No. 19
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 06. März
1891
Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1891 Nr. 19 Seite 1]

Prinz Heinrich wird auch im kommenden Sommer das Commando der ersten Matrosendivision in Kiel behalten. Im Frühjahr begiebt sich der Prinz nach England, um die Yacht, welche ihm die Königin von England geschenkt hat, persönlich zu übernehmen.
Beim Kriegsminister General von Kaltenborn=Stachau wird am 7. März eine größere Abendgesellschaft stattfinden, an der auch der Kaiser und die Kaiserin teilzunehmen gedenken.
Die "Hamburger Nachrichten" bezeichnen die Mittheilung, daß Fürst Bismarck sich kürzlich einem Hamburger Herrn gegenüber eingehend über seine Stellung zur Politik des Reichskanzlers v. Caprivi ausgesprochen habe, für "ganz und gar" erfunden. Die Redaction, schreibt das Blatt, wisse, daß sie der Zustimmung des Fürsten Bismarck sicher sei, wenn sie nie prinzipielle Opposition mache, sondern nur Kritik an einzelnen für schädlich gehaltene Maßregeln pflichtgemäß übe. - Die "Hamburger Nachrichten" wissen ferner zu berichten, daß Emin Pascha von Seiten der Reichsregierung einen neuen Antrag unter ähnlichen Bedingungen wie Dr. Peters erhalten habe und denselben zweifellos annehmen werde. Beide beabsichtigen keine kriegerischen Thaten, sondern nur die Herstellung friedlicher Zustände, sowie eine wirthschaftliche Ausgestaltung von Centralafrika.
In Paris macht sich seit der Abreise der Kaiserin Friedrich ein gelinder Katzenjammer bemerklich. Die Franzosen werden sich nach und nach bewußt, daß sie, terrorisirt von einer Hand voll Schreier, der Welt ein unwürdiges Schauspiel geboten haben, und der kalte Wasserstrahl, den die deutsche Regierung durch eine Wiederverschärfung des Paßzwanges nach Paris gesandt hat, ist auch nicht ohne ernüchternde Wirkung geblieben.
Der moralische Katzenjammer der großen Pariser Zeitungen dauert an. Man fragt sich, warum denn nun eigentlich der Mordslärm gegen Deutschland stattgefunden hat, und sieht sich außer Stande, diese Frage zu beantworten. Boulangisten und Patrioten werden tüchtig gerüffelt. Die Zahl der Maler, welche sich nun erst recht an der Berliner Ausstellung betheiligen wollen, nimmt zu, auch empfehlen schon einzelne Zeitungen wieder die Beschickung.
Das trostlose Dasein, das der Bonapartismus in Frankreich seit dem Tod des kaiserlichen Prinzen fristet, hat kürzlich eine Anzahl Vorstände bonapartistischer Comites veranlaßt, sich für einen Anschluß an die Republik auszusprechen und auf die Wiedereinsetzung einer Monarchie zu verzichten. Diese Beschlüsse sind jetzt in einer am Sonntag in Paris abgehaltenen Versammlung derjenigen Comites, die Anhänger des Prinzen Victor sind, bestätigt worden. Die Anhänger Plon Plon's dagegen verharren geduldig in der Hoffnung auf bessere Zeiten. Prinz Jerome soll übrigens in Rom schwer krank darniederliegen. Auf Rath der Aerzte sei an seine Gemahlin, sowie an seine Tochter, Prinzessin Lätitia, und an den Prinzen Louis telegraphirt worden, unverzüglich nach Rom zu kommen.
Im Gegensatz zu den französischen Künstlern haben die russischen ihre bestimmte Absicht kundgegeben, sich an der Berliner Ausstellung zu betheiligen, so daß die russische Abtheilung interessant und vollständig werden wird.


- Schönberg. An der hiesigen Realschule fand am 5. März die mündliche Abgangsprüfung statt, in der alle drei Abiturienten, Behnke und Köppen aus Schönberg, Warncke aus Kehrsen in Lauenburg das Zeugniß der Reife erhielten. Letzterer wird Landmann, Behnke und Köppen wollen in den Postdienst treten.
- In Schwerin ist ein Comite zusammengetreten zur Errichtung eines Denkmals für den erst vor wenigen Monaten jäh aus dem Leben geschiedenen Alterthumsforscher Heinrich Schliemann. Die
gute Sache ist unter dem Protectorat des Großherzogs, welcher sofort einen Beitrag von 1000 M. zugesagt hat, ins Leben getreten und der Aufruf von etwa sechzig der angesehensten Männer in Deutschland unterzeichnet worden.
- Graf Hubert Bismarck ist von seinem Ausflug nach Egypten wieder in Neapel eingetroffen.
- Ein bedauerlicher Unglücksfall hat sich am 3. d. Vormittags zwischen 10 und 11 Uhr auf dem Geschoßhof des kaiserlichen Marine=Artillerie=Depots in Wilhelmshaven zugetragen. Dort waren mehrere Arbeiter mit der Anfertigung von 3,7 Ctm.=Revolver=Granaten beschäftigt. Aus bisher nicht aufgeklärter Ursache crepirte eine der in Arbeit befindlichen, etwa 10 Ctm. langen Granaten und tödtete den zunächst stehenden Arbeiter Jansen auf der Stelle. Drei andere Arbeiter, sowie eine in der Nähe beschäftigte Frau erhielten so schwere Verletzungen, daß ihre Ueberführung in das Werft=Lazareth erforderlich wurde. Jansen war unverheirathet, stand am Ausgang der 40er Jahre und hatte den Feldzug 1870/71 mitgemacht.
- Am 4. März Morgens um 8 Uhr hat im Hofe des Strafgefängnisses für jugendliche Verbrecher zu Plötzensee die angekündigte Hinrichtung des Raubmörders Karl Schmiedeke stattgefunden. Der Delinquent war vollständig gebrochen und versuchte auf dem Richtplatz, kurz vor der Urtheilsvollstreckung zu sprechen, was ihm nicht gelang.
- Der Gewinner des großen Looses der Kölner Dombau=Lotterie, im Betrage von 75 000 Mark soll ein Schaffner auf Postzeitungsamt in Berlin sein.
- Für Rechnung der bulgarischen Regierung trafen 24 Waggons mit Artilleriemunition aus der Kruppschen Geschützfabrik in Sofia ein.
- Die Kaiserin Elisabeth von Oesterreich tritt am 10. März eine Reise nach Jerusalem an.
- Die Handelsbilanz in Frankreich vom Monat Januar weist einen beträchtlichen Rückgang der Geschäfte auf. Die Einfuhr hat 308 Millionen Francs gegen 331 Millionen im Vorjahr, die Ausfuhr 201 Millionen gegen 238 Millionen im Vorjahr betragen. Man ist der Ansicht, daß die hierin zum Ausdruck gekommene Abnahme der industriellen und commerziellen Thätigkeit durch die abnorme Strenge des Winters veranlaßt sein und vielleicht durch den Ge=

