No. 73
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 18. September
1894
Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1894 Nr. 73 Seite 1]

Bekanntmachung.

          Auf die am 24. September d. J. zu eröffnende III. ordentliche Sitzungsperiode des Schwurgerichts zu Güstrow werden noch außerordentliche Sitzungen folgen, welche am

Montag, den 15. Oktober d. Js.

beginnen sollen.
                   Rostock, den 15. September 1894.

Der Präsident des Großherzoglich Mecklenb. Oberlandesgerichts.
In Vertretung: v. Maltzan.
                                                    W. Pöhl.


- Zur Swinemünder Flottenrevue hatte sich am Donnerstag eine nach vielen Tausenden zählende Zuschauermenge in Swinemünde zusammengezogen. Alle irgend verfügbaren Dampfer waren überfüllt, viele mußten sich begnügen, vom Lande aus Parade und Manöver anzusehen. Die Passagierflotte bestand aus gegen 40 Schiffen. Bei der Abfahrt der Manöverflotte nach Beendigung der Flottenparade setzte sich die "Hohenzollern" an die Sitze der übrigen Schiffe. Dabei gewährte der Uebergang aus der einfachen Kiellinie in Geschwaderformation einen besonders interessanten Anblick. Die Schiffe fuhren bald zu zweien, bald zu dreien oder vieren nebeneinander. Allgemeine Bewunderung riefen die Torpedobootflottillen hervor, welche blitzartig das Panzergeschwader umkreisten, sowie die überraschende Promptheit, mit welcher die auf dem Admiralschiff "Wörth" gegebenen Signale befolgt wurden. Auf den Vergnügungsdampfern, welche die Flotte begleiteten, erregten die großen Panzer, Klasse "Brandenburg" und "Wörth", welche zum erstenmale teilnahmen, die allgemeine lebhafteste Aufmerksamkeit. Während der Fahrt in die offene See blieb die "Hohenzollern" beständig dem Geschwader voraus. Ein Torpedoboot vermittelte den Verkehr zwischen der "Hohenzollern" und der Flotte. Die Kaiseryacht war von Vergnügungsdampfern umschwärmt, deren Insassen bei der Annäherung brausende Hurrahrufe ausbrachten." Als es klar wurde, daß die Flotte weiter hinaus in See fuhr, kehrten die Passagierdampfer nach und nach hierher zurück. Das Wetter war während der Flottenparade prachtvoll; abends wurde es etwas stürmisch.
- Der Kaiser fuhr am Donnerstag an Bord der "Hohenzollern" mit dem Manövergeschwader nach Saßnitz, wo die gesammte Flotte vor Anker ging.
- Bezüglich der am Freitag beginnenden Manöver ist den Berichterstattern der Bescheid zugegangen, daß wegen der durchaus erforderlichen Geheimhaltung niemand denselben beiwohnen dürfe.
- Wie Mailänder Blätter melden, hat Kaiser Wilhelm der Königin Margherita eine von ihm gedichtete und komponirte Cantate gewidmet und übersandt. Es ist eine im Stile der Minnesänger gehaltene Verherrlichung der Tugenden der Königin von Italien.
- Am Hofe zu Darmstadt wird für die nächste Zeit der Besuch des Großfürsten=Thronfolgers von Rußland erwartet. Seine Braut, die Prinzessin Alix, weilt zur Zeit dort.
- Der Kaiser von Rußland lebt jetzt streng nach den ärztlichen Vorschriften und beschäftigt sich mit Jagd, Reiten und Gymnastik. Sein Aussehen ist blühend und seine Stimmung vorzüglich. Die Ueberreizung der Nerven und die Uebermüdung sind völlig gehoben.
- Der Norweger Adolf Frith, der am 15. August von New=York in einem 40 Fuß langen und 9 Fuß breiten Boot "Nina" eine Fahrt über den atlantischen Ozean unternommen hatte, ist glücklich im Hafen von Queenstown (Irland) eingetroffen, obwohl das Boot von einem Dampfer unterwegs in recht trauriger Verfassung angetroffen worden war.
- Am Mittwoch hat in der Capelle zu Weybridge die Beisetzung des Grafen von Paris stattgefunden. Es waren so viele Royalisten zur Begräbnißfeier nach England gereist, daß sich die Einlegung eines Ergänzungszuges auf der Nordbahn nöthig gemacht hat. Zwei Eisenbahnwaggons waren mit Kränzen angefüllt. Wie Londoner Blätter melden, hat der Graf d'Haussonville seine Entlassung als Vertreter der Familie Orleans gegeben; der Herzog von Orleans sei entschlossen, die Leitung der Partei selbst zu übernehmen, unterstützt von einem aus jüngeren Elementen bestehenden Rath.
- Die "Kreuz=Zeitung" protestirt feierlichst gegen die Unterstellung, daß die konservative Partei an Unterwerfung unter den Willen des Kaisers denke. Der Kaiser habe sich mit seiner Rede an eine falsche Adresse gewendet. Der Adel, schreibt sie, als "geschichtspolitisches Gebilde" kann sich mit der Monarchie allerdings nicht in grundsätzliche Opposition setzen, weil beide innerlich untrennbar zusammenhängen und auf demselben Grund stehen. Indessen der Adel ist nicht die konservative Partei im Sinne der Gegenwart; zu ihr gehören zahlreiche Personen bürgerlichen Standes und andererseits folgen so manche Adelige einer liberalen Richtung. Die konservative Partei, wie sie sich heute darstellt, soll und will alle Stände des christlichen Volkes umfassen. Wenn sie sich als bloße Adelsvertretung betrachtete, würde sie den Gegnern unmittelbar in die Hände arbeiten, die sogar aus

