No. 53
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 03. Juli
1868
achtunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1868 Nr. 53 Seite 1]

Es ist zur Anzeige gekommen, daß in letzter Zeit die neben den Chausseen angepflanzten Bäume beschädigt, namentlich angeschnitten, ja sogar abgebrochen worden.
Vor solchem Frevel wird hierdurch ernstlich gewarnt, mit dem Beifügen, daß nach der Chaussee=Polizei=Ordnung dieser Unfug mit 1-5 Thlrn., und nach Befinden noch härter, bestraft werden wird.

Schönberg, den 2. Juli 1868.

Großherzoglich=Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Mit der heutigen Nummer wird Nr. 19 des Bundes=Gesetzblattes versandt.


- Neustrelitz, 29. Juni. Das Fest der silbernen Hochzeit unserer Allerhöchsten Herrschaften wurde von Seiten der hiesigen Einwohnerschaft auf mehrfache Weise gefeiert. Vom frühen Morgen an war eine große Anzahl von Häusern mit Fahnen und Flaggen in den mecklenburgischen und englischen Farben geschmückt. Zu Mittag wurden die Armen der Stadt im Schützenhause gespeist, wozu die Kosten durch freiwillige Beiträge zusammengebracht waren. Außerdem versammelten sich in vielen Privathäusern kleinere oder größere Gesellschaften, um den Tag festlich zu begehen und des im fernen England verweilenden hochverehrten Herrscherpaares in Liebe und Treue gemeinsam zu gedenken. Am Nachmittage war in der Fasanerie ein zahlreich besuchtes Concert arrangirt, welches von dem Militär=Musikcorps in gewohnter Weise vortrefflich ausgeführt wurde. Dem Concert folgte ein Abendessen, welches so viele Theilnehmer hatte, als die Räumlichkeit nur zu fassen vermochte, und welches in den ausgebrachten Toasten den Anwesenden erwünschte Gelegenheit bot, das Gefühl der Liebe und Treue gegen das angestammte Fürstenhaus, das jeden Mecklenburger unwandelbar erfüllt, in enthusiastischer Weise kund zu geben. Den Beschluß des Festes machte ein Tanz, als zu einer Hochzeitsfeier unentbehrlicher Bestandteil, welcher die Theilnehmer in der heitersten und fröhlichsten Stimmung bis gegen Anbruch des Tages zusammenhielt. (N. Z.)
- Wie Hamburger Blätter melden, ist von der dortigen Norddeutschen Bank eine neue fünfprocentige Großherzoglich Mecklenburg=Schwerinsche Anleihe an den Markt gebracht. Vornehmlich zum Zwecke der Erbauung der Lübeck=Kleinen Eisenbahn beabsichtigt die Großherzoglich Mecklenburg=Schwerinsche Regierung eine Anleihe von 2 1/2 Mill. Thlr. Pr. Crt. aufzunehmen, wovon zunächst am 1. Juli d. J. 500,000 Rthlr. zum Course von 99 1/2 (die preuß. Thlr. à 150 % in Banco berechnet) in Obligationen à 100, 500 und 1000 Rthlr. zu beziehen sind. Vom 1. Mai 1871 ab wird die Anleihe mit 3 % ihres Nominalbetrages jährlich amortisirt. Die Nummern der zu amortisirenden Obligationen werden durch das Loos bestimmt. Als Sicherheit der Verzinsung und Abtragung dieser Anleihe wird den Darleihern nicht nur die im Bau begriffene Kleinen=Lübecker Eisenbahn mit Zubehör als Hypothek verschrieben, sondern auch eine Reihe von Domanialämtern, sowie die Revenüen der Renterei, nach darauf hypothecirten Rthlr. 2,000,000, werden als specielles Unterpfand gegeben. Die Obligationen können, auf Verlangen des Inhabers, auf Namen oder auf Inhaber umgeschrieben werden.
- Nach einer späteren Mittheilung aus Hamburg war obige Anleihe sofort vergriffen und wurde gegen baar mit 100 1/4 bezahlt.
- Frau Times in London beschäftigt sich sehr viel mit Deutschen und Franzosen. Sie findet, daß es sehr unnütz und unklug von den beiden Nachbarn wäre, sich einander die Hälse zu brechen und meint schließlich, der Vortheil des Wartens sei auf Seite Deutschlands.
- Wie der N. W. Z. aus Dassow geschrieben wird, hat der Besitzer einer Zuckerrübenfabrik aus dem Holsteinischen einige Landleute der Dassower Gegend veranlaßt, Zuckerrüben zu bauen, weil sich dieser Boden besonders für die Pflanze eigne. - Zwei Grundbesitzer sind versuchsweise dieser Aufforderung nachgekommen. Der Holsteiner Fabrikant beabsichtigt in Dassow eine Zweigfabrik anzulegen.
- Am Montag Mittag brannte auf der Bülower Ziegelei bei Rehna eine Scheune und ein Viehhaus ab. Das Wohnhaus sowie ein Schuppen singen ebenfalls schon an zu brennen, aber durch die Spritzen, welche rechtzeitig eintrafen, wurde dem weiteren Umsichgreifen des Feuers gewehrt. Die abgebrannten Gebäude, die schon Futter enthielten, sind zu 1700 Thlr. versichert. Als Ursache des Feuers wird angegeben, daß ein Knecht nach einem Vogel auf dem Dache geschossen habe und dieses durch den brennenden Pfropfen angezündet worden sei.
- Die Personenpost zwischen Dassow und Boltenhagen fährt während der Badesaison von Dassow täglich 2 Uhr Nachm. und trifft um 5 Uhr Nachm. in Boltenhagen ein; sie fährt von Boltenhagen um 7 Uhr 25 Min. Morg. ab und trifft um 10 Uhr 30 Min. in Dassow ein.
- Vor dem Schwurgerichte in Posen begann die Verhandlung gegen den Buchbindermeister Ferdinand Wittmann, welcher angeklagt ist, vier Frauen, ein leibliches Kind aus erster Ehe und ein Stiefkind, welches seine vierte Ehefrau in die Ehe gebracht hatte, durch Beibringung von Arsenik vorsätzlich und mit Ueberlegung getödtet zu haben. Wittmann ist am 11. September 1836 in Koblenz geboren, etablirte sich 1859 als Buchbinder in Wollin und heirathete am 16. November 1860 die Haus=

