No. 53
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 09. Juli
1886
sechsundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1886 Nr. 53 Seite 1]

Erbprinz Friedrich von Anhalt, so heißt es in Berlin, werde sich demnächst nach Ems begeben, um beim Kaiser um die Hand der Prinzessin Victoria, der zweiten Tochter des Kronprinzen anzuhalten. Prinzessin Victoria ist 20, der Erbprinz Friedrich 30 Jahre alt.
Der Fürst und die Frau Fürstin Bismarck sind am Sonnabend Abend in Kissingen eingetroffen. Anfang August werden sie zu einem mehrwöchentlichen Aufenthalt in Gastein erwartet und werden dort im Schweizerhaus Wohnung nehmen.
In dem Befinden des bayerischen Königs Otto ist eine wesentliche Verschlimmerung eingetreten. Seit mehreren Tagen schon nimmt er freiwillig keine Nahrung mehr zu sich.
Das bayerische Ministerium Lutz hat dem Prinz=Regenten Luitpold sein Entlassungsgesuch am Sonnabend überreicht. Der Regent hat das Gesuch abgelehnt.
Die gegen die kgl. Civilliste beim Landgericht in München anhängig gemachten Klagen werden wahrscheinlich garnicht zur Verhandlung kommen. Der Termin ist einstweilen bis zum ersten Oktober verschoben, man glaubt jedoch allgemein, daß bis dahin ein Abkommen mit den Gläubigern der Civilliste getroffen sein wird.
49 württembergische Offiziere, abgesehen von den in der Marine dienenden oder sonst freiwillig in preußische Dienste übergetretenen, sind gegenwärtig nach Preußen kommandiert. Der schwäbische Merkur äußert sich darüber u. A.: "Die zahlreiche Berufung württembergischer Offiziere zu wichtigen höheren Stellungen außerhalb Württembergs ist unter allen Umständen ein erfreuliches Zeichen für die Tüchtigkeit des württembergischen Offizierkorps und eine Ehre für unsere engere Heimath, und sie ist zugleich die beste Erklärung zu dem Gerede von der Verpreußung, das man zuweilen noch zu hören bekommt."
Kaiserin Elisabeth von Oesterreich hat auf ärztlichen Rath vorläufig ihre Kur in Gastein aufgegeben, dürfte jedoch im nächsten Monat wieder dahin zurückkehren.
Der Wahlkampf in England wird diesmal mit einer Erbitterung geführt, wie dies seit den denkwürdigen Wahlen am Ende des verflossenen Jahrhunderts nicht mehr dagewesen ist. Für die 670 zu wählenden Abgeordneten stehen im Ganzen nicht weniger als 1079 Kandidaten im Wahlkampf, wovon 523 Anhänger Gladstone's und Parnelliten, die übrigen 556 Tories und ihrem früheren Führer Gladstone jetzt feindlich gesinnte Liberale sind. Zur Kenntniß über das Wahlverfahren in England sei hier Folgendes bemerkt: Zwei Wähler des Bezirks "nominiren" in einem Schriftstück, das von acht weiteren Wählern unterzeichnet sein muß, einen Kandidaten. Am Wahltag wird dieses Schriftstück der Wahlkommission überschickt, welche, wenn innerhalb einer Stunde nach der für die Wahl bestimmten Zeit kein anderer Kandidat auftritt, den allein Aufgestellten für gewählt erklärt. Melden sich jedoch vor Ablauf der bestimmten Frist andere Kandidaten, so beraumt der Commissär einen Termin für die eigentliche Abstimmung (polling) an, die dann durch Wahlzettel und geheim zu erfolgen hat.
