No. 52
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 25. Dezember
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 52 Seite 1]

Vorladungen.

        Demnach am 28sten v. M. auf dem Domhofe bei Ratzeburg die unverehelichte Caroline Stroth, gebürtig aus Gotha, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben ist, die Intestaterben derselben aber nicht bekannt sind, so ist, auf Antrag des Herrn Advocaten Dufft dahier, als bestellten curatoris hereditatis jacentis, das gegenwärtige Proclam erkannt worden, kraft dessen hiemit alle diejenigen, welche aus Erbrechte oder aus irgend einem sonstigen Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an den Nachlaß der Caroline Stroth haben oder machen zu können vermeinen, peremtorisch aufgefordert werden, solche ihre An= und Zusprüche in dem, des Endes auf

den 15ten April k. J.
Vormittags 11 Uhr, angesetzten Liquidations=Termine anzumelden, auch zu bescheinigen, oder zu gewärtigen, daß die Latitirenden mit ihren etwanigen Anrechten präcludirt und abgewiesen, resp. den sich meldenden und als solche legitimirenden Intestaterben der Verstorbenen der Nachlaß derselben ausgeantwortet, und die etwa später sich meldenden gleich= oder näher berechtigten Erben an die Handlungen der im Termine sich meldenden und den Strothschen Nachlaß antretenden Erben gebunden erkannt, auch den Letzteren, auf Verlangen, das Erben=Zeugniß ausgestellt werden soll.
    Decretum Schönberg den 15. Decbr. 1835.
             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.)                                              thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Der hiesige Schlachtermeister Johann Heinrich Hintzpeter ist gewilliget, über seine hier zu Stadtrecht liegenden Grundstücke ein Hypothekenbuch niederzulegen, hat desfalls einen Postenzettel, unter der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung, zur Uebersicht seiner bekannten Schulden eingereicht und zur Ausmittelung der unbekannten Realrechte, die behufigen Proclamata erwirkt, mittelst welcher nun alle diejenigen die

a)    an sein, in hiesiger Stadt belegenes Wohnhaus mit Zubehör,
b)    an ein, auf dem langen Kampe zwischen Böckmann und Vick belegenes Ackerstück von etwa 6 Schfl. Aussaat.
c)    an ein desgleichen im kurzen Kamp zwischen Boye und der Länderei der ersten Pfarre,
d)    an eine Länderei im Galgen=Moor zwischen Schröder und Oldenburg,

[ => Original lesen: 1835 Nr. 52 Seite 2]

e)    an ein Wiesenstück im Bünsdorfer Kampe neben Böckmanns Ackerwerke,
f)    an ein Moor vor dem Siemzer Thore zwischen Oldenburg, Schröder, Holste und Kähler
dingliche Rechte, aus irgend einem Grunde, zu haben vermeinen, zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung derselben, auf
den 13ten Januar k. J.
Morgens 11 Uhr, öffentlich und peremtorisch geladen werden, bei Vermeidung des Verlustes ihrer Rechte an diesen Grundstücken, sowohl gegen den jetzigen als alle künftige Besitzer derselben; insoferne nicht
         1)   öffentliche Landes= Kirchen= Parochial= und Communal=Abgaben, so wie Leistungen an die hiesige Feuergilde und
         2)   die, auf dem vor dem Termine vorzulegenden mit dem Siegel der unterzeichneten Behörde corroborirten Postenzettel, richtig aufgeführt befundenen Kapitalien und Zinsen
liquidirt werden würden, da es einer Angabe derselben nicht bedarf und dieserhalb wenigstens keine Meldungskosten vergütet werden können.
    Decretum Schönberg den 12. Novbr. 1835.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums      
Ratzeburg      
Karsten.      


          Alle diejenigen, welche näheres oder gleich nahes Erbrecht an den Nachlaß des zu Harckensee gestorbenen beurlaubten Cavalleristen Johann Christian Graeper, wie dessen sich gemeldet und legitimirt habende Geschwister, der Knecht Johann Graeper, so wie die Ehefrau des Rademachers Rubien und des Tagelöhners Hartwig Thies geborne Graeper, sämmtlich zu Harckensee, behaupten, werden, zur Anmeldung und Bescheinigung desselben auf

den 23sten Januar 1836
Morgens 11 Uhr hiemit peremtorisch unter dem Nachtheil vorgeladen, daß den bekannten Erben der Nachlaß überlassen, ihnen auch das Erbenzeugniß ausgestellt werden wird, die sich später meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber alle Handlungen der in die Erbschaft getretenen Erben anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen. Auch werden alle welche Ansprüche und Forderungen an den gedachten Nachlaß haben, zu deren Angabe und Bescheinigung in demselben Termine unter dem Nachtheil des Ausschlusses und Auferlegung eines immerwährenden Stillschweigens peremtorisch vorgeladen.
    Grevismühlen im Patrimonial=Gericht Harckensee den 26sten Octbr. 1835.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.     


