No. 9
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 27. Februar
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 9 Seite 1]

Vorladungen.

         Wir zum Waisengerichte Verordnete laden zur Richtigstellung der Verlassenschaft des allhier vor mehreren Jahren verstorbenen Bürgers und Ackermanns Peter Gramm alle diejenigen hiemit peremtorisch öffentlich, welche aus irgend einem erdenklichen Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche an solche Erbmasse zu haben vermeinen, und wollen, daß sie in dem ad profitendum et liquidandum auf

den vierten Mai dieses Jahres
angesetzten Termine, allhier vor uns zu Rathaus, Morgens 11 Uhr, erscheinen, ihre sothanen Ansprüche und Forderungen specifice anzeigen, auch sofort rechtsgenügend bescheinigen, widrigenfalls aber gewärtig zu seyn, daß sie damit unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, werden abgewiesen und praecludiret werden.
    Von dieser Anmeldungspflicht werden allein nur diejenigen Gläubiger von uns ausgenommen, deren Forderungen zu Stadtpfandbuch intabuliret sind, wenigstens haben solche eine Erstattung der Liquidations=Kosten nicht zu erwarten.
    Gadebusch am 29sten Januar 1835.

Zum Waisen=Gerichte Verordnete.      


Extractus proclamatis.

         Nach einem in den Mecklenburg=Schwerinschen Intelligenz=Blättern in extenso befindlichen Proclama ist, in Folge der Berufung des Riemermeisters Borgward hieselbst auf die Hohe Constitution vom 31. März 1812, Terminus ad liquidandum auf

den 11ten März 1835
und Terminus ad transigendum auf
den 4ten April 1835
respve. sub poena praeclusi et perpetui silentii, und des Beitritts zu den Beschlüssen der Anwesenden, praefigirt.
    Signatum Rehna den 20sten Decbr. 1834.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


         Wenn zur Liquidation etwaniger Ansprüche an den Nachlaß des hieselbst Kinderlos verstorbenen Productenhändlers Köpke aus Schuld oder Erbrecht Terminus auf

den 2ten März d. J. 11 Uhr
anberaumt worden ist, so werden alle diejenigen, welche an sothane Verlassenschaft aus irgend einem Rechtsgrunde in specie an das auf den Namen

[ => Original lesen: 1835 Nr. 9 Seite 2]

des defuncti zu Stadtbuch verzeichnete kleine Haus, Forderungen zu machen sich berechtiget halten, geladen, in praefixo zu erscheinen, ihre Ansprüche anzumelden und sofort zu verificiren co sub praejudicio pro omni comminato, daß sie später damit nicht werden gehört, vielmehr für immer werden abgewiesen werden.
    Cröpelin den 10. Januar 1835.

Großherzogliches Stadtgericht.
Röper.


         Auf Antrag der Erben des wailand Pensionairs Adolph Baumann zu Harst, werden alle diejenigen, welche an dem Nachlasse des Letzteren Ansprüche und Forderungen, sey's aus Erbrecht oder Schuld, zu haben vermeinen, zur bestimmten Angabe und zur sofortigen rechtsgenügenden Begründung derselben auf

Freitag den 29sten Mai d. J.
Morgens 11 Uhr, bei Strafe der Ausschließung und der Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, ein für allemal, mithin peremtorisch vor uns geladen.
        Dreilützow den 18ten Februar 1835.

Gräflich von Bernstorffsches Patrimonial=
Gericht hieselbst.


Verkaufs=Anzeigen.

         Die, mittelst der Ladungen vom 29. November 1834 auf den 21sten und 28sten Februar 1835 respec. zum Verkaufe der Büdnerei des Büdners Bruhn zu Börzow und zur Anmeldung aller Realansprüche an diese Büdnerei, so wie zur Ausübung des creditorischen Gleichgebotsrechts - anberahmten Termine werden hiedurch allen Inhalts wieder abgekündigt.
    Grevesmühlen den 12. Februar 1835.

Großherzoglich Amtsgericht.      


         Am Montag den 2. März soll im Kruge zu Carlow öffentlich meistbietend verkauft werden:

       zwei Pferde=Sielen, ein Reitsattel, ein Ackerwagen, zwei silberne Taschenuhren und einige Mannskleidungsstücke.
              Carlow den 19. Februar 1835.

Labann.      


Vermischte Anzeigen.

