No. 9
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 31. Januar
1888
achtundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1888 Nr. 9 Seite 1]

            Auf Antrag der Hamburgischen Baugewerks=Berufsgenossenschaft vom 4. d. Mts. werden hierdurch folgende Bestimmungen bekannt gemacht:

A. aus dem ersten Nachtrag zum Statut der Berufsgenossenschaft.
§. 48a.
Gewerbetreibende, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen.

        Die im § 1, des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 und im § 1 Absatz 1 und 2 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 begründete Versicherungspflicht wird auf alle Baugewerbetreibenden ausgedehnt, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen.
        Die Gewerbetreibenden dieser Art haben bei der Anmeldung (vergleiche Nebenstatut § 5) ihren Jahresarbeitsverdienst anzugeben.
        Erreicht der angegebene Jahresarbeitsverdienst nicht das Dreihundertfache des von der höheren Verwaltungsbehörde für Erwachsene festgesetzten ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter (im Fürstenthum Ratzeburg für männliche Personen 1,70 M. für weibliche 1,20 M.), so ist dieser Betrag als Jahresarbeitsverdienst anzunehmen.
        Dem Genossenschaftsvorstande steht frei, den angemeldeten Jahresarbeitsverdienst bis auf den Betrag des Jahresarbeitsverdienstes, welchen ein Arbeiter des Betriebszweiges des Gewerbetreibenden in dessen Wohnortsbezirk oder in einem benachbarten Bezirk durchschnittlich bezieht, zu erhöhen oder zu ermäßigen.
        Macht der Genossenschaftsvorstand von dieser Befugniß Gebrauch, so tritt die Erhöhung bezw. die Ermäßigung des Jahresarbeitsverdienstes mit der Zustellung des Beschlusses an den Gewerbetreibenden in Kraft.
        Anmerkung: Als Baugewerbetreibende, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen, werden diejenigen angesehen, welche weniger als 250 Tagelöhne (Tagschichten) im Jahre bezahlen, beziehungsweise, welche einen Arbeiter an weniger als 250 Tagen beschäftigen.

§ 48b.

        Die durch § 48 und § 48a begründete Selbstversicherung der selbstständigen Gewerbetreibenden bezw. der Genossenschaftsmitglieder, sowie die Versicherung anderer von diesen bei der Bauausführung beschäftigten, nach § 1 des Bauunfallversicherungsgesetzes nicht versicherten Personen erfolgt bei der Versicherungsanstalt (Bauunfallversicherungsgesetz § 16 Absatz 3).

B. aus dem Nebenstatut:
II. Ausdehnung der Versicherung.
§ 5. Gewerbetreibende, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen.

        Baugewerbetreibende, welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen, haben sich innerhalb vier Wochen nach Inkrafttreten des Bauunfallversicherungsgesetzes (nach dem 1. Januar 1888) bei dem Genossenschaftsvorstande unter Angabe des Gegenstandes ihres Betriebes und ihres Jahresarbeitsverdienstes anzumelden.
        Für Unternehmer dieser Art, welche erst später ihren Gewerbebetrieb beginnen oder die regelmäßige Beschäftigung wenigstens eines Lohnarbeiters aufgeben, nimmt die Anmeldungsfrist mit diesem Zeitpunkte ihren Anfang.
        Wegen der nicht rechtzeitigen Anmeldung wird auf die Strafbestimmungen der §§ 103 ff. des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 Bezug genommen.
        Wird die Anmeldung von dem Gewerbetreibenden nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, oder nicht der Wahrheit gemäß gemacht, so ist dieselbe von dem Vertrauensmanne nach seiner Kenntniß der Verhältnisse zu ergänzen.
        Wenn die Verhältnisse, welche die Versicherungspflicht begründen, in Wegfall kommen, so hat sich der Gewerbetreibende unter Angabe des Grundes des Erlöschens der Versicherungspflicht bei dem Vorstande abzumelden. Die Prämien sind bis zum Ablauf desjenigen Monats zu zahlen, in welchem die Abmeldung erfolgt. (Vergleiche §§ 48a und 48b des Statuts.).


[ => Original lesen: 1888 Nr. 9 Seite 2]

        Die Ortsvorstände werden antragsmäßig aufgefordert, fortdauernd auf die Befolgung dieser Bestimmungen hinzuwirken und Unterlassungen dem Genossenschaftsvorstande in Hamburg mitzutheilen.
        Schönberg, den 23. Januar 1888.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Anzeigen.

In das hiesige Handelsregister Fol. XLIX Nr. 62 ist heute eingetragen:

Handelsfirma: Gebr. Ladendorf.
Ort der Niederlassung: Schönberg.
Name und Wohnort des Inhabers der Gesellschafter: Die Gesellschafter sind der Viehhändler Heinrich Ladendorf in Schönberg und der Viehhändler Johann Ladendorf in Schönberg.
Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist eine offene Handelsgesellschaft und besteht seit dem 1. Januar 1888.

Schönberg im Fürstenthum Ratzeburg,
den 26. Januar 1888.
Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.

A. Dufft.        


        Antragsmäßig soll über die zu Cronscamp sub No. V belegene Vollstelle c. p. des Jochen Oldenburg daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstück zu haben vermeinen, und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Mittwoch, den 1. Februar 1888,
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstück sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
        Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
        Schönberg, den 8. November 1887.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Antragsmäßig soll über die zu Selmsdorf sub Nr. 4 belegene Büdnerstelle c. p. der Ehefrau des Gastwirths Sterly, Maria geb. Schütt, daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen zu deren Anmeldung auf

Sonnabend, den 4. Februar 1888,
Vormittags 10 Uhr,

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen die jetzige Besitzerin als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidations=Termine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 12. November 1887.

Großherzogl. Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.        


In Zwangsversteigerungssachen der zu Thandorf belegenen, seither dem Hauswirth Hans Heinrich Oldörp daselbst gehörigen Vollstelle c. p. ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf

Dienstag, den 7. Februar 1888,
Vormittags 11 Uhr,

bestimmt, zu welchem die Betheiligten mit dem Hinweis darauf geladen werden, daß gegen einen Gläubiger, welcher im Termine nicht erschienen ist, angenommen wird, daß er mit der Ausführung des Planes einverstanden sei. Der Theilungsplan wird spätestens eine Woche vor dem Termine auf der Gerichtsschreiberei I zur Einsicht der Betheiligten niedergelegt werden.
Zugleich werden die folgenden, nicht zu den Acten gekommenen Hypothekenscheine und zwar:

1. über die ad Fol. 1 des geschlossenen Hypothekenbuches für den Hauswirth Johann Faasch zu Thandorf eingetragene Kapitalforderung von 706 Thlr. 32 Schil. Cour.;
2. über die ad Fol. XV des qu. Hypothekenbuches für die 3 minorennen Kinder des verstorbenen Hauswirths Heinrich Lange in Ziethen, Vornamens Heinrich, Friedrich und Franz sub cura des Käthners Johann Lange zu Ziethen eingetragene Kapitalforderung von 300 Thlr. Cour.;
3. über die ad Fol. XVII u. XVIII des qu. Hypothekenbuchs für den Hauswirth Johann Faasch zu Thandorf eingetragene Kapitalforderungen von je 100 Thlr. Cour.
hiermit für ungültig erklärt.
Schönberg, den 19. Januar 1888.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.

