No. 78
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 06. Oktober
1893
Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1893 Nr. 78 Seite 1]

- Der Kaiser ist, von Schweden kommend, am Sonntag früh in Trakehnen eingetroffen, wo die Kaiserin bereits am Sonnabend Mittag angekommen und im Haus des Landstallmeisters von Frankenberg abgestiegen war. Die Elchjagd in Schweden ist eine sehr ergiebige gewesen: es sind 40 Elche zur Strecke gebracht worden, von denen der Kaiser 4 Stück erlegt hat.
- Der Kaiser und die Kaiserin haben am Sonntag in Rominten der feierlichen Einweihung der St. Hubertus=Kapelle beigewohnt. Die Kaiserin hat am Sonntag Abend die Rückreise angetreten.
- Durch eine Verordnung des Kaisers wird bestimmt, daß die in die Unteroffizierschulen einzustellenden Freiwilligen mindestens 154 cm groß sein müssen.
- Die Neue Freie Presse erhält aus Kissingen aus unmittelbarer Umgebung des Fürsten Bismarcks folgende Mittelungen: Der Fürst sieht sehr eingefallen aus und ist ein hinfälliger Greis geworden. Am Dienstag unternahm er eine Spazierfahrt. Zwei Diener geleiten ihn die Treppe hinunter. Beim Einsteigen in die Equipage bleibt das Hausthor geschlossen, damit das Publikum nicht sieht, mit welcher Anstrengung der Fürst die Chaise besteigt. Er grüßt mit der linken Hand, die rechte kann er nicht erheben. Er ist momentan sogar außer Stande, seinen Namen zu schreiben, woraus man schließt, daß die Gerüchte von einem Schlaganfalle doch auf Wahrheit beruhen. Der Appetit ist gleich Null; er, der bekanntlich ein starker Esser war, läßt die meisten Speisen unberührt stehen. Ueber die Abreise des Fürsten verlautet noch gar nichts; sie kann sehr rasch erfolgen, sich aber auch noch wochenlang hinausziehen. Der Fürst ist reisescheu, weil er eine bedeutende Verschlimmerung seines schmerzhaften Leidens, das ihn heute noch Tag und Nacht plagt, befürchtet.
- Welchen Eindruck die Kunde von der Erkrankung des Fürsten Bismarck im Ausland hervorgerufen hat, das ist aus dem nachstehend wiedergegebenen Telegramm aus Chicago ersichtlich, das am 28. September in Kissingen eingetroffen ist:
"Fürst Bismarck. Kissingen. Hunderte deutscher und deutsch=amerikanischer Männer, in Chicago zum Kommers versammelt, gedenken mit inniger Teilnahme ihres Bismarck und bitten Gott, daß er ihm Genesung und lange Jahre schenke. Professor Wätzoldt."
- Ueber das Befinden des Fürsten Bismarck liegen erfreulicher Weise jetzt wieder günstigere Nachrichten vor.
- Der Prinzregent von Bayern bestimmte zur Förderung der musikalisch=dramatischen Produktion in Deutschland einen Preis von 6000 Mark für die beste, noch nicht aufgeführte deutsche Oper, die innerhalb eines Jahres der Münchener Intendanz eingereicht wird. Nähere Bestimmungen werden am 1. November bekannt gegeben.
- Die Lage der russischen Waldbesitzer und Holzhändler wird in Folge des Zollkriegs immer kritischer. Die deutschen Händler bleiben aus, ein anderer Absatz läßt sich nicht schaffen, sodaß die riesigen Holzmengen nutzlos daliegen. Die Besitzer fallen Wucherern in die Hände. Tausende von Flößern, Waldarbeitern und Aufsehern sind, wie von der russischen Grenze berichtet wird, brotlos geworden und gefährden in Folge ihrer Noth die öffentliche Sicherheit. Die Regierung hat zwar die Beleihung der Holzvorräthe, ähnlich dem Getreide, gestattet, es vergehen jedoch Monate, ehe die Darlehen ausgezahlt werden. Der Versand der Hölzer mit der Eisenbahn nach Riga und Libau ist trotz der ermäßigten Frachtsätze nicht durchführbar; denn die Kosten für die Heranschaffung des Holzes bis zu den Eisenbahnstationen sind viel zu groß. Eine Masseneingabe der Holzinteressenten an das Ministerium fordert deshalb die baldige Beendigung des Zollkrieges, weil sonst ein völliger Ruin unausbleiblich sei.
- Nach Erklärungen, die der ungarische Ministerpräsident Dr. Wekerle am Sonnabend im Abgeordnetenhaus abgegeben hat, wird die kirchenpolitische Frage in Ungarn nun bald in Fluß kommen. Die Regierung hat der Krone einen Ehegesetzentwurf vorgelegt und Dr. Wekerle hofft daß letztere ihre Einwilligung dazu demnächst ertheilen werde.
- König Humbert von Italien ist am Sonnabend Vormittag auf einem Spazierritt, von Monza kommend, mit dem Pferd gestürzt und dabei mit einem Bein unter dasselbe zu liegen gekommen. Der Unfall scheint ohne schlimme Folgen gewesen zu sein, da der König den Ritt alsbald hat fortsetzen können.
- In Gruppe 158 der Weltausstellung (Musik und Musikinstrumente) erhielt Deutschland 34, Oesterreich 26 Preise; für Präzisions=Instrumente und Photographien etc. wurden Deutschland 96 und Oesterreich 5 Preise zuerkannt.
- Das Jagdrevier, in dem Kaiser Wilhelm als Gast des Königs Oskar von Schweden neben einer über 40 Personen starken Gesellschaft auf Elchwild jagte, ist nicht weit von dem weltberühmten Trollhättan=Wasserfall gelegen. Es sind zwei Waldreviere, die hier in Frage kommen, der Halle= und Hunneberg, die nicht weit vom Ausfall des Wenernsees, dort, wo die Wassermassen des Göta=Elf sich die steilen Abhänge des Trollhättans hinabstürzen, ihre dunkelen senkrechten Felsseiten bis 90 Meter über den Spiegel des Wenern erheben. Der Halle= und der Hunneberg bilden mit ihren finsteren Nadelwäldern, ihren öden Mooren und zahlreichen Seen eine Welt für sich. Als in den 60er Jahren im südlichen und mittleren Schweden die Wölfe zu verschwinden begannen, hielten sie sich am längsten in den Schluchten von Halle= und Hunneberg auf, von wo aus sie ihre Raubzüge unternahmen, bis sie auch hier ausgerottet wurden und der Rotwild= und Elchbestand sich vermehren konnte. Namentlich die Elche sind jetzt so zahlreich, daß sie der jungen Schonung Schaden zufügen. Seit 1885 haben vier größere Elchjagden stattgefunden, bei denen etwa 160 Elche erlegt wurden. Bei der soeben stattgehabten Jagd wurden 40 Elche und 1 Reh erlegt.