[ => Original lesen: 1891 Nr. 19 Seite 2]

schäftsgang der folgenden Monate wieder ausgeglichen werden könnte.
- Aus Monte Carlo kommt wieder einmal die Kunde von drei Selbstmorden. So hat sich in Mentone ein durch die Bank ruinirter Offizier, in Nizza gleichfalls eine um Hab und Gut gekommene Dame ums Leben gebracht. Letztere, eine schöne, elegante Fremde - wie man glaubt, Amerikanerin - warf sich unter den Zug und wurde gräßlich verstümmelt. Ein französischer Advokat endlich, der die ihm anvertrauten Gelder seiner Klienten verloren hatte, versuchte im Hotel sein Leben durch Gift zu enden, wurde aber gerettet und ins Gefängniß gebracht.
- In ganz Griechenland, besonders aber in Thessalien ist ein sehr starker Schneefall eingetreten. Der Schnee liegt zum Theil 15 bis 20 Fuß hoch, ganze Dörfer sind eingeschneit. Der Verkehr ist vielfach abgeschnitten.
- In Rumänien und in der Türkei haben in den letzten Tagen außergewöhnlich starke Schneefälle stattgefunden, die das Ausbleiben der Orient=Expreßzüge zur Folge gehabt haben.
- Der am 25. v. M. in Queenstown von Newyork eingetroffene Dampfer "City of Newyork" fuhr am Sonnabend in 46° n. B. 47° 21' w. L. an einem ungeheuren Eisfelde vorbei. Noch am Abend passirte das Schiff ein zweites Eisfeld, auf dem Sich 5 Eisberge befanden. Der von Philadelphia angekommene Dampfer "Lord Gough" berichtet Aehnliches.


Anzeigen.

Wir finden Veranlassung, daran zu erinnern, daß Alleebäume wie sonst grüne Bäume Ausnahme von Obstbäumen, deren Ergänzung durch Neupflanzung gestattet bleibt und mit Ausnahme junger Bäume unter 12 Jahren Seitens der Nutznießer herrschaftlicher wie geistlicher Aecker und Gärten bei Vermeidung einer Bestrafung auf Grund des Forst= beziehungsweise Feldfrevelgesetzes nicht entfernt werden dürfen, mögen die Nutznießer selbst gepflanzt haben oder nicht.
Schönberg, den 25. Februar 1891.

Großherzogliches Domainen=Amt.
Cl. v. Oertzen.
                                                    H. Spieckermann.


Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Knecht Hans Joachim Clasen geb. am 6. December 1863 zu Schlagbrügge, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls und Betrugs verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichts=Gefängniß zu Schönberg i/M. abzuliefern.
Neustrelitz, den 23. Februar 1891.

Der Erste Staatsanwalt.
H. Götze.
                                                    Seyberlich.
Beschreibung:

Größe: 1,63 m., Haare: blond, Stirn: gewölbt,
Augenbrauen: blond, Nase: gewöhnlich, Zähne: gesund, Gesicht: rund, Sprache: deutsch, Augen: blau, Mund gewöhnlich, Kinn: rund.


Holz=Auction Nr. 20.

Am Sonnabend, den 7. März, Morgens 10 Uhr, sollen beim Gastwirth Schmidt zu Ziethen nachstehende Holzsortimente meistbietend bei freier Concurrenz verkauft werden.

1. Aus dem Garnseerholze.

27 Fuder buchen Pollholz und Durchforstholz.

2. Aus dem Steinort und Hasselholz.

25 Fuder buchen Pollholz.
25 Fuder ellern Wadelholz.

3. Aus dem Mechower Holze.

12 Fuder eichen Durchforstholz I. Cl.
30 Stück eichen Wagendeichseln.
  4 Fuder buchen Durchforstholz u. Pollholz.

4. Aus dem Schlagbrügger Holz und Möhrken.

  3 Fuder eichen Durchforstholz I. Cl.
40 Fuder buchen Durchforstholz I., II., u. III. Cl.
Schönberg, den 26. Februar 1891.

                                                    Der Oberförster
                                                    C. Hottelet.


Holz=Auction Nr. 21.

Am Dienstag den 10. März, Morg. 10 Uhr, sollen beim Gastwirth Fahrenkrug in Lüdersdorf nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden.