[ => Original lesen: 1868 Nr. 53 Seite 2]

hälterin seines früheren Arbeitgebers, Emilie Marie Gehm. In dieser ersten Ehe sind dem Angeklagten zwei Söhne geboren worden: Hugo, geboren 1860, und Louis, geboren 1862. Bald nach der Geburt des zweiten Kindes verstarb die erste Ehefrau des Angeklagten und hinterließ ihn und ihre beiden Kinder zu alleinigen Erben. Am 1. Februar 1863 erkrankte das älteste der beiden Kinder, Hugo und verstarb am 2. Februar 1863, indem es den Angeklagten als alleinigen Erben hinterließ. Am 15. Juni 1863 verheirathete Wittmann sich zum zweiten Male mit Auguste Charlotte Höhn. Diese erkrankte bereits wenige Monate nach der Verheirathung und starb am 22. December 1863, eine Woche nach der Errichtung eines Testaments, durch welches sie ihren Ehemann zum alleinigen Erben ihres für sei Verhältnisse nicht unbedeutenden Vermögens ernannt hatte. Am 12. April 1864 verheirathete er sich zum dritten Male mit Auguste Kornotzky, welche ihm ein bedeutend größeres Vermögen in die Ehe brachte. Diese wurde im Sommer 1865 von einem todtgebornen Kinde entbunden, und starb ebenfalls am 15. August 1865 , indem sie den Angeklagten und ihre Mutter zu ihren Erben hinterließ. Schon am 17. October 1865 verheirathete sich Wittmann zum viertenmale und zwar diesmal mit der verwittweten Schiffscapitän Böse, welche ihm aus erster ein 20 Monate altes Kind, Georgine Auguste Alwine Böse, zubrachte und mit diesem ein die Verhältnisse der früheren Ehefrauen übersteigendes Vermögen hatte. Schon wenige Tage nach der Verheirathung erkrankte dies Kind, und starb am 23. Oktober 1865, indem es allein von der Mutter beerbt wurde. Nunmehr zog Wittmann nach Posen. Am 13. Juli 1866 wurde Frau Wittmann in Posen von einer Tochter entbunden, erkrankte dann plötzlich am 17. September und starb am 18. September 1866, nachdem sie durch ein wenige Monate zuvor errichtetes Testament ihren Ehemann zum alleinigen Erben eingesetzt hatte. In Folge dringenden Verdachts wurde Wittmann in Untersuchung gezogen und die Leichen wurden ausgegraben. Die chemischen Untersuchungen wiesen bei fünf Leichen, die mumienartig vertrocknet waren, Vergiftung durch Arsenik nach. Der 32jährige Angeklagte wurde zum Tode verurtheilt und zwar durchs Schwert.