[ => Original lesen: 1893 Nr. 78 Seite 2]

Anzeigen.

Nach der heute gemachten Anzeige sind in der Nacht vom 28./29. September d. J. zu Schönberg zwei neue graue, je mit zwei rothen Streifen versehene Pferdedecken gestohlen.
Ich ersuche um Vigilanz und Benachrichtigung zu den Acten 146/93.
Schönberg i. M. den 5. October 1893.

Der Amtsanwalt.
A. Dufft.


Wohnungsveränderung.

Wohne jetzt nicht mehr Siemzerstraße 188 sondern 185 neben Herrn Barbier Fick.

                                                    Rud. Renzow,
                                                    Schneidermeister.


Kuh
Vom 10. Oktober an stehen
frühkalbende Starken
zum Verkauf bei                                                    

Schönberg
i./M.
                           Aug. B. Schleuss.


Landwirthschaftl. Winterschule zu Lübeck.

Am 18. Oktober beginnt der Unterricht; baldige schriftliche Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete entgegen.
Das Schulgeld beträgt 10 Mark für das Halbjahr.
Der Unterricht ist Mittwochs und Sonnabends von 9.15-12.25 Vormittags und von 1.40-3.40 Nachmittags.

                          Der Direktor der Gewerbeschule:
                          Walther Lange.


Flachsfabrik Schönberg.

Wegen Ueberfüllung kann vorläufig kein Obst mehr zum Dörren unbenommen werden.


Als Gänse=, Hühner= und Taubenfutter halte stets vorräthig

Gerste, Mais, Weizen,
alle Sorten
Schrot und Kleie.
                                                    H. Wolgast,
                                                    Bäckerei und Mehlhandlung.


Pa. Margarine
und bestes weisses Schmalz
empfiehlt                                                    J. A. Siebenmark.


Suche noch einige Pöste                          
haltbarer Aepfel
zu kaufen.                                                    J. H. Freitag.


Angenehmen Wohlgeruch

erzielt man durch den Gebrauch von dem durch nichts übertroffenen

russischen Flieder
der Parfümerie Iduna Hamburg.
à Flacon mit Spritzkorken 1 M. zu haben bei:
W. Maack Schönberg.


Haben Sie Sommersprossen?

Wünschen Sie zarten, weissen, sammetweichen Teint? - so gebrauchen Sie:

Bermann's Lilienmilch-Seife
(Mit der Schutzmarke "Zwei Bergmänner")
von BERGMANN & Co. in Dresden. a Stück 50 Pf. bei
Apotheker Montag.


