No. 17
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 27. Februar
1883
dreinundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1883 Nr. 17 Seite 1]

Bekanntmachung

      Das diesjährige hiesige Musterungsgeschäft wird in folgender Weise

in Schönberg
im Boye'schen Gasthofe

abgehalten werden:

1. Mittwoch, den 28. März
Morgens präcise 9 Uhr.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Ortschaften:

Bäck, Bardowiek, Bechelsdorf, Blüssen, Boitin=Resdorf, Gr. Bünsdorf, Kl. Bünsdorf, Campow mit Hoheleuchte, Carlow, Cronscamp, Demern (Hof und Dorf nebst Röggeliner Ziegelei), Dodow, Domhof Ratzeburg, Duvennest, Falkenhagen, Grieben, Hammer, Herrnburg, Horst, Kleinfeld, Klocksdorf, Kuhlrade, Lankow, Lauen, Lenschow, Lindow, Lockwisch (Hof und Dorf), Lübseerhagen, Lüdersdorf, Mahlzow, Mannhagen, Mechow (Hof und Dorf mit Wietingsbäck), Menzendorf (Hof und Dorf), Gr. Mist, Kl. Mist, Gr. Molzahn, Kl. Molzahn, Neschow mit Maurin=Mühle, Neuhof, Niendorf, Ollndorf, Palingen, Panten, Papenhusen, Petersberg, Pogez, Rabensdorf (Hof und Dorf), Raddingsdorf, Retelsdorf, Rieps, Rodenberg, Römnitz, Rottensdorf, Gr. Rünz, Kl. Rünz, Rüschenbeck, Rupensdorf.

2. Donnerstag, den 29. März,
Morgens präcise 9 Uhr

Musterung der Militairpflichtigen aus den Ortschaften:

Sabow, Samkow, Schaddingsdorf, Schlagbrügge, Schlag=Resdorf mit Perückenkrug, Schlagsdorf (Hof und Dorf mit Heiligeland), Stadt Schönberg, Bauhof Schönberg, Schwanbeck, Selmsdorf (Hof und Dorf mit Hohemeile), Gr. Siemz, Kl. Siemz, Stove (mit Meierei Röggelin), Schbrg.=Sülsdorf, Schlag=Sülsdorf, Teschow, Thandorf, Törpt, Torisdorf, Wahlsdorf, Wahrsow (Hof und Dorf), Walksfelde, Wendorf, Westerbeck, Zarnewenz (Hof und Dorf), Ziethen.

3. Freitag, den 30. März,
von Morgens 9 Uhr an

Loosung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1863.
      Das Nichterscheinen zur Loosung hat keine Nachtheile zur Folge, für die dazu nicht Erscheinenden wird durch ein Mitglied der Ersatzkommission geloost.
      Zur Musterung haben sich bei Vermeidung der im § 24. 7, der Ersatzordnung angedroheten Strafen zu gestellen:

alle im Jahre 1863, sowie alle in früheren Jahren geborenen Militairpflichtigen ohne endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht, sofern sie nicht von der Gestellung ausdrücklich entbunden sind:
      Sämmtliche Militairpflichtige haben ihre Geburtsscheine, sowie die Militairpflichtigen der älteren Jahrgänge außer den Geburtsscheinen ihre Loosungsscheine mitzubringen.
      Die im hiesigen Fürstenthum gebürtigen und außerhalb ihres Geburtsortes sich aufhaltenden Militairpflichtigen haben sich mit den Militairpflichtigen ihres Geburtsortes zu stellen.
      Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein beglaubigtes ärztliches Attest einzureichen.
      Reklamationsgesuche auf Zurückstellung vom Militairdienst wegen häuslicher Verhältnisse etc. sind rechtzeitig bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden anzubringen. Behauptete Erwerbsunfähigkeit muß durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermin bestätiget werden; es sind daher die aus der angeführten Veranlassung reclamirenden Angehörigen eines Militairpflichtigen zum persönlichen Erscheinen vor der Ersatzcommission verpflichtet.
      Etwaige zur seemännischen Bevölkerung gehörende Militairpflichtige (§. 21 der Ersatz=Ordnung) haben sich im Musterungstermine über ihre gewerbliche Qualification durch Vorlegung von Seefahrtsbüchern u. s. w. zu legitimiren.
      Die Beorderung der Militairpflichtigen zur Musterung ist Sache der Ortsvorsteher. Die mit Führung der Rekrutirungsstammrollen betrauten Personen haben

