No. 21
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 12. März
1867
siebenunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1867 Nr. 21 Seite 1]

Der Schlössergeselle Johann Christian Heinrich Kleinfeld, geboren den 10. Juli 1842, Sohn des Arbeitsmannes Hans Heinrich Kleinfeld in Schönberg, war im Herbste 1863 militärpflichtig, hat sich jedoch weder zu der am 15. October jenes Jahres stattgehabten Aushebung noch später, resp. bisher gestellt. Auf Grund des § 29 des Recrutirungs=Gesetzes vom 4. Februar 1857 wird der etc. Kleinfeld hierdurch aufgefordert, nunmehr binnen drei Monaten vor uns zur Genügung seiner Militärpflicht zu erscheinen, widrigenfalls sein Vermögen einstweilen der Recrutirungs=Casse für verfallen und er seiner bürgerlichen Rechte im Vaterlande für verlustig erklärt werden wird.
Schönberg, den 23. Februar 1867.

Großherzoglich Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


- Der Reichstag trat in seiner am 9. März stattgehabten 9. Satzung in die Vorberathung über die den Verfassungsentwurf betreffenden Vorlagen der verbündeten Regierungen, und zwar zunächst in die allgemeine Verhandlung über die letztere ein. Zahlleiche Redner haben sich sowohl für als gegen die Vorlagen gemeldet.
- Die Illustrirte Zeitung Nr. 1235 bringt die wohlgetroffenen Bildnisse der Minister und Commissare des norddeutschen Bundes. Sie gruppiren sich um Bismarck und machen ein etwas ernsthaftes Gesicht.
- Die bis dahin zu Recht bestehenden Klassenlotterien in Hannover, Frankfurt a. M. etc. sollen mit dem 1. Januar 1868 aufgehoben werden, zu gleicher Zeit aber soll die preußische Lotterieverwaltung eine Vergrößerung ihres Lotterieplans einzuführen beabsichtigen.
- Man zerbricht sich den Kopf, was wohl die vielen Pferdetransporte zu bedeuten haben, die aus Ostpreußen über Cöln nach Frankreich gehen.
- Bei der preußischen Armee tritt mit dem 1. April eine Solderhöhung für die Mannschaften ein, welche pro Kopf und Tag sechs Pfennige beträgt.
- Die Riffpiraten, mit denen es einmal die Preußen zu thun hatten, haben einen Einfall in Algerien gemacht. Da der Kaiser von Marokko erklärt hat, er könne sie nicht zurückhalten, so ziehen die Franzosen gegen sie zu Felde.
- In Hannover erhielten seither die glücklichen Inhaber von sieben Jungen auf Ansuchen 20 Thaler aus der Landeskasse als Königs=Pathengeschenk. Diese Einrichtung ist jetzt aufgehoben und bestimmt worden, daß die betreffenden Eltern, welche ihren Siebenten auf den Namen des Königs Wilhelm taufen lassen wollen, ihre Gesuche an den Generalgouverneur zu richten haben.
- Da auch unsere Kinder sich durch ihre Zeit werden beißen müssen und dazu gute Zähne gehören, so freuen wir uns ein vortreffliches Schriftchen über Zahnpflege, namentlich der Kinderzähne empfehlen zu können. Es ist von Wilhelm Süersen geschrieben und kostet 12 Schilling (Mecklenburg).
- In Berlin ist eine Frau dadurch erblindet, daß sie um Mitternacht aus dem Bette an das geöffnete Fenster trat, um ihrem Mann, der aus einer Gesellschaft kam, den Hausschlüssel zuzuwerfen. Sie hat sich dieses Unglück offenbar durch Erkältung zugezogen.
- Der Teufel hat ein seltenes Jubiläum gefeiert, Meyerbeers "Robert der Teufel" nämlich, der in Paris dieser Tage zum 500. mal gegeben wurde.
- Der junge Lord Belgrave in London wird der reichste Mann der Welt werden. Sein Groß= oder Urgroßvater besaß u. a. eine Schaftrift, welche er als Bauplätze auf 99 Jahre verpachtete. Auf dieser Schaftrift steht jetzt das vornehme Londoner Quartier Belgravia, eine ganze Stadt. In wenigen Jahren fallen alle diese Häuser mit allen Erträgnissen an Lord Belgrave zurück. Dadurch steigert sich das Grundeigenthum des jungen Lords, das jetzt schon täglich 1000 Pf. Sterl. oder 7000 Thaler beträgt, auf das 10 oder 12fache. Diesem Reichthum zum Trotze ist die betreffende Familie in England als eine bekannt, die von Geschlecht zu Geschlecht nur nach Geld heirathet.
- Ein in Graz anwesender Landmann hatte, nachdem er einige Seidel Wein getrunken, im Hilmerteichwäldchen in der Nähe der Stadt sein Ruheplätzchen aufgesucht. Nach einiger Zeit weckte ihn Jemand mit den Worten: "Sie, schlafen's nit, es könnt' Ihna die Uhr wegkomma!" Ehe noch der Schläfer für den wohlmeinenden Rath danken konnte, hatte sich der Unbekannte eiligst entfernt. Mit ihm verschwanden Uhr und Brieftasche des Gewarnten, der neben dem Schaden noch den Spott hatte.
- Ergreifend ist das Schicksal eines jungen Seemannsschülers Evers auf der kleinen Nordseeinsel Baltrum. Er wollte seine Ferien bei seinen Eltern zubringen und ließ sich am 23. December v. J. von zwei Bootführern am Baltrumer Strand aussetzen, um die letzte Strecke zu Fuß zu gehen; er kam aber nicht im Vaterhause an. Das dunkle Räthsel hat sich jetzt gelöst. Die Bootfahrer haben bei dem dichten Nebel die Stelle, wo sie den jungen Mann aussetzten, für die Insel gehalten, während es eine Sandbank im Meere war. Der arme Jüngling fand im Meer den Tod. Der nachstehende Brief, den er vor seinem Tode geschrieben und der, in ein Notizbuch gefaltet, in einer Cigarrenkiste auf der Insel Wangerode angetrieben ist, gibt von der frommen Ergebung des jungen Mannes rührendes Zeugniß. Er lautet: "Liebe Mutter! Gott tröste Dich, denn Dein Sohn - ist nicht

