[ => Original lesen: 1863 Nr. 24 Seite 1] Schönberg. Bei der am 4. Juni hieselbst abgehaltenen Thierschau erhielten Prämien,
1) für Pferde:
für 4jährige Stuten: Pächter Rusch=Kl. Rünz, Hsw. Kock=Rüschenbeck, Müller Mein=Mannhagen, Hsw. Hecht=Resdorf, Pächter Breuel= Selmsdorf. Für 3jährige Stuten: Hsw. Boye=Kl. Siemz, Hsw. Lohse=Kleinfeldt. Für Wagenpferde: Pächter Breuel= Selmsdorf, Schulze Lenschow=Gr. Bünsdorf, Hsw. Freitag=Gr. Rünz, Hsw. Eckmann=Blüssen. Für Arbeitspferde: Handelsmann A. Kniep hies., Hsw. Lütjohann=Falkenhagen, Pächter Langermann=Menzendorf. Für 2jährige Füllen: Hsw. Oldenburg=Niendorf, Schulze Kähler=Kl. Siemz. Für 1jähr. Füllen: Hsw. Wigger=Menzendorf, Schulze Burmeister=Bechelsdorf.
2) für Rindvieh:
für Bollen: Pächter Drews=Bauhof, Hsw. Wigger Menzendorf. Für Milchkühe: Ackerbürger J. Burmeister hies., Bäcker Retelsdorf hies., Ackerbürger Böckmann hies., Müller Wieschendorf=Stove, Schulze Ollrogge=Niendorf, Müller Wieschendorf hies., Apotheker Saß hies., Pächter Breuel=Selmsdorf, Rathmann Spehr hies.. Für Starken: Schmied Kähler hies., Ackerb. Spehr hies., Pfarrpächter Pumplün=Carlow. Ackerbürger Fick hies., Pächter Breuel=Selmsdorf, Kfm. C. L. Creutzfeldt hies.
3) für Schweine:
Für Eber: Pächter Breuel=Selmsdorf, Pächter Stamer=Rabensdorf. Für Sauen: Hsw. Oldörp=Petersberg, Pächter Drews=Bauhof.
4) für Hühner:
Frau Registrator Reinhardt, Käthnerfrau Fick in Lenschow, Frau Apotheker Saß, Frau Stamer Rabensdorf.
Die Großherzog=Georg=Stiftung.
Johannis 1861 gründete der Gewerbeverein zu Neustrelitz für seine Mitglieder eine Kasse, aus welcher seine Alten, in so weit sie derselben beitreten würden, vom vollendeten 60. Lebensjahr an bis zu ihrem Tode, eine jährliche Rente zu beziehen berechtigt sein sollten. Der schöne erfreuliche Aufschwung, den die Anstalt, welche er Alterversorgungsanstalt für die Mitglieder des Gewerbevereins nannte, in dem engen Kreise schon im ersten Jahre nahm, ermuthigte ihn, aus den bescheidenen Grenzen, welche er sich für seine Wirksamkeit gesteckt hatte, herauszutreten und bald nach Johannis 1862 unter dem allgemeineren Namen: Großherzog=Georg=Stiftung, mit welchem er zugleich dem hochseligen Großherzog Georg ein bleibendes Denkmal setzen wollte, dahin zu erweitern, daß er alle Bewohner von Mecklenburg=Strelitz mit Einschluß des Fürstenthums Ratzeburg zum Beitritt und zum Mitgenuß der Früchte, welche die Stiftung einst tragen würde, einladen konnte. Möchten dieser Einladung doch zu ihrem eigenen Heile nicht Hunderte, nein Tausende folgen.
Nicht jeder, wenn er es auch noch so ernstlich will, ist im Stande, in der rüstigen Zeit seines Lebens zu einem solchen Wohlstande zu gelangen, daß er von demselben im Alter, wenn die Kräfte zur Arbeit und Erwerbe nicht mehr ausreichen, sein Leben zu fristen im Stande ist. Bei weitem der größere Theil von denen, für welche die Anstalt namentlich segenbringend werden wird, lebt, wie man wohl zu sagen pflegt, von der Hand in den Mund und kann an ein Zurücklegen eines Nothpfennings für die Bedürfnisse des Alters nur sehr ausnahmsweise denken.
