[ => Original lesen: 1863 Nr. 37 Seite 1] Der von Hoher Großherzoglicher Landesregierung an das Handlungshaus P. F. Lange & Knuth in Lübeck unterm 15. c. ergangene Erlaß, betreffend die Ertheilung der Erlaubniß zur Vornahme des Haupt=Nivellements zu der projectirten Eisenbahnlinie von Lübeck nach Kleinen, wird den betreffenden Grundbesitzern, Pächtern und sonstigen Einwohnern des hiesigen Fürstenthums zur Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht:
Von Seiten der unterzeichneten Landesregierung wird dem Handlungshause P. F. Lange & Knuth in Lübeck die mittelst Vor= und Antrags vom 12. d. M. erbetene Erlaubniß zur Vornahme des Hauptnivellements zu einer projectirten Eisenbahnlinie von Lübeck nach Kleinen innerhalb der Gränzen des diesseitigen Fürstenthums Ratzeburg gemäß der von dem genannten Handlungshause eingegangenen Verwillkürung
"den betreffenden Grundbesitzern, Pächtern und sonstigen Einwohnern im Fürstenthum Ratzeburg für jeglichen, denselben bei Ausrichtung jenes Hauptnivellements zugefügten Nachtheil und Schaden, eventualiter nach der Entscheidung der Großherzoglichen Landvogtei zu Schönberg, sofort die vollständige Entschädigung zu leisten,
- jedoch ohne Folgerungen für die etwaige spätere diesseitige Concessionirung des Baues einer Eisenbahn auf der fraglichen Linie -kraft dieses ertheilt.
Urkundlich unter der Großherzoglichen Landesregierung Siegel und Unterschrift.
Neustrelitz den 15. August 1863.
(L.S.)
Großherzoglich Mecklenb. Landes=Regierung.
Schönberg, den 29. August 1863.
Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
Alle im Jahre 1842 und zwar vom 1. Januar bis 31. December, beide Tage einschließlich, gebornen jungen Leute männlichen Geschlechts werden, um Zwecks der bevorstehenden Militair=Aushebung angeschrieben zu werden, hiermit geladen, am Sonnabend den 12. September, Morgens 9 Uhr, vor Großherzoglicher Landvogtei zu erscheinen, zugleich auch angewiesen, unfehlbar ihre Taufscheine mitzubringen.
Für diejenigen jungen Leute, welche aus Wanderung oder sonst behindert sind, am gedachten Tage persönlich zu erscheinen, muß einer der Angehörigen oder der Vormund sich einfinden und den Taufschein produciren.
Schönberg, den 1. September 1863.
Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
Publicandum.
Auf allerhöchsten Befehl soll im Fürstenthum Ratzeburg für das Jahr vom 1. Juli 1863 bis dahin 1864 zur Unterhaltung des BundesContingents, sowie zur Unterstützung der Chausseebauten nach dem unterm 5. October 1853 erlassenen und durch den officiellen Anzeiger Nr. 13 publicirten Edicte eine Steuer erhoben und damit fördersamst angefangen werden, welcher zur allgemeinen Nachachtung und mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß der 4te d. Mts. September als Normaltag für die Bestimmung des status quo, wonach die Steuer zu bezahlen, festgesetzt ist.
Diejenigen Landesbewohner, deren Dienstleute zu Michaelis d. J. ihren Dienst verlassen, haben von denselben die edictmäßige Steuer - sofern solche bis dahin nicht eingezahlt worden - zurückzubehalten und am Zahlungstage mit zu berichtigen.
Schönberg, den 2. September 1863.
Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
[ => Original lesen: 1863 Nr. 37 Seite 2]- Die auf dem Fürstentage versammelt gewesenen deutschen Fürsten sind wieder von Frankfurt abgereist. Sie haben ihre Acten und eine Einladung an den König von Preußen geschickt, ihnen beizutreten. - In Preußen hat der Fürstentag den Gang der Dinge beschleunigt. Das Haus der Abgeordneten ist durch königl. Ordre aufgelöst und zwar mit ausdrücklicher Beziehung auf den Fürstentag. Die betreffende Ordre sagt nämlich: "Auf dem Gebiete der deutschen Bundesverfassung sind Bestrebungen zu Tage getreten, deren unverkennbare Absicht es ist, dem preußischen Staate diejenige Machtstellung in Deutschland und Europa zu verkümmern, welche das wohlerworbene Erbtheil der ruhmvollen Geschichte unserer Väter bildet und welche das preußische Volk sich nicht streitig machen lassen wird." Unter diesen Umständen (sagt das Ministerium) wird es für Eure Majestät Unterthanen ein Bedürfniß sein, bei den bevorstehenden Neuwahlen zu zeigen, daß keine politische Meinungsverschiedenheit in unserm Lande tief genug greift, um, gegenüber einem Versuche zur Beeinträchtigung der Unabhängigkeit und Würde Preußens, die Einigkeit des Volkes und seine Treue gegen das angestammte Herrscherhaus zu gefährden.