Zahnschmerzen aller Art werden selbst wenn Zähne angestockt sind, augenblicklich durch den berühmten Indischen Extract beseitigt. Dieses Mittel hat sich seiner Unübertrefflichkeit wegen einen Weltruf erworben und sollte daher in keiner Familie fehlen. In Fl. à 50 Pfg. im Alleindepot für Schönberg bei Heinr. Böckmann Bandagist.


Gift für Feldmäuse.

Bestellungen auf Sacharin-Strichninhafer für die Firma A. Wasmuth & Co. in Ottensen nehme ich entgegen.

                                                    C. Schwedt.


Rheumatismus.

Lange lag ich schwer an dieser Krankheit, so daß der Arzt erklärte, ich würde nicht wieder richtig gehen lernen. Durch eine Einreibung gelang es mir nun, das Leiden schnell und glücklich zu beseitigen und habe ich durch dieses Mittel schon vielen solchen Leidenden geholfen, bin gern bereit, es jedem Rheumatismuskranken zukommen zu lassen. Viele Dankschreiben liegen zur Einsicht. H. Roderwald, Magdeburg. Samenhdlg. Bahnhofstr. 34.


Phosphorpillen,
vergifteten Weizen
gegen Feldmäuse.
empfiehlt                                                     die Apotheke zu Schönberg.
Wasmuth's Saccharin-Strichninhafer
besorge zu Fabrikpreisen.                                                    


Geschäfts-Eröffnung.

            Hiermit gestatte ich mir, dem geehrten Publikum von Schönberg und Umgegend die ergebene Mittheilung zu machen, daß ich am Sonnabend, den 7. Oktober

Ecke Markt und Marienstraße eine
Schlachterei, Wurstmacherei
und
Rauchfleischhandlung
verbunden mit

Aufschnitt feiner Fleisch- und Wurstwaaren

eröffnet habe.
            Indem ich freundlichst bitte, mein Unternehmen gütigst zu unterstützen, werde ich eifrigst bemüht sein, durch reelle und prompte Bedienung mir die Zufriedenheit der sehr werthen Kundschaft zu erwerben.

                          Hochachtend
                                                                              H. W. Ladendorf.


J. Hundt, Schönberg i./M.
empfiehlt sein großes Schuhlager zu nachstehenden billigen Preisen.

M. Mark (Lübeck).
Ein Paar Kropfstiefel von an 12 -
Ein Paar Rindlederhalbstiefel von an 7 50
Ein Paar Herrenstiefeletten von an 7 50
Ein Paar Roßleder=Damenstiefeletten von an 5 50
Ein Paar Damen=Lackpromenadenschuhe von an 5 25
Ein Paar Damen=Roßpromenadenschuhe von an 4 50
Ein Paar Damen=Roßlederhausschuhe von an 3 50
Ein Paar Damen Steppschuhe von an 3 -
Ein Paar Damen Lederpantoffeln von an 2 -
Ein Paar Damen Filzpantoffeln mit guter Ledersohle von an 1 30
Kinderschuhe in größter Auswahl zu den billigsten Preisen.
>Meine verehrten Gönner werden gebeten, sich direkt an mein Geschäft zu wenden, da Frau Upahl nicht mehr für mich hausiert.


[ => Original lesen: 1893 Nr. 78 Seite 3]
Am 20. und 21. October 1893.
Grosse
Verlosung von Gold-
und Silber-Gegenständen zu Massow, die mit 90%
baar garantirt
sind. Jeder Gewinner kann den Gegenstand oder Geld nehmen.
Original-Loose a 1 M., 11 Stück für 10 M. (Porto und Liste 20 Pfg. extra) empfiehlt und versendet das mit dem Alleinverkauf der Loose betraute Bankgeschäft
Carl Heintze,    BERLIN W,
Unter den Linden 3
Die Loose versende ich auch gegen Briefmarken oder unter Nachnahme.
         
Verloosungs-Plan.
Gew. Werth baar
1 à
1 à
1 à
2 à
3 à
4 à
5 à
10 à
20 à
50 à
100 à
200 à
300 à
500 à
1000 à
4000 à
50 000
25 000
10 000
5 000
4 000
3 000
2 000
1 000
500
300
200
100
50
20
10
5
45 000 M.
23 500 M.
9 000 M.
9 000 M.
10 800 M.
10 300 M.
9 000 M.
9 000 M.
9 000 M.
13 500 M.
18 000 M.
18 000 M.
13 500 M.
9 000 M.
9 000 M.
18 000 M.
-----------------------------------------
6 197 = 259.000 baar 233 100 M.


Heinrich Garz,

empfiehlt zur bevorstehenden Saison den geehrten Bewohnern von Schönberg und der Umgegend sein reichhaltiges Lager fertiger

Herren= und Knaben=Garderoben,

sowie sämmtliches Unterzeug.
Bestellungen nach Maaß in kürzester Zeit bei Zusicherung guter Arbeit und soliden Preisen.


Geschäftseröffnung.