Wer mit dem 27. Lebensjahre der Stiftung beitritt und auf eine ganze Rente Anspruch macht, hat ein Eintrittsgeld von 3 Thlr., dessen Abtragung er sich zu seiner Erleichterung noch auf drei Jahre vertheilen kann, zu erlegen. Dies macht auf die 3 ersten Jahre wöchentlich kaum 1 Schilling. Außerdem hat er von seinem 27. bis 50. Lebensjahr noch jährlich 36 Schilling zu zahlen, was wöchentlich kaum 3/4 Schilling beträgt. Sollte ein so geringes Opfer einem rüstigen Manne für sich und seine Frau zu bringen nicht möglich sein, wenn es die Aussicht eröffnet, daß ihnen beiden diese kleine Summe in ihren alten Tagen vielleicht 20-30 oder mehrmal verzinst, vom 60. Lebensjahr an, als eine jährliche Rente bis zu ihrem Tode zurückgezahlt wird?
Diese kurze Berechnung der Kosten wird es klar machen, mit wie geringem Aufwande man durch Betheiligung an der Großherzog=Georg=Stiftung für sein Alter sorgen kann.
Wer mehr erübrigen kann, dem steht es frei, auf 2 oder 3fache Rente mit den 2 oder 3fachen oben berechneten Beträgen sich an der Stiftung zu betheiligen. - Es könnte aber wohl dieser oder jener sagen: Wenn ich nun vor dem 60. Lebensjahr, also bevor ich zur Hebung gelange, sterbe, dann habe ich ja meine geringen Ersparnisse hingegeben und sie sind für Frau und Kinder verloren! Aber auch dafür, daß die Nachbleibenden die geleisteten Beiträge wiederbekommen, ist gesorgt durch eine geringe Nachzahlung an Eintrittsgeld und jährlichem Beitrag, wie es aus §. 5. der Statuten hervorgeht.
- Und, selbst wenn die Wiedererstattung der geleisteten Beiträge nicht in Aussicht stände, ist das frohe Bewußtsein, mit so geringem Opfer dem Alter ruhiger entgegengehen zu können, für Nichts anzuschlagen? Und kommt dann unser kleiner Beitrag, dessen Entrichtung wir kaum gefühlt haben, nicht denen zu Gute, die auch für uns sorgen halfen, wenn sie nicht früher durch den Tod abgerufen wurden, als sie zur Hebung der Rente gelangten?
- Die Großherzog=Georg=Stiftung bildet eine Gesellschaft, in welchem Alle für Einen und Einer für Alle zu sorgen übernommen hat.
Wer sich mit eigener Anstrengung in den Besitz einer solchen Rente gesetzt hat, der braucht im grauen Alter nicht vor fremden Thüren um sein täglich Brod zu betteln und sich hartherzig zurückweisen lassen, wenn er seine Hand zur Entgegennahme ei=
[ => Original lesen: 1863 Nr. 24 Seite 2]ner milden Gabe ausstreckt. Er braucht nicht den demütigenden Weg zur Armenkasse zu betreten, wo, der Natur der Sache nach, ein großer Theil der Bittenden kein Gehör finden kann, und findet er es, so vermögen diese Kassen nur so geringe Hülfen zu gewähren, daß der Empfänger derselben, ohne Hinzutreten anderer barmherziger Mitbürger, dennoch zu Grunde gehen müsse. Wer aber so tief gesunken ist, daß statt in rüstiger Zeit für sich selbst zu sorgen, lieber die Hülfe der Armenkasse ansprechen und zum Bettelstabe greifen will, der hat schon auf das schönste Kleinod des Menschen, das er unter keiner Bedingung hingeben darf, auf seine sittliche Würde verzichtet. Damit er aber das Kleinod sich erhalte und seinen Werth noch höher schätzen lerne, dazu soll ihm die Großherzog=Georgs=Stiftung Gelegenheit geben. - Wenn nun auch schwerlich behauptet werden kann, daß die Stiftung die Armenkasse überflüssig machen würde, so dürfte man doch nicht ohne Grund behaupten können, daß sie manchen bewahren wird, seine Zuflucht zu denselben zu nehmen.