[ => Original lesen: 1883 Nr. 17 Seite 2]

zum Musterungsgeschäft mitzuerscheinen. Die Stammrollen werden von hier aus im Musterungstermin zur Vorlage gebracht werden.
      Die Ortsvorstände werden noch besonders auf ihre Verpflichtung hingewiesen, die nach Aufstellung der Stammrollen zuziehenden fremden, sowie die das hiesige Fürstenthum verlassenden Militairpflichtigen zwecks Berichtigung der Listen sofort hierher namhaft zu machen oder dieselben zur persönlichen Anmeldung oder Abmeldung hierherzuweisen.
      Im Anschluß an das Musterungsgeschäft und zwar am Donnerstag den 17. April wird die Classificirung der für einen Mobilmachungsfall auf Zurückstellung Anspruch erhebenden Mannschaften der Reserve, Landwehr, Seewehr und Ersatzreserve I. Classe stattfinden, die gemäß §. 18 der Control=Ordnung ihre Gesuche rechtzeitig vorher eingebracht haben müssen. Dieselben haben zu dem bezeichneten Termin zu erscheinen.
      Schönberg den 20. Februar 1883.

Der Civilvorsitzende der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirkes für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Bekanntmachung
wegen Ausreichung neuer Zinsscheine - Reihe II Nr. 1 bis 8 nebst Anweisungen zur Abhebung der Reihe III - zur Deutschen Reichsanleihe von 1879.
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      Die Zinsscheine - Reihe II Nr. 1 bis 8 - zur deutschen Reichsanleihe von 1879 für die vier Jahre vom 1. April 1883 bis 31. März 1887 nebst Anweisungen zur Abhebung der Reihe III werden von der Königlich Preußischen Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, vom 5. März d. J. ab Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn= und Festtage und der Kassenrevisionstage ausgereicht werden.
      Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen, sowie durch diejenigen Kaiserlichen Oberpostkassen, an deren Sitz sich eine solche Bankanstalt nicht befindet, bezogen werden.
      Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons mit einem Verzeichniß zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. In letzterem Falle erhält der Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
      In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.
      Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Bankanstalten oder Oberpostkassen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen. Das eine Verzeichnis wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Ausreichungsstellen unentgeltlich zu haben.
      Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind, in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Bankanstalten und Oberpostkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 12. Februar 1883.                          
Reichsschuldenverwaltung.
Sydow.       Hering.       Merleker.       Michelly.


Die nachstehend verzeichneten, zur Baek bei Ratzeburg befindlichen Objecte, nämlich:

1. das sogenannte Gesellenhaus auf der vierten Kupfermühle
1. das Hammerwerk auf der sechsten Kupfermühle
sollen auf Abbruch verkauft werden und ist zu diesem Zweck ein Termin auf

Donnerstag den 1. März d. Js.,
Vormittags 11 1/2 Uhr,

an Ort und Stelle angesetzt, zu welchem Kaufliebhaber mit dem Bemerken geladen werden, daß die Bedingungen vor Eröffnung des Termins bekannt gemacht werden sollen, auch in der hiesigen Registratur eingesehen werden können, eventuell in Abschrift gegen die Gebühr zu haben sind.
Schönberg den 10. Februar 1883.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.


Zur Eröffnung des von dem am 2. d. Mts. zu Kl. Bünsdorf verstorbenen Kuhhirten Carl Ernst Friedrich Timm aus Schellhorn bei Oldesloe hier deponirten Testaments ist Termin auf

Sonnabend, den 17. März d. J.,
Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu etwaige Interessenten hierdurch geladen werden.
Schönberg, den 22. Februar 1883.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

G. Arndt.       


Im Konkursverfahren des Müllers Johann Theden zu Mannhagen wird auf Antrag des Konkursverwalters, Rechtsanwalts Kindler zu Schönberg, hierdurch zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des zur Konkursmasse des p. Theden gehörigen Mühlengehöfts c. p. zu Mannhagen ein Verkaufstermin auf

