[ => Original lesen: 1888 Nr. 91 Seite 1] Mit Bestimmtheit wird während des jetzigen Aufenthaltes des Königs und der Königin von Sachsen in Sibyllenort der Besuch Kaiser Wilhelms erwartet. Der Grenznachbar König Alberts in Sibyllenort ist bekanntlich der älteste Sohn des Kaisers als Lehnsinhaber der Herrschaft Oels. Der Kaiser würde bei diesem Besuche zugleich den Besitz seines Sohnes zum ersten Male kennen lernen.
Der Kaiser hat wieder das hohe Interesse, welches er unserer jungen Marine entgegenbringt, bekundet, indem er den Kapitän zur See Freiherr v. Senden=Bibran zum dienstthuenden Flügeladjutanten ernannt hat. Herrn v. Senden=Bibran war bisher Chef des Stabes beim Stationskommando in Kiel.
Die Kaiserin Friedrich, welche am 21. November ihren Geburtstag feiert, hat nach dem Hofbericht am Sonntag vormittag Berlin verlassen und ihre Reise nach England angetreten. Wie es heißt, beabsichtigt die Königin von England dem dahingeschiedenen Kaiser Friedrich im großen Park des Schlosses von Windsor ein Denkmal setzen lassen nahe der Statue des Prinzgemahls Albert, die im nächsten Jahre enthüllt werden wird. Nach einem Berliner Telegramm des "Hamburgischen Korrespondenten "würde nach der Reise der Kaiserin Friedrich nach London dort die Vermählung der Prinzessin Viktoria mit dem Prinzen Alexander von Battenberg stattfinden. Angeblich hatte der Herzog von Coburg eine Verständigung herbeigeführt.
In München ist am Donnerstag früh 1/2 4 Uhr Herzog Maximilian in Baiern gestorben, der Senior des bairischen Herzogshauses: er wurde 80 Jahre alt und war geboren am 4. December 1808 in Bamberg. Er hat 3 Söhne, 5 Töchter, 7 Enkel und 5 Urenkel hinterlassen, der Kaiser von Oesterreich, der ehemalige König Franz von Neapel, der Graf von Trani und der Herzog von Alençon sind seine Schwiegersöhne. Der Herzog war bis in sein hohes Alter ein lebensfroher Mann, der das Jagen und Bergsteigen und die Musik liebte. Viele haben ihn früher auf Kloster Banz bei Lichtenfels, das eines seiner Besitzungen war, gesehen. Der Herzog war ein ganzer Mann und ein guter Deutscher, die Gründung des Deutschen Reiches begrüßte er mit Freuden und an den Festlagen des Reiches wehten immer von seinem Schloß die Fahnen und Flaggen. Er hat auch mehrere große Reisen in seinem Leben unternommen und unter dem Namen "Phantasus" mehrere novellistische und dramatische Arbeiten veröffentlicht. Seine Leiche wird einbalsamirt und am Montag früh nach Tegernsee übergeführt werden, wo die Beisetzung in der Familiengruft erfolgt.
Dem deutschen Bundesrath ist der Entwurf einer Grundbuchordnung für das Deutsche Reich zugegangen. Dem Gesetzentwurf über die Alters= und Invaliden=Versicherung hat der Bundesrath mit den von der Unterkommission beantragten Aenderungen seine Zustimmung ertheilt.
Die Herstellung des neuen französischen Repetiergewehrs wird eine nicht unwesentliche Verzögerung erfahren. In der Nacht zum Donnerstag ist die Waffenfabrik von Chatellerault, eine der Hauptwerkstätten für die Herstellung des neuen Gewehrs, durch eine Feuersbrunst zerstört worden. Die Verluste werden auf 2 Millionen Franken geschätzt; 400 Arbeiter sind bis auf weiteres ohne Beschäftigung. Ueber die Entstehung des Brandes hat nichts festgestellt werden können.
Die Regierung hat für 1 300 000 Franken eine Gewehr=Fabrik in Saint=Etienne gekauft, damit durch den Brand der Fabrik zu Chatellerault die Fabrikation der neuen Lebelgewehre nicht ins Stocken gerathe.
Der Großfürst=Thronfolger von Rußland wird auf dem Rückweg von Kopenhagen, wo er gegenwärtig zu den Jubiläumsfestlichkeiten weilt, in Berlin am 20. d. M. zu kurzem Besuch erwartet. Der Kaiser hat den Großfürsten=Thronfolger zum Chef des 8. Husaren=Regiments ernannt.
