No. 35
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 31. August
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 35 Seite 1]

Bekanntmachung.

          Am Sonnabend

den 2ten kommenden Monats September
wird der gewöhnliche Forst=Schreibtag abgehalten werden, und haben alle diejenigen, welche Holz aus den Herrschaftlichen Forsten zu kaufen beabsichtigen, sich am benannten Tage von Morgens 9 Uhr an, auf hiesiger Amtsstube zu melden.
      Schönberg den 6ten August 1838.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.      


Vorladungen.

          In der Concurs=Sache der Gläubiger des wailand Altentheilers Brüggemann zu Mannhagen ist
      1. zur Erstigkeits=Ausführung Termin auf

den 7ten September;

      2. zur Publication eines Prioritäts=Erkenntnisses aber Termin auf

den 28sten Septbr. d. J.

Vormittags 10 Uhr angesetzt worden, - wozu demnach die nicht präcludirten Brüggemannschen Creditoren, respve. sub finali poena praeclusionis, hiermit vor Gericht geladen werden.
    Decretum Schönberg den 11. Juli 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Extract.

Zu dem auf

den 24sten September d. J.
angesetzten Termine zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des Tagelöhner Hans Ditzschen Wohnhauses c. p. werden etwanige Kaufliebhaber, sowie zu dem auf
den 1sten October d. J.
praefigirten Gleichgebots=Termine die Ditzschen Creditoren, Letztere sub praejudicio praeclusionis pro omni, hiemittelst geladen.
    Rehna den 16ten July 1838.

Großherzogliches Stadt=Gericht hieselbst.    


Verkaufs=Anzeigen.

        Am Montag den 3ten September, Morgens 10 Uhr soll beim Schulzen zu Herrnburg öffentlich gegen bare Bezahlung verkauft werden: Allerlei Hausgeräthe, eine silberne Taschen= und eine Wand=Uhr. — Schönberg 1838.

Müller, Landreuter.        


Vermischte Anzeigen.

        Aus der Weser=Gegend bei Bremen, bin ich am 5ten September d. J. mit meinem zweiten

[ => Original lesen: 1838 Nr. 35 Seite 2]

Transport mehrentheils hellbraune, und starke hannöversche Race=Füllen zu Rupensdorf, wozu ich Kaufliebhaber freundlichst einlade.

Boldt.          


Vorsichtsregeln

bei dem Gebrauch ausgewachsenen Korns
zum Brodbacken.

          Leider ist in diesem Jahre wegen des fast täglichen Regens in der Erndtezeit zu fürchten, daß häufig ausgewachsenes Korn vorkommen wird.
          Da nun bekanntlich ein solches Korn ein ungesundes Brod giebt: so dürfte es von Nutzen seyn, folgende erprobte Regeln zur Bereitung eines möglichst unschädlichen Brodes aus ausgewachsenem Korne hier zu Jedermanns Kenntniß zu bringen, und die Beobachtung derselben dringend zu empfehlen, um die nachtheiligen Folgen des unvorsichtigen Gebrauchs eines solchen Korns zum Brodbacken möglichst verhüten zu können.
          1. Ein solches Korn muß etwas gedörret werden. — 2. Es muß mit altem Korn vermischt werden. — 3. Es muß länger gemahlen, oder noch besser abgespitzt und feiner gemahlen werden. — 4. Das Mehl muß stärker gesäuert und geknetet, und der Teig längere Zeit an einen warmen Ort gestellet werden, als es sonst bei dem Mehle von gutem Korne erforderlich ist. — 5. Das jedesmal zu verbackende Mehl muß in zwei Hälften eingesäuert werden, erst die eine Hälfte, und ungefähr drei Stunden nachher die andere, und diese dann mit der ersten, schon in Säuerung begriffenen Hälfte zusammengemengt und durchgeknetet werden. — 6. Um das Aufgehen des Teiges zu befördern, muß etwas Mehl von altem Korn, oder in dessen Ermangelung etwas Gerstenmehl zugesetzt, auch etwas Branntwein zugegossen werden. — Das Aufgehen und Gahrwerden des Teiges kann aber auch dadurch befördert werden, daß etwas in Wasser aufgelösete Pottasche bei dem Kneten hinzugetan wird. — 7. Um das Brod leichter verdaulich zu machen, muß man bei dem Kneten etwas Kümmel und Salz hinzuthun. — 8. Bei dem Morgens darauf erforderlichen Auskneten des Teigen muß weiter kein Wasser, weder kaltes noch warmes, angewendet werden. — 9. Aus dem Teige müssen keine große, sondern mehrere kleinere Brode geformt werden. — 10. Bei dem Backen dürfen die Brode nicht zu nahe an einander geschoben, und es muß ihnen Anfangs geringe, und erst gegen das Ende größere Hitze gegeben werden. — Nur durch Befolgung dieser Regeln kann ein aus ausgewachsenem Korne bereitetes Brod unschädlich gemacht werden.


Die Brantweinpest.

Eine Trauergeschichte zur Warnung und Lehre für Reich und Arm, Alt und Jung.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1838 Nr. 35 Seite 3]

Die Brantweinpest.

Eine Trauergeschichte zur Warnung und Lehre für Reich und Arm, Alt und Jung.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1838 Nr. 35 Seite 4]

Die Brantweinpest.

Eine Trauergeschichte zur Warnung und Lehre für Reich und Arm, Alt und Jung.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Der Beschluß folgt.)


                Spruch.

Der Hochmuth gleichet einem Mann
Auf einem hohen Berg.
Die unten stehn sieht er für Kinder an:
Sie sprechen: "Seht, da oben steht ein Zwerg.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 28. August.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 140
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 90  80
              Petersburger 100
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 62
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 48
Erbsen, Brecherbsen 76
             Futtererbsen
Wicken
Buchweitzen
Winter=Rapsaat die Tonne 21 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat
Schlagleinsaat


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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