No. 25
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 30. März
1894
Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1894 Nr. 25 Seite 1]

Bekanntmachung.

          Das diesjährige hiesige Musterungsgeschäft wird in folgender Weise

in Schönberg
im Boye'schen Gasthofe

abgehalten werden:

1. Montag, den 16. April,
Morgens präcise 10 1/2 Uhr.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Ortschaften:

Bäck, Bardowiek, Bechelsdorf, Blüssen, Boitin=Resdorf, Gr. Bünsdorf, Kl. Bünsdorf, Campow mit Hoheleuchte, Carlow, Cronscamp, Demern (Hof und Dorf nebst Röggeliner Ziegelei), Dodow, Domhof Ratzeburg, Duvennest, Falkenhagen, Grieben, Hammer, Herrnburg, Horst, Kleinfeld, Klocksdorf, Kuhlrade, Lankow, Lauen, Lenschow, Lindow, Lockwisch (Hof und Dorf), Lübseerhagen, Lüdersdorf, Mahlzow, Mannhagen, Mechow (Hof und Dorf Wietingsbäck), Menzendorf (Hof und Dorf), Gr. Mist, Kl. Mist, Gr. Molzahn, Kl. Molzahn, Neschow mit Maurin=Mühle, Neuhof, Niendorf, Ollndorf, Palingen, Panten, Papenhusen, Petersberg, Pogez, Rabensdorf (Hof und Dorf), Raddingsdorf, Retelsdorf, Rieps, Rodenberg, Römnitz, Rottensdorf, Gr. Rünz, Kl. Rünz, Rüschenbeck, Rupensdorf.

2. Dienstag, den 17. April,
Morgens präcise 9 Uhr

Musterung der Militärpflichtigen aus den Ortschaften:

Sabow, Samkow, Schaddingsdorf, Schlagbrügge, Schlag=Resdorf mit Perückenkrug, Schlagsdorf (Hof und Dorf mit Heiligeland), Stadt Schönberg, Bauhof Schönberg, Schwanbeck, Selmsdorf (Hof und Dorf mit Hohemeile), Gr. Siemz, Kl. Siemz, Stove (mit Meierei Röggelin), Schbrg.=Sülsdorf, Schlag=Sülsdorf, Teschow, Thandorf, Törpt, Torisdorf, Wahlsdorf, Wahrsow (Hof und Dorf), Walksfelde, Wendorf, Westerbeck, Zarnewenz (Hof und Dorf), Ziethen.

3. Mittwoch, den 18. April,
von Morgens präcise 8 Uhr an,

Loosung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1874.
          Das Nichterscheinen zur Loosung hat keine Nachtheile zur Folge, für die dazu nicht Erscheinenden wird durch ein Mitglied der Ersatzkommission geloost.
          Zur Musterung haben sich bei Vermeidung der im § 26. 7, der Wehrordnung angedroheten Strafen zu gestellen:

alle im Jahre 1874, sowie alle in früheren Jahren geborenen Militairpflichtigen ohne endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht, sofern sie nicht von der Gestellung ausdrücklich entbunden sind:
          Sämmtliche Militairpflichtige haben ihre Geburtsscheine, sowie die Militairpflichtigen der älteren Jahrgänge außer den Geburtsscheinen ihre Loosungsscheine mitzubringen.
          Die im hiesigen Fürstenthum gebürtigen und außerhalb ihres Geburtsortes sich aufhaltenden Militairpflichtigen haben sich mit den Militairpflichtigen ihres Geburtsorten zu stellen.
          Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein beglaubigtes ärztliches Attest einzureichen.
          Reklamationsgesuche auf Zurückstellung vom Militairdienst wegen häusliche Verhältnisse pp. sind rechtzeitig bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden anzubringen. Behauptete Erwerbsunfähigkeit muß durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermin bestätiget werden; es sind daher die aus der angeführten Veranlassung reclamirenden Angehörigen eines Militairpflichtigen zum persönlichen Erscheinen vor der Ersatzcommission verpflichtet.
          Etwaige zur seemännischen oder halbseemännischen Bevölkerung gehörende Militairpflichtige (§ 23 der Wehr=Ordnung) haben sich im Musterungstermine über ihre gewerbliche Qualification durch Vorlegung von Seefahrtsbüchern u. s. w. zu legitimiren.

[ => Original lesen: 1894 Nr. 25 Seite 2]

          Die Beorderung der Militairpflichtigen zur Musterung ist Sache der Ortsvorsteher. Die mit Führung der Rekrutirungsstammrollen betrauten Personen haben zum Musterungsgeschäft mitzuerscheinen. Die Stammrollen werden von hier aus im Musterungstermin zur Vorlage gebracht werden.
          Die Ortsvorstände werden noch besonders auf ihre Verpflichtung hingewiesen, die nach Aufstellung der Stammrollen zuziehenden fremden, sowie die das hiesige Fürstenthum verlassenden Militairpflichtigen zwecks Berichtigung der Listen sofort hierher namhaft zu machen oder dieselben zur persönlichen Anmeldung oder Abmeldung hierherzuweisen.
          Im Anschluß an das Musterungsgeschäft und zwar am Mittwoch, den 18. April wird die Classificirung der für einen Mobilmachungsfall auf Zurückstellung Anspruch erhebenden Mannschaften der Reserve, Marine=Reserve, Landwehr, Seewehr, Ersatzreserve und Marine=Ersatzreserve, sowie des ausgebildeten Landsturms II. Aufgebots stattfinden, die gemäß §. 123 der Wehrordnung ihre Gesuche rechtzeitig vorher eingebracht haben müssen. Die betreffenden Mannschaften haben zu dem bezeichneten Termin zu erscheinen.
          Schönberg den 13. März 1894.

Der Civilvorsitzende der Ersatz=Commission
des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
Cl. v. Oertzen.
                                                    Köppen.


Antragsmäßig soll über die zu Sabow sub Nr. 1 belegene Schulzenstelle c. p. des Schulzen Heinrich Grevsmühl daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen, und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Dienstag, den 24. April 1894
Vormittags 10 Uhr

vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anstehenden Liquidationstermin anzumelden, widrigenfalls sie, soweit sie gesetzlich nicht von der Anmeldungspflicht ausgenommen sind, mit ihren dinglichen Ansprüchen sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer des Grundstücks präcludirt sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 30. Januar 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


Holz=Auction Nr. 28.