An der russisch=französischen Anleihe wird als deutscher Theilhaber namentlich das Bankhaus Mendelssohn in Berlin ernannt. Das alte berühmte Haus scheint sich von der Philosophie seines Gründers, des Freundes Lessings, und von der Musik seiner Söhne und Enkel, auf das Geld zurückgezogen zu haben, womit man ja auch klimpern kann. Graf Herbert Bismarck soll extra wegen dieser Anleihe nach Friedrichsruh zu seinem Vater, dem Kanzler gereist, auch der Bankier Mendelssohn von seinen Kompagnons aus Paris zurückgerufen worden sein. In Wien fürchtet man, daß die Anleihe eine Kriegsanleihe ist, obgleich Rußland das Geld für 100 Dinge 1000 Mal besser brauchen könnte.
In den Beständen der russischen Armeekorps haben infolge der am Montag verfügten Auflösung des Charkower Militärbezirks wesentliche Veränderungen stattgefunden. Sämtliche Armeekorps haben hierbei eine einheitliche Organisation zu zwei Infanterie=Divisionen erhalten, nur das Grenadierkorps bewahrt den Bestand von drei Divisionen. Es heißt, die Auflösung des Charkower Militärbezirks sei durch rein ökonomische Gründe hervorgerufen und habe dem Kriegsbudget eine Ersparniß von 180 000 Rubel ergeben. Wegen einer solchen Bagatelle würde wohl kaum in Rußland eine derartige Umwälzung vorgenommen werden, wenn dieselbe nicht gleichzeitig eine strategische Bedeutung hätte. Also ganz so harmlos wird die Sache nicht sein.
Den deutschen Pastor Fliedner, der seit Jahrzehnten für die Ausbreitung des Evangeliums und für Gründung von Schulen wirkt, ohne Andersgläubigen nahe zu treten, kennt jeder Protestant. Auch die ultramontane "Germania" kennt ihn und fordert die Spanier auf, ihr Hausrecht gegen ihn zu brauchen.
[ => Original lesen: 1888 Nr. 91 Seite 2]Anzeigen.
Antragsmäßig soll über das vor Schönberg im Schlauenkamp an dem Verbindungswege der Rehna=Rottensdorfer Chaussee sub. Nr. 51 a belegene Wohnhaus c. p. der verwittweten Frau Schlachtermeister Hennings, Friederike geb. Hinzpeter, allhier ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf
Sonnabend, den 12. Januar 1889,
Vormittags 10 Uhr
peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstück sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Schönberg, den 24. October 1888.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
A. Dufft.
Bekanntmachung.
Die nochmalige Hebung einer Armensteuer zum halben Beitrag ist erforderlich, es werden demnach alle Zahlungspflichtigen des Schönberger Armendistrikts hiermit aufgefordert ihre Beiträge fördersamst einzuzahlen.
Schönberg, den 12. November 1888.
Die Armenbehörde.
Holz=Auction Nr. 2.
Am Donnerstag, den 22. November d. J., Morgens 9 Uhr sollen in den Hohenmeiler Tannen an Ort und Stelle
55 Stück Kiepentannen,
20 Rmet. tannen Knüppel.
Die Kiepenhölzer lagern im Bestande 14 b am Kleinen See und wollen sich Käufer dort einfinden.
Schönberg, den 19. November 1888.
Der Oberförster.
C. Hottelet.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des § 25 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 bezw. der §§ 23 und 25 des Genossenschafts=Statuts wird hiedurch Nachstehendes veröffentlicht:
I. Die Berufsgenossenschaft für die Unfallversicherung der land= und forstwirthschaftlichen Arbeiter des Großherzogthums Mecklenburg=Strelitz hat ihren Sitz in Neubrandenburg.
II. Der derzeitige Genossenschaftsvorstand besteht aus den Herren:
Geheimer Legationsrath von Oertzen auf Leppin, als Vorsitzenden,
Syndicus Dr. Pries zu Neubrandenburg als Stellvertreter des Vorsitzenden,
Pächter Dierking zu Hof Lockwisch,
Oberförster Wentzel in Strelitz,
Gutsbesitzer von Michael auf Gantzkow.
Ersatzmänner sind die Herren:
Graf von Bernstorff auf Beseritz,
Gutsbesitzer Lemcke auf Neddemin.
Pächter Kaiser zu Stove,
Forstmeister von Oerzten zu Glambeck,
Graf von Schwerin auf Mildenitz.
