No. 58
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 28. Juli
1874
vierundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1874 Nr. 58 Seite 1]

In Veranlassung der diesjährigen Herbstmanöver werden die sämmtlichen Communen des hiesigen Fürstenthums hiedurch angewiesen, wo sich dies vernothwendigen sollte, die Wege gehörig in Stand zu setzen und die Brücken, welche für schweres Fuhrwerk bestimmt sind, auszubessern und zu verstärken, damit sie für Geschütz passirbar sind.
Schönberg, den 25. Juli 1874.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.


- Die unerwartete Weigerung Englands, sich an den Verhandlungen des Brüsseler Congresses über Regelung völkerrechtlicher Fragen zu betheiligen, hat bezüglich des für England besonders wichtigen Seerechts zu Schlüssen geführt, die wie seine Begünstigung der Südstaaten im nordamerikanischen, die "wohlwollende Neutralität" im deutsch=französischen Kriege und jetzt die Unterstützung der Carlisten in Spanien, nicht geeignet sind, die sittliche Bedeutung dieser Macht in den Augen des Auslandes zu erhöhen. Man geht dabei von der Thatsache aus, daß England seit Jahrhunderten die Oberherrschaft. auf allen Meeren und die Ausübung der Seepolizei nach seinen Grundsätzen in Anspruch genommen hat, die zunächst auf den eigenen Vortheil berechnet sind, und nur nebenbei und in zweiter Linie den Interessen und Anschauungen anderer Völker gerecht werden. Einer der Hauptzwecke der Brüsseler Verhandlungen ist aber gerade, bestimmte Verträge an die Stelle willkürlicher Zustände zu setzen und durch einheitliche Gestaltung des Seerechts allen einseitigen Anmaßungen ein Ende zu machen. Die ablehnende Erklärung Englands scheint daher in der That nur den Wunsch auszudrücken, im völkerrechtlichen Verkehr zur See die bisherige Unsicherheit fortdauern zu lassen, damit das eigene (unberechtigte) Ansehen und die besonderen englischen Interessen nicht geschmälert werden. Für die übrigen Staaten ist dies ein Beweggrund mehr, die einmal eingeschlagene Bahn weiter zu verfolgen und ohne England zu thun, was England mit zu verhandeln nicht geneigt ist. Die Zeiten sind, Gott sei Dank! vorbei, wo ein Lord Palmerston erklären durfte: "Ich kenne eine deutsche Flagge nicht und werde sie als Piratenflagge behandeln lassen."
- Die bisherige Rathlosigkeit und Unfähigkeit der französischen Nationalversammlung, eine Republik oder Monarchie, ein freisinniges oder revolutionaires Septennium zu Stande zu bringen, ist nach dem Eintritt der sinnverwirrenden Julihitze nicht geringer geworden. Die Kräfte aller Kämpfer sind erschöpft und die Sehnsucht nach Ruhe hat schon den Gedanken zum Ausdruck gebracht, eine Vertagung der Versammlung bis zum Spätherbst eintreten zu lassen, so sehr auch Mac Mahon auf gesetzliche Feststellung der ihm übertragenen Gewalten dringt.