Am Mittwoch, den 4. April, Morgens 10 Uhr, sollen im Kruge der Ww. Krellenberg=Carlow bei freier Concurrenz nachstehende Holzsortimente öffentlich meistbietend verkauft werden.

1. Aus Gr. Rünzer Zuschlage.

      4 1/2 Fuder fichten Durchforstungsholz I. u. II. Cl.

2. Aus Carlower Holze.

      3 Rmtr. aspen Knüppel.
      9 Rmtr. fichten Kluft, Olm u. Knüppel.
      8 Rmtr. lärchen Knüppel.
      1 Fuder kiefern Durchforstholz II. Cl.
      7 1/2 Fuder fichten Pollholz.

3. Aus dem Röggeliner Holze.

      8 Rmtr. eichen Kluftholz.
      2 Fuder eichen Pollholz.
    22 Stück buchen Blöcke = 26,33 Festmtr.
  335 Stück buchen Kluft I., II u. Olm.
    70 Fuder buchen Pollholz.
    23 Rmtr. kiefern Kluftholz.
      3 Rmtr. fichten Olm.
      6 Fuder nadelholz Pollholz.
Schönberg, den 27. März 1894.

                                                    Der Oberförster, C. Hottelet.


Holz=Auction Nr. 28.

Am Donnerstag, den 5. April, Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Lenschow zu Selmsdorf bei freier Concurrenz nachstehende Holzsortimente öffentlich meistbietend verkauft werden:

Aus den Hohemeiler Tannen.

          2 Rmtr. birken Knüppel.
          1 Fuder birken Durchforstholz II. Classe.
ca. 100 Rmtr. kiefern Kluft.
      440 Rmtr. kiefern Knüppel.
        18 Rmtr. kiefern Rodestämme.
  51 1/2 Fuder kiefern Durchforstungsholz I., II. u. III. Classe.
Das mit Namen bezeichnete Kluftholz ist verkauft.
Im Uebrigen ist nähere Auskunft auf der Försterei Hohemeile zu erhalten.
Schönberg, den 28. März 1894.

                                                    Der Oberförster, C. Hottelet.



Holz=Auction Nr. 28.

Am Freitag, den 6. April, Morgens 10 Uhr, sollen beim Krüger Thies zu Ziethen bei freier Concurrenz nachstehende Holzsortimente öffentlich meistbietend verkauft werden.

1. Aus dem Garrenseerholze.

    4 Rmtr. buchen Knüppel.
    8 Rmtr. kiefern Kluft.
    9 Rmtr. nadelholz Knüppel.

2. Aus dem Bahlen.

110 Rmtr. buchen Kluft I., II. u. Knüppel.
270 Rmtr. kiefern, fichten Kluft u. Knüppel.

3. Aus dem Lanckowerholze.

    1 Rmtr. aspen Knüppel,
  94 Rmtr, kiefern, fichten Kluft u. Knüppel.
Schönberg, den 28. März 1894.

                                                    Der Oberförster, C. Hottelet.


Holz=Auction
im Vitenser Forste
Schutzbezirk Woitendorf
am Montag den 2. April 1894 unter den an Ort und Stelle zu verlesenden Verkaufsbedingungen über:

    4 eichen Drümme 6-10 m lg. 76-80 cm breit.
    9 eichen Drümme 9-20 m lg. 26-40 cm breit.
  60 Rmtr. buchen Kluft II. Kl.
  20 Rmtr. buchen Knüppel II. Kl.
100 Rmtr. buchen Ausschuß.
300 Rmtr. buchen Buschholz
200 fichten Drümme 12-20 m lg. 14-26 cm br.
200 fichten Stangen (Wese=, Leiterbäume, Schleete.)
Versammlung Morgens 9 Uhr beim Forstgehöft zu Woitendorf.
Vitense, den 24. März 1894.

                                                    Wiegandt,
                                                    Großherzogl. Revierförster.


Realschule.

Die Aufnahmeprüfung beginnt

Montag, den 2. April, morgens 10 Uhr.

Die aufzunehmenden Schüler haben ihren Taufschein, Impf= oder Wiederimpfschein und ein Abgangszeugniß der bis jetzt besuchten Schule, bezw. ein Zeugniß über den zuletzt empfangenen Unterricht mitzubringen.

Direktor W. Ringeling.


Alle Herrn, welche sich für eine bei der Rückkehr des Herrn Dr. Dethloff zu veranstaltende kleine Feier interessieren, werden ergebenst gebeten, sich

am Dienstag, 3. April, abends 8 Uhr,

in Spehrs Hotel einfinden zu wollen.       X


[ => Original lesen: 1894 Nr. 25 Seite 3]

Knaben-Bürgerschule

Die Aufnahme neuer Schüler findet

Montag, den 2. April, morgens 9 Uhr,

im Realschulgebäude statt.
Vorzulegen ist der Impfschein und von den nicht in Schönberg geborenen Kindern auch Geburts= und Taufschein.

Direktor W. Ringeling.


Schulanzeige.

Das neue Schuljahr für die

Bürger-Mädchenschule

beginnt am Montag, den 2. April. An diesen Tage findet morgens 9 Uhr die Aufnahme neuer Schülerinnen statt. Jede neu eintretende Schülerin hat einen Tauf= und Impfschein vorzulegen. Der Unterricht beginnt am Dienstag, den 3. April, morgens 8 Uhr.
Schönberg, den 23. März 1894.

                                                    Der Rektor: Schinn.


Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß wir Herrn Karl Brüchmann, Kaufmann in Schönberg, eine Agentur unserer Abtheilung für Unfall=Versicherung übertragen haben.
Rostock, März 1894.

Providentia,
Frankfurter Versicherungs=Gesellschaft.
Die General=Agentur
Gustav Scharlau.


Den geehrten Damen Schönbergs und Umgegend empfiehlt sich als

Schneiderin

in und außer dem Hause.

                                                    Hermine Wulf.
                                                    Lübeckerstraße 230 I.


Gesucht zum 1. Mai ein                          
Kochlehrling
gegen Kostgeld.                                                    
                          Restaurant F. Siebels, Lübeck,
                          Johannisstraße 6.


Zu Ostern wird auf Hof Kl. Rünz                          
ein Stubenmädchen
und Draußenmädchen gesucht.                                                    
                                                    L. Rusch.


Gesucht zum 1. Mai ein junges                          
Mädchen,
das die bürgerliche Küche erlernen will.                                                    
Lübeck.                                                     Jul. Burmeister.
                                                                  (Wilkens Gasthof.)