Freitag, den 11. Mai 1883,
Vormittags 11 Uhr

und ein Ueberbotstermin auf

Dienstag, den 12. Juni 1883,
Vormittags 11 Uhr

vor dem unterzeichneten Amtsgerichte angesetzt, zu welchem Kaufliebhaber mit dem Bemerken geladen werden, daß die Besichtigung des Grundstücks nach zuvoriger Meldung beim Konkursverwalter, Rechtsanwalt Kindler hieselbst, gestattet ist, daß die Verkaufsbedingungen 14 Tage vor dem Verkaufstermine auf der Gerichtsschreiberei und beim Rechtsanwalt Kindler zur Einsicht der Betheiligten nieder=

[ => Original lesen: 1883 Nr. 17 Seite 3]

gelegt werden sollen und den Interessenten freisteht zum Zwecke einer endlichen Regulirung der Bedingungen in dem gedachten Verkaufstermine zu erscheinen oder binnen 8 Tagen vor demselben darauf bezügliche Vorschläge schriftlich einzureichen.
Allen Personen, welche dingliche Ansprüche an das hierunter näher beschriebene Grundstück c. p. und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörende Gegenstände zu haben vermeinen, mit Ausnahme der Hypothekenbuchsgläubiger, welche jedoch ihre Hypothekenscheine im Original einzureichen haben, wird hiermit unter dem Nachtheile der Abweisung und des Ausschlusses aufgegeben, in dem auf

Freitag, den 11. Mai 1883,
Vormittags 11 Uhr
angesetzten Termine ihre Ansprüche und Forderungen anzumelden, die Originalien und sonstige schriftliche Beweismittel vorzulegen und mit ihren etwaigen Prioritätsausführungen vorzugehen.
Schönberg, den 10. Februar 1883.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.

H. Diederich.       

Beschreibung des Mühlengrundstücks.

Dasselbe besteht aus:

1. einem massiven zweistöckigen Wohnhause in Verbindung mit der unmittelbar daran liegenden Wassermühle, neuester Construction. Wohnhaus und Mühle vor 3 Jahren neu erbauet.
2. dem alten Wohnhause mit Scheunenraum und Stallungen (Bauerhaus).
3. einem Backhause und
4. einem Schweinestall.
Das Grundstück ist groß an Hofraum, Garten, Acker, Wiesen, Wege etc. 4642 []Ruthen.


Oeffentliche Ladung.

Der Arbeiter August Schmierglatt, geboren am 10. August 1846 zu Dwillin, Kreis Gerdauen, zuletzt in Retelsdorf bei Schönberg i/Meckl., wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs.
Derselbe wird auf

Freitag, den 4. Mai 1883,
Vormittags 10 Uhr

vor das Großherzogliche Schöffengericht zu Schönberg i/Meckl. zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Großherzoglichen Landwehr=Bezirks=Commando zu Neustrelitz ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Schönberg, den 3. Februar 1883.

Der Großherzogliche Amtsanwalt.
H. Bossart.


Gegen den unten beschriebenen Kuhknecht Johann Franz Peter Reibe aus Tewswoos bei Dömitz, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen dringenden Verdachtes des Vergehens gegen §. 242 des Str.-G.=B. verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und mir alsbaldige Mittheilung zu machen.
Schönberg den 24. Februar 1883.

Der Großherzogliche Amtsanwalt.
H. Bossart.

Beschreibung.

Alter: 30 Jahre (geb. 20. Juni 1852).
Nase: dick.
Haare: schwarz.
Bart: Schnurr= und Backenbart: schwarz.
Augen: braun.
Kleidung: schwarze Beinkleider (von Bradzeug), grauer Tuchrock mit schwarzen Punkten, grau wollene Weste.


Holz=Auction Nr. 27.

Am Mittwoch den 28. Februar Morgens 9 Uhr sollen in Kösters Hotel hieselbst nachstehende Holzsortimente aus dem Rupensdorfer Holze meistbietend verkauft werden.