Einem geehrten Publikum von Schlagsdorf und Umgegend die ergebene Anzeige, daß ich eine Tischlerei, sowie meine Frau ein Damenputzgeschäft, eröffnet habe. Für prompte und gute Bedienung wird bestens Sorge getragen.

                                        Achtungsvoll
                                          H. Sass und Frau Sass.


Kriegerverein in Carlow.
Am Sonntag, den 8. Oktober
Nachmittags 3 Uhr
IV. Allgemeine Versammlung
im Vereinslokal.
Tagesordnung:

1) Einführung der neu aufgenommenen Mitglieder.
2) Bericht über das Sedanfest.
3) Feier des Geburtstages Sr. K. Hoheit des Großherzogs
4) Kyffhäuserdenkmal.
5) Verschiedenes.

                                                    Der Vorstand.


Kriegerverein f. d. Fürstenth. Ratzeburg.
IV. Allgemeine Versammlung
am Sonntag den 8. October d. J. Nachmittags 3 1/2 Uhr im Vereinslocal.

                          Tagesordnung:
      1) Beschluß über die Feier des diesjährigen Geburtstages S. K. H. des Großherzogs.
      2) Bericht über die Feier des Sedanfestes.
      3) Wahl der Rechnungsrevisoren.
      4) Sonstige Vereinsangelegenheiten.

                                                    Der Vorstand.


Am Sonntag, Montag und während der Markttage,
Große
musikalische Unterhaltung
der Gesellschaft Stelbring,

und lade ich ein hochgeehrtes Publikum von Stadt und Land freundlichst und ergebenst ein.

                                                    Joh. Krüger.


Theater in Schönberg.
Im Saale des Herrn Boye.
Freitag , den 6. October
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Erstes Auftreten der I. Liebhaberin Marie Schreiner und des ersten Liebhabers Hans Schramm.
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Zum ersten Male
Die Ehre.
Schauspiel in 4 Acten von Hermann Sudermann.
Sonntag den 8. October 1893:
Letzte Vorstellung!
Abschieds-Benefiz für Alexander Weymann.
Der Trompeter von Säkkingen.
Romantisches Schauspiel mit Gesang in 7 Bildern
von Hildebrand und Keller.
Nach der Oper gleichen Namens von Netzler.

Zu dieser letzten Benefiz=Vorstellung erlaube mir, alle meine Gönner höflichst einzuladen.
Indem ich hiermit die diesjährige Theatersaison abschließe sage ich dem verehrten Publikum von Schönberg und Umgegend für das mir so reichlich bewiesene Wohlwollen meinen herzlichsten Dank mit der freundlichen Bitte, mir dasselbe auch fernerhin bewahren zu wollen.

Hochachtungsvoll                          
                                                    Alexander Weymann.


Allen, die uns an unserm Hochzeitstage durch Glückwünsche erfreuten, sagen wir hiermit unsern innigsten Dank.

                                                    H. W. Ladendorf und Frau geb. Lohse.

Schönberg i. Mecklb.


Am 4. d. M. entschlief sanft nach langen Leiden unsere innigstgeliebte Enkelin und Nichte

Friederike Gutsche geb. Greiff

in Gnesen Pr. Posen, tiefbetrauert von

                                                    ihrem Gatten und Familie.

Schönberg, den 5. Oktober 1893.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, 8. October.

Vormittagskirche: Consistorialrath Kaempffer.
Abendkirche (6 Uhr): Pastor Krüger.
    Amtswoche: Consistorialrath Kaempffer.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg
nach Lübeck:
10,04 Vorm. 12,21 Mitt. 3,10 Nachm. 7,27 Abends
11,55 Nachts.
nach Kleinen:
8,1 Morg. 10,29 Vorm. 12,46 Nchm. 5,40 Nachm.
8,54 Abends.


Marktpreise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


[ => Original lesen: 1893 Nr. 78 Seite 4]

Geschäftsprinzip: Kleiner Nutzen, großer Umsatz.

LANGE & WILMS,
Tuch- und fertige
Herren-Garderoben-Handlung

              Theile den geehrten Bewohnern von Stadt und Land mit, daß die neuesten Herbst= und Winterstoffe bereits eingetroffen sind.
              Durch überaus günstige Abschlüsse, sind wir in die Lage versetzt, die Sachen jetzt ganz enorm billig liefern zu können.

Ohne Concurrenz.
Buckskin-Hosen sonst 7 M. jetzt 4 M.
Prima Buckskin-Hosen sonst 9 M. jetzt v. 6 M. an
                          Diagonal-Anzüge von 20 M. an
                          Buckskin-Anzüge von 18 M. an
Achener Kammgarn-Anzüge von 35 M. an
sowie auch
Arbeitsanzüge

zu sehr billigen Preisen.

Hosen schon v. 2,50 M. an.

