[ => Original lesen: 1876 Nr. 7 Seite 1] Unter den Kühen des Vollhüfners Boye in Retelsdorf ist die Maulfäule ausgebrochen.
Schönberg, 20. Januar 1876.
Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
Schönberg. Das seit dem 1. Januar d. J. in Kraft getretene Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung hat in Bezug auf die Taufe und Trauung manche Mißverständnisse und Irrthümer hervorgerufen, denen man nicht nur im böswilligen Lager des mit dem politischen vielfach zusammenfallenden kirchlichen Liberalismus begegnet, sondern die man auch bei sonst wohlgesinnten und von der politischen Parteidisziplin nicht terrorisirten Männer findet; und wenn es uns auch der geringe Raum dieses Blattes nicht gestattet, ausführlich und nach allen Beziehungen hin auf dieselben einzugehen, so halten wir es doch für unsere Pflicht, mit kurzem Worte darauf zurückzukommen, um wenigstens soviel an uns liegt der liberalen Agitation gegen Taufe und Trauung den Erfolg streitig zu machen. Zunächst richtet sich der Sturmlauf des Liberalismus hauptsächlich gegen die kirchliche Trauung; und nicht das schlimmste Mittel ist es, wenn man dieselbe trotz des § 82 des Reichsgesetzes als Reichsfeindschaft darzustellen sucht. Derartige Phrasen können ja nur ganz urtheilslose Leute hinters Licht führen und sind auch nur für solche berechnet, welche unbesehens nachschwatzen, was ihnen ihre Zeitung vorredet. Viel schlimmer dagegen, weil sie auch das Urtheil christlich gesinnter und nur in diesen Fragen nicht bewanderter Männer zu trüben im Stande sind, dürften folgende Redensarten sein, die vom Liberalismus erfunden und eifrigst herumgetragen werden, und die wir hier kurz zusammenstellen: es sei ja die Trauung durch Geistliche durchaus nicht nothwendig; und traurig wäre es zu nennen, wenn Gott nur durch Geistliche dem Ehepaare Segen spendete; die Zeremonie mache die Trauung noch zu keiner christlichen, und wenn die äußeren Formen, unter denen die Trauung geschehe, nur nicht sündliche seien, so könne die Trauung dennoch auch ohne die Gegenwart eines Geistlichen eine christliche sein. Gott sehe das Herz an, und die bloße Bezeichnung "bürgerliche" oder "christliche" Ehe sei ihm sicherlich ganz einerlei!
Aus diesen Phrasen, denn etwas anderes sind sie nicht, spricht ja nicht sowohl Feindschaft gegen die Kirche des Herrn und gegen das Christenthum, als vielmehr nur Unverstand; und wenn es Feindschaft war, die sie ersonnen und eingegeben hat, so hat sich dieselbe wenigstens in ein ziemlich unschuldiges Gewand von christlicher Farbe gekleidet; es wäre dann ein Wolf in Schafskleidern. Jedenfalls aber ist in jenen Redensarten so unendlich viel Unverstand enthalten, daß es ein in kirchlichen Dingen bewanderter Mann kaum für möglich halten möchte, und daß wir kaum wissen, wo wir mit der Widerlegung beginnen sollen. Doch wir fangen mit dem Punkt an, aus dem allerdings böswillige Feindschaft herausspricht, denn anders können wir's nicht verstehen, wenn jene Redensarten glauben machen wollen, als meinten die Geistlichen wirklich, daß Gott der Herr nur durch sie seinen Segen verleihen könne! Soviel sollte doch mindestens einer von kirchlichen Dingen verstehen, der davon reden will, daß er wüßte, auf welche Weise Gott der Herr in seinem Reiche Gnade und Segen verleiht. Er müßte wissen, daß es sich dabei nicht handelt um die Person dessen, der den Segen verkündet oder austheilt, sondern um den Beruf dazu, und diesen Beruf haben nicht allein die Geistlichen. Allerdings wer anders als wo er den Beruf dazu hat, Segen spenden wollte, auch wenn