[ => Original lesen: 1835 Nr. 45 Seite 1] Vorladungen.
Auf Antrag des jetzigen Halbhüfners Freytag zu Kuhlrade werden alle diejenigen, die an seine, von dem ehemaligen Halbhüfner Hans Jochen Sevecke gekaufte Halbstelle zu Kuhlrade und das dazu gehörige Inventarium, aus irgend einem Grunde, Ansprüche zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung ihrer Forderungen, auf
Morgens 10 Uhr hiedurch peremtorisch vor das unterzeichnete Gericht geladen, bei Vermeidung der, durch den sofort zu publicirenden Bescheid, zu verfügenden Präclusion aller vermeintlichen Rechte an das Vermögen des Sevecke und namentlich an das verkaufte Grundstück.
Decretum Schönberg den 31. August 1835.
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Justiz=Amt der Landvogtei des Für= |
(L. S.) |
stenthums Ratzeburg. |
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Karsten. |
Wenn der Herr Medic. practic. Langermann zu Dassow in beglaubter Form angezeigt, wie er von den muthmaßlichen Erben des verschollenen und pro mortuo erklärten Barthold Friederich Luckmann, der am 12ten Juni 1763 geboren und seit 1795 abwesend ist, nämlich von dessen Geschwistern und Geschwisterkindern, als
1) |
der Catharina Luckmann zu Lübeck, |
2) |
der verehel. Anna Christina Westphal geb. Luckmann zu Steinwehr und |
3) |
den Kindern der wailand Martia Agnata Juliana Luckmann verehel. Schaeding zu Lübeck, als |
a) |
des Lederzurichters Asmus Wilhelm Schaeding zu Danzig, |
b) |
des Klempners Johann Niclaus Carl Schaeding zu Riga und |
c) |
der Anna Dorothea Sophia Schaeding zu Lübeck |
die Verlassenschaft des Verschollenen an sich gekauft habe und nunmehr um Zusammenberufung der Erben des B. F. Luckmann gebeten hat, so ist auf seinen Antrag das gegenwärtige Proclama erkannt und werden alle diejenigen, die ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an der Verlassenschaft des B. F. Luckmann als dessen ebengenannten Geschwister und Geschwisterkinder haben oder zu haben vermeinen hierdurch peremtorie geladen, zu dem auf den
Morgens 11 Uhr anberahmten Termin vor uns zu erscheinen, auch ihre Rechte und Ansprüche an=
[ => Original lesen: 1835 Nr. 45 Seite 2]zugeben und zu bescheinigen, eo sub praejudicio pro omni comminato, daß die obengenannten Geschwister und Geschwisterkinder des B. F. Luckmann für dessen rechte und alleinige Erben angenommen und daß deren Cessionar die Verlassenschaft überantwortet werde.
Lütgenhof den 24. October 1835.
Zum Patrimonialgericht Verordnete.
Grupe.
Extractus proclamatis.
Nachdem der hiesige Bürger Pumpenmacher Schmidt sich insolvent erklärt, und zur Güterabtretung an seine Gläubiger pure bereit erklärt hat, so ist terminis peremtorius ad profitendum et liquidandum ad transigendum eventualiter ad cedendum bonis auf
Freitag den 18ten December d. J. Morgens 10 Uhr |
und zwar sub poena praeclusi et perpetui silentii vor dem Großherzoglichen Stadt=Gerichte hieselbst anberahmt, welches mit Bezug auf die den Landesintelligenzblättern in extenso inserirten Proclamata Gerichtswegen weiter öffentlich hiedurch bekannt gemacht wird.
Gadebusch den 6ten Octbr. 1835.
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Großherzogl. Stadt=Gericht hieselbst. |
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J. F. Ebert. |
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Diejenigen, welche an den hiesigen Vorbürger und Krüger Johann Junge, insonderheit an das von ihm unter der Hand verkaufte, in der Langenbrücker Vorstadt belegene, Wohnhaus, Forderungen und Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeinen, sind, bei Strafe der Präclusion, zur Anmeldung und Bescheinigung derselben, auf den 19ten k. M. zu Rathause hieselbst verabladet.
Ratzeburg den 7ten October 1835.
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Königlicher Stadt=Commissarius, |
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Bürgermeister und Rath. |
(L. S.) |
in fidem |
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J. Richter, |
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Stadtsecretair. |
Verkaufs=Anzeigen.