III. Als Mitglieder des Genossenschaftsausschusses zur Entscheidung über Beschwerden sind gewählt die Herren:
Oberamtmann Zarnekow zu Wanzka,
Amtmann Staeding zu Neuhof,
Pächter Schröder zu Lüttenhagen,
Senator Brunn in Strelitz, Gutsbesitzer Siemers auf Gentzkow,
und als Ersatzmänner die Herren:
Oberamtmann Drewes zu Krickow,
Schulze Stein zu Rieps,
Oberförster Grapow zu Lüttenhagen,
Cämmerer Hahn zu Neubrandenburg,
Pächter Bade zu Pleetz.
IV. Als genossenschaftliche Beisitzer des Schiedsgerichts werden gewählt die Herren:
1. Gutsbesitzer von Lücken auf Godenswege,
als erster Stellvertreter Dr. von Oertzen auf Rossow,
und event. als zweite Stellvertreter Gutsbesitzer von Warburg auf Stolpe,
2. Oberamtmann Cordua zu Zippelow,
als erster Stellvertreter Pächter Müller zu Rowa,
und event. als zweiter Stellvertreter Pächter Lemcke zu Dewitz.
V. Das Genossenschaftsgebiet ist in Vertrauensmänner=Bezirke eingetheilt, für deren Abgrenzung die bestehende Eintheilung des Großherzogthums in 10 Amtsgerichtsbezirke grundleglich gemacht ist.
Die Abgrenzung der einzelnen Bezirke und die Namen der zu Vertrauensmännern bezw. Stellvertretern ernannten Herren sind aus folgender Zusammenstellung ersichtlich.
Bezirk 1. Die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Neustrelitz, östlich der Chaussee Neustrelitz=Penzlin, Ziercke und die Stadt Neustrelitz nebst Feldmark.
Vertrauensmann: Pächter Bade zu Blumenhagen.
Stellvertreter: Ackerbesitzer Hans Warncke zu Ziercke.
Bezirk 2. Die übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Neustrelitz, die Stadt Wesenberg nebst Feldmark und die Oberförsterei Langhagen.
Vertrauensmann: Oberförster von Wenckstern zu Langhagen.
Stellvertreter: Senator Stoppel zu Wesenberg.
Bezirk 3. Die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirk Neubrandenburg westlich der Tollense und die Stadt Neubrandenburg mit ihrer Feldmark.
Vertrauensmann : Gehöftsbesitzer Moncke zu Monckeshof.
Stellvertreter: Schulze Lehmann zu Neuendorf.
Bezirk 4. Die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Neubrandenburg auf dem zu diesem Bezirke gehörigen s. g. Werder.
Vertrauensmann: Pächter Hoffmann zu Trollenhagen.
Stellvertreter: Gutsbesitzer Hardt auf Hohenmin.
Bezirk 5. Die übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Neubrandenburg.
Vertrauensmann: Pächter Knorre zu Pragsdorf.
Stellvertreter: Pächter Mann zu Sponholz.
Bezirk 6. Die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Friedland nordwestlich der Datze und die Stadt Friedland mit Feldmark eexclus. der "Großen Wiese."
Vertrauensmann: Rittmeister von Dewitz auf Roggenhagen.
Stellvertreter: Gutsbesitzer Stever auf Dahlen.
Bezirk 7. Die übrigen Ortschaften des Amtsgerichstbezirks Friedland mit Schwichtenberg, Sandhagen und der "Großen Wiese."
Vertrauensmann: Wirthschaftsrath Müller zu Galenbeck.
Stellvertreter: Schulze Schünemann zu Schwichtenberg.
Bezirk 8. Die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Woldegk südlich der Chaussee Neubrandenburg=Woldegk=Wolfshagen und die Stadt Woldegk mit ihrer Feldmark.
Vertrauensmann: Pächter Schultz zu Vorheide.
Stellvertreter: Kornhändler Th. Schmidt in Woldegk.
Bezirk 9. Die übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Woldegk
Vertrauensmann: Pächter Rohde zu Gr. Daberkow.
Stellvertreter: Freischulze Toll zu Pasenow.
Bezirk 10. Die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Strelitz westlich der Landstraße Lychen=Strelitz und der Chaussee Strelitz=Neustrelitz und die Stadt Strelitz mit ihrer Feldmark.
Vertrauensmann: Pächter Karbe zu Marly.
Stellvertreter: Ackerbürger Fr. Ritter zu Strelitz.