         Ein Kandidat der Theologie und Philologie, welcher Ostern d. J. sein bisheriges Engagement als Hauslehrer verlassen wird, sucht zu der Zeit eine anderweitige Anstellung.
      Verhältnisse gestatten ihm, um ein geringes Honorar sich nützlich zu machen. In der Musik ertheilt er keinen Unterricht. Ueber seine sonstigen Fähigkeiten besitzt er vortheilhafte Zeugnisse.
      Man bittet, das Nähere in Zuschriften inter der Adresse L. Ch. R., abzugeben in der Expedition dieser Blätter, gefälligst zu erfragen.


Der Storch.

         Dieser stattliche Vogel, zum Unterschiede von einer andern Art auch der weiße Storch, an manchen Orten Adebar, Klapperbein genannt, besucht Deutschland nur als Gast und Wanderer, der, wenn ihm das Klima nicht mehr gefällt, in wärmere Gegenden zieht. So wenig er bei uns, besonders in wasserreichen Gegenden, selten ist, so zeigt er sich doch am häufigsten in Holland, fehlt dagegen in England ganz, sodaß nur höchst selten ein verirrter dort angetroffen wird. In älteren Zeiten soll er jedoch hier gemein gewesen sein, wie aber bei uns mit Ausrottung der Wälder auch Auerochsen, Bären und andere Thiere verschwunden sind, so in England der Storch, als man die sumpfigen Gegenden austrocknete und in urbares Land verwandelte. Mit seinem langen Schnabel und Halse ist dieser Vogel schon gegen 3 F. hoch, eigentlich aber fast 4 F. lang, und wenn er die Flügel ausspannt, 7 F. breit. Er fällt schon von weitem in die Augen durch die schöne Röthe des Schnabels und der Beine, und die Weiße des ganzen Gefieders, von welcher die schwarzen Schwungfedern schon abstechen. In seinem ganzen Wesen zeigt er einen gewissen Anstand; langsam und stolz schreitet er auf den Wiesen oder im Sumpfe einher und noch schöner zeigt er sich im Fluge. Da schwimmt er

[ => Original lesen: 1835 Nr. 9 Seite 3]

gleichsam in den Lüften, fast ohne Flügelschlag, steigt so hoch, daß ihn das Auge kaum noch erspäht, und senkt sich, bald gleitend, bald in Kreisen schwebend, wieder herab. Steht er oder schläft er, so zieht er fast immer ein Bein in die Höhe, gleich dem Kranich und andern Vögeln, und birgt den Schnabel in den langen Halsfedern. Im Zorn, auf seinen Reisen und als Lockton für sein Weibchen läßt er ein eigenthümliches Klappern durch das Zusammenschlagen des Schnabels hören, da ihm eine eigentliche Stimme fehlt und nur die Jungen im Neste zischen.
        Dieser Wandervogel (Zugvogel), der in Afrika und Asien, hauptsächlich in Aegypten und Japan einheimisch (Standvogel) ist, verlebt seinen Winter auch oft schon in Spanien, kehrt aber zu uns im Frühjahr, meist im März zurück, um uns dann im August wieder zu verlassen. Immer erscheinen dann die Männchen zuerst und überhaupt alle einzeln, dagegen sich beim Abzug alle Störche einer Gegend mehr oder weniger zu größeren Gesellschaften zu vereinigen pflegen, und zuweilen, den Schwalben ähnlich, erst einige Tage vor der Abreise ihre Flügel zur weiten Reise versuchen. Sie mögen die Wanderung wol ohne auszuruhen vollbringen, denn man hat keine der aus nördlichern Gegenden kommenden als rastende beobachtet. Auch sorgen die Störche dafür, daß keine Schwächlinge die Reise antreten, wenigstens sieht man sie Flügellahme und Gezähmte dann mit argen Schnabelhieben verfolgen. Der Storch wird aber in Deutschland als halbes Hausthier betrachtet, er bezieht ja alljährlich sein altes Quartier wieder. Dies ist aber sein Nest. Er wählt zu seinem Bau hohe Dachforste, Schornsteine, Kirchthürme, seltner abgestumpfte Bäume und diese auch nur in der Nähe menschlicher Wohnungen, und der Bürger und Bauer, der wol noch im frommen Aberglauben von diesem Vogel sich mehr verspricht, als den Nutzen, den er gewährt, pflegt ihm die Arbeit durch ein altes Wagenrad zu erleichtern, welches an solcher passenden Stelle befestigt wird. Da trägt denn nun der Baumeister dürre Reiser und Dornen herbei und flicht sie, zwar nicht kunstvoll aber fest ineinander, bessert auch, ist diese Wohnung einmal fertig, sie jedesmal nach seiner Ankunft aus, und man will Storchnester von hundertjährigem Alter hier und da gefunden haben. Wol möglich, daß dann die Jungen der Alten Wohnung einnehmen, denn zahme Störche erreichen nur ein Alter von etlichen 20 Jahren. In dieses Nest legt das Weibchen zwei bis drei ockergelbe Eier, von der Größe der Gänseeier und brütet sie mit Beihülfe des Männchens in ungefähr vier Wochen aus. Mit größter Sorgfalt pflegen beide Aeltern die Jungen, und immer werden diese von Einem derselben bewacht, während das Andere Nahrung sucht und herbeiträgt. Diese besteht aus Fröschen, Eidechsen, Schlangen, Mäusen und Maulwürfen, für die Jungen; die Alten leben aber außerdem auch von Insekten, besonders Heuschrecken, Hummeln, Bienen, Schnecken, nehmen jedoch auch wol junge Wachteln und Lerchen, Schnepfen und andere Eier an, sowie kleine Fische, verschlucken indeß dabei manches Unverdauliche, wie denn der Naturforscher Götze in einem Storchmagen Glas=