10 Rmt. eichen Kluft
1 Fuder eichen Durchforstholz I. Cl. Försterkoppel Nr. 514.
200 Rmt. buchen Kluft und Knüppel
19 Fuder buchen Poll= und Durchforstholz
26 Fuder meist starkes ellern Wadelholz
2 Rmt. aspen Knüppel.
Schönberg den 21. Februar 1883.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Am Sonntag den 4. März d. J. Nachmittags 4 Uhr wird der Schlachtermeister Hennings durch mich seinen hinter dem Gehöfte des Ackerbürgers J. Burmeister belegenen und in 10 Parcelen getheilten Acker, sowie auch einige Parcelen seines Köppenmors an Ort und Stelle verpachten lassen, wozu Pachtliebhaber eingeladen werden.
Schönberg, den 26. Februar 1883.

C. Buschow,                  
Privatschreiber.       


Seit einiger Zeit wird auf meiner Weidekoppel neben dem Fußsteige, der von Kronskamp nach Molzahn führt, nicht allein gegangen sondern auch mit Karren etc. gefahren. Ich verbiete dies hiermit bei Strafe gerichtlicher Ahndung.

                                                    Hauswirth Oldenburg,
                                                    Kl. Molzahn.


Zum Besten d. Ueberschwemmten in den Rheinlanden
veranstaltet der
Kampfgenossen=Verein 1870/71
am 28. d. M. in Kösters Hôtel
hieselbst eine Abendunterhaltung bestehend aus
Theater und Ball.
Zur Aufführung kommen:
1) Ein verschwiegener Droschkenkutscher.        
Schwank in 1 Akt.
2) Die Uniform des Feldmarschalls Moltcke.
Schwank in 1 Akt.
3) Qui pro quo, oder: Bringe den Mönch zu Bett.
Lustspiel in 1 Akt.
-----------
Preise der Plätze:
Nummerirter Platz 1 M. 2 Rang 0,60 M. Gallerie 0,30 M. Ball für Herren 1 M.
Musik von sämmtlichen hiesigen Vereinsmusikern.
Kassenöffnung 6 Uhr, Anfang präcise 7 Uhr.

Billets sind vorher vom 25. d. M. an beim Cassirer des Vereins, Herrn Kaufmann B. Diersen und an der Kasse zu haben.

Das Comité.


Nähmaschine     Billigste Preise für
Prima deutsche
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Kurz, Galanterie- & Spielwaaren etc.
bei
Glocksien & Evers,
Lübeck.
Versand der Waaren frachtfrei.


Die Lübecker Bank

nimmt Gelder zur Verzinsung in Summen von mindestens 300 Mark täglich in den Geschäftsstunden von 9 bis 1 Uhr und 3 bis 6 Uhr entgegen.
Dieselbe vergütet:
      bei sechsmonatlicher Kündigung 3 1/2 %,
      bei zwölfmonatlicher Kündigung 4 %,
und zahlt die Zinsen halbjährlich aus.
Die zu belegenden Gelder können auch per Post unter voller Wertangabe an die Bank eingesandt werden, wogegen Letzere die betreffende Schuldverschreibung umgehend an den Absender übermitteln wird.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 17 Seite 4]

Die Steinhauerei und Marmorwaaren-Fabrik
von
Herrn Bernhard Büschel, Malchin

hat mir ihre Vertretung für Schönberg und Umgegend übertragen. Zeichnungen zur correcten Ausführung von Grabkreuzen und Grabmonumenten jeder beliebigen Form und Größe in Sandstein, Marmor ober Granit liegen bei mir zur gefälligen Auswahl.

                                                   Ergebenst
                                                    C. Schwedt.


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Bis Ende Februar


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                                                    F. E. Wascher,
                                                    Schlossermeister.


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Ein Schmiedelehrling
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                                                    F. Heick,
Stove.                                                     Schmiedemeister.


Zu Römnitz wird Ostern
1 Tagelöhner=Familie
gesucht.                                                    


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Särge

aus eichen und tannen Holz hält fertig auf Lager und empfiehlt solche billigst

Kiel & Rindfleisch.       


Heute starb nach langen schweren Leiden zu Hopsten in Westfalen unser lieber unvergeßlicher Gatte, Vater, Schwiegervater und Großvater, der

Kaufmann J. J. Schweigmann

im 76sten Lebensjahre.
Aufs Tiefste betrauert von den
                                                    Hinterbliebenen.
Schönberg den 26. Februar 1883.