W. Wetzel.       


Antragsmäßig soll über das zu Schönberg an der Marienstraße sub Nris. 36 und 37 belegene Wohnhans c. p. des Schneidermeisters Peter Maaß allhier ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstück zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Mittwoch, den 15. Februar 1888,
Vormittags 10 Uhr,

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proklamirten Grundstück sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubige, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichneten Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 29. November 1887.

Großherzogl. Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Vom 1. Februar d. J. decken auf der Station Schönberg unter den bekamen Bedingungen die Großherzoglichen Landbeschäler:

Stanley, Rothfuchs, v. General Washington, v. Kreier, M. v. Bachus
Queensbury, rothbr., v. Max v. Seegen, a. e. meckl. Stute,
Uncas, rothbr., v. Weissenburg, a. e. meckl. Stute.
Neustrelitz, den 25. Januar 1888.

Großherzogliches Marstall=Amt.


[ => Original lesen: 1888 Nr. 9 Seite 3]

Holz=Auction Nr. 12.

Am Mittwoch, den 1. Februar Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Lenschow zu Selmsdorf nachstehende Holzsortimente meistbietend bei freier Concurrenz verkauft werden.

Palinger und Lauer Tannen:

ca. 940 Rmet. kiefern Kluft u. Knüppel,
ca.   22 Fuder kiefern Durchforstholz von Schleetstärke.
Schönberg, den 22. Januar 1888.

                                                    Der Oberförster
                                                    C. Hottelet.


Holz=Auction Nr. 13.

Am Donnerstag, den 2. Februar Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Spolert auf der Bäck nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden.

Aus dem Seebruch Steinort und Hasselholz.
a. bei freier Concurrenz.

        4 buchen Nutzholzblöcke,
    212 Rmet. buchen Kluft I. Cl.,
    323 Rmet. buchen Kluft II. Cl., Olm u. Knüppel,
        8 Rmet. ellern Knüppel.

b. bei beschränkter Concurrenz.

ca. 40 Fuder buchen Pollholz.
Schönberg, den 22. Januar 1888.

                                                    Der Oberförster:
                                                    C. Hottelet.


Holz=Auction Nr. 14.

Am Freitag, den 3. Februar Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Jabs zu Schlagresdorf nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden.

a. Aus dem Thandorfer Zuschlag:

15 Fuder eichen Durchforstholz I. Cl.,
  2 Fuder aspen Wadelholz (Kiepenholz),
  1 Fuder Hegenholz.

b. Aus dem Hasselbüschen:

21 Fuder buchen Durchforstholz I. u. II. Cl.,

c. Aus dem Steinbrink:

15 Fuder eichen Durchforstholz I. Cl.,
  2 Fuder buchen Durchforstholz 1 Cl.

d. Aus dem Bahlen:

  2 Rmet. eichen Knüppel,
63 Rmet. buchen Kluft II. Cl. und Olm,
24 Fuder buchen Pollholz,
  6 Fuder fichten Durchforstholz.
Schönberg, den 22. Januar 1888.

                                                    Der Oberförster:
                                                    C. Hottelet.


Holz=Auction Nr. 15.

Am
Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Kreutzfeld zu Carlow nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden:

a. Aus dem Röggeliner Holze:

  4 Rmet. eichen Kluftholz I. Cl.,
90 Rmet. buchen Kluftholz II. Cl., u. Olm,
19 Fuder buchen Pollholz,
  2 Fuder buchen Durchforstholz,

b. Vom Gr. Rüntzer Felde resp. Struckberg:

26 Rmet. eichen Kluftholz II. Cl. u. Olm,
  8 Fuder eichen Pollholz,
  9 Rmet. buchen Kluftholz u. Olm,
  8 Fuder buchen Pollholz,
Schönberg, den 24. Januar 1888.

                                                    Der Oberförster
                                                    C. Hottelet.


Holz=Auction Nr. 16.

Am Montag, den 6. Februar, Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Fahrenkrug zu Lüdersdorf nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden.

a. Aus den Lenschower Tannen:

      7 Rmet. tannen Kluft und Knüppel,

b. Aus den Wahrsower Tannen:

  127 Rmet. tannen Kluftholz,
    48 Rmet. tannen Knüppel,
1 1/2 Fuder tannen Durchforstholz II. Cl.,

c. Aus den Herrnburger Tannen:

    40 Fuder tannen Durchforstholz von Bohnenstangen bis Hopfenstangenstärke.
Schönberg, den 24. Januar 1888.

                                                    Der Oberförster:
                                                    C. Hottelet.


Zum 1. Februar:                                                    
Ein ordentl. sauberes Mädchen
Zum Alleindienen in einem kleinen Hausstande                                                    
                                                    H. Lütjens,
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Mägde unter 20 J. 50-60 Mk.
Mägde über 20 J. 60-90 Mk.
Knechte unter 20 J. 60-75 Mk.
Knechte über 20 J. 75-100 Mk.
Jahresk. excl. Reisespesen etc. Arbeiterinnen von 60 Pfg. pro Tag auch verh. u. led. Kuhfütterer, deutsch sprech. Pers. bei höh. Lohne. Contracte u. Beding. send. geg. 60 Pfg. Briefm.

                                                    E. Ulrich, Grimma i/S.


Billig zu verkaufen 300 sehr gute alte                          
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Boizenburg a. Elbe Heinr. Pöhls.
Bützow i. M. Wilh. Schmidt.
Demmin i. M. F. Zlotowski.
Doberan i. M. Otto Redelstorff.
Friedland i. M. Fr. Körner.
Fürstenberg i. M. C. Peters.
Geesthacht J. H. Heage & Cie.
Gnoyen B. Sperling.
Grevesmühlen A. Pelzer.
Güstrow Aug. Dettmann Nachfl.
Kröpelin i. M. W. Paust.
Ludwigslust i. M. L. H. Pleßmann.
       Lübeck Grevsmühl & Riesland.
Lübeck C. A. Fischer & Sohn.
Malchin i. M. A. Schmidt.
Malchow i. M. H. Rättig.
Neubrandenburg H. Greve.
Neu=Strelitz i. M. A. Wagner.
Oldesloe i. Holstein P. Suhr.
Pasewalk R. Noffke.
Penzlin i. M. Fr. Schütt.
Plau i. M. W. Dankert.
Ratzeburg H. Ohst.
Röbel i. M. A. Thiemann.
       Rostock i. M. L. F. Hagen.
Schönberg i. M. C. Schwedt.
Schwerin i. M. L. Bötefür.
Stavenhagen i. M. J. H. Seemann.
Sternberg i. M. Robert Adamy.
Stralsund F. W. Fleischer.
Tessin Herm. Bringe.
Treptow a. d. Tollense L. Leinau.
Waren i. M. A. Wilken.
Wismar Gebr. Frahm Nachfl.
Wittenburg i. M. Ferd. Wilms.