[ => Original lesen: 1835 Nr. 9 Seite 4]

scheiben, Kirschkerne, sogar eine Federmesserklinge fand. Was her Storch von lebendigen Thieren verzehrt, drückt er erst zwischen dem Schnabel todt und bereitet es gleichsam vor, indem er Alles, auch die längste Schlange, ganz verschluckt. Eine außerordentliche Anhänglichkeit zeigen die Störche für ihre Jungen. Man erzählt, daß bei dem großen Brande in Delft in Holland ein Storch sein Nest nicht verließ, sondern sammt den Jungen verbrannte. Während der Schlacht von Friedland war ein Gehöft in der Nähe der Stadt von einer Bombenkugel angezündet worden und der Brand ergriff auch einen alten dürren Baum, auf welchem sich ein Storchnest befand. Das Weibchen brütete eben und wollte das Nest nicht verlassen, bis dies ganz von Flammen umgeben war, dann erhob es sich grade in die Luft und wenn es eine große Höhe erreicht hatte, stürzte es sich wieder mitten ins Feuer, als wolle es versuchen, seinen kostbaren Schatz zu retten. Aber endlich, umringt von Feuer und Rauch, fiel es in die Mitte des glühenden Nestes und fand seinen Tod. Die Jungen, wenn man sie halbflügge aus dem Neste nimmt, werden leicht so zahm, daß sie ihren Herrn gleich einem Hunde begleiten.
        Die Störche werden fast überall als Schützlinge betrachtet, da sie durch die Vertilgung mancher schädlichen Thiere, die ihnen zur Nahrung dienen, Nutzen gewähren. Die alten Aegypter hatten sogar Todesstrafe darauf gesetzt, wenn Jemand einen Storch tödtete, und noch jetzt werden sie in mehren Gegenden gleichsam als geheiligte Vögel in Ehren gehalten. Besonders aber stehen sie bei den Türken in Ansehen, und in Bagdad gewähren die Storchnester einen sonderbaren Anblick. Hier fehlt nämlich den Minarets oder Thürmen der Moscheen (Bethäuser) die Spitze, mit welcher sie zu Konstantinopel und anderwärts versehen sind; daher können die Störche hier leicht ihre Nester darauf bauen. Diese Nester sind mit dem Thurme ziemlich von gleichem Umkreise, und erscheinen gleichsam als Theile desselben, ist aber der hohe Vogel mit seinem langen Halse darin, so scheint er die Endspitze des Thurmes zu bilden.
        Viele Fabeln von Störchen sind ehemals verbreitet gewesen, werden auch wol noch hier und da geglaubt; dahin gehört, daß er im Schlamm überwintere, daß er ein Haus gegen Blitz und andere Unfälle bewahre, daß sein Wegziehen vom Hause Unglück bedeute, daß er bei entstandenem Feuer Wasser im Schnabel zutrage und dergl. mehr. Auch gebrauchten unsere Vorältern Allerlei vom Storch, z.B. Fett, Galle, als Arznei.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 24. Febr.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 58
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 47
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 44
Erbsen, Brecherbsen 70
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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