No. 27
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 07. April
1893
Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1893 Nr. 27 Seite 1]

Bekanntmachung.

              Das diesjährige hiesige Musterungsgeschäft wird in folgender Weise

in Schönberg
im Boye'schen Gasthofe

abgehalten werden:

1. Montag, den 24. April,
Morgens präcise 10 1/2 Uhr.

Musterung der Militairpflichtigen aus den Ortschaften:

Bäck, Bardowiek, Bechelsdorf, Blüssen, Boitin=Resdorf, Gr. Bünsdorf, Kl. Bünsdorf, Campow mit Hoheleuchte, Carlow, Cronscamp, Demern (Hof und Dorf nebst Röggeliner Ziegelei), Dodow, Domhof Ratzeburg, Duvennest, Falkenhagen, Grieben, Hammer, Herrnburg, Horst, Kleinfeld, Klocksdorf, Kuhlrade, Lankow, Lauen, Lenschow, Lindow, Lockwisch (Hof und Dorf), Lübseerhagen, Lüdersdorf, Mahlzow, Mannhagen, Mechow (Hof und Dorf mit Wietingsbäck), Menzendorf (Hof und Dorf), Gr. Mist, Kl. Mist, Gr. Molzahn, Kl. Molzahn, Neschow mit Maurin=Mühle, Neuhof, Niendorf, Ollndorf, Palingen, Panten, Papenhusen, Petersberg, Pogez, Rabensdorf (Hof und Dorf), Raddingsdorf, Retelsdorf, Rieps, Rodenberg, Römnitz, Rottensdorf, Gr. Rünz, Kl. Rünz, Rüschenbeck, Rupensdorf.

2. Dienstag, den 25. April,
Morgens präcise 9 Uhr

Musterung der Militairpflichtigen aus den Ortschaften:

Sabow, Samkow, Schaddingsdorf, Schlagbrügge, Schlag=Resdorf mit Perückenkrug, Schlagsdorf (Hof und Dorf mit Heiligeland), Stadt Schönberg, Bauhof Schönberg, Schwanbeck, Selmsdorf (Hof und Dorf mit Hohemeile), Gr. Siemz, Kl. Siemz, Stove (mit Meierei Röggelin), Schbrg.=Sülsdorf, Schlag=Sülsdorf, Teschow, Thandorf, Törpt, Torisdorf, Wahlsdorf, Wahrsow (Hof und Dorf), Walksfelde, Wendorf, Westerbeck, Zarnewenz (Hof und Dorf), Ziethen.

3. Mittwoch, den 26. April,
von Morgens 8 Uhr an,

Loosung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1873.

              Das Nichterscheinen zur Loosung hat keine Nachtheile zur Folge, für die dazu nicht Erscheinenden wird durch ein Mitglied der Ersatzkommission geloost.

              Zur Musterung haben sich bei Vermeidung der im § 26.7, der Wehrordnung angedroheten Strafen zu gestellen:

alle im Jahre 1873, sowie alle in früheren Jahren geborenen Militairpflichtigen ohne endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht, sofern sie nicht von der Gestellung ausdrücklich entbunden sind:

              Sämmtliche Militairpflichtige haben ihre Geburtsscheine, sowie die Militairpflichtigen der älteren Jahrgänge außer den Geburtsscheinen ihre Loosungsscheine mitzubringen.

              Die im hiesigen Fürstenthum gebürtigen und außerhalb ihres Geburtsortes sich aufhaltenden Militairpflichtigen haben sich mit den Militairpflichtigen ihres Geburtsortes zu stellen.

              Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein beglaubigtes ärztliches Attest einzureichen.

              Reklamationsgesuche auf Zurückstellung vom Militairdienst wegen häuslicher Verhältnisse pp. sind rechtzeitig bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden anzubringen. Behauptete Erwerbsunfähigkeit muß durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermin bestätiget werden; es sind daher die aus der angeführten Veranlassung reclamirenden Angehörigen eines Militairpflichtigen zum persönlichen Erscheinen vor der Ersatzcommission verpflichtet.

              Etwaige zur seemännischen oder halbseemännischen Bevölkerung gehörende Militairpflichtige (§. 23 der Wehr=Ordnung) haben sich im Musterungstermine über ihre gewerbliche Qualification durch Vorlegung von Seefahrtsbüchern u. s. w. zu legitimiren.


[ => Original lesen: 1893 Nr. 27 Seite 2]

              Die Beorderung der Militairpflichtigen zur Musterung ist Sache der Ortsvorsteher. Die mit Führung der Rekrutirungsstammrollen betrauten Personen haben zum Musterungsgeschäft mitzuerscheinen. Die Stammrollen werden von hier aus im Musterungstermin zur Vorlage gebracht werden.

              Die Ortsvorstände werden noch besonders auf ihre Verpflichtung hingewiesen, die nach Aufstellung der Stammrollen zuziehenden fremden, sowie die das hiesige Fürstenthum verlassenden Militairpflichtigen zwecks Berichtigung der Listen sofort hierher namhaft zu machen oder dieselben zur persönlichen Anmeldung oder Abmeldung hierherzuweisen.

              Im Anschluß an das Musterungsgeschäft und zwar am Mittwoch, den 26. April wird die Classificirung der für einen Mobilmachungsfall auf Zurückstellung Anspruch erhebenden Mannschaften der Reserve, Marine=Reserve, Landwehr, Seewehr, Ersatzreserve und Marine=Ersatzreserve, sowie des ausgebildeten Landsturms II. Aufgebots stattfinden, die gemäß §. 123 der Wehrordnung ihre Gesuche rechtzeitig vorher eingebracht haben müssen. Die betreffenden Mannschaften haben zu dem bezeichneten Termin zu erscheinen.

              Schönberg, den 5. April 1893.

Der Cilvilvorsitzende der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
Cl. v. Oertzen.


Anzeigen.

Der Wehrpflichtige Joachim Heinrich Harms, geboren am 27. Oktober 1869 zu Hof Zarnewenz zuletzt in Selmsdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wird beschuldigt,

- als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, - Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 No 1 des Str.=G.=B.
Derselbe wird auf

Dienstag den 13. Juni 1893,
Vormittags 9 Uhr

vor die Strafkammer bei dem Großherzoglichen Amtsgerichte zu Schönberg i/.Meckl. zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Herrn Civilvorsitzenden der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg zu Schönberg über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Neustrelitz, den 7. Februar 1893.

Der Erste Staatsanwalt.
                                                    Beglaubigt:
                                                    Blanck,
                                                    Diätar.


Steckbrief.

Der unten beschriebene Schneider Friedrich Strickert aus Schönberg, geboren am 25. Juni 1875 zu Torrisdorf, ist, nachdem er wegen Körperverletzung verurtheilt war, entwichen.
Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das Amtsgerichts=Gefängniß zu Schönberg i./Meckl. abzuliefern.
Neustrelitz, den 3. April 1893.