              Sämmtliche Sachen sind dauerhaft gearbeitet, und keine sogenannte Schundwaaren, wie sie jetzt vielfach verkauft werden.
              Anfertigung nach Maaß in denkbar kürzester Zeit, bei sehr soliden Preisen.

Geschäftsprinzip: Kleiner Nutzen, großer Umsatz.


Hierzu eine Beilage
und Illustrirtes Beiblatt Nr. 40.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1893 Nr. 78 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 78 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 6. October 1893.


- Schönberg. Vor der Strafkammer beim Großherz. Amtsgericht zu Schönberg kamen nachfolgende Strafsachen zur Verhandlung:
1. Der wegen Bettelns schon vorbestrafte Tischler Sch. aus Breslau, welcher am 10. Juli d. J. bei dem Hauswirth Lohse zu Selmsdorf in Arbeit getreten war, benutzte am 13. Juli, während er auf dem Hofe mit Holzhauen, sein Dienstherr mit dem Knecht auf dem Felde und die Frau mit dem Dienstmädchen beim Melken beschäftigt waren, die günstige Gelegenheit und stieg durch ein nicht ordnungsmäßig verriegeltes Fenster in das verschlossene Wohnhaus, durchsuchte alle Stuben und Behältnisse in demselben, öffnete auch gewaltsam die Chatulle und stahl 35 M., eine goldene Uhrkette mit Medaillon, eine goldene Halskette mit Medaillon, 1 goldene Brosche, Cemisettknöpfe, einen vollständigen Anzug, 1 Filzhut und 1 Paar Damenstiefel. Mit diesem Raube verließ er die Hofstelle und begab sich nach Lübeck, woselbst er am nächsten Tage von dem Hauswirth Lohse und einem von diesem requirirten Gensdarmen betroffen und zur Haft gebracht wurde. Die gestohlenen Sachen, mit Ausnahme von 3 bis 4 Mark, welche der Sch. bereits verausgabt hatte, fanden sich noch in seinem Besitz vor und konnten dem Eigenthümer zurückgegeben werden. Wegen dieses Diebstahls wurde der Sch., welchem wegen seines jugendlichen Alters von 18 Jahren noch mildernde Umstände zugebilligt wurden, zu einer Gefängnißstrafe von 1 Jahr unter Anrechnung von 2 Monat Untersuchungshaft verurtheilt.
2. Am 28. Juni d. J. erschien bei dem Hausw. P. zu Blüßen ein ihm unbekannter Mann, welcher sich für den Vogt Jacob aus Suckow ausgab und erzählte, daß er von der Gutsherrschaft zu Suckow beauftragt sei, schwarzbunte Starken zu kaufen. Da der Hauswirth P. gerade solche Starken zum Verkauf zu stehen hatte, so zeigte er dem Unbekannten dieselben und wurden sie über den Preis handelsein, nachdem der Unbekannte auf seine Erklärung, daß er selbst etwas beim Handel verdienen müsse, von dem P. 12 M. baar empfangen hatte und mit Speise und Trank bewirthet war. Es stellte sich bald heraus, daß der P. einem Schwindler in die Hände gefallen war und der Unbekannte in Wirklichkeit der schon 14mal und davon wiederholt wegen Betrugs vorbestrafte Arbeiter Joh. Sch. aus Niendorf bei Ludwigslust gewesen war. Derselbe gestand den gegen den P. verübten Betrug ein und lautete das Urtheil auf 1 Jahr Zuchthaus und 150 M. Geldstrafe, im Unvermögensfalle auf weitere 10 Tage Zuchthaus, und auf Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 3 Jahre.
3. Vom hiesigen Schöffengericht war der Arbeiter H. G., aus Colberg gebürtig, wohnhaft in Rehna, zu einer 4wöchentlichen Gefängnißstrafe verurtheilt worden, weil er am 28. Juni d. J. sich beim Gastwirth Hagen eines Hausfriedensbruchs schuldig gemacht, sich gegen die ihn verhaftenden Gensdarmen gewaltsam widersetzt und dieselben wörtlich beleidigt haben sollte. Der H. G. nahm die Beschuldigungen in Abrede und legte gegen das Urtheil Berufung ein.
Durch die Verhandlung erlangte die Strafkammer nicht die Ueberzeugung, daß der Angeklagte von dem Hagen zum Verlassen der Wohnung aufgefordert worden sei, daß er absichtlich, um sich seiner Fortführung zu widersetzen, die Gensdarmen gestoßen und mit dem gebrauchten Schimpfwort "Dummkopf" den Gensdarmen gemeint habe.
Es wurde daher das Schöffengerichtliche Urtheil aufhoben und der Angeklagte von Schuld und Kosten freigesprochen.
4. Der Arbeiter H. Sz. aus Carlsberg, Kreis Memel, war am 10. August d. J. mit seinem Dienstherrn, dem Schulzen E. zu R., und dessen Sohn beim Einfahren des Korns beschäftigt. Auf dem Felde bedrohte der Sz. seinen Dienstherrn, ohne daß dieser ihm Veranlassung dazu gegeben hatte, mit den Worten, er werde ihn mit der Forke durchstechen. Eine Zeitlang beruhigte sich der Sz. darauf noch; aber am Abend desselben Tages trat der Sz. mit erhobener Forke wieder auf den Schulzen E. zu und rief ihm in drohendem Tone zu, wenn er ihm jetzt nicht sofort seinen Schein und Lohn gebe, dann steche er ihn mit der Forke todt. Da der Schulze E. den Angeklagten nicht wieder zu beruhigen vermochte und ernstlich für sein Leben fürchtete, so fuhr er schleunigst mit seinem halbbeladenen Wagen nach Hause, holte aus Schönberg einen Gensdarmen und ließ den Sz. verhaften, welcher für seine Brutalität mit einer 4wöchentlichen Gefängnißstrafe belegt worden ist.
5. Der erst 17 Jahre alte, aber wegen schweren Diebstahls und Körperverletzung schon vorbestrafte Knecht Carl L. aus Lübeck hat sich während seiner Dienstzeit bei dem Hauswirth Saß in Schlagsdorf im Laufe d. J. einer ganzen Reihe von Diebstählen schuldig gemacht.
Dem Knecht Ollmann, mit welchem er sich stark bekneipt hatte, nahm er aus der Tasche das Portemonnaie mit circa 8 M. fort; dem Gastwirth Hecht zu Schlagsdorf stahl er von dessen Schrank 5 Spiel Karten, dem Kürschner Schäding entwandte er von dessen Handelswagen 1 Mütze, 1 Hut und 1 Paar Kinderschuhe und ein andermal während des Kaufes einer Mütze noch eine zweite Mütze.
Als der Klempner Clasen eines Tages im Hause des Hauswirth Saß ein Schloß zu repariren und die zu diesem Zwecke mitgebrachten 2 Bund Schlüssel in eine Stube hingelegt hatte, eignete der L. sich 3 von diesen Schlüsseln an. Da der eine Schlüssel die Chatulle des Hauswirth Saß öffnete, so ging der L. zu wenigstens 10 verschiedenen Malen bei der Kasse des Saß und stahl in jedesmaligen Beträgen von 2-20 M. im Ganzen 125 M. Am 3. September bemerkte der Saß diesen Diebstahl, es fanden sich bei einer Durchsuchung noch 85 M. und die meisten gestohlenen Sachen im Besitz des L.
Dieser gestand sämmtliche Diebstähle ein und wurde zu einer Gesammtstrafe von 1 Jahr 6 Monaten Gefängniß verurtheilt.
Außer diesen Strafsachen wurde noch die Berufung eines Bettlers, welcher mit seiner Ueberweisung an die Landespolizeibehörde nicht zu frieden war, als unbegründet verworfen und ein Wehrpflichtiger wegen seiner Nichtgestellung zum Militairdienst zu der gesetzlichen Geldstrafe verurtheilt.


