No. 31
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 21. April
1893
Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1893 Nr. 31 Seite 1]

Bekanntmachung.

              Das diesjährige hiesige Musterungsgeschäft wird in folgender Weise

in Schönberg
im Boye'schen Gasthofe

abgehalten werden:

1. Montag, den 24. April,
Morgens präcise 10 1/2 Uhr.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Ortschaften:

Bäck, Bardowiek, Bechelsdorf, Blüssen, Boitin=Resdorf, Gr. Bünsdorf, Kl. Bünsdorf, Campow mit Hoheleuchte, Carlow, Cronscamp, Demern (Hof und Dorf nebst Röggeliner Ziegelei), Dodow, Domhof Ratzeburg, Duvennest, Falkenhagen, Grieben, Hammer, Herrnburg, Horst, Kleinfeld, Klocksdorf, Kuhlrade, Lankow, Lauen, Lenschow, Lindow, Lockwisch (Hof und Dorf), Lübseerhagen, Lüdersdorf, Mahlzow, Mannhagen, Mechow (Hof und Dorf mit Wietingsbäck), Menzendorf (Hof und Dorf), Gr. Mist, Kl. Mist, Gr. Molzahn, Kl. Molzahn, Neschow mit Maurin=Mühle, Neuhof, Niendorf, Ollndorf, Palingen, Panten, Papenhusen, Petersberg, Pogez, Rabensdorf (Hof und Dorf), Raddingsdorf, Retelsdorf, Rieps, Rodenberg, Römnitz, Rottensdorf, Gr. Rünz, Kl. Rünz, Rüschenbeck, Rupensdorf.

2. Dienstag, den 25. April,
Morgens präcise 9 Uhr

Musterung der Militairpflichtigen aus den Ortschaften:

Sabow, Samkow, Schaddingsdorf, Schlagbrügge, Schlag=Resdorf mit Perückenkrug, Schlagsdorf (Hof und Dorf mit Heiligeland), Stadt Schönberg, Bauhof Schönberg, Schwanbeck, Selmsdorf (Hof und Dorf mit Hohemeile), Gr. Siemz, Kl. Siemz, Stove (mit Meierei Röggelin), Schbrg.=Sülsdorf, Schlag=Sülsdorf, Teschow, Thandorf, Törpt, Torisdorf, Wahlsdorf, Wahrsow (Hof und Dorf), Walksfelde, Wendorf, Westerbeck, Zarnewenz (Hof und Dorf), Ziethen.

3. Mittwoch, den 26. April,
von Morgens 8 Uhr an,

Loosung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1873.

              Das Nichterscheinen zur Loosung hat keine Nachtheile zur Folge, für die dazu nicht Erscheinenden wird durch ein Mitglied der Ersatzkommission geloost.

              Zur Musterung haben sich bei Vermeidung der im § 26.7, der Wehrordnung angedroheten Strafen zu gestellen:

alle im Jahre 1873, sowie alle in früheren Jahren geborenen Militairpflichtigen ohne endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht, sofern sie nicht von der Gestellung ausdrücklich entbunden sind:

              Sämmtliche Militairpflichtige haben ihre Geburtsscheine, sowie die Militairpflichtigen der älteren Jahrgänge außer den Geburtsscheinen ihre Loosungsscheine mitzubringen.

              Die im hiesigen Fürstenthum gebürtigen und außerhalb ihres Geburtsortes sich aufhaltenden Militairpflichtigen haben sich mit den Militairpflichtigen ihres Geburtsortes zu stellen.

              Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein beglaubigtes ärztliches Attest einzureichen.

              Reklamationsgesuche auf Zurückstellung vom Militairdienst wegen häuslicher Verhältnisse pp. sind rechtzeitig bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden anzubringen. Behauptete Erwerbsunfähigkeit muß durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermin bestätiget werden; es sind daher die aus der angeführten Veranlassung reclamirenden Angehörigen eines Militairpflichtigen zum persönlichen Erscheinen vor der Ersatzcommission verpflichtet.

              Etwaige zur seemännischen oder halbseemännischen Bevölkerung gehörende Militairpflichtige (§. 23 der Wehr=Ordnung) haben sich im Musterungstermine über ihre gewerbliche Qualification durch Vorlegung von Seefahrtsbüchern u. s. w. zu legitimiren.


[ => Original lesen: 1893 Nr. 31 Seite 2]

              Die Beorderung der Militairpflichtigen zur Musterung ist Sache der Ortsvorsteher. Die mit Führung der Rekrutirungsstammrollen betrauten Personen haben zum Musterungsgeschäft mitzuerscheinen. Die Stammrollen werden von hier aus im Musterungstermin zur Vorlage gebracht werden.

              Die Ortsvorstände werden noch besonders auf ihre Verpflichtung hingewiesen, die nach Aufstellung der Stammrollen zuziehenden fremden, sowie die das hiesige Fürstenthum verlassenden Militairpflichtigen zwecks Berichtigung der Listen sofort hierher namhaft zu machen oder dieselben zur persönlichen Anmeldung oder Abmeldung hierherzuweisen.

              Im Anschluß an das Musterungsgeschäft und zwar am Mittwoch, den 26. April wird die Classificirung der für einen Mobilmachungsfall auf Zurückstellung Anspruch erhebenden Mannschaften der Reserve, Marine=Reserve, Landwehr, Seewehr, Ersatzreserve und Marine=Ersatzreserve, sowie des ausgebildeten Landsturms II. Aufgebots stattfinden, die gemäß §. 123 der Wehrordnung ihre Gesuche rechtzeitig vorher eingebracht haben müssen. Die betreffenden Mannschaften haben zu dem bezeichneten Termin zu erscheinen.

              Schönberg, den 5. April 1893.

Der Cilvilvorsitzende der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
Cl. v. Oertzen.


Anzeigen.