So wie man hört, und man kann es sich auch leicht selbst berechnen, da die Vermögensangelegenheiten der Stiftung ja offen darliegen, wird sie schon im ersten Jahre der Vertheilung, am 12. August 1872, an diejenigen ihrer Mitglieder, welche das 60. Lebensjahr zurückgelegt haben, eine lebenslängliche Rente von 10-12 Thaler zahlen, eine Rente, die in demselben Verhältniß großer werden muß, als die Zahl der Beitretenden sich mehrt, ja leicht die doppelte, drei oder mehrfache Höhe erreichen kann. Und daß sich die Zahl der Theilnehmer bis dahin schon bedeutend vermehrt haben wird, daran dürfte wohl schwerlich zu zweifeln sein. Man denke, wie hoch sich die geringe Einlage, welche bis zum Schlusse des 59. Lebensjahrs etwas über 25 Thlr. beträgt, für den Rentenempfänger verzinst, selbst wenn die Rente nur 10 bis 12 Thaler betragen würde?
Der Gewerbeverein aber fühlte wohl, daß bei so geringer Einlage die Rente nur sehr allmählig wachsen könne und daß er das seine auch thun und dafür sorgen müsse, daß der Fonds, der bereits gegen 2000 Thaler beträgt und dessen Zinsen alljährlich mit zur Vertheilung kommen, möglichst schnell sich vergrößern möge, um schon in der nächsten Zeit eine recht ergiebige Einnahme für die Greise des Heimathlandes zu werden. Er glaubte deshalb, ohne seiner sittlichen Würde zu nahe zu treten, sich an den wohlhabenden, mit Glücksgütern gesegneten Theil seiner Landsleute wenden und diesen zur Mithülfe an dem Ausbau des auf sicherem Grunde ruhenden schönen Werkes auffordern zu dürfen, wohl wissend, daß es unter diesem viele giebt, deren Herzen für einen schönen Zweck schlagen, viele, die um so lieber zur Hülfe bereit sind, wenn man ersehen kann, daß diese Hülfe nicht auf unfruchtbaren Boden fällt, sondern grade denen zu Gute kommt, die so viel an ihnen ist, sich selbst zu helfen streben und deshalb der Hülfe um so würdiger sind.
Wir haben ja für unsere entfernten Hülfsbedürftigen, - ich erinnere nur an die vom furchtbaren Brande betroffenen Hamburger und die vom Hungertyphus heimgesuchten Schlesier - so gern unsre Hand aufgethan und so reiche Spende dargebracht, um Jammer und Noth zu lindern. Sollten wir hier wo es gilt, unsere eigenen Alten nachhaltend zu helfen und ihnen die Last des Alters zu erleichtern, nicht eben so gern und williger mit unserer Hülfe bereit seyn? Wolle doch Niemand daran wohl zweifeln!
Wenn nun recht viele zu einer Beisteuer, sie sind so klein oder groß, wie sie wollen, sich herbeilassen, so wird die Stiftung, die schon an und für sich den Keim einer großen und schönen Zukunft an sich trägt, schon in wenigen Jahren so emporblühen, daß die Stifter nicht minder, als die gütigen Beförderer derselben mit freudiger Genugthuung und mit gerechtem Stolze auf ihre so reichen Segen versprechende Stiftung als einen Ehrentempel ansehen, den das Land seinen Greisen zur Erleichterung ihres Alters errichtete.