Gesucht zu Ostern ein                          
Kuhfütterer
Lockwisch.                                                     J. Kröger.


250 Pfd. Rothklee und 100 Pfd. Rheygras, sowie 3 kalbige Starken
hat abzugeben                                                    
                                                    Kaiser=Stove.


Wegen Kränklichkeit des jetzigen Pächters soll die

Windmühle

in Selmsdorf zu nächsten Johannis neu verpachtet werden.
Näheres bei

                                                    Krickhuhn in Lübeck.


Eine geräumige

Wohnung

ist zu Michaelis d. J. Sabowerstraße 21 zu vermiethen.


Bienen=Verkauf.

Unterzeichneter beabsichtigt noch einige Stock Bienen in Körben zu verkaufen, selbige sind ausgezeichnet volkreich und schwer. Auch habe noch ca. 200 Pfd. ff. Schleuderhonig abzugeben.

Petersberg.                                                     J. Freitag.


Für Imker.

Zu Kauf gesucht ein weiselloser Stock. Off. unter W. befördert die Exp. d. Bl.


Gartengeräthe
als
Gußstahl=Spaten,
Schaufeln,
Forken,
Harken in allen Größen,
Hacker,
Grabeforken,
Steigstoßer,>
Heckenscheeren,
Rebenscheeren,
Raupenscheeren,
Garten= und Oculirmesser,
Baumsägen,
Spargelstecher,
sowie                                                    
Spatenstiele
empfiehlt billigst                                                    
                                                    Rud. Tietgen.


Empfehle                                                    
feinen Kümmel,
70 Pfg. pro Flasche.
                                                    Bernh. Drenckhahn.


Lasse meinen schweren Hengst, gefallen vom Nording, decken. Deckgeld 12 Mark.

Mechow.                                                     Stamer.


Sämereien der bekannten Samenhandlung Ernst u. v. Spreckelsen hält vorräthig und empfiehlt

                                                    H. Schreep,


Sehr schöne Zwiebeln, Wurzeln, rothe Beeten, Petersilienwurzeln
verkäuflich                                                     Flachsfabrik Schönberg.


Bruteier,
schwarze Minorka Stck. 25 Pfg.
Schönberg.                                                     W. Maack.


Verzinkte Drathgeflechte,
verzinkt u. rohen Koppeldraht,
Stacheldraht,
verzinkten Dachdraht,
zum Binden und zum Nähen,                                                    
Schächtedraht,
Drahtstifte,
Krampen
empfiehlt zu äußerst billigen Preisen                                                    
                                                    Rud. Tietgen.


Garten=Sämereien,
frisch und keimfähig bei                                                     H. Brüchmann.


Tanzunterricht.

Der Kursus beginnt Mittwoch, den 4. April in Boyes Lokal. Die erste Lektion für alle Eleven um 6 Uhr.

                                                    Hochachtungsvoll
                                                    W. Lorenz.


Am zweiten Ostertage ein

Geldstück

gefunden. Der rechtmäßige Eigentümer kann dieses gegen Erstattung der Insertionskosten abholen vor der Sabowerstraße Nr. 23.


[ => Original lesen: 1894 Nr. 25 Seite 4]

Baugewerk-, Maschinen- und Mühlenbau-Schule
Neustadt in Mecklenburg. Auskunft durch den Director Jentzen.


Gewinnliste der Pflüge
Nr. 184 Pflug Nr. 1.
Nr.   89 Pflug Nr. 2.
Nr. 556 Pflug Nr. 3.
Nr. 220 Pflug Nr. 4.
Gr. Siems.                                                     F. Reebs.


Allgemeine Sterbekasse.
General=Versammlung
am Sonntag, den 1. April, Nachmittags 3 Uhr,

bei Herrn Gastwirth Boye.
                          Tagesordnung:
          1. Rechnungsablage.
          2. Vorstandswahl.
          3. Sonstiges.
Um recht zahlreichen Besuch bittet

                                                    Der Vorstand.


Kriegerverein f. d. Fürstenth. Ratzeburg.

Unser Kamerad Hr. Oldenburg aus Kl. Mist ist heute gestorben. Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 31. d. Mts., Mittags 12 Uhr, in Herrnburg statt.
Angetreten wird Morgens 9 1/4 Uhr vor dem Vereinslokale.
Schönberg, den 29. März 1894.

                                                    Der Vorstand.


Fleischer-Innung zu Schönberg.
Montag, 2. April 1894,
Nachmittags 3 Uhr,
Innungsversammlung

im Innungslokale, wozu die Mitglieder hierdurch eingeladen werden.
                          Tagesordnung:
    1. Erledigung der Quartalsangelegenheiten.
    2. Besprechung über Verbandsangelegenheiten.
Schönberg, 29. März 1894.

                                                    Der Vorstand.


Am Sonntag, den 1. April,
Concert (Streichmusik),

im großen Saale des Herrn Gastwirth Boye, wozu ein geehrtes hiesiges, sowie auswärtiges Publikum freundlichst eingeladen wird.

Entree à Person 50 Pfg.       Familie 75 Pfg.
Anfang 1/2 8 Uhr.
Schönberg, den 28. März 1894.         
                                                    Die Vereinsmusiker.


Der Sommer in Sicht.

Einem hochgeehrten Publikum von Stadt und Land besonders den werten Schönbergern, welche die Gemütlichkeit lieben und im Laufe des nahenden Sommers ausfliegen werden

- In der schönen Natur, -
- Durch Wald und Flur -

empfehle mein Lokal mit Garten als

gemütlichen Erholungsplatz.

Um das in meinem Betriebe begonnene Werk "Zur Gemütlichkeit" mehr zur Vollendung zu bringen, bitte auch die hochgeehrten Herren Lehrer und Vereinsvorstände mich durch den Besuch der Schulen resp. Vereine in meinen Arbeiten unterstützen zu wollen.

Ergebenst                          
J. Wienck.

NB. Bei großen Gesellschaften wird höfl. um vorherige Anmeldung gebeten.

                                                    D. O.


Rudolph Tietgen.
Johanna Tietgen geb. Ohms.
Vermählte.
Schönberg, den 27. März.                          


Es hat Gott dem Allmächtigen gefallen, am 26. d. Mts., Vorm. 11 Uhr unsern kleinen lieben

Hans

im Alter von 2 Jahren zu sich in sein Himmelreich zu nehmen.
Um stilles Beileid bitten die tiefbetrübten Eltern und Grosseltern.

