No. 78
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 09. Oktober
1885
fünfundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1885 Nr. 78 Seite 1]

Die Unfallversicherung ist am 1. October durch Gesetz in's Leben getreten. Mit diesem Gesetz hat Deutschland seinen industriellen Arbeitern und ihren Familien eine Sicherung gegen die wirthschaftlichen Folgen von Betriebsunfällen gewährt, wie sie in solcher Vollständigkeit nirgends in der Welt besteht. Dieses gehört zu den Maßregeln, die erforderlich sind, daß die große bürgerliche Gesellschaft gegenüber der großen Menge der Mühseligen und Beladenen ein gutes Gewissen habe und daher auch mit diesem guten Gewissen sich vertheidigen kann gegen die Angriffe auf die bestehende Ordnung. Die Mängel des Gesetzes werden durch die Praxis erkannt und überwunden werden. - Hervorgehoben haben wir schon, daß durch das Gesetz eine Menge Prozesse zwischen Arbeitern und Arbeitgebern fortfallen, welche das Verhältniß Beider verbittern.
Im Reichstage soll eine Besprechung der Affaire "Augusta" stattfinden. Eine officielle Darlegung über den Unglücksfall dürfte dem Reichstage zugehen.
Dem Vernehmen der "Br. Landesztg." zufolge wird die Braunschweigische Landesversammlung zum 19., bezw. 20. October zu einer Sitzung zusammenberufen werden. Einziger Gegenstand der Tagesordnung sei die Wahl eines Regenten des Herzogthums. Die Verhandlungen mit dem Prinzen Reuß, der als Regent in Aussicht genommen war, haben sich angeblich wegen des Geldpunktes zerschlagen. Nun soll der Prinz Albrecht von Preußen gewählt werden. Das würde zur Voraussetzung haben, daß der Kaiser seinen Einspruch gegen die Wahl eines preußischen Prinzen zurückgezogen hat. Die Civilliste des Herzogthums beträgt 825,000 M., es ruhen darauf aber viele Gehälter, Pensionen etc.
Es ist ein schöner Zug unserer Zeit, daß wir mildthätig und hülfsbereit sind. In Berlin hat sich eine Anzahl von Männern, Kaufleute, Gelehrte, Bankiers, Fabrikanten u. a. m. zusammengefunden, an deren Spitze der Oberbürgermeister von Berlin steht, auch Reichstagsabgeordnete aller Parteien sind dabei und alle fordern jetzt auf zu Sammlungen für die Angehörigen der mit der "Augusta" verunglückten Seeleute. Es soll gleichzeitig auch ein Fonds für andere plötzliche Unglücksfälle gebildet werden.
Einer, dem gar viel anvertraut ist, auf dessen Schultern aber auch die Verantwortlichkeit gar schwer lastet, der Polizeipräsident von Berlin, Geh. Reg.=Rath v. Madai, will gehen. Er hat den Kaiser um seine Entlassung gebeten, er fühlt sich alt und krank und sehnt sich nach Ruhe.
Lieske beharrt dabei, daß er nicht der Mörder Rumpffs in Frankfurt sei, er habe nur die Gelegenheit ausgekundschaftet, der Mörder aber sei ein anderer gewesen, den unter dreien das Loos getroffen und dieser sei nach Amerika entkommen. Mit diesen Gründen beantragte er ein neues gerichtliches Verfahren, wurde aber vom Frankfurter Landgericht damit abgewiesen.
In Erlangen haben sich 169 Studenten als Einjährig=Freiwillige gemeldet, aber nur 79 wurden tauglich befunden.
Da werden die Kampfhähne in Griechenland bald mildere Saiten aufziehen. Es sind zwei französische Kriegsschiffe nach dem Piräus unterwegs, mit der Bestimmung, "das Levantegeschwader zu verstärken." Das heißt mit anderen Worten, um den auf die Erhaltung des Friedens gerichteten Bestrebungen Frankreichs und der übrigen Großmächte Nachdruck zu geben. Die Herren Griechen werden's schon verstehen!
Nach langer Zeit wieder einmal eine Nihilisten=Nachricht aus Rußland. In Warschau sind 40 Personen, unter ihnen der Universitätsprofessor Dr. Habszewicz verhaftet worden. Auch mehrere Studenten sind dabei und alle stehen in dem Verdacht, eine neue große nihilistische Verschwörung angezettelt zu haben.
Der allgemein gehegten Erwartung zuwider haben die am vorigen Sonntag sattgefundenen Französischen Deputirtenwahlen ein Ergebniß gezeitigt, welches nicht den Republikanern, sondern den Conservativen zu Gute kommt. Dadurch wird eine ganz neue Situation geschaffen, mit welcher das herrschende Regime auch in dem Falle zu rechnen haben wird, wenn sämmtliche Stichwahlen, was aber kaum wahrscheinlich ist, zu Gunsten der republikanischen Candidatenlisten ausfallen sollten. Die öffentliche Meinung Frankreichs empfindet den Ausfall der Wahlen denn auch ganz folgerichtig als eine schwere Schädigung nicht der einen oder anderen republikanischen Partei, sondern des republikanischen Princips selber, und stellt ernste Betrachtungen an.
Zur Balkankrise liegt die Meldung aus Konstantinopel vor, wonach einige Botschafter Instructionen erhalten hätten, für die Personal=Union Bulgariens und Ostrumeliens einzutreten, wobei Ostrumelien seine staatsrechtliche Stellung der Pforte gegenüber nicht zu ändern hätte.
Wenn die Großmächte nur Wort halten und dem Rummel am Balkan ein rasches und gründliches Ende machen. Bismarcks Zeitung stellt es in Aussicht. Sie meint, Europas sei diesmal einig und wolle den Frieden erhalten, den interessirten Völkerschaften am Balkan wolle dies noch nicht in den Kopf, jede wolle zum Gelegenheitsdieb werden. Es werde bei den Serben, den Griechen, den Macedoniern u. s. w. flott mobilisirt, als ob man die Entwickelung am Schnürchen habe und nur in die Tasche zu greifen brauche, um die Rüstungen zu bezahlen.
Aus Spanien und Frankreich hört man von der Cholera gar nicht mehr. In Italien aber, besonders auf Sizilien, erliegen täglich noch viele Personen der Seuche. Die letzte Meldung vom Sonntag zählt 70 Todte in Palermo und 12 in den übrigen Orten auf.