1. Aus den Lenschower Tannen.

    7 Rmet. birken Kluft.
    5 Fuder birken Wadelholz III. Cl.
  70 Rmet kiefern Kluft u. Knüppel.

2. Aus den Duvenester Tannen.

  65 Stück kiefern Nutzhölzer = 15,22 Festmet.
  69 Rmet. kiefern Kluft und Knüppel.
  30 Rmet. kiefern Rodestämme.

3. Aus den Herrnburger Tannen.

  50 Fuder kiefern Durchforstholz II. u. III. Cl.
300 Stück kiefern Bohnenstangen.
Schönberg, den 26. Februar 1891.

                                                    Der Oberförster
                                                    C. Hottelet.


Holz=Auction Nr. 22.

Am Donnerstag, den 12. März, Morgens 9 Uhr, sollen in "Stadt Lübeck" hieselbst nachstehende Holzsortimente öffentlich meistbietend verkauft werden:

1. Aus dem Rupensdorfer Holze.

  50 Rmet. eichen Knüppel,
183 Rmet. buchen Kluft und Knüppel,
  55 Fuder buchen Durchforstholz und Pollholz,

2. Aus dem Niendorfer Holze.

  34 Stück fichten Bauhölzer, Classenbäume und Stangen.
Schönberg, den 5. März 1891.

                                                    Der Oberförster
                                                    C. Hottelet.


Holz=Auction Nr. 23.

Am Freitag, den 13. März, Morgens 10 Uhr, sollen beim Gastwirth Lenschow zu Selmsdorf nachstehende Holzsortimente öffentlich meistbietend bei freier Concurrenz verkauft werden.

1. Aus den Palinger Tannen.

165 Rmet. kiefern Kluft,
500 Rmet. kiefern Knüppel
Rodestämme soviel vorräthig.

2. Aus den Lauer Tannen.

  28 Fuder kiefern Durchforstholz von Leiterbaumstärke.
Schönberg, den 5. März 1891.

                                                    Der Oberförster
                                                    C. Hottelet.


Holz=Auction
im Vitenser Forste
Revier: Cordshäger Holz

am Montag, den 9. März 1891 unter den an Ort und Stelle zu verlesenden Verkaufsbedingungen über:

  50 Stück geringe eichen Rundhölzer zu Nutz= u. Pfahlholz.
  10 Rmet. eichen Kluftholz I. Cl.
  50   do.       do.  Knüppelholz.
108   do.       do.  Stangenholz III zu Pfahlholz.
135   do.       do.  Buschholz von Aesten u. Zweig.
  10   do.       do.  Hauspäne.
  30   do.   buchen Kluft und Knüppelholz.
  54   do.       do.  Zweigholz.
100 Stück Fichten von Rüstbaum=, Wesebaum= und Leiterbaum=Stärke.
200   do.     do.    Schleete.
200   do.     do.    Hopfenstangen.
Ein alter Pflanzgartenzaun mit noch brauchbaren eichen Pfählen soll auf Abbruch meistbietend verkauft werden.
Versammlung Morgens 9 Uhr auf der langen Schneiße an der Cordshäger Feldseite.
Vitense, den 3. März 1891.

                                                    L. Wiegandt,
Großherzogl. Revierförster.


Eine im Fürstenthum Ratzeburg belegene, wenige Kilometer von Schönberg entfernte Vollstelle, welche durchweg des besten Weizenbodens ist und deren Gebäude gut erhalten sind, soll mit gesammtem Inventar und allen Vorräthen sogleich unter der Hand verkauft werden, und werden Kaufliebhaber ersucht, sich an den Unterzeichneten zu wenden.
Schönberg i/M. den 2. März 1891.

                                                    A. Dufft.


[ => Original lesen: 1891 Nr. 19 Seite 3]

Mit allerhöchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit des Grossherzogs.

Grosse
Turner Geld-Lotterie
zur Erbauung einer Turnhalle für den
Männer=Turnverein in Strelitz.
Ziehung schon 7. März c.
Loose à 2,50 Mk. 10 Stck. 20,50 Mk. incl. Porto und Liste empfehlen und versenden
      Gewinn-Plan.
1 Gewinn 25 000 = 25 000 Mk.
1 Gewinn 10 000 = 10 000 Mk.
1 Gewinn 5000 = 5000 Mk.
1 Gewinn 3000 = 3000 Mk.
1 Gewinn 2000 = 2000 Mk.
2 Gewinn 1000 = 2000 Mk.
10 Gewinn 300 = 3000 Mk.
20 Gewinn 200 = 4000 Mk.
30 Gewinn 100 = 3000 Mk.
60 Gewinn 50 = 3000 Mk.
150 Gewinn 20 = 3000 Mk.
3100 Gewinne zusammen 17 000 Mk.
----------------------------------------------------
3377 Geldgewinne im Betrage v. 80 000 M.
Oscar Bräuer & Co. Alleiniges General-Debit. Neustrelitz.


Am Sonntag, den 8. März:                          
Ausspielen von Rindfleisch.
auf meinem Amerikanischen Billard.
Ausschank von Bock=Bier.
                                                    J. Böckmann,
                                                    Gastwirth.


Wegen Uebernahme meines Geschäfts vom heutigen Tage an durch Herrn Heinrich Böckmann, Bandagist und Handschuhmacher, welcher dasselbe in unveränderter Weise fortführen wird, erlaube ich mir zugleich allen meinen hochgeehrten Freunden und Gönnern für das mir in so reichem Maaße geschenkte Wohlwollen und Vertrauen meinen aufrichtigen Dank sagen zu dürfen und bitte gütigst dasselbe auch auf meinen Nachfolger übertragen zu wollen.

                                                    Hochachtungsvoll
                                                    Emil Jannicke,
                                                    Bandagist und Handschuhmacher.

-------------------------------

Bezugnehmend auf obige Annonce empfehle ich mich dem hochgeehrten Publikum zu allen in meinem Fach vorkommenden Arbeiten und wird es mein Bestreben sein, mir die Gunst und das Wohlwollen zu erwerben.
Schönberg, den 6. März 1891.

