[ => Original lesen: 1885 Nr. 42 Seite 1] Auf Befehl Großherzoglicher hoher Landesregierung wird nachfolgende
Bekanntmachung
den Ankauf von Remonten pro 1885 im Großherzogthum Mecklenburg=Strelitz betreffend.
Berlin, den 8. März 1885.
Zum Ankauf von Remonten im Alter von drei und ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzogthums Mecklenburg=Strelitz für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden, und zwar
am 9. Juni Schönberg.
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Die von der Remonte=Ankaufs=Kommission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt. Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, ebenso Krippensetzer (Kopper), welche sich innerhalb der ersten 28 Tage nach dem Eintreffen in den Depots als solche zeigen. Pferde, welche den Verkäufern nicht eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht gehörig legitimirten Bevollmächtigten der Kommission vorgestellt werden, sind vom Kauf ausgeschlossen. Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue, starke, rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einer Kopfhalter von Leder oder Hanf mit 2 mindestens zwei Meter langen Stricken ohne besondere Vergütigung mitzugeben.
Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden. Auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu coupiren, oder übermäßig zu verkürzen.
Kriegsministerium, Abtheilung für das Remonte=Wesen.
Freiherr von Troschke. Graf von Klinckowström.
hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Schönberg, den 25. März 1885.
Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
Ein Wort für das gute Recht.
Der Unterzeichnete kann sich von der in der Politik freilich ziemlich veralteten Meinung nicht frei machen, daß es für den Bestand von Reichen, Staaten, Gemeinden und dergleichen Organismen das Nützlichste ist, wenn in ihnen das gute Recht unbedingt respectirt wird, und daß ein Zeichen beginnenden Verfalls darin gefunden werden darf, wenn bei einem Conflicte des legitimen Rechts mit Dem, was profitabel erscheint, das eigene Interesse den Vorzug erhält vor dem fremden Recht.
Im Privatverkehr - natürlich, da soll kein Uebergriff ungestraft bleiben dürfen. Man wendet sich mit Entrüstung von dem Frevler ab, und ängstlich wacht das Gesetz darüber, daß dem Privatrechte der richterliche Schutz gegen administrative Willkür unverkürzt zu Theil werde. - Aber in der großen Politik - ja, da darf man sich nicht von kleinlichen juristischen Gesichtspunkten leiten lassen, - so lautet die moderne Weisheit, und der äußere Erfolg giebt ihr Recht.
Wird der große Weltenrichter, wenn Er dereinst nach dem Untergange alles Vergänglichen und so auch aller Staaten und Reiche über das ewige Geschick ihrer Lenker auf Grund Seines unwandelbaren Gesetzes entscheidet, - diesen Unterschied gelten lassen? -
Ganz Deutschland, ja man darf sagen fast die ganze civilisirte Welt, erwartet mit Spannung den Abschluß des neuen Stadiums, in welches die sogenannte braunschweigsche Succession"frage" vor wenigen Tagen eingeführt ist durch den vom Fürsten Bismarck Namens der Preußischen Regierung beim Bundesrathe gestellten Antrag
die Ueberzeugung der verbündeten Regierungen dahin auszusprechen, daß die Regierung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig mit dem inneren Frieden und der Sicherheit des Reichs nicht verträglich sei, - und zu beschließen, daß die braunschweigische Landesregierung hiervon verständigt werde. -
Begründet wird dieser Antrag durch Bezugnahme auf Artikel 76 der Reichsverfassung, wonach der Bun=
[ => Original lesen: 1885 Nr. 42 Seite 2]desrath, wie bereits entstandene, so auch drohend bevorstehende Streitigkeiten nicht privatrechtlicher Natur zwischen verschiedenen Bundesregierungen auf Anrufen eines Theils zu erledigen befugt und berufen erscheine. Das Vorhandensein der Gefahr einer solchen Streitigkeit aber sucht der Antragsteller durch folgende Behauptungen nachzuweisen: Der Herzog von Cumberland habe den von seinem Vater erhobenen und bis zum Tode beharrlich aufrecht erhaltenen Protest gegen "den durch die Reichsverfassung gewährleisteten Preußischen Besatz der Provinz Hannover" auch seinerseits ausgesprochen und bisher nicht fallen lassen, müsse daher als im ideellen Kriegszustande mit Preußen befindlich angesehen werden.
