[ => Original lesen: 1839 Nr. 53 Seite 1] Wöchentliche Anzeigen
für das
Fürstenthum Ratzeburg.

Enthaltend
Landesherrliche und Obrigkeitliche Verordnungen,
gerichtliche Vorladungen, öffentliche Bekanntmachungen, wie auch gemeinnützige und unterhaltende Aufsätze.

Jahrgang 1839.
Schönberg.
Gedruckt und herausgegeben von L. Bicker.
[ => Original lesen: 1839 Nr. 53 Seite 2][Inventurvermerk: 57-1630, Mecklenburgische Landesbibliothek Schwerin]
[ => Original lesen: 1839 Nr. 53 Seite 3]Register
über
die Landesherrlichen und obrigkeitlichen Verordnungen.

|
Nr. |
Bekanntmachung, daß die Husaren und einzelne Landreuter angewiesen, diejenigen welche sie mit Weiden, Zaunpfählen und Zäunen treffen, anzuzeigen |
2 |
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Publication und Gültigkeit des Gesetzes wegen Bestrafung des Diebstahls vom 4. Januar 1839, im Fürstenthum Ratzeburg |
7 |
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Publication und Gültigkeit des Gesetzes wegen der Erkenntnisse und Rechtsmittel in Criminalsachen vom 8. Januar 1839, im Fürstenth. Ratzeb. |
8 |
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Verbesserung der Criminal=Rechtspflege |
9 |
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Erläuterung und Vervollständigung der, rücksichtlich der Beiträge zu den Districtsarmencassen, geltenden gesetzlichen Vorschriften |
11 |
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Aufhebung der Feier des 18. Octobers als eines besonderen Festtages nach der Verordnung vom 20. Septbr. 1815 |
14 |
Bekanntmachung, daß den Bäckern in Schönberg es gestattet sey für ein Brod von 10 und darüber ein Backgeld von 3/4 Schilling zu nehmen |
14 |
Bekanntmachung, daß die Polizei=Direction von Lübeck auch den Fremden keinerlei Verkehr mit Lottozettel gestatten werde |
16 |
Landesherrliche Verordnung, betreffend das Verbot und die Bestrafung des Spielens in auswärtigen Zahlen=Lotterien und des Colligirens und Handelns mit Lotterie=Loosen überhaupt |
18 |
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Verbesserung des Armenwesens im Fürstenth. Ratzeb. |
20 |
Bekanntmachung wegen der Militair=Ausloosung |
20.21 |
Bekanntmachung, daß in der Vogtei Schlagsdorf eine zweite Hebamme angestellt werden soll |
26.27 |
Bekanntmachung wegen der Maulfäule unter dem Rindvieh in Schlagsdorf |
26 |
[ => Original lesen: 1839 Nr. 53 Seite 4]
|
Nr. |
Bekanntmachung wegen der Maulfäule unter dem Rindvieh in Campow und Schlagresdorf |
29 |
Bekanntmachung, daß die Ehefrau des Goldarbeiters Creutzfeldt in Schönberg als Hebamme angestellt sey |
33 |
Landesherrliche Verordnung wegen des kirchlichen Aufgebots im Auslande zu copulirender Inländer, ingleichen wegen der Copulation von Ausländern im Fürstenth. Ratzeb. |
36 |
Bekanntmachung wegen executivischer Beitreibung der restirenden Beiträge zur Schönberger Armencasse |
36 |
Bekanntmachung wegen der Militair=Freischeine |
40 |
Bekanntmachung, daß an dem auf den 18. October folgenden Sonntag oder am 18. selbst wenn er auf einen Sonntag fällt, ohne besondere Erlaubniß Musik stattfinden kann |
42 |
Publicandum wegen Erhebung der Militair=Steuer auf das Jahr vom 1. Juli 1839 bis dahin 1840 |
44.46 |
Bekanntmachung, daß der Hr. Oberförster Dankwarth zum Mitglied der provisor. Forst=Justiz=Behörde ernannt und bestellt sey |
47 |
Landesherrliche Verordnung, betreffend die Wahrnehmung und gerichtliche Beitreibung der Prediger= und Kirchen=Gebühren in Stuprationsfällen |
48 |
Bekanntmachung, daß dem Hrn. Dr. Marung in Schönberg die Erlaubniß zur Ausübung der gerichtlich=chirurgischen Praxis ertheilt sey |
49 |

|