Auf die irische Politik Gladstone's wirft sein Briefwechsel mit Balfour, den früheren Präsidenten des Lokal=Regierungs=Amts, welcher jetzt von den Londoner Blätter veröffentlicht worden ist, einiges Licht. Gladstone hat danach im December v. J. den Tories seine Unterstützung zur Lösung der Frage der künftigen Verwaltung Irlands angeboten und dabei erklärt, er besitze sichere Nachrichten darüber, daß hinter Parnell eine Macht stehe, welche zu Gewaltthätigkeiten schreiten würde, wenn dem Verlangen der irischen Partei nicht durch ein wesentliches Zugeständniß Rechnung getragen werde.
Die Russen lassen den Batterberger nicht in Ruhe. Eine offiziöse Auslassung aus St. Petersburg verurtheilt jetzt die Art und Weise, wie Fürst Alexander vorgegangen ist, auf das Schärfste. Der Fürst habe durch die Einberufung der vereinten National=Versammlung und durch seine Erklärung, daß die Union vollzogen sei, die in den Verträgen übernommenen Verpflichtungen verletzt; die vollständige Union Bulgariens mit Ostrumälien bedeute den Beginn der Zerstückelung der Türkei, somit eine Gefährdung des allgemeinen Friedens, die Haltung des Fürsten sei empörend und die Haltung des Sultans, welcher das Vorgehen des Fürsten dulde, mindestens befremdlich; dies gebe zu Muthmaßungen Anlaß, die durch Rüstungen der Türkei neue Nahrung erhielten; Rußland könne weder das Vorgehen des Fürsten, noch die Mitschuld der Pforte dulden.
Die Königin von Griechenland hat mit ihren beiden Töchtern und dem Prinzen Andreas von Athen auf einer griechischen Yacht über Odessa eine Reise nach St. Petersburg angetreten. Bis zu den Dardanellen wurden die Reisenden von dem russischen Kriegsschiff Donskir geleitet. Auch der König wird noch diese Woche abreisen.
Die Behörden in New=York sind entschlossen, dem Anarchismus den Garaus zu machen, koste es was es wolle. Eine hochgestellte Persönlichkeit erklärte vor einigen Tagen: "Johann Most wird in Amerika nie wieder die "Freiheit" redigieren und nie wieder eine Rede halten. Wenn er sich keiner Uebertretung der "Hausregeln" schuldig macht, würde Most schon nach zehn Monaten wieder auf freien Fuß gesetzt werden müssen, wenn wir nicht Mittel besäßen, dies zu vereiteln. Der öffentliche Ankläger besitzt Material genug, um Dutzende von Anklagen gegen Most zu erheben, und er wird, so oft die Strafzeit des gefangenen Anarchisten zu Ende geht, regelmäßig mit einer neuen Anklage gegen denselben hervorgehen, so das der Aufwiegler für unabsehbare Zeit, wahrscheinlich bis an sein Ende Gefangener bleibt."


