No. 19
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 07. März
1890
sechzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1890 Nr. 19 Seite 1]

Nach einer uns zugegangenen telegraphischen Mittheilung ist das Ergebniß der am 5. März zu Neustrelitz Seitens des Großherzoglichen Wahlcommissars vorgekommenen Ermittelung der Stichwahl folgendes.
Es hat erhalten:
der Oberhauptmann v. Oertzen auf Brunn 8673 St.
der Redacteur Adler zu Neu=Ruppin 8460 St.
Ersterer ist somit als Reichstagsabgeordneter des Großherzogthums Mecklenburg=Strelitz für die nächsten 5 Jahre erwählt.


General von Werder, der in Petersburg eintroffen ist, gilt als Träger gewisser Aufträge Kaiser Wilhelms, die den Aufenthalt desselben im Sommer in Petersburg betreffen. Der Besuch des Kaisers zu den russischen Manövern ist für den Spätherbst bestimmt zugesagt. Die Reise soll wieder zur See erfolgen.
Der neue Reichstag soll, wie verlautet, gleich nach Ostern einberufen werden. Dem Parlament werden Vorlagen zur Arbeiterschutzgesetzgebung und zum Ersatz des Sozialistengesetzes ebenso über Sonntags= und Kinderarbeit zugehen.
Der Reichskanzler Fürst Bismarck soll über den neuen Reichstag bereits sein Urtheil gefällt und damit gleichzeitig den deutschen Volksvertretern eine recht angenehme Aufgabe gestellt haben. Er soll gesagt haben: "Man muß den neuen Reichstag zunächst in seinem eigenen Fett schmoren lassen!"
Der Tag der Stichwahlen ist in Berlin ruhig verlaufen, es ist zu Ausschreitungen, wie am Hauptwahltag, nirgends gekommen. Auch aus den anderen Wahlkreisen, in denen Stichwahlen vorzunehmen gewesen sind, liegen bisher keinerlei Meldungen über Ungehörigkeiten oder Störungen der Ruhe vor. Die Betheiligung an der Wahl ist überall eine sehr starke gewesen, in Berlin war die Betheiligung in den Vormittagsstunden schwach, stieg aber dann und wurde am Nachmittag sehr lebhaft. Im ersten Wahlkreis, wo Conservative und Deutschfreisinnige mit einander gekämpft haben, haben die höchsten Reichs= und Staatsbeamten ihrer Wahlpflicht genügt, Fürst Bismarck war gegen 12 Uhr zu Fuß von seinem Palais in das Wahllokal im Herrenhaus gekommen. Der Kanzler trug seine Kürassier=Uniform mit der Dienstmütze; den Zettel hatte er sich diesmal schon von daheim mitgebracht. Als er in das Lokal trat, erhoben sich alle Anwesenden; der Fürst bemerkte: "Wir sehen uns doch schneller wieder als ich dachte!" Baurath Kyllmann machte ihn darauf aufmerksam, daß im ersten Wahlkreis möglicherweise noch eine Nachwahl stattfinden würde. Der Kanzler verabschiedete sich alsdann von den Anwesenden und ging zu Fuß nach seinem Palais zurück. Auch Graf Herbert Bismarck, der Minister Dr. v. Bötticher, der Schatzsekretär v. Maltzahn=Gültz und andere hohe Staatsbeamte mehr haben in diesem Wahllokal ihre Stimmzetteln abgegeben.
Anläßlich der Kaisermanöver des 9. Armeecorps wird die Kaiserparade in Flensburg abgehalten werden.
Das Stations=Wachtschiff Panzer "Oldenburg" erhielt plötzlich Befehl, seeklar zu machen zu sofortiger Abreise.
Auf den Saarbrückener fiskalischen Bergwerken sind, wie die "Kölnische Zeitung" berichtet, seit vorigen Donnerstag Arbeiterausschüsse eingeführt worden. Diese Einrichtung entspräche den im Staatsrath gefaßten Beschlüssen, in welchen die obligatorische Einführung von Arbeiterausschüssen abgelehnt, aber die Förderung der freiwilligen Bildung von solchen befürwortet wird.
Als Vertreter Belgiens auf der Berliner Arbeiterschutz=Conferenz werden Baron Greindl, der Gesandte in Berlin, und Staatsminister Jacobs genannt; Italien soll die Absicht haben, zwei National=Oekonomen, die Professoren Luzatti und Ferraris, zu entsenden. Die spanische Regierung ist bisher nicht eingeladen worden, hat aber erklärt, theilnehmen zu wollen, wenn sie nachträglich noch aufgefordert werden sollte.
Die spanische Regierung hat in Folge der Genesung des jungen Königs die Gewährung einer allgemeinen Amnestie für politische und Preßvergehen beschlossen.
Die bulgarische Regierung soll nach den neuesten Mittheilungen aus Sofia zunächst bei der Pforte Schritte bezüglich der Anerkennungsfrage unternommen haben. Die übrigen Mächte sind davon benachrichtigt worden.