Durch einen sanften Tod endeten heute Morgen 4 Uhr die qualvollen Leiden unserer lieben Tochter Marie im Alter von 4 Monaten.
Verwandten und Theilnehmenden diese Traueranzeige statt besonderer Meldung
                                                    F. Wieschendorf u. Frau.
Schönberg, den 26. Februar 1883.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Donnerstag den 22. Februar 1883.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 17 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 17 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 27. Februar 1883.


Das Kapitel der Kindererziehung

ist sattsam von Freunden von Vertretern der Pädagogik erörtert worden, auch sollte es nicht von Jemand vorgetragen werden, der, wie Schreiber dieses, eigene Kinder nicht erzogen hat; und doch veranlassen mich hier und da vernommene Bemerkungen, dasselbe jetzt bei der herannahenden Osterzeit angesichts des Konfirmationstages flüchtig zu besprechen. Unter den Mädchen und Knaben, die dem ersten Wendepunkte ihres jungen Lebens gegenüber stehen, befinden sich Viele, die der Wichtigkeit desselben durchaus nicht bewußt sind; die Mädchen freuen sich, das Privilegium für das längere Kleid zu erhalten; die Knaben steuern auf das Ziel der Selbstständigkeit los, was vorläufig allerdings - wie die jugendlichen Spaziergänge am Palmsonntage beweisen - nur im Besuche öffentlicher Vergnügungen und in dem zweifelhaften Genuß des Rauchens gesucht wird. Die Schuld an diesen verkehrten Bestrebungen liegt in der Erziehung. Der Ast pflegt sich immer nach dem Stamme zu richten, wenn er nicht von sorgsamer Hand zur richtigen Zeit und mit geeigneten Mitteln gezogen und gestützt wird.
Manche Eltern suchen eine gewisse Ehre darin, ihre Kinder Schulanstalten besuchen zu lassen, in denen besonderer Werth auf fremdländische Sprachen, Wissenschaften etc. gelegt, die praktische Ausbildung ignorirt oder in zweiter Linie betrachtet wird. Diese Bildungsstätten werden von Kindern vornehmer Eltern besucht, deren pekuniäre Verhältnisse eine gewisse Selbstständigkeit, die Konsequenz, aus den in den Schuljahren erworbenen Kenntnissen Nutzen fürs spätere Leben, ja für die ganze Existenz zu ziehen, nicht beanspruchen. Kehren die Kinder unbemittelter Eltern aus den Bildungsanstalten in die Familie zurück, finden sie dort alle Aeußerlichkeiten, den Umgangston nicht mit dem eben Gesehenen und Gehörten auf gleicher Stufe stehend, so entwickelt sich ein Zwiespalt, der wie langsames Gift an der jungen Menschenblüthe nagt. Nun kommt die Konfirmation heran. Meine Tochter, mein Sohn - sagen die Eltern - haben uns viel gekostet, wir haben sie nicht in die Bürgerschule geschickt, sie sind vornehmer erzogen, deshalb ist eine dienende Stellung, ein Handwerk durchaus nicht geeignet. Der Sohn soll studiren, einen Titel erringen, mit dem sich die Verwandtschaft brüsten kann, - aber es fehlen die Mittel. Der Knabe wird von einem Versuche zum andern gedrängt; schließlich ist man froh, wenn er eine Schreiberstelle oder einen ähnlichen Posten erreicht, 's ist doch eben kein Handwerk; dem Dünkel ist Genüge geleistet. Daß ein Professionist, der etwas Tüchtiges gelernt hat, seinen Mitmenschen sehr nützlich werden, sich selbst recht wohl befinden kann, das haben die Eltern nicht in Betracht gezogen. Dasselbe Lied wird bei dem Erziehungsplane des Mädchens angestimmt. Anstatt, daß dasselbe nach der Confirmation im Stande sein sollte, ein gutsitzendes Hemd zu nähen, einen ordentlichen Strumpf zu stricken, weiß es von diesen nützlichen Kenntnissen nur Elementares, versteht aber vorzüglich Point-lace-Spitzen von Filetguipure zu unterscheiden. In der Küche zu helfen, am Waschfaß sich nützlich zu machen, erscheint den jungen Damen auch nicht nöthig und am allerwenigsten vornehm - solche Thätigkeit macht die Hände rauh und roth, und dagegen verwahrt sich jede, die nicht arbeiten, sondern mit der Arbeit nur spielen will. Es ist geradezu empörend, mit anzusehen, wie sich schwache thörichte Mütter selbst in dem Hauswesen, dessen Besorgung ihre Kräfte übersteigt, herumquälen, um ihre gebildeten Töchter nicht vom Romanlesen abzuhalten oder ihre Modejournalstudien nicht zu unterbrechen. Findet solch verbildetes und verzärteltes Geschöpf nicht zufällig einen reichen Mann, dessen Liebe blind ist, der ihr Dienstboten halten kann, so ist das Unglück fertig. Oft kommt es aber nicht einmal so weit. Sterben die Eltern frühzeitig weg, wird der väterliche Ernährer krank und außer Stand gesetzt, seine Pflichten zu erfüllen, dann kommt über die jungen Treibhauspflanzen ein jäher Frost, Unzufriedenheit, falsche Scham, Noth und - wenn nur nichts Schlimmeres; das sind die Früchte einer verkehrten Erziehung.           (Schluß folgt.)