Der Wehrpflichtige Joachim Heinrich Harms, geboren am 27. Oktober 1869 zu Hof Zarnewenz zuletzt in Selmsdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wird beschuldigt,

- als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, - Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 No 1 des Str.=G.=B.
Derselbe wird auf

Dienstag den 13. Juni 1893,
Vormittags 9 Uhr

vor die Strafkammer bei dem Großherzoglichen Amtsgerichte zu Schönberg i/.Meckl. zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Herrn Civilvorsitzenden der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg zu Schönberg über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Neustrelitz, den 7. Februar 1893.

Der Erste Staatsanwalt.
                                                    Beglaubigt:
                                                    Blanck,
                                                    Diätar.


Antragsmäßig soll über die zu Pahlingen sub Nr. XI belegene Vollstelle c. p. des Hauswirths Joachim Werner daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Montag, den 1. Mai d. J.
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Meldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidations=Termin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 6. Februar 1893.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


Antragsmäßig soll über das zu Schönberg am kalten Damm sub Nr. 231 belegene Wohnhaus c. p. des Tischlermeisters Heinrich Bockwoldt hieselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Montag den 15. Mai 1893
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Meldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proklamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen vor dem Liquidations=Termin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 20. Februar 1893.

Großherzogl. Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


Antragsmäßig soll über das zu Schönberg an der Schlauentrift sub Nr. 16 belegene Wohnhaus c. p. des Schuhmachermeisters Heinrich Eckmann hieselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Montag, den 15. Mai d. J.
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Meldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proklamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidations=Termine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 23. Februar 1893.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die zu Lüdersdorf sub Nr. 16 belegene Büdnerstelle c. p. des Zimmergesellen Johann Joachim Schütt daselbst wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf das am heutigen Tage abgehaltene Liquidations=Protokoll sofort im Termin der Praeclusiv=Abschied erlassen und verkündet ist.
Schönberg, den 17. April 1893.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


[ => Original lesen: 1893 Nr. 31 Seite 3]

Der Pferdeknecht Mathias Kupozensky, geb. am 15. Februar 1860 in Thurowen, Kreis Lyck, zuletzt in Schönberg, wird beschuldigt, als beurlaubter Ersatz=Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs.
Derselbe wird auf

Freitag, den 9. Juni d. Js.,
Vormittags 10 Uhr,

vor das Großherzogliche Schöffengericht zu Schönberg i./M. zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Großherzoglichen Bezirkskommando zu Neustrelitz ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Schönberg i./M., den 6. März 1893.

Der Großherzogliche Amtsanwalt.
A. Dufft.


Auf den Antrag des Schulzen Heinrich Heitmann zu Klocksdorf und des Hauswirths Jochen Robrahn zu Pogetz soll über die zu Pogetz sub Nr. I belegene Schulzen= und Vollstelle c. p. ihres Curanden Wilhelm Hollst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstück zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Dienstag, den 23. Mai 1893,
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Meldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstück sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidations=Termin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg den 3. März 1893.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Auszug der Heberolle der Mecklenburg=Strelitz'schen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Rechnungsjahr 1892, betreffend die Gemeinde Stadt Schönberg, während zweier Wochen, (vom 14. April 1893 anfangend) gemäß § 82 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 bei uns zur Einsicht für die Betheiligten ausliegt.
Reklamationen der Betriebsunternehmer gegen die Abschätzung ihrer Betriebe bezw. die Aufnahme oder Nichtaufnahme der letzteren in das Verzeichniß sind binnen vier Wochen, vom Tage der Beendigung der Auslage des Verzeichnis an gerechnet, bei dem Genossenschafts=Vorstande in Neubrandenburg anzubringen.
Schönberg den 12. April 1893.

Der Magistrat.


Holz=Auction
im Vitenser Forste
Schutzbezirk Vitense (Cordshäger Holz)
am Montag, den 24. April 1893

unter den an Ort und Stelle zu verlesenden Verkaufsbedingungen, über:

162 Rmtr eichen Stangenholz II. Kl. zu Pfahlholz tauglich.
  12 Rmtr. buchen Kluftholz I. Kl.
  24 Rmtr. buchen Kluftholz II. Kl.
    4 Rmtr. buchen Ausschuß.
  45 Rmtr. buchen Stangenholz II. Kl.
153 Rmtr. buchen Stangenholz III. Kl.
    9 Stück fichten Bauholz, Drümme.
  13 Rmtr. fichten Kluftholz II. Kl.
  27 Rmtr. fichten Knüppelholz I. Kl.
  17 Rmtr. fichten Ausschuß.
Versammlung Morgens 9 Uhr im Cordshäger Holze an der Cordshäger Feldseite.
Vitense, den 14. April 1893.

                                                    L. Wiegand,
                                                    Großherzoglicher Revierförster.


Stets vorräthig:
Einfache und doppelte Bruchbänder in verschiedenen Sorten, Nabelbinden für Kinder, Geradehalter leicht zu tragen und sehr zweckmäßig, für junge Mädchen wohl zu beachten, Suspensor oder Tragbeutel, Gumm=Luftkissen für Kranke, Clysopomp und doppelte Clystirspritzen zum Selbstclystiren, Wundspritzen zu jeglichem Gebrauch, Irrigator und Mutter=Rohre, Mutter=Kränze, Gummileine, zum Schutz des Durchnässen für Betten in Wiegen, Milchpumpen, Brusthütchen, Brust=Gläser, electromotorische Zahnhalsbänder, Kindern das Zahnen leicht und schmerzlos zu befördern, sehr empfehlenswerth, Zahnkitt für hohle Zähne, Zahnringe, starke Schlauchgarnitur mit Bürste und Flasche, sowie giftfreie Gummisauger ohne Naht sind stets zu haben in Schönberg bei
                                                    Heinrich Böckmann,
                                                    Bandagist.


           Für den ausgeschiedenen Hauswirth Kols ist der Hauswirth Heinr. Roxin in Grieben wieder zum Aeltermann unseres Vereins für den dortigen Distrikt ernannt worden, welches wir hierdurch zur Kenntniß unserer Mitglieder bringen.
                          Schönberg, den 1. April 1893.

Direktion des Viehversicherungs=Vereins.
As. Ahrendt.                           Wilh. Heincke.