- Neustrelitz, 3. März. An Stelle des Premierlieutenants Brunn v. Neergaard ist der Hauptmann von Livonius zur Dienstleistung als Ordonnanz=Offizier bei S. K. H. dem Erbgroßherzog commandirt. Herr von Neergard wird sich demnächst zur Uebernahme einer Plantage nach Sumatra begeben.
- Schönberg. Die Strafkammer beim hiesigen Großh. Amtsgerichte verhandelte am 3. und 4. d. M. in nachfolgenden 6 Strafsachen:
1. Der wegen Diebstahls und Bettelns vielfach vorbestrafte Arbeitsmann D. aus Wobberow, bettelte am 24. Januar d. J., an welchem Tage er ebenerst aus dem hiesigen amtsg. Gefängnisse nach Verbüßung einer gegen ihn wegen Bettelns verhängten dreiwöchentliche Haftstrafe entlassen war, im Dorfe Selmsdorf und sprach schon in der Abendstunde auch beim Arbeitsm. Freitag daselbst an. Nach Empfang einer Gabe wollte der D., welcher im angetrunkenen Zustande sich befand, sich anfänglich nicht entfernen. Nach seinem endlichen Fortgange wurde von dem Flur eine daselbst zum Trocknen aufgehängte Hose vermißt. Der benachrichtigte Husar Doll verfolgte den D. bis nach Schlutup, fand in seinem Besitze die gestohlene Hose vor und verbrachte ihn in das amtsg. Gefängniß. Der D. war der ihm zur Last gelegten Begangenschaften geständig und wurde wegen Diebstahls im Rückfall, unter Annahme mildernder Umstände, zu einer Gefängnißstrafe von 9 Monaten und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 2 Jahre, wegen Bettelns aber zu einer Haftstrafe von 4 Wochen verurtheilt und nach Verbüßung dieser Strafe der Landespolizeibehörde überwiesen.

[ => Original lesen: 1890 Nr. 19 Seite 2]