Großherzogliche Staatsanwaltschaft.
Beschreibung.

Größe: 1,68 m.
Statur: schlank.
Haare: blond und etwas kraus.
Stirn: frei.
Bart: bartlos.
Augenbrauen: hell.
Nase: gewöhnlich.
Mund: gewöhnlich.
Zähne: gut. Kinn: gewöhnlich.
Gesicht: länglich.
Gesichtsfarbe: blaß.
Sprache: plattdeutsch.
Kleidung: kleiner grauer Filzhut, schwarzer Tuchrock, graue Tuchhose.


Steckbrief.

Der unten beschriebene Maurer Heinrich Kreuzfeldt aus Niendorf, geboren daselbst am 23. September 1871, ist, nachdem er wegen Diebstahls verurtheilt war, entwichen.
Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das Amtsgerichts=Gefängniß zu Schönberg i./Meckl. abzuliefern.
Neustrelitz, den 3. April 1893.

Großherzogliche Staatsanwaltschaft.
Beschreibung.

Größe: 1,87 m.
Statur: schlank.
Haare: hellblond.
Stirn: frei.
Bart: bartlos.
Augenbrauen: hell.
Nase: normal.
Mund: normal.
Zähne: gut.
Kinn: oval.
Gesicht: länglich.
Gesichtsfarbe: blaß.
Sprache: plattdeutsch. Kleidung: graue hohe Mütze mit Zeugschirm, Halbstiefel, graue Joppe, graubunte Hose, braune wollene Weste.
Besondere Kennzeichen: Ansatz von X=Beinen.


Antragsmäßig soll über die zu Herrnburg sub. Nr. 52 belegene Büdnerstelle c. p. des Arbeitsmanns (Handelsmanns) Johann Schulz daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden dabei alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen zu deren Anmeldung auf

Sonnabend, den 17. Juni d. Js.,
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Meldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proklamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Schönberg den 1. April 1893.

Großherzogliches Amtsgericht
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


Antragsmäßig soll über die zu Lüdersdorf sub Nr. 16 belegene Büdnerstelle c. p. des Zimmergesellen Johann Joachim Schütt daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Montag, den 17. April d. J.
Vormittags 10 Uhr,

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Meldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einein mit dem Siegel des Gerichts versehenen vor dem Liquidations=Termine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg den 26. Januar 1893.

Großherzogl. Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


[ => Original lesen: 1893 Nr. 27 Seite 3]

In Sachen betr. die Zwangsversteigerung der dem Schuhmacher Jacobs zu Selmsdorf gehörigen und daselbst sub Nr. 31 belegenen Büdnerei c. p. steht vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an,
1) der Verkaufstermin auf

Dienstag den 18. April 1893,
Vormittags 11 Uhr,

2) der Ueberbotstermin auf

Dienstag, den 16. Mai 1893,
Vormittags 11 Uhr.

Ferner ist ein Termin zur Anmeldung aller dinglichen Rechte und Ansprüche an das Grundstück, an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände (Zubehör), soweit sie nicht gesetzlich von der Anmeldungspflicht ausgenommen sind, zur Vorlegung der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel, sowie zur etwaigen Prioritätsausführung unter dem Nachtheile der Abweisung und des Ausschlusses auf

Dienstag, den 18. April 1893,
Vormittags 11 Uhr

angesetzt.
Dem Schuldner und den bei der Zwangsversteigerung betheiligten Gläubigern wird hiermit freigelassen, zu dem Zwecke einer endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen, deren Entwurf 2 Wochen vor dem Verkaufstermine auf der Registratur I zur Einsicht der Betheiligten ausliegen wird, in dem letztgenannten Termine zu erscheinen, sowie innerhalb 8 Tagen vor diesem Termine Vorschläge für die Verkaufsbedingungen einzureichen.
Schönberg den 21. Januar 1893.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.
                                                    M. Wienck.


In Sachen betreffend die Zwangsversteigerung der dem Kaufmann J. Dettmann zu Klocksdorf gehörigen und daselbst belegenen Büdnerei c. p. steht vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an
1. Der Verkaufstermin auf

Dienstag, den 18. April 1893,
Mittags 12 Uhr

2. der Ueberbotstermin auf

Dienstag, den 16. Mai 1893,
Mittags 12 Uhr.

Ferner ist Termin zur Anmeldung aller dinglichen Rechte und Ansprüche an das Grundstück, an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände (Zubehör) soweit sie nicht gesetzlich von der Anmeldungspflicht ausgenommen sind, zur Vorlegung der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel, sowie zur etwaigen Prioritätsausführung unter dem Nachtheile der Abweisung und des Ausschlusses auf

Dienstag, den 18. April 1893,
Mittags 12 Uhr

angesetzt.
Dem Schuldner und den bei der Zwangsversteigerung betheiligten Gläubigern wird hiermit freigelassen, zu dem Zwecke einer endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen, deren Entwurf 2 Wochen vor dem Verkaufstermin auf der Registratur I zur Einsicht der Betheiligten ausliegen wird, in dem letztgenannten Termine zu erscheinen, sowie innerhalb 8 Tagen vor diesem Termine Vorschläge für die Verkaufsbedingungen einzureichen.
Schönberg, den 21. Januar 1893.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.
                                                    M. Wienck.


Der zu Lockwisch sub. Nr. III. belegene Vollstelle des geisteskranken Hauswirths Heinrich Maack daselbst, soll mit sämmtlichen dazu gehörigen Aeckern, Wiesen und Gebäuden und mit allem darauf zur Zeit befindlichen lebenden und todten Inventarium auf desfallsigen Antrag der Heinrich Maack'schen Curatoren öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Zu solchem Zwecke steht vor dem unterzeichneten Amtsgericht, als Curatelbehörde, ein neuer Termin auf

Freitag, den 7. April 1893
Vormittags 11 Uhr

an, zu welchem Pachtliebhaber mit dem Bemerken geladen werden, daß die Bedingungen auf der Gerichtsregistratur einzusehen, auch gegen die Gebühr in Abschrift zu erhalten sind.
Schönberg, den 6. März 1893.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.
                                                    Wetzel.


Die zum Nachlasse des verstorbenen Büdners Hans Joachim Lühr in Duvennest gehörige, daselbst sub. Nr. IV. belegene Büdnerei c. p. soll öffentlich meistbietend verkauft werden. Es ist zu solchem Zwecke vor dem unterzeichneten Amtsgerichte ein Verkaufstermin auf

Sonnabend, den 8. April 1893
Vormittags 10 Uhr

und ein Ueberbotstermin auf

Sonnabend, den 22. April 1893
Vormittags 10 Uhr

angesetzt.
Die Verkaufsbedingungen liegen 8 Tage vor dem ersten Verkaufstermin auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht bereit.
Schönberg, den 18. März 1893.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    E. Breuel, Act.