[ => Original lesen: 1894 Nr. 73 Seite 2]

dem Bund der Landwirthe mit seinen 200000 Bauern eine "junkerliche Einrichtung" machen möchten u. s. w. Ferner veröffentlicht die "Kreuz=Zeitung" einen Artikel des bekannten Abg. v. Plötz, des Vorsitzenden des Bundes der Landwirthe, Herr v. Plötz nennt die Auslegungen der freisinnigen und der liberalen Presse der Rede des Kaisers taktlos und frivol, namentlich die Behauptung, daß der Kaiser sich mit den Agrariern auseinandergesetzt habe. Ein Kaiser habe sich mit keiner Partei auseinanderzusetzen, er stehe über ihnen; die Worte des Kaisers seien streng, mahnend, aber auch versöhnend und von den edelsten Absichten durchglüht. Das Vertrauen zu dem Kaiser hätten die Landwirthe nie verloren, sie hofften immer, daß er einmal ein erlösendes Wort sprechen und eine Wirthschaftspolitik einleiten würde, welche den schweren Alp von der deutschen Landwirthschaft nehmen werde; in allen agrarischen Reden, auch in den viel verleumdeten Artikeln Wangenheim's, sei Vertrauen zu dem Kaiser betont worden. Wenn die Noth und die Verzweiflung auch einmal einen drastischen Ausdruck gefunden habe, so gipfele das darin, daß das Vertrauen zu den Rathgebern des Kaisers verloren ginge. Die Gnadenbezeugungen des Kaisers unterlägen keiner Kritik; die agrarische Opposition, ob adelig oder bürgerlich, gelte nicht dem Kaiser, sondern der von Caprivi vertretenen Wirthschaftspolitik; an dem Ton und der Schärfe des Kampfes seien nicht die Agrarier, sondern die Vertreter der Reichsregierung schuld. Das Recht zur Opposition sei gesetzlich gewährleistet und kein Agrarier würde anders gehandelt haben, auch wenn ihm Belohnung in Aussicht stände; er würde nie das den Wählern gegebene Wort gebrochen haben. "Thue das, wer will, wir nicht!" Sklavische Kriecherei verlange der Monarch nicht. Unerschütterlich treu und opferbereit würden die Landwirthe in jeder Gefahr zum Kaiser stehen. Schließlich stellt Herr v. Plötz die Forderungen des Bundes der Landwirthe zusammen und betont, daß der Bund zum Kampf gegen die Socialdemokratie und Freisinn bereit sei.
- In Gormigen soll vom 1. Oktober ab der Pump beschränkt werden. Eine Anzahl dortiger Gastwirthe hat sich "zur Einschränkung der Borgwirthschaft und Beseitigung der durch dieselbe hervorgerufenen Mißstände" zusammengethan und sich vertragsmäßig auf folgende Punkte geeinigt: 1) Am Ersten eines jeden Monats wird dem Gast Rechnung über denselben und des vorhergehenden Monats verabreichten Mittagstisch übergeben. Diese Rechnung muß bis zum 10. des Rechnungsmonats bezahlt werden. Wird dieselbe bis zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlt, so wird der säumige Schuldner zum Mittagstisch nicht mehr zugelassen, auch dürfen andere Speisen und Getränke demselben nur noch gegen Barzahlung verabreicht werden. 2) Den sämmtlichen unterzeichneten Wirthen werden die Namen solcher vom Mittagstisch wegen Zahlungsverzuges ausgeschlossenen Gäste von dem betreffenden Wirth sofort mitgetheilt. Nach erfolgter Anzeige darf solchen Gästen Mittagstisch überhaupt nicht gewährt und anderweitige Speisen und Getränke auf Kredit nicht verabreicht werden, bevor der anzeigende Kollege wegen seiner Forderung befriedigt ist. 3) Im Fall der Zuwiderhandlung gegen §§ 1 und 2 unterwirft sich jeder der Unterzeichneten für den einzelnen Fall einer Konventionalstrafe von 500 Mk., welche nach Beschluß einer aus drei Mitgliedern bestehenden Kommission der unterzeichneten Wirthe zu milden Zwecken verwendet werden. 4) Bei Beginn des Mittagstisches werden dem Gast diese Bestimmungen nebst der voraufgegangenen Begründung zur Einsicht vorgelegt oder überreicht. 5) Sollte ein Gast aus besonderen Gründen eine abweichende Zahlungsfrist verlangen, so hat der betreffende Wirth sofort dies der bestimmten Kommission anzuzeigen. Diese beschließt über die Wichtigkeit der Gründe und die zu gewährende Frist. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. Oktober 1894 in Kraft. Die bis dahin entstandenen Verbindlichkeiten der früheren Mittagsgäste werden durch dieselben nicht berührt.
- Enttäuscht. "Liebst Du mich, Annchen?" - "O, Fritz!" - "Thust Du's, Annchen? Nur ein ganz klein bischen?" - "Nun, ja denn, Fritz." - "Und würde uns Dein Papa eine Wohnung einrichten, wenn ich Dich heirathe?" - "Ja, Fritz." - "Und mich zum Socius nehmen?" - "Ja, Fritz." - "Und würde Deine Mama nur dann kommen, wenn ich Sie einlade?" - "Gewiß, Fritz." - "Und Deine Geschwister gleichfalls?" - "Aber natürlich, Fritz." - "Und Dein Alter würde meine Schulden bezahlen?" - "Doch wohl, lieber Fritz!" - "Liebes Annchen, willst Du mich heirathen?" - "Nein, Fritz."