Von dem hiesigen Schlächtermeister Hinzpeter bin ich beauftragt, folgende ihm gehörige Ackerstücke meistbietend zu verkaufen:
1) |
ein Ackerstück auf dem langen Kamp zwischen den Grundstücken des Baumann Böckmann und des Baumann Vick belegen, 6 Scheffel Aussaat enthaltend. |
2) |
ein desgleichen auf dem kurzen Kamp zwischen den Grundstücken des Baumann Boye und den der ersten Pfarre belegen, 6 Scheffel Aussaat enthaltend. |
3) |
ein größeres Moor auf dem sogenannten Galgenmoor zwischen den Grundstücken der verwittweten Frau Pensionairin Schröder und der Oldenburgschen Kinder daselbst belegen. |
4) |
ein ähnliches auf dem sogenannten Bünsdorfer Kamp von den Grundstücken des Baumann Böckmann begränztes Moor. |
und wird bei annehmlichem Boot der Zuschlag sogleich erfolgen. Zu diesem Zweck habe ich einen Termin im Hause des Herrn Rathmann J. J. Spehr hieselbst auf
Mittwoch den 20sten Januar 1836 |
anberahmt und lade Kaufliebhaber ein, dort sich zahlreich einzustellen. Die näheren Bedingungen sind schon vorher bei mir jederzeit einzusehen.
Schönberg den 5ten November 1835.
T. F. Kindler, Advocat
qua Notarius publicus.
Holzverkauf in Lübeck.
Donnerstag, den 19. November d. J., Vormittags präcise 10 Uhr, werden in Lübeck auf dem Rathhause außer mehrerem in den übrigen Forstrevieren der Stadt Lübeck zu verkaufenden Holze:
im Israelsdorfer Forstreviere: |
329 |
Eichen auf dem Stamme |
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7 |
Eichen Drümme nebst |
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einer Parthei aufgehauenen Fadenholzes, alles in bequemen Cavelingen, öffentlich an die Meistbietenden verkauft.
Kaufliebhaber können sowohl die zu verkaufenden Cavelinge, als auch die Verkaufsbedingungen bei den verschiedenen Forstbeamten des Israelsdorfer Forstreviers jederzeit vorher in Augenschein nehmen.
Lübeck den 31sten October 1835.
Forstdepartement.
Vermischte Anzeigen.
Die Richtsteige, welche von dem Schaddingsdorfer Moor über meine Koppel angelegt sind, und wodurch mir Saat und Graben zertreten werden, sehe ich mich genöthigt, hiedurch öffentlich zu ver=
[ => Original lesen: 1835 Nr. 45 Seite 3]bieten, mit der Warnung, diejenigen gerichtlich zu belangen, welche ich ferner darauf betreffe.
Schaddingsdorf den 18. Octbr. 1835.
J. Burmeister.
Eine Scene aus dem letzten Kriege.
In dem letzteren Kriege Frankreichs gegen die Spanier wurde in einem Städtchen an den Ufern des Tajo, das, wie es der Kriegswechsel führte, bald den Franzosen, bald den Spaniern gehörte, auf Zureden, vielleicht auch auf Drohungen der Letztern, ein deutsches Piquet von 21 Mann von den Einwohnern ermordet. Nur Einer entkam, und benachrichtigte den kommandirenden französischen General L... von der Greuelscene. Sie forderte Rache, blutige Rache des Beispiels wegen. Sogleich wird der badische Hauptmann von H.... mit einer Abtheilung seiner Truppen beordert, die Stadt zu umringen, niederzubrennen und in einen Steinhaufen zu verwandeln; die Bewohner sollten eingeschlossen bleiben, und in unthätiger Verzweiflung alle ihrer Habe von den Flammen verzehren sehen. Der General versprach sich von dieser Verfügung den besten Erfolg; denn Deutsche waren ausgeschickt, den schmählichen Tod ihrer Brüder zu rächen, und Hauptmann v. H. war längst als einer der tapfersten und muthvollsten Offiziere der ganzen Armee bekannt. Aber dieser war auch noch mehr. Sein edles menschenfreundliches Herz wurde bei diesem Auftrage mit Grausen erfüllt; indessen konnte und wollte er ihn nicht ablehnen. Das nahe, schreckliche Schicksal so vieler unglücklichen und gewiß auch größtentheils unschuldigen Menschen ergreift seine männliche Brust. Schon sieht er im Geiste die Stadt auflodern, hört schon das Klagegeschrei der Weiber, das Jammergewinsel der Kinder, das Aechzen der Greise, das Röcheln der Sterbenden - doch entworfen ist schon sein Plan, genommen sein Entschluß. Noch in später Nacht giebt er seinem Kommando Befehl zum Ausbruch. Der Weg führt an einem Kloster vorbei, unfern der bedrohten Stadt. Das kluge und menschenfreundliche Benehmen des Priors und aller