[ => Original lesen: 1888 Nr. 9 Seite 4]

Bis Ende Februar
Grosser Ausverkauf
bei Ludwig Wendt in Lübeck
in allen Artikeln des reich assortirten Konfection-, Manufactur- und Seidenwaaren-Lagers in den bekannten vorzüglichen Qualitäten.


Feinstes Frühstücksgetränk!

Den bekannten und überall beliebten extra feinen alten doppelten Getreide-Kümmel mehrfach prämiirt und von Autoritäten ersten Ranges als vorzüglich attestirt, aus der Brennerei von E. H. Magerfleisch in Wismar (gegründet 1734) empfiehlt pro ganze Flasche zu nur 80 Pfennig (Mecklenburg).          W. Wieschendorff, Kaufmann, Schönberg i. M.

Jagd-Korn-Kümmel aus derselben Fabrik pro Flasche 60 Pfennig (Mecklenburg).


Großherzogliches Hoftheater
Vierte Fremden=Abonnements=Vorstellung für die Abtheilung II
am Dienstag, den 31. Januar 1888.
Margarethe, Oper mit Tanz in 5 Akten von Gounod.
Anfang 6 Uhr - Ende gegen 9 1/2 Uhr.


Kampf=
genossen-
     Ehrenkreuz      Verein
1870/71.

Vierte ordentliche Versammlung
am 5. Februar 1888, Nachmittags 3 Uhr.
Tagesordnung.

1. Berathung über die Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers.
2. Verschiedene Vereinsangelegenheiten.

Der Vorstand.        


Stadt Lübeck.
Grosse Maskerade
am
Sonntag, den 5. Februar cr.
Anfang 7 Uhr.
Entrée: maskirt 50 Pfg., Nichtmaskirt 60 Pfg.
wofür freier Tanz.

Vom Sonnabend, den 4. Februar hält Herr Vitense-Lübeck eine elegante Maskengarderobe zur gefälligen Benutzung in meinem Locale ausgestellt.

Es ladet ergebenst ein                                                    
                                                    J. H. Freitag.

NB. Lehrlingen ist der Zutritt nicht gestattet.


Weinblüthen-Duft.

von Carl John u. Co., Köln a. Rh. verbreitet beim Zerstäuben in Zimmern ein erfrischendes feines Aroma, und ist ein liebliches Parfüm für das Taschentuch, à Flacon Mk. 1,- und 1,50.

Emil Hempel.        


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Antwerpen: Silberne Medaille: Zürich: Diplom, Goldene Medaillen: Nizza 1884; Krems 1884.
Spielwerke
4-200 Stücke spielend; mit oder ohne Expression, Mandoline, Trommel, Glocken, Himmelsstimmen, Castagnetten, Harfenspiel etc.
Spieldosen

2-16 Stück spielend; ferner Necessaires, Cigarrenständer, Schweizerhäuschen, Photographiealbums, Schreibzeuge, Handschuhkasten, Briefbeschwerer, Blumenvasen, Cigarren=Etuis, Tabacksdosen, Arbeitstische, Flaschen, Biergläser, Stühle etc. Alles mit Musik. Stets das Neueste und Vorzüglichste, besonders geeignet zu Geschenken, empfiehlt

J. H. Heller, Bern (Schweiz.)

In Folge bedeutender Reduktion der Rohmaterialpreise bewillige ich auf die bisherigen Ansätze meiner Preislisten 20 % Rabatt und zwar selbst bei dem kleinsten Auftrage.
Nur direkter Bezug garantirt Aechtheit; illustrirte Preislisten sende franko.


Es hat dem Herrn gefallen, heute Morgen 9 Uhr meine liebe Frau und unsere liebe Mutter

Catharina Räsenhöft
geb. Sager

zu sich in sein Himmelreich zu rufen.
Tiefbetrübten Herzens zeigen diesen Trauerfall allen Verwandten und Bekannten hiermit an.

                                                    Hans Räsenhöft und Kinder
                                                    in Petersberg.

Die Beerdigung findet am Freitag Mittag 12 Uhr vom Boye'schen Gasthause aus statt.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1888 Nr. 9 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 9 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 31. Januar 1888.


      Nr. 3 des Offic. Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg pro 1888 enthält in der

II. Abtheilung:
(1.) Bekanntmachung, betr. die Vergütung für Naturalverpflegung im Jahre 1888.
(2.) Bekanntmachung, betr. die für Leistungen an das Militär zu vergütenden Durchschnittspreise von Naturalien pro Monat December 1887.
(3.) Bekanntmachung, betr. die Durchschnittspreise des Jahres 1887.
(4.) Bekanntmachung, betr. die Einziehung von Geldern im Wege des Postauftrages im Verkehr mit Norwegen.
(5.) Bekanntmachung, betr. die Versendung von Postpacketen ohne Werthangabe nach Bathurst (Gambia) u. s. w.
(6) Bekanntmachung, betr. die Beförderung von Postpacketen mittels der deutschen Postdampfer nach Ceylon u. s. w.
III. Abtheilung: Dienst= etc. Nachrichten.

      Der Schulmeister Carl Schmidt in Dodow ist zu einem Stellvertreter des Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Dodow bestellt worden.
      Neustrelitz, den 17. Januar 1888.


