No. 36
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 08. September
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 36 Seite 1]

Vorladungen.

            Die in dem am 25sten Julius d. J. publicirten Testamente der verstorbenen Wittwe Harms zu Pahlingen eingesetzten Erben, als:

1) die verehelichte Borgwardt geborne Sterley zu Pahlingen, jetzt deren Kinder,
2) die Kinder des weiland Schulzen Sterley daselbst;
3) die Kinder der daselbst verstorbenen Hauswirthsfrau Faasch gebornen Sterley, und
4) die Kinder der weiland verehelichten Greth Liese Lenschow gebornen Sterley, imgleichen die Anna Maria Damm, -
haben sich bisher über die Antretung der Erbschaft noch nicht erklärt. Auf Antrag des Zimmergesellen Lenschow zu Pahlingen, als ehemaligen Curators der gedachten Erblasserin, werden nun alle diejenigen, die ein Erbrecht an diese Nachlaßmasse zu haben vermeinen, da selbige dem Gerichte nicht bekannt und ihr Aufenthalt nicht auszumitteln ist, hierdurch öffentlich peremtorisch auf

den 6ten November d. J.

Morgens 10 Uhr vor das hiesige Justiz=Amt geladen um, nach gehöriger Legitimation, sich über die Antretung dieser Erbschaft rein und bestimmt zu erklären, auch über die zur endlichen Regulirung des Nachlasses zu treffenden Maasregeln sich zu vereinigen; alles sub praejudicio pro omni, daß die Ausbleibenden als auf diese Erbschaft verzichtend angesehen und den Erscheinenden, an deren Beschlüsse die Abwesenden für gebunden zu achten, die freie Disposition über diese Masse zugestanden werden solle.
    Zugleich werden alle diejenigen, die aus sonstigen Gründen Ansprüche an die verstorbene Harms und jetzt an deren Nachlaß zu haben vermeinen, zu eben diesem Termine geladen, um solche Forderungen anzugeben und sofort zu bescheinigen, bei Strafe des Verlustes ihrer Rechte an diese Masse.
    Decretum Schönberg den 4. Septbr. 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
         Karsten.         Reinhold.


Bekanntmachung.

            Da die unverehelichte Sophie Clasen hieselbst zur eigenen Verwaltung ihres Vermögens unfähig, und ihr deshalb in der Person des Maurermeisters Friedrich Oldenburg dahier ein Curator zugeordnet worden ist, so wird solches hiemit zur öffentlichen Kunde gebracht, und jedermann gewarnt, sich mit der Sophie Clasen, ohne ausdrückliche Zustimmung ihres Vormundes, in Rechtsgeschäfte einzulassen, oder Zahlungen an sie zu leisten, indem dergleichen Handlungen für rechtsungültig und unverbindlich zu achten sein würden.
    Decretum Schönberg den 26. Julius 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
                               Reinhold.


[ => Original lesen: 1837 Nr. 36 Seite 2]

Verkaufs=Anzeigen.

        Auf Antrag des Hauswirths Oldenburg zu Niendorf Namens seiner Kinder zweiter Ehe, ist der öffentlich meistbietende Verkauf des, in der Hinter=Straße hieselbst belegenen Hauses des Schustermeisters Matthias Heinrich Schwarz, in vim executionis verfügt worden. Zu den des=

falls auf den 16ten October,
= 14ten November, und
= 14ten December,
        jedesmal Morgens 11 Uhr angesetzten Terminen, werden nun alle diejenigen vor das unterzeichnete Gericht geladen, die das gedachte Schwarz'sche Haus mit Hintergebäuden und Garten, zu kaufen geneigt sind, um ihren Both zu Protocoll zu geben und nach Maasgabe der, im ersten Termine zu regulirenden Bedingungen, den Zuschlag zu gewärtigen.
Zugleich werden alle Gläubiger des Schusters Schwarz, in so ferne selbige dingliche Rechte an die zu verkaufenden Grundstücke zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung ihrer desfalsigen Ansprüche, auf

den 14ten December d. J.

Morgens 10 Uhr hiedurch peremtorisch, bei Strafe des Verlustes ihrer Realrechte, vorgeladen.
    Decretum Schönberg, den 1. Septbr. 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Vermischte Anzeigen.

        Zu Stove wird Roggen zur Brennerey gekauft.


        Daß am 17ten September und 15ten October die gewöhnlichen Krugtage statt finden, wird den hier in unserm Amte arbeitenden Schmiedegesellen hiemit bekannt gemacht.
    Schönberg den 7ten September 1837

J. H. Abels.        
J. Dübrock.        


        Am Sonntag den 10. Septbr. wird bei mir nach einem Sächsischen Vogel geschossen, welcher 9 Gewinne enthält, wozu ich Freunde und Gönner ergebenst einlade. Nachmittags und Abends freie Tanzmusik. Der Zusatz ist 16 Schilling (Mecklenburg).
    Schönberg den 31. August 1837.

A. Kniep.      


        Ein guter dreyjähriger Schaafbock aus der Gülzower Heerde steht zum Verkauf bey

Müller zu Römmitz.      


Sebastian's Zorn.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1837 Nr. 36 Seite 3]

Sebastian's Zorn.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]


Die Hand voll Sägespäne.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Beschluß.)


[ => Original lesen: 1837 Nr. 36 Seite 4]

Die Hand voll Sägespäne.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat September 1837.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 14 -
ein Schillings=Strumpf - 23 -
ein Sechslings=Semmel - 11 2
ein Dreilings=Semmel - 5 3
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 4 2 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 1 -
ein Schillings=Brodt 1 - 2
ein Sechslings=Brodt - 16 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 6 12 -
ein 2 Schillings=Brodt 3 6 -
ein Schillings=Brodt 1 19 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 61/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 5. September.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 60
              Petersburger 68
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 40
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 40
Erbsen, Brecherbsen 58
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 44
Winter=Rapsaat die Tonne 15 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 13


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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