- Schönberg. Vor der Strafkammer bei dem hiesigen Großh. Amtsgericht wurden am 5. d. M. nachstehende Strafsachen verhandelt und entschieden, von denen namentlich die erste wegen der gemeingefährlichen Persönlichkeit des Angeklagten ein erhöhtes Interesse in Anspruch nahm.

[ => Original lesen: 1886 Nr. 53 Seite 2]

In der ersten Strafsache wurde nämlich aus dem Gefängnisse vorgeführt der mehrfach wegen Diebstahls vorbestrafte und erst am 8. Mai d. J. aus dem Zuchthause zu Dreibergen, in welchem er wegen Straßenraubes eine 8jährige Zuchthausstrafe verbüßt hatte, entlassene 28jährige Arbeiter B. aus Posen, welcher sich wegen der Anschuldigung, in der Nacht vom 14.-15. zu Carlow 2 Einbruchsdiebstähle begangen und am 18. Mai vom Flur des Gerichtsgebäudes 1 Hut und 1 Stock gestohlen zu haben, zu verantworten hatte.
Derselbe gestand diesen letzten Diebstahl zwar ein, leugnete aber jede Betheiligung an den Diebstählen zu Carlow. Diese letzteren anlangend, so ist obiges festgestellt, daß ein Dieb in der Nacht vom 14.-15. Mai zunächst in der Werkstätte des Stellmachers Güttner nach Zertrümmerung einer Fensterscheibe eingestiegen ist und verschiedenes Handwerkzeug, namentlich 2 Bohrer, und eine blaue Schürze gestohlen hat.
Mittels der Bohrer hat der Dieb, welcher es offensichtlich von vorneherein auf die Beraubung der Postkasse abgesehen hatte, zunächst das nach dem Hof hinausgehende Fenster, und sodann auch das Fenster der Vorderstube von der Straße aus im Hause des Büdner Borchert, in welchem auch die Postagentur sich befindet, durchbohrt und die Fensterhacken geöffnet hatte. Von dem hinteren Zimmer in die Poststube einzudringen, hat dem Dieb nicht gelingen wollen, weil die Verbindungsthür geschlossen war. Vermuthend aber, daß in einem im hinteren Zimmer stehenden kleinen Kasten Geld oder Goldeswerth enthalten sei, hat er denselben nach dem Hof hinausgenommen, dort aufgesprengt, denn aber wegen Werthlosigkeit seines Inhalts liegen lassen.
Erst jetzt ist er durch das Straßenfenster in die Vorderstube hineingestiegen und durch die offene Verbindungsthür in die Poststube eingetreten. Den dort stehenden Schrank sowohl, als auch innerhalb desselben ein mit starkem Schloß versehenes Geldbehältniß hat der Dieb unter Anwendung großer Gewalt mittels eines Stemmeisens aufgesprengt und sich den Geldinhalt im Betrage von circa 230 M. in einem leinenen Beutel angeeignet, außerdem aber auch noch aus der Stube 2 Kisten Cigarren und 1 Paar Stiefel mitgenommen.
Die 2 Bohrer des Güttner und ein Stemmeisen hat der Dieb im Hause des Borchert zurückgelassen, aber das sonstige Handwerkszeug und die blaue Schürze mitgenommen. Diese Gegenstände, sowie die 2 Kisten Cigarren und das Paar Stiefel sind demnächst in einer Strohmiethe in der Nähe von Schönberg aufgefunden worden.
Trotz des Leugnens des Angeklagten hält ihn die Strafkammer beider schwerer Diebstähle für schuldig.
Derselbe war nämlich am Morgen des 15. Mai in Schönberg verhaftet worden und war in seinem Besitz der Beutel mit dem Gelde aufgefunden worden, außerdem aber auch ein Stückchen Siegellack ganz von derselben Art, wie es in der Postagentur zu Carlow gebraucht wird. Die Behauptung des Angeklagten, daß er in der Nacht auf dem Wege von Carlow nach Schönberg an einer Ecke eingeschlafen sei und bei seinem Erwachen gesehen habe, daß ein unbekannter Mann in einiger Entfernung von ihm einen Gegenstand verscharre, welchen er sich demnächst nach Entfernung des Unbekannten geholt und als einen Beutel mit Geld erkannt habe, trug den Stempel der Lüge an der Stirne.