- Ueber das Befinden des deutschen Kaisers laufen von Gastein nur günstige Nachrichten ein. Derselbe gebraucht regelmäßig seine Bäder und nimmt in gewohnter Weise täglich die ihm zu erstattenden Vorträge entgegen.
- Der unglückselige Bürgerkrieg in Spanien greift in seinen Folgen immer weiter um sich. Die republikanische Regierung verhängt den Belagerungszustand über ganz Spanien belegt die Besitzungen der Carlisten mit Beschlag, um die Familien der von den Carlisten erschossenen Offiziere und Soldaten davon zu entschädigen und ordnet eine neue Aushebung von 125,000 Mann bis zum 23. August an. Von beiden Seiten wird der Kampf mit immer größerer Erbitterung fortgeführt.
- In Betreff der Vermählung I. H. der Herzogin Marie von Mecklenburg=Schwerin mit S. Ksl. H. dem Großfürsten Wladimir von Rußland hört man folgendes: S. K. H. der Großherzog von Mecklenburg=Schwerin gedenkt mir der Herzogin=Braut Marie und Gefolge am 9. oder 10. August von Schwerin nach Petersburg abzureisen, wohin um den 15. August I. K. H. die Frau Großherzogin und die andern Mitglieder der Großherzoglichen Familie folgen werden. Die Trauung wird, soweit bis jetzt festgesetzt ist, am 24. August oder doch um diese Zeit nach beiderseitigem Ritus stattfinden.
- An den Fürsten Bismarck sind bis jetzt 1925 Glückwunsch=Depeschen eingelaufen.
- Windthorst, der bekannte ultramontane Redner im Reichstag, ist jetzt Badegast in Ems. Als er das Attentat auf Bismarck erfuhr, schüttelte er bedenklich den Kopf und sagte: "Das ist schlimm, das ist nicht gut, das ist eine fatale Geschichte."
- Aus Göttingen traf in Kissingen am 20. Juli folgendes Telegramm zur Veröffentlichung an den Kissinger Badeanzeige ein: "Der behäbigen wohlhabenden Dame, die bei der Transportirung des Attentäters Kullmann nach Schweinfurt den welthistorischen Ausspruch that: "So a Lausbub!" widmen einen kräftigen Salamander eine Anzahl ostfriesischer Studenten.
- Von dem Panzerschiff König Wilhelm hatte man geflüstert, es könne nicht schwimmen und sei nicht seetüchtig. Das wäre keine Kleinigkeit, denn so ein Schiff kostet Millionen von Thalern. König Wilhelm kann aber schwimmen, er hat vor einigen Tagen mit Dampf den Binnenhafen Wilhelmshafen verlassen und kreuzte an der Insel Helgoland und überhaupt in der Nordsee. Die Sachverständigen sind mit der Schwimmkunst und Leistungsfähigkeit des Schiffes sehr zufrieden.
- Das neueste Heft das Generalstabswerks über den letzten Krieg, welches die Beschreibung der Schlachten von St. Privat und Gravelotte am 17. und 18. August enthält, wird stärker als eines der früheren werden und deshalb erst im October zur Ausgabe kommen.
- Die ältesten und solidesten Leute laufen jetzt der Venus nach, um zu beobachten, wie sie vor der Sonne vorbeimarschirt. Sogar das deutsche Reich rüstet eine Expedition nach fremden Ländern aus.