Bezirk 11. Die übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Strelitz mit Einschluß der Oberförsterei.
[ => Original lesen: 1888 Nr. 91 Seite 3]Vertrauensmann: Pächter Dettmann zu Grammertin.
Stellvertreter: Bauer Johann Tiedt zu Thurow.
Bezirk 12. Die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Fürstenberg nördlich und westlich der Stadt, die Oberförsterei Steinförde und die Stadt Fürstenberg mit ihrer Feldmark.
Vertrauensmann: Erbpächter Rudolphi zu Bauhof Fürstenberg.
Stellvertreter: Pächter Goeßler zu Priepert.
Bezirk 13. Die übrige Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Fürstenberg.
Vertrauensmann: Pächter Rhades zu Buchholz.
Stellvertreter: Administrator Zoellner zu Barsdorf.
Bezirk 14. Die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Stargard östlich und nördlich der Chaussee Tannenkrug Stargard=Stolpe und die Stadt Stargard mit ihrer Feldmark.
Vertrauensmann: Pächter Bergell zu Quastenberg.
Stellvertreter: Hufenbesitzer Hardt jun. in Stargard.
Bezirk 15. Die übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Stargard nebst der Burg.
Vertrauensmann: Oberförster Köppel zu Rowa.
Stellvertreter: Bauer Lemcke zu Holldorf.
Bezirk 16. Die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Feldberg östlich der Chaussee Stargard Stolpe=Möllenbeck Feldberg und des schmalen Lucius, sowie der Flecken Feldberg nebst Carwitz.
Vertrauensmann: Gutsbesitzer Seip auf Wrechen.
Stellvertreter: Thierarzt Plümecke zu Feldberg.
Bezirk 17. Die übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Feldberg
Vertrauensmann : Pächter Nauck zu Gr. Schönfeld.
Stellvertreter: Pächter Meier zu Friedrichsfelde.
Bezirk 18. Die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Mirow südlich der Landstraße Röbel=Mirow und der Chaussee Mirow=Wesenberg und der Flecken Mirow mit den Enclaven.
Vertrauensmann: Erbpächter Nolte zu Neu=Drosedow.
Stellvertreter: Pächter Seer zu Zirtow.
Bezirk 19. Die übrigen Ortschaften des Amtsgerichts Mirow.
Vertrauensmann: Freischulze Mantzel zu Roggentin.
Stellvertreter: Freischulze Schroeder zu Kratzeburg.
Bezirk 20. Die Stadt und die Vogtei Schönberg sowie das Gut Torriesdorf.
Vertrauensmann: Pächter Breuel zu Selmsdorf.
Stellvertreter: Hauswirth Behncke zu Menzendorf.
Bezirk 21. Die Vogtei Rupensdorf.
Vertrauensmann: Schulze Hagendorf zu Boitin=Resdorf.
Stellvertreter: Erbpächter Prüß in Lauen.
Bezirk 22. Die Vogtei Stove.
Vertrauensmann: Pächter Kaiser zu Stove.
Stellvertreter: Schulze Wigger zu Samkow.
Bezirk 23. Die Vogtei Schlagsdorf nebst Domhof und Palmberg bei Ratzeburg.
Vertrauensmann: Schulze Stein zu Rieps.
Stellvertreter: Schulze Hauschild zu Ziethen.
Bezirk 24. Die Vogtei Mannhagen nebst den Gütern Horst und Dodow.
Vertrauensmann: Viceschulze Brüggemann zu Mannhagen.
Stellvertreter: Hauswirth Willhoeft zu Walksfelde.
Neubrandenburg, den 7. November 1888.
Der Vorstand der Berufsgenossenschaft für die Unfallversicherung der land= und forstwirthschaftlichen Arbeiter des Großherzogthums Mecklenburg=Strelitz.
H. von Oertzen.
Bekanntmachung.
Zur Beachtung aller an der Unfallversicherung der land= und forstwirthschaftlichen Arbeiter des Großherzogthums Mecklenburg=Strelitz Betheiligten wird hindurch bekannt gemacht:
1. Bei der Abgrenzung der Bezirke der von uns ernannten Vertrauensmänner sind innerhalb der bestehenden Amtsgerichtsbezirke als Begrenzungslinien Verkehrsstraßen und Gewässer bestimmt. Ortschaften, welche von diesen Grenzmarken durchschnitten werden, gehören zu demjenigen Bezirke, in welchem bei Höfen das Hofwohnhaus, bei Dörfern die Kirche und, wo eine solche nicht vorhanden ist, das Schulzengehöft belegen ist.