Die dem Herzoge anhängende hannoversche Welfenpartei aber beobachte bis in die Gegenwart eine derartige Haltung, daß selbst ein persönlicher Verzicht des Herzogs auf die von ihm erhobenen Ansprüche an Hannover der Königlich Preußischen Regierung keine Bürgschaft für das Aufhören der auf Losreißung Hannovers von Preußen gerichteten Bestrebungen jener Partei gewähren würde. Dem Einflusse der letzteren, welche gerade in den mit Braunschweig grenzenden hannoverschen Gebieten die Mehrzahl der Bevölkerung umfasse, werde sich der Herzog, wenn erst in Braunschweig regierend, nicht entziehen können und so würde die Thronbesteigung desselben die unvermeidliche Folge haben, daß sich in Braunschweig unter der Autorität eines der Theilhaber an der souveränen Bundesgewalt ein Stützpunkt für verfassungswidrige Bestrebungen bildete, deren Spitze gegen die vom Reiche garantirte Integrität des preußischen Staates gerichtet wäre. - Dies sei politisch unzulässig. "Wenn die Landeshoheit in Braunschweig" - so bemerken die Motive des Antrags - "mit allen ihren Rechten an der Reichsregierung in die Hände eines Fürsten gelegt würde, der einem Theil der Bevölkerung von Hannover als Prätendent auf die gesammte preußische Provinz dieses Namens gilt, so würde S. M. der König von Preußen die Fürsorge für die Sicherheit im Lande selbst in die Hand nehmen, wenn nicht die Institutionen des Reichs die Mittel zur Verhütung unmöglicher Zustände darböten. - Ein solches Mittel glaubt nun die Preußische Regierung im Artikel 76 der Reichsverfassung gefunden zu haben und proponirt auf Grund desselben dem Bundesrathe, die Thronbesteigung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig durch die oben wörtlich wiedergegebene Erklärung zu beanstanden. -
Der Herzog von Cumberland, - das wagt Niemand ernstlich zu bestreiten -, ist der allein berechtigte Thronfolger des Herzogs Wilhelm von Braunschweig; er ist mit dessen Tode sofort von Rechtswegen Herzog von Braunschweig und als solcher auch deutscher Bundesfürst geworden und er hat mittelst Patents vom 18. October 1884 erklärt, die Regierung des Herzogtums Braunschweig nach Maßgabe der Landes= und der Reichsverfassung anzutreten. - Mit der hannoverschen Welfenpartei erhofft er allerdings die dereinstige Wiederherstellung der Selbstständigkeit seines Stammlandes Hannover, aber er hat ebenso, wie die ihm anhängende und dienende Partei den Grundsatz öffentlich ausgesprochen und bisher nie verletzt, daß jenes Ziel der gemeinsamen Wünsche nicht anders als auf gesetzlichem Wege verfolgt werden dürfe. -
Der neue Herzog des kleinen Braunschweig ist durch eigene Zusage an die Reichsverfassung gebunden; die hannoversche Welfenpartei ist grundsätzlich und durch die ihr positiv kundgegebene Willensmeinung ihres Hauptes, des Herzogs an jeder ungesetzlichen Agitation verhindert. In der Hand der Reichsgewalt liegen die wirksamsten Mittel, um den Herzog zur Erfüllung seiner reichsverfassungsmäßigen Verpflichtungen nöthigenfalls anzuhalten, und selbst die eigenen Truppen Braunschweigs sind in erster Linie nicht dem Landesherrn, sondern dem Kaiser zur Abwehr jeder feindseligen Unternehmungen gegen das Reich dienstbar.
Und da soll der Regierungsantritt des Herzogs von Cumberland in Braunschweig die Gefahr einer Streitigkeit zwischen Preußen und Braunschweig, einer Störung der Sicherheit und des inneren Friedens im Reiche mit sich bringen?! -
Wo ist aber weiter das Recht des Bundesrathes, darüber zu befinden, ob der legitime Herzog von Braunschweig in seinem Lande regieren soll oder nicht; - denn darum handelt es sich in der That und Wahrheit.
Es giebt ein solches Recht nicht; die ganze Reichsverfassung enthält keinen Satz, aus dem es hergeleitet werden könnte. - Wenn also der Bundesrath dem preußischen Ansinnen entspräche, so würde er nicht nach Recht, sondern nach Preußischem Interesse verfahren. Möchten aber die deutschen Fürsten, deren Vertreter im Bundesrathe über den Preußischen Antrag zu beschließen berufen sind, sich dessen doch recht klar bewußt sein, daß ihnen hier eine Zumuthung gemacht ist, welcher nachzugeben ihr eigenes gutes Recht jeglicher Sicherheit seines Bestandes berauben und zum Spielball einer unberechenbaren Interessenpolitik machen hieße.
Würde damit dem deutschen Reiche gedient sein?
Graf Bernstorff=Beseritz,
Regierungsrath a. D.
Die Nachricht, daß auch in diesem Jahre eine Zusammenkunft der drei Kaiser von Deutschland, Oesterreich und Rußland stattfinden werde, taucht immer wieder auf. Näheres aber erfährt man auch heute nicht darüber; nur soviel soll feststehen, daß Kaiser Alexander von Rußland die Absicht habe, den Besuch, welchen ihm im vorigen Jahr Kaiser Joseph von Oesterreich gemacht hat, zu erwiedern.
Der Ausschuß des Bundesraths für Justiz=Angelegenheit hielt am 31. Mai eine Sitzung, um den Antrag Preußens in der Braunschweigischen Erbfolgefrage zu berathen. Der Ausschuß denkt, die ihm übertragene Vorberathung dieser Vorlage so zu erledigen, daß diese vom Plenum des Bundesraths schon am nächsten Donnerstag berathen werden kann.