Berufs= und Gewerbezählung.

Dem deutschen Bundesrath ist eine Vorlage für eine neue Berufs= und Gewerbezählung am 5. Juni 1895 zugegangen. Da die Erläuterungen, mit denen der "Reichsanzeiger" diese Mittheilung begleitet, Bezug nehmen auf schwebende Fragen, mögen sie im Wortlaut hier folgen:
"Schon seit längerer Zeit ist der Wunsch nach Vornahme einer neuen Berufs= und Gewerbezählung hervorgetreten. Das Bedürfniß nach einer solchen wird nicht in Abrede zu stellen sein, wenn man bedenkt, daß seit der letzten Berufs= und Gewerbezählung, die am 5. Juni 1882 stattfand, die gewerblichen Berufsverhältnisse sich vielfach erheblich geändert haben. Aus Nachweisungen der Berufsgenossenschaften, aus der Dampfkesselstatistik u. s. w. wird gefolgert, daß in dem Jahrfünft 1886 bis 1891 die Zahl der hauptsächlich industriellen Arbeiterschaft im ganzen Reich um 1,4 Millionen oder um etwa 40 pCt., die Zahl der in der Eisen=Industrie und in der Textil=Industrie beschäftigten Arbeiter je um mehr als 100 000 und die der Bergarbeiter um nahezu 80 000 gewachsen sei. Sind diese Beobachtungen auch nur einigermaßen zutreffend, so ist schon hieraus ersichtlich, daß von einer neuen gewerbe= und berufsstatischen Aufnahme zum Theil vollständig neue Aufschlüsse über die Gestaltung des Erwerbslebens im Reich zu erwarten sind. Der Mangel an einem Ueberblick über die hierbei in Frage kommenden Verhältnisse macht sich bei dem weit zurückliegenden Zeitpunkt der letzten Aufnahme in einer Reihe von Beziehungen, sowohl bei den Arbeiten der Gesetzgebung, wie der Thätigkeit der Verwaltung mehr und mehr fühlbar. So würde es z. B. bei den gegenwärtig schwebenden Erörterungen über die Mittel, durch die die Landwirtschaft zu fördern sei, von Bedeutung sein, wenn man bis auf die neueste Zeit reichende Ermittelungen über das Zahlenverhältniß zwischen landwirthschaftlicher und industrieller Bevölkerung und über den Umfang und die Geschwindigkeit hätte, mit der die letztere auf Kosten der ersteren zunimmt. Auch für den weiteren Ausbau der auf dem Gebiete der Handwerkerpolitik liegenden Gesetzgebung wäre es von Werth, durch eine neue Zählung sich über die fortschreitende Entwicklung des Kleingewerbes zur Großindustrie und über das Vorhandensein handwerksmäßiger Betriebe Kenntniß zu verschaffen. Ferner läßt sich nur auf Grund einer neuen Berufszählung durch Feststellung der Zahl der versicherungspflichtigen Personen die Richtigkeit der Behauptung prüfen, daß für einen erheblichen Theil der zur Invaliditäts= und Altersversicherung verpflichteten Personen keine Beiträge gezahlt werden. Ferner macht sich bei der Ausführung der Gewerbeordnungsnovelle vom 1. Juni 1891 fortgesetzt das Fehlen einer neueren Berufs= und Gewerbestatistik fühlbar, wie denn auch für andere Verwaltungs= und gesetzgeberische Arbeiten neue zahlenmäßige Grundlagen nicht entbehrt werden können."


Anzeigen.

Antragsmäßig werden hiermit alle und jede, welche an den angeblich verloren gegangenen Hypothekenschein über die ad Fol. I der zweiten Hauptabtheilung des Hypothekenbuchs über die zu Lockwisch sub Nr. II belegene Vollstelle c. p. des Hauswirths Kröger eingetragene Cautions=Forderung des Hauswirths H. Maaß zu Lockwisch, sub cura des Müllers Creutzfeldt und des Büdners Lenschow daselbst, von 12 000 M. annoch Ansprüche und Forderungen haben möchten, hierdurch aufgefordert, solche spätestens in dem auf

[ => Original lesen: 1894 Nr. 73 Seite 3]

Montag, den 3. Dezember d. J.,
Vormittags 10 Uhr

anberaumten Termin vor unterzeichnetem Amtsgerichte, unter Vorlegung der bezüglichen Urkunden, anzumelden unter dem Rechtsnachtheil, daß die Kraftloserklärung des vorgehend bezeichneten Hypothekenscheins erfolgen wird.
Schönberg, den 12. September 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


In Sachen, betr. die Zwangsversteigerung der in Folge gestellten Antrages beschlagnahmten, der Ehefrau des Musikus Behnke, Elisabeth geborenen Wigger in Gr. Siemz gehörigen und daselbst belegenen Büdnerei c. p. steht vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an:
1) der Verkaufstermin auf

Dienstag, den 25. September 1894
Vormittags 11 Uhr,

2) der Ueberbotstermin auf

Dienstag, den 23. October 1894
Vormittags 11 Uhr.

Ferner ist ein Termin zur Anmeldung aller dinglichen Rechte und Ansprüche an das Grundstück, an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände (Zubehör) soweit sie nicht gesetzlich von der Anmeldungspflicht ausgenommen sind, zur Vorlegung der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel, sowie zur etwaigen Prioritätsausführung unter dem Nachtheile der Abweisung und des Ausschlusses auf

Dienstag, den 25. September 1894
Vormittags 11 Uhr

angesetzt.
Der Schuldnerin und den bei der Zwangsversteigerung betheiligten Gläubigern wird hiermit freigelassen, zu dem Zwecke einer endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen, deren Entwurf zwei Wochen vor dem Verkaufstermine auf der Gerichtsschreiberei I zur Einsicht der Betheiligten ausliegen wird, in dem letztgenannten Termine zu erscheinen, sowie innerhalb acht Tagen vor diesem Termine Vorschläge für die Verkaufsbedingungen einzureichen.
Schönberg, den 11. Juni 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.
                                                    W. Wetzel.


Antragsmäßig soll über die zu Lüdersdorf sub Nr. XI belegene Büdnerstelle c. p. des Arbeitsmanns Heinrich Werner daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, hiermit aufgefordert, ihre dinglichen Rechte und Ansprüche in dem auf

Montag, den 24. September 1894
Vormittags 10 Uhr

vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anstehenden Liquidationstermine anzumelden, widrigenfalls sie, soweit sie nicht gesetzlich von der Anmeldungspflicht ausgenommen sind, mit denselben sowohl gegen den jetzigen als auch gegen die zukünftigen Besitzer des Grundstücks präcludirt sein sollen. Ausgenommen von der Meldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 7. Juli 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


Decimalwaagen,                          
                          Tafelwaagen,
eiserne und messingne
                          Gewichte empfiehlt                                                    
                                                    Rud. Tietgen.


Gesucht zum 24. Oktober ein gewandter und zuverlässiger Pferdeknecht und ein Halbknecht.

Törpt.                                                     Schulze Lohse.


Habe Enten, d. Stck. 2,00 Mk., Bratgänse, per Pfund 0,60 Mk., abzugeben.

Lübseerhagen.                                                     Sim. Egert.


Alfenidewaaren

in Ia versilberter Qualität empfehle in nachstehender
reichhaltiger Auswahl, zu Geschenken besonders geeignet:

Butterdosen, Bisquitdosen, Fruchtschaalen, Fruchtkörbe, Visitkartenschaalen, Tafelaufsätze, Zuckerkörbe, Zuckerdosen, Caffeekannen, Rahmkannen, Caffeebretter, Leuchter, Obstmesserständer, Menagen, Butterkühler, Liqueurservice, Eiermenagen, Eiseimer, Schreibzeuge, Weinkannen etc. etc.
Ferner:
Tafelbestecke, schwer versilbert, Forken, Eßlöffel, Theelöffel, Terrinlöffel.
Monogramme und sonstige Gravierungen sowie Nachversilberungen abgenutzter Theile werden prompt und billigst besorgt.

                                                    Rud. Tietgen.


Lieben Sie

einen schönen, weissen, zarten Teint, so waschen Sie sich täglich mit:

Bergmann's Lilienmilch-Seife
von Bergmann & Co., in Dresden-Radebeul
(Schutzmarke: Zwei Bergmänner).

Bestes Mittel gegen Sommersprossen, sowie alle Hautunreinigkeiten. à Stück 50 Pfg. bei:

Apotheker Montag.


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Beste Sammlung klassischer und moderner Salonstücke für Klavier und Lieder mit Klavierbegleitung, Tänze, Märsche etc.,
Piecen für Violine, Flöte etc.
à Nummer 10 Pf. Probeexemplar und Katalog gratis und franco.
Adolf Kunz, Musikverlag.
Berlin, Neue Königstr. 19.