es ein "Geistlicher" wäre, würde nicht Gottes Segen sondern nur seinen eigenen oder vielmehr keinen Segen spenden. Aber das ist der Kern der Sache daß jene Redensart von gänzlichem Mißverstande des Wortes "Segen" zeugt. Was ist denn ein Segen? Man stellt sich wohl vielfach etwas recht verwunderliches, unklares, undefinirbares unter Segen vor! Wenn wir's kurz sagen sollen: unter Segen verstehen wir die Verheißung von Gnadengaben Gottes, oder auch die Summe dieser Gaben selber; und wenn wir das anwenden wollen auf den Segen, mit dem der Geistige das Ehepaar segnen soll, so fragen wir, welche Gnaden und Gaben Gottes denn nun der Geistliche dem Ehepaare verkündigen oder auf dasselbe legen soll? Auch der berliner Oberkirchenrath, der das Segnen an Stelle der Trauung erfunden hat, dürfte das schwerlich recht zu sagen wissen, denn die Hut Gottes, seine Gnaden, d. i. Vergebung der Sünden, und Freude und Friede sind Gaben, die im allgemeinen kirchlichen Segen verliehen werden, aber die nicht speziell die Ehe oder das Ehepaar als solches betreffen. An den eigentlichen Ehesegen aber (1. Mos. 1.) denkt jene Phrase vom "segnen" der Ehe am wenigsten, denn das ist ja ein Segen, der wohl bei jeder kirchlichen Trauung verkündigt wird, den Gott der Herr aber dem Ehepaare durch die Ehe und nicht durch den Geistlichen spendet! Vom "segnen" der Ehe zu reden an Stelle der Trauung ist also eine leere inhaltlose Phrase, ein Unsinn, der ebenso groß ist, als wenn man sagt: der liebe Gott könne dem Ehepaare auch auf andere Weise Segen spenden, als bloß durch den Geistlichen. Eine andere Frage ist's, ob denn die Ehe ohne Trauung nicht ebenso gut eine "christliche" Ehe sein könne, als wenn sich zwei in der Kirche im Namen Gottes zusammensprechen lassen. Darauf näher einzugehen, gestattet uns der Raum unseres Blattes erst in der nächsten Nummer.
Politische Rundschau.
Deutschland. Der Reichstag hat am 19. d. M. seine Sitzungen wieder aufgenommen. Der=
[ => Original lesen: 1876 Nr. 7 Seite 2]selbe verhandelte zunächst über eine Interpellation des Abg. Schulze=Delitzsch betreffs der s. g. Reifeisen'schen Genossenschaften in den Rheinlanden, welche zu dem Zwecke gegründet sind, den kleinen Bauer gegen die Ausbeutung durch Wucherer zu schützen, und welche nicht ganz der Schablone des Herrn Interpellanten entsprechen. Nachdem der Gegenstand durch die Antwort des Staatsministers Delbrück erledigt war, mußte die Sitzung abgebrochen werden, weil das Haus beschlußunfähig war! In den folgenden Sitzungen bildete die Strafgesetznovelle den hauptsächlichsten Gegenstand der Beratung.
Dem Reichstage ist eine Vorlage, betreffend die Erwerbung des Grundstücks des Kroll'schen Etablissements und eines daran grenzenden Theiles des Thiergartens für den Parlamentsbau, zugegangen.
Der Reichskanzler hat dem Bundesrathe einen Gesetzentwurf zugehen lassen über Verlegung des Etatjahres für den Reichshaushalt. Danach soll vom Jahre 1877 an der Beginn des Etatjahres auf den 1. April verlegt werden.
Der Frau Dorrien Smith in Harwich, welche sich bei dem Schiffbruch des Schiller der geretteten Passagiere in edelmüthigster Weise angenommen hat, ist von der Kaiserin Augusta von Deutschland ein prächtiges goldenes mit Edelsteinen besetztes Armband zum Geschenk gemacht worden. Dasselbe trägt außer dem kaiserlichen Wappen den Namenszug der Kaiserin und auf der Rückseite die Inschrift: "Augusta, Kaiserin von Deutschland, für E. A. M. Dorrien Smith, in dankbarer Anerkennung der Güte, welche sie Deutschen beim Schiffbruch des Schiller am 7. Nov. 1875 erwiesen hat."