[ => Original lesen: 1874 Nr. 58 Seite 2]

- Der Wassermangel, der England in nächster Zukunft bedrohen soll, hat sich in der Grafschaft Kent schon eingestellt; die Teiche sind vielfach ausgetrocknet und die Landleute müssen das nöthige Trinkwasser für ihr Vieh oft meilenweit herholen lassen.
- Beide Häuser des engl. Parlaments haben die von der Königin von England beantragte jährliche Apanage von 15000 Pf. Strl. (ca. 300000 Mark (Lübeck) RM.) für den volljährig gewordenen Prinzen Leopold von England bewilligt.
- Von dem Kreisgericht zu Burgsteinfurth in Westpfalen wurde am 20. d. M. eine Anklage gegen 35 hochadelige katholische Damen verhandelt. Dieselben sich der Beleidigung des Kreisgerichts zu Münster schuldig gemacht haben und zwar bei Gelegenheit einer am 3 Februar d. J. stattgehabten Ueberreichung einer Adresse an den Bischof Brinkmann zu Münster. In der Adresse, die wegen der bei dem Herrn Bischof vorgenommenen Pfändung von einigen fünfzig, zumeist zu Münster wohnenden Damen erlassen und von sehr vielen derselben in der Wohnung des Bischofs diesem zunächst mündlich vorgetragen, alsdann schriftlich und mit mehr als fünfzig Unterschriften überreicht und schließlich durch den Druck veröffentlicht worden, war u. A. von "verblendeten Machthabern" die Rede, die gegen das Vermögen des Bischofs einen Raub begingen und diese werden schließlich mit den "feilen Schergen und Henkersknechten" verglichen, die "Jesum Christum an's Kreuz genagelt" etc. Da nun das Kriegsgericht zu Münster jene Pfändung des Bischofs verfügte so hat die Behörde deshalb gegen die Angeklagten wegen Beleidigung den Strafantrag gestellt. Ursprünglich war die Anklage gegen 52 Damen erhoben worden; bei 17 wurde dieselbe jedoch aus verschiedenen Gründen, u. A. weil die Damen wegen zu großer Jugendlichkeit nicht zu gesetzlicher Verantwortlichkeit gezogen werden konnten, wieder fallen gelassen. Gegen die Frau Prinzessin zu Solms=Braunsfels wurde ein besonderes Verfahren beibehalten. Die Hauptangeklagte war die Gräfin Therese von Droste=Vieschering von Nesselrode=Reichenstein, geborene Gräfin Asseburg. Sie erklärte, daß sie durch die inkriminirte Adresse ihrem Bischofe nur die Theilnahme habe ausdrücken, das Gericht zu Münster aber nicht habe beleidigen wollen. Auch die meisten übrigen Damen hielten sich kurz in ihren Erwiederungen. Das Urtheil des Gerichts lautet, daß die Gräfin von Droste=Vischering, weil sie den Vertrieb der Adresse in die Hand genommen, zu einer Geldstrafe von 200 Taler (Mecklenburg) oder im Unvermögensfalle zu einer Haft von sechs Wochen, die übrigen Damen zu Geldbußen von 100 Taler (Mecklenburg) resp. zu einer Haft von drei Wochen verurtheilt seien. Vier Damen, welche schriftlich erklärt haben, von dem Inhalte der Adresse eine unvollkommene Kenntniß gehabt zu haben, wurden freigesprochen.
- In Straßburg ist die erste Nummer der in Brüssel gedruckten neuen Laterne von Rochefort bei allen Buchhändlern von der Polizei mit Beschlag belegt worden.
- Consistorialrath Wichern ist aus dem preußischen Staatsdienst ausgeschieden und zieht sich ganz auf sein Rauhes Haus in Hamburg zurück.
Das eidgenössische Schützenfest der Schweizer findet jetzt in St. Gallen vom 19.-27. Juli statt und hat ein starker Zuzug von Ehrengästen aus Oesterreich und namentlich aus Wien stattgefunden. Dieses eidgenössische Schützenfest umleuchtet noch etwas von dem alten Glanz der Schützenfeste, man treibt das Schießen ernst und eifrig und jedenfalls eifriger als das Reden und Toastiren, obwohl das Letztere nicht vergessen wird.