Ueber die am Sonntag im königl. Schloß zu Berlin stattgefundene Ordensfestfeier heben wir aus den langen Berichten der Berliner großen Zeitungen folgendes heraus: Nach Beendigung der Cour, welcher der Gedanke des für die Auszeichnung vor dem Throne dargebrachten ehrfurchtsvollen Dankes zu Grunde liegt, begab sich der Kaiser in den Kapitelsaal, um dort die Chefs der Missionen und die anwesenden Ritter des hohen Ordens vom schwarzen Adler zu begrüßen. Der hohe Herr sah äußert wohl aus. Er führte bald mit diesem, bald mit jenem der Anwesenden eine Unterhaltung und hatte für alle ein huldvolles Wort. Während sich der Zug der Prinzen und Prinzessinnen mit dem großen Gefolge nach der Kapelle bewegte, hatten sich die Majestäten zurückgezogen und die Rückfahrt nach dem Palais angetreten. Ihre Vertretung war dem Prinzen und der Prinzessin Wilhelm übertragen. Nach der von Dr. Kögel gehaltenen Predigt, dem Segen und dem Gesange des dreimaligen "Amen" erfolgte der Rückgang nach der brandenburgischen Kammer und dann, als der Ober=Hof= und Hausmarschall die Tafel angesagt hatte, der Aufbruch nach dem weißen Saale. Unter den Klängen der von der Kapelle des zweiten Garderegiments z. F. intonirten "Ouverture zu Egmont" trat Kronprinz Konstantin von Griechenland, Herzog von Sparta, die Prinzessin Wilhelm führend, als erstes Paar in den Saal. Der 19jährige Kronprinz, in dunkler, griechischer Uniform, über der Brust das Orangeband des schwarzen Adlerordens, ist von schlanker Gestalt. Prinzessin Wilhelm trug über einer kostbaren weißen gestickten und mit Zobel besetzten Atlasrobe das große Band des russischen Katharinenordens zu dem Luisenorden, dazu ein wundervolles Diadem mit blauer und weißer Feder. Das Paar nahm die kaiserlichen Fauteuils unter dem Thronhimmel ein. Ihnen folgte Prinz Wilhelm im Pelz der Gardehusaren mit der Prinzessin Friedrich Karl u. s. w. An der Kapellenseite war die Ministertafel errichtet, an welcher man auch den Herzog von Sagan und den Generalintendanten Grafen Hochberg bemerkte. An der Fensterseite sah man den Grafen Herbert Bismarck, den Staatssekretär Hofmann und Minister Delbrück, gegenüber ein Chargirter der Garde=Dragoner, Garde=Füsilire, der Garde=Train= und der Schloßgardekompagnie. An der Tafel nach der Bildergalerie saß Fürstbischof Kopp in Amtstracht und mit blauem Ordensband, ihm gegenüber General v. Caprivi und v. Kleist=Retzow. An der Mitteltafel hatten sich die Militärattachés zusammengefunden; unter ihnen Oberhofprediger Dr. Kögel. Am Ende derselben speiste neben einem Wachtmeister der Schutzmannschaft ein Einjährig=Freiwilliger vom Kaiser Franz=Regiment, dem die Rettungsmedaille am Bande verliehen war. Immer lebhafter wurde das Geräusch der Stimmen, bis Prinz Wilhelm aufstand und ein Glas mit folgenden Worten erhob: "Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs trinke ich auf das Wohl der alten und neuen Ritter und Inhaber." Diesen Worten folgte ein dreimaliger Tusch. Nach der Tafel bildeten der Rittersaal und die angrenzenden Gemächer die Vereinigungspunkte für die Gäste der kaiserl. Majestäten.
Eine großartige Einholung plant man für den Tag der Rückkehr der kronprinzlichen Herrschaften nach Berlin. Der Gedanke ist zuerst von Innungen und Kriegervereinen angeregt und hat lebhaften Anklang gefunden. Ueber die ersten Besprechungen ist man natürlich noch nicht hinaus. In jedem Falle würde eine derartige Einholung eine glänzende Kundgebung für den Kronprinzen werden.
Fürstbischof Dr. Kopp, der sich von Rom aus direkt nach Berlin begeben hatte, dort beim Ordensfest dekoriert worden ist und mit dem Kultusminister v. Goßler mehrfach verhandelt hat, ist am Dienstag früh von Berlin aus nach Friedrichsruh zum Reichskanzler gereist. Ist zwischen Rom und Berlin wieder etwas im Werk?
Es trägt's wohl aus, Bismarcks Aeußerungen über die Erhaltung des Friedens möglichst nach ihrem Wortlaut kennen zu lernen. Der Kanzler hatte drei Gäste in Friedrichsruh zu Tisch und einer fragte, wie es zu erklären sei, daß trotz der "anscheinend günstigen Aussichten für die Erhaltung des Friedens die Börse noch ängstlich wäre? Die Antwort des Fürsten zerfiel in drei sich schnell folgende Sätze. Der erste ging dahin, daß wir, wie die neuesten Vorgänge hoffen ließen, für zwei oder drei Jahre kaum einem Krieg zu befürchten hätten. Dies schränkte der Fürst aber sodann durch den Satz ein: "Für dieses Jahr wenigstens möchte ich dies mit ziemlicher Bestimmtheit annehmen", und fast ohne Unterbrechung fügte er die Worte hinzu: "Allerdings habe ich dies auch im Jahr 1870 geglaubt, und es kam doch anders."
Der Bundesrath genehmigte am Donnerstag die Anleihevorlage zum neuen Wehrgesetz im Betrage von 280 Millionen Mark. So hoch belaufen sich also die einmaligen Kosten der neuen Wehrvorlage. Der Kriegsminister erklärte in der Militärkommission des Reichstages, daß diese Summe nöthig und einmalige Ausgabe sei, welche in der Hauptsache dauernde Ausgaben außer der Verzinsung nicht nach sich ziehen würde. Dauernd bleiben nur die Ausgaben für Verstärkung des Bureaudienstes und für Erhaltung der nothwendigen neuen Gebäude; die neue Armee würde im Frieden nur auf dem Papier stehen, im Kriege aber zu Fleisch und Blut werden. Im Frieden wird sie daher nur wenig kosten. An ausgebildeten Offizieren werde es im Ernstfalle nicht fehlen. Die neue große Forderung erfolge im Interesse des Vaterlandes. Eine Erklärung aber, daß dies die letzte militärische Forderung sein werde, könne er nicht abgeben, da er mit einer ähnlichen Erklärung im vorigen Jahre zu seinem Leidwesen kein Glück gehabt habe. Von verschieden Seiten wurden darauf Einzelheiten über die Verwendung der 280 Mill. erbeten. Der Kriegsminister antwortete, diese Forderung sei anzuerkennen, doch müsse man in Betracht ziehen, daß es nicht gut wäre, die Einzelheiten fremden Staaten zu entwickeln. Unter diesem Gesichtspunkte empfehle sich die Geheimhaltung der einzelnen Darlegungen. Die 280 Millionen sind für Waffen und Munition, Feldgeräth, Ausrüstung und Kleidung, Verpflegungskosten

[ => Original lesen: 1888 Nr. 9 Seite 6]