Ihm sind bereits in den ersten 2 Jahren seines Bestehens 475 Thlr. als Geschenk zugegangen, und außerdem hat ein hochbetagter, edeldenkender Greis, von der Vortrefflichkeit einer so gemeinnützigen Stiftung, wie bisjetzt nur in unserm kleinen Ländchen eine besteht, durchdrungen dem Directorium angezeigt, daß derselben in seinem Testamente die Summe von 100 Thaler ausgesetzt habe. - Das Directorium verwaltet sein Amt ganz uneigennützig. Nicht einmal der Cassier verlangt für seine umfängliche Arbeit die ihm nach den Statuten zustehende Remuneration. Er wie alle übrigen Directoren betrachten das Amt, mit dessen Verwaltung sie von den Mitgliedern der Stiftung betraut sind, als ein Ehrenamt, und als ein Ehrenamt betrachten es auch diejenigen, welche sich zur Pflege der Stiftung in den einzelnen Orten erboten haben.
Schreiber dieses und mit ihm wohl viele, die es sich klar gemacht haben, welch eine herrliche Zukunft der Stiftung namentlich dann, wenn bei zahlreichem Beitritt auch die Beisteuern reichlich fließen, bevorsteht, und von der hohen und großen Bedeutung, welche sie für betagte Männer und Frauen im ganzen Lande haben wird, erfüllt, hält es für eine unabweisliche Pflicht, zum Beitritt zu ermahnen und zugleich an alle der Stiftung Wohlwollenden die so freundliche als dringende Bitte zu richten, der jungen Anstalt zu ihrem raschen Emporblühen nach besten Kräften behülflich sein zu wollen. Er meint, es giebt keine schönere, größeren Segen für unser Ländchen versprechende Anstalt als unsere Großherzog=Georg=Stiftung.
. n .
Anzeigen.
In Folge Antrags des Hauswirths Joh. Hinrich Stamer zu Panten, um Legung des von Panten über seine Hofstelle und seinen Hausgarten in den Panten=Nusser Kirchweg führenden Schleichsteiges, werden alle Diejenigen, welche sich berechtigt halten, der Aufhebung dieses Fußsteiges zu widersprechen, hierdurch aufgefordert, ihre Berechtigung hierzu innerhalb 6 Wochen näher nachzuweisen, widrigenfalls dem Antrage gemäß wird verfahren werden.
Schönberg den 5. Juni 1863.
Großherzoglich Meckl. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.
Vorladungen.
Durch das gegenwärtige Proclam, welches zur eventuellen vollen Wirkung eines Concurs=Proclams erlassen sein soll, werden alle Diejenigen, welche an den Nachlaß der allhier verstorbenen Gastwirthswittwe Röper, Christiana, gebornen Groth, Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, sich in dem zu diesem Zweck auf Freitag den 10ten Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, angesetzten Termin zu melden und ihre Ansprüche zu rechtfertigen, unter dem ein für alle Mal dadurch angedroheten Nachtheil, daß sie sonst mit ihren etwaigen Ansprüchen auf immer präcludirt und abgewiesen sein sollen.
Schönberg, den 24. April 1863.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
(L.S) A. Dufft.
Proclam.
Wenn die Wittwe des zu Hornstorff verstorbenen Brinkbesitzers Hans Jochen Loeper und der Vormund für dessen unmündige Tochter erklärt haben, den Nachlaß des Verstorbenen nur mit der Rechtswohlthat des Gesetzes und Inventars antreten zu wollen, so werden Alle und Jede, welche an den Nachlaß des Verstorbenen, insbesondere an die
[ => Original lesen: 1863 Nr. 24 Seite 3]zum Nachlaß gehhörende in Hornstorff belegene Brinkbesitzerstelle c. pert. Ansprühe zu haben vermeinen geladen, solche Ansprüche, zur Vermeidung der Ausschließung mit denselben am Sonnabend den 11. Juli d. J., Vormittags 10 1/2 Uhr, in der Wohnung des Unterzeichneten anzumelden und zu bescheinigen.
Dies Proclam gilt event. als Concurs=Proclam, und wird der Praeclusivbescheid nur im Gericht angeschlagen.
Decretum Gericht Tüschenbeck, Ratzeburg den 17. Mai 1863.
(L.S.) Sachau.