Der Liberalismus, der bisher noch immer in seiner Verblendung so siegesgewiß auf die Gunst des Volkes pochte, scheint seine Sicherheit bereits mehr und mehr zu verlieren; und welches der liberalen Tagesblätter man auch immer nachliest, man spürt fast in jeder Nummer, daß sich der Liberalismus eines unheimlichen Gefühles nicht mehr erwehren kann, und daß es ihm mehr und mehr zum Bewußtsein kommt, welch eine tiefe Abneigung gegen denselben heute durch unser ganzes deutsches Volk geht. Die liberale "Magdeb. Ztg." vergleicht die gegenwärtig Stimmung im Volke mit einem Glase Wasser, das lange, wenn es unberührt bleibt, einen hohen Grad von Kälte annehmen könne, ohne sich zu verändern, wenn es aber erschüttert werde, plötzlich zu Eis erstarre. Der Vergleich ist ganz passend, denn unser deutsches Volk hat sich lange, nur zu lange, die liberale Wirthschaft gefallen lassen und vergebens die Erfüllung der liberalen Versprechungen erhofft; was wunder, wenn die Stimmung heute eine so "gespannte" ist, daß es nur noch des leisesten Anstoßes bedarf, um überall als gründliche Abneigung gegen liberale Grundsätze und Phantastereien zu erscheinen! Der "Reichsb." bemerkt dazu: "Der Liberalismus hat dem Volke seit Jahrzehnten in all seinen Zeitungen und auf allen Vollversammlungen goldene Zeiten versprochen, wenn einmal liberale Abgeordnete die Gesetze machten und auch die Regierung liberal regierte. Das alles ist nun geschehen. In allen Parlamenten haben die Liberalen die Mehrheit, und in allen liberalen Zeitungen hört man es rühmend loben, wie die Regierung sich um die Ausführung des liberalen Programms verdient gemacht hat. Statt der goldenen Zeiten aber ist nun eine sehr schlimme Zeit gekommen. Handel und Gewerbe liegen danieder, unser Geld geht in's Ausland und unser Wohlstand schwindet, die sozialen Verhältnisse entwickeln sich Hand in Hand mit den wirthschaftlichen ebenfalls immer schlimmer, die Verbrechen nehmen zu, die Sittlichkeit sinkt, die Steuern nehmen zu statt ab, wie man erst versprochen hatte u. s. w. Das ist eine Neujahrsrechnung für den Liberalismus, die er verschuldet hat, aber wohl nicht wird bezahlen können! Derselbe steht bekanntlich vor dem Bankerot.
Preußen. Das Abgeordnetenhaus hat sich in seinen bisherigen Sitzungen vornehmlich mit dem Staatshaushalt beschäftigt.
Eine von der Fortschrittspartei beabsichtigte Interpellation, ob die Regierung auch jetzt noch die Absicht habe, "die Generalsynodalordnung ohne Rücksicht auf den versammelten Landtag als landeskirchliches Gesetz zu veröffentlichen und einseitig diejenigen Punkte zu bezeichnen, für deren Feststellung die Mitwirkung des Landtages als erforderlich zu erachten sei" - ist dadurch gegenstandslos geworden, daß die neue Generalsynodalordnung für die acht älteren Provinzen bereits durch Königl. Erlaß vom 20. ds. Mts. Gesetzeskraft erhalten hat. Nur für besondere Punkte ist die Mitwirkung der Landesgesetzgebung noch vorbehalten. Im Königl. Erlaß heißt es: "Ich vertraue auf die Barmherzigkeit Gottes, an dessen Segen alles gelegen ist, daß auch diese neue Ordnung dienen wird zur Hebung des kirchlichen Lebens, zur Herstellung des kirchlichen Friedens und zur Anregung eines kräftigen und ersprießlichen Zusammenwirkens aller Betheiligten für die Wahrung des evangelischen Glaubens und guter Sitte." Daß die neue preußische Generalsynodalordnung solchen Erfolg haben wird, vertrauen auch wir, denn wir hoffen, daß dieselbe die preußische Union sprengen und die bekenntnißtreuen Glieder derselben zur evangelisch=lutherischen Kirche treiben wird.