Es kamen aber als weitere Belastungsmomente noch in Betracht, daß der Angeklagte im Zuchthause zu Dreibergen mit dem P. H. aus Carlow eine Zeitlang eine Zelle getheilt hatte, daß er in Besitz einer Handzeichnung über den Weg von Schönberg nach Carlow war, daß er am 14. Mai die Herberge zu Schönberg, woselbst er sich schon eine Nacht aufgehalten, verlassen und sich nach Carlow begeben hatte, daß seine Behauptung, er habe nach Kuhlrade sich begeben wollen in einer geheimen Mission, über welche er jede Auskunft verweigerte, unglaubhaft war, daß er in Carlow sich gerade nach dem Gasthause erkundigt hatte, in welchem die Postagentur sei, daß er in der Gaststube des Borchert mehrere Stunden bei einem Glase Bier gesessen und dabei die Gelegenheit gefunden hatte, das Postzimmer zu betreten und über dessen Einrichtung sich zu orientiren, daß er dann noch am späten Abend in der zehnten Stunde in Carlow gesehen war und in ostensibler Weise sich nach dem Wege nach Gr. Siemz erkundigt, zuvor auch auf dem Bauplatz der Kirche anscheinend nach dem Arbeitszeug der Bauleute umhergesucht hatte und daß er endlich am Morgen des 15. Mai, als er sich seine bei einer Frau in Gr. Siemz zurückgelassene Harmonika abgeholt hatte, mit einem Packet in blauer Umhüllung gesehen worden war.
Rechnete man hinzu, daß der Angeklagte nach seinem Vorleben als eine Persönlichkeit erschien, dem die That wohl zuzutrauen war, so konnte kein Zweifel an seiner Thäterschaft übrig bleiben.
Dem Angeklagten, am Morgen des 15. Mai in das hiesige Gefängniß gebracht, gelang es schon am 18. aus demselben zu entweichen und beging er bei dieser Gelegenheit den erwähnten Diebstahl des Hutes und Stockes.
Mit Rücksicht auf die Vorstrafen auf die mehrfache Qualification der beiden Diebstähle in Carlow und die vom Angeklagten planmäßig und mit großem Vorbedacht entwickelte Energie wurde derselbe zu einer Gesammtstrafe von 5 Jahren Zuchthaus verurtheilt und wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt und die Polizeiaufsicht für zulässig erklärt.
Je Schwerer dieser erste, desto leichter war der 2te verhandelte Straffall.
Der Standesbeamte zu M. hatte unter Außerachtlassung des § 28 des Civilstandgesetzes, nach welchem Männer unter 20 Jahren ohne regiminelle Dispensation keine Ehe schließen können, am 27. Novbr. v. J. die Ehe des erst 19 jährigen Musikus B. mit der M. H. geschlossen und dadurch gegen § 69 desselben Gesetzes gefehlt.
Vom Staatsanwalt sowohl als dem Gericht wurde anerkannt, daß der Angeklagte nicht absichtlich das Gesetz verletzt, sondern nur die gesetzliche Bestimmung übersehen hatte und wurde deßwegen nur auf die geringste zulässige Geldstrafe von 3 M. erkannt.
Für die dritte Strafsache wurde der Arbeiter L. aus D. aus dem Gefängniß auf die Anklagebank geführt. Derselbe war geständig, am 12. Mai d. J. vom Ladentisch des Kaufmann Plantthaber zu Schönberg ein Stück Kleiderzeug im Werthe von 30 M. weggenommen und anderweitig zum Verkauf angeboten zu haben.
Der Angeklagte war bei Ausführung dieses Gelegenheitsdiebstahls im angetrunkenen Zustande gewesen und war es auch gelungen, dem Bestohlenen das Stück Zeug zu restituiren.
Es wurde deswegen der Angeklagte, obgleich er schon 2mal wegen Diebstahls vorbestraft war, unter Annahme mildernder Umstände nur in eine Gefängnißstrafe von 3 Monaten verurtheilt, worauf ihm mit Berücksichtigung seines sofortigen Geständnisses 1 Monat Untersuchungshaft angerechnet wurde.
Im 4 und letzten Falle entschied die Strafkammer auf eine Berufung der Amtsanwaltschaft gegen ein schöffengerichtliches Urtheil, durch welches die von der Amtsanwaltschaft beantragte Ueberweisung eines vielfach vorbestraften Bettlers an die Landespolizeibehörde abgelehnt worden war, weil der betreffende Bettler nach der letzten Correctionshaft jetzt erst zum ersten Male wieder gebettelt habe, dahin, daß dieser Grund unzutreffend sei, daß gerade deswegen, womit die letzte Correctionshaft noch nicht gewirkt habe, wegen der früheren Vorstrafen auch eine abermalige Correctionshaft zu erkennen sei.
- Von der bayerischen Regierung wird beabsichtigt, der Wittwe des Professors Gudden eine Summe von hunderttausend Mark als Entschädigung aus der Civilliste zu bezahlen.
- Der gewaltige Unterbau des deutschen Reichstagspalastes zu Berlin steigt schon hoch über den Bauzaun empor und nach der Seite des Königsplatzes hin bekleidet man denselben bereits mit den riesigen Werkstücken von rauh behauenem Granit.
- Der Markgraf Alfred Pallavicini und der Sekretär der niederländischen Gesandschaft, Crommelin, sind auf einer Großglockner=Tour verunglückt. Man nimmt an, daß sie auf dem glatten, mit Neuschnee bedeckten Boden ausgeglitten und in einen

