No. 64
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 18. August
1893
Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1893 Nr. 64 Seite 1]

                    Das Impfgeschäft im Impfbezirk Schönberg II (westlich) findet in diesem Jahre in nachbezeichneter Weise statt:

1., im Impfdistrikt Schönberg,

bestehend aus den Ortschaften:

Bauhof=Schönberg, Kleinfeld und Malzow,
im Hause des Herrn Landphysikus Dr. Marung in Schönberg
a. Impfung der im Jahre 1892 geborenen Kinder,
b. Wiederimpfung der Kinder aus der Schule zu Malzow,

am Freitag, den 18. August,
Morgens 10 resp. 10 1/2 Uhr,

und Revision der Schutzplattern

am Freitag, den 25. August,
Morgens 10 Uhr.

2., im Impfdistrikt Zarnewenz

bestehend aus den Ortschaften:

Zarnewenz (Hof und Dorf), Schwanbeck mit Siechenhaus, Schönberg=Sülsdorf und Teschow,
im Kruge zu Zarnewenz.
a. Impfung der im Jahre 1892 geborenen Kinder,
b. Wiederimpfung der Kinder aus den Schulen zu Siechenhaus, Schönberg=Sülsdorf und Teschow

am Freitag, den 18. August,
Nachmittags 2 3/4 resp. 3 1/2 Uhr,

und Revision der Schutzblattern

am Freitag, den 25. August,
Nachmittags 3 1/2 Uhr.

3., im Impfdistrikt Petersberg,

bestehend aus den Ortschaften:

Petersberg, Bechelsdorf, Lockwisch (Hof und Dorf) Niendorf, Rupensdorf, Wahlsdorf und Westerbeck,
im Krug zu Petersberg.
a. Impfung der im Jahre 1892 geborenen Kinder,

am Mittwoch, den 23. August
Nachmittags 2 Uhr,

und Revision der Schutzblattern:

am Mittwoch, den 30. August,
Nachmittags 2 Uhr

b. Wiederimpfung der Kinder aus den Schulen zu Petersberg, Lockwisch, Niendorf, Rupensdorf und Wahlsdorf

am Mittwoch, den 30. August,
Nachmittags 2 Uhr,

und Revision der Schutzblattern:

am Mittwoch, den 6. September,
Nachmittags 2 1/4 Uhr.

4., im Impfdistrikt Selmsdorf,

bestehend aus den Ortschaften:

Selmsdorf, (Hof und Dorf), Bardowiek, Hohemeile und Lauen,
im Lokale des Gastwirths Michaelsen daselbst.

[ => Original lesen: 1893 Nr. 64 Seite 2]

a. Impfung der im Jahre 1892 geborenen Kinder

am Freitag, den 25. August,
Nachmittag 4 Uhr

und Revision der Schutzblattern:

am Freitag, den 1. September,
Nachmittags 2 1/2 Uhr.

b. Wiederimpfung der Kinder aus der Schule zu Selmsdorf

am Freitag, den 1. September,
Nachmittags 2 3/4 Uhr

und Revision der Schutzblattern:

am Freitag, den 8. September,
Nachmittags 2 1/2 Uhr.

5., im Impfdistrikt Herrnburg,

bestehend aus den Ortschaften:

Herrnburg, Duvennest, Lenschow, Lüdersdorf, Palingen und Wahrsow (Hof und Dorf)
im Gastwirth Lohse'schen zu Herrnburg,
a. Impfung der im Jahre 1892 im Dorfe Herrnburg geborenen Kinder,

am Mittwoch, den 23. August,
Nachmittags 3 1/2 Uhr,

und Revision der Schutzblattern:

am Mittwoch, den 30. August,
Nachmittag 4 Uhr,

b. Impfung der im Jahre 1892 geborenen Kinder aus den übrigen Ortschaften des Distrikts

am Mittwoch, den 30. August,
Nachmittags 3 1/2 Uhr,

c. Wiederimpfung der Kinder aus den Schulen zu Herrnburg, Duvennest, Palingen und Wahrsow

am Mittwoch, den 13. September,
Nachmittags 3 1/4 Uhr

und Revision der Schutzblattern,

am Mittwoch, den 20. September,
Nachmittags 3 1/2 Uhr.