In Bezug auf die in den Provinziallandtagen verhandelte Dotationsfrage schreibt die "Rost. Ztg.", indem sie den "Hamb. Nachr." folgt: "In dem Augenblick, wo die vor drei Jahren für die Provinzen reservirten und von dem Finanzminister zinsbar angelegten Gelder zur Vertheilung kommen sollen, stellt sich heraus, daß bei der Anlage jener Gelder - es sind im ganzen etwa 14 Millionen Mark - dieselben Fehler begangen sind, wie bei dem Invalidenfonds. Man hat für die Summe größtentheils Eisenbahnprioritäten gekauft, u. zw. die Prioritäten solcher Bahnen, welche damals gerade neue Emissionen ausgaben. Diese Prioritäten stehen heute 5 bis 10 Prozent unter dem damaligen Ankaufswerth." Wahrscheinlich ist der wirkliche Werth vielfach ein noch weit geringerer; aber immerhin freut es uns, daß jetzt der Rostocker Ztg. auch nach dieser Seite hin die Augen aufzugehen scheinen. Uebrigens ist in dieser Angelegenheit eine merkwürdige und großes Aufsehen erregende Erscheinung zu Tage getreten. Die Hannover=Altenbecker Eisenbahnprioritäten nämlich, die zuvor an der Börse gar nicht mehr gehandelt wurden, sind in den letzten Tagen des alten Jahres zu 90 Proc. angeboten, am 3. Jan. mit 95 Proc. bezahlt und an den folgenden Tagen wieder zu 90 Proc. angeboten worden. Der 3. Januar ist nämlich sehr wichtig, denn nach dem Cours dieses Tages sollen die Scheine bei der Auszahlung angerechnet werden, und die Provinzen verlieren dadurch natürlich namhafte Summen. Die Sache hat bereits viel böses Blut gemacht, und der Finanzminister ist bereits im Abgeordnetenhause darüber interpellirt worden, hat sich aber sehr zurückhaltend ausgesprochen, seine eigene Mitwirkung bei der Sache in Abrede genommen und übrigens erklärt - offenbar um den Sturm zu beschwichtigen - daß er nichts dagegen habe, wenn die Gelder nach dem Cours des 31. Dezember ausbezahlt würden.
Spanien. Nach neuesten Nachrichten aus Madrid steht die Sache des Karlismus sehr schlecht. Die Uebertritte karlistischer Truppen sollen sich wieder mehren; und sogar der Karlisten=General Tristany soll sich dem König Alfons unterworfen haben.
Anzeigen.
Zur öffentlich meistbietenden Verpachtung der Meierei Selmsdorf, welche Johannis 1876 aus der Pacht fällt, ist vor dem unterzeichneten Großherzoglichen Domainen=Amte Termin auf
Sonnabend, den 12. Februar d. J.,
Vormittags 11 Uhr,
anberaumt, wozu Pachtliebhaber eingeladen werden.
Dem Großherzoglichen hohen Kammer= und Forst=Collegio bleibt die Wahl unter den 3 annehmlich Meistbietenden vorbehalten, und haben dieselben, falls sie nicht schon Kammerpächter sind, sofort eine Conventionalpön von 3000 Reichs=Mark zu bestellen, sich über ihre bisherige Führung und öconomische Tüchtigkeit, sowie über das zur Annahme des Pachtstücks erforderliche Vermögen auszuweisen.
[ => Original lesen: 1876 Nr. 7 Seite 3]Die Contracts=Bedingungen können in der hiesigen Amts=Registratur eingesehen und das Pachtstück, nach zuvoriger Meldung auf dem Hofe, in Augenschein genommen werden.
Schönberg, den 17. Januar 1876.
Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.
In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die zu Selmsdorf belegene Büdnerstelle c. p. des Maurergesellen Joachim Haase daselbst giebt das
Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg
auf das am 15. d. Mts. abgehaltene Liquidations=Protocoll, nachdem die öffentliche, gehörige Bekanntmachung dieses Termins zu den Acten docirt worden, hierdurch den
Bescheid:
daß alle, weder in dem Liquidationstermine noch bis jetzt angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Von Rechts Wegen.