Mecklenburgische
Pferde=Loose
nur
1
Mark.
11 Loose 10 M.
28 Loose 25 M.
XXII. Mecklenb. Pferdeverloosung zu Neubrandenburg.
Ziehung am 10. Mai d. J.
Vierspännige u. Zweispännige Equipagen i. Werthe von
10,000 Mark, 4500 Mark, 2400 Mark,
insgesamt 85 edle Reit= und Wagenpferde
und 1020 sonstige werthvolle Gewinne.
Meckenburgische Pferde=Loose à 1 Mark, 11 Loose 10 Mark,
28 Loose 25 Mark,
sind, so lange der Vorrath reicht, zu haben in den durch Plakate kenntlichen Verkaufsstellen und zu beziehen durch
(Für Porto und Gewinnliste
sind 15 Pfennig beizufügen.)
           F. A. Schrader, Hauptagent,
Hanover, Gr. Packhoffstr. 29.


[ => Original lesen: 1893 Nr. 31 Seite 4]

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     Da die jungen Leute beabsichtigen, den hiesigen Turnverein wieder in's Leben zu rufen, so bitten wir dieselben, sich am Sonntag d. 23. d. M. im Lokale des Herrn J. Boye Nachmittags 3 Uhr zu versammeln.


Der Kirchweg von Sülsdorf nach Selmsdorf ist wieder

geöffnet.

Die Dorfschaften
Selmsdorf.                                                     Sülsdorf.


Gefunden eine Taschenuhr mit Kette, die sich der als rechtmäßig ausweisende Eigenthümer abholen kann gegen Insertionskosten bei Handelsmann W. Roxin, Schlutup.


      Heute Morgen 5 Uhr entschlief nach langen schweren Leiden mein lieber Mann

Fritz Duve
im 55. Lebensjahre,

Tief betrauert von mir und meinem Sohne.

                                                    Wittwe E. Duve.

      Schönberg i./M., den 18. April 1893

Die Beerdigung findet am Sonntag,
den 23. April Nachmittags 3 Uhr statt.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, 23. April.

Frühkirche (8 Uhr): Pastor Krüger.
Vormittagskirche: Consistorialrath Kaempffer.
   Amtswoche: Consistorialrath Kaempffer.


Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg
nach Lübeck.
10,05 Vorm. 12,15 Mitt. 3,26 Nachm. 7,27 Abends 12,11 Nachts.
nach Kleinen:
7,48 Morg. 10,29 Vorm. 1,05 Nchm. 5,42 Nachm. 8,55 Abends.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage
und Illustrirtes Beiblatt Nr. 16.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1893 Nr. 31 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 31 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 22. April 1893.