Gestern ist hieselbst bei der Stepenitzbrücke die Leiche eines neugebornen, ausgetragenen und lebensfähigen Kindes weiblichen Geschlechts stromabwärts schwimmend gefunden worden. Allem Vermuthen nach ist dasselbe gleich nach der Geburt in einem der anliegenden Ortschaften in den Fluß geworfen und hier angetrieben. Nach dem Grade der Verwesung zu urtheilen, muß die Geburt des Kindes vor 8 Tagen bis 3 Wochen geschehen sein. Die Leiche war eingehüllt in 3 zerlumpten Frauenhemden, einer blaucattunenen Schürze und einer buntcattunenen, zerlumpten Bettdecke ohne weitere Abzeichen. - Ein Jeder, welcher über die Mutter des Kindes oder den Thäter des Verbrechens nähere Auskunft geben kann, wird zur unverzüglichen Angabe seiner Wissenschaft hieher aufgefordert.
Vereintes ritterschaftliches Criminalgericht Lütgenhof zu Dassow, den 11. Juni 1863.
Verkaufsanzeigen.
Oeffentlicher Verkauf in Lübeck
in der Börse beim Becken durch unten benannten beeidigten Makler am Montag den 22. Juni, Nachmittags 3 1/2 Uhr, auf Ordre der Betheiligten:
Das sub No. 614 in der großen Burgstraße belegene, der rothe Löwe benannte Färberhaus, seit vielen Jahren sehr renommirt und zu dem Geschäfte besonders zweckdienlich eingerichtet. Dasselbe enthält, an der geräumigen Diele mit Laden, Speisekammer und Wandschrank, beim Eingange ein geräumiges, heizbares, tapeziertes Zimmer, die Zuküche mit Verschluß unter der Treppe, und hofwärts ein heizbares, tapeziertes Zimmer, so wie in der Zwischen=Etage ein gleiches Zimmer. In der Etage am hellen Vorplatze mit einer Kammer straßenwärts, zwei tapezierte Zimmer und einen Alkoven, wovon eines heitzbar, und hofwärts die heitzbare Trocken=Stube, sowie zwei geräumige helle Kammern. Höher auf dem ersten Boden drei Kammern und eine Rauchkammer, darüber Dachboden, mit Winde nach der Diele. Unter dem Hause große Balkenkeller mit verschiedenen Abtheilungen.
Auf dem Hofe ist die vorzüglich gut eingerichtete Färberei, wie das luftige geräumige Trocken=Haus, worin unten Pferdestall für vier Pferde und Privets, sowie eine Kammer für die Kaltküpen mit einem eingemauerten Kessel.
Das Färberei=Gebäude daneben ist mit laufendem Kunstwasser und einer Grundwasser=Pumpe, woselbst vier eingemauerte kupferne Kessel.
Das Mangelhaus mit einer durch Pferde= oder Menschenkraft zu treibenden Mangel.
Ferner ein Waschschauer.
Das Haus wird mit dem completen Färberei=Inventarium aufgeboten und ist die Specification davon einzusehen, sowohl im Hause selbst, als bei Joh. N. Stolterfoht Gottl. Sohn.
Am Donnerstag d. 18. Juni d. J., von Morgens 8 1/2 Uhr an, sollen im Rathhause hieselbst: Sophas, Stühle, Tische, Commoden, Schränke, Schatullen, Gold= und Silbersachen, eine Stutzuhr, eine Springfedernmatratze, mehrere Stand Betten, Leinenzeug, Haus= und Küchengeräth, eine kupferne Tortenpfanne, 6 messingene Kessel u. s. w. gegen sofortige Zahlung meistbietend versteigert werden.
Rehna, den 30. Mai 1863.
Schwetzky, Stadtsecretair.
Am Mittwoch den 24. Juni d. J. beabsichtige ich die von meinem verstorbenen Vater hinterlassenen Webergeräthschaften meistbietend in meinem Hause zu verkaufen.
Schönberg.