Schönberg, den 15. Januar 1876.
Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.
Auction in Rehna.
Auf gerichtliche Verfügung sollen
am Montag, den 31. dieses Monats und an den folgenden Tagen,
jedesmal von 9 Uhr Morgens an, im Saale des Gastwirths Herrn Körner, die zur Concursmasse des Pferdehändlers, Commissionsraths C. Baumann hieselbst gehörigen Mobiliar= und sonstigen Gegenstände, insbesondere
9 Sopha's, Lehn=, Polster= und Rohrstühle, darunter mehrere elegante und neue Garnituren von Nußbaum= und geschnitztem Eichenholz, 1 Herren=, 2 Damen=Schreibtische, 1 Secretair, diverse Sopha=, Spiel= und Nähtische, Spiegel, resp. mit Trumeaux, Commoden, circa 20 Bettstellen mit Matratzen, circa 20 Stand gute Betten, Glas, Eck=, Kleider= und Leinenschränke, Koffer, 1 neues Pianino, 1 Fortepiano, 1 feuerfester eiserner Geldschrank, doppelte und einfache Waschtische, theilweise mit Marmorplatten, 1 Partie Gold= und Silbersachen, darunter 1 werthvolle goldene Ancre=Uhr mit Kette; ferner 1 große Quantität Leinenzeug, darunter neue eigengemachte und Dammast=Gedecke, mehrere Tafeluhren, Tisch= und Hängelampen, 1 Kron= und andere Leuchter, Porzellan=, Fayence= und Glassachen, darunter 1 echtes Eßservice für 24 Personen, Gardinen, Teppiche und Rouleaux, Haus= und Küchengeräthe aller Art, Pelzsachen, Bücher, Bilder und Nippsachen; endlich 1 Wienerwagen, 1 Halbchaise, 1 offener Omnibus, 2 Schlitten, 4 Bauwagen, und verschiedene andere instrumenta rustica, 1 Häckerlingmaschine mit Umgang, circa 200 wollene und leinene Pferdedecken, Sielengeschirre etc. etc.
öffentlich meistbietend gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden.
Begonnen wird mit dem Verkaufe der Wagen, instrumenta rustica, Pferdedecken etc.
Die Besichtigung der Gegenstände ist am 28. und 29. d. M. von 10 bis 12 Uhr Morgens, nach vorgängiger Meldung beim Curator bonorum, Herrn Kaufmann Burchard, gestattet.
Rehna, den 14. Januar 1876.
C. Bruse,
Stadtgerichts=Actuar.
Holz=Verkauf.
Es soll an Holz öffentlich meistbietend verkauft werden:
I. Am Donnerstag, den 27. Januar 1876, Vormittags 11 Uhr, bei dem Gastwirthe Clasen zu St. Georgsberg, aus dem Forstrevier Farchau, Forstorte Schmielauer Tangenberg:
124 Raummeter Buchen=Nutzholz=Kloben II. Klasse,
332 Raummeter Buchen=Brennholz=Kloben I. Klasse,
716 Raummeter Buchen=Brennholz=Kloben II. Klasse,
37 Raummeter Buchen=Astholz=Knüppel.
64 Raummeter Eichen=Nutzholz=Kloben.
18 Raummeter Eichen=Brennholz=Kloben I. Klasse.
122 Raummeter Eichen=Brennholz=Kloben II. Klasse.
II. Am Freitag, den 28. Januar 1876, Vormittags 10 Uhr, bei dem Gastwirthin Ehlers Wittwe in Mölln, aus dem Forstschutzbezirk Gretenberg, Forstorte Foßberg:
20 Raummeter Buchen=Nutzholz=Kloben I. Klasse,
161 Raummeter Buchen=Nutzholz=Kloben II. Klasse,
330 Raummeter Buchen Brennholz=Kloben I. Klasse,
941 Raummeter Buchen Brennholz=Kloben II. Klasse,
49 Raummeter Buchen Astholz=Knüppel.
Specielle Verzeichnisse über vorbenanntes Holz mit Angabe der Einkabelung liegen 8 Tage vor dem Verkaufstermin für das Farchauer Forstrevier bei dem Gastwirth Clasen zu St. Georgsberg, und für den Gretenberger Schutzbezirk bei dem Gastwirthe Ehlers Wittwe in Mölln, sowie bei dem Holzvogt Böttger und dem Bauervogt Siemers in Gretenberg zur Einsicht aus.