2. Die nach dem Genossenschaftsstatut § 27 Ziffer 3 von Beiträgen befreiten kleineren Unternehmer, deren Betrieb nur in der Haltung von 2 Kühen und in der Bebauung von 43,36 Ar (200 []Ruthen) Ackerland besteht, sowie die Tagelöhner und Deputatisten auf den Höfen brauchen in die von den Gemeindebehörden aufzustellenden Verzeichnisse (§ 34 des Reichsgesetzes) nicht aufgenommen zu werden, kommen also nicht in das Kataster. In Uebereinstimmung mit der in Mecklenburg=Schwerin angenommenen Deutung wird diese statutarische Vorschrift dahin zu verstehen sein, daß beitragspflichtig und katasterfähig sind:
a. alle Betriebsunternehmer, welche mehr als 200 []Ruthen Ackerland bebauen, gleichviel ob sie überhaupt Kühe und event. in welcher Zahl halten.
b. alle Betriebsunternehmer, welche mehr als 2 Kühe halten, gleichviel ob sie gar kein oder ob und wieviel Ackerland sie bebauen.
3. Wenn im Uebrigen die Voraussetzungen des § 27 Ziffer 3 des Status vorliegen, soll der Besitz von nicht mehr Wiesenwerbung, als zur Durchfütterung von 2 Kühen erforderlich ist, den Unternehmer nicht zahlungspflichtig machen. Als Höchstmaaß des zur Haltung von 2 Kühen erforderlichen Wiesenwachses wird eine Fläche von 400 []Ruthen angesehen. Wer keinen Ackerbetrieb hat, aber Wiesen nutzt, soll als zahlungspflichtiger Betriebsunternehmer nur dann angesehen werden, wenn die bebaute Wiesenfläche größer als zur Durchfütterung von 2 Kühen erforderlich ist.
Neubrandenburg, den 7. November 1888.
Der Vorstand der Berufsgenossenschaft für die Unfallversicherung der land= und forstwirthschaftlichen Arbeiter des Großherzogthums Mecklenburg=Strelitz.
H. von Oertzen.
Hagelschaden=Versicherungs=Verein für Mecklenburg=Schwerin und Strelitz zu Grevesmühlen.
In diesem Jahre sind versichert 2 126 935 Centner Getreide, nach den Preisen vom 15. August und 15. October d. J. zum Werthe von 17 299 610 M. 80 . - Nach Vorschrift des § 35 der Statuten beträgt die beitragspflichtige Summe 13 054 064 M. 75 . - Für die in diesem Jahre stattgefundenen 26 Hagelschäden sind mit Einschluß der Tax= und Administrations=Kosten, abzüglich des Kassenbestandes aufzubringen 69 149 M. und ist hiernach in heutiger Directorial=Versammlung der diesjährige Beitrag auf 56 . pro 100 M. von der beitragspflichtigen Summe festgesetzt. - Nach der Versicherungssumme stellt sich der diesjährige Beitrag auf 40 . und nach den verschiedenen Gefahr=Klassen zwischen 30 4/5 und 56 . pro 100 M. - Nach Vorschrift der Statuten wird solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß jedem Mitgliede über die Höhe des zahlenden Beitrags eine besondere Abrechnung zugehen wird.
Grevesmühlen, den 17. November 1888.
Die Direction.
Die diesjährige Herbst=Versammlung des Landwirthschaftlichen Vereins für das Fürstenthum Ratzeburg findet am
Montag, den 26. November cr.,
Morgens 11 Uhr,
im Boye'schen Gasthofe hieselbst statt, zu welcher Namens des Vorstandes ergebenst einladet
der Secretair des Vereins.
Wilh. Heincke.
Schönberg, den 14. November 1888.
[ => Original lesen: 1888 Nr. 91 Seite 4]Zu dem am 21. November d. J. bei mir stattfindenden
Landmanns-Balle
erlaube ich mir die Herren Hauswirthe hierdurch freundlichst einzuladen.
Schönberg. J. Boye.