2. Dem in der zweiten Sache aus dem Gefängnisse vorgeführten Fleischergesellen L. aus Mirow, welcher schon zweimal wegen Diebstahls und außerdem wegen Bettelns und Betrugs vorbestraft war, wurde ebenfalls Diebstahl im Rückfall zur Last gelegt. - Derselbe war kurz vor Michaelis v. J. gegen Wochenlohn in den Dienst des Hauswirths Retelsdorf zu Herrnburg getreten und theilte er daselbst mit den beiden anderen Knechten Eggers und Volkers dieselbe Schlafkammer. Nach Ablauf von circa Zwei Wochen erhielt er auf seine Bitte von seinem Dienstherrn eines Sonntags die Erlaubniß, nach Lübeck zu gehen, da er aber erst am Montag von dort zurückkehrte, wurde er seines Dienstes entlassen und entfernte er sich mit einem weit größeren Bündel Sachen, als er mit zur Stelle gebracht hatte. Bald nach seinem Fortgange bemerkten die Knechte Eggers und Volkers das Fehlen einer Taschenuhr und eines Ueberziehers aus der gemeinschaftlichen Schlafkammer. Obgleich der Angeklagte bei seiner Verhaftung in Gerthin im Besitz eines Ueberziehers war, welchem der Volkers mit Bestimmtheit als den ihm gestohlenen recognoscirte und obgleich die vorgenommene Probe ergab, daß der zur Stelle geschaffte Ueberzieher dem Völkers genau paßte, dagegen dem größeren Angeklagten viel zu klein und zu eng war, leugnete der Angeklagte den Diebstahl und blieb dabei, daß der Ueberzieher sein Eigenthum wäre. Trotzdem wurde er auf Grund der Beweisergebnisse für überführt erachtet und eine Gefängnißstrafe von 9 Monaten, sowie Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf zwei Jahre gegen ihn erkannt.
3. Einer weit gefährlicheren Klasse von Dieben gehörten die beiden dann folgenden Angeklagten, Arbeiter A. aus Wahrsow und D. aus Pogetz gebürtig an. - Der A. hatte früher längere Jahre bei dem Hauswirth Rußwurm in Lockwisch gedient, wohnte aber seit etwa Jahresfrist in Lübeck zusammen mit dem Mitangeklagten D. - Da beide in letzterer Zeit ohne Arbeit und ohne ausreichende Existenzmittel waren, so reifte in dem A. der Entschluß, einen Raubzug gegen seinen früheren Dienstherrn Rußwurm zu unternehmen, von welchem er wußte, daß derselbe sein Geld in einem, in seiner Eßstube stehenden Schreibsecretair verwahre und namentlich am Sonnabend im Besitz größerer Geldmittel durch Einnahme des Milchgeldes zu sein pflege. Er offenbarte seinen Plan seinem Mitangeschuldigten, welcher auch bereitwillig darauf einging. Am Abend des 25. Januar d. J. machten sie sich, nachdem sie sich in Lübeck eine Stichsäge, ein Messer, einen Bohrer, grüne Seife und ein Licht gekauft hatten, auf den Weg nach Lockwisch und bewaffneten sich unterwegs für alle Eventualitäten mit Weißbuchenknitteln. Im Gartenhaus zu Lockwisch warteten sie eine spätere Nachtstunde ab, zertrümmerten dann die zuvor mit Seife beschmierte Fensterscheibe auf der Giebelseite des Wohnhauses und stiegen mit ihrem Handwerkszeug und einem Knittel in das Haus hinein. Dort zündeten sie Licht an, begaben sich in das daranstoßende Wohnzimmer und erbrachen mittels Aussägen und Ausschneiden des Schlosses den Schreibsecretair, aus welchem sie den vorhandenen Geldvorrath von etwa über 300 M. sich aneigneten. Dem energischen Vorgehen des Husaren Doll gelang die Ermittelung der beiden Diebe schon am nächsten Tage und führte die von der Polizeibehörde zu Lübeck bei den Angeklagten vorgenommene Haussuchung zur Auffindung des größten Theils des gestohlenen Geldes, sowie der für den übrigen Theil von etwa 25 M. angeschafften Sachen. - Für diesen Diebstahl wurden der A. als der Urheber und Anführer zu 2 Jahren, der D. zu 1 1/2 Jahren Zuchthausstrafe verurtheilt. Beiden wurden die bürgerlichen Ehrenrechte auf 3 Jahre abgesprochen und die Zulässigkeit von Polizeiaufsicht gegen sie erkannt.
