damen darunter namentlich Zeug= und Leder=Gamaschenstiefel in allen Großen, hohe Schnürstiefel, Morgenschuhe und lackirte Schuhe, und Kinderarbeit in verschiedenen Sorten; Alles in geschmackvollster Facon.
Sein Stand ist wie gewöhnlich vor dem Hause des Herrn Kaufmann Boye; die Bude ist mit seiner Firma versehen.


Mein Lager von allen gußeisernen Waaren als: Dach= und Kellerfenster, Ofenthüren, Heiz=, Asch= und Rohrthüren, Rösten, Rohren aller Art, Schornsteinschieber, Schornsteinrinnen, Sparherde und Sparherdplatten in verschiedenen Sorten, Kanonofen, Platten, sowie auch alle Arten engl. und deutsche Eisenwaaren, emaillirte und verzinnte Kochgeschirre empfehle ich zum billigsten Preise.
Schönberg, April 1869.
C. Maass.


Ratzeburg.
Sonntag den 25. d. Mts. findet durch den Musikverein, Nachmittags 4 Uhr in der Domkirche die Aufführung des Oratoriums Die Schöpfung von Haydn statt.
Die Soli's sind in Händen sehr geschätzter Dilettanten, sowie des Herrn Seydel aus Hamburg.
Billets à 12 Schilling (Mecklenburg) und Textbücher à 3 1/2 Schilling (Mecklenburg) sind in Ratzeburg bei den Herren Buchhändler Schmidt, Kaufmann Haase und Jürgens und in den Hotels "Zum großen Rathskeller" und zur "Stadt Hamburg" zu haben.
An den Kirchthüren werden keine Billets verkauft.
Der Vorstand des Ratzeburger Musik=Vereins.


Am Sonnabend dieser Woche erhalte ich 50 bis 60 schöne Ferkel, 6 bis 7 Wochen alt, wozu ich Kaufliebhaber hierdurch einlade.
Koth, Handelsmann.


Meteorologische Beobachtungen.
April
1869.
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
16.
17.
18.
19.
31.61
30.75
33.57
37.06
7.0
8.0
6.5
5.0
13.4
9.5
11.7
SSO
=ONO
NNW
N
1
0
1
1
trübe.
wolkig.
trübe.
zieml. heit.

Am 15., 16. und 17 auf 1 []' 8, 21 u. 5 Cubikz. Reg.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pf.15 - 15 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Holst. d. Pf.16 - 16 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Hasen d. St.36 - 40 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.14 - 18 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.6 - 8 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Spickgans d. St.26 - 30 Schilling (Mecklenburg),
Flickgans d. St.20 - 24 Schilling (Mecklenburg),
Schinken d. Pf.9 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Schweinskopf d. Pf.5 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Wurst d. Pf.9 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Eier 7 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln d. Faß.6 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(pro Sack in Lüb. Crt.)
Weizen18 1/2 - 19Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Roggen15 - 15Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Gerste14 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer12 - 12Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen15 - 17Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken16 - 18Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen15 - 16Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat20 - 20Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
 
WeizenmehlNr.0: 24Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg),
Nr.1: 22Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg),
Nr.2: 16Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
pr. 200 Pfund Netto zum Consum.


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