6., im Impfdistrikt Rieps,

bestehend aus den Ortschaften:

Rieps, Boitin=Resdorf, Heiligeland, Gr. und Kl. Mist, Schlag=Resdorf mit Perückenkrug, Schlag=Sülsdorf, Thandorf und Wendorf,
im Kruge zu Rieps.
a. Impfung der im Jahre 1892 geborenen Kinder,

am Freitag, den 15. September,
Nachmittags 3 Uhr,

und Revision der Schutzblattern,

am Freitag, den 22. September,
Nachmittags 2 3/4 Uhr.

b. Wiederimpfung der Kinder aus den Schulen zu Rieps, Gr. und Kl. Mist, Schlag=Resdorf, Schlag=Sülsdorf und Thandorf,

am Freitag, den 22. September,
Nachmittags 3 1/2 Uhr

und Revision der Schutzblattern,

am Freitag, den 29. September,
Nachmittags 3 Uhr.

             Den Ortsvorständen wird hierdurch aufgegeben, für die rechtzeitige Bekanntmachung der obgedachten Termine und für die Zuführung der Impflinge durch Ansagen der Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder Sorge zu tragen.
             Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis drei Tagen betraft werden.
             Diejenigen Betheiligten, welche von der Impfung durch den Impfarzt keinen Gebrauch machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, dem bestellten Impfarzte bis zum Jahresschluß den Nachweis der geschehenen Genügung der Impfpflicht zur Vermerkung in der Impfliste zu geben.
             Schönberg, den 11. August 1893.

Großherzoglich Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
Cl. v. Oertzen.


[ => Original lesen: 1893 Nr. 64 Seite 3]

- In Berlin allein werden durch die Einkommensteuer aufgebracht: 22 758 798 Mark. Ein jährliches Einkommen von mehr als 1 Million versteuern 31; die beiden Höchstbesteuerten zusammen zahlen jährlich über 500 000 Mark.
- Auf der Chicagoer Weltausstellung wurde dadurch große Erregung hervorgerufen, daß ein Arbeiter durch einen elektrischen Schlag getötet wurde. Derselbe wollte das Ventil in der Nähe der Dynamo=Maschine schließen und legte die andere Hand achtlos auf die Dynamobürste, worauf ein Strom von 4500 Volt durch seinen Körper ging. Der Arbeiter war sofort eine Leiche.
- Der schönste Teppich der Welt. Der famose Teppich aus der Moschee zu Ardebill ist, wie aus London berichtet wird, für das South Kensington Museum angekauft worden und ist jetzt dort ausgestellt. Derselbe wird für den schönsten Teppich in seiner Art in Europa gehalten. Er ist 34 Fuß 6 Zoll lang und 17 Fuß 6 Zoll breit. Er trägt eine Inschrift, welche in deutscher Uebersetzung wie folgt lautet: "Ich habe in der Welt keine andere Zufluchtsstelle als Deine Schwelle. Mein Haupt kennt keinen andern Schutz als Deine Halle."
- Die Arbeit des Sklaven des heiligen Ortes: Maksoud von Kashan im Jahre 942 (A. D. 1535). - Dieser prächtige Teppich wird sich als höchst kostbares Muster für Teppichfabrikanten, sowie für Künstler erweisen. Er ist besonders für die Geschichte persischer Teppichfabrikation wertvoll. Eine ausführliche Beschreibung des Teppichs befindet sich in dem soeben veröffentlichten Buche "Der heilige Teppich in der Moschee zu Ardebil" von Eduard Stebbing.


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über die zu Neschow sub Nr. 5 belegene Büdnerstelle des Krügers Jochen Ahrendt daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Sonnabend, den 16. September d. Js.,
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Meldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proklamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidations=Termin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 14. Juni 1893.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


Wider den flüchtig gewordenen Arbeiter Johann Friedrich Heinrich Schell aus Niendorf (Weselsdorf) i. M. ist der richterliche Haftbefehl wegen eines am 21. Juli d. J. zu Blüßen verübten Betruges erlassen.
Schell ist einige 50 Jahre alt, ca. 1,80 m groß, kräftig gebaut, hat schwarzes Haar und an einem Auge eine Vene.
Anzug: brauner Filzhut, graue Hose und grauer Rock, der mittelst einer Gurte zusammengehalten wird, Halbstiefel.
Ich bitte um Vigilanz evt. Festnahme, Ablieferung an das nächste Amtsgericht und Benachrichtigung zu den Akten 112/93.
Schönberg i/Mecklb., 14. August 1893.