Politische Rundschau.

Am 19. ds. ist in Berlin der deutsche Landwirthschaftsrath von dem ständigen Vorsitzenden, v. Wedell eröffnet worden. Minister Dr. Lucius begrüßte die Versammlung im Namen der Staatsregierung und bemerkte: Obwohl die Lage der deutschen Landwirthschaft im Allgemeinen sich gebessert habe (?), forderten die übereinstimmenden Klagen aus den Kreisen der Landwirthe über zu hohe Produktionskosten, Steuerlasten und Capitallasten die Hülfe der deutschen Regierung ernstlich heraus. Die preußische Staatsregierung werde den Wünschen der Landwirthschaft in dieser Beziehung entsprechen und hoffe auch der Unterstützung dieser Körperschaft sicher zu sein. In der Sitzung am 20. ds. wurde über die Auswanderungsfrage (Ref. Freiherr von Erffe) und die Unfall und Krankenversicherung (Ref. Professor Richter=Tharandt) verhandelt und die darauf bezüglichen Anträge angenommen. Landes=Oekonomierath Bockelmann (Kiel) sprach über das Heimstättengesetz. Die Versammlung beschloß, auf diese Angelegenheit für jetzt nicht weiter einzugehen, sondern den Vorstand zu beauftragen, weitere Erhebungen anzustellen und die Angelegenheit alsdann auf die Tagesordnung der nächstjährigen Plenarversammlung zu stellen.
Ein italienisches Blatt bringt die ganz bestimmt ausgesprochene Behauptung, daß die Beziehungen zwischen Preußen und Rom nicht nur nicht sich gebessert hätten, daß die Verhandlungen vielmehr preußischerseits abgebrochen seien und ihre Wiederaufnahme nur dann in Aussicht stehe, wenn der Papst ein annehmbares Entgegenkommen beweise. Jedenfalls ist es sehr bezeichnend, daß die Provinzialcorrespondenz der Papstbriefe noch mit keiner Silbe Erwähnung gethan hat.
Du lieber Himmel! Was soll aus den "höheren Töchtern" im Elsaß werden! Die armen Dinger müssen ein höchst unmoralisches Gedicht eines "gewissen" deutschen Schillör auswendig lernen. Der clericale Abgeordnete Winterer donnerte im Landesausschuß furchtbar gegen die Schulverwaltung, die so unerhörte Dinge zulasse. Endlich fragte Einer schüchtern: was für ein Gewicht ist gemeint? - Schillörs Glocke! antwortete Winterer empört. - Der Staatssecretair mußte in einer langen Rede die Moralität des Gedichtes vertheidigen.
Das Programm Ferrys, des neuen französischen Minister=Präsidenten ist veröffentlicht. Ferry will darnach, ebenso wie früher bei Austreibung der Mönche sich vorläufig bei der Austreibung der Prätendenten mit noch bestehenden alten Vorschriften begnügen. Die Dekrete vom Jahre 1834 genügen ihm, die Prinzen aus der Armee zu entfernen, und da er in dem Kriegsminister Thibaudin ein Werkzeug besitzt, welches bereit ist, die alten Dekrete auszuführen, so erschiene danach der drohende Konflikt zwischen Kammer und Senat bei Seite geschoben, ohne daß eine der beiden Körperschaften dabei nachgegeben hätte. Für das Ausland haben die Versicherungen Ferry's, die europäische Politik des neuen Kabinets werde eine friedliche sein, das nächste Interesse. Die Wendung, daß trotz dieser friedlichen Politik das Kabinet bestrebt sein werde, Frankreich denjenigen Rang in Europa zu sichern, welcher demselben zukomme, ist eine rednerische Beigabe, welche selbstverständlich ist und keine Kritik herausfordert. Nach Lage der Sache dürfte Frankreich aber bei seinen inneren Verhältnissen zunächst wenig Aussicht haben, sich von einer friedlichen europäischen Republik zu entfernen. Daß diese Anschauung auch in Berliner