Realschule.

Die Aufnahmeprüfung beginnt

Montag den 10. April, morgens 10 Uhr

Die aufzunehmenden Schüler haben ihren Taufschein, Impf= oder Wiederimpfschein und ein Abgangszeugniß der bis jetzt besuchten Schule, bez. ein Zeugnis über den zuletzt empfangenen Unterricht mitzubringen.

                                                    Direktor W. Ringeling.


Knaben-Bürgerschule.

Die Aufnahme neuer Schüler findet

Montag, den 10. April, morgens 9 Uhr

im Realschulgebäude statt.
Vorzulegen ist der Impfschein und von den nicht in Schönberg geborenen Kindern auch Geburts= und Taufschein.

                                                    Direktor W. Ringeling.


Schulanzeige.

Der Sommerkursus an der hiesigen Mädchenschule beginnt am Dienstag, den 11. April. Die Aufnahme neuer Schülerinnen findet am Tage vorher, um 9 Uhr vormittags statt. Sämmtliche neu eintretenden Schülerinnen haben ihren Impfschein, die nicht in der hiesigen Schulgemeinde geborenen außerdem ihren Taufschein vorzulegen.

Rektor Schinn.


Holz=Auction
im Vitenser Forste
Schutzbezirk: Woitendorf,

am Montag den 10. April 1893 unter der an Ort und Stelle zu verlesenden Verkaufsbedingungen, über:

  35 Stück geringe eichen Drümme zu Bau=, Nutz= und Pfahlholz tauglich.
648 Rmtr. buchen Durchforstungs=Stangenholz.
  18 Rmtr. eschen Stangenholz II. Kl.
  80 Stück fichten Stangen von Rüst und Wesebaum=Stärke.
Versammlung Morgens 9 Uhr beim Holzwärtergehöft.
Vitense, den 2. April 1893.

                                                    L. Wiegandt.
                                                    Großherzogl. Revierförster


Allgemeine Sterbekasse in Schönberg.
Generalversammlung
am Sonntag, den 9. April d. Js.,
Nachmittags 4 Uhr

beim Herrn Gastwirth Boye.
             Tagesordnung:
          1. Rechnungsablage.
          2. Vorstandswahl und
          3. Sonstiges.

Der Vorstand.


[ => Original lesen: 1893 Nr. 27 Seite 4]

Streichfertige und auch trockne Maler Farben aller Art, doppelt gekochten Firniß Pfd. 40 Pf. bestes Fußboden-Glanz-Oel Pfd. 60 Pf. Copal= und Spiritus=Lacke in verschiedenen Farben sowie Hutlack und Broncen billigst bei

                                                    H. Brüchmann.


Mecklenburgische
Pferde=Loose
nur
1
Mark.
11 Loose 10 M.
28 Loose 25 M.
XXII. Mecklenb. Pferdeverloosung zu Neubrandenburg.
Ziehung am 10. Mai d. J.
Vierspännige u. Zweispännige Equipagen i. Werthe von
10,000 Mark, 4500 Mark, 2400 Mark,
insgesamt 85 edle Reit= und Wagenpferde
und 1020 sonstige werthvolle Gewinne.
Meckenburgische Pferde=Loose à 1 Mark, 11 Loose 10 Mark,
28 Loose 25 Mark,
sind, so lange der Vorrath reicht, zu haben in den durch Plakate kenntlichen Verkaufsstellen und zu beziehen durch
(Für Porto und Gewinnliste
sind 15 Pfennig beizufügen.)
           F. A. Schrader, Hauptagent,
Hanover, Gr. Packhoffstr. 29.


>In J. Hubers Verlag in Frauenfeld (Schweiz) ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:

Der Führer
am
Bienenstande.
Kalender für den Mobil=Imker
von
Eduard Bertrand.
Mit zahlreichen Figuren und einer Tafel.
Nach der siebenten Auflage übersetzt von
H. Spühler.
Preis geheftet M. 3,-; gebunden M. 3,40.

An Schriften über Bienenzucht fehlt es nicht; was die vorliegende von allen andern in deutscher Sprache unterscheidet und es gewiß rechtfertigt, daß sie aus dem französischen Originale, das soeben in achter Auflage erscheint, ins Deutsche übertragen worden, ist zweierlei: Erstens, daß sie wie kaum ein anderes Buch leicht und sicher in die Praxis einführt, indem sie sich auf das Nothwendigste beschränkt dies aber gründlich und klar zur Darstellung bringt, und zweitens, daß sie für den amerikanisch=französischen Betrieb geschrieben ist, der, in wesentlichen Punkten von der deutschen Betriebsmethode abweichend, sich in der Praxis längst glänzend bewährt hat. Wir dürfen daher wohl annehmen, ein solches Buch werden auch erfahrene Imker freudig begrüßen.


Viel Geld können Sie auf leichte Weise verdienen, falls Sie noch alte Mecklenburgmarken von 1855 bis 70 suchen, ich bezahle für Alt=Marken höchste Preise für 1/2 Sgr. roth, 1/3 Sgr. grüne, 1 Schilling viollet auf ganzen Briefen 25 Mark pro Stück. Offerten an

                          Robert Fröhlich, Exportgeschäft, Leipzig.


Sämmtliche
Gartensämereien
frisch und keimfähig bei                                                    
                                                    H. Brüchmann.


Veredelte Rosen,
Hochstämme, hat billig abzugeben.                                                    
Schönberg.                                                     W. Schär.


R. Jatzow, Augenarzt,
Augenarzt
wohnt jetzt                                                    
Beckergrube 41.


Athleten-Club Germania.
Carlow.
Am Sonntag, den 16. April d. Js.

Stiftungsfest mit Aufführung und Ball im Lokale des Herrn Creutzfeldt. Zur Aufführung gelangen

Kraftproduktionen
Ringkämpfe und lebende Bilder.

Das Concert wird von der Wittfoth'schen Capelle ausgeführt.

Entree 50 Mark (Lübeck).                           Tanzschleife 1 M.
Kasseneröffnung 6 1/2 Uhr.                  Anfang präcise 7 Uhr.
Hierzu ladet freundlich ein.                          
Der Vorstand.


Für die vielen Beweise der Theilnahme bei der Beerdigung unserer Tochter Helene sagen wir Allen unseren tiefgefühlten Dank.

H. Mass und Frau.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, 9. April.

Frühkirche: fällt aus.
Vormittagskirche Consistorialrath Kaempffer
   Amtswoche: Consistorialrath Kaempffer.


Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg
nach Lübeck:
9,49 Vorm. 11,59 Mitt. 3,10 Nachm. 7,11 Abends. 11,55 Nachts.
nach Kleinen:
7,32 Morg. 10,13 Vorm. 12,50 Nachm. 5,26 Nachm. 8,39 Abends.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Viehmarkt in Hamburg.

Es kosten: kleine Schweine 56-57 M., große Schweine 55-57 M., Sauen 47-52 M., Kälber 75-85 M. per 100 Pfund.


Hierzu eine Beilage.
und Illustrirtes Beiblatt Nr. 14.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1893 Nr. 27 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 27 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 7. April 1893.


Bund der Landwirthe.

Was wir wollen!

Wat wi willein, dat warden wie Landlüd woll all weiten! Wie willt all för einen Mann stahn! Wo will dat hen! - Wie hebt äver Johr en' grot Aust hatt, äver Geld bringt dat doch nich! Dei Geldlüd' hebben dei Priesen so runner schraben, dat dat noch weiniger bröcht hett, as vergangen Johr! - Un wenn wi Landlüd' in dei gauden Johren nix aever hebben, wo sall't denn in dei legen warden? - Ward dat Kurn äverall noch wedder wat kosten? - Sei seggt jo, dat uns de Ruß sin Kurn ahne Ingangstoll schicken will; denn lad't bei woll dei Veihsüken gliek mit up den Iserbahnwagen, un denn geit uns dat so, as äver Johr, dann bringt dat Kurn nix, un dat Veih ok nix! - Wo will dat einmal henn!
Un den dei Noth mit dei Lüd! - Wenn wi ok noch wek hebben, is doa äver Ordnung in tau hollen?! - Mit dei ölleren, dei all in dei vernünftigen Johren sünd, geit dat ganz gaut noch äver dei klauken Jungens von 16 bei 20 Johren! Seegt'n dei war, denn heit dat gliek: Giff mi Schien und Lohn! - un dei Dierns? wi makt up'n Land' so vähl grot, wo blievt sei all: Bi uns willt sei nich deinen, wi gevt ehr tau ring' Lohn - un in dei Stadt, der deint sei vör vehl ringer Geld! - worüm woll? - Lustig un videhl geit't dor her! Sünndags up'n Danzbähn un alldagsabends' en Soldaten an'n Ann un fein spadzieren gahn! -Wat is't för'n Welt! - Wi up'n Lann' hebben uns Noth, dat wie Lüd för uns Arbeit fin'en un in dei Stadt, der hebben's ehr Noth, dat sei man Arbeit rute fin'en för de vehlen Lüd, dat dei man nich verhungern! Dat is doch'ne Noth! un nich schöne. Je, der müt dei Regierung doch'n Insein bruken, wist du woll seggen, nich woa? - Ja! min Jung, dat is ganz gaut, dei Regierung is dei Reichsdag un den'n hett dat Volk wählt nah Berlin hen un dat Volk - dat büst du ok mit, un du hest den'n Reichsdag ok mit wählt, doa büst du also ok mit Schuld an, dat dei Taustän'n so sünd! Dei Regierung makt ok Gesetze mit, un hett dat Regieren mit in dei Hand, äver kann sei ok allemal dörchdringen? Allein gegen all kann sei dat ok nich dwingen.
As Bismark an 'ne Spitz stünn, don wüssen wi, dat hei dat verstün'n. Hei sülben wier Landmann, un wen hei mal eins nah unsen Sinn stüren deer, denn wüssen wie doch: Hei kriecht dat woll weder t'recht! Na, dei müß jo affgahn, dat sei't wi jo in: En jungen Herrn un ollen Stadthöller verdreggt sik selten gaut, un so wir dat ok mit unsen Kaiser. Dei stellte 'n niten Mann an dei Spitz und wenn dat ok 'n gauden Mann is - dei is Soldat west, un hett nicks anners liehrt. - Dei Mann kennt kein Landwirthschaft un seggt: Dütschland is 'n Industriestaat un dei Industrie müt schützt warden! - Is dat nich lustig Bräuring? mihr as dei Helft in Dütschland sind Ackerbörgers und Landlüd', un denn 'n Industriestaat? - Gewiß! Industrie müt ok sien, denn wie bruken anjitzt vehl Maschienen un isern Pleug' un Kanonen und Kledung, wenn wi Landlüd äver kein Geld hebben, wo will'n sei denn den'n Kram an den Mann bringen? - un wenn wi up'n Land'n dat nich daun, denn brukt wi ok kein Kanonen, denn tau Flinten und Kanonen hürt dägte Kierls als Soldaten, und dei find't uns Kaiser doch man blost up'n Lan'n!
Uns up'n Lan'n fehlt dei Schutz un dei gaude Will, uns Arbeit tau schützen! Bi unsen ollen Kaiser un bie Bismarck wieren wie still; wie wüssen, dei sorgten för uns. Nu bi dissen Kaiser und bi Caprivi is dat so: wie mütten uns sülben helpen, un dat is uns ungewennt, un dei annern Lüd' in'n Reichsdag ok, un dorüm maken sei son'n Larm und trachten, dat sei uns wedder ut'n anner hebben willen, sei weten recht gaut, wenn twei Buhren tausamen sünd, denngifft dat drei Ansichten, un doa up verlaten sei sik! Ehr sall dat äver doch dreigen!
Wi marken dat: brad'te Duben fleigen uns nich mihr in'n Hals, wi mütten uns Schülligkeit in dei Ackerie daun, äver ok in den'n Reichsdag denn: Wer nich säet, soll auch nicht ernten, steif in dei Schrift. In dei Ackerie sünd wi woll thätig, äver um dei Wahl un den'n Reichsdag hebben wi uns gemeinhenn weinig kümmert.
Wenn wie in dei Stadt kamen deden, denn säd dei Tütendreierlihring oder süß ok ein gaude Mann uns: Den'n wählt, denn ward dater! - Schön, wie hebbt dat dahn! - Is't beter worden? - Je, för den'n Kopmann und den'n Afkaten woll un för männig annern, blot nich för uns! - Na, ebenso hebbt dat jo ok dei Sozialdemokraten inseihn, dat ehr dat nich helpen ded, un donn smeiten sei sick tosamen un wählten einen ut ehren Stand un donn? Na, sei känt man mit ehr Ansicht noch nich dörch dringen. Wenn dat is, wenn man irst so vehl der sünd, denn ward dat ok för ehr beter, dat heit: "Denn geiht Gotts Wurt äverall!" -Nu, jetzt geiht dat äver ok all mit ehr, erreicht hebbt sei mit ehr Einigkeit doch all wat; dei Muhrers un Timmerlüd arbeit't man acht Stunn, gaht denn in den'n Kraug un berad sick, wen sei denn woll in 'n Reichsdag schicken willen un drinken düchtig Bramwien un Bier! Un wi arbeiten so lang', as dei Sünn' schient, un verdeinen nich halw so vehl; ne, männig ein von uns sett noch sien por Kräten tau und ward en Snurrer, wenn't nich bald anners ward!
Wo Draus! Junge! säd donn bi Wihnachten rum einer von uns Buhren ut Schlesingen in dei Zeitung: Süllen wi dat nich ok känen, wat dei Socialdemokraten kähnt? - Dat wier'n Wurt, wat sick hüren leit! Vehler stimmten mit bi im säden: Dei Mann hett recht, un so keim bei Buhrenbund to stan'n. Un donn smeiten sich ok noch dei Pächters mit tau un dei Gautsbesitters ok, un donn heit dat nich mihr Buhrenbund, donn kreigt 'n hochdütschen Namen un heit: Bund der Landwirthe! Un so denk ick, gabt wi Meckelbörger ok mit in dissen Bund, dormit för uns Landlüd ok mal 'n beter Tied kümmt! - Beter, je dat is all recht gaud, beter ward't doch nich, ne, äver dormit dat dat so bliehen deit, un wi up unsen Meß sitten blieben, und dei Städ' mal an uns Kinner afgeben kähnen, un dei Landwirthschaft 'n löhnig Gewarw wedder warden deit, as in dei föftiger Johren! Dorüm. Denn Landwirthschaft mütt blieben un denn erst Industrie. Industriestaat is gor nich so schön, dat seiht wie jo an England. Der is Industriestaat! - Un wo is't der denn? - Dei Buer is'n Snurrer, dei Pächter is'n Snurrer, un dei Gautsbesitter lewt in 'ne Stadt un vertehrt dor sien Geld, un in 'n Harwst un Winter reist hei henn nah sien Gaud un jagt un hißt mit Rönnpferd un Hunn den Voß un Hirsch. Un Wat dat beste is - hei hißt nix to nicht, denn dei schöne Weitenboden liggt all in Dreisch un Brak! Seih't ward dor nich - lohnt nich dei Meuh', Kurn is tau billig, ward billiger von Amerika un Indien un Rußland schickt - sünd ok kein Lüd up'n Lan'n, verdeint in'n grot Stadt mihr Geld un - wenn sei mal kein Arbeit hebben, denn tehrt sei von dei Rippen, dat heit, sie sug't Hungerpoten.
Dei Gautsbesitter is äver schön un moi to weg'. Hei het kein Arger an sien Lüd, hei ward nich bestahlen, ein blif't kein Veih dot, hei lev't herrlich un in Freuden. Sien Tinsen kriggt hei von dei Banken, davon kann hei gaut leven, und wenn dei Busch un Struk, den'n dei Taufall mit unsen Herrgott sienen Willen dor nah sienen Acker mal henbringt un den'n dei Leiwark messen deiht, mal eins 'n groten Bohm worden is, denn kann den'n Gautsbesitter sien Kin'nskind ok mal Holt verköpen! Un denn bringt dei Acker ok mal wat, äver nu is