Der Amtsanwalt.
A. Dufft.


Die unterzeichnete Casse ist vom 14. d. M. ab bis zum 28. d. M. geschlossen.
Schönberg, den 12. August 1893.

Großherzogliche Hauptkasse.
I. V.: H. Spieckermann.


Zur Beachtung.

Um dem Unwesen entgegen zu treten, welches namentlich in letzter Zeit vielfach durch jagende Hunde in den Großherzoglichen Jagdrevieren hervorgerufen, bringe ich wiederholt zur Kenntniß der betr. Hundebesitzer, daß im fremden Jagdgebiete das Mitführen von freilaufenden Hunden bei Strafe verboten ist, daß ferner die Hirtenhunde mit einem um den Hals befestigten auf der Erde schleppenden Knittel zu versehen sind. Bemerke, daß die Jagdberechtigten und deren Vertreter gesetzlich befugt sind, die in ihrem Jagdgebiete umherstreifenden Hunde und Katzen ohne Weiteres zu tödten. Die Besitzer von solchen Hunden, welche Felder und Hölzungen abzujagen pflegen, ersuche ich, diese an die Ketten zu legen, da die Besitzer eventuell für den von ihren Hunden angerichteten jagdlichen Schaden verantwortlich gemacht werden könnten.
Schönberg, den 17. August 1893.

                                                    Der Oberförster:
                                                    C. Hottelet.


Oeffentliche Versteigerung.
Sonnabend, den 19. August d. J.
Vormittags 11 Uhr

sollen auf der Hofstelle des Hauswirths Menz in Palingen:

4 Arbeitspferde und 14 stück Rindvieh, sowie auch circa 4 Fuder Hafer u. 1 Fuder Weizen in Garben,
öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden.
Schönberg den 14. August 1893.

                                                    Staffeldt,
                                                    Gerichtsvollzieher.


Länderei=Verpachtung

im ganzen oder in Parcellen am Petersberger Wege im Mühlencamp und an der Ratzeburger Chaussee im Moorcamp. Näheres Siemzerstraße Nr. 177.


Vier Dreschmaschinen

arbeiten vertheilt. Eine große

englische Maschine,

die marktfertig arbeitet bei größter Leistung, hat zweigliedrige Locomobile mit Struve'schen Patentschornstein. Diese empfehle ich für hiesige Umgegend billig.

                                                    C. Egert.


Frischen Schleuderhonig
a 70 Pfg. empfiehlt                                                    
                                                    J. Wegner.


Pa. Buchen-Holz-Kohlen
empfiehlt                          
Schönberg.                                                     J. A. Siebenmark.


ff. Weinessig
empfiehlt                                                     J. A. Siebenmark.


Flechtenkranke

trockene, nässende Schuppenflechten und das mit diesem Uebel verbundene, so unerträglich lästige "Hautjucken" heilt unter Garantie selbst denen, die nirgends Heilung fanden, "Dr. Hebra's Flechtentod". Bezug: St. Marien-Drogerie Danzig, Breitg. Nr. 10.


Am Sonntag u. Montag, den 27. u. 28. d. M. findet bei mir ein

Scheibenschiessen

nach guten Gewinnen statt, zu welchem ich hierdurch ergebenst einlade.

                          Gastwirth Frau Holst, Neue Welt.
Am Montag Tanz.


[ => Original lesen: 1893 Nr. 64 Seite 4]

Sedanfeier in Schönberg.

          Zu der am Sonntag den 3. September d. J. in üblicher Weise stattfindenden Sedanfeier laden wir hierdurch die Bewohner von Stadt und Land ergebenst ein.
           Schönberg, den 16. August 1893.

Das Sedan=Comité
des Kriegervereins für das Fürstentum Ratzeburg.


Sedanfeier
in Ratzeburg am 3. September 1893.
Festzug - Festrede - Unterhaltung und Tanzmusik - Illumination
Fackelzug - Freudenfeuer - Feuerwerk.
Näheres durch die Programme.


Zu sogleich suche ich einen Platz als
Pferdeknecht.
                                                    Kempcke,
                                                    b. Kuhhirten Wulf=Bauhof Schönberg.


ca. 25 Stiege Hafer
in Hocken hat zu verkaufen                                                    
Schönberg.                                                     J. A. Siebenmark.