                                                    Hochachtungsvoll
                                                    Heinrich Böckmann,
                                                    Bandagist und Handschuhmacher.


Alle Sorten Handschuhe

werden von jetzt an gewaschen und gefärbt bei

                                                                       Heinrich Böckmann,
Schönberg.                                                     Handschuhmacher.

Wohnhaft in der Sabowerstraße bei Frau Wittwe Creutzfeldt.


Hiermit mache bekannt, daß ich in Schönberg eine Niederlage in meinem beliebten

Braunbier

errichtete und den Verkauf Herrn Max C. Sass, Kaufmann daselbst, übergeben habe.

                                                     E. Holm,
                                                     C. Hamann Nachf.
---------------------------------
Mit Bezug auf obige Annonce empfehle

Braunbier in Gebinden von ca. 18 Liter Inhalt M. 1,20, von ca. 9 Liter Inhalt 60 Pfennig (Mecklenburg)., Flaschen 10 und 5 Pfennig (Mecklenburg). frei ins Haus.
Gleichzeitig halte mich mit Fürstenbräu, Pilsener, Export= u. hellem Lager=Bier in Gebinden und Flaschen angelegentlichst empfohlen.

                                                    Max. C. Sass.


Geschweifte Gardinenbretter und Rosetten,
Oeldruckbilder, auch fertig mit Rahmen,
sowie Einrahmung jeglicher Art Bilder und Spiegel in Gold, Politur, Antik und verzierten Leisten bei

Schönberg i/M.                                                     Georg Schultze,
                                                                             Glasermeister.


Glas=Dachpfannen
empfiehlt billigst                                                    
Schönberg i/M.                                                     Georg Schultze,
                                                                           Glasermeister.

Schönberg i/M. Georg Schultze, Glasermeister.


Torf
hat noch zu verkaufen                                                    
                                                    W. Heincke, Siemzerstr. 198.


Ich habe zu Ostern oder später die                          
erste Etage

meines Hauses bestehend aus 5 Zimmern, (2 nach vorn liegend) im ganzen oder getheilt zu vermiethen.

                                                    Frau Caroline Bruhn.
                                                    Sabowerstraße Nr. 16.


Zu vermiethen! Zu Michaelis ist meine                          
Parterre-Wohnung,

bestehend aus 3 auch 4 durcheinander gehenden Zimmern, Küche, Keller, Stall und Bodenraum, zu vermiethen; sowie zu Ostern einige Stücke Acker nebst 2 Wiesen sehr nahe der Stadt zu verpachten.

                                                    Johanna Creutzfeldt.


Suche zu Ostern einen                          
Lehrling
                                                    H. Fick, Barbier u. Chirurg.


Die von mir gegen den Herrn Hauswirth Ludwig Schnell in Lüdersdorf ausgesprochene Beleidigung nehme ich hiermit zurück.

                                                    W. Lüer in Wahrsow.


10 Mark Belohnung

zahle ich demjenigen, der mir den Thäter zur gerichtlichen Bestrafung namhaft macht, welcher mir auf meiner Hofstelle abgeschälte Schleete gestohlen hat.

                                                    Hauswirth J. Mette.
                                                    Palingen.


Am Freitag Abend ist in der Kirche zu Schönberg eine silberne Cylinderuhr gefunden, die der Eigenthümer gegen Erstattung der Kosten zurückerhalten kann bei

                                                    Töpfermeister Carl Hauschild.


Vor acht Tagen ist ein weißes                                 
Mutterschaf

mit zwei kurzgeschnittenen Ohren (im rechten Hinterohre eine Schlitze), welches derzeit ein Lamm bekommen, zugelaufen. Der Eigenthümer kann es gegen Erstattung der Unkosten bei mir in Empfang nehmen.
Lankow, den 3. März 1891.

                                                    H. Kähler, Schulze.


Allen denen, die meinem lieben Mann und meiner Kinder liebevollen Vater die letzte Ehre erwiesen und seinen Sarg so reich mit Kränzen schmückten, insbesondere Herrn Pastor Kämpffer für seine trostreichen Worte herzlichen Dank.

                                                    Marie Bohnhoff, geb. Schnell
                                                    nebst Kindern.


[ => Original lesen: 1891 Nr. 19 Seite 4]

Den Eingang unserer persönlich eingekauften

Frühjahrs-Neuheiten

beehren wir uns anzuzeigen und empfehlen unser gut assortirtes Lager zu geneigten Einkäufen.

Gebrüder Burchard.


Rothe Kreuz=Lotterie des Vaterländischen Frauen-Vereins Rothe Kreuz=Lotterie
des Vaterländischen Frauen-Vereins
unter allerhöchstem Protectorate Ihrer Maj. der Kaiserin.
Ziehung am 17. u. 18. April
im Rathhause in Cöslin.
3915 Gew. im W. v. M. 95 000.
M. 20 000, 10 000, 5000, 3000, 2000 etc.
Loose à 1 M. (11 für 10 M.) Liste u. Porto 30 Pf.
Genehmigt für die ganze Monarchie.
16. gr. Stettiner Pferdelotterie.
Rothe Kreuz=Lotterie des Vaterländischen Frauen-Vereins
Ziehung 12. Mai 1891.
Hauptgewinne 10 Equipagen, darunter 2 vierspännige und 150 hochedle Pferde, wovon 10 Reitpferde gesattelt und gezäumt.
Loose á 1 M. (11 Loose für 10 M.), Liste u. Porto 30 Pf. Einschreiben 20 Pf. extra, versendet das mit dem Vertrieb betraute Bankgeschäft.
11 Loose von beiden Sorten gemischt 10 Mark.
Rob. Th. Schröder, Stettin.        Bestellungen am bequemsten per Postanweisung, doch nehme ich auch Coupons und Briefmarken in Zahlung.
Wiederverkäufer zum commissionsweisen Verkauf werden überall angestellt.