[ => Original lesen: 1883 Nr. 17 Seite 6]

Regierungskreisen vorherrscht, dürfte vor allen Dingen wohl daraus hervorgehen, daß Fürst Bismarck die Weltlage für genügend sorgenfrei hält, um den Kulturkampf wieder aufnehmen zu lassen.
Die Verwirrung in Frankreich kommt den Engländern zu statten. England wird seine Herrschaft im Nilkönigreich niemals aufgeben. Es ist eine verschämte Annexion, versteckt unter allerlei Rücksichtsnahmen auf die Empfindlichkeit des Auslandes. (Eine Privatdepesche des Frank. Journ. sagt: Das Gefühl der Unsicherheit greift um sich. Das Verbleiben der englischen Truppen im Lande soll für mehre Jahre noch als unbedingt erforderlich scheinen.)
Endlich wird doch der Blitz auf die Gesellen der Mordbande in Dublin niederfallen. Die Hauptrolle in dem Prozeß spielt ein Kronzeuge, der frühere Mitverschworene Crucy, er kennt die Theilnehmer alle, weiß und sagt alles, weil ihm die Regierung Straflosigkeit zugesichert hat. Als er zu erzählen anfing, wurden die Spießgesellen auf der Anklagebank bleich. Er nennt die Namen bis auf einen großen Unbekannten, der das Haupt Aller sei und immer nur Nr. 1 genannt worden sei. Die Gelder und die Waffen seien aus England geliefert worden, die Verschwörer hätten drei Tage lang auf den Unterstaatssecretair Burke gelauert, um ihn zu ermorden und am vierten Tage hätten sie ihn sammt seinem Freunde Lord Cavendish abgemurkst. Alle seine Aussagen stimmen mit denen der andern Zeugen überein.


- Exmarschall Bazaine veröffentlicht eine Geschichte der Metzer Belagerung, welche über seine politische Rolle zu jener Zeit neue Aufschlüsse gibt. Bazaine erzählt, er habe die Kaiserin Eugenie aufgefordert, Frieden zu schließen, sich an die Spitze der Metzer Arme zu stellen, und die Revolution zu bekämpfen. Die Fortsetzung des Krieges nach der Schlacht bei Sedan nennt er verbrecherisch.
- Eine Deputation, mit dem Herzog von Ratibor an der Spitze, hat am vorigen Freitag dem Kronprinzen das zu seiner silbernen Hochzeit gesammelte Capital im Betrage von 820,000 M. überreicht. Die Verwendung desselben ist natürlich dem Ermessen des kronprinzlichen Paares anheimgegeben.
- Im Jahre 1882 hat der deutsche Außenhandel endlich wieder einen bedeutenden Erfolg aufzuweisen. Er hat gegen das Vorjahr eine Mehrsumme von 420 Millionen M. erzielt. England weist 350, Frankreich 100, Nordamerika 70 Millionen mehr auf wie das vorhergehende Jahr. Beim deutschen Handel ist aber die Besserung verhältnißmäßig am bedeutendsten, denn sie erreicht fast 8 PC. von dem Gesammt=Handelswerth. Bei England beträgt das Verhältniß 3,5, bei Frankreich 1,7 und den Vereinigten Staaten 1,1 PC. vom Gesammtwerth des Außenhandels.
- In Würzburg ist am 22. ds. Geh. Hofrath Reinecker im Alter Von 81 Jahren gestorben. Derselbe war Decan der medicinischen Facultät und als Psychiatriker von weltbekanntem Ruf.
- Unglückschronik. Im Canal zwischen Frankreich und England sind zwei Dampfer, ein südamerikanischer und ein englischer, zusammengestoßen. Der englische Dampfer sank und elf Mann ertranken. - Bei Jeffersonville, im nordamerikanischen Ueberschwemmungsgebiet, stürzte ein Haus, in welchem sich 300 Menschen vor der Fluth gerettet hatten, zusammen. Man zog sechs Todte und eine große Anzahl Verletzter aus den Trümmern. Der Schade, den die Ueberschwemmungen im Ohiothal angerichtet, wird auf 20 Millionen Dollars geschätzt. - In den ostasiatischen Gewässern ist ein amerikanisches Kriegsschiff untergegangen, wobei 11 Mann der Besatzung das Leben verloren. - Briefen aus Manila zufolge hat auf einem Dampfer, welcher zwischen den verschiedenen Philippineninseln fährt, eine Explosion stattgefunden, durch welche gegen 100 Personen umgekommen sind.