100,000 Säcke

einmal gebr., groß u. stark, für Getreide, Kartoffeln, à 30 u. 25 Mark (Lübeck). Probel. à 25 St. vers. gegen Nachnahme unter Angabe der Bahnstation

Max Mendershausen, Cöthen i./A.


Theater in Schönberg.
Im Saale des Herrn Boye.
Freitag den 18. Aug. 1893
Eröffnungs=Vorstellung.
Ein toller Einfall.
Lustspiel in 4 Acten von Carl Laufs.
Sonntag den 20. August
Ehrliche Arbeit.
Große Posse mit Gesang in 3 Acten und 5 Bildern von Wilken, Musik von Bial.
Spieltage sind: Sonntag, Montag, Mittwoch, Freitag.
Das Nähere die Zettel.
                                                    Alexander Weymann.


Am Sonntag u. Montag den 20. u. 21. d. M. findet bei mir ein

Scheibenschießen

nach guten Gewinnen statt, zu welchem ich hierdurch ganz ergebenst einlade.

Herrnburg. Gastwirthin Lohse.
Am Montag Abend Ball.
ff. Büchsen werden geliefert.


Am Sonntag den 27. und Montag den 28. August findet beim Gastwirth J. Michaelsen in Selmsdorf ein

Scheiben-Schiessen
nach guten Mobilien

statt, wozu freundlichst einladet

                                                    G. Berger, Tischlermeister.

NB. ff. Hinterladerbüchsen werden geliefert. Auf einen Satz von 3 Schüssen fällt nur 1 Gewinn.


Zum Erntebier
am Sonntag den 20. Aug. ladet freundlichst ein
                                                    Gastwirth Sterly-Selmsdorf.
Tanzmusik für die Nacht.


Gartenbauverein.
Montag, den 21. August, Abends 6 3/4 Uhr.
Versammlung
bei Herrn Krüger. Besichtigung des Gartens.
                                                    Der Vorstand.


Verreise auf ca. 3 Wochen. Vertretung in meiner Wohnung durch den pract. Arzt Herrn Dr. Stoffer.

                                                    Dr. Dethloff.


Haben Sie Sommersprossen?

Wünschen Sie zarten, weissen, sammetweichen Teint? - so gebrauchen Sie:

Bermann's Lilienmilch-Seife
(Mit der Schutzmarke "Zwei Bergmänner")
von BERGMANN & Co. in Dresden. a Stück 50 Pf. bei
Apotheker Montag.


Statt besonderer Anzeige.

Nach 5tägigem schweren Leiden verstarb am gestrigen Tage in Grevesmühlen unser lieber Sohn

Hugo

im fast vollendeten 17. Lebensjahre.
Um stille Theilnahme bitten

                                                    die tiefbetrübten Eltern
                                                        A. Doll u. Frau.

Schönberg, den 15. August 1893.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, 13. August.

Frühkirche: fällt aus.
Vormittagskirche: Pastor Krüger.
    Amtswoche: Pastor Krüger.


Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg
nach Lübeck:
10,04 Vorm. 12,21 Mitt. 3,10 Nachm. 7,27 Abends
11,55 Nachts.
nach Kleinen:
8,1 Morg. 10,29 Vorm. 12,46 Nchm. 5,40 Nachm.
8,54 Abends.


Marktpreise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Viehmarkt in Hamburg.

Es kosten: kleine Schweine 52-54 M., große Schweine 51-53 M., Sauen 38-46 M., Kälber 75-85 M. per 100 Pfund.


Hierzu eine Beilage
und Illustrirtes Beiblatt Nr. 31.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1893 Nr. 64 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 64 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 18. August 1893.