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      Tischlampen,
      Hängelampen,
      Küchen= und Flurlampen,
      Nachtlampen,
      Ampeln,
      Wandarmen,
      Hand=, Stall= und Wagenlaternen.

Dochte, Kuppeln und Cylinder
in allen Größen.
                                                    Rud. Tietgen.


Bahnhofs-Restaurant.
Mittwoch, den 19. d. Mts.:
Grosse Tafelkrebse,
wozu ergebenst einladet                                                     F. Richter.


[ => Original lesen: 1894 Nr. 73 Seite 4]

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Schönberg.                                                     Buchbinder.


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Echter Schweizerkäse Pfund 1,10 M.,
Tilsiterkäse Pfund 50 Pfennig (Mecklenburg).,
Limburger=Fettkäse Pfund 50 Pfennig (Mecklenburg).,
Romatour=Fettkäse Pfund 50 Pfennig (Mecklenburg).,
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                                                    Rud. Tietgen.


Landes-Krankenstation
am Petersberger Wege
empfiehlt sich namentlich zur Aufnahme von Reconvalescenten. Beste Verpflegung, Ausschank vorzüglichen Tafelbieres p. p.
Aufnahme Kranker, die an ansteckenden Krankheiten leiden oder gelitten haben, ausgeschlossen.


Theater in Schönberg.
Im Saale des Herrn J. Boye.
Dienstag, den 18. September 1894
Benefiz für Herrn Leon Schulz.
Bestes Lustspiel der Neuzeit.

Die Tochter Belials.
Preis=Lustspiel in 5 Akten von R. Kneisel.
                                                    Alex. Weymann.


Verloren auf dem Wege von der Kirche zum Bauhofsweg ein Korallenarmband. Gegen Belohnung abzugeben in der Exp. d. Bl.


Statt besonderer Meldung.

Nach Gottes unerforschlichem Rathschluß starb heute meine liebe unvergeßliche Frau und meiner Kinder liebevolle Mutter

Louise geb. Peters

im 44. Lebensjahr. Dies zeigen an mit der Bitte um stille Theilnahme die tiefbetrübten

                                                    A. Doll und Kinder

Schönberg, d. 17. Sept. 1894.
Beerdigung am Freitag, den 21. ds. M. nachmittags 2 Uhr.


Kirchliche Nachrichten.
Bußtag, den 19. September.

Frühkirche: Pastor Krüger.
Vormittagskirche: Consistorialrath Kaempffer.


Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg.
nach Lübeck:
9,59 Vorm. 12,18 Mitt. 3,12 Nachm. 7,32 Abends 11,57 Nachts.
nach Kleinen:
8,1, Morg. 10,25 Vorm. 12,44 Nchm. 5,43 Nachm. 8,54 Abends.


Viehmarkt in Hamburg.

Es kosten: kleine Schweine 53-55 M., große Schweine 53-55 M., Sauen 40-48 M., Kälber 65-75 M. per 100 Pfund.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1894 Nr. 73 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 73 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 18. September 1894.