Herr Dr. Windthorst ist von seiner Reise nach Gmunden zum Herzog von Cumberland bereits wieder heimgekehrt. Der alte Herr war so erschöpft, daß ihn in Passau sein Kammerdiener und einige Eisenbahnbeamte aus dem Wagen heraus und in den bayerischen Zug hineinheben mußten. In Würzburg nahm sich Dr. Windthorst ein Billet direkt nach Hannover.
Die Türken wollen die deutschen Offiziere, welche ihnen "langsamen Schritt" und andere schöne militärische Sachen, Bewegungen und Kunstgriffe beibringen, noch nicht wieder von sich lassen, obschon deren Kontrakte abgelaufen sind. Die deutschen Offiziere haben sich deshalb an den Kriegsminister in Berlin gewendet und dieser hat, nach einer Anfrage beim Kaiser, ihnen erlaubt, ihre Kontrakte noch einmal zu erneuern. Also bleiben sie vor der Hand noch im Land der beturbanten Türken.
Das Reichsgesetzblatt vom 28. ds. Mts. enthält bereits die Gesetze, betreffend die Abänderung des Zolltarifs und die Abänderung des Zollvereinigungsvertrages vom 8. Juli 1867. Nun werden wir ja bald sehen, wie der neue Zolltarif wirkt.
Die Sterblichkeit der Europäer in Central=Afrika soll doch keine so sehr große sein, wie bisher behauptet worden ist. Die Angabe von 60 % Todesfälle soll stark übertrieben sein und als Gegenbeweise führt man jetzt folgende Thatsachen an: Die französische Expedition von Brazza hat kaum 10 % verloren, die holländische Gesellschaft, welche 150 Europäer andauend beschäftigt, hat vier bis sechs Todesfälle jährlich zu verzeichnen. In einem Jahr starben ausnahmsweise 10 Personen. Die Association internationale hat im Verlauf von sieben Jahren im Ganzen nur 20 Belgier durch den Tod verloren. Zu bemerken ist auch, das die Europäer oft aus ganz anderen Ursachen als in Folge von Krankheit sterben. Von den 20 Belgiern z. B. haben sich allein vier im Congo ertränkt.
In Arizona in den Vereinigten Staaten von Amerika ist ein Indianer=Aufstand ausgebrochen. Die Indianer plündern und morden die Colonisten. Die Unionsregierung hat bereits Truppen entsandt. Es haben auch schon zwei Treffen stattgefunden, von denen das eine mit dem Rückzug der Soldaten endete.
Fortsetzung in der 1. Beilage.
[ => Original lesen: 1885 Nr. 42 Seite 3]In Sachen, betreffend den Concurs über die Verlassenschaft des Buchbinders Carl Bade zu Schönberg, ist auf
Mittwoch, den 10. Juni 1885,
Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Großherzoglichen Amtsgerichte eine Gläubigerversammlung angesetzt, wozu die sämmtlichen Gläubiger hierdurch geladen werden unter dem Nachtheil, daß die Nichterschienenen an die Beschlüsse der Erschienenen gebunden sein sollen.
Tagesordnung:
1) Bericht über den Ausfall der auf Beschluß der Gläubiger geführten Prozesse gegen Brunnenberg und Lüttjohann, und Beschlußfassung über Zahlung der durch die Prozesse entstandenen Kosten;
2) Vorlage der Berechnung über die dem verstorbenen Rechtsanwalt Rackow in diesen Prozessen gemachten Vorschüsse, event. Beschlußfassung darüber;
3) Event. Aufhebung des Debitwesens wegen Mangels an Masse und event. Ueberweisung des sich etwa ergebenden geringen Restes an die zunächst zur Hebung berechtigten Gläubiger.
Schönberg, den 6. Mai 1885.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
G. Arndt.
Auf den Antrag des Schulzen Lenschow aus Blüßen und des Hauswirths Wiencke aus Sülsdorf b./Selmdorf, Vormünder der Anna Maria Helene Elisabeth Lenschow in Zarnewenz, soll über die zu Zarnewenz sub No. II belegene Vollstelle c. p. ihrer Curandin ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf
Sonnabend, den 6. Juni d. J.,
Vormittags 10 Uhr,
peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 13. März 1885.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
A. Dufft.
Antragsmäßig soll über die zu Petersberg sub. Nr. II. belegene Vollstelle c. p. des Hauswirths Wilhelm Beckmann daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen, und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung in dem auf
Montag, den 29. Juni 1885,
Vormittags 10 Uhr
anstehenden Liquidationstermin peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstück sowohl gegen den jetzigen Besitzer als auch die künftigen Besitzer erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 8. April 1885.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
G. Arndt.
Aufgebot.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Edmund Plessing für den Maurermeister Johann Joachim Heinrich Eckmann in Hamburg, als Inhaber des auf Thies Eckmann, dessen Erben oder auch getreue Inhaber geschriebenen Lübeckischen Stadtkassenbriefes Loosnummer 1056 über Ct. 500, vom 2. October 1783, werden die Rechtsnachfolger dieses genannten beurkundeten Gläubigers, welcher am 17. October 1816 zu Sülsdorf verstorben, aufgefordert, ihren etwanigen Widerspruch gegen die Berechtigung des Antragstellers spätestens in dem hiemit auf
Dienstag, den 16. Juni 1885,
Vormittags 11 Uhr,
angesetzten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden, unter dem Rechtsnachtheil, daß die sich nicht Meldenden ihre Rechte zu Gunsten des Antragstellers verlieren.