Major Wißmann ist nach jetzt angelangter Meldung am 7. Juli am Tanganyika eingetroffen, wo er schwere Kämpfe siegreich bestand.
- Die "Frankf. Ztg." theilt mit, daß ein süddeutscher Staat, der bei der Tabaksteuerfrage besondere Wünsche gehabt hätte, nur deshalb auf deren Geltendmachung verzichtete, weil er hoffe, daß man von Berlin aus dafür hinsichtlich der Weinsteuer den Bogen nicht allzu scharf spannen werde. An die Möglichkeit, die Weine einer Steuer von 50 Mark pro Hektoliter an zu unterwerfen, hat wohl kein süddeutscher Vertreter geglaubt. Weiterhin berichtet die "Frankf. Ztg.", daß man in den Kreisen der süddeutschen Finanz= und Steuertechniker sich jetzt nicht bereit zeige, die von Berlin aus vorgeschlagene Werthgrenze von 50 Mark pro Hektoliter aufnehmen.
- In Berlin begannen am Montag unter Vorsitz Thielemanns die deutsch=russischen Handelsvertrags=Verhandlungen. Dieselben werden in französischer Sprache geführt. Die Protokolle werden deutsch und russisch abgefaßt. Es wird über die Verhandlungen das strengste Amtsgeheimnis bewahrt, die russischen Delegierten werfen jede Mitteilung an Zeitungs=Korrespondenten ab. Beide Teile scheinen zu Konzessionen bereit, da der Zollkrieg sich in Deutschland und Rußland gleich fühlbar macht.