Sanitätswesen und Bureau=Ausgaben. Die Wehrvorlage selbst wurde, wie schon oben bemerkt, von der Kommission in zweiter Lesung mit nur redaktionellen Aenderungen angenommen. An der zweiten Berathung im Plenum des Reichstages wird Fürst Bismarck bestimmt theilnehmen. Wie die Dinge liegen, kann der Reichstag gewichtige Aufklärungen erwarten, wie sie solchen enorme Bewilligungen entsprechen.
Noch vor der Wirksamkeit des Getreide=Schutzzolles sind ungeheuere Massen ausländischen Getreides in Deutschland eingeführt worden. In München allein lagern 600 000 Centner.
Nach der neuesten Rangliste sind im preußischen Armee=Kontingent im ganzen 13,815 aktive Offiziere vorhanden. An Reserveoffizieren wurden gezählt, 1 Major, 91 Hauptleute bezw. Rittmeister, 521 Premierlieutenants und 6127 Sekondelieutenants, zusammen also 6740 Reserveoffiziere. Die Zahl der Landwehroffiziere ist erheblich zurückgegangen. Es sind vorhanden 372 Garde=Landwehroffiziere, und 4983 Offiziere der Provinziallandwehr.
Der Bericht über das außerordentliche französische Heereserforderniß zeigt, daß seit 1870 für die Neubewaffnung 2 243 843 282 Franken ausgegeben worden sind.
Ueberall Schutzzölle! Auch in Schweden soll ein Schutzzöllnerisches Ministerium ans Ruder kommen. Die Schutzzollpartei im schwedischen Reichstage verlangt vor allem landwirthschaftliche Zölle.
Das rumänische Kriegsministerium hat in Wien bei dem Haus Rubini 100 000 Repetiergewehre bestellt und für die Ablieferung einen kurzen Termin festgesetzt.
In Bulgarien wird in aller Stille ein Krieg gegen die Bilder des Fürsten Alexander geführt. In den Ministerien und in den Nationalversammlungen in Tirnowa und Sofia sind sie verschwunden, wie man sagt, auf geheime Anweisung der Regierung. Ist Prinz Ferdinand eifersüchtig auf seinen Vorgänger? Schön und klug ist's nicht, daß er sich zum Chef desjenigen Artillerieregiments ernannt hat, das sich bei der Vertreibung des Prinzen Alexander betheiligt hat!


- Schönberg. Die jetzt beendeten Wahlen von Abgeordneten zur Landesvertretung des Fürstenthums Ratzeburg haben nachstehend verzeichnetes Resultat gehabt. Es wurden nämlich gewählt:
1. von den Pastoren des Landes die Pastoren Kaempffer und Langbein hier sowie Langmann in Carlow.
2. von dem Magistrate und der Stadt Schönberg der Bürgermeister Bicker, sowie der Ackerbürger Johann Burmeister u. der Uhrmacher Meier hieselbst,
3. von der Bauernschaft a. der Vogtei Stove die Hauswirthe Stein in Cronscamp und Drews in Kuhlrade, b. der Vogtei Schlagsdorf die Hauswirthe H. Retelsdorf in Gr. Mist und Damm in Schlag=Sülsdorf, c. der Vogtei Rupensdorf die Hauswirthe J. Kröger in Lockwisch und Karsten in Rupensdorf, d. der Vogtei Mannhagen der Hauswirth Schmidt in Walksfelde, e. der Vogtei Schönberg die Hauswirthe A. Bohnhof in Gr. Siemz und Krellenberg in Kleinfeld,
4. von den Domanialpächtern der Pächter Amtsrath Wicke in Demern, Pächter Breuel in Selmsdorf und Pächter Stamer in Mechow. Zu diesen durch Wahl bestimmten Abgeordneten treten dann nach §. 1 der Verfassung nach die Besitzer der 3 Allodialgüter Dodow, Horst und Torisdorf, so daß die Landesvertretung aus 21 Mitgliedern besteht. Die Wahlen geschehen immer auf die Dauer von 6 Jahren und sind für dieses Mal für den Zeitraum von 1888 bis 1893 einschließlich vorgenommen.
- Schönberg. Für die zweite Pfarre in Rehna ist der Rektor Wulf zu Schwaan mit 266 Stimmen am Sonntag, den 29. dies. Mts., zum Pastor gewählt worden; der Rektor Pingel=Tessin erhielt 58, der Rektor Romberg=Stavenhagen 16 Stimmen.