- Neustrelitz. Aus Homburg wird gemeldet: Se. K. H. der Großherzog von Mecklenburg=Strelitz ist hier zu längerem Curgebrauche eingetroffene es ist dies das 25. Mal, daß Se. Königliche Hoheit Bad Homburg besucht. Die Curverwaltung hat ihm aus Anlaß dieses Jubiläums eine Serenade, sowie ein großes Blumenarrangement veranstaltet; eine größere Festlichkeit, welche die Curverwaltung beabsichtigt hatte, wurde von dem Großherzog dankend abgelehnt.
- Neustrelitz. S. K. H. der Erbgroßherzog und I. K. H. die Erbgroßherzogin sind Montag morgen nach dem schweizerischen Curort Sanct Moritz zu etwa vierwöchigem Aufenthalte abgereist.
- Schönberg. Ein heller Feuerschein wurde hier am Montag Abend beobachtet; wie man jetzt erfährt, ist auf dem Gute Parber bei Rehna eine Strohmiete abgebrannt. Es wird Brandstiftung vermuthet.
- Auf Denunziation eines entlassenen Schaffners wurden 19 Beamte der mecklenburgischen Friedrich=Franzbahn wegen Unregelmäßigkeiten vom Dienste suspendirt, gegen 7 Schaffner hat man wegen Schwindels mit Fahrkarten Untersuchung eingeleitet.
- Die älteren Reichsbanknoten zu 100 Mark mit rothem Stempel, sowie die noch umlaufenden Noten der preußischen Bank zu 500 M. und 100 M. werden von den Cassen der Reichsbank aus dem Verkehr gezogen, ebenso werden von letzterer die Thaler österreichischen Gepräges eingewechselt und aufgesammelt, da dieselben nach dem 1. April 1894 nicht mehr umlaufsfähig sind.
- Nach den Mannschaften der Landwehr zweiten Aufgebotes finden gegenwärtig Ermittelungen statt. Da diese Leute nicht zur Controlversammlung zu erscheinen brauchen, so glauben viele einfach auch der Verpflichtung enthoben zu sein, der zuständigen Stelle (Hauptmeldeamt, Meldeamt, Bezirksfeldwebel) von einem etwaigen Wohnungs= oder Aufenthaltswechsel eine Meldung zu machen. Diese Ansicht ist falsch, die bezeichnete Verpflichtung besteht vielmehr weiter. Indessen ist es nicht erforderlich, daß die Meldung persönlich erstattet wird. Es genügt, wenn sie auf schriftlichem Wege oder durch dritte Personen an der zuständigen Stelle erfolgt.