          Es hat der Altentheiler Hans Joachim Pechel zu Langen Leesten angezeigt und auch einigermaßen bescheiniget, daß ein von seinem Vater wailand Hüfner Hans Joachim Pechel zu Langen Leesten laut darüber ausgestellter Obligation den 22. Mai 1767, bey Bürgermeister und Rath wie auch Bürgerschaft der Stadt Boitzenburg zu 4 p. Ct. Zinsen belegtes Capital von 350 Taler (Mecklenburg) N 2/3. z. v., durch Erbgang sein alleiniges Eigenthum geworden sey. Dabey hat derselbe, um zum vollständigen Beweise seines erbrechtlichen Eigenthums jenes Capitals zu gelangen, unter Production der gedachten Obligation, um Erlassung eines Sachdienlichen Proclama gebeten. Wenn nun dieser Bitte statt gegeben ist, so werden auf Antrag des Altentheilers Hans Joachim Pechel zu Langen Leesten alle und jede, welche aus Erbrecht oder aus irgend sonst einem Rechtsgrunde Ansprüche an das oben gedachte Capital von 350 Rthlr. N 2/3. und die darüber ausgestellte Obligation zu haben vermeinen, hiedurch edictaliter verabladet, solche Ansprüche in dem dazu auf

Montag den 11ten Januar 1836
vor dem adlichen Gerichte Gudow in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarius zu Ratzeburg angesetzten Anmeldungstermine anzumelden und zugleich zu bescheinigen, unter dem angedroheten, mit Ablauf des Termins sofort eintretenden Nachtheile, daß sie sonst für immer damit ausgeschlossen sind, und dem Altentheiler Hans Joachim Pechel zu Langen Leesten das alleinige Erbeigenthum obigen Capitals und der darüber ausgestellten Obligation, zugesprochen werden soll.
    Decretum im adlichen Gudow den 26sten November 1835.

C. Hornbostel.    


Präclusiv=Bescheid.

Wider alle diejenigen, welche ihre Rechte an die von dem Büdner Hamann zu Rieps an den Böttcher Beckmann zu Kronscamp verkauften 12 Scheffel Aussaat Ackerlandes bis jetzt nicht an=

[ => Original lesen: 1835 Nr. 52 Seite 3]

gemeldet haben, ist auf das heutige Liquidations=Protocoll die Präclusion verfügt worden.
    Schönberg den 18ten December 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.)                                              stenthums Ratzeburg.
                        Karsten.


Verkaufs=Anzeigen.

        Am Montag den 28sten December d. J., als am Tage nach Weihnacht, Morgens 10 Uhr, sollen im Kruge zu Carlow, gegen baare Bezahlung in N 273tel z. v., verkauft werden:

drei eichene Laden, eine Wanduhr, Spaten, Manns= und Frauenskleidungsstücke eine ziemliche Parthei altes Bettzeug und Bettlaken, auch eine junge hellbraune Stute u.s.w.
    Carlow den 12ten December 1835.

Labann.      


Vermischte Anzeigen.

        Hiedurch mache ich die ergebenste Anzeige, daß die nächste bei mir Statt findende Sonntags=Abendgesellschaft auf

Sonntag den 3ten Januar 1836
von mir bestimmt ist.

J. J. Spehr.      

    Schönberg den 24sten December 1835.


        Alle diejenigen, welche in termino Antoni 1836 Geld und Sparcassenbücher durch mich an die Schweriner Sparcasse besorgen lassen wollen, ersuche ich gehorsamst, bis acht Tage vor dem Termine bey mir sich zu melden; oder auch nur die Bücher und das Geld, welches Letztere mit schriftlicher Angabe der Personen, für welche es besorgt werden soll, versehen seyn muß, bey dem Schneidermeister Meyer in Schönberg abzugeben, bei dem ich am 2ten und 9ten Januar 1836 zu treffen seyn werde.
    Siechenhaus bei Schwanbeck den 23. Dec. 1835.

J. P. Oldörp,
Schul= und Siechenmeister.


Der Räuber von Sevilla.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1835 Nr. 52 Seite 4]

Der Räuber von Sevilla.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Der Beschluß folgt.)


Getraide=Preise in Lübeck
vom 22. December.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 60
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 54
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 41
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 52
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne 23 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 20
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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