Im Namen der Hinterbliebenen:
Mahlzow.                                                     Wilh. Ollrogge.

Die Beerdigung findet am 30. März, Nachmittags 3 Uhr statt.


Am 29. März morgens um 3 1/2 Uhr machte Gott der Herr dem schweren Leiden unseres lieben Sohnes, Bruders und Schwagers

Heinrich Oldenburg

durch den Tod ein Ende.
Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 31. März, mittags um 12 Uhr, in Herrnburg von Wittwe Lohse aus statt.
Kl. Mist, den 29. März 1894.

                                                    H. Oldenburg u. Familie.


Statt besonderer Meldung.

Heute verschied hier nach längerer Krankheit sanft und ruhig unser lieber Sohn, Bruder und Schwager, der in Magdeburg stationirte Haupt-Steueramts-Assistent

Hermann Köster.

in seinem 39. Lebensjahre.
Um stilles Beileid bitten die

tiefbetrübten Hinterbliebenen.

Schönberg, den 27. März 1894.
Beerdigung am Sonnabend Nachmittag 4 Uhr vom Trauerhause aus.


Für die uns beim Ableben unserer innigstgeliebten Mutter bewiesene Theilnahme sagen wir hiermit unsern herzlichsten Dank.

                                                    Familie Bielfeldt.


Allen lieben Verwandten, Bekannten und Freunden, welche in zahlreicher und liebevoller Weise, durch Geschenke und Gratulationen, unserer goldenen Hochzeit gedachten, sagen wir hiermit herzlichsten Dank.

                                                    H. Siebenmark und Frau.
Schlagsdorf b. Ratzeburg, d. 27. März 1894.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, 1. April.

Frühkirche fällt aus.
Vormittagskirche: Pastor Krüger.
   Amtswoche: Pastor Krüger.


Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg.
nach Lübeck:
10,04 Vorm. 12,21 Mitt. 3,10 Nachm. 7,27 Abends 11,55 Nachts.
nach Kleinen:
8,1, Morg. 10,29 Vorm. 12,46 Nachm. 5,40 Nachm. 8,54 Abends.


Viehmarkt in Hamburg.

Es kosten: kleine Schweine 55-56 M., große Schweine 55-58 M., Sauen 43-50 M., Kälber 60-95 M. per 100 Pfund.


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage
und Illustrirtes Beiblatt Nr. 12.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1894 Nr. 25 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 25 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 30. März 1894.


        - Nr. 4 des "Offiziellen Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg" pro 1894 enthält:
     I. Abtheilung.

(1)Verordnung betreffend den Verkehr mit Sprengstoffen.
(2.) Verordnung zur Ergänzung der Verordnung vom 1. März 1859, betreffend die Versicherungen, insbesondere von Gebäuden, gegen Feuersgefahr.
   II. Abteilung.
(3.) Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes vom 14. Januar 1894, betreffend die Gewährung von Unterstützungen an Invalide aus den Kriegen 1870 und an deren Hinterbliebenen.
(4.) Bekanntmachung, betreffend das Schiedsgericht für die Unfallversicherung der für unmittelbare Rechnung der Großherzoglichen Kassen bei Bauten beschäftigten Personen.
(5.) Bekanntmachung, betreffend die Erhöhung der Werthangabe bei Postpacketen nach folgenden Britischen Besitzungen bez. Britischen Auslands=Postanstalten: Gibraltar, Ascension u. s. w.
 III. Abtheilung. Dienst= etc. Nachrichten.


        - Nr. 5. des "Offiziellen Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg" pro 1894 enthält:
     I. Abtheilung. Verordnung, betreffend Expropriationen für Eisenbahn=Anlagen.


        - Nr. 6. des "Offiziellen Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg" pro 1894 enthält:
     I. Abteilung.

(1.) Verordnung, betreffend das Faustpfandrecht für Pfandbriefe und ähnliche Schuldverschreibungen.
   II. Abtheilung.
(2.) Bekanntmachung betreffend die Expropriations=Commission für die Eisenbahn Hagenow=Oldesloe.
(3.) Bekanntmachung, betreffend den Postanweisungsverkehr der Portugiesischen Postverwaltung nach dem Auslande.
 III. Abtheilung. Dienst= etc. Nachrichten.