Eine Erinnerung
an die Erstürmung der Düppeler Schanzen am 18. April 1864 *

Auf den 18. April vormittags war die Erstürmung der Düppeler Schanzen, und zwar zunächst die Erstürmung von 6 Schanzen angesetzt. Die übrigen und der Brückenkopf sollten später genommen werden und wurden auch entsprechend dieser Disposition zuletzt genommen. Wir Pioniere des Brandenburgischen Pionier Bataillons Nr. 3 von Rauch standen die Nacht zuvor in der ersten Parallele und hatten uns in der Erde auf zweihundert Schritt bis zu Schanze 4 herangearbeitet. Die 6 Sturmkolonnen (unter den zum Sturm bestimmten Regimentern entschied das Loos) hatten 200 bis 600 Schritt freien Raum bis zu den erstürmenden Schanzen zu durchmessen. Die sog. Parallele dient den beim Sturm zuerst in Frage kommenden Truppen zum Aufenthalt, der dadurch gewonnen wird, daß man den Boden ausschachtet und die ausgeschachtete Erde in der Richtung nach dem Feind und zur Deckung gegen denselben aufwirft, worauf alsdann die Schanzkörbe, bez. Sappen=Grabenkörbe aufgestellt werden.
Die Nacht war sternenklar und frisch und gegen Morgen fiel Reif. Jeder Soldat hatte ein Bund Stroh als Kopfkissen. Als wir etwa zwei Stunden geschlafen hatten, weckte uns ein furchtbares Artilleriefeuer. Von früh 4 Uhr bis 10 Uhr vormittags gaben die Batterien Schnellfeuer. Die Erde erdröhnte förmlich. Es waren hundert preußische Geschütze, die aus 100 bis 500 Meter in der Richtung auf die Schanzen vorgeschoben waren. Aber trotzdem gewissermaßen Himmel und Erde erzitterten jubilierten die Lerchen hoch oben in der Luft und ließen sich in ihrem Gesang nicht stören, obschon die Bomben unter ihnen dahinsausten. Das Artilleriefeuer der Belagerer war in den letzten Tagen ganz außerordentlich stark gewesen. An einigen Tagen hatten die preußischen Batterien bis zu 40 000 Stück Geschosse in die Schanzen hineingeworfen. Die Stimmung der Mannschaften war sehr gut. Früh um 8 Uhr erhielten die Soldaten das Abendmahl von ihren Feldgeistlichen. Die Mannschaften des 18 Infanterieregiments, das zu einem Theil aus Polen bestand, waren so begeistert, daß sie sich kaum halten ließen Es waren dies vor Allem die Leute der 2. Kompagnie. Das 35. Füsilierregiment war in Schützenzüge aufgelöst worden. Punkt 10 Uhr schwieg das preußische Artilleriefeuer und die Sturmkolonnen wurden zum Angriff formirt. Als das Zeichen zum Sturm gegeben war, brachen die Sturmkolonnen über die Parallelen vor und suchten die zu erstürmenden Schanzen so schnell als möglich zu erreichen. Jeder Sturmkolonne eilte ein Trupp Pioniere voraus, um die Hindernisse zu beseitigen, welche die Dänen den angreifenden Truppen gelegt hatten. Es waren dies Drahtzäune, eingerammte Pfähle und hinter den Drahtzäunen dreifach mit Ketten zusammengekoppelte Eggen, um das Ueberspringen möglichst zu verhindern. Nur da, wo die Granaten hinein geschlagen hatten, waren die Eggen auseinander gerissen worden. Hinter diesen Eggen befanden sich die sog. Wolfsgruben, Vertiefungen, aus denen sich kieferne, nach oben zugespitzte Pfähle erhoben, die leicht überdeckt waren. Die Wolfsgruben mußten erst von den Pionieren beseitigt werden, damit die Stürmenden sich nicht aufspießten. Bei Schanze 2 boten namentlich die in den Gräben befindlichen Brustwehrpallisaden den Mannschaften ganz außerordentliche Schwierigkeiten dar. Zugleich richteten die Geschosse der Dänen furchtbare Verwüstungen unter uns an. Die Schanze zu erklimmen, war rein unmöglich, retten konnte wir uns dadurch, daß wir durch Sprengmittel eine Bresche in die Pallisaden legten. Da zeigte sich zu Aller Entsetzen, daß die Pioniere, die die Zündschnüre bei sich führten, diese beim Ueberwinden der Hindernisse in der Aufregung meist verloren hatten. Die wenigen noch im Besitz der Mannschaften befindlichen Zündschnuren waren unbrauchbar geworden. Die Lage wurde immer bedenklicher, da Keiner an einen schimpflichen Rückzug dachte, so war fast Allen der Tod gewiß. In dieser kritischen Lage sprang der Pionier Klinke von der 4. Kompagnie mit seinem Pulversack vor den kommandierenden Offizier und rief demselben zu: "Herr Hauptmann, ich will mich opfern und die Pallisade mit meinem Pulversack sprengen, damit eine Gasse werde. Sorgen Sie für meine Frau und Kinder!" Zugleich sprang Klinke in den Graben hinab und legte seinen Pulversack unmittelbar an die Pallisadenwand. Der Pionierunteroffizier Lademann (jetzt Oberst eines Regiments in Lothringen und vordem Oberstlieutenaut im Infanterie=Regiment 140 in Inovroclaw) eilte mit seinem Pulversack Klinke nach und legte den Sack ebenfalls an die Palisade. Nun zündete Lademann sich eine Zigarre an, steckte seinen Pulversack in Brand, gab die brennende Zigarre Klinke und ging zurück. Klinke zündete seinen Pulversack gleichfalls an und blieb, dem Tod ruhig ins Auge sehend, in unmittelbarer Nähe, um für das Gelingen der Explosion einzustehen. Die Explosion erfolgte. Klinke wurde in die Luft geschleudert, und schwer verbrannt. Aber durch seine Heldenthat war Bahn für die Stürmenden gebrochen, die nunmehr in die Schanze eindrangen. Klinke hielt man für tot und doch lebte er noch, wenn er auch schrecklich verbrannt war. Als Klinke nach längerer Zeit die Besinnung wieder erlangt hatte, kroch er die Böschung hinauf. Sein Gesicht war durch die Brandwunden gänzlich unkenntlich geworden, die verkohlte Uniform hing ihm nur noch in Fetzen vom Leibe. Ein Soldat des 35. Regiments, der ihn für einen Dänen hielt, schoß Klinke nieder. Bald darauf verschied der Aermste in furchtbarsten Qualen. Nachmittags um 4 Uhr befanden sich auch die letzten Schanzen und der Brückenkopf im Besitz der Stürmenden. Unteroffizier Lademann wurde zum Offizier ernannt und hat später eine glänzende Karriere gemacht. Klinke und seine Familie hat man selbstverständlich nicht vergessen. Auf dem Kirchhofe zu Broaker wurde Klinke unter allen militärischen Ehren beerdigt; dort liegen auch die andern gefallenen Pioniere des 3. Brandenburgischen Pionierbattallons. Ein Monument aus dem Kirchhof zu Broaker preist die Thaten dieser Pioniere und besonders die des Pioniers Klinke. Auf Schanze 2 aber erhebt sich heute eine Tafel mit der Inschrift: "Zum Gedächtnis der am 18. April gefallenen königl. preußischen Pioniere. Hier fiel der Pionier Klinke."
Klinke war ein Bergmann und stammte aus dem Dorf Bohsdorf, Kreis Spremberg, Regierungsbezirk Frankfurt a. Oder. Prinz Friedrich Karl hat Klinke an seinem Geburtstag in Bohsdorf eine Gedenktafel anbringen lassen, die an jene Heldenthat erinnert. Im vergangenen Jahr feierte das 3. Brandenburgische Pionierbataillon von Rauch als das älteste Pionierbataillon sein 150jähriges Jubiläum. Kaiser Wilhelm II. erschien selbst zur Festfeier in Torgau. Bei dieser Gelegenheit schenkte der Kaiser dem Bataillon ein Gemälde, welches Klinke's Heldenthat verherrlicht. Im Eingang der Kaserne ist dieses Bild an entsprechender Stelle aufgehängt worden. Klinke's Familie aber wurde durch Geldspenden, Pension u. s. w. eine sorgenfreie Existenz gesichert.

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* Die nachfolgenden Mittheilungen betreffen den Heldentod des preußischen Pioniers Klinke der vor Schanze 2 fiel. Ein Waffengefährte Klinkes hat sie dem Verfasser erzählt.


Der Bundesrath hat den Zoll auf Petroleumfässer angehoben und ferner den Gesetzentwurf für Abänderung des Viehsuchengesetzes von 1888 angenommen.