Hierdurch theile ich ergebenst mit, daß ich mich wegen Krankheit auf 4 bis 6 Wochen in das Rostocker Krankenhaus begeben muß. Diejenigen, welche in der Zwischenzeit eines Rechtsbeistandes bedürfen, ersuche ich, sich an Herrn Rechtsanwalt Ihlefeld=Grevesmühlen zu wenden, welcher mir seine Hülfe bereitwilligst zugesagt hat. Die vor dem Großherzoglichen Landgerichte zu Neustrelitz von mir geführten Sachen werden von Herrn Rechtsanwalt Brunswig daselbst erledigt werden. Mein Schreiber ist an den Wochentagen von 10-11 Uhr Vormittags in meiner Wohnung anwesend.
Schönberg, den 16. November 1888.
H. Fölsch.
Rechtsanwalt und Notar.
Bekanntmachung.
Wegen mehrfach betriebenen Unfugs auf meinem Acker verbiete ich hiermit das Betreten meines über meinen Acker führenden Feldweges und des über meine Koppel an der Torriesdorfer Grenze in unbefugter Weise eingeführten Schleichsteiges, sowie überhaupt alles Betreten meines Ackers bei Strafe gerichtlicher Ahndung.
Gr. Siemz, den 19. November 1888.
A. Bohnhoff, Hauswirth.
Brillant-Aufbürstfarben.
Verblichene Kleider= und Möbelstoffe lassen sich durch einfaches Ueberbürsten auf das Schönste wiederherstellen. Vorräthig in Flaschen à 1/2 Liter 25 Pfennig bei
H. Brüchmann.
Vanillin-Zucker
zum Kochen und Backen, billiger Ersatz der theuren Vanille empfiehlt in Päckchen zu 25 Pf., entsprechend 1-2 Schoten Vanille
die Apotheke zu Schönberg.
Englisches Salz
empfiehlt
W. Wieschendorf.
Cocos-, Manilla- u. Wachstuch-Läufer, Cocosmatten
empfiehlt H. E. Peters.
Glasermeister.
Epilepsie (Fallsucht) Krampf, Nervenleiden, heilt selbst in den veraltetsten Fällen. (Gewöhnlich in 3 Tagen.) Auch brieflich. Gestützt auf mehr als 20jährige Erfolge.
Ohne Rückfall bis heute.
D. Mahler. Specialist,
Nymegen bei Aachen.
Englisches Salz
empfiehlt
Aug. Spehr.
Haushaltungs=Essig
in unübertroffener Qualität aus der Fabrik von
G. Lehmann in Lübeck
vorräthig in allen Colonial= und Drogenhandlungen.
Honig
à Pfd. 55 Pfg. empfiehlt
H. Brüchmann.
Englisches Salz
à Pfund 10 Pfg. empfiehlt
H. Brüchmann.
Das älteste und größte
Bettfedern-Lager
William Lübeck in Altona
versendet zollfrei gegen Nachnahme (nicht unter 10 Pfd.) gute, neue
Bettfedern für 60 Pfg. das Pfund,
vorzüglich gute Sorte Mark 1,25
prima Halbdaunen nur Mk. 1,60, Mk. 2,
reiner Flaum nur Mk. 2,50 und Mk. 3.
Bei Abnahme von 50 Pfd. 5 pCt. Rabatt.
Umtausch gestattet.
Prima Inletstoff zu einem großen Bett (Decke, Unterbett, Kissen und Pfühl),
zusammen für nur 14 Mark.
Zahnschmerzen aller Art werden selbst wenn die Zähne angestockt sind, augenblicklich durch den berühmten Indischen Extract beseitigt. Dieses Mittel hat sich seiner Unübertrefflichkeit wegen einen Weltruf erworben und sollte daher in keiner Familie fehlend. In Fl. à 50 Pfg. im Alleindepot für Schönberg bei
Emil Jannicke, Bandagist.
Habe eine Zucht
Ferkel
zu verkaufen.
Torisdorf bei Schönberg.
L. Dammann.
Englisch Salz
zur Schlachtzeit empfiehlt
C. Kremer.
ff. Hamburger Schmalz
à 60 . empfiehlt
C. Kremer.
Vom 1. Juni 1888: Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg
nach Lübeck:
10,8 Vorm. 2,58 Nachm. 5,35 Nachm. 12,3 Nachts.
Nach Kleinen:
4,57 Morg. 10,9 Vorm. 12,46 Nachm. 8,3 Abends.
Getreide=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Markt=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Hierzu eine Beilage
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1888 Nr. 91 Seite 5]Beilage
zu Nr. 91 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 20. November 1888.
Nr. 21. des Offic. Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg pro 1888 enthält in der
I. Abtheilung:
(5.) Verordnung, betreffend die Errichtung von Ortstafeln.