[ => Original lesen: 1886 Nr. 53 Seite 3]

Abgrund gerathen sind. Beide Vermißte sind in Wien sehr bekannte Persönlichkeiten, die früher schon starke touristische Leistungen vollbracht hatten. Die beiden Führer, die sie begleiteten, werden gleichfalls vermißt.
- In Schlutup ertrank Dienstag Nachmittag ein dort in Arbeit stehender 19jähriger Bäckergeselle Hennings aus Wismar beim Baden in der Trave. Da Hennings ein guter Schwimmer gewesen sein soll und täglich gleich nach dem Essen badete, so ist anzunehmen, daß er im Wasser von einem Schlaganfall betroffen worden ist.
- Bei der ersten Probefahrt auf der neuen Bahn Doberan=Heiligendamm zerbrach die Bremsvorrichtung, so daß die Maschine in voller Fahrt eine scharfe Kurve hinunterlief. Sie wurde zum Glück von zwei noch stark überhängenden Aesten aufgehalten und zum Stehen gebracht. Infolge des Rucks, der sie arg beschädigte, wurden aber der Maschinist und der Heizer hinuntergeschleudert und trug Ersterer eine Knochenzersplitterung am Arme und Letzterer ein verletztes Bein davon.
- In Altstätten (St. Gallen) wollte ein Knabe letzten Sonntag ein Vogelnest besehen, in welchem sich sechs Junge befanden und fand daselbst einen alten, halb vermoderten Strumpf, in welchem 4630 Franks in Gold enthalten waren. Das Geld wurde beim Amte hinterlegt. Bald meldete sich ein 86jähriger geiziger Greis als Eigenthümer, welcher das Geld schon mehr als ein Jahr am fraglichen Orte versteckt hielt und ihm täglich einen Besuch abstattete.
Als neuer Tenorstern wird Alfred Rittershaus, ein Sohn des bekannten rheinischen Dichters Emil Rittershaus in Elberfeld, in Sicht gestellt. Die Stimme des jungen Künstlers, heißt es, ist von wunderbar sympathischem Klange.
- Die Strümpfe der Königin. Königin Margarita von Italien beauftragte jüngst ein kleines Mädchen, daß ihrer Huld empfohlen war, ein Paar Strümpfe zu stricken. Pünktlich am Geburtstag der hohen Frau wurde die Bestellung mit einem herzlichen Glückwunsch in der Kammer der Königin abgeliefert. Die Königin erwiderte das Geschenk durch Uebersendung eines Paares Strümpfe; der eine Strumpf war mit Bonbons, der andere mit Goldstücken gefüllt. In dem beigelegten Brief stand folgendes: "Liebes Kind! Schreibe mir, welcher Strumpf dir besser gefällt." Am nächsten Tag schon erfolgte die schriftliche Antwort: "Liebe Frau Königin! Wegen der Strümpfe habe ich viele Thränen vergossen, den einen mit Goldlire nahm mein Vater, den mit Bonbons mein Bruder."


Anzeigen.

In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die zu Schaddingsdorf sub Nr. 6 belegene Büdnerei c. p. des Müllers Friedrich Ahrendt, jetzt des Maurers Kaven, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf das am heutigen Tage abgehaltene Liquidations=Protokoll sofort im Termin der Präclusiv=Bescheid erlassen und publicirt worden ist.
Schönberg, den 3. Juli 1886.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Antragsmäßig soll über die zu Panten sub Nr. III belegene Vollstelle c. p. des Vollhufners Hermann Lübbers daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Dienstag den 14. September d. J.,
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 22. Juni 1886.

Großherzogl. Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Oeffentl. Zwangsversteigerung.

Sonnabend, den 10. Juli cr., Vormittags 8 1/2 Uhr, soll in Neschow

1 Arbeitspferd
(hellbrauner Wallach)

öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Sammelplatz der Käufer im Kruge zu Neschow.
Schönberg, den 5. Juli 1886.

Staffeldt, Gerichtsvollzieher.       


Oeffentl. Zwangsversteigerung.

Sonnabend, den 10. Juli d. J., Vormittags 8 3/4 Uhr, sollen in Neschow

1 Kleiderschrank, 1 Kommode, 1 Chatoulle und 1 Wanduhr

öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Kaufliebhaber wollen sich im Kruge zu Neschow einfinden.
Schönberg, den 5. Juli 1886.