Zu hoch hinaus!
Eine Erzählung von Friedrich Friedrich.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1868 Nr. 53 Seite 3]

Zu hoch hinaus!
Eine Erzählung von Friedrich Friedrich.
[Fortsetzung.]


Anzeigen.

Bekanntmachung.

Die Musterung der Militairpflichtigen des Aushebungsbezirks Ratzeburg wird an den nachbenannten Tagen stattfinden, und zwar in Schönberg
am Montag den 6. Juli c. für Stadt Schönberg, Vogtei Schönberg und Vogtei Rupensdorf,
am Dienstag den 7. Juli c. für die Vogteien Schlagsdorf, Stove und Mannhagen,
am Mittwoch den 8. Juli c. für die für die ritterschaftlichen Güter Dodow, Horst und Torriesdorf, sowie für alle Zurückgestellten früherer Jahrgänge und Classification,
am Donnerstag dem Sonnabend den 9. Juli c.: Loosung, jedes Mal Morgens 8 Uhr.
Es wird hierzu das Nachstehende bemerkt:
1) Zur Musterung haben sich bei Vermeidung der in den §§ 176 ff. der Militair=Ersatz=Instruction vom 26. März 1868 angedrohten Strafen zu gestellen:

a) alle in dem Zeitraum vom 1. Januar 1847 bis zum 30. Juni 1848 einschließlich Geborenen;
b) alle im Jahre 1846 und in früheren Jahren Geborenen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht erhalten haben, mithin namentlich die bei der Aushebung des vorigen Jahres zurückgestellten, disponibel Gebliebenen u. s. w. ad b unter Mitbringung ihrer Loosungs= und Gestellungsscheine.
2) Die Ortsbehörden haben sämmtliche im Orte anwesende und in den Stammrollen verzeichnete, resp. seit Aufstellung derselben zugegangene oder zugewanderte Militairpflichtige des laufenden Jahrganges, nicht minder die sub Nr. 1 b aufgeführten Individuen zu dem betreffenden Tage, der festgesetzten Stunde und an den bestimmten Ort vor der Kreis=Ersatz=Commission zu beordern und dieselben entweder persönlich, oder durch einen genügend instruirten zuverlässigen Bevollmächtigten vorzustellen.
Auch ist seitens der Ortsbehörden dafür Sorge zu tragen, daß in dem Musterungstermine die noch fehlenden Geburtsscheine derjenigen, welche nicht in der Geburtsliste stehen, zur Vorlage gebracht und ferner, daß über alle in den Stammrollen verzeichneten Individuen, welche inzwischen den Ort oder Bezirk verlassen haben, zuverlässige Nachrichten über den gegenwärtigen Aufenthalt gegeben werden können. Inzwischen zugezogene oder zugewanderte Individuen können in den Stammrollen sofort als Zugang nachgetragen werden.
Die Stammrollen sind im Musterungstermine wieder vorzulegen.
4. Alle zur seemännischen Bevölkerung gehörigen Militairpflichtigen, nämlich:
a) Seeleute von Beruf, d. h. Leute, welche mindestens ein Jahr auf See=, Küsten= oder Haff=Fahrzeugen oder Booten gefahren sind;
b) See=, Küsten= und Haff=Fischer, welche die Fischerei mindestens ein Jahr lang gewerbsmäßig betrieben haben;
c) Schiffszimmerleute, welche zur See gefahren sind;
d) Maschinisten, Maschinisten=Assistenten und Heizer von See= und Flußdampfern, vergleiche § 5 und 34 der Militair=Ersatz=Instruction, werden aufgefordert, die über ihre Fahrzeit, resp. über ihre gewerbliche Qualification Auskunft gebenden Papiere etc. zu beschaffen und bei ihrer Gestellung vorzulegen.
5) Gesuche um Zurückstellung vom Militairdienst, Reclamation, - vergl. § 42 ff. der Militair=Ersatz=Instruction - werden sofort im Musterungstermin entschieden werden. Die Ortsbehörden wer=