[ => Original lesen: 1893 Nr. 27 Seite 6]

nix von ein tau halen as beten Graß för Hirsch un Will' Swien!
Aever Bräuding, is dat schön?!
Neh! so sallt bi uns doch nich warden, wenn wi't doch jichens noch hollen känen, sall dei Landwirthschaft nich son'n Forstwirthschaft warden, denn willen wie man leiver sein, wat wi dobi daun känen un son'n Lüd in'n Reichsdag wählen, dei dor wat von verststaht, dat heit: von dei Landwirthschaft! Denn willt wi son'n der henn schicken un uns sall't denn ok ganz egal sien, ob dat'n liberalen oder 'n katholschen is, wenn hei man wat dovon versteit, wat för uns gaut is un uns versprecht dat hei för uns sorgen will!
Wenn dei Socialen so vehl Geld tausamen scheit't, dat sei ehren Bund erhollen un Minschen von ehr Ort in'n Reichsdag schicken, denn - Mutter denn helpt dat nich - lang' man twei Mark rut ut dei Geldkniep: 'ran müt wi all, dat wi dörchdringt, denn süß kannt nich helpen! Uemmer ran Vadder:
Dei Bund der Landwirthe sall leben vivat hoch!!!


        Nr. 6 des "Officiellen Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg" enthält in der
      I. Abtheilung.

(1.) Verordnung zur Ergänzung des §. 50 der Verordnung vom 15. December 1885, betreffend die Abänderung der drei ersten Abschnitte der Verordnung vom 17. Mai 1879 zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes.
    II. Abtheilung.
(2.) Bekanntmachung, betreffend den Vorstand der Anwaltskammer zu Rostock.
(3.) Bekanntmachung, betreffend die Kaiserlich Deutsche Postagentur in Tientsin (China.)
(4.) Bekanntmachung, betreffend die Beförderung von Postpacketen nach Britisch=Betschuanaland Schutzgebiet und Maschonaland.