[ => Original lesen: 1867 Nr. 21 Seite 2]

mehr. Ich stehe hier und bitte Gott um Vergebung meiner Sünden. Seid alle gegrüßt. - - Ich habe das Wasser jetzt bis an die Kniee, ich muß gleich ertrinken, denn Hülfe ist nicht mehr da, Gott sei mir Sünder gnädig. - - Es ist 9 Uhr. Ihr geht gleich zur Kirche, bittet nur für mich Armen, daß Gott mir gnädig sei. Liebe Eltern, Brüder und Schwestern! Ich stehe hier auf einer Platte und muß ertrinken, ich bekomme Euch nicht wieder zu sehen und Ihr mich nicht! Gott erbarme sich über mich und tröste Euch. Ich stecke dieses Buch in meine Cigarrenkiste. Gott gebe, daß Ihr diese Zeilen von meiner Hand erhaltet. Ich grüße Euch zum letztenmale. Gott vergebe mir meine Sünden und nehme mich zu sich in sein Himmelreich."


Wenn der Protestant" in der letzten Nummer dieses Blattes sich nicht etwa blos mit dem Doppelsinne dieses Wortes einen unüberlegten Scherz erlaubt, sondern in der That den Protest der Mehrzahl der Wähler des Fürstenthums unterschrieben hat, so hätte er allerdings besser gethan, er wäre davon geblieben. Freilich nicht aus den Gründen, die er jetzt anführt, sondern einfach deshalb, weil er den Sinn Dessen, was er unterschrieben, nicht verstanden hat. Vielleicht gelingt es den nachfolgenden Zeilen, den Fahnenflüchtigen zur Fahne zurückzuführen - vielleicht auch nicht; ihr reeller Zweck ist der, gegenüber dem leichtfertigen Spott des Herrn "Protestanten" ein Wort zu sprechen, wie es dem Ernst der Sache gebührt.
Wäre die Absicht des Protestes lediglich die gewesen, die Wahl des Herrn Pogge rückgängig zu machen oder - wie der "Protestant" sich parlamentarisch auszudrücken beliebt - ihn vom Reichstag "an die Luft setzen" zu lassen, so hätte der Ungenannte formell Recht; unser Protest wäre wirkungslos gewesen, wir wären, nach der edlen Schreibweise des Herrn N. N., "abgefahren." Das aber war durchaus Nebensache, um so mehr, als Vorauszusehen war, daß bei einer etwaigen Wiederwahl unzweifelhaft Herr Pogge wiederum die Majorität erhalten würde, und wir also nur eine unnöthige Belästigung der Wähler veranlaßt hätten. Der Hauptzweck war - und dies ist unverhohlen allen Unterzeichnern mitgetheilt - so viel an uns lag, unsern Rechtsstandpunkt zu wahren; zu verhüten, daß in unserem Schweigen gegenüber der Bestimmung des Wahlgesetzes, welche als Wahlberechtigte und Wählbare nur Mecklenburger in's Auge faßt, etwa eine Zustimmung zu einer bis jetzt nicht stattgehabten Incorporation des Fürstenthums in Mecklenburg=Strelitz gesehen werde; - noch einmal zu betonen, daß das Fürstenthum kein Domanial=Amt des Großherzogthums Mecklenburg=Strelitz, sondern nur durch Personal=Union mit diesem Lande verbunden sei. Aus diesem Grunde hat der Protest so zahlreiche und bereitwillige Unterschriften gefunden; nicht, weil uns etwas "vorgesagt ist"; und wenn der "Protestant" dies wähnt, so beweist er dadurch nur, daß er weder Ratzeburger ist, noch den Charakter unserer Bevölkerung kennt; denn sonst würde er wissen, daß die Ratzeburger sich nichts vorsagen lassen.