[ => Original lesen: 1868 Nr. 53 Seite 4]

den aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß derartige Gesuche nach Vorschrift des § 4 Nr. 13 der Verordnung vom 2. Mai v. J. gehörig vorbereitet und mit den nöthigen Attesten versehen, im Termin vorgelegt werden können. Auch sind in Fällen, wo die Kränklichkeit und Altersschwäche der Eltern den Reclamationsgrund bildet, oder wo erwachsene Brüder des Reclamirten zur Vertretung desselben in seinen häuslichen Verhältnissen nicht geeignet sein sollten, diese Personen mit zur Stelle zu beordern, soweit ihr Gesundheitszustand die Gestellung zuläßt, oder sonst ärztliche Atteste über ihren Gesundheitszustand beizubringen.
Wird den gesetzlichen Vorschriften über Anbringung der Reclamationen nicht genügt, oder werden derartige Gesuche erst nach dem Musterungstermine angebracht, so wird die Zurückweisung unausbleiblich erfolgen.
6) Das Vorhandensein von solchen Fehlern und Gebrechen, welche für den Arzt nicht sogleich erkennbar sind, z. B. Schwerhörigkeit, Blödsinn u. s. w. muß durch glaubhafte Atteste seitens der Orts=Polizeibehörde, des Ortsgeistlichen und sonstiger zuverlässiger Persönlichkeiten nachgewiesen werden.
Zur Nachweisung von Epilepsie wird auf die Bestimmung in § 74 Nr. 5 der Ersatz=Instruction aufmerksam gemacht.
7) Die Ortsbehörden haben die Militairpflichtigen während der Hin= und Rückreise zu den Musterungen in Aufsicht zu halten, damit Klagen über Ungehörigkeiten der Ersatz=Mannschaften vermieden werden.
8) Die Loosung der zur jüngsten Altersclasse gehörigen, der in der Zeit vom 1. Januar 1847 bis Juni incl. des Jahres 1848 geborenen Militairpflichtigen, findet nach beendigtem Geschäfte für sämmtliche Militairpflichtige des Aushebungsbezirks ohne Unterbrechung am Donnerstag den 9. Juli in Schönberg, Morgens 8 Uhr statt.
Wenn die Militairpflichtigen dazu nicht erscheinen , so zieht ein Mitglied der Commission für sie das Loos.
Das Nichterscheinen im Loosungstermin hat keinerlei Nachtheil zur Folge.
9) Mannschaften der Reserve, welche auf Grund der Bestimmungen der Hohen Großherzoglichen Landes=Regierung vom 2. Juni c. wegen ihrer häuslichen Verhältnisse zurückgestellt zu sein wünschen, haben sich mit ihren Papieren während der angesetzten Musterungstermine bei der Kreis=Ersatz=Commission zu melden.

Schönberg den 22. Juni 1868.

Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission.
F. Graf Eyben.


Holzverkauf.
Am Donnerstag den 9. Juli sollen unter den bekannten Bedingungen gegen baare Zahlung im Heidenholze bei Selmsdorf

19 Faden buchen Kluft= und Knüppelholz,
3 1/2 Faden eichen Holz,
5 Faden ellern Knüppelholz, und
bei freier Concurrenz
15 Cavelinge eichen Durchforstungsholz
meistbietend verkauft werden, und wollen sich Kaufliebhaber Morgens 9 Uhr beim Holländerhause zu Hof Selmsdorf einfinden.
Schönberg, den 2. Juli 1868.
Danckwarth.