H. Brüchmann.
Da die Einzahlung einer nochmaligen Armensteuer zum halben Beitrag als nothwendig sich ergeben hat, so werden sämmtliche Zahlungspflichtige des Schönberger Armendistricts aufgefordert, an die resp. Armenvorsteher, in Schönberg:
an den Maurermeister Joh. Schleuß,
Schuhmachermeister Wagner und
Krämer Schwedt,
und in den Dörfern:
an die Hauswirthe Peter Bruhn in Grieben,
Burmeister in Kleinfeldt,
Peter Ahrendt in Sabow und
Maas in Törpt.
ihre Beiträge fördersamst zu bezahlen.
Schönberg, den 11. Juni 1863.
Die Armenbehörde.
Vermischte Anzeigen.
Die diesjährige General=Impfung der Schutzblattern findet in folgender Ordnung statt:
I. Im Schönberger Kirchspiel
1) für die in der Stadt Schönberg vom 1. April bis zum 30. September v. J. gebornen Kinder am Montag den 15. Juni, Morgens 10 Uhr, im Hause der Frau Gastwirthin Boye; 2) für die in der Stadt Schönberg vom 1. October v. J. bis 31. März d. J. gebornen Kinder ebendaselbst am Montag den 22. Juni, Morgens 10 Uhr;
3) für die in den zur Schönberger Gemeinde gehörenden Dorfschaften gebornen Kinder ebendaselbst am Montag den 29. Juni, Morgens 10 Uhr.
II. Im Selmsdorfer Kirchspiel
Am Montag den 29. Juni im Hause des Herrn Gastwirth Michelsen, Nachmittags 3 Uhr.
III. Für die nach Mummendorf, Lübsee und Rehna eingepfarrten Ortschaften
am Montag den 29. Juni, Morgens 10 Uhr, im Hause der Frau Gastwirthin Boye in Schönberg.
IV. Im Herrnburger Kirchspiel
am Montag den 22. Juni, Nachmittags 3 Uhr.
V. Im Demernschen Kirchspiel
am Montag den 15. Juni, Nachmittags 2 Uhr, im Schullocale zu Demern.
VI. Im Schlagsdorfer Kirchspiel
1) für das Kirchdorf Schlagsdorf am Montag den 6. Juli, Nachmittags 3 Uhr ebenddaselbst.
2) für die dahin eingepfarrten Ortschaften am Montag den 13. Juli, Nachmittags 3 Uhr, im Hause des Herrn Gastwirths Siebenmark,
VII. Im Carlower Kirchspiel
am Montag den 22. Juni, Nachmittags 3 Uhr, im Hause des Herrn Gastwirths Robrahn.
VIII. Im Ziethener Kirchspiel mit Einschluß des Dorfes Lanckow
am Montag den 29. Juni, Nachmittags 4 Uhr, im Hause des Herrn Gastwirths Murjahn.
Schönberg, den 8. Juni 1863.
Dr. Marung. Dr. Liebenow.
Für die Unternehmungen Wilhelm Bauer's hat der Sonnabend=Verein hieselbst unter seinen Mitgliedern eine Sammlung von Geldbeiträgen veranstaltet, und ist derselbe bereit, auch von Nichtmitgliedern, die diesem Zwecke etwas zugedacht haben, Beiträge entgegenzunehmen.
Der Verein fordert demgemäß auf, solche Beiträge an den Herrn Kaufmann L. Creutzfeldt und Herrn Buchbinder Bade hieselbst zu übergeben. - Das Resultat der Sammlung, welche mit dem 1. Juli geschlossen werden soll, wird mitgetheilt werden.
Schönberg, den 28. Mai 1863.
Der Vorstand des Sonnabend=Vereins.