Die Eisenbahn von Lübeck nach Kleinen,
insbesondere deren Schönberger Bahnhof.
Schon in der Beilage zu diesen wöchentlichen Anzeigen vom 15. Mai d. J. habe ich es mir erlaubt, meine diese Eisenbahn betreffenden Ansichten zu veröffentlichen. Auch jetzt ist kaum abzusehen, weshalb man es den Engländern überlassen sollte, diese Eisenbahn zu bauen, besonders da es nicht bezweifelt wird, daß für den bekannten englische Baron Morten Peto eigentlich die Bauconcession bestimmt ist, der doch seine Concessionsertheilung für eine Neumünster=Büchener Bahn nur zum Profitmachen durch Wiederverkauf und damit zur bitteren Täuschung fast des ganzen Holstein benutzte. Wenn die mecklenburgische Eisenbahndirection, die mit wesentlicher Unterstützung des Staates und fast Namens desselben jetzt die Güstrow=Neubrandenburger Bahn herstellt, durchaus diese Lübeck=Kleiner Bahn nicht bauen will, so ist nicht abzusehen, weshalb die drei davon berührten Länder, Mecklenburg=Schwerin, das Fürstenthum Ratzeburg und die Stadt Lübeck nicht selbst diese paar Meilen auf antheilige Kosten sollten fertig machen können. Aber freilich das Verdienst müssen wir gern diesen Engländern zugestehen, der Sache wieder einen kräftigen Anstoß gegeben zu haben, nachdem durch die Kurzsichtigkeit der mecklenburgischen Seestädte und der ihnen folgenden mecklenburgischen Landstände das frühere Anerbieten Lübecks, nach Schwerin eine Eisenbahn zu bauen, vereitelt ward. Damals hieß es noch ganz einfach, was Lübeck Vortheil bringe, müsse nothwendigerweise Wismar und Rostock Schaden, während wir jetzt doch so weit fortgeschritten sind, daß Wismar darum nachsucht, diese Eisenbahn selbst zu bekommen, statt daß sie nach Kleinen geführt werde. Auch das muß man diesen Engländern zugestehen, daß sie unbeirrt durch Nebenrücksichten die ziemlich gradeste Richtung und dadurch diese Eisenbahn, die nur ein Theil der Abkürzungsbahn für die Strecke von Hamburg nach Königsberg statt der bisher über Berlin führenden und dadurch allein lebensfähige d. h. Ertrag versprechend ist, gewählt haben, während z. B. die Tour von Lübeck nach Schwerin reichlich so weit als die von Lübeck nach Kleinen sei und außerdem noch die 2 1/4 Meilen von Schwerin nach Kleinen hinzukommen und dadurch diesen Abkürzungsweg wesentlich beeinträchtigen würde. Endlich ist diesen Engländern auch das Verdienst zuzugestehen, daß sie in Schönberg die Bahn über die schiffbare Maurine leiten, während die Lübeck=Schweriner Eisenbahn bekanntlich am Südende der Stadt nach Kl. Siemz hin ihren hiesigen Bahnhof erhalten solle.