Vermischte Anzeigen.

Hieselbst als Glasermeister etablirt empfehle ich mich zu allen in diesem Fache vorkommenden Arbeiten, die ich aufs Beste und Billigste ausführen werde.
Bilder werden sauber und billig eingerahmt.
Um geneigten Zuspruch bittet ergebenst E. H. Peters, Glasermeister.
wohnhaft Siemzerstraße Nr. 101 bei Uhrmacher Hagemeister.


Erntehandschuhe sind stets zu haben bei Emil Jannicke, Handschuhmacher, wohnhaft in der Lübecker Straße.
Schönberg.


Gußeiserne Keller= und Stallfenster, Dachfenster, Ofenthüren, Ofenröhren, Grabkreuze, Gartenbänke, Rosten und Ofenplatten und emaillirtes Kochgeschirr empfiehlt C. Schwedt.


Die Stadt= und Landmeister, welche ihr rückständiges Quartalgeld am 29. Juni nicht entrichtet haben, werden aufgefordert, solches innerhalb 14 Tagen zu berichtigen, widrigenfalls dasselbe auf ihre Kosten gerichtlich eingezogen werden wird.
Die Aelterleute der Schuhmacher=Zunft.
Schönberg, den 29. Juni 1868.


Wir machen hiermit bekannt, daß der Krugtag der Schuhmacher = Gesellen = Brüderschaft erst am Montag den 6. Juli stattfindet, und werden die Gesellen aufgefordert, persönlich zu erscheinen.
Schönberg, den 22. Juni 1868.
Die Vorsteher und Altgesell der Schuhmacher=Gesellen=Brüderschaft.


Vom 23. März bis heute sind nachstehende Schäden bei unserm Verein angemeldet:
1. vom Schulzen Wigger in Törpt ein Pferd 180 Thlr.
2. vom Hauswirth Sager in Mahlzow eine Kuh 35 Thlr.
3. vom Hauswirth Dähn in Schlagsdorf eine Kuh 30 Thlr.
4. vom Hauswirth Bruhn in Carlow eine Kuh 30 Thlr.
5. vom Hauswirth H. J. Jabs in Resdorf ein Pferd 115 Thlr.
6. vom Schulzen Siebenmark in Falkenhagen eine Kuh 35 Thlr.
7. vom Schulzen Bollow in Campow ein Füllen 25 Thlr.
8. von Ackerbürger=Wittwe Boye hieselbst eine Kuh 35 Thlr.
9. vom Hauswirth Oldenburg in Molzahn ein Pferd 175 Thlr.
10. Vom Hauswirth Ahrendt in Gr. Siemz ein Füllen 50 Thlr.
11. vom Förster Lentzkow auf Hohemeile eine Starke 13 Thlr.
12. vom Pächter Hildebrandt zu Römnitz ein Pferd 100 Thlr.
13. vom Schulzen Siebenmark in Schwanbeck ein Füllen 30 Thlr.
14. vom Fabrikant Staat in Selmsdorf eine Kuh 30 Thlr.
15. vom Hauswirth Wigger in Törpt eine Kuh 35 Thlr.
und werden unsere Interessenten ersucht, zur Deckung dieser Schäden einen Beitrag von 32 ßl. pro 100 Thlr. Versicherungssumme am Sonnabend den 4. Juli, Vormittags 10 Uhr, im Boye'schen Gasthause hieselbst einzuzahlen.
Schönberg, den 27. Juni 1868.
Die Direction des Viehversicherungs=Vereins im Fürstenthum Ratzeburg.


Hiezu eine Beilage.


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1868 Nr. 53 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 53 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 3. Juli 1868.


Unser diesjähriger Königschuß
findet am 13. und das Schießen nach Silbergewinnen am 14. Juli statt, und erlauben wir uns zu diesem allgemeinen V

olksfeste ganz ergebenst einzuladen.
Noch bemerken wir, daß zum Schießen nach Silbergewinnen auch eigene Büchsen benutzt werden können.
Achtungsvoll
Der Vorstand.