Geistlichen gegen Freund und Feind hatte ihnen Schutz und Liebe beider Theile gewonnen; dies wahrhafte Gotteshaus war selbst zur Freistätte für jeden Flüchtigen erklärt. Der Hauptmann v. H.... begehrt Einlaß, und eine Unterredung mit dem Prior. Beide sind ihm gewährt; der Vertrauteste seiner Leute begleitet ihn. Nach einer halben Stunde kehrt er zu den Seinigen zurück; aber allein - der Begleiter entschlüpft unbemerkt und vermummt durch eine andere Thüre, und gewinnt bald die unglückerwartende Stadt, der er durch ein Schreiben des Priors als ein Bote des Himmels erscheint. Alle Weiber, Kinder, Greise sind eingeladen, sich und ihre beste Habe auf dem nächsten Wege nach dem Kloster zu flüchten. Der Zug beginnt durch die Mondeshelle begünstigt. Mütter mit ihren Säuglingen an der Brust oder auf dem Rücken eröffnen den Zug. Hier tragen dankbare Söhne die kranke Mutter, dort führt eine fromme Tochter ihren blinden Vater, u.s.w. - sie gewinnen bald das Kloster, an dessen Thoren sie von dem Prior und seinen Mönchen gastfreundlich empfangen wurden. Unterdessen hat der wackere Hauptmann seine Leute auf einem andern Wege zur Stadt geführt. Er läßt sie umringen, doch so, daß jener Weg zum Kloster offen bleibt. Er befiehlt den zurückgebliebenen Männern, Holz und Stroh ausserhalb der Stadt und um dieselbe aufzuthürmen. Es geschieht, und bald lodern von allen Seiten hohe Flammen der anbrechenden Morgenröthe entgegen; aber hinter den Flammen ruhen sicher die verschonten Häuser und Hütten; an Plünderung wird nicht gedacht. - Nach zweistündigem Brande wird ein Eilbote an den General abgeschickt, um Nachlaß zu bitten. Er kehrt mit dem Befehle zurück; daß die Stadt bis Mittag brennen müsse. Schleunig wird aller übrige Vorrath von Holz zur Unterhaltung des Feuers herbeigeholt, und das Gebälke von einigen öffentlichen Häusern (die niedergerissen wurden, um doch Ruinen zu hinterlassen) wird zu gleichem Zwecke verbraucht. Endlich schlägt die zwölfte Stunde, und giebt das Zeichen zum Abmarsche, der einem wahrhaften Triumphzuge gleicht; denn unter den Tausenden ist auch nicht Einer, der andere als Freudenthränen weint. Begleitet von den männlichen Einwohnern der Stadt, welche den Soldaten die Gewehre und Tornister nachtragen, sie mit ihren Danksagungen und Segenswünschen überschütten, gelangt der bunte jauchzende Haufe zum Kloster. Die von dem fernen Feuer erschreckten Greise, Weiber und Kinder stürzten ihm mit ängstlichen Fragen entgegen. Aber bald wird der fürchtende Zweifel zur fröhlichen Gewißheit, als sie vernehmen, daß der edle Hauptmann nicht ihr Leben allein, sondern auch ihre Häuser und Güter gerettet habe. Sie stürzen vor ihm nieder, sie
[ => Original lesen: 1835 Nr. 45 Seite 4]küssen ihm die Füße, die Kleider, die Hände; er kann sich der lebhaften Aeusserungen ihres Dankes kaum erwehren. Da tritt der Prior, ein ehrwürdiger Greis im Silberhaare mit einer Thräne im halbverloschenen Auge ihm entgegen, und alle weichen ehrfurchtsvoll zurück. "Edler Jüngling" - sagte er, - "indem er ihn mit zitternden Armen an sein Herz drückte, für deine That ist jeder Lohn zu klein, nur in deinem Busen findest du den Würdigen. Auch sind wir arm, und besitzen nichts, das wir dir anbieten könnten. Ich selbst habe nur noch dieses Kreuz von edeln Steinen, das ich als ein Zeichen meiner Würde auf der Brust trage. Nimm es, laß mich es dir umhängen, nicht als ein Geschenk, sondern als ein Andenken an die vergangene Nacht. Zwar zieren schon zwei andere Ehrenzeichen, Beweise deines Heldenmuthes, deine Brust; doch sey dies das dritte, das dir die Menschheit bietet, dir nicht minder werth. "Wehe dem Tapfern, der nicht menschlich ist!" Aber Segen über jeden Krieger, der fortfährt, Mensch zu seyn! Darum komme Gottes reichster Segen über dich, mein Sohn!" Der Hauptmann reißt sich tief erschüttert los, und kehrt mit seiner wackern Schaar in's Lager zurück. Aber wie ward ihm zu Muthe, als ihm des andern Morgens von einem Freunde in's Ohr geraunt wurde, daß der französische General schon von dem ganzen Vorgange unterrichtet sey! Das ganze Offizier=Corps war von