- "Gesperrte" junge katholische Geistliche in Deutschland können in Brasilien unterkommen. Dort sucht die Regierung für mehrere deutsche Colonien Geistliche und stellt sie mit 1800 Thaler an, wofür sie sich ein Reitpferd halten müssen, denn ihre Gemeinde wohnt sehr zerstreut.
- Mancher Dame mächtiger Haarputz scheint mit den Nestern der Raben merkwürdige Aehnlichkeit zu haben. In Wien wenigstens fand sich in dem Haarputz eines galanten "Fräulein" eine gestohlene goldene Uhr sammt Kette, nach welcher die Polizei wiederholt vergeblich gesucht hatte.
- Deutsche und schweizerische Vergnügungsreisende beklagen sich bitter über die unerschwinglichen Preise in den Gasthöfen des Berner Oberlandes, womit die Wirthe die ankommenden Gäste für das Ausbleiben der erwarteten Fremden strafen. - Im Oberland und auf dem Rigi soll's in den Gasthöfen noch ziemlich leer aussehen.
- Ich kann aus Erfahrung ein kleines Instrument als Schutzmittel gegen die Folgen der Stiche von giftigen Insekten empfehlen. Dasselbe besteht aus einer kleinen 3-4 cm. langen und 6 mm. im Lichten weiten Glasröhre, in welcher sich an einem metallnen Stäbchen ein luftdichtschließender kleiner Lederkolben leicht auf= und abschieben läßt. Die Ränder der Oeffnungen der Glasröhre sind glatt abgeschliffen. Damit der Kolben stets luftdicht abschließt, wird in der Röhre immer etwas Wasser gehalten. Wenn in meinem Hause Jemand von einer Wespe, Biene oder giftigen Fliege gestochen wird, was in der heißen Jahreszeit durchaus nicht selten vorkommt, so mache ich von diesem Instrument so schnell als thunlich Gebrauch und zwar in folgenderweise. An der Stelle des Stiches ritze ich mit der Spitze eines scharfen Federmessers ein oder mehrere Mal die Haut, setze dann die freie Oeffnung der Glasröhre fest auf, so daß der Stich von der Oeffnung bedeckt wird und erzeuge dadurch, daß ich den kleinen Kolben in der Röhre aufziehe, einen luftleeren Raum über dem Stiche. Sehr schnell erfüllt sich das Röhrchen mit Blut aus den Ritzen der Haut und mit diesem Blut entfernt sich auch das Gift, welches der Stich in der Haut und in das Blut gebracht hat. Diese Manipulation wiederhole ich 2 bis 3 Mal und noch immer habe ich der Geschwulst und den Schmerzen in jedem einzelnen Fall, dafern das Mittel nur rechtzeitig angewandt wurde, selbst bei Hornissenstichen vollkommen vorgebeugt. Jedenfalls leistet dieses Instrument auch die besten Dienste bei den gefährlichen Stichen derjenigen Fliegen, welche zuvor von einem Cadaver gezehrt haben und das sog. Leichengift ins Blut überführen können. Jeder Mechanikus wird für wenige Groschen solch Instrument anfertigen.
- In Paris hat sich eine neue Gesellschaft, welche die Schönheit der Frauen versichert, gebildet. Es steht jeder Frau zu, ihre Schönheit beliebig zu taxiren und ihren Werth durch eine Verhältnißmäßige, nach der Dauer der Versicherung sich richtende Prämie zu versichern. Die Gesellschaft versichert die Schönheit der Frauen vom 15.- 20. Jahre. Sie verpflichtet sich, ihnen im voraus eine von Grad zu Grad berechnete Summe für einen Fall auszuzahlen, als ihre Schönheit in Folge einer Krankheit oder eines Zufalles vor der bestimmten Zeit verschwinden würde. Im Falle eine so versicherte Frau sich berechtigt hält, die vertragsmäßige Summe zu fordern, die Gesellschaft aber nicht darauf eingehen wollte, unterwerfen sich beide Theile dem Spruche des Schiedsgerichts von Sachverständigen, dessen Mitglieder nicht jünger als 20 und nicht älter als 50 Jahre sein dürfen. Die betreffenden Spekulanten rechnen natürlich auf die Eitelkeit der Frauen, von denen keine erklären wird, sie sei nicht mehr schön.