Für die Reise der kaiserlich deutschen Majestäten nach Rom werden auch im Berliner Marstalle schon Vorbereitungen getroffen. Es handelt sich um die Ueberführung der kaiserlichen Leibpferde, die bei der großen Parade geritten werden sollen. Ebenso wird ein Galawagen nach Rom geschafft, den der Kaiser für die Fahrt vom deutschen Gesandtschaftshotel nach dem Vatikan benutzen wird. In einem Berliner Atelier werden Reisekleider und Galaroben für die Kaiserin angefertigt; unter den letzteren zeichnet sich eine von schwerer weißer, goldgestickter Seide, die für die große Cour bestimmt ist, durch Pracht und Kostbarkeit besonders aus. Das Gefolge der Majestäten auf der Romfahrt wird 73 Personen, ohne die Dienerschaft zählen.
Das deutsche Kaiserpaar macht die Reise durch die Schweiz mittels der Gotthardtbahn, von Basel nach Luzern fahrend. Der kaiserliche Sonderzug zählt über 30 Wagen. Da das deutsche Reich einer der Subventionsstaaten ist, wird die Gotthardtbahn den Zug unentgeltlich führen. Die Reise geschieht incognito, weshalb eine Begrüßung durch den Bundespräsidenten, die für Basel geplant war, unterbleibt.
Lieutenant z. S. Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg=Schwerin hat sich nach Wilhelmshaven begeben, um sich dort zur zweijährigen Dienstleistung nach der Südsee einzuschiffen.
In verschiedenen Blättern findet sich die Nachricht, daß Bayern im Bundesrat gegen den Entwurf eines Reichs=Seuchengesetzes gestimmt habe. Wie der "Korrespondenz Hofmann" von unterrichteter Seite mitgetheilt wird, ist diese Nachricht unrichtig. Bayern hat allerdings zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs mehrfache Abänderungsvorschläge eingebracht, auf Grund deren derselbe in verschiedener Richtung auch abgeändert worden ist. Dagegen ist dem Gesetzentwurf im Ganzen, wie derselbe aus den Beratungen der Ausschüsse hervorgegangen ist, die Zustimmung Bayerns im Plenum des Bundesrats erteilt worden.
Unter dem Titel "Die Militärvorlage und der Antrag Bennigsen" hat das Zentral=Bureau der national=liberalen Partei eine kleine Druckschrift erscheinen lassen, welche vollständig und übersichtlich das gesamte, zur Beurteilung der Militärvorlage erforderliche Material aus der Vorgeschichte derselben, aus der Regierungsvorlage und den Kommissions=Verhandlungen darbietet. Die Schrift ist von dem Zentralbureau (Berlin Köthenerstraße 46) für 25 Pfg., 100 Stück 10 Mk., jedes weitere 6 Mk., zu beziehen.
Der Graf von Paris hat, wie bereits gemeldet worden ist, wieder einmal seine Stimme erhoben, um sich der französischen Nation in Erinnerung zu bringen. Er that dies in Form eines an die Präsidenten des monarchistischen Komitees in den Departements gerichteten Schreibens, worin er alle "rechtschaffenen Leute" sich mit ihm zur Wiederherstellung der Monarchie zu vereinigen, auffordert.
Ueber die Geburtsfeier des Fürsten Bismarck wird aus Friedrichsruh vom 1. April geschrieben: Der Aufzug schleswig=holsteinischer Verehrer Bismarcks hatte ein großartiges Gepräge, fünfhundert Altonaer und über zweitausend Bewohner aller Städte der Provinz nahmen an dem Zuge theil. Professor Wallichs hielt eine Ansprache, der Fürst antwortete in kurzer Rede. Er betonte, daß er stets für Deutschlands Größe und für die Annexion Schleswig=Holsteins schon im Bundestag gekämpft und die Personalunion angestrebt habe. Die Annexion an Preußen betrachte er nicht als einen Gewaltakt, sondern als Liebesakt, wie es der Raub der Sabinerinnen durch die Römer gewesen sei. Die holsteinische Devise "up ewig ungedeelt" breite sich über das ganze Sprachgebiet aus. Der Fürst schloß mit einem Hoch auf den deutschen Kaiser und die Vertreter der deutschen Interessen im Ausland. Zahlreiche Deputationen waren eingetroffen. 3000 Depeschen, darunter auch eine vom Prinzregenten von Bayern, kamen an. Der Fürst sieht vorzüglich aus.
Die "Berliner Post" berichtet ferner: Vor dem Eingang an der Ecke des zum Landhause hinabführenden Hohlweges ist ein mächtiger tannenbekränzter Stein in der Nacht zum 1. April aufgestellt. Er trägt die Inschrift: "Von der Grootenburg, dem Standpunkt des Hermannsdenkmals im Teutoburger Walde, dem Fürsten Bismarck gewidmet von einem dankbaren Deutschen." Um das Thor drängte sich alt und jung mit Blumen in den Händen. - Die Gaben alle aufzuzählen oder auch nur die schönsten und bedeutungsvollsten der Geschenke sämmtlich zu erwähnen, ist bei der Fülle unmöglich. Unter den Geschenken fehlten diesmal nicht die 101 Kibitzeier der Getreuen in Jever; eine Karte trug die Aufschrift: "Dem Fürsten Bismarck. Mag ok de Welt ut Fogen gahn, in Leev to Di blievt alltied stahn - die Getreuen. Jever, 1. April."


- Neustrelitz. Am 27. März fand eine Generalversammlung der Aktionäre der hiesigen Vorschuß=Anstalt statt, in der der Rechtsanwalt Lorentz die Geschäftsverhältnisse des letzten Jahres darlegte. Darnach ist letzteres als günstig zu bezeichnen, daß für die Aktionäre eine Dividende von 33 1/3 pCt. (50 M. pro Aktie a 150 M.) festgesetzt wurde. Weiter beiwilligte die Generalversammlung noch eine Gratifikation für die Verwaltungsbeamten und 150 M. für die hiesige Verpflegungsstation.
- Schönberg. Die durch den Tod des Musikdirectors Mette vor Jahresfrist vacant gewordene Organistenstelle am Dom zu Ratzeburg ist von Ostern ds. Js. ab dem bisher in der Kunst= und Musikalienhandlung von Kaibel in Lübeck thätigen Herrn Ehlers verliehen worden, nachdem derselbe seine Befähigung durch ein Examen in Neustrelitz nachgewiesen hat.
- Schönberg. In der Nacht vom Sonnabend auf Sonntag sind zwei Gefangene aus dem hiesigen Amtsgerichtsgefängniß entwichen, nämlich der wegen schweren Diebstahls und Jagdvergehens in der letzten Strafkammersitzung zu 2 Jahren und einigen Monaten Zuchthaus verurtheilte Maurer Creutzfeldt aus Niendorf und der wegen Körperverletzung zu 9 Monaten Gefängniß verurtheilte Schneiderlehrling Strickert aus Torisdorf. Beide sollten später zur Verbüßung ihrer Strafe in die Strafanstalt zu Dreibergen bei Bützow überführt werden. Die Ausreißer sollen nach den hierselbst eingegangenen Nachrichten noch in derselben Nacht in Niendorf gewesen sein, haben sich dort das nöthige Geld und andere Kleider verschafft und haben darauf das Weite gesucht.

[ => Original lesen: 1893 Nr. 27 Seite 7]