Kaufliebhaber wollen das Holz vor dem Verkaufe besichtigen.
Ratzeburg, den 19. Januar 1876. H.0156b.
Das Landschafts=Kollegium.
Vom 1. Februar c. ab decken auf der Beschälstation Schönberg
Y. Lucullus, Fuchshgst., v. Lucullus a. e. Ivenaker Stute,
Norfolk dbr., V. Y. Rustic, M. v. Romeo,
Y. Manbrino dbr., v. Mambrino a. e. meckl. Stute,
Quorn, rothbr., v. King Nero a. Diana
zu den Normalpreisen von 15 M., resp. 10 M. und 1,50 M. resp. 3 M. Stallgeld an den Gestütsdiener.
Neustrelitz, den 22. Januar 1876.
Großherzogliches Marstall=Amt.
D. von Bülow.
Marie Mengel
Fritz Eckmann
Verlobte.
Gr. Parin. Schönberg.
Wir versenden heute das neue
"revidirte Statut der Hagelversicherungs=Gesellschaft im Fürstenthum Ratzeburg"
an unsere Interessenten und theilen ihnen zugleich mit, daß wir zum anzusammelnden Reservefonds bereits ein Kapital von
2000 Mark
bei der hiesigen Ersparniß= und Vorschußkasse für die Gesellschaft belegt haben.
Schönberg, den 24. Januar 1876.
Die Direction.
A. Wigger. Wilh. Heincke.
4 bis 200 Stücke spielend; mit Expression, Mandoline, Trommel, Glockenspiel, Castagnetten, Himmelsstimmen etc.
Spieldosen
2 bis 16 Stücke spielend, Necessaires, Cigarrenständer, Schweizerhäuschen, Photographiealbums, Schreibzeuge, Handschuhkasten, Briefbeschwerer, Cigarren=Etuis,Tabaks= und Zündholzdosen, Arbeitstische, Flaschen, Biergläser, Portemonnaies, Stühle etc., alles mit Musik.
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Mit Kalbfleischlieferanten
wünscht eine berliner Fleisch= & ff. Fleischwaaren=Handlung in Verbindung zu treten. Adressen beliebe man an C. Lohff, Berlin, Potsdamerstr. 104, zu senden.
[ => Original lesen: 1876 Nr. 7 Seite 4]Einem hochgeehrten hiesigen wie auswärtigen Publikum erlaube ich mir die ergebene Anzeige zu machen, daß ich neben meiner
Thee-, Chocoladen- und Zuckerwaaren-Handlung
noch ein
Delicatessen=Geschäft
verbunden mit
Fleischausschnitt
eröffnet habe und bitte ich bei Vorkommniß um geneigte Berücksichtigung.
Lübeck, den 10. Januar 1876.
Hochachtungsvoll
L. Cordes,
Breitestraße 791.
Unterleibs-Bruchleidenden
wird die Bruchsalbe von G. Sturzengger in Herisau, Canton Appenzell, Schweiz bestens empfohlen. Dieselbe enthält keinerlei schädlichen Stoffe und heilt selbst ganz alte Brüche, sowie Muttervorfälle in den allermeisten Fällen vollständig. - Zu beziehen in Töpfen zu Mark 5 nebst Gebrauchsanweisung und überraschenden Zeugnissen sowohl durch G. Sturzenegger selbst als durch A. Günther, Löwenapotheke, Jerusalemerstraße 16 in Berlin.
[H3262Q]
Verlag von H. Hartung & Sohn in Leipzig.
Das Kind.
Tagebuch eines Vaters.
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Ueber dieses zu Festgeschenken vorzüglich geeignete Buch brachte die "Gartenlaube" 1875 Nr. 49 einen sehr eingehenden und lobenden Artikel.