- Neustrelitz 27. März. I. K. H. die Großherzogin ist Sonnabend Nachmittag in Locarno am Lago Maggiore eingetroffen.
- Mirow 22. März. Eine nunmehr auch in der zweiten und dritten gerichtlichen Instanz bestätigte Entscheidung des hiesigen Amtsgerichts in einer wegen Körperverletzung anhängig gemachten Klage verdient allgemeineres Interesse. Die Früchte eines in der Nähe der Dorfstraße auf einem Bauerngehöfte stehenden Obstbaumes waren von der Dorfjugend begehrt. Unerlaubter Weise suchten sich die Kinder durch Werfen mit Steinen und Knitteln Früchte zu verschaffen. Als trotz mehrfacher Verwarnung der Kinder Seitens des Besitzers der Unfug nicht aufhörte, ließ letzterer einmal durch einen Hausgenossen einen in flagranti ertappten Knaben trotz des Widerspruchs der herbeieilenden Mutter körperlich züchtigen. Der Vater des gezüchtigten Knaben stellte beim Gericht Strafantrag wegen Körperverletzung, das gerichtliche Urteil lautete aber in allen drei Instanzen auf Freisprechung des Angeklagten. Diese Entscheidung ist im Wesentlichen darauf gestützt, daß die Züchtigung eine wohlverdiente war, daß dieselbe über das zur Erreichung einer erziehlichen Wirkung erforderliche Maß nicht hinausging, und daß der Angeklagte in der berechtigten Annahme handelte, er befinde sich in Betreff der Züchtigung mit dem an erster Stelle zur Erziehung des Knaben berufenen Vater im Einverständnisse, welcher Annahme gegenüber auch die Nichtbeachtung des Widerspruchs der Mutter gerechtfertigt sei. (L.=Z.)
- Uebungen des Beurlaubtenstandes. Nach den vom Königlichen General=Kommando des 9. Armeekorps erlassenen Bestimmungen für die Uebungen des Beurlaubtenstandes im Jahre 1894 werden die Uebungen der Reserve=Provinzial=Infanterie in zwei Raten stattfinden, und zwar übt die 1. Rate vom 19. April bis 2. Mai, die 2. Rate während der Herbstübungen. Die Uebungen der Landwehr=Infanterie sind in der Weise vorgesehen, daß eine Rate vom 28. Mai bis 9. Juni, die 2. Rate vom 2. Juli bis 14. Juli, die 3. Rate vom 23. Juli bis 4. August d. J. übt. Es werden für die Uebungszeiten die am meisten betheiligten bürgerlichen Berufskreise nach Möglichkeit berücksichtigt. Aus dem Beurlaubtenstande der Provinzial=Fuß=Artillerie ist bereits zum 1. April d. J. eine größere Zahl von Uebungspflichtigen zu einer 14tägigen Landwehrübung beim Schleswig=Holsteinischen Fußartillerie=Regiment Nr. 9 nach Wahn bei Deutz zur Einziehung gelangt. Im Anschluß hieran wird gleichfalls auf dem Schießplatz Wahn eine 14tägige Uebung von Reservisten und Landwehrleuten der Garde=Fußartillerie und zwar in der Zeit vom 15. bis 28. April stattfinden. Für die ehemaligen Einjährig=Freiwilligen der Fuß=Artillerie, welche nicht Offizier=Aspiranten sind, ist der Monat Juli zur Ableistung einer Uebung beim Fuß=Artillerie=Regiment Nr. 9 in Aussicht genommen. Die Uebungspflichtigen aus dem Beurlaubtenstande der Garde=Pioniere werden zum Garde=Pionier=Bataillon vom 4. Juni ab eingezogen. Sämmtliche übungspflichtigen ehemaligen Einjährig=Freiwilligen aus der Reserve der Pioniere und zwar solche, welche nicht Offizier=Aspiranten sind, üben beim Schleswig=Holsteinischen Pionier=Bataillon während der Herbstübungen 56 Tage, Garde=Pioniere beim Garde=Pionier=Bataillon vom 1. Juli ab ebenfalls 56 Tage.
- Zur Beschaffung eines neuen Uebungsplatzes für das 9. Armeekorps. Wie der "H. E." vernimmt, ist dem Generalkommando des 9. Armeekorps kürzlich vom Freiherrn Heinrich v. Ohlendorff das Anerbieten gemacht worden, das der Familie Ohlendorff gehörende Dorf Tangstedt, sowie den in dessen Umgebung belegenen unter dem Namen Tangstedter Heide bekannten umfangreichen Complex käuflich zu erwerben. Die Tangstedter Heide würde sich, dem Urtheil sachverständiger Militärs zufolge, sehr wohl zur Anlage eines Uebungsplatzes eignen. Ganz besonders wäre dieses der Fall schon mit Rücksicht auf die Lage des Platzes in der Nähe der Garnision Altona=Hamburg. Es kommt für die betheiligten Kreise in Betracht, daß die Verhandlungen zwischen der Militärbehörde und den Itzehoer resp. Barnstedter Interessenten bis jetzt noch auf dem alten Flecke stehen. Die Itzehoer scheinen übrigens eingesehen zu haben, daß die Militärbehörde nicht nur nicht Willens ist, auf hohe Forderungen einzugehen, sondern daß sie dies auch gar nicht nöthig hat, weil ihr acceptable Angebote genug gemacht worden sind. Auch von dieser Seite sind sehr stark herabgestimmte Offerten an die Militärbehörde gerichtet worden.
- Nach einer Verfügung der Postbehörde müssen die Empfänger von Einschreibesendungen, Postanweisungen etc. ihre Unterschrift deutlich und leserlich schreiben. Ist sie verstümmelt, d. h der Name unleserlich, so braucht der Briefträger die Unterschrift nicht anzuerkennen. In diesem Falle muß der Adressat die Empfangsbescheinigung in deutlicher lesbarer Form wiederholen Weigert er sich dessen, so hat der Postbeamte die Pflicht, die Aushändigung der betreffenden Sendung zu verweigern.


- In Abbazia fand am Charfreitage, vormittags, und zwar in der Villa Amalia daselbst, eine Abendmahlsfeier durch den Hofprediger Frommel statt, welcher auch die nächste Umgebung beider Majestäten beiwohnte. Am ersten Osterfeiertage wohnte der Kaiser und die Kaiserin mit den vier älteren Prinzen und dem Hofstaat dem an Bord des "Moltke" vom Hofprediger Frommel abgehal=

[ => Original lesen: 1894 Nr. 25 Seite 6]