Stadt Lübeck, Schönberg.
Montag, den 9. u. Dienstag den 10. März c.
Concert
der Tyroler Concert=Sänger=Gesellschaft
Julius Hartmann (Ludw Rainer Nachflg.)
4 Damen und 3 Herren im Nationalkostüm.
Anfang 7 1/2 Uhr.
Entree 60 Pfg., im Vorverkauf à 50 Pfg.
in Spehr's Hotel und im Concertlocal.

Die Gesellschaft hatte die hohe Ehre vor Sr. Majestät Kaiser Wilhelm im Kursaale zu Ems, Ihren Majestäten wailand Kaiser Alexander von Rußland, Sr. Majestät König von Bayern, König Milan und Königin Natalie von Serbien, Großherzog von Weimar, Fürsten v. Gortschakoff, Fürsten v. Thurn und Taxis, am 19. Mai 1883 vor Ihren Majestäten König Alfonso und Königin von Spanien etc., sowie in den größten Städten und Bädern von Deutschland, Oesterreich, Frankreich, Italien, Amerika, Holland, Belgien und der Schweiz mit größtem Erfolge zu concertiren.


Gesangverein "Teutonia".

Concert,
sowie auf vielseitiges Verlangen nochmalige Aufführung von
"Wallenstens Lager".
Vorher:
Stille Liebe mit Hindernissen
oder
Der Herr Gerichtsschreiber.
Lustspiel in 1 Act.
Eintrittspreis: Nummerirter Sitzplatz 1 M., Saal 50 Pfennig (Mecklenburg). und Gallerie 30 Pfennig (Mecklenburg).
Kassenöffnung 7 1/2 Uhr.                           Anfang 8 Uhr.

Die Hälfte des Reinertrags wird dem hiesigen Herbergs=Verein überwiesen.
Zu recht zahlreichem Besuche ladet ergebenst ein
Schönberg, den 5. März 1891.

                                                    der Vorstand.


Fahre Mittwoch, den 11. d. Mts. mit meinem Omnibus nach dem

Ratzeburger Viehmarkt.
Abfahrt von Gastwirth Boye 5 1/2 Uhr.
Abfahrt von Neue Welt 7 Uhr.
                                                    L. Schütt.


Für die vielen Beweise der Liebe und Freundschaft zu unserer goldenen Hochzeit, sowie für die zahlreichen Geschenke und Glückwünsche sagen wir hierdurch Allen unseren herzlichsten Dank.
Lüdersdorf, den 3. März 1891.

Heinrich Schmidt u. Frau.


Eintragungen in die Standes=Register des Standesamts=Bezirks Carlow
pro Januar und Februar 1891.

a. Geburten.

Dem Postboten Heinrich Specht zu Carlow eine Tochter.
Dem Arbeiter Joachim Hundt zu Samkow ein Sohn.
Der unverehelichten Emma Robrahn zu Carlow ein Sohn.

b. Eheschließungen.

Der Käthner Johann Joachim Heinrich Puls zu Dechow mit Luise Catharina Maria Creutzfeldt zu Kuhlrade.

c. Sterbefälle.

Der Hauswirth=Altentheiler Hans Heinrich Holst zu Cronscamp 83 Jahre 4 M. alt.
Die Arbeiterfrau Catharina Linnow zu Klocksdorf, 64 J. 7 M.
Der Knecht August Holst zu Klocksdorf, 24 J. 9 M. alt.
Der Gastwirth Wilhelm Creutzfeldt zu Carlow, 68 J. alt.
Wilhelm Otto Strohkirchen zu Cronscamp 9 M. alt.
Der unverehelichten Wilhelmine Oldenburg zu Carlow todtgeborene Zwillinge.
Die Wittwe Catharina Bockmüller zu Carlow, 88 J. 8 M.
Johann Heinrich Ahrendt zu Neschow, 5 J. 9 M. alt.
Wilhelm Hartwig Holst zu Pogez, 1 Jahr alt.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 8. März.

Vormittagskirche: Pastor Langbein.
Abendkirche (6 Uhr): Rector Krüger.
  Amtswoche: Pastor Langbein.


Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg nach Lübeck:
9,49 Vorm. 12,02 Mitt. 3,15 Nachm. 7,19 Abends. 11,22 Nachts.
nach Kleinen:
7,36 Morg. 10,13 Vorm. 12,51 Nachm. 5,29 Nachm. 9,02 Abends.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Viehmarkt in Hamburg.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage
und Illustrirtes Beiblatt Nr. 10.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1891 Nr. 19 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 19 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 6. März 1891.


Zur Verhütung der Verbreitung der Schwindsucht.

Zufolge höheren Auftrages bringt der Polizeipräsident von Berlin ein Gutachten der königlichen wissenschaftlichen Deputation für das Medicinalwesen über Maßregeln zur Verhütung der Verbreitung der Schwindsucht (Lungen= und Kehlkopf=Tuberculose) im Auszug wie folgt zur öffentlichen Kenntniß:
An alle betheiligten, privaten wie beamteten Personen, insbesondere an die Vorsteher von Anstalten, die Inhaber von Gast= und Speisewirthschaften, Vergnügungslocalen (Theater, Concert=, Tanz=Sälen etc.) richte ich zugleich das ergebene Ersuchen, daß Jeder in seinem Wirkungskreise im eigenen wie im Interesse des Gemeindewohles die Durchführung der in diesem Gutachten empfohlenen Maßregeln an seinem Theile fördern und unterstützen wolle, um die verheerendste aller Volkskrankheiten nach Möglichkeit einzuschränken.
Das Gutachten der wissenschaftlichen Deputation, vom 5. November 1890 datirt, lautet:
Die Heller'schen Maßregeln stützen sich großentheils auf die Ergebnisse der Untersuchungen von Cornet.
Aus diesen lassen sich folgende Hauptsätze entnehmen.