[ => Original lesen: 1893 Nr. 31 Seite 6]

Bei der letzten Kompagniebesichtigung vor dem Kaiser im Lustgarten zu Potsdam war bereits Prinz Alfred von Großbritannien in die Front der zehnten Kompagnie eingetreten. Der Kompaniechef Hauptmann von Röder erhielt den Rothen Adlerorden 4. Klasse.
Das Armee=Verordnungsblatt veröffentlicht folgende kaiserliche Kabinettsordre: "Ich genehmige. daß bei Neubeschaffungen für die Linien= und Landwehr=Infanterie die beifolgende Probe der Litewka eingeführt wird, sowie daß für die Abzeichen der Chargen und Spielleute an derselben fortan die gleichfalls beifolgenden Proben maßgebend sein sollten."
Fürst Bismarck glaubt an die Annahme der Militärvorlage. Sein Organ, die "Hamb. Nachrichten," schreiben: "Wir glauben, daß der Reichstag die Militärvorlage annimmt, aber nicht unter dem Druck der Stimmung der Wähler und aus Ueberzeugung von der unabweisbaren Nothwendigkeit gerade dieser Vorlage, sondern aus Fraktionsstreberei, aus Angst der Parteien vor Konflikt und Neuwahlen. Namentlich wird unsere Ansicht, daß Centrum und ein Theil der Nationalliberalen rechtzeitig umfallen werden, durch sich mehrende Symptome von Tag zu Tag verstärkt."
Das Präsidium des Reichstags soll, wie der "Reichsbote" versichert, bei seinen geschäftlichen Dispositionen mit der Auflösung als einer in sicherer Aussicht stehenden Thatsache rechnen. Man nimmt an, daß die zweite Lesung der Militärvorlage Anfang Mai stattfinden und daß die Auflösung dann, wenn nicht in letzter Stunde noch eine Einigung erfolgen sollte, sofort folgen werde.
Die Kommission des Reichstags hat den Gesetzentwurf über den Unterstützungswohnsitz unverändert angenommen.
Daß der Zentrumsabg. v. Huene in letzter Zeit mit dem Reichskanzler Grafen Caprivi über die Militärvorlage verhandelt hat und wohl auch noch verhandelt, wird jetzt von allen Seiten zugegeben. Die Annahme aber, es sei bereits zum Abschluß eines Kompromisses in Sachen der Militärvorlage zwischen dem Reichskanzler und dem Abg. v. Huene gekommen, ist eine irrige. Dagegen gilt das Zustandekommen einer Verständigung mit einen Theile des Zentrums als nicht ausgeschlossen. Die Zentrumsfraktion des Reichstags hat am Freitag Abend in Berlin eine Sitzung abgehalten, in welcher es zu lebhaften Auseinandersetzungen gekommen sein soll. Die Berathungen dehnten sich bis gegen Mitternacht aus, es nahmen auch zahlreiche Mitglieder der Landtagsfraktion daran Theil. Bestimmte Beschlüsse sollen noch nicht gefaßt sein. Die Fraktion wird die Behandlungen fortsetzen. Die "Germania", das führende Organ der Zentrumspartei, vermeidet es, sich über die Verständigungs=Meldungen in bestimmter Weise zu äußern. Auch über die Fraktionssitzungen des Zentrums, die nach der offiziellen Tagesordnung "wichtige geschäftliche Mittheilungen" betrafen, schweigt sie. Eine eigene Meinung spricht sie nur dahin aus: "Die Zentrumspartei steht und fällt mit dem wesentlichen Festhalten an ihrer bisherigen Stellung, das ist in dieser Frage das Ceterum censeo!"
Der Abg. Gröber hat seinen Bericht über die Militärvorlage pünktlich zu dem ursprünglich in Aussicht genommenen Termin vollendet und an das Bureau des Reichstags abgeliefert; die Kommission wird ihn in den nächsten Tagen feststellen. Die klerikalen "zuverlässigen Informationen", wonach er erst Ende April fertig werden sollte, waren also unbegründet.
Dem Eintreffen der russischen Antwort in Sachen der Handelsvertragsverhandlungen wird, wie die "Post" erfährt, in Berlin erst in einigen Wochen entgegensehen.
Wieder eine neue Ordens=Niederlassung in Preußen. Die preußische Regierung hat dem Orden der "Weißen Väter" die Erlaubniß zur Niederlassung im Königreich ertheilt.
Das Neueste in Serbien ist, daß der Exkönig Milan, der "Herr Papa" des Königs, in Belgrad erwartet wird. König Alexander wird überall, wo er sich zeigt, freudig begrüßt und der russische Gesandte Persiani ist viel an seiner Seite und hat am Freitag Abend vor seinem Haus eine große Kundgebung der Volksmenge entgegengenommen. Daß die russische Hilfe dem jungen König bei seinem Staatsstreich zur Seite gestanden hat, ist jetzt wohl zweifellos. Die Neuwahlen für die Skupschtina sind auf den 18. Mai alten Stils ausgeschrieben.