Dieser Zweck ist vollständig erreicht worden. Die Wahl ist schließlich, wie die genauen Berichte ergeben, aus dem Grunde für gültig erklärt worden, weil, auch wenn alle unsere Stimmen auf den Gegencandidaten gefallen wären, dennoch Herr Pogge 1131 Stimmen über die absolute Majorität erhalten hätte. Dabei aber ist vor dem versammelten Reichstage von dem Referenten Hrn. v. Unruh=Bomst nicht als seine Privatansicht, sondern als die der ganzen Abtheilung, in der auch Herr Pogge sitzt, öffentlich ausgesprochen worden: daß das Fürstenthum Ratzeburg nur durch Personal=Union mit Mecklenburg=Strelitz verbunden sei; zugleich ist hervorgehoben worden, daß unser staatsrechtliches Verhältniß durch die Gültigkeits=Erklärung der Wahl gar nicht berührt werde, und endlich uns der Weg vorgezeichnet, auf dem wir direkt unser Ziel erreichen können: der der Petition. Dies Ziel aber besteht darin, uns im Norddeutschen Bunde dem Herzogthume Strelitz gegenüber die Selbstständigkeit zu sichern, die uns beim Eintritt in ein constitutionelles Staatsleben nach Recht und Billigkeit zukommt. Und zu dieser Petition ist gerade bei der Berathung des Verfassungs=Entwurfes Seitens dieses Parlamentes der richtige Ort.
Es kann sich also der "Protestant" beruhigen; wenn er sich sonst nicht blamirt hat, durch die Unterzeichnung des Protestes hat er es nicht gethan. Schließlich aber möge er sich gesagt sein lassen, daß, wer sich unterfängt, fast der ganzen selbständigen Bevölkerung eines Landes in's Angesicht zu schleudern, sie habe sich gleich unmündigen Kindern etwas vorsagen lassen, wenigstens den Muth haben sollte, offen seinen Namen zu nennen.

Dr. Max Marung.


Das verhängnißvolle Bild.
[Erzählung]
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1867 Nr. 21 Seite 3]

Das verhängnißvolle Bild.
[Erzählung]
[Fortsetzung.]


Anzeigen.

Präclusiv=Bescheid.

In Sachen, betreffend die Niederlegung von Hypotheken=Büchern über die in der Ladung vom 1. December 1866 näher bezeichneten Grundstücke

1) der Ehefrau des Arbeitsmanns Franz Maaß zu Schönberg, Marie, geb. Söhlbrandt, und
2) des Schlössermeisters Johann Hagen zu Schönberg
gibt das Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg reproductis ad acta proclamatibus cum documentis aff- et refixionis nec non insertionis auf die am 1. März d. J. abgehaltenen Termins=Protokolle hierdurch den

Bescheid:

daß alle weder in den Liquidations=Terminen noch bis jetzt allgemeinen und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen die jetzigen als künftigen Besitzer derselben erloschen sein sollen.