Mit dieser jetzigen Richtung der Bahn und dem beim Baubrink beabsichtigten Bahnhofe sind nun hier Viele nicht einverstanden und wünschen vielmehr den Bahnhof am Ausgange der Stadt aus der Marienstraße errichtet zu sehen. Für den Bahnhof auf und in der Gegend des Baubrinks spricht aber der damit verbundene Uebergang über den schiffbaren Theil der Maurine, und würde wohl jede Stadt, die mit der nahen See durch einen schiffbaren Fluß verbunden ist, darnach trachten, solche Verbindung mittelst der Eisenbahn noch werthvoller zu machen. Schon unter den jetzigen Verhältnissen werden schwer ins Gewicht fallende Handelsartikel, wie Steinkohlen, Bauholz, Theer, Hanf, Potasche, Talg etc., eine billigere Fracht durch's Umladen vom Seeschiffe in's Flußboot und den Wassertransport auf demselben hierher, als durch etwa 2 1/2 Meilen Eisenbahnfracht von Lübeck hierher machen und steht daher zu erwarten, daß die mit diesen Artikeln handelnden Lübecker Kaufleute davon hier Niederlagen errichten werden, um ihren weiter hinein im Lande wohnenden Kunden von hier aus dem hiesigen Hafen pr. Eisenbahn die Waare billiger zusenden zu können, als von Lübeck aus ganz und gar auf der Eisenbahn, zumal die hiesigen Lagerkosten und Arbeitslöhne sich billiger als in Lübeck stellen. Noch mehr würde dies der Fall sein, wenn erst gestattet ist, in Travemünde schon die auf hier bestimmten Waaren aus dem Seeschiffe ins Boot zu löschen, und da gar viele in Lübeck dies wünschen, so würde solches bei dieser Gelegenheit, zumal wenn unsere Regierung darauf bestände, auch wohl zu erreichen sein. Mit solchen Waarenniederlagen und dem damit verknüpften Verkehr müßte aber der Stadt Schönberg, insbesondere den hiesigen Kaufleuten, als Spediteuren der Lübecker und den hiesigen zahlreichen Arbeitsleuten sehr gedient sein, wie denn auch das übrige Publicum durch billigeren Einkauf solcher Waaren vom Lager nur Nutzen davon haben könnte. Durch die alsdann öfter und regelmäßiger sich darbietende Bootsrückfahrt würde auch der hiesige Getreide= und Productenhandel gewinnen. Bisher haben solche Niederlagen trotz der schiffbaren Maurine wegen des nur auf hier und auf nächste Umgegend beschränkten Absatzes von geringerem Umfange und Einflusse sein können, was sich aber für die Zukunft, die bei so wichtigen Verkehrserleichterungen, wie die Eisenbahn sie darbietet, stets im Auge zu behalten ist, hoffentlich viel besser gestalten wird. Daß Vorkehrungen zum Ueberladen der Waaren aus dem Boote oder dem Hafenlager mittelst eines Krahnes und einer kleinen Strecke Doppeltgeleises oder wie sonst, keine unverhältnißmäßigen Schwierigkeiten darbieten werden, ist bei jetziger Vervollkommnung solcher mechanischen Hülfsmittel wohl anzunehmen.
Auf diese überwiegenden Vortheile in stark erweiterter Benutzung einer kurzen schiffbaren Wasserstraße nach der nahen Ostsee müßte Schönberg aber verzichten durch Anlegung eines Bahnhofes vor dem Ausgange der Marienstraße, da die obgenannten Artikel die Kosten eines Wagentransports von dem hiesigen Hafen nach solchem Bahnhof schwerlich tragen könnten sonst ist allerdings gerne einzuräumen, daß auch dieser Bahnhof an der Chaussee nach Rehna Vorzüge hat, namentlich vor dem vor dem Siemzer=Thore schon früher projectirten; - aber solche einzelne Vorzüge werden für die ganze Stadt wohl unleugbar durch den Uebergang der Bahn über die schiffbare Maurine und deren geeignete Benutzung übertroffen; abgesehen davon, daß man den Bauunternehmern nicht wohl Anlagen mit vermehrtem Kostenaufwande, zu dem hier keinerlei Leitung in Aussicht steht, ansinnen kann.
Schönberg, den 9. Sept. 1863.
K.
Vorladungen.
Antragsmäßig sollen über nachbenannte Grundstücke, als:
1) das dem Krämer Siebenmark zu Schlagsdorf gehörende Wohnhaus c. p.,
2) das dem Tischlermeister Johann August Dettmann gehörende in der Hinterstraße zu Schönberg belegene Wohnhaus c. p.