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Den über meinen Acker durch den Sahmkower Zuschlag führenden Schleichsteig von Sahmkow nach Lindow verbiete ich hiermit bei Strafe gerichtlicher Ahndung.
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Ecke Fünfhausen, Lübeck.
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Lübeck, Breitestrasse 804
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Alles, was von mir selbst nicht gekauft und verkauft wird und ferner geschieht, es mag Namen haben, wie es will, erkenne ich nicht an und erkläre für ungültig.
F. W. K.
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60 Mark Belohnung.
Vor Kurzem ist mir aus meiner zu Schaddingsdorf belegten Buschkoppel buchen Klafterholz gestohlen. Ich sichere Demjenigen 60 Mark Belohnung zu, der mir den Thäter so nachweist, daß ich ihn gerichtlich belangen kann.
Hausw. Hellmann.
Ein Knecht,
der mit Pferden umzugehen versteht und zu allen häuslichen Arbeiten gegen guten Lohn bei familiärer Stellung zum 1. Mai gesucht. Näheres bei Gastwirth Moll, Lübeck, gr. Burgstr. 605.
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Großer Masken-Ball
der Schönberger "Liederkrone"
am Feitag, den 28. Januar 1876
im Locale der Frau Boye
zu Schönberg.
Anfang 7 Uhr präcise.
Eintrittskarten, nummerirte Sitzplätze à 1 M. 50 und Maskenbillette à 1 M. sind zu haben bei den Herren Glasermeister H. Peters und Cigarrenfabrikant Chr. Rieckhoff.
Das Comité.
NB. Die elegante Maskengarderobe des Herrn Vitense aus Lübeck steht einem geehrten Publikum vom 26. d. M. Nachmittags an zur Verfügung.
Kutscher=Gesuch.
Gesucht von einer Herrschaft in Dresden zum 1. Februar d. J. ein zuverlässiger und streng ehrlicher Kutscher. Gehalt monatlich 14 Thaler neben freier Station und Livree. Näheres in der Expedition der Anzeigen zu Schönberg.
Markt=Preise in Lübeck. |
Butter pr. 500 Gr. M | 1,20 . |
Hasen d. St. M | 4,00 . |
Hühner d. St. M | 1,35 . |
Tauben d. Stück. M | 0,60 . |
Spickgans d. St. M | 3,00 - 4,00 . |
Schinken pr. 500 Gr. M | 0,75 . |
Schweinskopf pr. 500 Gr. M | 0,45 . |
Wurst pr. 500 Gr. M | 1,15 . |
Eier 4 St. für M | 0,30 . |
Getreide=Preise in Lübeck. |
Waizen | 15 | M | - | |
bis | 20 | M | - | . |
Roggen | 15 | M | 50 | |
bis | 16 | M | - | . |
Gerste | 16 | M | - | |
bis | 17 | M | - | . |
Hafer | 15 | M | 50 | |
bis | 16 | M | - | . |
Erbsen | 16 | M | - | |
bis | 19 | M | - | . |
Wicken | - | M | - | |
bis | - | M | - | . |
Buchwaizen | 14 | M | - | |
bis | 15 | M | - | . |
Winter=Rappsaat | - | M | - | |
bis | - | M | - | . |
Winter=Rübsen | - | M | - | |
bis | - | M | - | . |
Schlagleinsaat | - | M | - | |
bis | - | M | - | . |
(Hierzu eine Beilage.)
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1876 Nr. 7 Seite 5]Beilage
zu Nr. 7 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 25. Januar 1876.
Drei Weihnachten.
Erzählung von Ernst Wichert.
(Fortsetzung.)
[ => Original lesen: 1876 Nr. 7 Seite 6]Drei Weihnachten.
Erzählung von Ernst Wichert.
[Fortsetzung.]