tenen Gottesdienste bei und kehrten mittags zurück. Nach dem Essen mußten sich die Prinzen zurückziehen und der Kaiser und die Kaiserin versteckten die prächtigen Chokoladeneier, die mit Konfekt in kleinen Körben lagen. Auf den Ruf des Kaisers stürmten mit lautem Jubel die Prinzen heraus und es erneuerten sich hier jene Scenen, die wir alle aus unseren Kinderjahren kennen. Um jeden Streit über ein Ei zuviel oder zu wenig zu vermeiden, wurden diese zum Schluß sämtlich auf einen Tisch gelegt und brüderlich geteilt. Nachmittags 4 Uhr fand für die Seekadetten und die Schiffsjungen bei den Majestäten großes Eiersuchen statt.
- Der Besuch des Kaisers auf der Wartburg zur Auerhahnsjagd erfolgt am 21. April.
- Seit einigen Tagen weilt der Staatssekretär v. Stephan in Marburg, um sich bei dem Professor Dr. v. Külz, einem namhaften Spezialisten auf dem Gebiet der Zuckerkrankheit, einer Kur zu unterziehen, deren Dauer auf mehrere Wochen berechnet ist. Die Nachricht, daß auch der Reichskanzler nach Ostern zum Kurgebrauch dort eintreffen werde, ist jedoch, wie die "Norddeutsche Allgemeine Zeitung" meldet, vollständig erfunden Graf Caprivi habe, so heißt es in der betreffenden Notiz, die ihm angedichtete Kur nicht im geringsten nöthig.
- Die offiziellen Saatenberichte für das Königreich Bayern von Mitte März konstatiren, daß die Getreidesaaten trotz mannigfachen Mangels an Schneebedeckung befriedigend durchwintert haben. Für die bereits guten Ernteaussichten würden aber jetzt kräftige Niederschläge erforderlich sein. Nur die Kleesaaten sind ausgefroren. Die Frühjahrsaussaaten haben theilweise bereits begonnen. Die Hopfenaussichten sind mittelmäßig. Der Stand der Weinreben ist befriedigend.
- In der Rübartsch'schen Brauerei in Reinerz in Schlesien waren ein 16jähriger Lehrling Karl Innig und der 19jährige Haushälter Josef Hanuse beauftragt, kochendes, aus dem Kessel in den Bottich abgelassenes Bier in das Kühlschiff zu pumpen. Kurze Zeit ohne Aufsicht gelassen, scherzten sie anstatt zu arbeiten und fielen dabei in den nahen mit heißem Bier gefüllten Bottich, krochen jedoch selbst heraus und entledigten sich ihrer Kleider. Trotz sofort herbeigeholter ärztlicher Hülfe, Ueberführung ins Krankenhaus und sorgfältiger Pflege erlagen sie nach 24 Stunden den schweren Verletzungen.
- Der deutsche Juristentag wird in diesem Jahre ausfallen und erst im nächsten Jahre in Bremen abgehalten werden.
- In Ohlau in Schlesien wurden 50 falsche Zweimarkstücke angehalten, welche ein Mädchen aus Ottag verausgabt hatte.
- Der Tagelöhner Zacharias Uhladika schlich sich in die Dreherschen Bierbrauerei zu Steinbruch in der Malz=Dörrkammer und legte sich daselbst nieder, um zu schlafen; bald darauf wurde in die Kammer Malzgerste geschüttet, welche Uhladika meterhoch bedeckte. Als man die Sache entdeckte, war Uhladika bereits eine Leiche.
- Wegen Versendung von Schmutzkarten zum Neujahr, welche an angesehene Bürgerfamilien in Neuwied adressiert waren, verurteilte die dortige Strafkammer den Friseur P. aus Asbach zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr 2 Monaten.
- Kaiser Franz Josef nahm in der Hofburg zu Wien unter Mitwirkung der Erbherzöge die Fußwaschung an 12 Greisen unter dem herkömmlichen Ceremoniell vor.
- Die italienische Finanzkommission will das Defizit auf 100 Millionen feststellen und versuchen, dasselbe durch Ersparungen in Höhe von 50 Millionen und durch neue Steuern aus der Welt zu schaffen. Für Heer und Marine verlangt sie 29 Millionen Ersparnisse. Die Steuerforderung der Regierung hat sie um 50 Millionen gekürzt. - Auch das königliche Hausministerium geht einer gründlichen Reform und Beschränkung entgegen. Die vielen kostspieligen und unproduktiven Krongüter und Villen werden bis auf die Paläste von Turin, Venedig, Florenz, Neapel und Palermo und auf einige Villen und Jagdgärten vom Staate übernommen und an den Meistbietenden verkauft. Nach Abstoßung dieses Ballastes wird das Hausministerium nach den Grundsätzen einer Privatverwaltung eingerichtet werden und der König freiwillig auf 3 Millionen seiner Zivilliste verzichten.
- Bei Gladstone ist ein Starleiden auf beiden Augen ärztlich festgestellt worden. Ein Auge wird in etwa drei Monaten ohne Gefahr operiert werden.
- Der Czar läßt sich bei der am 19. April in Coburg stattfindenden Vermählung der Prinzessin Viktoria mit dem Großherzog von Hessen durch den Thronfolger vertreten. Der Letztere wird sich bei dieser Gelegenheit mit der Prinzessin Alice von Hessen, der Schwester des Großherzogs, verloben.
- Der französische Champagnerhandel. Ueber den Champagnerhandel liefert die Handelskammer von Rheims eine interessante Statistik: Im Rechnungsjahr 1844/1845 erreichte der Champagnerhandel die Höhe von 6 635 000 Francs; im darauffolgenden Jahr überstieg er 7 Millionen; 1868/1869 brachte er es beinahe auf 16 Millionen, sank 1870/71 auf 9 Millionen, um 1871/72 wieder auf 20 zu steigen. 1872/73 wurde ein neuer Fortschritt erzielt, 22 Millionen. Dann schwankte das Champagnergeschäft während einer Reihe von Jahren zwischen 22 und 17 Millionen, bis es sich 1889/1890 auf 23 emporschwang. 1891 bezifferte es sich auf 25 776 000 Frcs. und 1891/92 auf 24 243 966 Frcs. Danach hat sich die Champagnerproduktion im Laufe eines halben Jahrhunderts vervierfacht und ungefähr das Gleiche gilt von der Ausfuhr nach dem Ausland, während sich der Konsum in Frankreich nur verdoppelte. In der That wurden im Jahr 1844/1846 2 225 000 und im Jahr 1891 4 558 000 Flaschen in Frankreich, 4 380 000 Flaschen im Jahr 1844/45 und 16 685 900 Flaschen im Ausland abgesetzt. Der größte Absatz im Ausland fällt auf Jahr 1890/91: beinahe 22 000 000 Flaschen.
- Auf die Frage, welches Volk das anormalste sei, Amerikaner, Deutsche, Franzosen oder Engländer, hat jüngst der berühmte russische Schriftsteller Graf Leo Tolstoi geantwortet: Unbedingt die Franzosen, denn ein Staat, in welchem ein Panama=Skandal möglich ist, könne nicht mehr als normal gelten.
- In Lyon wurde ein Karpfen von 12 k 400 g Gewicht und 86 cm Länge gefangen. Er wurde für 225 Frks. gekauft und soll in einem 2000 Liter fassenden Aquarium in der Lyoner Ausstellung ausgestellt werden.
- Wie das Eisenbahnbetriebsamt Hamburg bekannt macht, stieß in der Sonntagsnacht der Personenzug 56 Berlin=Hamburg in Hagenow mit einem Rangierzug zusammen. Der Zugführer des Personenzuges ist getötet, Packmeister und Heizer anscheinend schwer verletzt. Von den Reisenden ist keiner verletzt. Der Betrieb wurde zunächst durch Umsteigen vermittelt, nach 4 Stunden aber wieder hergestellt. Die Untersuchung hat bisher ergeben, daß kein Verschulden des Personals, sondern ein unglücklicher Zufall die Ursache des Zusammenstoßes ist.
- Ein historisches Kleinod befindet sich gegenwärtig im Besitz des Berliner Kriminal=Kommissars G., nämlich ein Ring, den Königin Louise in der Zeit der Not am Ringer getragen hat. Es ist derselbe Ring, mit dessen Diamanten die Königin damals die Worte des Dichters: "Wer nie sein Brot in Thränen aß etc." in eine Fensterscheibe eingeschnitten hat. Das Kleinod ist auf folgende Weise in den Besitz seines jetzigen Eigentümers gelangt: Königin Louise berührte auf ihrer Flucht mit den beiden Prinzen Friedrich Wilhelm und Wilhelm das Gut Flatow, das dem Landschaftsrat von Gerhardt damals gehörte. Die Königin übernachtete auf der Besitzung, und Herr von Gerhardt ließ es sich nicht nehmen, bei der Weiterfahrt die Wagen selbst zu führen. Nachdem der Gutsbesitzer am Ziel seiner Fahrt angelangt war und die fliehende Königin mit Geldmitteln versehen hatte, zog die hohe Frau den Ring vom Finger und überreichte ihn Herrn v. Gerhardt mit den Worten: "Zum Andenken, aber auch zur Hilfe in der Not." Das Kleinod besteht aus einem kunstvoll gearbeiteten Goldreifen mit einem Brillanten in Herzform. Ueber dem Herzen befinden sich drei kleine Diamantsplitter, rechts und links daneben je eine kleine Rose. Die Mutter des betreffenden Kriminal=Kommissars war eine geborene v. Gerhardt und hat ihm das Andenken, das sich in der Familie vererbt hatte, letztwillig zugewendet. Kaiser Wilhelm I. hatte von dem Vorhandensein des Kleinods