- Neustrelitz, 26. Januar. Den Hausbesitzern, welche vielfach belieben, nicht durch Gewerbetreibende, sondern durch Scharwerker Bauarbeiten resp. Reperaturen an ihren Grundstücken ausführen zu lassen, legt das Bau=Unfall=Gesetz vom 11. Juli 1887 Verpflichtungen auf, welche im Falle der Untersuchung schwerwiegende Nachtheile im Gefolge haben können. Es sei deshalb auf folgende Gesichtspunkte besonders hingewiesen. Der Regiebetrieb ist unfallversicherungspflichtig. Für die Versicherungsprämie haftet in erster Linie der Bauunternehmer, d. h. derjenige, welchem der ökonomische Vortheil zu Gute kommt, in zweiter Linie der Bauherr und das Grundstück. Der Unternehmer im Regiebetriebe, d. h. derjenige Bauhandwerker, welcher nicht wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigt, ist in Mecklenburg verpflichtet, sich bei der Versicherungsanstalt der Hamburgischen Baugewerks=Berufsgenossenschaft gegen Betriebsunfälle zu versichern. Jede Bauarbeit, welche mehr als sechs Tage beansprucht, ist von demjenigen, welcher solche ausführen läßt, hier in Neustrelitz also bei dem Magistrate anzumelden. Weder eine zeitweise Unterbrechung der Arbeit, noch der Umstand, daß dieselbe sich auf mehrere Monate vertheilt, giebt einen Befreiungsgrund. Wenn außerdem ein Hauswirth beispielsweise Schornsteine, Dach und Dachrinnen durch Maurer, Dachdecker und Klempner in Stand setzen läßt, so ist dies eine Arbeit, welche nicht mehr als sechs Arbeitstage in Anspruch nehmen darf, um beitragsfrei zu sein. Dasselbe trifft zu, wenn ein Miether sich die Stube tapeziren, Decke, Fußböden und Thüren streichen läßt, oder der Hauswirth dies ihm besorgt, insofern hierzu nicht Gewerbetreibende, sondern selbstständige Gewerbegehilfen verwendet werden. Am Schlusse jeden Monats, also zunächst für Januar bis spätestens 3. Februar, sind die Angaben - bei Androhung von Geldstrafen bis 300 bezw. 500 M. - und die Nachweisungen bei dem Magistrate einzureichen, und zwar hat man sich dringend vor falschen Angaben zu hüten. - Die Grundbesitzer haben sich also entweder davon Ueberzeugung zu verschaffen, daß die ihrerseits verwendeten Bauhandwerker Mitglieder einer Berufsgenossenschaft oder gegen Betriebsunfälle bei deren Versicherungsanstalt selbst versichert sind, oder daß sie die Nachweisung vorgenommener Bauarbeiten rechtzeitig bei der Verwaltungsbehörde bewirken.
- Mit dem 1. Februar d. J. wird die neueingerichtete Garnison=Bäckerei in Schwerin, ihrem regelmäßigen Betriebe übergeben werden. Die Gebäude der Bäckerei, ein Wohn= und ein Arbeitshaus, sind mit dem gesammten Bäckerei=Inventar ausgerüstet und an die Militärverwaltung auf eine Reihe von Jahren verpachtet. Im Wohnhaus ist das Betriebspersonal, das aus einem Backmeister und acht Bäckern besteht, untergebracht. Die 8 Bäcker sind hierzu kommandirte aktive Soldaten. In den letzten Tagen hat wiederholtes Probebacken stattgefunden. Vom 1. Februar ab wird die Bäckerei die Garnisonen Schwerin, Güstrow, Rostock, Wismar, Lübeck, Mölln i. L. und Ratzeburg mit ihrem Brodbedarf versorgen, zu denen vom 1. April an noch die Garnisonen Ludwigslust und Parchim treten werden, während Neustrelitz nach wie vor sein Brod aus Berlin empfangen wird.
- Ein reisender Handwerksbursche wurde bekanntlich unlängst bei Schlutup von vier Kollegen überfallen und beraubt. Einer dieser Brüder von der Heerstraße, ein Former aus Wangensee, wurde vorgestern in Eutin ergriffen und nach Lübeck eingeliefert.
- Aus Mecklenburg wird folgende "Trichinen"=Anekdote mitgetheilt: Ein mecklenburgischer Gutsbesitzer wird von einem seiner Freunde gefragt, auf welche Weise er seine Schlachtschweine in der nächsten Stadt auf Trichinen untersuchen lasse. "Nee" lautet die Antwort, "mit so 'ne Witlüftigkeiten gäw' ick mi nich aff, ick heww' ein Trichinschau bi mi upt Gud!" "Un woans denn?" "Je, uns' Pastor, de is so nidsch up' Eten, und so hartfrätsch. Wenn ich nu en Swin schlacht heww, denn schick ick emm de irste Wurst. Da bin ich ganz sicher, dett he's gliks up ett. Nah een, twe Tag besök ik emm denn, und frag so verlurner Wis', wo de Herr Pastor sich befinden deiht. Wenn ick denn hör', he es ganz god to Weg und emm fehlt nix nich, dann gah ick ganz beruhigt na Hus, un denn irst gäw ick min Lüd von dat Swin to äten, un ät ok ganz ruhigst sülbest

[ => Original lesen: 1888 Nr. 9 Seite 7]

von mit, denn ick weet dann gewiß, dat Swin is gesund west und da sind keen Trichinen nich inne. Dat's min Trichinenschau. Wat sall ick dato irst lang na de Stadt schicken?"
- Um Einführung einer Steuer auf Korsetts und Schnürleibchen petitioniert im Reichstag der Vorstand des Hildesheimer Gesundheitspflegevereins.
- Die bekannten automatischen Wagen, die man jetzt antrifft, sind in Elberfeld polizeilich beschlagnahmt worden, weil sie nicht geaicht sind. Dabei stellte es sich heraus, daß fast alle ein falsches Gewicht zeigten, welches bei 200 kg Tragfähigkeit sogar 8 kg. betrug.
- Ein großer Strike ist nach langer Pause wieder in Berlin ausgebrochen. In mehreren Militäreffektenfabriken haben an tausend Sattlergesellen die Arbeit eingestellt, um eine Lohnerhöhung zu erzielen.
- Von Graf Herbert Bismarck erzählt Hans Tunichtgut noch, daß er ein hübscher Mann sei, ein schlanker brauner Krauskopf, welcher vom Vater die starken Brauen und den dicken Schnurrbart geerbt hat, auch den etwas mißtrauischen Blick, der noch nicht durch eine souveräne Spottlaune gemildert wird, wie sie im Auge des Kanzlers blitzt. Er ist nicht so groß und breit wie sein Vater und sein Haupthaar ist dicht wie ein Urwald. Damit steht er unter den männlichen Gliedern der Familie Bismarck einzig da, die alle sonst einer entlaubten Eiche oder dem Simson gleichen, als die Scheere der Delila ihn grausam bearbeitet hatte. Lieber Himmel, wer muß nicht im Leben Haare lassen! Graf Herbert ist noch unbeweibt und eine gute Partie.
- Das Auswärtige Amt in Berlin befindet sich in dem alten Gebäude einer ehemaligen großen Buchdruckerei. Hier saßen bis vor Kurzem die berühmtesten Berliner Buchdrucker aus der Familie Decker, die über hundert Jahre an dieser Stelle mit ihren Pressen arbeiteten. Nach Gründung des Reiches verkauften die Erben das Geschäft und Gehöft an die Regierung. Aus dem riesigen Druckerei=Material wurde an anderer Stelle die Reichsdruckerei in Berlin vervollständigt, während die Baulichkeiten zu Bureau=Räumen für das Auswärtige Amt umgewandelt wurden. Dieselben sind außerordentlich beschränkt, und es kommt vor, daß der Botschafter irgend einer Großmacht einfach auf dem Korridor spazieren gehen muß, wenn gerade bereits Besuch im Arbeitszimmer desjenigen Diplomaten anwesend ist, den er zu sprechen wünscht. Früher existierte im Erdgeschoß sogar ein Warteraum von legendärem Ruhm. Möglicherweise ist das Ding noch da. Es war ein Verschlag hinter einer spanischen Wand, ausgestattet mit einem dreibeinigen grünen Polster=Sessel, einem wackelnden Tisch und einem hinfällige Pult. Alle drei Möbelstücke durften nur betrachtet, nicht aber benutzt werden, sonst fielen sie um. Im Uebrigen konnte der dort Harrende, wenn er nicht gerade taub war, ganz gut die Unterhaltungen der in den Nebenräumen beschäftigten jungen Diplomaten verfolgen.
- 102 Jahre alt ist der älteste Berliner, der Rentier Wittkowsky, gestorben. Im Todesjahr Friedrichs des Großen (1786) geboren, erlebte er vier preußische Könige und einen Kaiser - und einen Zinsfuß von 6 bis herunter zu 3 pCt., und das brach dem alten Rentier das Herz.
- Aus Nürnberg wird über Landsturmblusen berichtet, die von der Reichsregierung bestellt sind. Sie sind von starkem blauem Tuch und werden vorn durch sechs schwarze Knöpfe, die durch eine Art Latz verdeckt sind, geschlossen. Um den Leib werden sie durch eine Zugschnur, die jeder Körperstärke entspricht, festgehalten. An den Aermeln sind keinerlei Abzeichen; am Kragen ist dagegen zu beiden Seiten vorn ein Stück rothes Tuch aufgenäht auf welchem auch die Unteroffiziersabzeichen in Gestalt von weißblauen Litzen, die den Schießauszeichnungen bei der Linie gleichen, angebracht werden. Die Stelle der Achselklappen vertritt auf beiden Schultern je eine etwa zwei Finger breite rothe Borte. Innen haben die Blusen rechts und links eine Brusttasche. Dieser Beschreibung wird die Bemerkung hinzugefügt: Auffallend ist es, daß nur Blusen, nicht aber auch Beinkleider angefertigt werden; es erscheint demnach fast, als sollten die Landsturmmänner ihre Zivilhosen zu der Bluse tragen. Möglich ist aber auch, daß die Reichsregierung die großen Herstellungskosten vertheilen und die Hosen erst später nach Fertigstellung der Blusen anfertigen lassen will.
- Die Würzburger Feldbäckerei hat Auftrag erhalten, bis 1. April 2600 Zentner Zwieback auf Lager herzustellen.
- Professor Kirchhof in Halle wurde dieser Tage von einigen Herren in Würzburg um Entscheidung einer Wette angegangen, die sich auf die Frage bezog, welche Sprache auf Erden von den meisten Menschen geredet werde. Das Ergebniß der Berechnung des Halle'schen Gelehrten für den genannten Zweck ist folgendes: Ohne jeden Zweifel ist die auf Erden von den meisten Menschen geredete Sprache (seit tausend Jahren mindestens) die chinesische, denn sie ist die einzige, die von mehreren Hundert Millionen, wahrscheinlich von mehr denn 400 000 000 geredet wird. In weitem Abstand folgt dann die Hindusprache (wohl über 100 Mill.), dann die englische (gegen Hundert Millionen), die russische (über 70 Mill.), die deutsche (über 57 Mill.), die spanische (47-48 Mill.). Portugiesisch reden nur etwa 16 Millionen, abgesehen von den auf 10 Millionen geschätzten Negern der portugiesischen Kolonien, die sich aber größtentheils einheimischer Mundarten bedienen. Dem Französischen gebührt unter den europäischen Sprachen in dieser Beziehung erst die fünfte Stelle.
- Der Bau des Nord=Ostseekanals wird im Frühjahr auf der ganzen Linie beginnen. Es werden auf der 38 Kilometer langen Strecke sieben Barackenlager errichtet, in welchen im Ganzen 4000 Arbeiter Platz finden können. Zunächst beginnt man damit von der Elbe aus. Schon jetzt drängen sich so viele arbeitslose Menschen zu den bevorstehenden Erdarbeiten, daß schwerlich alle beschäftigt werden können.
- Der am 25. Dec. v. J. zu Baden=Baden als letzter männlicher Sproß seiner Familie verstorbene Reichsgraf Karl August v. Bose hat sein Heimathsland Sachsen mit reichen Stiftungen bedacht. So ist außer 2 Vermächtnissen für Zwickau in der Höhe von 96 000 Mk. ein bedeutendes Vermächtniß von 150 000 Mark dem städtischen Gymnasium zum heil. Kreuz in Dresden zugefallen. Diese Schule besuchte Graf von Bose einst selbst.
- Folgende kuriose Phantasterei läßt sich der pariser "Temps" "angeblich" aus Bayern anhängen. Die außerordentliche Lebenskraft, welche Kaiser Wilhelm trotz seines hohen Alters bekundet, hat in Bayern, dem Land der Dichtung und der Sage, eine Legende entstehen lassen, welche unter der Bevölkerung vollen Glauben findet. Dieser Legende zufolge verdankt der Kaiser sein langes Leben einem Zaubermittel, welches ihm allein bekannt ist. Wer ihm dasselbe überbracht oder zugestellt habe, wisse man nicht. Wenn dieses Lebenselixir auch nicht die Unsterblichkeit verleihe, so verlängere es doch die Lebensdauer ganz bedeutend. Die Sage fügt hinzu, der Kaiser habe einige Tropfen des Wundermittels dem Feldmarschall Grafen Moltke und dem Fürsten Bismarck überlassen, was das hohe Alter der beiden hohen Persönlichkeiten erklärlich mache. Mehrere Souveräne hätten bereits den Kaiser um Mittheilung des Geheimnisses ersucht, doch sei Kaiser Wilhelm fest entschlossen, es für sich zu bewahren. Auch den Bitten des Zaren gegenüber habe er sich ablehnend verhalten, und darin sei der eigentliche Grund der gegenwärtigen Verstimmung zwischen Deutschland und Rußland zu suchen.
- Jetzt fangen die Yankees nicht nur an Getreide, sondern auch Früchte nach Europa auszuführen. Wie es scheint, sind ganze Schiffsladungen Birnen und Aepfel unterwegs für Europa. Es giebt in den Vereinigten Staaten 2 Millionen Hektaren Obstgärten, die durchschnittlich 1500 Millionen Franken abtragen. Diese Obstgärten sind theilweis enorm. So besteht einer in der Grafschaft von Surey=Virginie, welcher 20 000 Birnbäume enthält. Er ist Eigenthum einer Finanz=Gesellschaft, welche jährlich 50 pCt des Aktienkapitals