[ => Original lesen: 1863 Nr. 24 Seite 4]Von einem Hauswirth hiesigen Fürstenthums beauftragt, sein regulirtes Gehöft sammt Inventarium unter der Hand zu verkaufen, bitte ich geneigte Kaufliebhaber deshalb mit mir in Unterhandlung treten zu wollen. - Die Gesammtfläche beträgt 20,569 []Ruthen; darunter 15,500 []Ruthen des besten und nahe am Hause zusammenhängend gelegenen Ackers und 2245 []Ruthen gleichfalls nahe gelegenen Wiesen. 960 []Ruthen gutbestandener Holzkoppel und das Uebrige großer Gartet, Hofraum etc. Mitverkauft werden 6 Pferde und 1 einjähriges Füllen, 15 Milchkühe, 3 jährige Starken, 3 Kälber und 1 Bollen, und befindet sich das todte Inventarium, sowie die Gebäude in gutem Zustande. - Die mäßigen Grundabgaben können nicht erhöht werden; Altentheile und sonstige Reservate sind nicht vorhanden. Die Uebergabe kann sofort geschehen.
Schönberg, den 6. Juni 1863.
Kindler, Advokat.
Die Actionaire der Wismar=Lübecker Chaussee werden hiemittelst zu einer am 7. Juli dieses Jahres Vormittags 11 Uhr im Knollschen Gasthause zu Grevesmühlen abzuhaltenden Generalversammlung eingeladen, und nach Darlegung des gegenwärtigen finanziellen Standes der Chaussee und nachgewiesener Unmöglichkeit, sie aus ihren eigenen Erträgen zu unterhalten, über die von der Direction vorzuschlagende demnächstige Dereliction derselben zu beschließen.
Wismar, Schönberg, Barneckow und Grevesmühlen den 9. Juni 1863.
Die Direction der Wismar=Lübecker Chaussee.
Bekanntmachung.
Alle diejenigen, welche gewilliget sind, ihre Feldfrüchte gegen Hagelschlag bei der Hagel=Versicherungs=Gesellschaft für das Fürstenthum Ratzeburg zu versichern, werden hiemittelst ersucht, sich mit ihren desfallsigen Meldungen für das bereits angetretene Versicherungsjahr vom 1sten März 1863 bis dahin 1864 an den Director dieser Anstalt, Herrn Kaufmann Boye hieselbst, wo auch die Statuten dieser Gesellschaft eingesehen werden können, - wenden zu wollen.
Schönberg, den 7. April 1863.
Die Direction der Hagel=Versicherungs=Gesellschaft für das Fürstenthum Ratzeburg.
Das Viehweiden und Grasschneiden in den Wegen der städtischen Feldmark wird hiermit bei Strafe gerichtlicher Ahndung untersagt.
Schönberg den 1. Juni 1863.
Die Städtische Wege=Commission.
Feuerversicherungsbank für Deutschland in Gotha.
Nach dem Rechnungsabschlusse der Bank für 1862 beträgt die Ersparniß für das vergangene Jahr 66 2/3 Procent der eingezahlten Prämien.
Jeder Banktheilnehmer in hiesiger Agentur empfängt diesen Antheil nebst einem Exemplar des Abschlusses vom Unterzeichneten, bei dem auch die ausführlichen Nachweisungen zum Rechnungsabschlusse zu jedes Versicherten Einsicht offen liegen.
Denjenigen, welche beabsichtigen, dieser gegenseitigen Feuerversicherungs=Gesellschaft beizutreten, giebt der Unterzeichnete bereitwilligst desfallsige Auskunft und vermittelt die Versicherung.
Schönberg, den 26. Mai 1863.
Chr. Schrep, Agent der Feuerversicherungsbank f. D. in Gotha.
Alle Diejenigen, welche im bevorstehenden Termin Gelder und Sparkassenbücher durch mich an die Sparkasse in Schwerin besorgt zu haben wünschen, werden ersucht, solche bis spätestens zum 23ten Juni bei mir abzugeben.
J. P. Bade, Buchbinder.
Sommer=Mäntel, Paletos und seidene Umhänge empfiehlt zu sehr billigen Preisen Aug. Spehr.
Alle diejenigen unserer Landmeister, die noch Quartalgeld rückständig sind, werden aufgefordert, solches bis zum nächsten Quartal, den 22. Juni, Zu entrichten, widrigenfalls wir dasselbe auf ihre Kosten von Gerichtswegen einfordern lassen werden.