- Neustrelitz. Am verflossenen Sonnabend Abend wurden mehrere Primaner des hiesigen Gymnasiums auf dem Bahnhofe zu Strelitz von einer Anzahl Bauschüler belästigt. Bei dieser Gelegenheit entspann sich zwischen diesen und den Primanern ein Wortwechsel. Letztere, um Streit aus dem Wege zu gehen, entfernten sich. Zwei Bauschüler ließen sich nun aber dazu hinreißen, einem der nichts ahnenden Primaner, dem Sohne eines hiesigen Beamten, hinterrücks mittelst starker Renommirstöcke mehrere wuchtige Schläge derartig über den Kopf zu versetzen, daß der Getroffene sofort bewußtlos zu Boden sank und einen schweren Schädelbruch davontrug. (L.=Z.)
- Unter den Geschenken, welche Kaiser Wilhelm zur silbernen Hochzeit dem italienischen Königspaar widmet, befindet sich auch die von Professor R. Begas meisterhaft dargestellte 0,60 Meter hohe Statuette der Italia. Die Frauengestalt trägt am Diadem einen Stern, welcher aus einem kostbaren Edelstein geschliffen ist. Die rechte Hand stützt sich leicht auf das italienische Wappen, während die Linke einen Myrthen= und Lorberzweig darbietet. Der Berliner Kunstgießerei von Martin u. Piltzing war der ehrenvolle Auftrag geworden, die Statuette in feinem Silber auszuführen.
- Die Berliner italienische Kolonie ließ als Gabe zur silbernen Hochzeit des Königs Humbert und der Königin Margarita eine kostbare silberne Krone anfertigen, welche durch Vermittlung der italienischen Botschaft zur Ueberreichung gelangt.
- Eine kürzlich in Berlin stattgefundene Generalversammlung der socialdemokratischen Arbeiterbildungsschulen ergab, daß die Zahl der Schüler fortwährend im Rückgange begriffen ist; die Kassen sind leer und das einst mit großen Hoffnungen ins Leben gerufene Institut kann nur noch durch fortwährende Sammlungen aufrecht erhalten werden.
- Die Tochter des Staatssekretärs des Reichspostamts, Fräulein v. Stephan, wurde von einem Unfall betroffen. Sie weilte auf dem Gute Sempten (Niederlausitz) zum Besuch und stürzte dort bei einem Spazierritt so unglücklich vom Pferde, daß sie ein Bein brach. Nachdem durch einen Arzt der erste Verband angelegt worden war, wurde Fräulein v. Stephan nach Berlin übergeführt.
- Große Freude herrscht in allen deutschen Sportkreisen. Der berühmte Fuchshengst des kgl. Hauptgestüts Graditz "Geheimrath" hat am vergangenen Freitag Nachmittag im Rennen zu Sandown=Park in England den ersten Preis mit 1000 Sovs. = 20 000 M. davongetragen; er ist in einem Feld von 11 guten englischen Pferden um eine Kopflänge als erster durchs Ziel gegangen.
- Pfarrer Kneipp aus Wörtshofen sprach am Mittwoch abend in einer vom Berliner Kneipp=Verein veranstalteten Versammlung, zu der sich etwa 2000 Personen eingefunden hatten. Seine zweistündige Ausführungen, in denen er oft seines heimischen Dialektes sich bediente und bisweilen ein derbes Wort mit einfließen ließ, begann er mit dem Hinweise, daß er nicht nach Berlin gekommen wäre, wenn man ihn nicht auf das eindringlichste darum angegangen hätte. Er sei ein schlichter Theologe, habe nie ein medizinisches Buch gelesen. Seine Kuren zu üben, werde er von dem Drange, das Elend in der Welt zu lindern, getrieben. Es gebe drei Heilmethoden: die Allopathie, die Homöopathie und die Hyderotherapi. Die letzte übe er, weil sie die beste sei; denn es stehe fest, was das Wasser nicht heile, bleibe überhaupt ungeheilt. Seine Wasserkur habe die größten Vorzüge. Sie lasse sich überall ausüben, im Hause und im Hospital. Man brauche dazu wenig Zurüstungen. Eine Badewanne und ein anderes Gefäß sei hinreichend dafür. Auch der Aermste könne sie anwenden. Darauf lege er gerade besondern Werth; denn ihm sei es darum zu thun, grade dem unbemittelten Leidenden, der doppelt elend sei, zu helfen. Seine Wasserkur könne auch aller Orten durchgeführt werden, sodaß man keine kostspieligen Badereisen nöthig

[ => Original lesen: 1893 Nr. 31 Seite 7]