Von Rechts Wegen!

Schönberg, den 2. März 1867.
C. L. v. Oertzen.
(L.S.) O. Reinhardt.


Vorladung.

Auf Antrag Dris. Conrad Plitt als Güterpflegers und Contradictors des insolventen hiesigen Krollhaar=Fabrikanten David Israel (rectius Moses) werden hiedurch

1) die Gläubiger des insolventen Krollhaar=Fabrikanten David Israel (rectius Moses) unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses von der Concursmasse, imgleichen alle diejenigen, welche an einzelne im Besitze der Concursmasse befindliche Gegenstände, sei es kraft Eigenthums= oder Separationsrechtes oder aus irgend einem anderen Grunde, Ansprüche zu haben vermeinen, bei Verlust ihres Rechtes aufgefordert und schuldig erkannt, ihre Ansprüche binnen drei Monaten, also spätestens am 1. Juni d. Js., und zwar mit Beifügung der vorhandenen Beweisstücke in Original und Abschrift, sowie mit Angabe des etwa in Anspruch genommenen Vorzugsrechtes bei dem Contradictor Dr. juris Conrad Plitt gegen Empfang eines Anmeldungsscheines, im Falle eines von Demselben erhobenen Widerspruchs aber beim Concursgerichte anzumelden,
2) alle Diejenigen, welche zur Concursmasse gehörige Gegenstände in Händen halten, aufgefordert und schuldig erkannt, von diesen Sachen und ihren vermeintlichen Pfand= und Retentionsrechten daran Ebendemselben Anzeige zu machen, unter dem Präjudiz, daß sie widrigenfalls dieser Rechte für verlustig erklärt, zur unentgeltlichen Herausgabe der Sachen schuldig erkannt, auch unter Umständen als unredliche Besitzer zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Lübeck, den 1. März 1867.
Das Stadt= und Landgericht.
Zur Beglaubigung: W. Gädeke Dr., Actuar.


[ => Original lesen: 1867 Nr. 21 Seite 4]

Auction über Bretter in Lübeck.
Am Donnerstag, den 14. März d. J., Vormittags präcis 10 1/2 Uhr sollen durch die unterzeichneten beeidigten Makler am neuen Hafen, Holzplatz Nr. 3, für Rechnung, wen es angeht, öffentlich meistbietend verkauft werden:
1358 Zwölfter 7 Stück Bretter
von diversen Dimensionen und in bequemen Cavelingen.
Joh. Nic. Stolterfoht, G. S.
Joh. Havemann.
Lübeck 1867.


Holz=Auction.
Mittwoch, den 13. März, sollen im Cordshäger Holz, Vitenser Forst, meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden: 4 buchen Drümme,

50 Faden 3.7.7.' buchen Holz,
50 buchen Fuderholz,
eine Partie starke Bauholz=Fichten und fichten Zweige.
Käufer wollen sich Morgens 10 Uhr im Cordshager Holz in der Nähe des Pflanzgartens einfinden.
Vitense, den 6. März 1867.
L. Wiegandt, Förster.


Bekanntmachung.
Die Beiträge zu der unter'm 7. Januar c. verkündigten Armensteuer sind binnen acht Tagen an die resp. Armen=Vorsteher: Bäckermeister Fr. Grünthal, Webermeister Wilh Klodt und Schneidermeister M. H. Freitag in Schönberg und an die Hauswirthe Krüger Resenhöft in Petersberg, Asmus Lenschow in Grieben, Peters in Niendorf und Heinrich Lenschow in Sabow zu bezahlen.
Nach Ablauf dieser Frist müssen die Listen zur executiven Einforderung abgegeben werden.
Schönberg, den 7. März 1867.
Die Armen=Behörde.


Vermischte Anzeigen.

Ein Knabe, der Lust hat das Töpferhandwerk zu erlernen, findet zu Ostern d. J. bei mir ein Unterkommen.
Schönberg 1867.
H. Weinrebe, Töpfermeister.


Für Confirmanden
empfehle mein auf's Beste assortirtes Lager von Tuchen, Buckskins, Kleiderstoffen, Shawls, Double=Tüchern, seidenen Halstüchern, Taschentüchern etc. etc. zu billigen aber festen Preisen.
Lübeck. W. Stubbe, Grosse Burgstrasse 606.