[ => Original lesen: 1893 Nr. 78 Seite 6]

- Auf dem Bahnhof zu Altona fuhr am Sonntag eine Lokomotive auf den Tender auf, und dieser stieß infolgedessen so heftig mit dem Postwagen zusammen, daß letzterer vollständig zertrümmert wurde. Menschen sind dabei nicht verunglückt. Ebenfalls am Sonntag abend sprang ein unbekannter Mann aus dem in voller Fahrt begriffenen Blankeneser Eisenbahnzuge, er gerieth dabei unter die Räder und wurde in so grauenhafter Weise zermalmt, daß der Tod auf der Stelle eintrat.
- Ueber die Miethen, welche die Inhaber von Nachtcafés in Berlin bezahlen, werden interessante Angaben gemacht. So zahlt z. B. Keck für sein Geschäft in der Leipzigerstraße etwas mehr als 40 000 Mk., für dasjenige in der Passage 40 000 M. und für das Lokal Unter den Linden sogar 80 000 M. Miethe. Dabei hat er in die Räumlichkeiten in der Passage 140 000 Mk. "hineingebaut." An Miethssteuer bezahlt Keck jährlich 12 000 Mark. Trinkherr, der Besitzer eines bekannten Cafés in der Chausseestraße, welches nur über kleine und ziemlich primitiv ausgestattete Räume verfügt, hat einen jährlichen Miethspreis von 34 000 Mk. zu erlegen. Da er schon seit Jahren das Café innehat, kann man ermessen, welchen ungeheuren Gewinn derartige auf die Halbwelt angewiesene Geschäfte bringen.
- Die Prinzen der regierenden Häuser können, so schreibt Schorers Familienblatt, vom Familienoberhaupt, dem betreffenden Regenten, mit Stubenarrest bestraft werden und häufiger, als man glaubt, wird selbst in Deutschland von diesem Strafmittel Gebrauch gemacht. Gar manche Unpäßlichkeit eines Prinzen, von der der Hofbericht meldet, ist auf einen Stubenarrest zurückzuführen, der vom Regenten verfügt wurde. Besonders streng mit der Verhängung von Stubenarrest war in Preußen Friedrich Wilhelm III., und mehr als einmal bekam der geistvolle Kronprinz, später König Friedrich Wilhelm IV., diese Strafe, weil er seinen Witz nicht zurückhalten konnte. Zwei Vergehen von ihm, die ihm Stubenarrest einbrachten, haben sich als historische Anekdoten erhalten. Der erste Fall spielte auf dem Wiener Congreß. Bei einer Hoftafel, bei welcher der gutmüthige, aber keineswegs geistvolle Kaiser Franz von Oesterreich den Vorsitz führte, wurden Räthsel erzählte als aber die Reihe an den Kaiser kam, erklärte er: "Mir fällt halt nix ein." Als die Reihe des Räthselaufgebens an den Kronprinzen von Preußen kam, stellte er die Frage, wer der größte Baumeister sei, und gab als Lösung: "Kaiser Franz, denn dem fällt nichts ein." Die Belohnung für diesen Witz waren drei Tage Stubenarrest, die Friedrich Wilhelm III. sofort über seinen Sohn verhängte. In einem anderen Fall gab es sogar acht Tage Stubenarrest, weil der Kronprinz sich eine Verspottung der Paradesoldaten erlaubt hatte. Zu den Paraden, die damals in Berlin Unter den Linden stattfanden, erschienen die Soldaten so steif in Uniform, Gamaschen, Lederzeug und Gürtel eingezwängt, daß sie sich in der That nicht bücken konnten. Der Kronprinz, der auf der Parade vor Eintreffen des Königs erschienen war, legte ein Goldstück neben den rechten Flügelmann und forderte ihn auf, dasselbe aufzuheben. Der Mann war nicht im Stand, sich in der Paradeadjustirung zu bücken, und der Kronprinz bemerkte sehr sarkastisch: "Das sind preußische Soldaten, mit denen will man Schlachten schlagen!" Die Bemerkung wurde dem König hinterbracht und kostete die oben erwähnte Strafe.
- Die vom Provinzial=Museum bei Hermeskeil in der Rheinprovinz vorgenommenen Ausgrabungen von Grabhügeln haben ein reiches Ergebniß geliefert. Es sind eiserne Schwerter, eines mit Bronzescheide, Dolche und Lanzenspitzen, Reste eines Bronzebeckens und anderer Gefäße, Bronzearmringe und Thongefäße, alles aus der La Téne=Periode (etwa 400 v. Chr. bis zur Römerzeit), gefunden worden.
- Seitens der Reichssanitätsbehörde in Berlin werden übrigens jetzt Versuche mit inficirten Thierleichen vorgenommen, die wie menschliche Leichname in Särgen in den verschiedensten Bodenarten bestattet werden. Man will feststellen, wie lange die Bakterien in eingesargten Thierleichen fortleben und welchen Einfluß die Bodenart, das Grundwasser u. s. w. dabei ausübt.