1) Tuberkelbacillen sind nicht allenthalben verbreitet (ubiquitär), sie fehlen sogar in einem Drittel der von Tuberculosen bewohnten Räume;
2) sie werden hauptsächlich verbreitet durch den Auswurf von Tuberculösen;
3) und zwar vorwiegend durch den getrocknet zerstäubten Auswurf;
4) die gewöhnlichen Desinfectionsmaßregeln sind zu diesem Zwecke großentheils unzureichend.
Die einschlägigen Sätze des Heller'schen Referates lauten: "Es handelt sich einmal darum, die Schwindsüchtigen dahin zu bringen, ihren Auswurf in für sie selbst und Andere ungefährlicher Weise zu beseitigen, zweitens an solchen Orten, an welchen viele Menschen und darunter auch Schwindsüchtige verkehren, solche Maßnahmen zu treffen, daß unvorsichtig ausgesäte Tuberkelbacillen unschädlich gemacht werden. Die unschädliche Beseitigung des Auswurfes ist dadurch zu erzielen, daß in allen öffentlichen Gebäuden, wie es bereits in vielen der Fall ist, in reichlicher Weise für die Benutzung der verkehrenden Menschen Spucknäpfe aufgestellt und für deren regelmäßige und zweckentsprechende Reinigung gesorgt werde. Dasselbe ließe sich auch wohl für Fabriken, Werkstätten und dergleichen Arbeitsräume mit demselben Recht erzwingen, wie andere Maßregeln zum Schutze der Arbeiter."
Regelmäßige, feuchte Reinigung der Räume ist vorzunehmen. Jedes trockene Auskehren erhöht die Gefahren. "Diese Maßregeln durchzuführen, wird in vielen öffentlichen Gebäuden keine Schwierigkeiten haben, so in Gerichten, Bahnhöfen, Posträumen, in Casernen, Waisenhäusern, in Werk= und Armenhäusern und in Gefängnissen. Ebenso wird wohl in Krankenhäusern strenge Durchführung dieser Maßregel auf keine Schwierigkeiten stoßen. In den Eisenbahnwagen könnten ähnliche Einrichtungen für Hustende vorgesehen werden.
Am meisten Widerstand wird sich von Seiten der Schule geltend machen. Mit Auswurf behaftete Kinder sollen besondere Plätze in der Nähe der Spucknäpfe bekommen oder das Dettweilersche Spuckfläschchen benutzen, sonst ausgeschlossen werden. Ganz besonders müssen schwindsüchtige Lehrer selbst zur Beobachtung dieser Maßregeln angehalten werden.
Das gilt auch für Pensionate, Krippen und Kleinkinderbewahranstalten. Wünschenswerth wäre es auch für Gasthäuser, Wirthschaften, Theater. Ferner werden befürwortet: öffentliche, zweckentsprechende Desinfectionsanstalten, Desinfection von Wäsche und Wohnung verstorbener Tuberculöser, auch von Zeit zu Zeit der Wohnung Tuberculöser, Ausschluß Schwindsüchtiger von Krankenpflege und Hebammenberuf. Ferner wird hingewiesen auf die Gefahr des Lebensmittelsverkaufes durch Schwindsüchtige. Straßenreinigung darf nur feucht geschehen, Straßenbesprengung muß reichlicher werden.
Ein weiterer Abschnitt von der Verbreitung der Tuberculose durch Thiere darf um so mehr hier übergangen werden, als Heller selbst sagt, das in Preußen z. Z. geltende Verfahren scheine vorläufig das richtige.
In den Schlußsätzen wird u. A. verlangt:
1) Anzeige und Desinfectionspflicht bei Sterbefällen tuberculöser Menschen;
2) Vorkehrungen zur Beseitigung des Auswurfes in allen öffentlichen und soweit möglich privaten, dem Menschenverkehr dienenden Gebäuden und Einrichtungen, besonders Schulen, Verkehrsanstalten, Krankenhäusern und Gefängnissen.
Die von Ew. Excellenz gestellte Frage, ob die Heller'schen Vorschläge den Anordnungen der Medicinal=Verwaltung zu Grunde gelegt werden können, müssen wir im Allgemeinen vollkommen bejahen. Die sämmtlichen von Heller gemachten Vorschläge sind, wenn auch nicht in gleichem Maße, des Versuches der Ausführung werth. Nächstdem lassen sich der Sache noch einige andere Gesichtspunkte abgewinnen. I.1. Man soll die Schwindsüchtigen dazu bringen, ihren Auswurf in für sie selbst und Andere ungefährlicher Weise zu beseitigen. Aber man muß, wie dies bei den neuen Verhandlungen über diesen Gegenstand oft hervorgehoben wurde, Alles vermeiden, was diesen Unglücklichen das Gefühl verursacht, gerichtet, gemieden, ausgestoßen zu sein. Allem, was man den Tuberculösen an Beschränkung der freien Entleerung ihres Auswurfes und sonst auferlegt, wird der Stachel genommen, wenn man die Gelegenheit, geheilt zu werden, in größerer Ausdehnung, als seither bietet. Die Heilungsmöglichkeit besteht, wenigstens für frühe Zeit der Krankheit; aber dem Armen stehen, wenn er Hilfe und Pflege sucht, nur die allgemeinen Hospitäler zur Verfügung.
Man wird der Verbreitung der Tuberculose wirksamer entgegenwirken, wenn man die Einrichtung von besonderen Krankenanstalten für arme Tuberculose befördert. Insbesondere ist zu Wünschen, daß die gemischten Hospitäler der größeren Gemeinden und Gemeindebezirke durch die Einrichtung solcher Anstalten entlastet werden. Soweit solche gemischte Hospitäler noch Tuberculöse aufnehmen, ist dafür Sorge zu tragen, daß die Tuberkulösen von den übrigen Kranken abgesondert werden. Jedenfalls haben die Anstalten den Nachweis zu liefern, daß die Luft tuberkelbacillenfrei sei.
I. 2. Es steht zu hoffen, daß der ärztliche Stand sich der vielen Gelegenheiten mehr und mehr bewußt werde, die die neue Entwickelung der Tuberculoselehre für die nützliche Thätigkeit des Hausarztes bietet. Dahin gehören frühzeitiges Erkennen des Leidens, so lange es leichter heilbar ist, Entfernung der Kranken aus der Familie, Abrathen von Heirathen. Auch die Sorge für Unschädlichmachen und Beseitigen des Auswurfes gehört dahin.
I. 3. Weit mehr kann in letzterer Richtung geschehen durch die Krankenwärter. Jedem Krankenwärter von Beruf sollte eine Anweisung in die Hand gegeben werden, wie er mit ansteckenden Ausscheidungen aus dem Körper Kranker zu verfahren habe, um sie unschädlich zu machen. Zu betonen wäre, daß die eigene Gesundheit des Wärters stark mit in Frage kommt.
II. 1. An Orten, wo unter vielen Anderen auch Schwindsüchtige verkehren, sollen unvorsichtig ausgesäete Tuberkelbacillen unschädlich gemacht, der Auswurf unschädlich beseitigt, nämlich reichlich gut zu reinigende Spucknäpfe aufgestellt werden. Hier