4. Die vierte Strafsache richtete sich gegen den völlig unbescholtenen Hauswirth Peter B. aus K. wegen Widerstandes gegen Jagdschutzbeamte und Beleidigung derselben. - Am 21. Novbr. v. J. hörten die auf der Hohenmeile stationirten Jäger B. und G. im K.er Zuschlage einen Schuß fallen und trafen, der Richtung desselben nachgehend, den ihnen unbekanntem Angeklagten in seiner Holzkoppel, welcher ihre Frage, ob er geschossen habe, bejahte und erklärte, daß er mit einer Pistole nach Krähen geschossen habe. Die Jäger schenkten dieser letzteren Behauptung keinen Glauben, da sie in der ganzen Gegend keine Krähen hatten fliegen sehen und forderten vom Angeklagten die Vorzeigung der gebrauchten Schußwaffe. Angeklagter verweigerte dieselbe und trat nun der Jäger B. an ihn heran, berührte ihn leicht am Arm und forderte unbedingt die Herausgabe der Waffe. In diesem Augenblicke ergriff der Angeklagte, welcher wohl im Bewußtsein, keine unrechtmäßige Handlung begangen zu haben, eine Durchsuchung seiner Person nicht gestatten wollte, einen Zaunpfahl und drohte den B., ihn niederzuschlagen, wenn er ihn nochmals anfasse. B. setzte sein Gewehr in Bereitschaft, faßte den Knittel an und forderte den Angeklagten auf, denselben fortzuwerfen. Dieser Aufforderung kam der Angeklagte sofort nach, weil er sich besann, daß er sich vom Zorn hatte fortreißen lassen. Nachdem Angeklagter noch seinen Namen genannt, erklärte er, daß die Pistole in der Hecke läge. Dort fanden die nachsuchenden Jäger auch eine kleine Pistole mit abgebrochenem Hahn, nahmen dieselbe an sich und gingen fort. Nun folgte ihnen der Angeklagte, verlangte die Rückgabe seiner Pistole und schimpfte, als ihm dieselbe verweigert wurde, die Jäger dumme Jungens und Schnapschnuten. Nachdem die beiden, noch im jugendlichen Alter stehenden Jäger eidlich vernommen waren und namentlich auch ausgesagt hatten, daß sie auf den Jagdschutz beeidigt worden seien, wurde von der Staatsanwaltschaft die Verurtheilung des Angeklagten in eine Gefängnißstrafe von 1 Monat wegen Widerstandes und in eine Geldstrafe von 30 M. wegen Beleidigung beantragt, indem namentlich hervorgehoben wurde, daß die auf den Jagdschutz beeidigten Jäger nach der einheimischen Verordnung Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft und als solche sowohl berechtigt als verpflichtet seien, bei dem im vorliegenden Falle gegebenen Verdacht eines Jagdfrevels, zwecks Auffindung von Beweismitteln, zur Durchsuchung der Person des Angeklagten zu schreiten und ihnen in dieser rechtmäßigen Ausübung ihres Amts durch Drohung mit Gewalt Widerstand geleistet worden sei. - Der Rechtsanwalt Fölsch, als Vertheidiger des Angeklagten versuchte das Verfahren der Jäger als taktlos und ungerechtfertigt hinzustellen, gegen welches ein Widerstand zulässig gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft wies den, den Jagdschutzbeamten gemachten Vorwurf der Taktlosigkeit in der Replik zurück, auf Grund der eidlichen Aussagen der Jäger, immer davon ausgehend, daß dieselben beeidigte Jagdschutzbeamten seien. - Nach dieser überzeugenden Ausführung stand die Verurtheilung des Angeklagten zu erwarten. Als jedoch das Gericht nach erfolgter Berathung zur Urtheilsverkündung den Gerichtssaal betrat, erbat der Erste Staatsanwalt vor derselben nochmals das Wort und beantragte, da er inzwischen in Erfahrung gebracht hatte, daß die beiden betreffenden Jäger nur auf den Forst= nicht aber auf den Jagdschutz beeidigt worden seien, eine erneuerte Beweisaufnahme über diesen Punkt. Die vom Amtsgericht erforderten Acten bestätigten, daß die beiden Jäger nicht auf den Jagdschutz beeidigt seien, sondern nur, wie sie selber anerkannten, einen Eid auf den Forstschutz geleistet hatten. Die Ausführung der Staatsanwaltschaft ging sodann dahin, daß nun die Klage und der Strafantrag wegen des Widerstandes gegen Jagdschutzbeamte nicht mehr aufrecht erhalten werden könne, weil die beiden Jäger wegen Mangels ihrer Beeidigung auf den Jagdschutz nicht mehr als Jagdschutzbeamte und als Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft angesehen werden dürften, und daher ihnen ein Recht zur Durchsuchung der Person des Angeklagten nicht zugestanden hatte, so daß sie, als sie dieselbe vornehmen wollten, nicht in der rechtmäßigen Ausübung eines Amtes sich befunden hät=

(Fortsetzung in der Beilage.)


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[ => Original lesen: 1890 Nr. 19 Seite 3]

Anzeigen.

Antragsmäßig soll über die zu Ziethen sub Nr. 15 belegene Büdnerstelle c. p. des Schuhmachers Heinrich Saalfeld daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Sonnabend, den 22. März 1890,
Vormittags 10 Uhr,

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstück sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 28. December 1889.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


Holz=Auction Nr. 31.

Am Dienstag, den 11. März, Morgens 10 Uhr, sollen beim Gastwirth Michaelsen zu Selmsdorf nachstehende Holzsortimente meistbietend bei freier Concurrenz verkauft werden.

a. Aus dem Kleinfelder Zuschlage.

5 1/2 Fuder eichen Pollholz,
  42 Stück fichten Langhölzer mit 53,45 Festm, (ein Loos),
    7 Rmet. fichten Knüppel,

b. Aus den Hohemeiler Tannen.

    6 Rmet. birken Knüppel,
133 Rmet. tannen Kluft,
    2 Rmet. fichten Kluft,
500 Rmet. tannen Knüppel,
  50 Fuder tannen Durchforstholz von Schleet=Hopfenstangen u. Bohnenstangenstärke,
160 Rmet. tannen Rodestämme. c. Vom Hohemeiler Moor an der Chaussee.
  24 Fuder ellern Wadelholz I. und II. Cl.
Auf Wunsch wird Herr Förster Polle=Hohemeile den Standort der Hölzer nachweisen.
Schönberg, den 2. März 1890.

Der Oberförster.              
C. Hottelet.                


Zu verkaufen

ein Sopha, 2 Lehn= und 4 Polsterstühle mit Rippsbezug.

Näheres durch                                                    C. Staffeldt.


Saathafer
hat zu verkaufen                                                    
                                                    Kaiser-Stove.


Rohrstühle
werden billig und dauerhaft eingeflochten von                                                    
                                                    W. Berg,
                                                    Schönberg, Markt 32.


Dr. med. William Martens
Augenarzt. Schwerin i/M. Augustenstr. 26.

Sprechstunden: Morgens 9 1/2- 1 Uhr.
                        Nachmittags 2 1/2-3 1/2 Uhr.
                        Sonntags 9-11 Uhr.


Dr. Decker,
Augen-Arzt,
Schwerin i/M., Augustenstraße 27d.

  Sprechstunden: Vormittags bis 1 1/2 Uhr.
                             Nachmittags 3 bis 4 Uhr.
                             Sonn= und Festtags 9 bis 11 Uhr.


Dr. med. Dotzauer,
Spezialarzt für Hautkrankheiten.
Sprechstunden: 8 1/2-9 1/2 und 3-5 Uhr,                          
                          an Sonn= und Festtagen 8 1/2-9 1/2 Uhr.
Lübeck, Beckergrube 89.


Pferd Der dänische Fuchshengst "Comet" steht von jetzt ab wieder zum Decken bereit. Das Deckgeld, welches bei der ersten Zuführung zu entrichten ist, beträgt 11 M.

Hof Wahrsow b. Lüdersdorf i. M.
                                                    G. Hörcher.


Pferd Meine folgenden Hengste:
Sultan, schwarzbrauner, Hannöverscher Hengst,
Norman, hellbrauner hannöv. Hengst,
stehen zu Decken bereit. Deckgeld 12 M.

                                                    Hauswirth Hecht,
                                                    Schlag=Resdorf.


Mein dreijähriger Fuchshengst
deckt von jetzt an fremde Stuten.                                                    
Deckgeld 11 Mark.
Rupensdorf.                                                     W. Dunkelgoth.


Zu Gr. Molzahn sind zwei schwere zu Ende dies. Mts. kalbende Kühe verkäuflich.

                                                    Röper.


7 bis 8 Wochen alte
gutgenährte Ferkel
hat zu verkaufen                                                    Buchholz.


Ein Knabe, der Lust hat                                                    
Tischler
zu werden, kann zu Ostern in die Lehre treten bei
                                                    H. Bockwoldt, Tischler.


Gesucht zu Ostern d. J.                                             
ein verheiratheter Pferdeknecht
in Tagelohn.                                                    
Wahrsow, im Februar 1890.                                           
                                                    G. Hörcher.


Bruch=Heilung.
Die Heilanstalt für Bruchleiden hat uns mit unschädlichen Mitteln ohne Berufsstörung von Leisten=, Hodensack= und Wasserhodenbruch durch briefliche Behandlung vollständig geheilt, so daß wir jetzt ohne Bandage arbeiten können. Joh. Breit, Ehrenfeld b. Cöln; P. Gebhard, Schneiderm., Friedersried b. Neukirchen, 54 J.; Jos. Kast, Handlung, Simmerberg b. Lindau; A. Schwarz, Wagenbauer, Langenpfungen b. Rosenheim (für Kind). "Broschüre: "Die Unterleibsbrüche und ihr Heilung gratis. 3000 Bandagen bester Construktion vorräthig; mit einer Mustersammlung ist unser Bandagist in:

Lübeck, "Spethmanns Hotel",
am 17. jeden Monats von 8 Uhr Vorm. bis 12 1/2 Uhr Nach.

zur unentgeltlichen Maßnahme und Besprechung zu treffen. Man adressire: An die Heilanstalt für Bruchleiden in Stuttgart, Alleenstraße 11.


[ => Original lesen: 1890 Nr. 19 Seite 4]
Logo zur Schlossfreiheit-Lotterie
Ziehung 1. Klasse schon am 17. März 1890.
Original-Loose: 1/1 64 M., 1/2 32 M., 1/4 16 M., 1/8 8 M.
Die Preise der nächsten 4 Klassen sind ohne Aufgeld.
Antheil-Loose: deren Preise durch alle 5 Klassen dieselben sind.
1/2 21,20 M., 1/5 9 M., 1/10 5 M., 1/20 2 1/2 M., 1/40 1 1/2 M.
Voll-Loos: Antheile für 1. bis 5. Kl. gültig.
   1/1         1/2        1/4      1/5           1/8      1/10         1/20       1/40     1/100
212 M., 106 M., 53 M., 45 M., 26 1/2 M., 25 M., 12 1/2 M., 7 1/2 M., 3 M.
Für Porto und Ziehungsliste jeder Klasse sind 30 Pfennig (Mecklenburg), einschreiben 20 Pfennig (Mecklenburg) extra beizufügen. Der größeren Gewinnchancen wegen empfiehlt es sich, an dieser großartigen noch nie dagewesenen Lotterie, welche nur dieses eine Mal stattfindet, durch Erwerb mehrerer kleiner Antheile zu betheiligen und Bestellungen auf Postanweisungen recht bald zu machen, da der Vorrath bald vergriffen sein wird, oder doch die Preise sich später wesentlich höher stellen werden.

Rob. Th. Schröder, Bankgeschäft errichtet 1870, Stettin.
Brief=Adresse: Rob. Th. Schröder. Telegramm=Adresse Schröderbank.
Wiederverkäufer werden überall angestellt.


J. W. Hundt, Schuhmachermeister,
empfiehlt einem hochgeehrten Publikum sein großes Lager von fertigen
Schuhwaaren aller Art

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Baugewerk-, Maschinen- und Mühlenbau-Schule
Neustadt in Mecklenburg. Auskunft durch den Director Jentzen.


Kriegerverein für das Fürstent. Ratzeburg.

Am Mittwoch, den 12. März cr. (Mittfasten), Feier des Stiftungsfestes des Vereins durch einen

Festball

im Gastwirth Boye'schen Saale in Schönberg, wozu auch Nichtmitglieder des Vereins eingeführt werden können.
Anfang des Balles um 1/2 8 Uhr Abends. Einlaßkarten für Nichtmitglieder à 1 M. für Damen 50 Pf. sind bei den Herren Kaufmann Oldenburg und Buchbinder Hempel zu lösen.
Vereinsmitglieder und deren Familien zahlen kein Eintrittsgeld; außerdem genießen erstere die Extravergütung wie solche für die Festlichkeit am 27. Januar cr. bewilligt war.

                                                    Der Vorstand.


Aufbürstfarben

zur Wiederherstellung verblichener Kleider= und Möbelstoffe, sowie auch meine langjährig beliebten

echten Anilin-Zeug-Farben

halte bestens empfohlen.

                                                    H. Brüchmann.


Feinste geruchlose
Bohnermasse
empfiehlt                                                    
                                                    H. Brüchmann.


Poularden,

Hühner, Küken, ein 10 Pfd. Postcolli M. 5.50. Stopfgänse M. 6 -. Puter, Enten M. 6.25.
Alles frisch geschlachtet, rein geputzt, in prima Qualität. Feinster ungar. Tafelhonig 5 Kilo M. 6.-. Alles franco gegen Nachnahme.

                                                    Anton Tohr,
                                                    Werschetz (Ungarn).


Pantoffel Cordpantoffel Frauengrösse à Dutz Paar m. gesteppt. Filzsohl. M. 3.90, m. imit. Lederaufl. M. 4.75 m. Rinderspaltleder M. 5, mit holzgenagelten Tuchsohlen M. 6.50 bis M.10, Tuchschuhe, Cordschuhe m. holzgenagelten Tuchsohlen M. 11 Holzsohlenschuhe liefert

                                                    G. Engelhardt, Zeitz.


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                                                    B. Gartz.


Zu Michaelis d. J. ist eine

Parterre-Wohnung

mit 3 durcheinander gehenden heizbaren Zimmern, Küche, Keller und Holzstall nebst etwas hinter dem Haus gelegenem Gartenland zu vermiethen.

                                                    J. Holst, Tischlermeister.


Meine Parterre-Wohnung

von 4 durcheinandergehenden Zimmern habe ich zu Michaelis zu vermiethen.

                                                    M. Ollrogge, Klempner.


Verspätet.

Für die herzliche Theilnahme bei der Beerdigung unserer Schwester Therese sagen wir unseren tiefsten Dank.

                                                    Mathilde Fick.
                                                    Marie Fick.      


Kirchliche Nachrichten.
Freitag, den 7. März.

Passionspredigt Vormittags (10 Uhr): Pastor Kaempffer.

Sonntag, den 9. März.

Vormittagskirche: Pastor Langbein.
Abendkirche (6 Uhr:) Pastor Kaempffer.
     Amtswoche: Pastor Langbein.


Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg
nach Lübeck:
9,30 Vorm. 2,58 Nachm. 5,35 Nachm. 10,56 Nachts.
Nach Kleinen:
7,27 Morg. 10,13 Vorm. 12,46 Nachm. 8,30 Abends


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage
und ein Illustrirtes Beiblatt Nr. 10.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1890 Nr. 19 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 19 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 7. März 1890.


(Fortsetzung vom Hauptblatt.)

ten. - Wegen der Beleidigung wurde der gestellte Strafantrag aufrecht erhalten. - Das Gericht zog sich darauf zu erneuerter Berathung zurück und verkündete dann der Vorsitzende das Urtheil dahin, daß der Angeklagte wegen des Widerstandes gegen Jagdschutzbeamten freigesprochen, aber wegen Beleidigung in die beantragte Strafe von 30 M. sowie zur Tragung der Kosten, soweit sie nicht besonders durch den ersteren Straffall entstanden seien, zu verurtheilen sei. - In der mündlichen Begründung des Urtheils wurde hervorgehoben, daß die Freisprechung wegen Widerstandes lediglich deßwegen erfolgte, weil die beiden Jäger nicht auf den Jagdschutz beeidigt worden wären, da sie andernfalls durchaus correct gehandelt haben würden, und die That des Angeklagten auch aus § 117 Abs. 2 des St.=G. zu bestrafen gewesen wäre. - Die Beleidigung durch Schimpfworte bliebe dessenungeachtet bestehen und sei auch die beantragte Strafe angemessen. Der Vorsitzende des Gerichts machte die beiden Jäger daneben noch darauf aufmerksam, daß sie mit der Aussage auf ihren Zeugeneid im hohen Grade leichtsinnig verfahren seien, da man von ihnen hätte annehmen müssen, daß sie des Inhalts ihres Diensteides und der daraus fließenden Rechte und Pflichten sich bewußt seien.
5. Die verehelichte Frau K. aus H., welche gegen ein Urtheil des Schöffengerichts zu Schönberg, durch welches sie wegen Beleidigung des Gerichtsvollziehers Staffeldt zu einer zehntägigen Gefängnißstrafe verurtheilt worden war, Berufung eingelegt hatte, war im heutigen zur Verhandlung über diese Prüfung anstehenden Termin nicht erschienen und wurde daher ihre Berufung durch Urtheil verworfen, und sie in die Kosten des Verfahrens verurtheilt.
Während die eben genannten Sachen am ersten Tage zur Entscheidung gelangten, wurde am 4. d. M. folgende Strafsache verhandelt:
6. Gegen die 4 Angeklagten, Arbeitsmann M. aus Lübeck, Arbeitsmann K. aus Niendorf und die Eltern des Letzteren wegen einer ganzen Reihe von Diebstählen. - Von hervorragender Bedeutung waren die drei von M. und K. jun. im Herbst v. J. ausgeführten schweren Diebstähle von 1 Sack Weizen beim Schulzen Freitag zu Ollndorf, 1 Sack Kaffee und Priemtabak beim Krämer Hagen daselbst und 3 Seiten Speck beim Hauswirth Dierck zu Sahmkow. - In Bezug auf diese Diebstähle hatten sich die alten Eheleute K. Begünstigungen zu Schulden kommen lassen, indem sie diese gestohlenen Gegenstände bei sich aufgenommen hatten. - Wegen dieser strafbaren Handlungen wurden entgegen dem Antrage des Staatsanwalts den Angeklagten mildernde Umstände vom Gericht nicht zugebilligt und wurde wegen derselben und noch einiger anderer Diebstähle und Begünstigungen leichterer Art zu Zuchthausstrafen verurtheilt: der K. jun. zu 2 Jahr 6 Monat, der M. zu 2 Jahr 4 Monat, der K. sen. zu 1 Jahr 9 Monat und die Ehefrau desselben zu 1 Jahr 9 Monat, auch wurden allen Angeklagten wegen der bewiesenen ehrlosen Gesinnung die bürgerlichen Ehrenrechte auf 3 Jahre aberkannt und ihnen die Kosten zur Last gelegt.