- Aus verschiedenen Gegenden wird gemeldet, daß in den letzten Tagen die Störche von ihrer Winterwanderung wieder bei uns eingekehrt sind. In welcher Weise man sie erblickt, ist von prophetischer Bedeutung. Sieht das Gefieder des Stores rein und weiß aus, so giebt es einen trockenen Sommer; ist es schmutzig und trübe, so giebt es ein nasses Jahr. Der kommende Sommer wird naß, sagte dem Berichterstatter der "Nordd. Post" ein scharfer Beobachter, denn des Storches Gefieder ist schmutzig und unrein. Angelangt in der letzten Zeit sind auch das Wasserhuhn und mehrere Entenarten.
- In einer Sitzung des Landwirthschaftlichen Vereins zu Schönhausen wurde beschlossen, den Grafen v. Bismarck als Kandidaten für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zum Reichstag aufzustellen. Graf v. Bismark als Vorsitzender erklärte, daß es ihm zur großen Ehre gereichen würde, wenn die Kreiseingesessenen und Berufsgenossen ihm die parlamentarische Wahrnehmung ihrer Interessen vertrauensvoll übertragen wollten.
- Auf dem Lübecker Hafen liegenden Dampfer "Falke" sind mehrere Personen durch Kohlengas verunglückt. Ein Maschinist ist tot; der Kapitän und ein Steuermann sind schwer erkrankt.
- Die Kreuzerkorvette "Kaiserin Augusta", die im Großem Belt auf Grund geraten war, ist ohne Schaden wieder abgekommen und hat die Reise nach Amerika fortgesetzt.
- Der Geheime Regierungsrath Professor Dr. Hermann Grimm hielt nach der "Nat.=Ztg." in der letzten Zeit der Kaiserin zur Vorbereitung für die in Aussicht genommene italienische Reise drei Vorträge über die Kunstwerke Roms. Die Kaiserin wird die "ewige Stadt" zum ersten Male bei der silbernen Hochzeit des italienischen Königspaares erblicken.
- Von einem Eisenbahnzuge überfahren und vollständig zermalmt wurde am Sonnabend zu später Abendstunde der Gefreite Stechert von der Luftschifferabtheilung. Er war auf dem Wege nach der Kaserne begriffen und ging, anstatt die Brücke zu überschreiten, die von der Eisenbahnkaserne nach dem Tempelhofer Felde führt, unter ihr hindurch über die Schienengeleise hinweg. In diesem Augenblicke kam von Tempelhof her ein Zug herangebraust, Stechert konnte nicht mehr ausweichen, er wurde erfaßt, niedergerissen und bis zur Unkenntlichkeit zerstückelt. Nur an den Uniformstücken und der Waffennummer konnte man die Persönlichkeit des Verunglückten feststellen.
- Die Lorbeeren des Schneidermeisters Dowe in Mannheim sind schon verwelkt. Es hat außer ihm auch noch ein Techniker Namens Reidel, ebenfalls in Mannheim wohnend, einen kugelfesten Stoff erfunden, der obendrein zweimal so leicht und billig als die Dowesche Masse sein und sich zum Einlegen in die Uniform eignen soll. Die damit vorgenommenen Schießversuche sollen das Abschlagen von Gewehr= und Revolverkugeln ergeben haben. Am Donnerstag fanden Schießversuche mit Lebel= und Mannlicher=Gewehren statt.
- In Kamenz bei Bautzen wurde der frühere Maschinist Otto Thiemer, welcher in einer besonderen Falschmünzstätte preußische Thaler verfertigte, wegen Falschmünzerei verhaftet. Gipsabdrücke und Formen wurden beschlagnahmt. Seine Ehefrau ist gleichfalls verhaftet worden.
- Die aus London in Melbourne eingetroffene deutsche Bark "Frieda Mahn" meldet, daß ihr Führer, Kapitän Niemann, am 7. März während eines heftigen Sturmes von einer Sturzsee erfaßt und über Bord geschwemmt worden ist.
- Unter dem Verdacht, den vierfachen Raubmord in der Lehrerfamilie in Dietkirchen bei München begangen zu haben, ist der Bader=Guttenberg in München verhaftet worden.
- In München nahm am Gründonnerstag der Regent, wie alljährlich, umgeben von den Prinzen seines Hauses und einem zahlreichen Hofstaate, die Zeremonie der Fußwaschung an zwölf armen Greisen vor. Es ist das ebenso wie die Theilnahme an der Fronleichnamsprozession einer unter König Ludwig zeitweilig eingeschlafene alte Hofsitte, an der aber Prinz Luitpold strenge festhält.
- Ueber eine Sträflingsrevolte wird aus Tomsk berichtet: 300 Sträflinge, die sich auf dem Marsche nach Sibirien befanden, empörten sich gegen ihre Aufseher. Den Sträflingen gelang es, sich ihrer Fesseln zu entledigen und sich der Waffen einiger Kerkermeister zu bemächtigen. Es entstand ein Revolvolver= und Messerkampf. Acht Aufseher wurden getödtet. Von den Gefangenen fielen 40. Am Bestimmungsorte langte nur die Hälfte der Sträflinge an, die andere Hälfte war in Folge der ausgestandenen Leiden auf der Landstraße liegen geblieben.
- In Marburg hat sich vor einigen Tagen der Student und Millionär Ismer aus Görlitz erschossen. Der Unglückliche, der elternlos war und völlig alleinstand, hinteraß einen Zettel mit den Worten: "Grund des Selbstmordes ist meine Charakterschwäche. Ich bin unfähig zum Juristen und habe nicht den Muth, etwas anderes zu beginnen.
- Lehrergehälter in Preußen. Von 63 237 Lehrern hatten 1891 3062 ein Einkommen von 300 bis 750 Mark, einschließlich des Wohnungs= und Feuerungswerthes; es bezogen 26 117 Lehrer ein Einkommen zwischen 300 und 1200 Mark, 23 491. Lehrer standen zwischen 1200 und 1800 Mark und nur 13 505 Lehrer kamen in ihrem Gesammteinkommen über diesen Betrag hinaus. Von den letzteren entfielen auf die Lehrer auf dem Lande nur 4299, während in der preußischen Monarchie insgesammt 42 228 Landlehrer sind.
- Das Gouvernement von Deutsch=Ostafrika hat unter dem 17. Januar die Einfuhr und den Umlauf fremder Kupfermünzen verboten. Vom 1. Februar an sind nur die Kupferpesas der Deutsch=Ostafrikanischen Gesellschaft kursfähig, die im Umlauf befindlichen sog. Sultanspesas und indischen Pesas werden bei den Geschäftsstellen der Gesellschaft im Schutzgebiet, sowie in Saadaui und Mikandi bei den Zollämtern derart eingelöst, daß für jeden Pesa fremden Gepräges ein Pesa des Gepräges der Gesellschaft in Tausch gegeben wird. Nach dem 30. April 1893 dürfen Kupfermünzen anderen Gepräges als desjenigen der Gesellschaft in Zahlung weder genommen noch gegeben werden.
- Der Herzog von Wellington und die kugelfeste Uniform. Die angeblich erfolgte Erfindung einer kugelfesten Uniform in Mannheim bringt die folgende Anekdote wieder ins Gedächtnis: Ein fremder wurde eines Morgens beim Herzog von Wellington vorgelassen. Er legte dem Feldherrn eine kugelfeste Jacke vor und ersuchte ihn, dieselbe bei der Armee einzuführen. "Gut", sagte Wellington, "ziehen Sie die Jacke an! Der fremde that es. Der Herzog schellte; ein Offizier erschien. "Sagen Sie dem Hauptmann M., er soll zwei Soldaten mit geladenen Gewehren hierher senden!" Als der Erfinder diese Worte hörte, verschwand er sofort.
- Eine sehr überraschende Nachricht ist in London verbreitet: Die Prinzessin Maud, die Tochter des Prinzen von Wales, soll sich in allernächster Zeit mit Lord Roseberry verheiraten. Trotz des großen Altersunterschieds zwischen den Verlobten (Lord Roseberry zählt 46 und die zweite Tochter des Prinzen von Wales wird 23 Jahre) soll die Heirat vom Hof durchaus günstig aufgenommen worden sein.
- Dem Herzog von Bedford, der kürzlich in London starb, gehörte über ein Viertel des Grund und Bodens, worauf die englische Weltstadt gebaut ist, seine Einkünfte aus diesem Bodenmonopol bezifferten sich auf Millionen.
- O heilige Einfalt! Dieser Tage kam eine Zigeunerbande in ein oberbayrisches Dorf. Eine Zigeunerin erschien bei einer kurz vorher verwittweten Bäuerin unter dem Vorwand, sie sei von Gott gesandt", um ihr zu sagen, daß ihr Mann gegen ein Almosen von 700 Mk. aus dem Fegefeuer befreit würde. Die Frau gab das Geld her und die Schwindlerin entfernte sich dankend. Die Bande wird polizeilich verfolgt.
- Gemütlich. Richter: "Der Angeklagte hatte also nur 10 Glas Bier in Ihrer Wirthschaft getrunken - aber davon wird man doch nicht betrunken!" - Zeuge (Wirth): "Ja, wir zwei nicht, Herr Amtsrichter - aber so'n junger Mensch! . . ."