Nicht am Sonntag, den 10. März, sondern am Mittwoch, den 13. März, Nachmittags 4 Uhr, soll der Acker der Wittwe Schultze hieselbst, circa 1 Scheffel Aussaat groß, belegen am Schlauenkamp, in zwei Parcellen öffentlich meistbietend an Ort und Stelle verpachtet werden.
Die Vormünder der Schultze'schen Minorennen.


Heinrich Schmid, Samenhandlung & Handelsgärtner, Lübeck, Königstraße 869,
hält sein Lager aller Arten Sämereien zur diesjährigen Frühjahrs=Aussaat bestens empfohlen. Preisverzeichnisse darüber, auch für Handelsgärtner und Samenhändler, werden auf gefl. franco Verlangen franco und gratis zugesandt.
Ebenfalls stehen Preisverzeichnisse über Obstbäume, Gesträuche, Rosen, Stauden, Georginen, Topfpflanzen etc. zu Diensten.


Theater-Anzeige.
Den Bewohnern Schönbergs und Umgegend hierdurch die ergebene Anzeige, daß ich von Mittwoch, den 13. d. Mts., ab mit einer aus tüchtigen Mitgliedern bestehenden Gesellschaft einen Cyclus von Vorstellungen geben werde. Gewiß werde ich Alles aufbieten, den Wünschen des geehrten Publikums zu genügen, und hoffe daher auch keine Fehlbitte zu thun, wenn ich zu einer recht zahlreichen Betheiligung einlade.
Schönberg im März 1867.
Hochachtungsvoll
Carl Hocke, Theater =Director.
Die Zettel besagen das Nähere.


Ich litt ein halbes Jahr lang an heftigem Lungenhusten und Seitenstechen, so daß ich ernstlich für meine Gesundheit besorgt war und mir Leberthran verordnet wurde, wovon ich sechs Flaschen einnahm, ohne daß mein Uebel von mir wich. Nachdem ich jedoch drei halbe Flaschen weißen Brust=Syrup (in Schönberg bei C. Sievers) aus der Fabrik von G. A. W. Mayer in Breslau gebraucht, war ich wieder ganz hergestellt, so daß sich das Uebel bis heute nicht mehr wiederholte. Ich sage dem Fabrikanten meinen Dank und kann allen Brust=Kranken seinen weißen Brust=Syrup nur bestens empfehlen.
Dux in Böhmen, den 10. Mai 1866.
K. j. Thomas, Kaufmann.


Bergmann's Zahnwolle zum augenblicklichen Stillen jeder Zahnschmerzen, empfiehlt à Hülse 4 Schilling (Mecklenburg) J. F. Eckmann.


Meteorologische Beobachtungen.
1867
März
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
8.
9.
10.
11.
33.77
35.24
31.74
31.52
-1.6
-1.6
-5.8
-0.8
-0.2
0.8
0.8
1.8
ONO
ONO
O
NNW
1
2
1
0
trübe.
zieml. heiter.
trübe.
-

Am 8. 71 Cbz. Wasser aus Schnee auf 1 []'.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pfund13 1/2 - 14 Schilling (Mecklenburg).
Holst. d. Pfund14 - 14 1/2 Schilling (Mecklenburg).
Hühner, d. St.12 - 16 Schilling (Mecklenburg).
Tauben, d. St.3 - 4 Schilling (Mecklenburg).
Spickgans, d. St.28 - 32 Schilling (Mecklenburg).
Flickgans, d. St.16 - 20 Schilling (Mecklenburg).
Hasen, d. St. 32 - 40 Schilling (Mecklenburg).
Schweinskopf, d. Pfund5 - 5 1/2 Schilling (Mecklenburg).
Schinken, d. Pfund8 - 9 Schilling (Mecklenburg).
Wurst d. Pfund9 - 10 Schilling (Mecklenburg).
Eier 8 - 9 St. für4 Schilling (Mecklenburg).
Kartoffeln, d. Faß5 - 6 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(per Sack in Lüb. Crt.)
Weitzen20 - 23Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Roggen14 1/2 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Gerste14 - 14Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Hafer9 - 9Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen13 - 15Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken12 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen10 - 11Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
W.=Rapsaat-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wint.=Rübsen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat20 - 21Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)


(Hiezu: Officieller Anzeiger Nr. 5.)


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit der Buchdruckerei von L. Bicker in Schönberg.


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