- Mit dem 1. März sind in etlichen Städten des östlichen Mecklenburgs, in Mecklenburg=Strelitz und Pommern die von den Brauereibesitzern in Aussicht genommenen erhöhten Bierpreise in Kraft getreten.
- Eine neue Mordthat ist in Berlin in der Nacht zum Sonnabend an einer armen Plätterin verübt worden. Dieselbe ist von ihrem Bräutigam, einem arbeitsscheuen, verkommenen Menschen, welchen sie längere Zeit ernährt, aber neuerdings wegen seiner Laster seinem Schicksal überlassen hatte, mit einem Plätteisen auf entsetzliche Weise getödtet worden. Der Mörder ist verhaftet und hat auch bereits ein umfassendes Geständniß seiner That abgelegt.
Die theilweise Aufhebung der gegen Dänemark gerichteten Schweinesperre läßt ihren günstigen Einfluß schon jetzt erkennen. Wie der "Allgemeinen Fleischerzeitung" aus Kiel gemeldet wird, sind dort in der Zeit vom 25. Februar, dem Tage, an welchem der erste Schweinetransport ankam, bis zum 27. Februar 177 dänische Schweine eingetroffen. Am 28. Februar trafen 350 Stück ein, und für die laufende Woche werden größere Transporte erwartet. Die bisher in Kiel eingetroffenen Schweine sind größtentheils nach Berlin und Hamburg verkauft worden; aus beiden Städten treffen täglich Schlächtermeister in Kiel ein, um sich über Preis und Qualität der dänischen Waare zu unterrichten. Der Preis, welcher in Kiel für deutsche Schweine Schlachtgewicht pro 100 Pfund bisher zwischen 58 und 60 Mk. schwankte, stellte sich für dänische Schweine auf 50 bis 54 Mk. - Das genannte Fachblatt fügt dieser Meldung noch hinzu, daß in Berlin bis jetzt über hundert dänische Schweine aus Kiel eingetroffen sind und in den nächsten Tagen größere Sendungen erwartet werden.
- In einem Theil der großen Blei= und Silbegruben bei Ems ist auf bis jetzt unerklärliche Weise ein Brand ausgebrochen, dessen Löschen als ganz unmöglich erscheint, da das zum Verbauen benutzte Holz dem Feuer immer neue Nahrung bietet. Es ist zu befürchten, daß da, wo das Holz gänzlich verkohlt, der Grubenbau ganz oder zum Theil einstürzt.
- Ein schrecklicher Unglücksfall ereignete sich in Kempen. Der Kohlenhändler T., ein nüchterner und braver Mann, warf mit einem Stück Holz nach einem Gegenstand und traf seine Frau derart, daß sie sofort zusammenbrach und todt auf der Stelle liegen blieb. Der unglückliche Mann stellte sich sofort dem Gericht, wurde jedoch in Freiheit gelassen.
- Bei einer Holzversteigerung in Schirmeck (Reichsland) erzielten zwei Tannenstämme zusammen 350 Mk. Der eine derselben hatte über 12 Kubikmeter Inhalt, eine Länge von 32 Meter und einen Durchmesser von 98 Centimeter.
- Auch in ganz Ungarn haben starke Schneefälle stattgefunden und dabei herrscht eine empfindliche Kälte.
- Der Zar hat die in Paris lebende Fürstin Dolgorucki, die morganatische Gemahlin weiland Kaiser Alexanders II., benachrichtigt, daß, da weder sie noch ihre Familie nach Rußland zurückkehren dürfen, sie auch keinen Grundbesitz dort haben dürfe. Die Fürstin ist daher gezwungen, ihre Ländereien an den russischen Staat für 16 Millionen Rubel zu verkaufen, wobei der letztere ein ausgezeichnetes Geschäft machen soll.


Bäuerin und Gräfin
Roman von Theodor Mügge.
                                                    Fortsetzung.                                                    (Nachdruck verboten.)

[ => Original lesen: 1890 Nr. 19 Seite 6]

Bäuerin und Gräfin
Roman von Theodor Mügge.
[Fortsetzung.]


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