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Kenntnis erlangt und ließ es sich zeigen. Der Monarch erkannte den Ring, den er in seiner Kindheit an der Hand der erhabenen Königin oft gesehen hatte, im Greisenalter sofort wieder und drückte ihn wiederholt an die Lippen.
- Das klerikale Blatt "Patriote" versichert, die Prinzessin Clementine, die dritte Tochter des Königs von Belgien, werde binnen Kurzem ins Kloster gehen.
- Ausnutzung der Kraft der Meereswellen zu technischen Zwecken. Die Wellenbewegung des Meeres sowohl wie die Erscheinung der Ebbe und Flut repräsentieren ganz riesige Kraftleistungen, gegen die der berühmte Niagarafall nichts bedeutet; die bei der Flut gehobenen Wassermengen berechnen sich, die ganze Meeresfläche der Erde in Betracht gezogen, auf eine tägliche Arbeitskraft von Millionen von Pferdekräften. Versuche, diese ergiebige Kraftquelle technisch auszunutzen, sind schon viele gemacht worden. Von Interesse ist ein neuer Vorschlag, den sich Johansen in New=York vor kurzem hat patentieren lassen; derselbe will den Zweck dadurch erreichen, daß er der Meeresküste entlang viele hohle Gefäße auf dem Wasserspiegel schwimmen läßt, die seitlich mit schräg ins Meer laufenden, unten am Meeresboden verankerten Ketten gehalten werden. Unten von den Gefäßen geht je eine zweite Kette senkrecht nach dem Meeresboden, dort über eine Rolle und von dieser nach einem am Ufer befindlichen Räderwerk, wo die Kettenenden auf einer Windetrommel aufgewickelt sind. Durch die Flut oder bei wogender See werden also die Hohlkörper gehoben und die Ketten angezogen, sodaß sich dieselben von der Seiltrommel des Windenmechanismus abwickeln und diese in rotierende Bewegung versetzen. Diese Bewegung kann dann in andere Bewegungsformen umgesetzt und schließlich zur Erzeugung von Elektrizität benutzt werden, sodaß die an und für sich unregelmäßige Kraft z. B. in elektrischen Akkumulatoren gesammelt und zu jedem Zweck angewandt werden kann.
- Windmühlen zur Erzeugung von Elektrizität. Obgleich die Kraft des Windes einen der unzuverlässigsten Betriebe abgiebt, hat man nunmehr doch in Holland und Schottland mit gutem Erfolg diese billigste aller Betriebskräfte dazu benutzt, Dynamomaschinen zu betreiben, welche zum Laden elektrischer Akkumulatoren dienen. Bei uns in Deutschland stehen so viele Windmühlen müßig, weil sich der Müllereibetrieb mit solchen kaum mehr lohnt, die aber auf diese Weise eine gute Ausnutzung gestatten würden.
- Eine Entführung. Auf seltsame Art wurde der Herzog von Anturi nach seiner Hochzeit überrascht. Er fuhr mit seiner ihm eben angetrauten Gattin von Palermo auf sein Gut Siarra, um dort seine Flitterwochen zu verleben. Vor dem Dorfe war eine Triumphpforte errichtet und die Bauern empfingen ihren Gutsherrn mit brausenden Evvivas. Um den Willkommenstrunk entgegenzunehmen, mußte der Herzog aussteigen. In demselben Moment kletterte ein Busche in den Wagen, einer auf den Bock, der Kutscher wurde "sanft" hinuntergeworfen und die verzweifelt um Hilfe schreiende junge Frau im Galopp entführt. Der Herzog, der sich wie wahnsinnig geberdete, wurde von den Bauern umringt und zurückgehalten und ihm bedeutet, das sei so Landessitte; er müsse seine junge Frau mit einem Fasse Wein auslösen. Der Fürst atmete auf und kaufte sich los, nun aber forderten auch die jungen Burschen ihr Recht, nämlich das Recht, mit der Neuvermählten je ein Tänzchen zu machen. Auch das sagte der Fürst zu, und nun erst wurde er zu dem Gehöft geführt, in welchem die Entführte bereits guter Dinge auf ihn wartete. Der Fürst aber ist seitdem ein abgesagter Feind aller volkstümlichen Gebräuche und hat seine Flitterwochen nach dem Kontinent verlegt.
- Der Schaum auf der Fleischbrühe, wenn die letztere ins Kochen geräth, wird von manchen Hausfrauen als eine Art von Schmutz angesehen und abgeschöpft. Dieses ist jedoch ganz verkehrt; denn es handelt sich nicht um Schmutz, sondern um werthvolles Eiweiß, das erst in der Flüssigkeit gelöst war, durch die höhere Wärme jedoch nachträglich ausgeschieden wurde. Namentlich, wenn das Fleisch mit kaltem Wasser beigesetzt wird, enthält es, sobald es ins Kochen geräth, viel von solchem gelösten Eiweiß, bildet somit viel Schaum. Der Verlust ist nicht gering. Man rühre den Schaum, sobald er entsteht, unter die Suppe und er verschwindet bald.
- Nicht naß pflügen! Nichts ist für den nichtsandigen Boden verderblicher als das Naßpflügen! Naß pflügen ist Gift. Warum? 1) Naß gepflügter Acker unkrautet leichter und um den Folgen der Verunkrautung vorzubeugen, soll man abwarten, bis der Boden im Frühjahr sich zu begrünen beginnt, d. h. bis die oben oder flach liegenden Unkräuter keimen und ihr Wachstum beginnen. Dann ist's an der Zeit, diese ganz in der Entwickelung begriffene Unkrautgesellschaft zuvörderst durch Egge oder Grubber zu töten, bevor der gute Same eingestreut wird. 2) Eine andere nachteilige Folge ist die Verhärtung der Krumme, der Acker verliert die Fähigkeit, gleich einem Schwamme Feuchtigkeit usw. aus der Luft aufzusaugen, - mit anderen Worten: die Feuchtigkeits= und Nahrungszufuhr aus der Luft wird abgeschlossen. 3) Bei starker Verkrustung als Nachwirkung nasser Bestellung ist ferner zu bedenken, daß ein Teil des im Acker keimenden Samens gar nicht durchbrechen kann und anstatt Pflanzen zu erzeugen, wider Willen verfaulen muß. 4) Endlich dürfte als Folgewirkung nasser Bestellung noch schwer wiegend in die Wage fallen, daß die im Acker befindliche gute Nahrung größtenteils ungebraucht daliegt.
- Flieder in verschiedenen Farbentönen, das ist das "fin de siècle" in frischem Blüthenschmuck. Die Blüthentrauben des Flieders sehen aber wirklich mit ihren abgesteiften Farbentönen, vom zartesten Gelb zum dunkelsten Orange, vom süßesten Himmelblau zum dunkelsten Violett, vom zartesten Rosa zum feurigsten Karmin ganz wundervoll aus. Die Herstellung dieser Farbentöne ist sehr leicht. Man zerquetscht das untere Ende des abgeschnittenen Stiles und stellt nun das abgequetschte Ende in die Farblösung. Zwei Stunden genügen, um die Färbung zu vollenden. Dann wird der Stiel wieder sauber abgeschnitten, und der Flieder in frisches Wasser gethan. Methylanilin variirt die Färbung von violett zu dunkelblau, Eosin von rosa zu carmin, Methylenblau von himmelblau zu violett usw.
- Apparat gegen Kolik der Pferde und Aufblähen der Rinder. In der letzten Sitzung der landwirtschaftlichen Sektion der Naturforschenden Gesellschaft in Görlitz wurde ein Apparat demonstratiert, der für Pferde= und Viehbesitzer von allergrößtem Interesse ist. Bekanntlich sind Kolik und Trommelsucht die schlimmsten Feinde unserer Haus= und Nutztiere. Die diversen, zumteil sehr komplizierten Medikamente haben nicht immer die gewünschte Wirkung, ja nach Aussage von hervorragenden tierärztlichen Autoritäten soll bei Eserin=Pilokarpin=Insektionen, den bekannten Kolikmitteln ein großer Teil der Pferde schon nach dem erstenmal an Darmriß zu Grunde gehen. Die Anwendung des obigen Apparats, genannt der Dittmansche Rauch=Klystier=Apparat, dagegen ist ein absolut ungefährliches, prompt und sicher wirkendes Mittel. Es soll bisher bei Anwendung dieses Apparates kein einziger Fall mit dem Tode geendet haben. Der Apparat besteht aus einer Pfeife von Holz u. einer doppeltwirkenden Pumpe, mittels deren die mit Tabak gefüllte und angezündete Pfeife in Brand gehalten wird. Die Tiere werden schon nach Applikation der ersten Pfeife ruhig und verhindert der Apparat durch die schnelle Beruhigung die durch Niederwerfen und Wälzen entstehenden inneren Schäden, die gern bei Windkolik eintreten. Zufälligerweise konnte der demonstrierte Apparat unmittelbar nach Sitzungsschluß auf Wunsch eines der Zuhörer bei dessen erkranktem Pferde praktisch beweisen, ob er sich bewährt. Der gewünschte Erfolg war thatsächlich nach wenigen Minuten vorhanden und das Pferd gerettet. Dr. B. Alexander Katz zu Görlitz hat die Generalvertretung für diesen Apparat und ist gern bereit, jede nähere Auskunft zu geben.
- Gegen geflügelte Spione. Eine interessante Nachricht wird aus München übermittelt: Der dortige Landtag hat ein Gesetz angenommen, wel=

