[ => Original lesen: 1833 Nr. 8 Seite 1] Vorladungen.
Nachdem die dem Erbenzinsmann Heinrich Luckmann zu Neu=Vorwerk bisher gehörige Erbenzinsstelle c. p. in vim executionis verkauft und für die (Summe von 225 Rthlr. N2/3. addicirt worden, so werden nunmehr
1. alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde dingliche Rechte an besagte Erbenzinsstelle c. p.;
2. alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche an das aufgekommene Kaufgeld der 225 Rthlr. zu haben vermeinen,
hiedurch peremtorisch geladen, solche ihre dinglichen Rechte und Ansprüche in dem hiezu
auf den 9ten März k. J.
Morgens 11 Uhr vor dem Lütgenhöfer Patrimonial=Gericht hieselbst anberahmten Liquidations=Termine einzeln und genau anzumelden, auch durch etwa in Händen habende Beweisthümer sofort klar zu machen unter dem endlichen Nachtheile des Ausschlusses und der Auferlegung eines ewigen Stillschweigens.
Ausgenommen von der Meldungspflicht werden ausdrücklich:
1) die Gutsherrschaft zu Lütgenhoff wegen aller derselben aus den normirenden Erbenzins=Kontracten zustehenden gutsherrlichen Rechte;
2) alle diejenigen Heinrich Luckmannschen Creditoren, deren Forderungen bereits zur Registratur dem Gerichte angezeigt worden,
wenigstens haben sie im Meldungsfalle einen Kosten=Ersatz nicht zu gewärtigen.
Grevismühlen im Lütgenhöfer Patrimonial=Gericht den 17. Decbr. 1832.
Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.
Extract.
In Folge eines in den Intelligenz=Blättern befindlichen Proclama, werden alle diejenigen, welche an die von dem Oeconomen Lange hieselbst dem hiesigen Bäcker Jacob Kindt verkauften, vorherigen Postfahrer Moormannschen, Grundstücke:
1) das Wohnhaus c. p. sub Nr. 82 des hiesigen Häuser=Katasters,
2) den Garten mit der darauf erbaueten Scheure sub Nr. 234 des Feldregisters,
3) das Ackerstück sub Nr. 281, - und
4) das Ackerstück Nr. 341 des Feldregisters
[ => Original lesen: 1833 Nr. 8 Seite 2]Ansprüche und Forderungen zu haben glauben, geladen, dieselben
am 28sten März d. J. Morgens 11 Uhr
auf hiesiger Rathsstube, sub praejuducio pro omni praeclusionis anzumelden und zu bescheinigen.
Rehna den 15. Januar 1833.
Bürgermeister und Rath.
Verkaufs=Anzeigen.
Zum freiwilligen öffentlichen Verkaufe des Schneider Wendtlandschen Hauses auf der Bäck, mit zubehörigen 2 Buden, 2 Gärten und einem Stück Acker von 1 Scheffel Einfall auf dem sogenannten Hühnerkamp, sind auf Antrag des Eigeners, Heinrich Christoph Wendtland, folgende Termine, als
1ster Termin auf den 12ten März,
2ter Termin auf den 25sten März und
3ter Termin auf den 15ten April
dieses Jahres, jedesmal Morgens 11 Uhr angesetzt, wozu demnach Kaufliebhaber mit der Bemerkung vor Gericht geladen werden, daß der Meistbietende im dritten und letzten Termine den Zuschlag erhalten wird. Die Bedingungen sollen im ersten Termine regulirt werden.
Zugleich werden antragsmäßig alle, welche dingliche Ansprüche an genannte Grundstücke zu haben vermeinen, zu deren Angabe und Rechtfertigung im 3ten Subhastations=Termine, sub poena praeclusi dadurch peremtorisch verabladet.
Decretum Schönberg den 21. Februar 1833.
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Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten= |
(L. S.) |
thums Ratzeburg. |
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Karsten. |
Reinhold. |
Die zum Schwanbecker Siechenhause gehörigen, an der Straße von Lübeck nach Dassow belegenen Ländereien, sollen
am 1sten April d. J.
auf der Amts=Stube zu Schönberg öffentlich meistbietend verkauft werden. Kaufliebhaber wollen sich daselbst, gedachten Tages, Morgens 10 Uhr einfinden, denen, nach vorgängiger Meldung beim Hauswirth Siebenmark zu Schwanbeck, die Ländereien vorgezeigt und daselbst die .Bedingungen mitgetheilt werden sollen.
Ratzeburg und Schönberg den 12. Januar 1833.
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Consistorial=Commission des Fürsten= |
(L. S.) |
thums Ratzeburg. |
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Genzken. |
Karsten. |
Am Montag den 25. Februar, Vormittags 10 Uhr, soll im Hause des Gastwirths Böckmann hieselbst ein brauner Wallach mit einem Bleß gegen baare Bezahlung, meistbietend verkauft werden.
Schönberg den 21. Februar 1833.
Stüve, Landreuter.
Das weiße Lamm und der Schwarze Bär.
[Erzählung.]
(Beschluß.)
[ => Original lesen: 1833 Nr. 8 Seite 3]Das weiße Lamm und der Schwarze Bär.
[Erzählung]
[ => Original lesen: 1833 Nr. 8 Seite 4]Das weiße Lamm und der Schwarze Bär.
[Erzählung]
G e t r a i d e = P r e i s e |
vom 19. Februar. |
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pr. Last contant in N2/3tel |
in |
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Lübeck |
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Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner |
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74 |
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Roggen, Mecklenburger und Holsteiner |
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62 |
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Petersburger |
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80 |
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Gerste, Mecklenburger und Holsteiner |
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39 |
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Hafer, Mecklenburger und Holsteiner |
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34 |
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Erbsen, Brecherbsen |
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60 |
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Futtererbsen |
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40 |
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Wicken |
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38 |
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Buchweitzen |
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36 |
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Winter=Rapsaat |
die Tonne |
14 |
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Sommer=Rapsaat |
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12 |
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Schlagleinsaat |
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14 |
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Köcksaat |
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4 |
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Gedruckt und verlegt von L. Bicker.
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