Von der Anmeldung ihres etwanigen Widerspruchs gegen die Berechtigung des Antragsstellers sind befreit:
1. der Productenhändler Johann Heinrich Eckmann in Schlagsdorf,
2. der Schuster Hans Hinrich Eckmann ebendaselbst,
3. der Schuster Mathias Heinrich August Eckmann in Thandorf.
Lübeck, den 11. April 1885.
Das Amtsgericht Abth. II.
Asschenfeldt, Dr.
Veröffentlicht: Fick,
Gerichtsschreiber.
Unter Bezugnahme auf das Publicandum Großherzoglicher Landvogtei vom 25. März cr. machen wir hiedurch bekannt, daß der auf
Dienstag, den 9. Juni 1885
anberaumte Remonte=Markt in der s. g. städtischen Lehmgrube hinter den Scheunen vor der Sabowerstraße abgehalten werden wird.
Schönberg, den 30. Mai 1885.
Der Magistrat.
Wegen Dämmung unserer Dorfstraße ist solche bis auf Weiteres für schweres Fuhrwerk nicht passirbar.
Kl. Siemz, den 30. Mai 1885.
Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt.
Die Auszahlung der im diesjährigen Johannistermin fällig werdenden Zinsen auf die bei der Vorschuß=Anstalt belegten Capitalien findet
am 10., 11., 12., und 13. Juni d. J.,
Vormittags von 8 bis 12 Uhr,
sowie
am Sonntag, den 14. Juni d. J.,
Morgens von 7 bis 10 Uhr,
im Geschäftslokale der Anstalt statt.
Schönberg, den 20. Mai 1885.
Das Directorium.
Anmeldungen zur Beschickung der Thierschau mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräthen sowie Industrie=Gegenständen bitten wir bis spätestens 5. Juni bei Herrn Moritz Stein in Ratzeburg zu machen.
Ratzeburg. Das Thierschau=Comité.
[ => Original lesen: 1885 Nr. 42 Seite 4]Einen großen Posten helle, wollene, gute
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Montag: Tanzmusik.
(Hierzu zwei Beilagen.)
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1885 Nr. 42 Seite 5]Erste Beilage
zu Nr. 42 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 2. Juni 1885.
Die Sozialdemokraten zanken sich. Der Abg. Frehme hat in Frankfurt a. M. kürzlich gesagt "Anarchist" sei für einen "Arbeiterparteiler" ein Schimpfwort und eine Beleidigung; Herr Bebel meint aber, so schlimm sei das nicht. Wer hat Recht, Bebel oder Frehme ?
Der russische General Komaroff, der die Afghanen im März so brav geklopft und durch seine Entschlossenheit den englischen Intriguen in Afghanistan ein kräftiges Halt geboten hat, scheit in der That ein kluger Mann zu sein. Wir meldeten bereits, daß sein Kaiser ihm nicht nur einen Ehrensäbel, sondern auch noch 100 000 Rubel geschenkt habe, jetzt erfährt man nun, daß dem General anfänglich nur 50 000 Rubel und diese in 10jährigen Raten von je 5000 Rubeln zugedacht waren. Der General aber bat, da er das Geld brauche, man möge ihm die Summe von 50 000 Rubeln auf einmal auszahlen, und daraufhin verdoppelte Kaiser Alexander sein Geschenk und ließ dem General 100 000 Rubel zukommen. Hoffentlich kann General Komaroff auch die zweite Hälfte brauchen!
- In dem etwa eine Meile von Tessin belegenen Dorfe Sanitz, wurde in der Nacht zum 27. Mai ein Doppelmord verübt, wie er scheußlicher wohl nicht geplant werden kann. Heute Morgen früh gegen 1 Uhr wurde nach Aussage der etwa 10jährigen Tochter der Gutspächter Fabricius von einem Unbekannten mit dem Bemerken aus dem Schlafe geweckt, daß das Vieh sich losgerissen und sehr unruhig geworden sei. Es war allgemein bekannt, daß Herr F. zu jeder Zeit sich persönlich um alle Angelegenheiten bekümmerte, und auch diesmal ging er, obwohl leidend, in Begleitung seiner Frau nach dem Viehhause. Nicht weit von der geöffneten Scheunenthür fand man mit Tagesanbruch Fabricius in seinem Blute liegen, den Schädel durch viele mit einem anscheidend stumpfen Werkzeuge geführte Schläge zerschmettert; am anderen Ende der Diele, durch einen Schlag auf den Hinterkopf getödtet, lag Frau F. Ein mit Blut beflecktes Beil wurde an seinem gewöhnlichen Aufbewahrungsorte gefunden; möglich, daß der Mörder sich desselben bediente. Ueber den mutmaßlichen Mörder des Gutpächters verlautet noch nichts Bestimmtes.