Verloren

am Sonntag Nachmittag vom Markt bis zum Bahnhof ein schwarzer langer Hutschleier.
Abzugeben gegen Belohnung in der Expedition dieses Blattes.


Gemüse- u. Blumen-Samen
in garantirt keimfähiger, bester Waare sowie durchgewinterte                          
Sommerkohlpflanzen
empfiehlt
Schönberg                                                     H. Upahl,
vor der Marienstraße.                                                    Handelsgärtner.


Zu Michaelis 1883
ist meine Paterre und obere Wohnung ganz oder getheilt zu vermiethen
                          
                                                    Frau Marie Klatt.


Gesucht

wird zu Ostern ein Knabe, welcher die Schule verläßt, zum Hüten. Näheres in der Expedition d. Blattes.


Suche zu sofort oder zu Ostern
einen gewandten zuverlässigen
Hausknecht.
                                                    W. Maass.


Gesucht zu Ostern
ein erstes Mädchen welches auch melken kann.
Maurinmühle.                                                    
                                                    Wieschendorff.


Mecklenburgische Bank in Schwerin.

Die Bank vergütet für Einlagen gegen
Spareinlagebücher 4 p. Ct.
gegen Schuldverschreibungen der Bank
bei 6monatlicher Kündigung oder auf 6 Monate fest 4 p. Ct.
bei 3monatlicher Kündigung oder auf 3 Monate fest 3 1/2 p. Ct.
bei 14tägiger Kündigung 3 1/4 p. Ct.
bei kürzerer jedoch mindestens 4tägiger Kündigung 3 p. Ct.
im Baar-Contocorrent 3 p. Ct.
Die Zinsen werden bei den auf Kündigung stehenden Capitalien am 1. Januar und 1. Juli fällig, und nach Fälligkeit jeder Zeit, die Julizinsen auch schon im Johannistermine gezahlt.
Die Bank bewilligt Darlehen gegen genügende Sicherheit, zum Zinssatze von zur Zeit 5 % und discontirt Wechsel auf Reichsbankplätze zur Zeiz zu 4 %.

Die Direction
Steiner.                  Frels.


Das Gute siegt doch!

Mag es gewissen Personen auch noch so unangenehm sein, daß der Anker=Pain=Expeller eine immer größere Verbreitung findet - das Publikum urtheilt eben selbst, es weiß auch ohne Bevormundung und trotz "wohlgemeinter (!!) Warnungen" das Gute zu erkennen. Es sagt sich und mit Recht, daß ein Mittel, welches wie der Anker=Pain=Expeller, dreizehn Jahre lang allen Anfeindungen erfolgreich widerstand, gut sein muß. Die im Wismarer Kalender für 1883 enthaltenen, gegen dieses bewährte Hausmittel gerichteten Angriffe des Prof. Dr. Uffelmann finden in unserm "Offenen Brief" eine ebenso interessante Beleuchtung wie schlagende Widerlegung und können wir daher die Lectüre desselben Allen empfehlen, welche vom Pain=Expeller gehört haben oder sich dafür interessiren. Wir versenden den Brief gratis und franco.

F. Ad. Richter u. Cie., Rudolstadt.



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