[ => Original lesen: 1891 Nr. 19 Seite 6]

entsteht die Frage, in welcher Form und aus welchem Stoffe die Spucknäpfe gemacht sein sollen. Sie sollen flach und groß sein, damit nicht leicht daneben gespuckt wird. Letzteres soll nicht durch Randausbiegung, sondern durch die Größe des Gefäßes erzielt werden. Je nach dem besonderen Zwecke dürften Durchmesser von etwa 15, 20, 25 Centimeter (Untertasse, Dessertteller, Suppenteller) zu verwenden sein, flacher Boden, bis zu 5 Centimeter Höhe, etwas nach außen abweichender Rand, glatte Flächen, keine Henkel. Zwar gestattet Metall gründlichste Reinigung durch Erhitzen, wird jedoch leicht rissig und rauh, auch Porzellan bekommt leicht kleine rauhe Bruchflächen. Aus dickem Glas ließe sich, sobald einmal der Bedarf groß wird, billig und zweckentsprechend das Gefäß herstellen, sicher auch so, daß es siedendes Wasser aushielte. Der Spucknapf ist soweit, daß leichtes Verschütten vermieden wird, mit Wasser zu füllen. Die verschiedentlich (z. B. bei der Verhandlung in München) aufgeworfene Frage, ob der Inhalt des Speibeckens zu desinficiren sei vor dem Ausgießen, möchten wir verneinen. Chemische Mittel berühren die Ballen des Auswurfes nur von außen, bewirken dort Gerinnung der Eiweißstoffe und dringen nicht weiter ein. Kochen wäre sicher, aber kaum zu erzielen; somit bleibt nur Ausgießen in die Abfuhrrohre oder Tonnen, wo der Auswurf feucht und deshalb unschädlich bleibt.
II. 2. Am nothwendigsten ist diese Vorkehrung in Casernen, Krankenhäusern und Gefängnissen. Für Casernen wird sie ohnehin schon eingeführt. Mehr noch wie früher, dürfte auf abwaschbare Wände, glatte Fußböden etc. zu dringen, trockenes Abwischen zu verbieten sein.
II. 3. Was die Gefängnisse anbelangt, so sind schon in Bayern Versuche vorgeschlagen worden, dahin gehend, ein Gefängniß vollständig zu reinigen, darin strengste Reinlichkeit zu beobachten und zu sehen, ob sich dadurch die Häufigkeit der Tuberculose mindern lasse etc. etc.
II. 4. Für die Schulen sind die Erkrankungen der Lehrer von größerer Bedeutung, als die der Schüler, wenigstens soweit es sich um jüngere Kinder handelt. Lymphdrüsen der Brust und das Gehirn erkranken bei Kindern häufiger als die Lunge an Tuberculose, zudem die Kinder im Aushusten nicht geübt und verschlucken den Auswurf. In den oberen, namentlich Knabenklassen wird die Bedeutung des Spucknapfes größer sein. Ganz allgemein dürfte für Schulen anzuordnen sein:

1.) daß Lehrer, wie Schüler zur Entleerung ihres Auswurfes im Schulgebäude sich nur in geeigneter Beschaffenheit und genügender Zahl aufzustellenden Spucknäpfe bedienen dürfen oder eines Dettweiler'schen Fläschchens,
2) daß in den Schulräumen Staub möglichst beseitigt, aber nur durch nasses Aufwaschen entfernt werden darf,
3) daß öfter hustende Schüler in Bezug auf 1. vom Lehrer besonders zu beachten sind,
4) daß brustkranken Schülern das Wegbleiben von der Schule zum Zwecke längerer Curen mit besonderer Bereitwilligkeit erleichtert und gestattet werde.
II. 5. Für Gasthäuser dürfte die Aufstellung von geeigneten Spucknäpfen in den Wirthschaftsräumen zu verlangen sein, und die Desinfection von Bettwäsche und Zimmern, die nachgewiesenermaßen längere Zeit im Gebrauche von Tuberculösen standen, z. B. in denen Tuberculöse starben, sollte vorgeschrieben werden. Für Curorte, die viel von Tuberculösen besucht werden, sollte die Aufstellung weitergehender Anforderungen an Gastwirthe und Zimmervermiether (Desinfection am Schlusse jeder Saison) durch Ortsstatut oder ortspolizeiliche Verordnung angeregt und begünstigt werden.
II. 6. Die Eisenbahnen würden das Ziel der Verminderung der Tuberculose fördern helfen können durch Aufstellung von Spucknäpfen geeigneter Art in Bahnhöfen, durch Beschränkung der Anwendung von Teppichen, Faserndecken in den Wagen und dergleichen auf die kalte Zeit des Jahres, sowie durch nasses Aufwaschen der Wagenböden. Auch kann nicht unterlassen werden, darauf hinzuweisen, daß die glatten Stoffe, welche in manchen Ländern zum Bezuge der Sitzbänke verwendet werden, weniger Staub festhalten, als die Plüschstoffe, welche bei uns üblich sind. Von den Wagen sollen zum mindesten mit wasserhaltigen (vielleicht etwa urnenförmigen) Spucknäpfen ausgestattet werden: Schlafwagen für lange Fahrten (sogenannte directe Wagen) und Wagen, die nach gewissen Curorten hin den Verkehr vermitteln, z. B. nach Soden, Ems, Salzungen, Lippspringe.
II. 7. Während tuberculösen Hebammen die Ausübung ihres Berufes untersagt werden kann, muß man die Abwehr des vielen Unglücks, welches in Familien durch tuberculöse Ammen, Kinderfrauen, Erzieherinnen gebracht wird, von der fortschreitenden Aufklärung des Publikums über diesen Punkt und von gewissenhaftem Rathe der Hausärzte erwarten.
In Pensionaten, Kleinkinder=Bewahranstalten, Krippen dürfte der Ausschluß Tuberculöser von der Ausübung der Kinderpflege durchzusetzen sein.
II. 8. Von den übrigen in den Hellerschen Vorschlägen erwähnten Klassen sind noch besonders hervorzuheben:
Verkäufer von Nahrungsmitteln: Während kaum bezweifelt werden kann, daß unter Umständen die Sputumbacillen eines Bäckers und dergleichen in seinem Laden so verbreitet werden können, daß sie mit der Waare verkauft werden können, läßt sich doch vom Standpunkte der Behörden vorläufig kaum mehr verlangen, als größte Reinlichkeit in den Verkaufsstätten. Ferner Fabriken: Bei der großen Häufigkeit der Tuberculose unter den Arbeitern gewisser Fabriken (Stahl, Stein, Baumwolle, Tabak) muß die veränderte Auffassung - Staubeinathmung ist nur Hilfsursache, Ansteckung der Grund der Erkrankung - zu neuen und anderen Anstrengungen Veranlassung geben, um die Arbeiter zu schützen.
Man hat schon in der Tuberculose der Arbeiter in Tabaksfabriken eine Gefahr sehen wollen für die Raucher der Cigarren, die dort gemacht werden. Auch die Verbreitung der Tuberkulose in kleineren Fabrik=Städten weit über die Arbeiterkreise hinaus zeigt, daß nicht nur Fabrikbesitzer und Arbeiter von dieser Angelegenheit berührt werden.
III. Die Anschaffung von Desinfectionsapparaten durch Gemeinden, Verbände, Heilanstalten ist möglichst zu empfehlen und zu fördern. Sie dient ja noch vielfach andern guten Zwecken, namentlich wird sie zur Desinfection der Wäsche, Kleider, des Bettzeuges von Tuberkulösen nützlich sein.
In Heilanstalten sollte die Desinfection obiger Hinterlassenschaft eines Tuberculösen vorgeschrieben sein, im Uebrigen sollte sie auf dem Wege der Belehrung (durch Aerzte, Geistliche, Standesbeamte, Leichenschauer) zu beantragen sein. Auf gleiche Weise läßt sich dahin wirken, zeitweise gründliche Reinigung der Wohnung Tuberculöser zu erlangen.
Auch das Verlangen der Straßenreinigung unter reichlicher Wasserverwendung erscheint jeder möglichen behördlichen Unterstützung würdig.
Sämmtliche Zeitungs=Redactionen werden mit Rücksicht auf die Bedeutung der Sache für das Volkswohl ergebenst ersucht, diese Bekanntmachung möglichst zu verbreiten.


- 62 Selbstmorde von Kindern in Berlin haben seit Anfang vorigen Jahres stattgefunden. Unter diesen befanden sich 46 Knaben und 16 Mädchen. 24 derselben hatten das 15. Lebensjahr erreicht, 14 das 14., 9 das 13., 7 waren erst 12 Jahre alt und eins noch nicht sieben (!) Jahre alt.
- Ein fatales Nachspiel hatte für einen Studirenden in Halle ein "Ulk", den derselbe Nachts gegen 1 Uhr ausgeführt hatte. Eben hatte er "aus Sparsamkeitsrücksichten" einen großen Regenerativbrenner ausgedreht und glitt an dem Laternenpfahl herab, als er unerwartet von kräftigen Fäusten gepackt und von zwei Männern aufgefordert wurde, mit nach der Wache zu kommen. Der überraschte Missethäter, in dem Glauben, zwei Männer des Gesetzes vor sich zu haben, erklärte sofort, freiwillig folgen zu wollen. Daraufhin gaben ihn Beide frei und verschwanden ebenso plötzlich, wie sie gekommen waren, mit ihnen aber Uhr und Ring des Studirenden, der nun merkte, daß er zwei geriebenen Dieben in die Hände gefallen war. Der Betroffene, der außerdem eine nicht unerhebliche Stichwunde am rechten Handgelenk davongetragen hat, hat Anzeige erstattet.


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