- Die Ursachen der Dämmerungs=Erscheinungen im Winter 1883/84 sind vor Kurzem in einem kleinen Werk näher auseinandergesetzt worden. Der Autor desselben ist Professor Kießling am Hamburger Johanneum, welcher die auf fast der ganzen Erde beobachteten Erscheinungen einer näheren Besprechung unterzieht. Er kommt hierbei zu dem Schlusse daß die Erscheinungen im Wesentlichen ihren Ursprung darin haben, daß die Sonne unter gewissen Bedingungen feuchten oder trocknen Nebel durchdringt. Zum Beweise seiner Behauptung hat Professor Kießling einen Apparat konstruirt, den er "Nebelglüh=Apparat" nennt. Mit diesem Apparat bringt er die Lichterscheinungen, die das Dämmerlicht" bot, vollständig zur Anschauung, und es gelingt ihm hiermit auch die Darstellung verwandter Erscheinungen, wie das Bild des gewöhnlichen "Mondhofes", sowie auch die Erscheinung der "blauen Sonne", wie sie seinerzeit in Indien beobachtet worden ist. Die meteorologische Gesellschaft hat kürzlich mit dem "Nebelglüh=Apparat" Versuche angestellt, die sich in jeder Hinsicht als gelungen erwiesen haben.
- Die Rhabarber=Staude, welche bisher nur sehr vereinzelt auf den Markt kam, fängt an, sich in Berlin ihr Heimathsrecht zu schaffen. Seit dieser Saison sieht man sie in Massen auf den Wochenmärkten. In England und Amerika gehört sie längst zu den beliebtesten Kompoten, wird auch außerordentlich viel beim Backen verwendet. Der Rhabarb=Pie ist eine Speise, die fast täglich auf den Tisch kommt. Im Geschmack ähnelt das Rhabarber Kompot eingekochten Stachelbeeren, nur ist der Geschmack feiner, duftiger. Auch wird ihm eine außerordentliche, Gesundheit fördernde Kraft zugeschrieben. Die jetzt zum Verkauf gestellten Vorräthe kommen, wie die Nat.=Ztg. mittheilt, in Wagenladungen von Hamburg.
- Im bayerischen Militär wird das Velociped für die Ordonnanzen eingeführt, wenigstens versuchsweise.
- Trotz der ungünstigen Wetterheiligen hat der Ragozzi, der in Kissingen die Hauptwunder thut, mehr als 1000 Gäste um sich versammelt.
Leichten Herzens gehen die Diplomaten vielleicht durch Welt und Leben, wie der Franzose Ollivier, der 1870 im Kriege mit Deutschland "leichten Herzens" zustimmte, der seinen Herrn und Meister entthronen und sein Vaterland in Jammer und Elend stürzen sollte, aber nicht leichten Gepäckes. Dem neuen russischen Botschafter Graf Schuwaloff, der seinen Einzug in Berlin gehalten hat, folgten 26 Packwagen, jeder groß wie ein Haus.
- Fürstliche Hutmacherinnen. Was fürstliche Hutmacherinnen verdienen können, hat sich jüngst auf einem Wohlthätigkeitsfest in Paris erwiesen. Dasselbe fand in der Salle Georges Petit statt. Unter den verschiedenen Buden des Bazars war die besuchteste die der Herzogin von Mouchy, geborenen Prinzessin Anna Murat, und ihrer Freundin, der Gräfin Pourtales. Diese beiden Damen verkauften Hüte und Fichus, welche sie selbst verfertigt hatten und fanden am Schluß des Abends die stattliche Summe von zweiundzwanzigtausend Francs in ihrer Casse. Wie man sieht, ist die Geschicklichkeit im Modenfache, durch welche viele Französinnen der ersten Familien zur Revolutionszeit als Emigrirte in Brüssel, London und anderwärts den Unterhalt für Mann und Kinder verdienten, noch nicht ausgestorben.