- Verzeichniß der Banknoten in Markwährung. 1) Noten von Banken, welche sich dem Bankgesetz unterworfen haben, daher nach § 43 und 44 des Bankgesetzes im ganzen deutschen Reiche umlaufsfähig sind: 1) Reichsbank (resp. Preuß. Bank) in Berlin, 2) Badische Bank in Mannheim, 3) Bayrische Notenbank (resp. Hypotheken= und Wechselbank) in München, 4) Bremer Bank in Bremen, 5) Breslauer Städtische Bank in Breslau, 6) Chemnitzer Städtische Bank in Chemnitz, 7) Cölnische Privatbank in Cöln, 8) Danziger Privatbank in Danzig, 9) Darmstädter (Süddeutsche) Bank in Darmstadt, 10) Frankfurter Bank in Frankfurt a. M., 11) Hannoversche Bank in Hannover, 12) Leipziger Kassenverein in Leipzig, 13) Lübecker Commerzbank in Lübeck, 14) Preußische Provinzialbank in Posen, 15) Sächsische Bank in Dresden, 16) Württembergische Notenbank in Stuttgart.
2) Noten von Banken, welche auf das Noten=Emissions=Recht verzichtet und schon mit dem 1. Januar d. J. mit dem Wiedereinzug der von ihnen ausgegebenen Marknoten begonnen haben: 1) Anhalt=Dessauische Landesbank in Dessau, 2) Bückeburger (Niedersächsische) Bank in Bückeburg, 3) Geraer Bank in Gera, 4) Görlitzer Communalständische Bank in Görlitz, 5) Gothaer Privatbank in Gotha, 6) Leipziger Bank in Leipzig, 7) Lübecker Privatbank in Lübeck, 8) Magdeburger Privatbank in Magdeburg, 9) Oldenburgische Landesbank in Oldenburg, 10) Pommersche Privatbank in Stettin, 11) Weimarische Bank in Weimar.
3) Noten von Banken, die sich dem Bankgesetz nicht unterworfen, auch einen Verzicht auf ihr Emissionsrecht noch nicht erklärt haben, die demnach die Umlaufsfähigkeit nicht besitzen: 1) Bautzener Landständische Bank in Bautzen, 2) Braunschweigsche Bank in Braunschweig, 3) Rostocker Bank in Rostock. Man kann daher die Noten der ersten Gattung sämmtlich anstandslos in Zahlung nehmen und geben; man muß die Noten der zweiten Gattung ihren Emissionsstellen wieder zuführen, resp. beim Banquier umsetzen; man darf die Noten der dritten Gattung weder in Zahlung nehmen noch geben. (Die Notenbanken: Bank des Berliner Cassenvereins in Berlin, Hessen=Homburger Landesbank in Homburg, Mitteldeutsche Creditbank in Meiningen, Nassauische Landesbank in Wiesbaden und Thüringische Bank in Sondershausen haben Marknoten überhaupt nicht ausgegeben.)
- Bismarck hat die Erwerbung der deutschen Eisenbahnen durch das Reich auf die Tagesordnung gesetzt und betreibt dieselbe sehr energisch. Preußen soll durch Abtretung seiner Bahnen an das Reich ein gutes Beispiel geben. Die Sache soll am 14. Januar bereits im Ministerrath verhandelt worden sein, ebenso wie Tags vorher an Bismarcks Tafel, an welcher u. a. 12 Abgeordnete saßen, unter ihnen Lasker.
- Unter den deutschen Schülern hat man bekanntlich Nachforschungen nach der Farbe der Augen, Haut und Haare angestellt. Von 760,000 Schülern haben 224,000 blaue Augen, 287,000 graue, 255,000 braune, 450 schwarze, 3 rothe und einer hat ein braunes und ein blaues Auge. Blondes Haar hatten 410,000, braunes 343,000, schwarzes 3700, rothes 192, weißes 74 und gelbes 16.
- In Würzburg werden vier Knaben im Alter von 12 Jahren vermißt, die nach Aussage ihrer Kameraden mit Waffen wohl versehen in den heiligen Krieg gegen den Halbmond gezogen sind. Einer aber hat mit dem Sultan bereits seinen Separatfrieden geschlossen und ist heimgekehrt, es war ihm zu kalt.
- Die Soldaten der deutschen Armee sollen neue und hellere Tuchmäntel erhalten, die stärker und wärmer sind als die bisherigen. Man hat schon Proben ausgegeben, die sich gut bewährt haben.
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