Eine Verfolgte.
Novelle von E. S.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1874 Nr. 58 Seite 3]

Eine Verfolgte.
Novelle von E. S.
[Fortsetzung.]


Anzeigen.

In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die zu Schlagsdorf belegene Büdnerstelle c. p. der Geschwister Böttcher daselbst, Namens Catharina Wilhelmine Elisabeth und Wilhelmine Elisabeth Maria, welche noch minderjährig sind und von ihrem Vater, dem Schlösser Böttcher zu Schlagsdorf, vertreten werden, giebt das

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg

auf das am 21. d. Mts. abgehaltene Liquidations=Protokoll, nachdem die öffentliche gehörige Bekanntmachung dieses Termins zu den Acten docirt worden, hierdurch den

Bescheid:

daß alle weder in dem am 21. d. Mts. noch bis jetzt angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen die jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.

Von Rechts Wegen!

Schönberg, den 23. Juli 1874.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)               A. Dufft.


In der Concurssache des Handelsmanns Jochen Beckmann zu Ollndorf stehet zum Verkaufe der zur Masse gehörigen, zu Ollndorf belegenen Büdnerstelle c. p.
1) der Verkaufstermin auf Sonnabend, den 10. October d. J., Vormittags 11 Uhr,
2) der Ueberbotstermin auf Sonnabend, den 31. October d. J., Vormittags 11 Uhr,
vor dem unterzeichneten Justizamte an, wozu Kaufliehaber hiemit geladen werden.
Aus den Verkaufsbedingungen, welche 3 Wochen vor dem Verkaufstermine auf der Gerichts=Registratur zur Einsicht ausliegen, auch gegen die Gebühr in Abschrift zu erhalten sind, wird hierher vermerkt, daß die Büdnerei ca. 6 Scheffel Aussaat groß und an das noch neue massive Wohnhaus eine Scheune mit Stallung angebauet ist, daß als Conventionalpoen die Summe von 600 Mark (Lübeck) RM. sofort im Verkaufstermin zu erlegen und das Kaufgeld zur einen Hälfte, unter An= und Abrechnung der als Conventionalpoen gezahlten Summe, bei der Uebergabe und zur andern Hälfte mit Zinsen à 4 % vom Tage der Uebergabe an zu Ostern 1875 zu erlegen ist.
Die Besichtigung des Grundstücks steht, nach zuvoriger Meldung bei dem Curator bonorum Hauswirth Bade in Ollndorf, frei.
Schönberg, den 23. Juli 1874.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthum Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)               A. Dufft.


Die Curatoren der Krämer Siebenmark'schen Minorennen zu Carlow haben mit obervormundschaftlicher Genehmigung das ihren Curanden zugehörige, zu Carlow belegene Grundstück von ca. 22 []Ruthen Größe mit der darauf stehenden Scheune unter der Hand für die Summe von 900 Mark (Lübeck) R.=M. verkauft, wobei jedoch die Ausbringung eines Ueberbotstermins vorbehalten ist.
Demzufolge ist ein Ueberbotstermin auf Mittwoch, den 29. d. Mts., Vormittags 11 1/2 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumt worden, und werden dazu alle Diejenigen, welche für das gedachte Grundstück eine über 900 Mark (Lübeck) R.=M. hinausgehende Kaufsumme zu bieten gesonnen sind, hiermit geladen.
Aus den Verkaufsbedingungen, welche auf der Gerichts=Registratur einzusehen, auch gegen die Gebühr in Anschrift zu erhalten sind, wird hierher vermerkt, daß von dem qu. Grundstücke alljährlich zu Ostern an die Oldenburg'sche Bauerstelle zu Carlow ein Grundgeld von 1 Taler (Mecklenburg) 16 Schilling (Mecklenburg) N. 2/3 z. v. zu entrichten ist und das Kaufgeld zur einen Hälfte bei dem Zuschlage und zur andern Hälfte im Antoni=Termine k. Js. zu entrichten ist.
Die Besichtigung des Grundstücks steht, nach zuvoriger Meldung bei dem Siebenmark'schen Vormunde, Hauswirths=Anerbe Holst zu Carlow, jederzeit frei.
Schönberg, den 20. Juli 1874.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)               A. Dufft.


Feuerfeste u. diebessichere Geldschränke,
sowie alle Arten
Sicherheitsschlösser und Sparheerde
neuester Construktion
empfiehlt

P. H. Schrep,        
Schlössermeister.     


Mehrseitiger Aufforderung entsprechend werden wir von Donnerstag dieser Woche an eine unserer

Dampf-Dreschmaschinen

vor dem Siemzerthore zum Roggendreschen aufstellen. Reflectanten wollen sich baldigst bei uns melden.

Wilh. Heincke u. Greiff.


Erntehandschuhe

in verschiedenen Sorten und in großer Auswahl sind stets zu haben in Schönberg bei

       Emil Jannicke, Handschuhmacher.


Am Donnerstag d. W. werden auf dem Bauhoffelde zu Schönberg Rapps=Schooten verbrannt.


[ => Original lesen: 1874 Nr. 58 Seite 4]

Die Unterzeichnete macht hiermit bekannt, daß der Maurermeister H. Burmeister sen. wieder zum Taxanten bei der hiesigen Feuer=Assecuranz gewählt und von Großherzoglicher Landvogtei als solchen vereidigt worden ist.
Schönberg, den 27. Juli 1874.