II. Abtheilung:
(1.) Bekanntmachung, betr. die für Leistungen an das Militär zu vergütenden Durchschnittspreise pro Monat October 1888.
(2.) Bekanntmachung, betr. das Belgische Consulat in Rostock.
(3.) Bekanntmachung, betr. den Postverkehr mit Viktoria, (in dem zum Weltpostverein gehörigen Deutschen Schutzgebiete von Kamerun).
(4.) Bekanntmachung, betr. die Reichs=Postdampfer der australischen Hauptlinie.
III. Abtheilung:
Dienst= etc. Nachrichten.
Nr. 22 des Offic. Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg pro 1888 enthält in der
II. Abtheilung:
Bekanntmachung, betr. die Einberufung des Deutschen Reichstages.
- Neustrelitz. Am 15. d. M., Nachmittags 3 1/4 Uhr wurde in der Thronaudienz des Großherzoglichen Schlosses durch den Superintendenten und Hofprediger Langbein die Taufe des jüngstgeborenen Prinzen Sr. Kgl. Hoheit des Erbgroßherzogs in Gegenwart II. KK. HH. des Großherzogs und der Großherzogin, der hohen Eltern, Ihrer Hoheiten des Herzogs, der Prinzen Eduard, Aribert und der Prinzessin Alexandra von Anhalt etc. vollzogen. Der hohe Täufling erhielt die Namen Carl Borwin Christian Alexander Arthur. Die Batterie salutirte bei der Taufe. Die fürstlichen Pathen sind folgende: Ihre Majestäten die Kaiserin von Rußland und der König von Dänemark, Ihre Königl. Hoheit der Herzog und die Herzogin von Connaught, der Prinz Wilhelm von Württemberg, Ihre Durchlauchten der Fürst von Schwarzburg=Sondershausen, II. HH. die Prinzessin Alexandra und der Prinz Aribert von Anhalt. Nach der heiligen Handlung, welche ein Chorgesang des Kirchenchores einleitete und auch schloß, fand Defilircour vor I. K. H. der Erbgroßherzogin und dem jungen Prinzen statt. Später war Galadiner. Die Tafelmusik führte die Großherzogliche Kapelle aus. Die Stadt war festlich geschmückt, während die Auffahrt Ihrer Kgl. Hoheit der Erbgroßherzogin mit dem hohen Täufling nach dem Großherzoglichen Schlosse in einer von 8 Rappen gezogenen, reich vergoldeten, im Roccocostile erbauten Galakutsche vor sich ging und das hiesige Militair zu beiden Seiten des Weges vom Erbgroßherzoglichen Palais nach dem Großherzoglichen Schlosse Spalier bildete.
- Mit dem 31. Dezember d. J. läuft die Frist ab, bis zu welcher die älteren, dem Pfundsystem angehörigen Gewichtsstücke in den früheren Formen im öffentlichen Verkehr gebraucht werden dürfen. Vom 1. Januar 1889 ab dürfen nur Gewichtsstücke des Kilogrammsystems im Gebrauch sein. Jede gewünschte Auskunft in dieser Angelegenheit ertheilen die Aichämter.
- Der "New=York Herold" hat sich kürzlich das Vergnügen gemacht, eine Karte zu veröffentlichen, welche Europa nach dem nächsten siegreichen Koalitionskrieg gegen Rußland und Frankreich darstellt. Darauf waren Belgien, Deutschland und Italien auf Kosten Frankreichs vergrößert, Rußland weit zurückgeschoben und ein vergrößertes Polen unter österreichisches Protektorat gestellt. Die "France militaire" veröffentlicht nun eine Karte, wie Europa aussehen wird, wenn es sich der "bestehenden Knechtschaft" erwehrt und seine "Freiheit" wiedergewonnen haben wird. Es ist nur eine kindische Spielerei, aber sie hat, wie so oft, einen tieferen Sinn, denn sie enthüllt das politische Ideal so mancher Franzosen. Die Karte zeigt Frankreich nur durch Elsaß=Lothringen vergrößert; Italien ist unversehrt geblieben, dagegen ist das Deutsche Reich zerstört und weist folgende selbstständige Staaten auf: Preußen (auf Brandenburg und Ostpommern beschränkt), Hannover, Westfalen (enthaltend Kurhessen, Großherzogthum Hessen, Nassau, Frankfurt, Braunschweig und die rechtsrheinische Rheinprovinz), einen Rheinstaat (enthaltend die linksrheinische Rheinprovinz, Rheinhessen, Luxemburg und Rheinbayern), Baden, Württemberg, Bayern (ohne Rheinbayern) und Sachsen, welches durch die Herzogthümer vergrößert worden ist. Schleswig=Holstein und Mecklenburg sind an Dänemark, Schlesien und die beiden Preußen sind an Polen gefallen, das außerdem durch Galizien und die Bukowina vergrößert und unter das Protektorat Rußlands gestellt ist. Oesterreich besteht nur noch aus Ober= und Niederösterreich, Mähren und Steiermark; Tirol ist an die Schweiz gefallen, Illyrien, Slavonien, Dalmatien und Bosnien bilden ein Protektorat Ungarns. Rumänien, Bulgarien, Serbien und Griechenland bestehen noch, die beiden ersteren stark verkleinert, das letztere um Macedonien vergrößert; Rußland erhält die ganze Ostküste der Balkanhalbinsel, also die Donaumündungen, die beiden Meerengen und Konstantinopel. Hiernach wäre Frankreich allein noch neben Rußland eine Macht, alles Uebrige wäre ohnmächtiges Kleinzeug, die Nationalitäten wären zerrissen. Das verstehen heute noch viele Franzosen unter der "Freiheit Europas".