- Vor einigen Tagen ereignete sich, wie Berliner Blätter zu erzählen wissen, auf der Hamburg=Berliner Bahn ein komischer Zwischenfall. Ein altes mecklenburger Ehepaar hatte nach jahrelangem Schaffen und Arbeiten, das ihm kaum das tägliche Brot brachte, endlich einen Glücksblick Fortunas aufgefangen; es hatte ein Zehntel von einem namhaften Gewinn in der sächsischen Lotterie gewonnen. Nun war es fest entschlossen, auch einmal sein Leben zu genießen, und Berlin, das Endziel aller kleinstädtischen norddeutschen Wünsche, sollte ihm diesen Genuß gewähren. Nachbarn und Klatschbasen hatten bedächtig den Kopf geschüttelt und gemeint, für so einfache Leute sei das schlimme Berlin eine reine Mördergrube, man würde sie bestehlen und plündern, ehe sie vom Bahnhof fort seien etc. "Vadder" aber meinte nur dagegen: "Ick wer mit dei Spitzbaub's woll farrig." Ein zufällig anwesender Confectionsreisender glaubte die alten Leute auch warnen zu müssen und sagte: "Vor allen Dingen hüten Sie sich vor Leuten, die Sie vielleicht früher flüchtig kannten, gerade die sog. alten Bekannten legen oft die Fremden rein, ja, es geht so weit, daß die Bauernfänger sich als Bekannte vorstellen, um zum Ziel zu gelangen." Die alten Leute dankten und reisten ab. In Wittenberge hatte "Vadder" die Unvorsichtigkeit begangen, den Zug zu verlassen; trotz "Mudders" Wehklagen fuhr der Zug ohne ihn ab. Der Stationschef war ein liebenswürdiger Mann, er rieth dem Sitzengebliebenen, ein Zuschlagsbillet zu nehmen und mit dem Kourierzug zu fahren, alsdann würde er eine halbe Stunde früher in Berlin ankommen, als seine Ariadne. Gesagt, gethan. Er war eher in Berlin und erwartete seine Alte. Der Bummelzug kommt, "Mudder" steigt aus, ihr Mann eilt ihr entgegen. "Na, nu kumm man, Mudder, giw mi dei Handtasch." "Mudder" hält krampfhaft die Handtasche fest, fixirt den Ehegatten verwundert und verdäch=
[ => Original lesen: 1885 Nr. 42 Seite 6]tig von oben bis unten, dann bricht sie in den Ruf aus: "Dei verdammten Berliner Spitzbaub'n, wo bei sick verstellen könen. Wenn ick nu nich wahr un wahrhaftig wüßt, dat min Oll in Wittenberge sitten bläben, denn kunn ick schwören, dat hei dit wär." Es bedurfte erst einer gründlichen Ueberzeugung der gewarnten Frau, um ihren "Ollen" wieder als Ehemann anzuerkennen. -
- Wenn es galt, eine kleine Neckerei von sich abzuwehren oder sie zu erwiedern, so war sicher Niemand mehr Meister darin, als s. Z. der alte Professor Buttmann in Berlin. Ein glänzendes Beispiel seines schlagfertigen Witzes lieferte er einst im gemüthlichen Beisammensein mit seinem Collegen Biester. Der Letztere wollte ihn einmal in die Enge treiben: "Buttmann," sagte er, "Passen Sie einmal auf, ich werde Ihnen ein Räthsel aufgeben: das Erste sind Sie nicht, das Zweite ist ihre Frau nicht, und das Ganze sind sie doch." Buttmann dachte eine Weile nach, dann sagte er: "Das Erste "Butt" (landläufiger Ausdruck für dumm) ah, bin Ihnen sehr verbunden; das Zweite "Mann" ist meine Frau nicht, "Butt-mann", sehr gut, ausgezeichnet! Aber warten Sie einmal" fuhr er fort "nun rathen Sie einmal. Das Erste sind Sie nicht, das Zweite ist Ihre Frau nicht, und das Ganze sind Sie doch." Biester bemühte sich vergeblich, den Sinn heraus zu finden, endlich bat er seinen Collegen um die Lösung. "Das ist ja sehr einfach," meinte Buttmann "das Erste "Biest" sind Sie nicht, das Zweite "Er" ist Ihre Frau nicht, und das Ganze "Biester" sind Sie doch." "Bravo", sagte Biester und fühlte sich überwunden.
- Die Grenzen der Malerei. Ueber die GrenZen der Malerei, über die die Gelehrten schon so viel gestritten haben, gab jüngst ein Blinder ein durchaus sachgemäßes Urtheil in Chicago ab. Vor einen Polizeirichter dieser Stadt wurde ein Blinder geführt, um sich wegen unbefugten Bettelns zu verantworten. Sie sind blind, Angeklagter?" fragte der Richter. "Jawohl Ew. Ehren, stockblind." Auf welche Weise sind Sie um Ihr Augenlicht gekommen?" "Durch einen Schlag=Anfall." "Wie kommt es denn dann, daß Sie da auf Ihrer Brust ein Schild tragen, welches eine Pulverexplosion, bei der Sie verunglückt sein wollen, darstellt?" "Entschuldigen Ew. Ehren - aber die Malerei ist leider noch nicht im Stande, einen Schlag=Anfall zu malen."
- Der Druckfehler=Teufel hat jüngst wieder einem Blatte mitgespielt. In demselben hieß es nämlich, der König habe die Premierlieutenants H. Y. zu überzärtlichen Hauptleuten (statt überzähligen) befördert. Ob das Teufelchen nicht manchmal den Nagel auf den Kopf trifft?
- Frage: Wie übersetzt Rußland: "Ubi bene ibi patria?" Antwort: Wo es gut scheint, stellt man eine Batterie auf.
Im letzten Augenblicke.
[Erzählung.]
(Fortsetzung.)
[ => Original lesen: 1885 Nr. 42 Seite 7]Zweite Beilage
zu Nr. 42 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 2. Juni 1885.
Thierschau
mit Rennen, Ausstellung landwirthschaftlicher Maschinen und Industriegegenstände
in Ratzeburg
am Mittwoch, den 10. Juni 1885.
Thierschaugebiet: Der Kreis Herzogthum Lauenburg, Enclaven und Fürstenthum Ratzeburg.