diesem zur Tafel geladen. Von H.... durfte nicht fehlen. Er ging mit männlicher Fassung, und gestärkt von dem Bewußtseyn seiner guten That, einer, vielleicht entehrenden, Strafe entgegen. Der General empfängt ihn mit hohem Ernste, und winkt ihm in ein Nebenzimmer. Der Hauptmann folgt mit klopfender Brust. Sie sind allein. Der General ergreift seine Hand, blickt ihn mit feuchtem Auge eine Weile an, reißt ihn zu sich, umarmt ihn mit Heftigkeit, sagt nichts als: "Sie verstehen mich!" und kehrt mit ihm zur Gesellschaft zurück. - Wer möchte nicht so gefehlt, wer möchte nicht so gestraft haben? - Der Hauptmann schickte seinen Verwandten des Priors Kreuz, und schrieb dazu: "Es ist die einzige Beute, die ich in Spanien machte und machen werde." Die Familie verwahrte das Kreuz als einen Familien=Schatz. Wer hat einen bessern aufzuweisen?
Vermischtes.
Drei Ernten im Jahre.
Im Departement du Nord sollen mehre Proben mit einer neuen Waizengattung angestellt und alle gelungen sein; es wächst und reift derselbe innerhalb 70 Tagen. Manche Landwirthe glauben sogar, er wachse zu allen Jahreszeiten gleich gut, und wäre dies wirklich der Fall, so könnte man, wenn sich dieser Weizen acclimatisirt, drei Ernten im Jahre erhalten, und dabei soll er an Ergiebigkeit dem gewöhnlichen Weizen nicht nachstehen.
Brodt=Taxe der Stadt Schönberg
für den Monat November 1835.
Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
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Pfd. |
Loth. |
Qt. |
ein zwei Schillings=Strumpf |
1 |
18 |
- |
ein Schillings=Strumpf |
- |
25 |
- |
ein Sechslings=Semmel |
- |
12 |
2 |
ein Dreilings=Semmel |
- |
6 |
1 |
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: |
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ein 4 Schillings=Brodt |
4 |
2 |
- |
ein 2 Schillings=Brodt |
2 |
1 |
- |
ein Schillings=Brodt |
1 |
- |
2 |
ein Sechslings=Brodt |
- |
16 |
1 |
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt: |
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ein 4 Schilling=Brodt |
6 |
12 |
- |
ein 2 Schillings=Brodt |
3 |
6 |
- |
ein Schillings=Brodt |
1 |
19 |
- |
ein Brodt zu |
10 |
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soll kosten 61/4 Schillinge. |
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Bürgermeister und Rath.
Getraide=Preise in Lübeck |
vom 3. November. |
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Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner |
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66 |
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Roggen, Mecklenburger und Holsteiner |
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58 |
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Petersburger |
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66 |
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Gerste, Mecklenburger und Holsteiner |
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44 |
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Hafer, Mecklenburger und Holsteiner |
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38 |
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Erbsen, Brecherbsen |
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54 |
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Futtererbsen |
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- |
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Wicken |
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64 |
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Buchweitzen |
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30 |
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Winter=Rapsaat |
die Tonne |
25 |
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Sommer=Rapsaat |
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21 |
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Schlagleinsaat |
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17 |
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Gedruckt und verlegt von L. Bicker.
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