- Ueber die Verhandlungen der Frankfurter Finanzminister=Konferenz trägt die "Frankfurter Zeitung noch folgende Mitteilungen nach:
Die drei Steuergattungen, hinsichtlich deren man zu positiven Ergebnissen gekommen ist, sind: die Tabakfabrikatsteuer, die Reichsstempelsteuer und die Weinsteuer. Was die Tabakfabrikatsteuer betrifft, so ging die Erörterung dahin, daß die Stempelung, die eingeführt werden soll, an der Verpackung vorgenommen werden wird. Die verpackte und mit dem Stempel versehene Ware wird von dem Händler ohne jede Beschränkung oder Kontrollierung dem Kleinverkauf ausgesetzt; es ist also Niemand gezwungen, bestimme Quantitäten einzukaufen, sondern der Detailhandel vollzieht sich vollständig in einer bisherigen Weise. Der geplant Zuschlag der Reichsstempelsteuer wird einerseits in einer weiteren Ausbildung der Börsensteuer, andrerseits in einer Einführung der Quittungssteuer bestehen, die Abstempelung der Quittungen dürfte, um die Belästigung des Verkehrs möglichst einzuschränken, einfach durch Aufkleben von Stempelmarken auf die Quittungen durch das Publikum selbst erfolgen.
Die geplante Weinsteuer, die namentlich in Süddeutschland verschnupft, soll eine Luxussteuer sein und weder die Einnahmen der Einzelstaaten aus den bisherigen Weinsteuern schmälern, noch den Konsum billiger Weine verteuern. Sie soll lediglich die Qualitätsweine in Betracht ziehen, unter denen auch die Schaumweine inbegriffen sind. Vom Schaumwein, aus dem man einer frühen Schätzung zufolge 3 Millionen Mark herausschlagen wollte, hofft man einen bedeutend höheren Ertrag zu erzielen. Die "Nordd. Allg. Ztg." bringt an hervorragender Stelle einen ihr "von gut unterrichteter Seite" zugehenden Artikel, in welchem das Ergebnis der Beratungen der Finanzminister als ein in jeder Hinsicht befriedigendes bezeichnet wird.
- In den Berliner amtlichen Kreisen ist man mit den Ergebnissen der Frankfurter Minister=Konferenz außerordentlich zufrieden.
- Der "Reichsanzeiger" weist angesichts des Auftretens der Cholera in verschiedenen Staaten darauf hin, daß ein erneuter Ausbruch der Cholera in Deutschland mehr als bisher zu befürchten sei. Es werden deshalb die im vorigen Jahr erlassenen Vorschriften in Erinnerung gebracht. Der "Reichsanzeiger" warnt vor unvorsichtigem Genuß rohen Obstes und Gemüses und vor Entnahme von Wasser aus den im vorigen Jahre verseuchten Flußläufen, und fordert zugleich auf, jede verdächtige Erkrankung ärztlich behandeln zu lassen und zur Anzeige zu bringen. Die weitere Ausbreitung der Choleraseuche sei im vorigen Jahre wesentlich durch Mitwirkung der Staatsbürger verhindert worden, und es sei zu hoffen, daß dieselben auch in diesem Jahr es an der zur Vermeidung von großen Gefahren unbedingt erforderliche Mitwirkung nicht fehlen lassen werden.
- Nach Ausweis der Infection sind in Berlin seit dem 5. August an Cholera gestorben: Ein polnischer Arbeiter sowie die später erkrankte Frau desselben und zwei Arbeiter, welche die Publikation des "Reichsanzeigers" vom 15. d. betrafen, anscheinend durch Bezug und Genuß von Nahrungsmitteln aus Rußland. Die Hoffnung ist begründet, daß die Fälle durch umfassende Vorsichtsmaßnahmen vereinzelt bleiben. Eine erkrankte Frau ist am Dienstag gestorben.
- Eine Probeuniformirung hat das 35. Infanterie=Regiment jetzt durchzumachen. Es sind nämlich dort für Unteroffiziere und Mannschaften blaue Blousen eingeführt, die der leichten österreichischen Militärkleidung sehr ähnlich sind. Die Abzeichen befinden sich beim preußischen Militär durch Litzen und Tressen auf den Aermeln, während sie bei den österreichischen Truppentheilen durch Sterne am Kragen angezeigt werden.
- Die Herbstparade des Gardecorps ist glänzend verlaufen in Anwesenheit zahlreicher Fürstlichkeiten und fremdländischer Offiziere. Die Kaiserin wohnte der Parade zu Pferde bei. Der Kaiser führte der Kaiserin das erste Garderegiment vor. Es erfolgte ein zweimaliger Vorbeimarsch der Truppen. Der Kaiser kehrte nach Beendigung der Parade an der Spitze der Fahnensektion ins Schloß zurück. Der Kaiser und die Kaiserin wurden vom Publikum enthusiastisch begrüßt.
- Während einer in Metz abgehaltenen Vorparade zur Kaiserparade stürzte der Hauptmann Römer vom 145. Regiment, vom Schlage getroffen tot vom Pferde herab.
- In Lublinitz (Schlesien) sind die echten Pocken ausgebrochen, wahrscheinlich aus Rußland eingeschleppt. Es ist bereits ein Todesfall vorgekommen.
- Der Deutsche Verein in Flensburg beschloß, den Knipberg, die höchste Spitze Nordschleswigs, anzukaufen und dort ein Germania=Denkmal zu errichten.
- Wie eine große Chokoladenfabrik in Dresden der dortigen Handelskammer mitteilt, hat sich die Erwartung, die Erzeugung von Cacao werde sich in Kamerun ausdehnen, bestätigt. In Hamburg sind im Vorjahre etwa 1000 Zentner Cacao von den deutschen Pflanzungen eingetroffen, die sich solcher Beliebtheit erfreuen, daß sie einen wesentlich höheren Preis als der Cacao aus den anderen Ländern erzielte.
- Eines beneidenswerthen Geldüberflusses scheint sich der Kreis Marienburg in Hannover zu erfreuen. Dort beschloß nämlich soeben der Kreisausschuß, jedem Gemeindediener, welcher einen Bettler in das Polizeigefängniß einliefert, eine

[ => Original lesen: 1893 Nr. 64 Seite 6]

Gratifikation von 3 Mark - außer der aus Staatsmitteln zu entrichtenden Wegevergütung - zu zahlen.
- In Kastel ist schon am 12. d. M. der erste "Neue" verzapft worden, ein wegen seiner Frühe unerhörtes Ereigniß.
- Der Schweine=Versicherungs=Verein zu Werder a. H. hat dieser Tage eine komische Erfahrung gemacht. Ein dortiger Restaurateur meldete seine bei dem Verein versicherten Schweine als wahrscheinlich am Rotlauf erkrankt an, so daß deren Verenden nahe bevorstehe, daraufhin begaben sich Vorstand und Sachverständige in den Stall, um sich von dem Zustand der Thiere zu überzeugen und fanden dort alle Schweine kerngesund, aber - ganz ungeheuerlich betrunken. Es stellte sich nun heraus, daß die Thiere Bierreste aus dem Restaurationsbetrieb des Eigenthümers erhalten hatten, und daß in diesem Fall die Thiere so viel edlen Gerstensaft zu sich genommen hatten, daß es selbst für einen Schweinemagen zu viel war.
- Die Miniaturfestung für die kaiserlichen Prinzen, die das Geschenk der Firma Krupp in Essen in der Nähe des Neuen Palais bei Potsdam erbaut wird, stellt das Modell einer uneinnehmbaren Festung dar, welche durch unterirdische Gänge mit der Außenwelt verbunden ist. Eine Anzahl drehbarer Türme schnellen im gegebenen Augenblick aus der Erde hervor, wobei einige Schüsse aus den in denselben aufgestellten Kanonen abgegeben werden. Dann verschwinden die Türme wieder in der Versenkung. Auf der Miniaturfestung ist Tag und Nacht ein Wächter angestellt, weil die Konstruktion der Festung vorläufig noch geheim gehalten werden soll.
- Eine schöne Ausrede. Ein Angeklagter, der des Holzdiebstahls überführt wurde, soll zu seiner Entschuldigung angeführt haben, daß Schiller durch sein Wort: "Nehmet Holz vom Fichtenstamme" ihn zu der That verleitet habe. An diese Anekdote erinnerte eine Ausrede, die dieser Tage der des Diebstahls beschuldigte Schlachtergeselle Galle vor der 131. Abteilung des Berliner Schöffengerichts vorbrachte. Am 19. Juni 1893 war der Angeschuldigte mit einem leeren Schlächterwagen, der vor der Zentral=Markthalle hielt, während der Führer sich auf kurze Zeit in das Innere begeben hatte, davongefahren. Der Dieb wurde eingeholt, erhielt zunächst einen fühlbaren Denkzettel und wurde dann verhaftet. Im Termine behauptete Galle, daß er nur das "Opfer seiner Gefälligkeit" geworden sei. Er habe zufällig neben dem Wagen gestanden, als ein Schutzmann ihn mit den Worten angefahren habe: "Machen Sie, daß Sie mit dem Fuhrwerk fortkommen, Sie dürfen hier nicht halten!" Der Angeklagte will gedacht haben, daß er den Führer des Wagens vor einem Strafmandat bewahren könnte, wenn er den Schutzmann in seinem Irrtum beließ! Er habe deshalb den Wagen bestiegen und sei langsam davon gefahren in der Absicht, "nur eine kleine Rundtour zu machen, um dem Schutzmanne aus den Augen zu kommen." Diese Ausrede des Angeklagten erregte allgemeine Heiterkeit, fand beim Gerichtshofe aber leider keinen Glauben, denn er verurteilte den "gefälligen" Mann zu 3 Monaten Gefängnis."
- Der "Pester Lloyd" schreibt: Oesterreich=Ungarn könne für Rußland keine andere Form der Meistbegünstigung als für Frankreich, England und andere Staaten finden. Wenn Rußland auf der Forderung derselben Erleichterung des Grenzverkehrs, wie Serbien sie hat, besteht und dafür nur den Minimaltarif bietet, müsse Oesterreich= Ungarn auf den Vertrag verzichten und konstatieren, daß Rußland bei der Anbahnung der Verhandlungen mit Oesterreich nur eine Diversion gegen Deutschland beabsichtige.
- Der österreichische Handelsminister ordnete angesichts der Choleragefahr verschärfte Vorsichtsmaßregeln auf den Bahnen und Bahnhöfen an.
- Das ungarische Civilehegesetz gilt, wie aus Budapest gemeldet wird, als wirklich fertiggestellt. Hiernach soll die kirchliche Trauung erst dann erfolgen dürfen, wenn das Zeugniß der vollzogenen Civilehe vorliegt.