habe. Auch sei sie so leicht, daß ihre Handhabung ein jeder erlernen könne. Wie sehr die Wasserkur sich ihm bewährt, erläuterte Pfarrer Kneipp an einer Reihe von Beispielen. Mit dem Wasser allein sei es aber nicht gethan. Auch die Kost und die Kleidung müsse einfach sein. Eindringlich empfahl Pfarrer Kneipp das Barfußgehen wie Abhärtung überhaupt. Er habe die Wohltaten seiner Kur vor 47 Jahren zuerst an sich selbst erfahren, und dann Tausende andere deren teilhaftig gemacht. Alle diese seien freiwillig zu ihm gekommen; eingeladen habe er keinen nach Wörishofen. Zum Schlusse sprach Pfarrer Kneip über die Kinderpflege, die von Grund aus geändert werden müsse. Die Kinder sollten barfuß gehen. Milch sei Kindern unzuträglich. Man müsse sie mit Malz= oder Eichel=Kaffee ernähren.
- Allgemeine Elektrizitäts=Gesellschaft in Berlin. Der Vertrag des Staates Lübeck mit der Allgemeinen Elektrizitäts=Gesellschaft wegen Anlegung einer elektrischen Straßenbahn ist der Bürgerschaft zur Mitgenehmigung zugegangen. Die elektrische Kraft mit einer Spannung von 500 Volt. wird in einer anzulegenden Kraftstation mit Dampfkraft erzeugt. Die Elektrizität ist nur für den Straßenbahnbetrieb zu benutzen und darf an Private nicht abgegeben werden, damit nicht der städtischen elektrischen Centrale Concurrenz gemacht wird. Die Dauer der Concession erstreckt sich auf 30 Jahre, vom Tage der Eröffnung des vollen elektrischen Betriebes an gerechnet. Die Gesellschaft hat sich auch bereit erklärt, Arbeiterwagen einzustellen, für deren Benutzung mit ermäßigten Fahrpreisen sowohl einfache Fahrkarten für die bloße Hinfahrt, als auch Rückfahrkarten, die zur Rückfahrt mit jedem beliebigen Wagen der betreffenden Strecke von 5 Uhr Nachmittags an berechtigen, ausgegeben werden. An dem Reingewinn nimmt der Staat in folgender Weise Theil: Es wird alljährlich eine Bilanz aufgestellt und es werden Abschreibungen und Rückstellungen entsprechend den Satzungen vorgenommen. Ergiebt sich denn ein vertheilbaren Reingewinn von mehr, als 5 pCt. des inverstirten Capitals, so erhält der Staat 3 pCt. von dem Differenzbetrage zwischen den Bruttoeinnahmen aus dem Bahnbetriebe und den Betriebskosten, welche mit 25 Pf. für das geleistete Wagenkilometer angesetzt werden.
- Angesichts der nahen Feste beginnt die Stadt Rom sich mit Fremden zu überfüllen. Die Hotels sind alle besetzt, auch in Privatlogis ist nur schwer unterzukommen. Der Menschenandrang ist weit stärker als bei den letzten Kaiserfesten.
- Der Papst ließ der Braut des Fürsten von Bulgaren einen kostbaren Brillantring als Hochzeitsgeschenk überreichen.
- Der berühmte Komponist Verdi wird in Rom mit Ehren förmlich überschüttet. Der Gemeinderath hat ihm einstimmig das römische Ehrenbürgerrecht verliehen. Ferner ist beschlossen worden, die Büste Verdis noch bei dessen Lebzeiten auf dem Monte Pincio aufstellen zu lassen, eine Ehre, die sonst berühmten Männern erst 10 Jahre nach deren Tod erwiesen wird, und den Theil des neuen Tiberquais, wo früher das Apollo=Theater gestanden hat, nach Verdi zu benennen.
- In Bordeaux wurde dieser Tage mit der Einschiffung dreier Lokomotiven begonnen, welche die französische Regierung zur Ausstellung nach Chicago schickt. Es sind dies eine Maschine der Staatsbahn, 45 000 Kilogramm, eine der Orleansbahn, 50 000 und eine der Nordbahn, die 52 000 Kilogramm wiegt. Die Verladung wurde dadurch erschwert, daß die Lokomotiven nicht zerlegt, sondern ganz verladen werden sollen, was bisher noch in keinem französischen Hafen geschah.
- Geld oder Liebe? Ein Blatt in Barmen hatte vor einigen Wochen die Nachricht gebracht, daß die Dienstmagd eines dortigen Schuhwaarenhändlers in der Saalfelder Lotterie 30 000 Mark gewonnen habe. Das Mädchen war seitdem Gegenstand vielfacher Umwerbungen. Kürzlich ist es auch einem Pferdebahnaufseher gelungen, das Herz der Vielbegehrten zu erobern. Die Verlobung wurde gefeiert, das Brautpaar miethete eine Wohnung, kaufte die Aussteuer und setzte die Hochzeit auf Mai fest. Jetzt stellte sich heraus, daß die Geschichte von dem Gewinn eine Erfindung war. Das Mädchen hatte seinem Bräutigam schon vor der Verlobung die Wahrheit gesagt; allein der Bräutigam glaubte ihm nicht, war vielmehr der Meinung, daß er auf die Probe gestellt werden sollte, und versicherte seiner Braut, es sei ihm ganz gleich, ob sie reich oder arm sei, er habe sie lediglich aus Liebe gewählt.
- Ein europäischer Volksstamm ohne Geld. Daß es in Europa einen Volksstamm von ungefähr 7000 Seelen giebt, bei dem Geldzeichen bis heute noch nicht eingeführt sind, wird erst jetzt durch die Veröffentlichung einer Menographie in den "Beiträgen der kaukasischen Abtheilung der kaiserlichen russischen Geographischen Gesellschaft" bekannt. Es handelt sich um die im Tinot'schen Kreis des Gouvernements Tiflis wohnenden Chewsunen. Als Einheit bei der Werthberechnung gilt in Chewsurien die Kuh (10 Rubel). Vier Kühe repräsentiren den Werth einer Stute, sechs Kühe den eines Wallachs. Beispielsweise wird die Geldbuße für Verwundungen (gegenüber Mord und Totschlag kommt die Blutrache in Anwendung) folgendermaßen berechnet: eine Schädelverwundung kostet bei Entblößung des Gehirns 16 Kühe, bei Knochenbruch mit Splitterabsonderung 5 Kühe, bei einfachem Bruch 3 Kühe. Eine Stirnwunde kostet 3 Schafsböcke (7 Rubel 29 Kop.) Eine höchst wunderbare Berechnungsweise der Buße greift bei Gesichtswunden Platz. Sind bärtige Theile des Gesichts verletzt, so werden abwechselnd Weizen= und Gerstenkörner, die ersteren der Länge nach, die letzteren quer auf die Wunde gereiht und darauf 2/3 von der Anzahl der Körner, die sich dabei ergiebt, bei Seite geworfen. So viel Körner nachbleiben, so viel Kühe müssen als Buße hergegeben werden. Dieselbe Prozedur findet bei Verwundungen der unbehaarten Gesichtstheile, namentlich der Nase, statt, nur wird alsdann bloß ein Drittel der bezeichneten Körnerzahl beseitigt und nicht Winter=, sondern Sommerweizen angewandt. Eine schwere Verletzung der Hand kostet 16 Kühe, während Verstümmelung der einzelnen Finger und zwar des Daumens 5 Kühe, des Zeigefingers 4 Kühe etc. kosten. Das Theuerste ist Verlust eines Auges, 50 Kühe. Streitfälle werden von Schiedsrichtern entschieden.
- Raucher aufgepaßt! Von einem Arzte, der selbst ein begeisterter Verehrer der braunen Göttin Nicotania tabacum ist, werden einem westpreußischen Blatt folgende interessante Mittheilungen für Raucher gemacht. Das Tabakrauchen kann, wie jeder Nervenreiz, zu einer Gewohnheit werden, die niemals gesättigt, sondern immer nur noch mehr gesteigert werden kann, sodaß sie uns schließlich zu ihrem Sklaven macht. Soweit dürfte es keiner kommen lassen, der seine Gesundheit und seine Nerven liebt. Ein mäßiger Genuß macht uns viel mehr empfänglich für den angenehmen Reiz, den der Tabak auf uns ausübt. Leute aber, die von früh bis abends Glimmstengel oder ihre Pfeife im Munde haben, sind abgestumpft gegen diesen ursprünglichen Reiz und müssen deshalb zu immer stärkerem Tabak greifen, um sich anzuregen. Bei nüchternem Magen soll man überhaupt niemals rauchen, ebenso wenig nach großen Gemüthsbewegungen, während z. B. bei einer kleinen Mißstimmung, einem Aerger u. s. w. eine gute Cigarre nebst einer guten Tasse Kaffee vortreffliche Dienste zur Aufheiterung leistet. Am besten bekommt die Cigarre nach einer Mahlzeit. Pfeifenrauchen wird im Allgemeinen für gesünder gehalten, wirkt aber oftmals schädigend durch die Niederschläge des Tabakgiftes, die sich in der Pfeifenröhre festsetzen und selbst bei peinlichster Reinlichkeit selten ganz vermieden werden können. Deshalb schwindet wohl auch mehr und mehr die lange Pfeife, die früher als Inbegriff der Behaglichkeit aller Tabaksfreunde angesehen wurde. Kurze Pfeifen, aus denen ein milder holländischer, kein heller türkischer Tabak geraucht wird, zeigen den obigen Uebelstand weniger. Cigaretten sind nur deshalb weniger zuträglich, weil sie meist in zu großen Mengen geraucht werden und das mitverkohlende Papier austrocknend auf Zunge und Gaumen, sowie schädlich auf die Lunge wirkt. In angerauchten Cigarren, sogen. "Stummeln," entwickelt sich leicht eine Nachgährung, sodaß der Tabak einen scharfen beizenden Geschmack erhält. Solche Cigarrenreste werfe man lieber weg; es ist eine krankhafte Er=