Die Direction
der Feuer-Assecuranz-Societät im Fürstenthum Ratzeburg.
F. Fick.             F. Stüve.


Vorläufige Anzeige.
Der Hamburg=Altonaer Verein für Geflügel=Zucht
wird am 14., 15., 16. und 17. August d. J. im Convent=Garten hieselbst seine
erste allgemeine Ausstellung von Geflügel etc.

verbunden mit einer Verloosung von auf der Ausstellung angekauften Ausstellungs=Objekten, als Hühner, Tauben, Sing= und Zier=Vögeln Volieren etc. veranstalten.
Die Anmeldung zur Ausstellung muß bis spätestens den 1. August d. J. incl. bei dem Präses des Vereins Herrn Julius Wölschau, Reimerstwiete Nr. 12, erfolgen, woselbst Ausstellungs=Programme zu haben sind.
Das General=Debit der Loose ist dem Hause Gebr. Lilienfeld, Hamburg, Neuerwall 94, übertragen, woselbst Loose à 8 Schilling (Mecklenburg) (6 Sgr.) zu haben sind.
Hamburg, im Juli 1874.

Der Vorstand des Hamburg=Altonaer=Vereins für Geflügel=Zucht.


Das
Herren-Mode-Magazin
von
B. Birawer,
am Kohlmarkt, vis à vis Brockmüllers Hotel, Lübeck, empfiehlt

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Einem geehrten hiesigen und auswärtigen Publikum die ergebene Anzeige, daß ich mich vom 23. d. M. an als

Maschinenbauer

unter der Firma:

Fritz Köhncke      in      Ratzeburg
etablirt habe und halte mich stets zur Anfertigung aller landwirthschaftlicher Maschinen als:

Dreschmaschinen, Hächselmaschinen, Säemaschinen, Pferdeharken, Kornrummel, Zwingmaschinen etc. etc., sowie transportabler Dreschmaschinen auf Rädern und Häckselmaschinen zum vermiethen empfohlen.
Auch werden sämmtliche Reparaturen an vorbenannten Maschinen stets prompt und billig ausgeführt.
(H. 01423 b.)


Gesucht zu Michaelis ein Mädchen zur Führung eines kleinen bürgerlichen Haushalts. Näheres in d. Exped. d. Bl.


Gesucht wird zu Michaelis ein kleiner Knecht für häusliche Arbeiten.

H. DUVE.     


Gesucht wird zu Michaelis ein Mädchen vom Lande zu häuslichen Arbeiten in Schönberg. Näheres in d. Exped. d. Bl.


Bei dem Concurrenz=Mähen auf dem Gute Stecknitz bei Lübeck am 22. und 23. d. Mts. haben, wie wir hören, die amerikanischen Johnston'schen Mähmaschinen die erste Prämie erhalten. Diese Maschinen sind für hiesige Gegend dem Herrn H. Wulff in Ziethen bei Ratzeburg, Handlung von landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthen, zum Verkauf übergeben.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. pr. 500 Gr.14 - 15 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.16 - 20 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.14 - 20 Schilling (Mecklenburg),
Kücken d. St.7 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 5 Schilling (Mecklenburg),
Schinken pr. 500 Gr.11 - 11 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Eier 5 - 6 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln pr. 10 Lit.8 - 9 Schilling (Mecklenburg),
Hamburger Blumenkohl d. Kopf3 - 4 Schilling (Mecklenburg),
Hamburger Kirschen pr. 500 Gr.2 - 3 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
Weizen18 - 21Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Roggen16 - 16Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Gerste16 - 17Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Hafer15 - 15 Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen13 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs.-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.19 - 20Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)


Hiezu Officieller Anzeiger Nr. 18 und eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1874 Nr. 58 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 58 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 28. Juli 1874.


Eine Verfolgte.
Novelle von E. S.
(Schluß.)

[ => Original lesen: 1874 Nr. 58 Seite 6]

Eine Verfolgte.
Novelle von E. S.
[Schluß.]


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