- Graf und Bürgersmädchen. Ein Graf v. B., so meldet ein Berichterstatter, klagte auf dem Frankfurter Gericht gegen ein wohlhabendes Bürgermädchen auf Ehelichung oder Entschädigung. Die Beklagte gab zu, den Kläger einst gern gehabt zu haben, sie könne ihn aber nicht ehelichen, weil sie später erfahren habe, daß Se. Erlaucht ganz mittellos sei und er es nur auf ihr Geld abgesehen habe. Der Kläger sei Offizier gewesen, aber entlassen worden, und in seiner Gesellschaft könne er sich gar nicht mehr sehen lassen. Der Graf behauptete, die Dame habe Alles vorher gewußt, auch daß er ein armer Schlucker sei. Die Zivilkammer wies die Klage ab, da nach Nassauischem Rechte auf derartige Eheversprechungen nicht geklagt werden könne. Der Graf behauptet nun, er habe sich garnicht nach nassauischem Rechte verlobt, sondern beim Beginn der Beziehungen sich entschlossen gehabt, außerhalb Nassau's zu leben. Das Fräulein bestreitet das. Der merkwürdige Prozeß wird nun demnächst nochmals verhandelt werden.
- Adam und Eva - Neger. Ein amerikanischer Methodistenbischof hat den Beweis zu führen versucht, daß Adam und Eva Neger waren. Nach seiner Theorie herrschte zur Zeit der Erschaffung der Menschen auf dem ganzen Erdball die Temperatur des heutigen Mittelafrika, und infolge dessen waren auch unsere Stammeseltern so schwarz wie die Neger von heute. Als sich später die Temperatur abkühlte, bleichte auch die Farbe des Menschen allmählig ab. Unseren schwarzen Menschenbrüdern wird diese Theorie jedenfalls hohe Befriedigung gewähren.
- Daß ein Amtsrichter auf Grund seiner Prozeßleitung für eine Kuh schadenersatzpflichtig gemacht, dürfte in den Justizannalen bisher kaum registriert sein. Der Käufer einer von ihm als gesund gekauften, in Wirklichkeit aber tuberkulös gewesenen Kuh hatte nämlich, so berichtet ein Berl. Korrespondent, bei dem Amtsgericht eines in der Nähe von Berlin gelegenen Städtchens gegen den Verkäufer die Klage auf Schadenersatz angestrengt, der betreffende Amtsrichter beraumte aber wegen Fehlens der Vollmacht des klägerischen Rechtsanwalts vorläufig keinen Termin in der Sache an, sondern verfügte nur die Vorlegung der Vollmacht binnen einer Frist von 14 Tagen. Während dieser Zeit trat aber Verjährung der Klage ein, weßhalb diese zurückgenommen werden mußte. Nun klagte der Käufer der Kuh wegen Schadenersatzes gegen seinen Rechtsanwalt, weil dieser die betr. Vollmacht nicht eingesandt, bezw. das Amtsgericht nicht an die Terminsbestimmung erinnert hatte. Diese Klage wurde aber in zwei Instanzen abgewiesen; die erwähnten beiden Gründe wurden zur Haftbarkeit des Rechtsanwalts nicht für ausreichend erachtet. Eine Erinnerung an das Amtsgericht zu richten, habe dieser überhaupt keine Verpflichtung gehabt. Nun klagte der Käufer der Kuh wegen Schadenersatzes gegen den Amtsrichter, weil dieser es unterlassen hatte, von den der Terminsbestimmung entgegenstehenden Bedenken der betr. Partei, bezw. deren Anwalt, Mitteilung zu machen. Das Landgericht II. in Berlin erkannte auf Abweisung der Klage, das Kammergericht aber erachtete aus dem in der Klage angeführten Grund den Amtsrichter für schadenersatzpflichtig und legte ihm die Kosten des Verfahrens zur Last.
- Der größte Frachtdampfer der Welt ist der neue White Star Dampfer "Cevic", der vergangenen Montag in Belfast vom Stapel gelassen wurde. Das Schiff ist 500 Fuß lang, 60 Fuß breit und 38 Fuß hoch. Es hat eine Wasserverdrängung von 14 089 Tons. Der "Cevic" ist ganz aus Stahl gebaut. Er soll zur Viehverfrachtung von New=York nach Liverpool dienen.
- Ein sozialistischer Witz wird aus Augsburg gemeldet: Das dortige sozialdemokratische Blatt wollte sein zweijähriges Jubiläum festlich begehen und verlangte unter Hinweis auf städtische Beisteuer zum Empfang des Ehrenbürgers Bismarck, der deutschen Juristen und der deutschen Journalisten vom Magistrat einen Zuschuß von 500 M.
- Wie aus Straßburg i. E. gemeldet wird, führen die reichsländischen Eisenbahnen ebenfalls ab 1. Oktober 10 Tage giltige Rückfahrtskarten ein.


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