Hypothekenbücher niedergelegt werden und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesen Grundstücken zu haben vermeinen und deren Ein=
[ => Original lesen: 1863 Nr. 37 Seite 3]tragung in die anzulegenden Hypothekenbücher verlangen, zu deren Anmeldung auf Freitag den 20. November d. J., Morgens 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel richtig und vollständig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 7. Septbr. 1863.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
O. Reinhardt.
In der Concurssache des Maurermeisters Oldenburg zu Schönberg ist zum Versuch einer vergleichsweisen Niederlegung dieses Debitwesens ein Termin auf Freitag den 25. dieses Monats, Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte hieselbst anberaumt, wozu alle nicht präcludirten Oldenburgschen Concursgläubiger unter dem Nachtheil der Zustimmung in die Gerichtsseitig zu machenden und von den erschienenen Gläubigern angenommenen Vergleichspropositionen hiedurch peremtorisch geladen werden.
Die genannten Concursgläubiger können zwar durch Bevollmächtigte auftreten, deren Ablehnungen sind aber nur im Fall einer auf Widerspruch gerichteten Special=Vollmacht zu beachten. Bloße schriftliche Erklärungen werden überall nicht berücksichtigt.
Schönberg, den 8. Septbr. 1863.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
(L.S.) A. E. C. Zimmermann.
Verkaufsanzeigen.
In dem am 28. v. M. in der Debitsache des Maurermeisters Oldenburg hieselbst abgehaltenen Verkaufstermin sind für die zur Concursmasse gehörenden Grundstücke 4100 Pr. Cour. geboten, was hiedurch bekannt gemacht wird mit dem Bemerken, daß der auf den 18. September d. J. anberaumt gewesene Ueberbotstermin auf Freitag den 9. kommenden Monats October, Morgens 12 Uhr, hiemit verlegt wird.
Schönberg, den 8. Sept. 1863.
Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
(L.S.) A. E. C. Zimmermann.
Im Auftrage der Landreiter Sieverschen Erben hieselbst setze ich Termin zum Verkaufe ihrer an der Chaussee nach Lübeck hier gelegenen Grundstücke auf Sonnabend den 19. Septbr. d. J., Vormittags 11 Uhr, im Hause der Frau Ackerbürgerwittwe Boye hieselbst an, wozu Kaufliebhaber sich geneigtest einstellen wollen.
Die Grundstücke bestehen in dem Wohnhause von ungefähr 49 Fuß Breite sammt dazu gehörendem, reichlich 14 Fuß breitem Thorwege, ferner in einem Nebenhause von etwa 33 Fuß Breite und endlich in einem zwischen beiden gelegenen zu einem Bauplatze sich eignenden Hofplatze und sollen in dieser Reihenfolge zuerst die einzelnen und dann sämmtliche Grundstücke zusammen einschließlich des fast 1 Scheffel Aussaat enthaltenden mit schönen Obstbäumen besetzten Gartens zum Auf= und Mehrgebot gebracht werden.
Da zur Sicherheit der Sieverschen Gläubiger die Uebernahme der gesammten Forderungen dem am Meistgebot gebliebenen Käufer übertragen oder sonst der Gesammtbetrag dieser Schulden statt der Auszahlung an die Verkäufer gerichtlich zur Befriedigung der Gläubiger deponirt werden wird, so ist die für alle Grundstücke im Verkaufstermin zu zahlende Conventionalpön auf nur 200 bestimmt, und wollen Kaufliebhaber die übrigen Bedingungen acht Tage vor dem Termine bei der Wittwe Sievers oder bei mir einsehen.
Schönberg, den 2. Septbr. 1863.
Kindler, Advokat, als Notar.
Im Auftrage der Beneficial=Erbin des weil. Hausbesitzers Busch zu Schönberg mache ich die vorläufige Anzeige, daß das zur Verlassenschaft des letzteren gehörige, zu Schönberg am Kaltendamm belegene Wohnhaus nebst Veranda, Bauplatz und Garten Ende September dieses Jahres in einem noch näher zu bezeichnenden Termine in Schönberg zum öffentlichen meistbietenden Verkauf event. zur Vermiethung gebracht werden wird.
Rehna, den 29. August 1863.
Schwetzky, Stadtsecretair.
Sonnabend den 12. d. M., Vormittags 10 Uhr, sollen im Hause der Schulzen=Wittwe Grieben in Herrnburg in öffentlicher Auction gegen baare Zahlung nachstehende Sachen verkauft werden:
Frauen=Kleidungsstücke, Betten, Bettlaken, mehrere Leinewand, ein tannener Koffer etc.
Schönberg, den 3. Sept. 1863.