Die zur Vertheilung kommenden Prämien betragen ca. 1400 M. Großgrundbesitzer sind von der Bewerbung um die Geldprämien ausgeschlossen. Die Anmeldung des Viehes nimmt Herr Brauereiinspector H. Rautenberg bis zum 5. Juni entgegen.
Die Anmeldung der todten Ausstellungsgegenstände ist bis zum 5. Juni bei Herrn Kaufmann M. Stein zu beschaffen. Die Ausstellungsgegenstände werden diesseits gegen Feuersgefahr versichert.
Anmeldungen für das Rennen und Fahren nimmt ebenfalls Herr Brauereiinspector Rautenberg bis zum 8. Juni entgegen. Außer den 4 programmmäßigen Rennen wird bei genügender Betheiligung ein Ponny=Rennen Statt finden, für welches 2 Preise à 40 u. 20 M. ausgesetzt sind. Renneinsatz 3 M. Reugeld 3 M.
Abends 8 Uhr Ball auf dem Schützenhofe.
Der letzte Zug nach Lübeck wird in Sarau halten.
Das Thierschau=Comité:
J. H. Meyer=Kulpin. Schmidt=Schmilau. Chr. Wulff=Ratzeburg.
Schroeder=St. Georgsberg. J. Clasen=Ratzeburg. Kleemann=St. Georgsberg.
Graaf=Ratzeburg. H. Rautenberg=Ratzeburg. Hecht=Resdorf.
Stoos=Harmsdorf. W. Burmester=Ratzeburg. Burmester=Schmilau.
Hierdurch mache einem hochgeehrten Publikum der Stadt Schönberg und Umgegend die ergebene Anzeige, daß ich aus meiner neugegründeten Brauerei
eine Niederlage von vorzüglichem Braunbier
(aus reinem Malz und Hopfen),
errichtet und solche dem Herrn Kaufmann Heinr. Otto in Schönberg, Siemzerstraße 210, vis a vis dem Kriegerdenkmal, übertragen habe.
Hochachtungsvoll
C. F. Langloh.
Schlutup b. Lübeck, den 28. Mai 1885.
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Bezugnehmend auf Obiges empfehle
Schlutuper Braunbier
in 2 Qualitäten in Gebinden und Flaschen zur gefälligen Abnahme angelegentlichst.
Hochachtungsvoll
Heinr. Otto.
Schönberg, den 28. Mai 1885.
Am Thierschautage, den 5. Juni findet im Boye'schen Garten ein
Concert
statt, ausgeführt von der Törber'schen Capelle aus Gadebusch.
Anfang 2 1/2 Uhr. Entree à Person 30 .
Hierzu ladet ergebenst ein
H. Törber & J. Boye.
Zum
Scheibenschießen
am 7. und 8. d. Mts. nach guten Gewinnen ladet alle seine Freunde und Gönner ergebenst ein.
J. Wiencke,
Gastwirth.
Sülsdorf, den 1. Juni 1885.
NB. Am 8. Juni abends nach dem Schießen
Tanz.
Während des Thierschautages:
Musikalische Unterhaltung
der Singspielgesellschaft Braun. Um geneigten Zuspruch bittet ergebenst
J. Krüger.
Gesucht auf Hof Wahrsow zu Michaelis
eine ordentliche Arbeiterfamilie
und zwei
unverheirathete Pferdeknechte.
[ => Original lesen: 1885 Nr. 42 Seite 8]Thierschau in Schönberg.
1. In Folge Beschlußes des Landwirth. Vereins und mit Genehmigung Großherzoglicher Land=Vogtei findet am
Freitag, den 5. Juni d. J.
auf dem s. g. Baubrink hieselbst eine Thierschau, verbunden mit Gewerbeausstellung und Tombola statt.
2. Jedem steht es frei, Thiere zur Schau zu stellen; indeß concurriren zu den Prämien nur Mitglieder des Landwirth. Vereins und Viehbesitzer des Fürstenthums Ratzeburg, keine Ausländer.
3. Nichtmitglieder des Landwirthschaftl. Vereins, welche Vieh zur Schaustellung bringen, haben 3 M. zu bezahlen. - Für Ziegen wird kein Standgeld erhoben.
4. Es sind folgende Prämien ausgesetzt:
A. für Pferde:
a) für die beste 4jährige und ältere Stute 40 M.
b) für die nächstbeste 30 M.
c) für die drittbeste 20 M.
d) für die beste 3jährige Stute 30 M.
e) für das beste Wagenpferd 40 M.
f) für das nächstbeste 30 M.
g) für das beste Ackerpferd 36 M.
h) für das beste 2jährige Füllen 24 M.
i) für das beste 1jährige Füllen 24 M.
und einige Ehrenprämien.
B. für Rindvieh:
a) für den besten 2jährigen oder älteren Bollen 20 M.
b) für den besten 1jährigen Bollen 15 M.
c) für die beste Milchkuh - Preis der Stadt Schönberg 50 M.
d) für die nächstbeste 35 M.
e) für die drittbeste 30 M.
f) für die viertbeste 20 M.
g) für die beste 2= oder 3jährig Starke 25 M.
h) für die nächstbeste 20 M.
i) für die drittbeste 15 M.