Die Manöver

gehen zu Ende und mit ihnen die oft so schwere Last, welche die Einquartierung dem Bürger und Landmann auflegt, eine Last, welche ja einerseits von denen, welche mit Glücksgütern gesegnet sind, gern und willig getragen wird, andererseits aber auch oft weit über die Leistungsfähigkeit des Einzelnen hinausgeht. Immerhin erhält ja der Quartiergeber eine Entschädigung, die doch mindestens die Last sehr wesentlich zu erleichtern im Stande ist. Ueber diese Entschädigungen bestehen jedoch irrige Vorstellungen. Es ist daher gut, sowohl über die von den Militärbehörden zu leistende Vergütung wie über die gesetzliche Verpflichtung des Quartiergebers Klarheit zu verbreiten.
Man unterscheidet Marschverpflegung und Kantonnementsverpflegung. Erstere tritt ein, wenn sich der Truppenteil oder der Einquartierte auf dem Marsch befindet, letztere, wenn der Truppentheil als im Kantonnement (d. h. nicht auf dem Marsch) befindlich anzusehen ist. Zur Verabreichung von Verpflegung ist der Quartiergeber nur im ersteren Falle verpflichtet, und es werden für die Verpflegung im Voraus für das ganze Reich Vergütungen festgesetzt, die sich für jeden Mann und für die volle Kost einschließlich Brod auf mindestens 80 Pf. und für gewöhnlich höchstens auf 1 Mk. belaufen. Für dieses Jahr ist die Vergütung bei den derzeitigen Lebensmittelpreisen auf 80 Pf. festgesetzt. Wird nur ein Theil der Tagesverpflegung gefordert oder verabreicht, so ermäßigen sich die Preise entsprechend: für die Mittagskost 35 Pf., mit Brod 40 Pf., für die Abendkost 20 Pf., mit Brod 25 Pf., für die Morgenkost 10 Pf., mit Brod 15 Pf. Diese Gelder werden in jedem Marschquartier gegen Quittung der Gemeinden sofort bezahlt. Geringere Sätze oder gar gänzlicher Erlaß dürfen Niemandem zugemuthet werden.
Anders liegt es mit der Cantonnements=Verpflegung. Bei dieser besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Quartiergebers zur Verabreichung von Verpflegung. Vielmehr unterliegt diese einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Militärbehörde und Quartiergeber. Die Militärbehörde ist dabei aber an niedrigere Sätze, als sie für Marschverpflegung bezahlt werden, gebunden, sie beträgt für gewöhnlich 50-60 Pf. für den Kopf bei voller Tageskost. Kommt keine Vereinbarung zu Stande, so liefert die Militärbehörde den Mannschaften die Lebensmittel in Natur, d. h. die Mannschaften werden "ohne Verpflegung" einquartiert.
Während der Manöver besteht "Cantonnementsverpflegung"; nur bei den Märschen vor Beginn und nach Schluß der Uebungszeit und in einigen anderen Fällen tritt Marschverpflegung ein. Nun kommt es oft vor, daß die freiwillige Vereinbarung über die Höhe der Sätze in der Cantonnementsverpflegung sich zerschlägt, weil einerseits die Militärbehörden an die niedrigeren Sätze (50-60 Pf.) gebunden sind, andererseits die Quartiergeber der irrigen Ansicht sind, sie könnten die höhere Marschverpflegungsvergütung (80 Pf.) verlangen und weil sie meinen, die Militärbehörde wolle durch Preisdruck Ersparnisse erzielen. Die Folge ist, daß die Mannschaften "ohne Verpflegung" einquartiert werden und das ihnen von der Militärbehörde Gelieferte ins Quartier bringen. Wie oft nun kommt es vor - es ist dies ein erfreuliches Zeugniß von dem gastfreien Sinn der Bevölkerung, - daß der Quartiergeber dann noch aus eigenen Mitteln Manches hinzuthut, um dem Einquartierten eine reichlichere und bessere Kost, als sie aus dem von der Militärbehörde Gelieferten zubereitet werden könnte, zu verschaffen. Vielleicht sogar erwachsen hieraus dem Quartiergeber mehr Kosten, als wenn er sich gleich von vornherein mit dem von der Militärbehörde gebotenen Satz von 50-60 Pf. für die ganze Verpflegung einverstanden erklärt hätte. Wenn er dies gethan hätte, hätte er sicher sein Interesse besser wahrgenommen. Der Satz für die Cantonnementsverpflegung ist ja kein hoher, und die Kriegsverwaltung trägt sich mit dem Gedanken, auch für die Cantonnementsverpflegung etwa die Höhe der Marschverpflegung (jetzt 80 Pf.) einzuführen und alsdann die Quartiergeber zur Uebernahme der Verpflegung gegen eine solche Vergütung zu verpflichten. Versuche nach dieser Richtung werden jetzt beim VII. und X. Armeekorps gemacht. - Für Officiere kann auch schon jetzt nach Lage der Gesetzgebung in der Cantonnementsverpflegung derselbe Satz wie in der Marschverpflegung - nämlich 2,50 Mk. - beansprucht werden.
Hoffentlich werden diese Zeilen dazu beitragen, die noch vielfach herrschenden Mißverständnisse und irrigen Vorstellungen in diesem Punkt zu beseitigen. Unseren Soldaten aber wünschen wir, daß auch bei den diesjährigen Manövern wie bisher die höhere Militärbehörde Veranlassung haben möge, der Bevölkerung den Dank für die ihnen gewährte gute Aufnahme und Einquartierung auszusprechen.


- Schönberg. Der Lübecker Lehrerverein hat von dem Vorstand des Mecklenb.=Strel. Landeslehrervereins eine Einladung zu der hieselbst am 1. und 2. October stattfindenden XII. Hauptversammlung erhalten.
- Schon wieder hat der Tod der deutschen Gelehrtenwelt einen bedeutenden Vertreter entrissen: Am Sonntag ist Professor Heinrich Brugsch, der berühmte Aegyptologe, nach mehrjährigem Leiden dahingegangen.
- Eine Speisung von 7500 Mann der Garde wird am nächsten Sonnabend vor der Rückkehr der Truppen auf dem Bahnhof Dahmsdorf=Müncheberg stattfinden. Es handelt sich hierbei um eine Probevorführung einer militärischen Feldküche im großen Stil. Die Vorbereitungen sind bereits in vollem Gang. Da die Bahnhofswasserleitung untaugliches Wasser liefert, werden ganz neue artesische Brunnen gebohrt.
- Am Sonnabend abend erschoß sich in den Reben bei Ammerschweier im Elsaß ein junger Mann, nachdem er in sein Arbeitsbuch die Worte geschrieben hatte: "Arbeit finde ich nicht, betteln möchte ich nicht und stehlen will ich nicht." Ein Weinberghüter fand ihn noch lebend vor, doch trat der Tod alsbald ein.
- Ein furchtbarer Vatermord ist in Neuburg im bayr. Regierungsbezirk Schwaben verübt worden. Zwei Bauernsöhne überfielen im Stalle ihren Vater, Neumayer, erschlugen ihn, nähten die Leiche in einen Sack und warfen sie mit einer Fuhre Dünger in die Donau. Beide sind verhaftet.
- Der Redakteur des "Socialist", Weidner in Berlin, wurde wegen Gotteslästerung und Majestätsbeleidigung verhaftet.
- Der deutsche Anwaltstag in Stuttgart nahm Resolutionen an für schleunige Fertigstellung des bürgerlichen Gesetzbuches nach dem aus der zweiten Lesung hervorgegangenen Entwurf und gegen die geplanten Beschränkungen der freien Advokatur. Ein Antrag auf Befürwortung einer gesetzlichen Einfügung einer praktischen Vorbereitungszeit für die Rechtsanwälte wurde mit 91 gegen 61 Stimmen abgelehnt.
- Aus verschiedenen Schwarzwaldgegenden wird der erste Schnee gemeldet. Ebenso hat es am Dienstag auf dem Hochfeld bei Hohwald in