- Hörübung bei Taubstummen. Professor Urbantiwitsch berichtet in der "Wiener klinischen Wochenschrift" über sehr befriedigende Resultate, welche er bei einer Anzahl von taubstummen durch längere Zeit fortgesetzte, täglich vorgenommene Hörübungen erzielte. Kinder, die er mehrere Jahre zuvor als nicht hörfähig und nur für den Taubstummenunterricht geeignet betrachtet hatte, gewannen bei den methodisch vorgenommenen Hörübungen nicht nur das vorher mangelnde Gehör für Vokale sondern waren im Verlauf eines Jahres sogar imstande, ganze Sätze, ohne den Sprechenden dabei anzusehen, zu vernehmen und nachzusprechen.
- Einem Brauereibesitzer in Mainz hat vor einigen Tagen der Klapperstorch das fünfundzwanzigste Kind gebracht.
- In Rom ist eine russische Prinzessin aus dem dritten Stockwerk ihrer Wohnung auf die Straße gesprungen und hat den Tod auf der Stelle gefunden. Die Prinzessin war morphiumsüchtig und soll auch dem Alkoholgenuß nicht abhold gewesen sein.
- In Terni in Italien ist ein Arzt, der sich weigerte, Cholerakranke zu besuchen, zu 20 Tagen Gefängniß, einer Geldstrafe und dreimonatlichem Verbot der Ausübung seines Berufs verurtheilt worden.
- Zwischen Ilfracome und Lynton (England) ist infolge Durchgehens der Pferde eine Postkutsche mit 17 Touristen einen hundert Fuß tiefen Abhang hinuntergestürzt. Die Pferde blieben tot und acht Passagiere wurden furchtbar verletzt. Der Kutscher ist vor Schreck wahnsinnig geworden.
- Der Kampf um das Silber ist bekanntlich in Washington auf das Lebhafteste entbrannt. Aus den Verhandlungen geht hervor, daß die Anhänger des Silbers sehr zahlreich sind, und daß sie sich mit allem Nachdruck der bedingslosen Abschaffung der Sherman=Bill widersetzen werden. Man glaubt, daß sie stark genug sind, um die Abschaffung der Bill zu verhindern, falls sie nicht ein analoges Gesetz durchbringen können. Eine gemeinsame Versammlung der Anhänger des Silbers in dem Repräsentantenhause beschloß, eine Kommission zu ernennen, zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs über die freie Münzprägung, nach welchem die Festsetzung des Verhältnisses von Gold zu Silber dem Beschluß des Repräsentantenhauses vorbehalten sein soll.
- Das weibliche Gigerl ist da! und zwar in Frankfurt am Main - so schreibt das Frankfurter Journal. Mit eigenen Augen haben wir es gestern nachmittag um 5 Uhr auf der Straße gesehen. Das Herrenhütchen kokett auf dem nicht übel geformten Kopf, gestärktes Herrenhemd, natürlich farbig, Herrengürtel neuester Mode, natürlich gleichfalls farbig, Stehkragen, selbstgeschlungene Herrenkravatte, bis zu den Knieen reichendes schwarzes Herrenjacket, selbstverständlich ohne jegliche Spur von Taille, dafür aber mit fingerbreiten Nähten, eine faustgroße weiße Rose im Knopfloch des linken Rockaufschlages, Schnabelschuhe, und die Krone des Ganzen - in der weißbehandschuhten Rechten einen zierlichen Spazierprügel -, so stieg "Gigerl femininus" mit langen Gigerlschritten und im vollem Bewußtsein seines imposanten, unwiderstehlichen Eindruckes, die Zeil entlang und bog am Café Bauer in die Schillerstraße ein. Mehr erschreckt als erstaunt blickten die Passanten dem Prachtexemplare nach. Am Wege aber standen zwei männliche Kollegen, die vor Neid erblaßten.
- Eine gute billige Schmiere für Schuhwerk (Jagdstiefel etc.) Das folgende Rezept ist uns von einem alten Praktiker mitgetheilt worden: 2 Theile guter Fischerthran, 1 Theil Klauenfett und 1 Theil Schweinefett werden gemischt und bei gelinder Wärme zusammengeschmolzen. Beim Gebrauch wird diese Schmiere wo möglich warm mit einem Pinsel aufgetragen, wobei besonders die Nähte gut zu bestreichen sind. (Wir selbst haben uns die Schmiere für unseren Gebrauch auf die einfache Weise hergestellt, indem wir 8 Eßlöffel voll Thran, 4 Klauenfett und 4 Schweinefett zusammenschmelzen ließen.) Das Gemisch konservirt das Leder, erhält es weich und geschmeidig und schützt es vollkommen gegen das Eindringen des Wassers. Es ist mindestens ebenso gut, wo nicht besser, als die im Handel vorkommenden theuren Schmiermittel.


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ZVDD