                                                    C. Staffeldt,
                                                    Gerichtsvollzieher.


Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Commision macht hiedurch auf die Bestimmungen in den §.§. 89 und 91 der Ersatz=Ordnung vom 28. September 1875, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig=freiwilligen Militärdienste, und den Nachweis der dazu erforderlichen wissenschaftlichen Befähigung, mit dem Bemerken aufmerksam, daß die Herbstprüfungen in der zweiten Hälfte des Monats September stattfinden werden, und daß Gesuche um Zulassung dieser Prüfung bis zum 1. August d. J. angebracht werden müssen.
Schwerin, 25. Juni 1886.

Großherzoglich Mecklenburgische Prüfungs=Commision für einjährig=Freiwillige.


Am Sonntag, den 11. Juli, von Nachmittags 4 Uhr an, Fortsetzung des

Schießens nach den Gewinnscheiben.
Abends Vertheilung der Silbergewinne.

Die Inhaber von Tombola=Loosen verweisen wir auf die der heutigen Nummer der "Wöchentlichen Anzeigen" beigegebene Gewinnliste. Die Gewinne müssen bis zum 1. August bei uns abgeholt sein, widrigenfalls dieselben zu Gunsten der Schützenzunft verauctionirt werden.

                                                    Der Vorstand der Schützenzunft.


Restaurant
zum Deutschen Kaiser
Lübeck     gänzlich renovirt     Lübeck.
Mitte der Stadt.
Gute Küche.             Münchener Spaten.
Den geehrten Besuchern Lübecks
bestens empfohlen.


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Mädchen oder Kindermädchen.
                                                    N. Nehls.


24 schöne Pölkschweine
sind billig zu kaufen bei                                                    
                                                    C. Buchholz.


[ => Original lesen: 1886 Nr. 53 Seite 4]

Hopfen und Malz
Gott erhalt's!

Eimer=Bier jeden Mittwoch und Sonnabend,
Tonnen=Bier, 100 Liter 7,00 M.,
Tonnen=Bier, 100 Liter 5,00 M.,
Doppel=Malz=Bier auf Flaschen à 10 Pfennig (Mecklenburg).,
Malz=Extract=Bier auf Flaschen à 30 Pfennig (Mecklenburg).,
Bairischen Hopfen 1885er à Pfd. 1,00 M.,
geschrotenes Malz, Ctr. 14,00 M.,
für Malzkäufer Hefe gratis
empfiehlt

                                                    die Dampf=Bier=Brauerei
                                                    von
                                                    C. Schwedt.


Großes Holzfest.
Zum Sonntag, den 11. d. Mts.
Nachmittags=Concert Abends Tanz im Kirchbrock (Holzkoppel.)
Bei ungünstiger Witterung findet Obiges im Hause statt, wozu ergebenst einladet

                                                    H. Böttcher. Gastwirth.


Harzer Sauerbrunnen
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Da ich mich hieselbst als Rade= und Stellmacher etablirt habe, mache ich dem geehrten Publikum Schönbergs und Umgegend die ergebene Anzeige, daß ich alle in meinem Fach vorkommende Arbeiten bestens ausführe.
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Für die vielen Gratulationen und Aufmerksamkeiten, die uns zu unserer goldenen Hochzeit wurden, sagen wir unseren tiefgefühlten Dank

                                                    Fritz Lühr und Frau.
Schönberg, den 8. Juli 1886.                                                    


Statt besonderer Meldung.
Verlobte:
Sophie Kruse
Wilh. Planthaber
Schwaan.                                                     Schönberg.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 11. Juli.

        Frühkirche: fällt aus.
        Vormittagskirche: Pastor Langbein.
        Amtswoche: Pastor Langbein.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1886 Nr. 53 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 53 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 9. Juli 1886.


Der Wilderer.
Von Fritz Brentano.
Fortsetzung.

[ => Original lesen: 1886 Nr. 53 Seite 6]

Der Wilderer.
Von Fritz Brentano.
[Fortsetzung.]


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