[ => Original lesen: 1894 Nr. 73 Seite 6]

den Vogesen, 1099 Meter über dem Meeresspiegel geschneit.
- Der Schaden des letzen Hagelwetters beträgt nach amtlicher Schätzung in der Gemarkung Konstanz 125 400 Mk., wovon auf die Reben 120 000 Mk. entfallen.
- Daß die Sozialdemokraten, und nur sie, berufen sind, die Welt zu verbessern und die Völker zu beglücken, dafür bringt fast jeder Tag einen neuen Beweis. Heute wird schon wieder von einem ungetreuen Vertrauensmann ihrer Partei berichtet: dem Kassierer der Augsburger Filiale der Buchbinder=Zentralkranken= und Begräbnißkasse in Leipzig, der nach Beraubung der Kasse flüchtig geworden ist.
- In den letzten Nächten hat, wie aus Hirschberg gemeldet wird, auf dem Hochgebirge ein großer Schneesturm gewütet. Auf dem Kamm ist vollständiger Winter; der Schnee liegt 1/2 Meter hoch, auf dem Koppenkegel noch höher.
- Die Hochseefischerei ist nach einer Nachricht aus Geestemünde gegenwärtig äußerst lohnend, die Fische sind durchweg groß und schön an Qualität und werden in großen Massen gefangen. Am Montag und Dienstag trafen dort allein 16 Dampfer ein und brachten ca. 360 000 Pfund Fische in die Auktionshallen. Der Versand an einzelne Truppenkörper nimmt stetig zu.
- Nach einer Mitteilung des "New York Herald" ist der Pariser Eiffelthurm an ein Syndikat verkauft worden, welches eine Weltausstellung in Baltimore plant.
- Die Dummen werden nicht alle. Der ledigen Magdalena Fersch war der Geliebte untreu geworden. In ihrem Kummer ging sie zu der Tagelöhnerin Hofmann von Weidenbach, die durch Kartenlegen schon öfters ihre Zweifel bezüglich der Treue ihres Geliebten bestätigt oder verscheucht hatte, und sprach diese um Hilfe an. Die Hofmann erklärte sich bereit, einen Zaubertrank herzustellen, der den Geliebten wieder zurückführen werde, nur koste dies Geld, denn sie brauche hierzu unter Anderem Menschengebeine, die nachts aus dem Kirchhof geholt werden müßten; auch ihre abgelegten Kleider müsse sie als Almosen geben. Das Schöffengericht hat die Hofmann wegen Betrugs zu zehn Tagen Gefängniß verurtheilt.
- In Llangyniew, Wales, starb dieser Tage der Patriarch Evan Baines, der dem kirchlichen Geburtsregister zufolge, 1788 geboren war, somit das hohe Alter von 106 Jahren erreichte.
- In London herrscht seit einer Woche sehr kaltes Wetter. Am Morgen des 6. Septbr. zeigte der Wärmemesser in London nur 39° Fahrenheit (= 4° Celsius). Einen so kalten Tag hat es seit zwanzig Jahren im September in der britischen Hauptstadt nicht gegeben. Vielleicht ist der kalte September ein Vorbote eines kalten Winters.
- Die nun seit 11 Wochen Streikenden schottischen Bergleute müssen ihr unsinniges Unternehmen schwer büßen. Die Beihilfe, die ihnen von ihren englischen Collegen wird, verschlägt bei der Masse, unter die sie zur Verteilung gelangt, wenig. Am Sonnabend wurden die von Northumberland und Durham eingegangenen Beiträge in Glasgow vertheilt. Jeder Streiker erhielt 2 Shilling 2 Pence, also eine Kleinigkeit mehr als 2 Mark. Durchschnittlich hat jetzt jeder Streiker während des elfwöchigen Ausstandes 1 Schilling 5 Pence wöchentlich bekommen. Das unter solchen Verhältnissen entstandene Elend braucht nicht geschildert zu werden.
- Die schottischen Bergleute beschlossen, die Arbeit bei der alten Gehaltshöhe wiederaufzunehmen, falls die Besitzer einen Ausgleichsrath binnen 6 Wochen ernennen.
- Zur Feier des dreihundertsten Jahrestags der Geburt Gustav Adolfs als eines nationalen Festtages fordert König Oscar von Schweden in einem offenen Brief das schwedische Volk auf.