[ => Original lesen: 1888 Nr. 9 Seite 8]

Gewinn ausbezahlt. Die Statistik von 1886 schätzt auf 112 Millionen die Pfirsichbäume der Vereinigten Staaten und auf 280 Millionen deren Ertrag, also 2 1/2 Fr. per Baum, während die Birn= und Apfelbäume nur einen Durchschnittsertrag von 2 1/4 Fr. abwerfen. Natürlich kultiviren die praktischen Amerikaner hauptsächlich den Pfirsichbaum und es Scheint ihnen diese Kultur zu gelingen. Im Staat New=York verdient ein Besitzer 15 000 Fr. jährlich mit 4 1/2 Hektaren mit Pfirsichbäumen bepflanzt. In Starkey giebt ein Baumgut von 55 000 Fr. Werth einen Ertrag von 30 000 Fr., in Ohio ein Baumgut von Pfirsichbäumen, mit 32 000 Fr. bezahlt, gab dem Besitzer einen Ertrag von 30 000 Fr. das erste Jahr schon. Im Jahr 1879 hat man Chikago versandt 126 000 Körbe Pfirsich, wovon jeder 1/4 Bushel enthielt (1 Bushel = 36 Liter 34). In Mailand enthält ein Baumgut 50 000 Pfirsichbäume und beschäftigt zur Zeit der Ernte 800 Personen. Diese Farm versendet in guten und schlechten Jahren durchschnittlich 130 000 Kisten Pfirsiche, was ungefähr 130 000 Millionen Früchte ausmacht. Von vielen Früchten macht man Konserven, welche in die ganze Welt versendet werden und zwar in Blechbüchsen, welche man im Schaufenster der Delikatessenläden ausgestellt sieht.
- Ein trauriges Unglück ereignete sich am Sonntag bei Berlin, als 2 Radfahrer auf der Dalldorfer Chaussee beim Wettfahren an einander vorüberfahren wollten, aber dabei in den Straßengraben stürzten. Der Eine Stud. jur. Albert Krüger hatte sofort das Genick gebrochen, während sein College Holzhaun mit gebrochenem Kreuz aufgehoben wurde. Er liegt nun hoffnungslos im Lazaruskrankenhaus in Dalldorf darnieder.
- Gute Kollegen sind die Gymnasiallehrer Ebert und Dr. Pomtow in Brandenburg. Sie fuhren Schlittschuh auf der Havel und bei der abendlichen Heimfahrt gerieth der Letztere in ein Loch und verschwand unterm Eis; sofort entledigte sich Ebert seiner Schlittschuhe, sprang nach, erhaschte den Kollegen unterm Eis und rettete ihn.
- In Innsbruck ist am Sonntag früh das Gebäude, in welchem die Setzerei der Wagner'schen Universitätsbuchdruckerei untergebracht war, niedergebrannt. Nur der Inhalt des Faktorzimmers konnte zum Theile gerettet werden, darunter das seit 1706 geführte Lehrburschenbuch, das sog. "goldene Buch." Die Wagner'sche Universitätsbuchdruckerei war eine der ältesten unter den bestehenden Buchdruckereien in Oesterreich; sie wurde 1551 gegründet. Der Schaden wird - das alte Gebäude nicht mit inbegriffen - auf mehr als 30 000 fl. geschätzt. Die Setzerei enthielt seltene und werthvolle Typen; so war sie die einzige in Oesterreich, welche mongolische Typen aufzuweisen hatte.
- Am Sonntag abend wurden in Leipzig mittels Einbruch in einem Goldwaarengeschäft in der Ritterstraße ca. 300 goldene Siegelringe, 10 Stück goldene Armbänder, 18 Stück goldene Damenuhren, 10 Stück goldene Damenkolliers, 30 Stück Broschen, 12 Doubletten (Herren= und Damenketten) und eine größere Anzahl sogenannte Bettelmünzen gestohlen.
- In Lübben wurde der Onkel des Besitzers des Hotels zur Stadt Berlin beim Skatspiel durch einen Gehirnschlag vom Leben abberufen. In seiner Freude, einen Grand zu haben, neigte er sich plötzlich zur Seite und war in wenigen Sekunden eine Leiche. Der in der Mitte der 60er Jahre stehende, wohlbeleibte und allgemein beliebte Herr erfreute sich einer seiner Körperkonstitution angemessenen Gesundheit und lebte trotz seines Reichthums sehr einfach.
- Eine stramme Braut. Auf dem nicht mehr ungewöhnlichen Weg des Heirathsgesuchs wäre beinahe ein viel in der Welt herumgekommener junger Mann aus einer Stadt in der Nähe Nordhausens zu einer vermögenden Frau gekommen. Auf das durch die Zeitungen veröffentlichte Heirathsgesuch meldete sich eine junge heirathslustige Dame aus Dresden, welche ihrer Angabe nach über ein Vermögen von 24 000 Mk. in Werthpapieren zu verfügen hatte. Die junge Heirathslustige kam auf die Einladung nach B. und stellte sich dem heirathslustigen jungen Mann und seinen Eltern vor und präsentierte auch die Werthpapiere in Höhe von 24 000 Mk. Sie blieb vier Wochen auf Besuch im Haus der zukünftigen Schwiegereltern und gewann sich nicht nur die Liebe ihres Bräutigams, sondern auch durch ihr herzgewinnendes und dabei doch sehr zurückhaltendes Benehmen, welches sie ihrem Bräutigam gegenüber beobachtete, die ganz besondere Hochachtung der Frau Schwiegermutter. Nach Ablauf der vier Besuchswochen wurde das Brautpaar einig, das Aufgebot zur Hochzeit zu bestellen, und reiste zusammen nach Dresden, der angeblichen Heimath der Braut, um die zur Heirath erforderlichen Papiere zu besorgen. Auf der Reise nach Dresden machte die Braut ihrem Bräutigam den Vorschlag, in Dresden die Werthpapiere in Geld umzusetzen, womit der Bräutigam einverstanden war. Der erste Gang in Dresden war denn auch zu einem Bankier, der nach Durchsicht der Werthpapiere sich bereit erklärte, dieselben zu kaufen. Der Bankier bereitete die Zahlungen und betrat dabei auf kurze Zeit das Nebenzimmer, was aber nicht besonders auffiel, da er das Geld aus allen Ecken und Enden zusammentrug. Plötzlich ging die Thür auf, es erschienen mehrere Kriminalpolizisten, welche das überraschte Brautpaar mitnahmen. Die Werthpapiere rührten nach Ausweis ihrer Nummern aus einem Diebstahl her. Der betheiligte Bräutigam konnte bald seine Unschuld nachweisen und wurde auf freien Fuß gesetzt, die stramme Braut aber wurde festgehalten und entpuppte sich als verkleidete Mannsperson, welche, wie man vermuthet, im Auftrag als Helfershelfer einer Diebesbande auf diese Weise versucht hatte, möglichst ohne Aufsehen die gestohlenen Werthpapiere in Geld umzusetzen. Wäre das gelungen, so wäre der Bräutigam sicher ebenfalls ohne Braut nach Hause gereist.
- In Norddeutschland wird's Aufsehen und Geschrei machen, daß die Statthalterschaft in Niederösterreich die heimischen Frauen und Mädchen warnt, sich für Norddeutschland als Sängerinnen, Tänzerinnen und Kellnerinnen anwerben zu lassen; denn das Ende solcher Dienstbarkeit sei gewöhnlich Verführung, Laster und Elend.
- In Znaim (Niederösterreich) ist einem Menageriebesitzer nächtlicherweile aus dem schlechtverschlossenen Käfig ein Löwe entsprungen, welcher sich in den Horner Gebirgskessel geflüchtet hat und an verschiedenen Stellen gesehen wurde. Seitens des Forstpersonals wird Jagd auf den Löwen gemacht, da derselbe dem reichen Hochwildstande der betr. Wälder bereits erheblichen Schaden zugefügt hat. Es ist aber bis jetzt noch nicht gelungen, des Wüstenkönigs habhaft zu werden.
- Ein englischer Veteran Chapman Enthoven hat die blutige Schlacht bei Waterloo oder Belle Alliance (1815), in welchem er sich ausgezeichnet hat, 73 Jahre überlebt und ist 103 Jahre alt gestorben.
- Was zu einem guten Festmahl gehört:
                          Ein freundlich Gesichte.
                          Viel gute Gerichte.
                          Weine von Gewichte.
                          Eine schöne Nichte.
                          Hübsch hell und lichte.
                          Beim Sitzen nicht so dichte.
                          Zuletzt eine gute Verpichte.


Verfälschte schwarze Seide.

Man verbrenne ein Müsterchen des Stoffes, von dem man kaufen will, und die etwaige Verfälschung tritt sofort zu Tage: Aechte, rein gefärbte Seide kräuselt sofort zusammen, verlöscht bald und hinterläßt wenig Asche von ganz hellbräunlicher Farbe. - Verfälschte Seide (die leicht speckig wird und bricht) brennt langsam fort, namentlich glimmen die "Schußfäden" weiter (wenn sehr mit Farbstoff erschwert), und hinterläßt eine dunkelbraune Asche, die sich im Gegensatz zur ächten Seide nicht kräuselt sondern krümmt. Zerdrückt man die Asche der ächten Seide, so zerstäubt sie, die der verfälschten nicht. Das Seidenfabrik=Dépôt von G. Henneberg (K. u. K. Hoflief.) Zürich versendet gern Muster von seinen achten Seidenstoffen an Jedermann, und liefert einzelne Roben und ganze Stücke zollfrei in's Haus.


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