- Da die Wiener galante Leute sind, so machen sie nie über die Königin Natalie Witze und Zerrbilder, sondern nur über Milan. Aber auch das ist ihnen verboten worden, wenigstens den Witz= und illustirten Blättern.
- Ein origineller Wahrspruch eines Todtenbeschauers über einen bei Salsette von einem Tiger getödeten Eingeborenen findet sich in einer vor der Londoner Naturgeschichtlichen Gesellschaft verlesenen Abhandlung: Der Pando starb daran, daß der Tiger ihn auffraß; eine andere Ursache seines Todes nicht aufzufinden. Es blieben von ihm nur einige Finger zurück, die vermutlich zur rechten oder zur linken Hand gehört haben.
- Im Szontai=See in Masurien, der sich seit Jahren bedeutend gesenkt hat, ist ein vollständiger Pfahlbau, mit Steinmessern, Feuersteinmessern u. s. w. entdeckt worden. Diese Bauten stammen aus einer Zeit, in der zwar nicht die Löwen bei den Pardeln lagen, aber die Menschen mit den Thieren der Urwelt dicht bei einander hausten.
- Von der Ameisen besonderer Nützlichkeit erzählt der Afrika=Reisende Rohlfs: Wir kamen an einigen Arabern vorüber, welche nackt auf der Erde saßen und ihre Kleider neben sich ausgebreitet hatten. Ich fragte nach dem Zweck dieser eigenthümlichen Sitzung und man sagte mir, sie hätten ihre Kleidungsstücke absichtlich auf Ameisenhaufen gelegt; die Ameisen suchten aus denselben heraus, was nicht hinein gehöre und kehrten dann zu beiderseitiger Zufriedenheit in ihre Nester zurück.
- Gicht und Podagra. Als ein auffallendes und sicheres Linderungs= und Vorbeugungsmittel der heftigen Schmerzen wird der Gebrauch des Rogge= oder Kornkaffee's mehrere Tassen täglich empfohlen. Der geröstete und gemahlene Roggen muß gekocht, nicht blos gebrüht werden. Dasselbe Mittel hat schon der vormals berühmte Professor Hoffmann in Halle, der in seinem 70. Jahre von der Kniegicht geplagt wurde, als höchst wirksam angepriesen. Da es ganz unschädlich ist, so kann es jedenfalls versucht werden.
- Gegen Ungeziefer, speciell gegen Wanzen, wird Alaun als Schutzmittel empfohlen. Die Insekten verschwinden sofort, wenn man die Wände Bett=
[ => Original lesen: 1888 Nr. 91 Seite 6]stellen, u. s. w., worin sie nisten, mit einer kochenden Alaunlösung bestreicht und sie kehren nie mehr an diesen Ort zurück. Wenn man die Zimmerwände oder Decken mit Kalk weißt und letzterem vor dem Gebrauche etwas Alaun zusetzt, so halten sich auch die Fliegen nicht mehr in den betreffenden Zimmern auf. Die Anwendung des Alaun kann in diesen Fällen der menschlichen Gesundheit nicht den geringsten Schaden zufügen.
Der Deserteur.
Novelle von Stanislaus Graf Grabowski.
Fortsetzung.
(Nachdruck verboten.)
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