[ => Original lesen: 1894 Nr. 25 Seite 8]

ches das Auffliegenlassen von Brieftauben beschränkt. So harmlos die Angelegenheit scheint, so bedeutsam ist sie, denn es handelt sich um eine Maßregel zur Sicherheit des Vaterlandes. Man weiß es, daß den Brieftauben in einem nächsten Kriege eine große Rolle als Depeschenträger überantwortet bleiben wird. Da nun der Minister Freiherr von Feilitzsch dem Landtage die Aufsehen erregende Mitteilung machte, daß man in letzter Zeit versucht habe, im westlichen Bayern 5000 ausländische Brieftauben auffliegen zu lassen, so ergiebt sich die Schlußfolgerung von selbst, daß man einem unter Umständen gefährlich werdenden Nachrichtendienst, bei Zeiten einen Riegel vorschieben will. Bezeichnend ist es nur, das die Kriegsvorbereitungen in aller Stille überall mit einem Nachdruck u. in einer Ausdehnung getroffen werden, wie keine Geschichtsepoche sie vorher kannte. Wir wollen keinen auswärtigen Staat verdächtigen, wie ja auch der bayrische Minister des Innern es vermied, einen besonderen Staat zu nennen, obgleich man ganz gut weiß, daß es sich im vorliegenden Falle wieder um Frankreich allein handelt, das uns nach jeder Richtung hin den Rang ablaufen will, um uns später einmal tatsächlich "über" zu sein. Wir dürfen indessen zu unseren militärischen Behörden das Vertrauen haben, daß ein Ueberflügeln nicht stattfinden wird, so daß der gegenseitige Wettkampf schließlich - dem Frieden allein dienen muß.
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Schönberg.
Zu einer am 1. April cr., Nachmittags 2 Uhr, stattfindenden außerordentlichen Generalversammlung, Tagesordnung, betr. den Delegirtentag für das Jahr 1895 werden die Mitglieder des Vereins mit der Bitte um zahlreiches Erscheinen kameradschaftlich eingeladen.

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                                                    Louise Soll.


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