W. Müller, Landreiter.
Am Freitag den 25. Septbr., d. J., Morgens 9 Uhr, werde ich im Kruge zu Selmsdorf die folgenden Gegenstände, als:
1 eichener Koffer, 2 eichene Laden, 1 Wanduhr, 3 Schränke, 2 Tische, Stühle, 2 Bettstellen und sonstige Sachen; ferner: 2 Ziegen und 1 großes Schwein,
öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkaufen.
Arbeitsmann Siggelkow in Selmsdorf.
Verpachtung.
Die alte Wittwe Grünthal hieselbst hat mich mit der Verpachtung ihres Ackerstücks, belegen unmittelbar diesseits an dem Gehöfte des Ackerbürgers Joh. Burmeister hieselbst u. an der Schwerin=Lübecker Chaussee, und zur Größe von etwas über 4 Scheffel Aussaat, beauftragt. Zu dem Zwecke habe ich einen Termin auf Sonntag den 13. September d. J., Nachmittags 3 Uhr, im Hause der Frau Gastwirthin Boye hieselbst angesetzt, zu welchem Pachtliebhaber sich ein finden wollen.
Die Bedingungen werden im Termin bekannt gemacht werden; sie sind auch vorher bei mir einzusehen.
Es wird noch bemerkt, daß das gedachte Ackerstück auf Dauer von 6 auf einander folgenden Jahren zu verpachten steht.
Schönberg, den 26. August 1863.
W. Baumast, Notar.
Bekanntmachung.
Die Einzahlung der nicht unbedeutenden restirenden Beiträge zur Armensteuer an die resp. Armenvorsteher wird in den nächsten Tagen entgegengesehen, später aber müssen die Listen zur executiven Einforderung abgegeben werden.
Schönberg den 3. Septbr. 1863.
Die Armenbehörde.
Frischen gothländischen und Segeberger Kalk, sowie sehr billige eiserne Grapen empfiehlt Ch. Vock.
Für guten Leinsamen zahle ich pr. 2 .
[ => Original lesen: 1863 Nr. 37 Seite 4]Guano-Depot der Peruanischen Regierung in Deutschland.
Wir zeigen hiedurch an, dass unsere Guano-Preise unverändert sind, wie folgt:
Bco. 160 - pr. 2000 brutto Hamb. gewicht oder 20 Zoll-Centner, bei Abnahme von 60000
Bco. 174. - pr. 2000 Brutto Hamb. Gewicht oder 20 Zoll-Centner, bei Abnahme von 2000 bis 60,000 ,
in Säcken, zahlbar pr. comptant, ohne Vergütung von Thara, Gutgewicht, Abschlag oder Decort.
Hamburg, August 1863.
J. D. Mutzenbecher Söhne.
General-Debit für Deutschland.
Baker-Guano (75 pCt. phosphorsaurer Kalk garantirt.) bei über 300 Ctr. 2 3/4 , bei über 100 Ctr. 2 11/12 , bei unter 100 Ctr. 3 ,
Baker-Guano-Superphosphat (grosse Medaille der Ausstellung in Hamburg) 18 bis 22 pCt. in Wasser lösliche Phosphatsäure enthaltend, bei 100 Ctr. 3 , bei unter 100 Ctr. 3 1/4 per 100 Brutto, in Säcken, per comptant ab Hamburger Depot.
Hamburg, Neuer Wandrahm 1.
Emil Güssefeld.
Mühlenstein-Fabrik und Lager in Lübeck.
Den Herren Mühlenbesitzern und Mühlenbauern empfehlen wir unsere Fabrik und Lager von französischen Mühlensteinen in verschiedenem Durchmesser, rheinischen und sächsischen Mahl= und Schrotsteinen in allen Größen, englischen Graupensteinen, gußstählernen Mühlenbicken und Seidengaze. Auch übernehmen wir alle in dieses Fach schlagende Arbeiten unter Zusicherung prompter und reeller Bedienung bestens.
Auch machen wir gleichzeitig darauf aufmerksam, daß wir von Herrn Ch. Callies in Dassow das bisher geführte Mühlenstein=Lager mit übernommen und nach Lübeck verlegt. Wie ersuchen, das dem Herrn Callies geschenkte Vertrauen und Wohlwollen auch uns zu Theil werden zu lassen.
Carl Vesper & Co., in Lübeck, an der Trave 810, Ecke vom kleinen Bauhof.
Allerneueste große Geldverloosung deren Ziehung am 24. September a. c. beginnt.