Schönberg den 27. Mai 1863.
Aelterleute der Schneiderzunft.
J. C. Boye. J. H. Maaß.
Alle diejenigen Landmeister der Schuhmacherzunft, welche seit mehreren Jahren ihr rückständiges Quartalgeld nicht entrichtet haben, werden von uns aufgefordert, am nächsten Quartaltage, den 29. Juni d. J., dasselbe zu entrichten, widrigenfalls solches auf ihre Kosten eingefordert wird. Schönberg, den 3. Juni 1863.
Aelterleute der Schuhmacherzunft.
Auf einem Hofe in der Nähe von Lübeck werden zu Mitte Juni zwei Knechte gesucht, denen außer Beköstigung wöchentlich 2 preuß. Courant für den Sommer zugesichert werden. Auf demselben Hof werden zum Herbst zwei Deputat=Knechte und einige verheirathete Tagelöhner gesucht. Nähere Auskunft ertheilt Herr Senator Aug. Spehr in Schönberg.
Zu verpachten: Gutes Vor= und Nachmatt=Gras bei G. Breuel.
Schönberg im Juni 1863.
Meinen geehrten Geschäftsfreunden mache ich hierdurch die ergebene Anzeige, daß ich von heute an im Hause des Schmiedemeisters Herrn Struck am Markt wohne, und bitte auch hier um Fortdauer eines geneigten Wohlwollens, gute und reelle Bedienung zusichernd.
Rehna, den 10. Juni 1863.
C. Gotow, Schneidermeister.
Am Sonntag ist auf dem Wege von Torriesdorf nach Schönberg eine messingene Schraube am Wagen verloren worden. Der Finder wird gebeten, selbige gegen ein Trinkgeld abzugeben bei Herrn Senator August Spehr in Schönberg.
Am 22. und 23. Juni Nachmitt. werde ich folgende Gewinne nach der Scheibe verschießen lassen:
1) eine Tafeluhr, 2) ein silb. Fülllöffel, 3) ein Tisch, 4) ein silb. Eßlöffel, 5) ein silb. Eßlöffel, 6) ein Rohrstuhl, 7) ein Rohrstuhl, und 8) zwei silb. Theelöffel.
Auf einen Satz von 3 Schüssen, der 16 kostet, fällt nur ein Gewinn. Für Büchsen, Pulver und Blei wird gesorgt.
Zu diesem Scheibenschießen lade ich Freunde und Gönner ergebenst ein.
Zarnevenz den 11. Juni 1863.
H. Möller, Krüger.
Kirchliche Nachrichten. Schönberger Gemeinde. In der Woche vom 5. dis 11. Juni
Geboren: D. 7. ein unehel. Sohn hies. - D. 10. eine uneheliche T. hies. Dem Arbm. Körner zu Gr.=Bünsdorf eine T.
Gestorben: D. 4. Friedrich Schütt, Fuhrm.sohn hies., 7 J. 7 M. alt. - D. 9. Math. Heinr. Dunkelgoth, Hausw. zu Rupensdorf, 31 J. 7 M. alt. - D. 10. Joh. Peter Heinr. Meyer, Arbm.sohn zu Malzow, 8 M. alt.
Copulirt: D. 11. der hiesige Bürger und Schneidermeister Hans Peter Friedrich Otto und Wilh. Soph. Adolfine Friederike Möller hieselbst.
Getreide= und Markt=Preise in Lübeck am 10. Juni 1863. |
Weitzen | 1 | | 20 - 25 | |
Roggen | 1 | | 4 - 9 | |
Gerste | - | | 36 - 42 | |
Hafer | | | 32 - 36 | |
Erbsen | | | 40 - 52 | |
Wicken | | | 40 - 44 | |
Buchweizen | | | 36 - 42 | |
Winter=Rapssaat | | | 29 30 | |
Rübsen | | | 28 29 | |
Schlagleinsaat | | | 20 - 21 | |
Butter | 9 | | pr. | |
Kartoffeln pr. Faß | | | 4 - 5 | . |
Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.
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