C. für Schweine:
a) für den besten Züchter 18 M.
b) für die beste Zuchtsau 15 M.
c) für die nächstbeste Zuchtsau 12 M.
D. für Ziegen:
a) für den besten Ziegenbock 10 M.
b) für die beste Milchziege - Preis der Stadt Schönberg 20 M.
c) für die nächstbeste 8 M.
d) für die drittbeste 5 M.
e) für die viertbeste 3 M.
5. Es dürfen nicht mehrere Prämien für dasselbe Thier ausgegeben werden und darf daher z. B. ein Pferd nicht gleichzeitig als Stute und Wagen= oder Arbeitspferd prämirt werden.
6. Jeder Preis wird nur ertheilt, wenn mindestens zwei Thiere concurrieren, es sei denn, daß die Preisrichter das allein zur Bewerbung stehende Thier für besonders preiswürdig halten.
7. Die Stellung sämmtlicher Thiere auf dem Baubrink, woselbst die Plätze angewiesen werden, muß spätestens 9 Uhr Morgens am Thierschautage geschehen sein. Die Thierschau wird pünktlich um 9 Uhr eröffnet.
8. Mit Einsammlung freiwilliger Beiträge für die Thierschau ist der Stadtdiener Stree beauftragt. Uebrigens ist auch der Secretär des Landwirthschaftl. Vereins zur Entgegennahme freiwilliger Beiträger bereit. Derselbe vertheilt auch die für die Mitglieder des Landwirtschaftl. Vereins, sowie diejenigen, welche sich mit freiwilligen Beiträgen betheiligt haben, bestimmten Karten.
9. Einlaßkarten à 1 M. sind in Spehr's Hotel, beim Gastwirth Herrn Boye und am Thierschautage auf dem Festplatze zu bekommen.
10. Sämmtliche ausgegebene Eintrittskarten gelten auch für die mit der Thierschau verbundene Gewerbeausstellung.
Schönberg, den 24. April 1885.
Der Vorstand des Landwirthschaftlichen Vereins für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
Industrie-Ausstellung
am Thierschautage, den 5. Juni 1885
zu Schönberg.
Unter Genehmigung Großherzoglicher Landvogtei soll am Thierschautage mit der Industrie=Ausstellung eine Verloosung von daselbst angekauften Industrie=Gegenständen verbunden werden.
Es werden daher alle Diejenigen, welche Erzeugnisse der Industrie zur Ausstellung liefern wollen, ersucht, solche am 4. Juni d. J. Nachmittags oder spätestens am 5. Juni bis 8 Uhr Morgens in's Schützenhaus hieselbst einzuliefern. Jeder Aussteller hat seine Ausstellungs=Gegenstände mit seinem Namen zu versehen und den Verkaufspreis dabei zu notiren.
Jeder Aussteller muß seine ausgestellten Sachen selbst beaufsichtigen, oder durch sichere Personen beaufsichtigen lassen, da das Comite in keiner Beziehung eine Garantie übernehmen kann, wiewohl ein Wächter angestellt ist.
Jeder Aussteller muß sich den Anordnungen der Mitglieder des Industrie=Comite's hinsichtlich der Ausstellung fügen.
Loose der Industrie=Ausstellung sind bei den unterzeichneten Mitgliedern des Comite's fortwährend zu haben.
Alle Aussteuer werden gebeten, zum Zwecke der Gewinnung von Platz möglichst früh die Ausstellungs=Gegenstände beim Senator Heincke hieselbst anzumelden.
Die Verloosung geschieht am Nachmittage des 5. Juni cr. und wird die Gewinnliste durch die hiesigen Wöchentlichen Anzeigen publicirt.
Schönberg, den 4. Mai 1885.
Das Comité der Industrie-Ausstellung.
Wicke. Görbitz. Bicker. Hagendorf.
Heincke. Studemund.
Mit der diesjährigen Thierschau soll auch eine
Geflügel-Ausstellung
verbunden werden, bei welcher verschiedene Geldprämien zur Vertheilung kommen.
Es ist jedem Bewohner des Fürstenthums Ratzeburg freigestellt, Geflügel zur Ausstellung zu bringen und zu den Prämien zu concurriren.
Käfige für das Geflügel stellt der Landwirthschaftliche Verein den Ausstellern frei zur Benutzung.
Standgeld wird für Geflügel nicht erhoben.
Das Geflügel muß am Thierschautage des 5. Juni cr. bis Morgens 9 Uhr eingeliefert und bis Abends 7 Uhr wieder zurückgenommen werden.
Für verkäufliche Thiere ist es notwendig, den Verkaufspreis am Käfig zu bemerken.
Schönberg, den 14. Mai 1885.
Der Landwirthschaftliche Verein für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
Die Aussteller von Geflügel bei der diesjährigen Thierschau werden - Zwecks Bestimmung der erforderlichen Anzahl von Käfigen - ersucht, solches Geflügel vorher, spätestens bis zum 3. Juni d. J. Abends beim Herrn Studemund hieselbst anzumelden.
Schönberg, den 20. Mai 1885.
Der Secretair des Landw. Vereins.
Wilh. Heincke.
Getreide=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Markt=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
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