- Aus Anlaß der jetzt in Wien stattfindenden Bienen=Ausstellung erhält das "Neue Wiener Tageblatt" von einem Fachmann folgende Zuschrift: In der ganzen Bienenliteratur und auch in "Brehm's Thierleben" gilt es für ausgemacht, daß ein Bienenvolk stets nur eine einzige Königin enthält und daß diese Königin keine zweite im Stock neben sich duldet, sondern eine solche Rivalin auf Tod und Leben bekämpft. Nun denken sie sich das heitere und angenehme Erstaunen der Bienenzüchter, als da der Oberlehrer Ernst Gatter aus Simmering ein Bienenvolk ausstellte, welches die obige für unumstößlich gehaltene Theorie Lügen straft! Denn dieses Naturwunder von einem Stock enthält nicht eine, sondern zwei Bienenköniginnen und es waltet zwischen beiden Herrscherinnen sogar das beste Einvernehmen! Dr. Dzierzon, der 83jährige Großmeister der Bienenzucht, stand und saß nebst vielen anderen Autoritäten eine Stunde lange vor dem Stock und bewunderte mit größtem Interesse dieses Naturspiel. Die beiden Königinnen nähern sich einander ohne Aufregung, ja am Donnerstag, den 6. d. M., liebkosten sich dieselben und gingen dann, begleitet von ihrem Hofstaat, wieder friedlich auseinander. Der erste Vicepräsident Wilh. Vogel hat dieses Ereigniß sofort an Ort und Stelle zu Papier gebracht und durch angesehene Augenzeugen bestätigen lassen.
- In Rom hat es am Montag nach Verlauf von vier Monaten endlich wieder einmal eine Viertelstunde lang geregnet!
- Zwischen zwei Fechtmeistern, Fodor und Strakay, fand in Pest infolge eines Zeitungsstreits ein Säbelduell unter den schwersten Bedingungen ohne Bandagen statt. Beim dritten Gang versetzte Fodor, welcher selbst zu gleicher Zeit einen Flachhieb ins Gesicht erhielt, Strakay ein schweren Kopfhieb, welcher dem Letzteren den Schädel bis zur Nase spaltete.
- In der Menagerie Leroux in Luxemburg zerriß der Königstiger die Tochter des Thierbändigers und verwundete letzteren schwer.
- In Orleans legten am Donnerstag der deutsche Militär=Attaché Oberstlieutenant von Schwartzkoppen und der Hauptmann im französischen Generalstab, Danton, am Denkmal der 1870 Gefallenen des deutschen und französischen Heeres Lorbeerkränze nieder.
- Das Freiumherlaufenlassen von bissigen Hunden ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, als Uebertretung aus § 367 Z. 11 Str.=G.=B. zu bestrafen. "§ 367 Z. 11 Str.=G.=B. verlangt nicht, daß die bösartigen Thiere wilde sein müßten, sondern deutet, indem er beide Arten von Thieren (wilde und bösartige) unterscheidet, darauf hin, daß unter den bösartigen auch zahme und gezähmte zu verstehen sind. Es fallen deshalb auch Hunde unter diese Vorschrift. Sie können als "bösartig" angesehen werden, wenn sie wieder die Natur ihrer Art schädlich sind."
- In den deutschen Münzstätten sind im Monat August an Goldmünzen 12 173 220 Mark, Silbermünzen 881 490 Mk., Nickelmünzen 78 192,05 Mark, Kupfermünzen 34 062,48 Mark ausgeprägt worden, sodaß sich jetzt im Ganzen in Umlauf befinden an Goldmünzen 2 815 477 295 Mk., Silbermünzen 473 125 122,50 Mark, Nickelmünzen 52 217 178,40 Mk., Kupfermünzen 12 566 419,26 Mark.
- Was ist ein Stammtisch? Ein Stammtisch ist ein bestimmter Tisch in einem bestimmten Winkel, an dem zur bestimmten Stunde bestimmte Gäste auf bestimmten Plätzen sich niederlassen, um bei Vertilgung einer bestimmten Menge eines bestimmten Getränkes aus bestimmten Gläsern über bestimmte Themata zu sprechen, um dann zur bestimmten Stunde aufzubrechen, weil man zur bestimmten Zeit zu Hause erwartet wird.
- Die Vorliebe der Neger, sich berühmte Namen zu geben, ist bekannt. In dem Polizeibericht einer Stadt in Kentucky hieß es kürzlich: Benjamin Franklin wurde gestern wegen Hühnerdiebstahls ausgepeitscht. Thomas Jefferson wurde wegen Vagabondierens eingelocht. John Wesley wurde bei einem Einbruch in einen Laden ertappt. George Washington hat jetzt seinen Prozeß wegen Brandstiftung zu bestehen. Napoleon Bonaparte erhielt zehn Tage Gefängniß, weil er eine Ziege gestohlen hat.


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