2) Bei Brustbeschwerden ausgezeichnet!
Meine Frau, die an Brustbeschwerden leidet, hat schon seit einiger Zeit den Schlesischen Fenchel=Honig=Extract von L. W. Egers in Breslau gebraucht und befindet sich nach dem Genusse desselben immer besser, ersuche Sie daher freundlichst, mir mit der nächsten Post 2 Flaschen a 18 Sgr. gütigst senden zu wollen und hierfür Postvorschuß zu entnehmen.
Forsthaus Niedereimer bei Arnsberg. Fracke, Königl. Förster.
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Der Schlesische Fenchel=Honig=Extract von L. W. Egers in Breslau ist einzig und allein ächt zu haben beim Buchbinder C. Sievers in Schönberg.


Wichtig für Bierbrauereibesitzer!
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Nur was ächt ist, bewährt sich!
Schaal sauer und trübe gewordene Lager=, sowie auch neue Schenkbiere werden längstens in 24 Stunden durch ein unschädliches Mittel, unter Garantie, glanzhell, fein mousirend und schmackhaft wieder hergestellt. Bei Bestellung bitte um genaue Angabe der Zahl der Fässer und des Maaß=Inhaltes jedes einzelnen Fasses. Versendungen nehme der Kürze wegen nach.
Einsendung von einer Flasche des kranken Bieres wäre erwünscht. Mustersendung sowie Briefe bitte zu frankiren. Nähere Auskunft ertheilt

Aug. Sigerist, Mengen (Württemberg).

Amtliche Urkunde.
Dem Kaufmann und Fabrikanten, Herrn August Sigerist von hier, wird hiermit bezeugt, daß derselbe der unterzeichneten Stelle über 10,895 Stück Zeugnisse, authentische Schriftstücke, von Anbeginn seines Geschäfts bis heute vorgelegt hat.
Stadtschultheißen=Amt:
(L. S.) Kopp.


Ludw. Creutzfeldt, Glasermeister in Schönberg.
Hierdurch beehre ich mich, dem geehrten hiesigen Publikum wie der Umgegend ergebenst anzuzeigen, daß ich das Geschäft meiner Tante, der Glaserwittwe Kleinfeldt übernommen und empfehle mich unter Zusicherung einer prompten und billigen Bedienung zur Lieferung aller nachbenannten Glaserarbeit in reeller Weise, wie folgt:
alle Bau- & Reparatur-Arbeiten, Einrahmung von Spiegeln, Bildern jeder Art und alle in mein Fach schlagenden Arbeiten.
Meine Wohnung ist in der Hinterstraße Nr. 75.


Altes Heu ist zu verkaufen. Näheres in der Exped. d. Bl.


Zinszahlung
für freiwillige Anleihen in Lübeck:
Dienstag den 30. Juni,
Freitag den 3. Juli,
Dienstag den 7. Juli 18868.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.

Sonntag, den 5. Juli.
Früh=Kirche: Pastor Fischer.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Meteorologische Beobachtungen.
1868
Juli
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
30.
1.
2.
36.88
37.45
36.50
10.0
9.0
11.5
15.4
14.5
16.0
NNW
NNW
NNO
0
0
0
1
zieml. heiter.
wolkig.
zieml. heiter.

Am 1. 7 Cubikz. Reg. auf 1 []'.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pfund12 - 12 1/2 Schilling (Mecklenburg).
Holst. d. Pfund12 1/2 - 13 Schilling (Mecklenburg).
Küken, d. St.8 - 10 Schilling (Mecklenburg).
Hühner, d. St.12 - 14 Schilling (Mecklenburg).
Tauben, d. St.4 - 5 Schilling (Mecklenburg).
Schinken, d. Pfd.9 Schilling (Mecklenburg).
Schweinskopf, d. Pfd.5 1/2 - 6 Schilling (Mecklenburg).
Wurst d. Pfd.10 Schilling (Mecklenburg).
Eier 7 St.4 Schilling (Mecklenburg).
Kartoffeln, d. Faß5 - 7 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(per Sack in Lüb. Crt.)
Weizen26 1/2 - 27Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Roggen17 - 17Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Gerste14 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer12 - 12Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Erbsen16 - 18Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen15 - 16Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat19 - 20Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


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