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scheinung, wenn einzelne leidenschaftliche Raucher einen besonderen Genuß in dem Rauchen solcher "Stummel" suchen.
- Ein alter Witz der aber stets neu bleibt, wird jetzt wieder erzählt. - Ein Herr will am Bahnhof in Steinbach=Hallenberg ein Geschirr vorfinden und telegraphiert deshalb an den Geschirrhalter "Morgen, um neun Wagen am Bahnhof." Mit vieler Mühe treibt der Geschirrhalter - acht Wagen der verschiedensten Art auf und erwartet seinen besten Gast. Der Zug dampfte heran, heraus steigt der Wagenbesteller, dem gegenüber der Geschirrhalter sein Bedauern ausdrückt, daß es ihm nicht möglich gewesen sei - neun Wagen aufzutreiben! Tableau!


Anzeigen.

Die Schulgelderhebung

findet in den nächsten beiden Wochen, vom 24. April bis 6. Mai, statt. Die einzelnen Termine werden in den Klassen bekannt gemacht.

                                                    J. Wegner.


Suche zum 1. Juli
ein junges Mädchen
zur Erlernung des Haushaltes.

Mechow=Ratzeburg,
den 19. April 1893.
                                                     Frau Stamer.


Gesucht sofort, Johannis oder Michaelis d. J.
ein Mädchen

das melken kann, in Stelle eines Erkrankten bei gutem Lohn. Familiäre Stellung gesichert.

Schönberg.                                                     H. Bremer, Schmiedemstr.


Dem geehrten Publikum von Schönberg und Umgegend die ergebene Anzeige, daß ich mich hierselbst als

Böttcher

niedergelassen habe, und bitte um geneigten Zuspruch, da ich stets gute und reelle Arbeit verabfolgen werde.

                                
Ergebenst
                          H. Sterly,
                                                    Böttcher, Marienstr. 50.


Eröffne mit dem heutigen Tage ein
Fuhr=Geschäft

und halte mich bei vorkommendem Bedarf mit schwerem und leichtem Fuhrwerk empfohlen.
      Schönberg im April 1893.

                                                    F. Lundwall.


Bonner Fahnenfabrik in Bonn
a. Rhein,
Hoflieferant Sr. Majestät des Kaisers.
Königl. Grossherzogl. Herzogl. Fürstl. Hoflief. (12 Hoflief. Titel)

Vereinsfahnen, Banner,
gestickt u. gemalt; prachtvolle künstler. Ausführung, unbeschränkte Dauerhaftigkeit wird schriftlich garantirt
Fahnen u. Flaggen
von echtem Marine Schiffsflaggentuch.
Vereins-Abzeichen - Schärpen. - Fahnenbänder. - Theater Decorationen.
Zeichnungen, Preisverzeichnisse versenden wir gratis und franco.


Braunkohlen
empfiehlt ab Bahnhof billigst                                                    
                                                    C. Schwedt.


Beste böhmische Braunkohlen

in Stücken und Mittel I. für den Winterbedarf in den nächsten Wochen.
              Ferner auf Lieferung im Laufe des Sommers:
            Nußkohlen der Zeche Pluto.
            Senftenberger u. Greppiner Brikets Marke "Marie"
empfiehlt ab Bahnhof zu liefern zu den billigsten Preisen.

                                                    Aug. Spehr.


Mache hierdurch die Anzeige, daß ich von jetzt an, kräftige

Blumenkohl, Rothkohl, Sommer= und Winterkohlpflanzen nebst verschiedenen Blumenpflanzen, Riesen=Stiefmütterchen, im Juni blühend Schock 50 Mark (Lübeck). sowie später: Sellerie, Porro, Wirsig, Rosen u. grünen Kohl, Oberkohlrabi, Steckrüben, rothe, Beet= und Runkelrübenpflanzen,

empfehle                                                    H. Brüchmann.


Lager von
Tapeten und Borden

in den neusten Mustern.
Abwaschbaren Fenster=Roulleaux=Stoff in allen Farben und Breiten.

Neu!       Holzdraht=Rouleaux.       Neu!
Patent=Rouleaux=Roller.
empfiehlt                                                    
                                                    H. E. Petersen.
                                                    Glasermeister.


Gelbe Eßkartoffel,
rothe Nierenkartoffel und
Schneeflock=Kartoffel
hat abzugeben.                                                    
                                                    F. Lundwall.


Folgende Nachlaßsachen, als:

Hobelbank, 4 Sägeschragen mit Bolzen, sonstige Zimmergeräthschaften und mehrere Bienenstöcke
habe ich unter der Hand zu verkaufen.

                                                    P. Arndt.
                                                    Sabow.


Streichfertige Malerfarben in Blechdosen à 1 und 2 Pfund. Fußbodenlackfarbe in Blechdosen à 1 und 2 Pfund. Holländisch. Malerleinöl, doppel Firniß, trockene Farben empfiehlt billigstens

                                                    Aug. Spehr.


Chlorkalk

in luft= und wasserdichter Packung, daher dauernd haltbar, empfiehlt

                                                    die Apotheke zu Schönberg.


Dr. Roth
Specialarzt für Chirurgie & Orthopädie.
Lübeck, Königstraße 7.
verreist.


Stadt Lübeck.
Sonntag, den 23. April 1893.
Tanzmusik
über Mitternacht.


Verloren!

In der Nacht vom 16.-17. d. M. eine Remontoir=Uhr Nr. S. 10410. Der ehrliche Finder wird gebeten dieselbe gegen gute Belohnung abzugeben in der Exp. d. Bl.


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