[ => Original lesen: 1893 Nr. 27 Seite 8]

Anzeigen.

Erbschaftshalber soll eine in Kl. Siemz belegene Büdnerei verkauft werden.
Nähere Auskunft ertheilt:

                                                    W. Wetzel,
                                                    Amtsgerichts=Protok.


Der Kirchweg von Sülsdorf nach Selmsdorf ist von Freitag, den 7. d. Mts. bis auf weiteres wegen Brückenbaues gesperrt.
Die Dorfschaften

Sülsdorf.                                                     Selmsdorf.


Tanzunterricht.

Der Cursus beginnt Dienstag, den 11. April cr., abends 5 Uhr im Boye'schen Lokal.
Eingeübt werden außer den gewöhnlichen Rund= und Gesellschafts=Tänzen diesmal auch Mennet, Trotzköpfen und die Tirolienne.

                                               Hochachtungsvoll
                                                  W. Lorens.


Ich habe mich heute als                          
pract. Arzt
in Dassow
niedergelassen.                                                    

Wohnung:
Dassow,
d. 4. April 1893.
         Gasthof Callies.
Zippel,
pract. Arzt.


Eine Parterre-Wohnung

bestehend aus 2 Stuben, Küche, Speisekammer, Boden, Stall und Kellerraum, ist zu Michaelis zu vermiethen, kann aber schon zu Johannis bezogen werden.

Schönberg.                                                    Th. Rütz,
                                                                        Malermeister.


Garantirt reine
Medicinal-Weine,

direkt bezogen sind in Schönberg zu Original=Preisen zu haben bei

                                                    E. P. Hagen, Conditor.


Petroleum-Kochapparate
empfiehlt in bester Qualität.                          
                                                    W. Wieschendorf,
                                                    Klempner.


Gelegenheitskauf.

Eine gröss. Anzahl, ca. 20-25 Stück wenig gebrauchte neue, ein- und zweithürige

Geldschränke,

bestes Fabrikat, hat bedeutend unt. früherm Kostenpreise sehr billig abzugeben.

A. Riessler,
Maschinen- und Geldschrankfabrik,
Zerbst i. Anh.


Grosser Verdienst!

Händler, Hausirer gesucht für einen ganz neuen, durchaus soliden, überall leicht verkäuflichen Haushaltsartikel.

30% Rabatt!
L. H. Starke, Leipzig,
Steinstrasse 85.


2. 3. und 4 zinkige Forken,
Streuforken,
Spaten mit und ohne Stiel,
Hacken,
eiserne Gartenharken, u. s. w.,
empfiehlt billig und gut                          
                                                    W. Wieschendorf.


Suche zu Johannis d. Js., ein                          
zweites Mädchen.
Schönberg.                                                     Frau Apotheker Montag.


Grobe
Weizenkleie
per 100 Pfd. Mk. 4,50 ab hier per Casse empfiehlt                          
Ratzeburg.                                                       Ernst Rautenberg.


Tapeten.

Unsere diesjährige Musterkarte ist fertiggestellt und liegt bei Herrn Carl Creutzfeld, Malermeister zur gefl. Ansicht bereit.
Die Kollektion umfaßt eine reiche Auswahl nur neuer Zeichnungen in allen Qualitäten und Preislagen.

Gebrüder Hildebrandt,
Berlin C.
Brüderstrasse 16.


Klee- und Grassämereien,
Runkelrübensamen,
unter Controle der landwirthschaftlichen Versuchsstation in Rostock
empfiehlt in keimfähigster Waare billigstens                          
                                                    Aug. Spehr.


ca. 40 Doppelwaggon
Steinkohlen,

schottische und deutsche, auf Jahreslieferung zu kaufen gesucht. Offerten bis zum 15. April einzusenden. Bedingungen theilt der Unterzeichnete mit.
Niendorf, den 4. April 1893.                          

Molkerei=Revisions=Verband für das Fürstenthum Ratzeburg.
                                                    J. Oldenburg.


Sehr schöne feinschmeckende
Eßkartoffeln
hat noch abzugeben.                                                    

Schönberg.                                                      Emil Jannicke.
Bandagist.


Von heute ab, steht mein

schwarzer Hengst "Will"

beim Hauswirth Möller in Sülsdorf zum Decken bereit. Deckgeld incl. Stallgeld 20 M.

                                                    Johann Wigger.


Sofort zu vermiethen ein
Laden nebst Stube
                                                    Lübeckerstraße 12.


Dem Geehrten Publikum von Schönberg und Umgegend die ergebene Anzeige, daß ich mich hieselbst als Schuhmacher niedergelassen habe, und bitte um geneigten Zuspruch, da ich stets gute und reelle Arbeit verabfolgen werde.

Ergebenst      
                                                    H. Blohm, Schuhmacher,
                                                    Siemzerstraße 192.


Wohne von jetzt an vor dem Siemzerthore Nr. 144.
Um geneigten Zuspruch bittet                          
Achtungsvoll
                                                    H. Voss.
                                                    Schuhmacher.


Gesucht zum 24. Oktober 1893 ein                          
ordentliches Mädchen
für Küche und Hausarbeit.                                                    
Schönberg.                                                     Frau Major Stöcker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD