[ => Original lesen: 1836 Nr. 52 Seite 1] Publicandum.
In Folge eines Allerhöchsten Landesherrlichen Befehles vom 26sten vorigen Monats soll zum Zweck der Unterhaltung des BundesContingents auf das Jahr vom 1sten July 1836 bis dahin 1837 im Fürstenthum Ratzeburg eine Steuer nach dem Edict vom 21sten Januar 1824 und den, hinsichtlich der erblichen Inhaber der Korn=, Kupfer=, Messing=, Oel=, Papier= und Walkmühlen unterm 3ten Februar 1827 verfügten Abänderungen, erhoben werden, welches hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, und dabei bestimmt wird:
1) daß der 8te dieses Monats als Normaltag zur Feststellung des status quo, wonach die Steuer zu entrichten, angenommen, und
2) die Steuer von den, vom 1sten May 1836/37 eingenommenen, oder noch einzunehmenden Gehalten, Zinsen, Renten und Pensionen bezahlt werden soll.
Schönberg, den 6ten December 1836.
Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.
(L. S.) A. v. Drenkhahn. Karsten. Reinhold.
[ => Original lesen: 1836 Nr. 52 Seite 2]Vorladungen.
Der Ziegler Bornemann zu Lockwisch hat beim Andringen mehrer seiner Gläubiger sich insolvent erklärt und um concursmäßiges Verfahren gebeten. Die Vermögensmasse ist zwar nach Möglichkeit sicher gestellt, indeß so geringfügig befunden worden, daß erhebliche Ueberschüsse nicht erwartet werden können. Um dies geringfügige Debitwesen daher auf die kürzeste und mindest kostenersparende Weise zu reguliren, werden alle Gläubiger des Zieglers Bornemann hiemittelst auf
den 3ten Februar k. J.,
Morgens 10 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht geladen, zur Anmeldung ihrer Forderungen und zur Abgabe ihrer Erklärungen über Constituirung der Activ=Masse und deren Vertheilung, desgleichen über etwa anzuordnende Maaßregeln wegen Manifestation des Gemeinschuldners und sofortige gänzliche Auflösung dieses Concurses, alles bei Vermeidung der sofort zu verfügenden Präclusion ihrer Ansprüche an die vorhandene Concurs=Masse und der Erinnerungen gegen die in dem präfigirten Termine, den Umständen nach, für den erwähnten Zweck zu treffenden Maaßregeln.
Decretum Schönberg, den 21. Decbr. 1836.
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Justiz=Amt der Landvogtei des Für= |
(L. S.) |
stenthums Ratzeburg. |
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Karsten. |
Reinhold. |
Auf desfallsigen Antrag des Herrn Pensionairs Levecke zu Rüting werden alle diejenigen, welche an das ihm in termino Johannis 1836 mit Genehmigung Großherzoglicher hoher Reluitions=Commission von dem Herrn Pensionair Kindler, jetzt zu Zickhusen, cedirte Pachtrecht des Domanialhofes Rüting nebst Vorschuß und Saaten und an das mitverkaufte gesammte Vieh- und Feld-Inventarium aus irgend einem rechtlichen Grunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch peremtorisch öffentlich geladen, in dem auf
den 31sten Januar 1837
ad profitendum et liquidandum angesetzten Termine Morgens 11 Uhr auf hiesiger Großherzogl. Amtsgerichts=Stube entweder in Person oder durch ordnungsmäßig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, und sothane etwanige Forderungen und Ansprüche specificirt und gehörig bescheinigt anzumelden, bei dem ein für alle Mal angedroheten Nachtheile, daß sie sonst damit unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens für immer werden abgewiesen und praecludirt werden.
Grevesmühlen, den 14ten November 1836.
Großherzogl. Meckl. Amtsgericht.
Auf den Antrag des bisherigen Büdners Friedr. Dreckmann hieselbst, werden alle diejenigen, welche dingliche Rechte an die von ihm verkaufte Vollbüdnerstelle sub No. 11 hieselbst zu haben vermeinen, zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung ihrer Forderungen, zu dem auf
den 11ten Januar k. J.,
10 Uhr, anberahmten Liquidations=Termine, sub praejudicio praeclusi et perpetui silentii, hiedurch vorgeladen.
Wegen der laufenden, öffentlichen Communal= und Amts=Abgaben, und der zu Amts=Pfandbuch intabuliten Pöste mit den laufenden Zinsen, bedarf es jedoch einer solchen Anmeldung nicht, wenigstens ist ein Ersatz der desfallsigen Liquidations=Kosten nicht zu erwarten.
Zugleich werden aber auch alle übrigen Dreckmann'schen Gläubiger zur specificirten Angabe und Bescheinigung ihrer etwanigen Ansprüche und Forderungen, so wie zur eventuellen gütlichen Vereinbarung mit dem Schuldner unter gleichem Nachtheile zu demselben Termine hiedurch vorgeladen.
Amt Lübtheen, den 3. November 1836.
Großherzogl. Amtsgericht.
Vermischte Anzeigen.
Bei meinem Abgange von Ratzeburg empfehle ich mich allen meinen geehrten Gönnern und Freunden, in der Stadt sowohl, als in der Umgegend, auf das Beste, und ersuche sie, mir auch fernerhin ihr geneigtes Wohlwollen zu bewahren. Ich werde nie vergessen, welchen Dank ich so Manchem unter ihnen schuldig bin.
Sollte, ungeachtet meiner mehrmaligen Aufforderungen, dennoch jemand sein, der aus irgend einem Grunde Forderungen an mich hätte, die mir nicht gemeldet wären: so ersuche ich ihn, dieselben bei dem Herrn Canzellisten Wilken hieselbst einzureichen, der sie an mich gelangen lassen wird.
Ratzeburg, den 16ten December 1836.
E. G. von Hieronymi.
Einem hochgeehrten Publikum empfehle ich mich zu den bevorstehenden Festen mit allen Sorten braunen und weißen Kuchen und Nüssen, weißen gebackenen Zuckerbildern, so wie auch mit verschiedenen Sorten Gewürz=Bonbons, worunter die großen in Bilder geschlagen, in großer Auswahl und mit geschmackvollen Devisen; mit einer großen Auswahl von schön verzierten, gegossenen Zuckerbildern, Marzipan=Sachen, Torten, Kaffe= und Theebrod. - Anfang künftiger Woche wird mein Laden vollständig versehen und eingerichtet seyn, und bitte ich, da ich keine Mühe und Kosten gespart habe, um fleißigen Besuch.
Schönberg den 15. Decbr. 1836.
Pöhls.
[ => Original lesen: 1836 Nr. 52 Seite 3] Alle diejenigen, welche in termino Antonii, 1837 Geld und Sparcassenbücher durch mich an die Schweriner Sparcasse besorgen lassen wollen, ersuche ich gehorsamst, bis acht Tage vor dem Termine bei mir sich zu melden; oder auch nur die Bücher und das Geld, welches Letztere mit schriftlicher Angabe der Personen, für welche es besorgt werden soll, versehen seyn muß, - bei dem Schneidermeister Meyer in Schönberg abzugeben, bei dem ich am 4ten und 7ten Januar 1837, Nachmittags, zu treffen seyn werde.
Siechenhaus bei Schwanbeck, den 22. Decbr. 1836.
J. R. Oldörp,
Schul= und Siechenmeister.
Bei mir ist zu haben:
Schließliche Bemerkungen des Dr. jur. und Advocaten v. Duve in Möllen, hinsichtlich der in No. 102, 103 und 108 des Kieler Corr. Bl. für das Jahr 1836 besprochenen Wahl des Dr. Moraht aus Hamburg zum Diaconus in Möllen, gr. 8. 10 .
Schönberg 1836. |
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L. Bicker. |
Du sollst nicht stehlen.
[Erzählung.]
[ => Original lesen: 1836 Nr. 52 Seite 4]Du sollst nicht stehlen.
[Erzählung.]
Vermischtes.
Am 18. November starb in dem Dorfe Tillendorf bei Bunzlau August Hollstein, welcher wegen der höchst merkwürdigen Mißbildung seines Körpers allgemein der "Froschmensch" genannt wurde. Er war im Jahre 1805, körperlich vollkommen ausgebildet, geboren worden. In frühester Jugend jedoch erhielt sein Körper eine Verkrüppelung, welche wohl noch nie in derselben Gestalt vorgekommen seyn mag. Der Körper dieses Unglücklichen maaß nur 30 Zoll. Der Kopf allein war wie bei einem Erwachsenen ausgebildet. Die sämmtlichen übrigen Gliedmaaßen dagegen und der Leib waren theils völlig verkrüppelt und unbeweglich, theils in verjüngtem Maaßstabe, wie bei einem zweijährigen Kinde. Die Händchen waren mit der innern, flachen Seite nach Außen gekehrt; die nur wenige Zoll langen Arme lagen, einen spitzen Winkel bildend, nach oben gekehrt, so daß sich die Hände neben dem Kopfe befanden. Wegen der Unbeweglichkeit seiner Gelenke mußten ihm alle Speisen, gleich einem Kinde, gereicht werden. Nur Flüssigkeiten war er im Stande, ohne weitere Beihülfe zu sich zu nehmen, indem eine damit angefüllte Flasche auf seine etwas hohe, vorstehende Brust dergestalt gelegt wurde, daß er die Mündung derselben in den Mund nehmen konnte. Seine Kau= und Verdauungs=Werkzeuge waren in völlig normalem Zustande. Essen und Trinken, so wie die Tabacks Pfeife, die er mit seinen vollständigen und gesunden Zähnen hielt, schmeckten ihm trefflich. Seine Füße waren in demselben verjüngten und verkrüppelten Maaßstabe, wie die oberen Gliedmaaßen. Die Stellung derselben war unbeweglich, wie die eines schwimmenden Frosches, welcher eben die Schenkel aufwärts zum Körper zieht. In solchem Zustande lag er, von früher Kindheit an bis zu seinem, an einer Lungen=Entzündung erfolgten Tode, auf einem 1 1/2 Ellen langen und eine halbe Elle breiten Brett, ohne weitere Bekleidung, bloß mit Decken überlegt. Auf diesem Brette, daß er nie verließ, weil ihm jede Berührung Schmerzen verursachte, ließ er sich bei gutem Wetter aufs Feld tragen, wo er die Bestellung seiner Aecker mit kräftiger Baßstimme anordnete; bei ungünstiger Witterung aber lag er auf der Fensterbank und beobachtete, was auf der Straße vorging. Er besaß gesunden Menschen=Verstand, urtheilte richtig, brachte wohl gar witzige Einfälle zum Vorschein. Sein Gemüth war heiter und er schien seinen traurigen Zustand gar nicht zu fühlen; ja, er starb, wie es heißt, sehr ungern.
Vor einigen Wochen schnitt sich ein Engländer, in dem Wagen der Eilpost zwischen Dresden und Freiberg, bei nächtlicher Weile den Hals ab. Die übrigen Passagiere, namentlich zwei ihm zunächst sitzende Damen, wurden erst durch die in Folge des ausströmenden Blutes sich verbreitende Nässe auf das, was vorgefallen aufmerksam gemacht.
Getraide=Preise in Lübeck |
vom 20. December. |
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Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner |
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90 |
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Roggen, Mecklenburger und Holsteiner |
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68 |
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Petersburger |
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68 |
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Gerste, Mecklenburger und Holsteiner |
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52 |
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Hafer, Mecklenburger und Holsteiner |
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50 |
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Erbsen, Brecherbsen |
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68 |
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Futtererbsen |
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Wicken |
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Buchweitzen |
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36 |
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Winter=Rapsaat |
die Tonne |
20 |
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Sommer=Rapsaat |
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14 |
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Schlagleinsaat |
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17 1/2 |
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Gedruckt und verlegt von L. Bicker.
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