Zur Entscheidung kommen:
Der größte Gewinn event. 200,000 Mark
1 à 100,000, 1 à 50,000, 1 à 30,000, 1 á 20,000, 1 à 15,000, 8 à 10,000, 2 à 8000, 2 à 6000, 4 à 5000, 8 à 4000, 31 à 3000, 50 à 2000, 6 à 15000, 6 à 12000, 106 à 1000, 106 à 500, 6 à 300, 106 à 2000 etc. etc.
Zu dieser höchst vortheilhaften und sehr interessanten Verloosung sind
Ganze Original=Loose à 2 Thlr.,
Halbe Original=Loose à 1 Thlr.,
Viertel Original=Loose à 1/2 Thlr.
gegen Einsendung des Betrages in Cassen=Anweisungen oder Briefmarken sowie unter Postnachnahme zu beziehen von
B. Silberberg, Banquier, Geldwechsel und Staats=Papier=Geschäft in Hamburg.
Imker=Verein am Sonntag d. 20. September, Nachmittags 2 Uhr.
Versammlung im Locale der Frau Wittwe Boye.
Tuch, Buckskin, Düffel und halbwollene Rocks- und Hosenstoffe, sowie alle anderen Manufacturwaaren, empfiehlt billigst
Carl Kreutzfeldt in Lübeck, Grosse Burgstrasse Nr. 723.
Unterzeichneter ist gewilligt, am Montag und Dienstag den 21. und 22. September d. J. beim Gastwirth Murjahn in Ziethen von mir selbst verfertigte leinene Damast=Tischzeuge in fünf verschiedenen Mustern in folgenden Gewinnen verschießen zu lassen:
1) Ein Tischtuch von 3 Ellen und 2 Theeservietten zu 10 24 , 2) 3 Theeservietten zu 9 rth., 3) Ein Tischtuch von 3 Ellen und 1 Theeserviette zu 7 rth. 24 , 4) 2 Theeserv. zu 6 rth., 5) 2 Theeserv. zu 6 rth., 6) 1 Theeserv. zu 3 rth., 7) 1 Theeserv. zu 3 rth., 8) 1 Theeserv. zu 3 rth., 9) 1 Theeserv. zu 3 rth., 10) 1 Theeserv. zu 3 rth.;
zusammen für 54 .
Die ersten Gewinner haben die Auswahl, in verschiedenen Mustern zu wählen. - Auf ein Loos von 3 Schüssen fällt nur 1 Gewinn. - Das Loos kostet 16 .
Ziethen 1863.
P. Behrling, Webermeister.
Mir sind in voriger Woche drei ein jährige Kälber, davon 2 rothe und 1 rothbuntes, von meiner Koppel entlaufen. Wer darüber Auskunft weiß, bitte ich, solche mir zukommen zu lassen.
Hausw. Gehrts in Selmsdorf.
Kirchliche Nachrichten. Schönberger Gemeinde. In der Woche vom 4. bis 10. September
Geboren: D. 4 dem Glaserwerkführer und Musikus Schwiesow hieselbst eine T. - D. 8. dem Kaufm. Schwedt hies. ein todtgeb. Sohn. - D. 9. dem Hausw. Hans Boye zu Bechelsdorf ein todtgeborner Sohn. - Dem Webermeister Bade in Petersberg eine T. Den 9. dem Schulzen Borchert in Raddingsdorf ein S.
Gestorben: D. 3. C. M. E. M. Freitag in Törpt, 1 J. 3 W. alt. - D. 10. Anna M. E. Kähler, Schulzentochter zu Kl. Siemz, 5 1/2 Wochen alt.
Sonntag den 13. September
Frühkirche: Pastor Kämpffer. - Vormittagskirche: Pastor Fischer.
Getreide= und Markt=Preise in Lübeck am 9. September 1863. |
Weitzen | 1 | | 20 - 24 | |
Roggen | 1 | | 1 - 2 | |
Gerste | - | | 36 - 40 | |
Hafer | | | 32 - 36 | |
Erbsen | | | 50 - 52 | |
Wicken | | | 40 - 44 | |
Buchweizen | | | 36 - 40 | |
Winter=Rapssaat | | | 25 26 | |
Rübsen | | | 24 25 | |
Schlagleinsaat | | | 20 - 21 | |
Butter | 10 | | pr. | |
Kartoffeln pr. Faß | | | 6 - 8 | . |
Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.
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