Die Sitzung der Strafkammer beim Großh. Amtsgerichte zu Schönberg wurde am Dienstag den 6. d. M. von dem Vorsitzenden mit der Strafsache gegen die 7 Knechte M., A., Z., Mü., Sch., G. und Schl. aus Lockwisch eröffnet.
Am 12. Juli d. J., Abends gegen 11 Uhr hatten die genannten 7 Knechte, nachdem sie auf der Dorfstraße zu Lockwisch 1 1/2 Flasche Schnaps

[ => Original lesen: 1885 Nr. 78 Seite 2]

ausgetrunken hatten, den Entschluß gefaßt, sich zu dem Krüger O. zu begeben, um dort noch Bier zu trinken. Da sie das Kruggehöft bereits verschlossen fanden, so klopften Sch. u. Mü. heftig an die Thüre und die Festern. Von dem Lärm erwachten der Krüger O., dessen Ehefrau und Tochter, welche bereits vor 10 Uhr zu Bette gegangen waren. Bevor der Krüger O. Zeit hatte, sich vollständig anzukleiden und Licht anzuzünden, gelang es den Knechten die Thüre zu öffnen. Mit lautem Hurrah drangen sie in das Haus und die Krugstube, schlugen auf den Tisch und lärmten in ungebührlicher Weise. Der Krüger O. eilte deßhalb im Dunkeln herbei und machte den Knechten Vorwürfe über ihren Lärm und ihr gewaltsames Eindringen, welches er ein Stürmen des Hauses und einen Einbruch nannte. Durch solche Vorwürfe fanden sich die Knechte besonders A. und M. verletzt und gerathen die letzteren Beiden darüber mit dem Krüger O., welcher inzwischen Licht angezündet hatte, zuerst in Wortwechsel und stießen ihn sodann vor die Brust.
Auf die Aufforderung Bier und Schnaps herbeizubringen brachte der Krüger für jeden der 7 Knechte ein Glas Bier und Schnaps. Nachdem die Knechte solches bezahlt und getrunken hatten, entfernten sich einige Knechte aus der Stube, kehrten aber bald zurück und stießen A. und M. den Krüger O. wiederholt. Die Frau O. und deren Tochter eilten demselben zu Hülfe und forderte erstere die Knechte auf, die Mißhandlung ihres Mannes zu unterlassen. Die Knechte M. und A. wandten sich darauf gegen die beiden Frauen, wollten nicht dulden, daß dieselben in die Krugstube hineinkommen, verfolgten sie in die Wohnstube stießen gemeinschaftlich die Tochter vor die Brust und stieß M. auch die Frau so heftig, daß sie rückwärts vor einen Tisch fiel.
Als der Krüger O. seiner Tochter zu Hülfe eilte, während die Frau O. auf die Straße gelaufen war, um die Nachbarn und den Schulzen herbeizuholen, wandten sich der A. und M., wieder gegen den O., stießen ihn abermals und flüchtete die Tochter in die Schlafstube.
Endlich gelang es auch dem Krüger O., sich den Händen seiner Angreifer zu entwinden und auf die Straße zu entfliehen.
Als der Schulze mit der Frau O. ankam, hatten die Knechte den Krug verlassen.
Dem Krüger O. war der Knorpel einer Rippe geknickt, in Folge dessen sich bei ihm eine Rippenentzündung entwickelte, welche ihn 3 Wochen lang an das Bett fesselte. Auch die Tochter hatte von den erhaltenen Stößen schmerzende blaue Stellen an der Brust erhalten.
Die Knechte, welche wegen diesen Begangenschaften unter Anklage gestellt waren, wurden von dem Rechtsanwalt Lauenburg vertheidigt. Das Urtheil des Gerichts lautete auf Grund der Zeugenaussagen
1. auf Freisprechung bezüglich der Anschuldigung des ruhestörenden Lärms und groben Unfugs.
2. auf Verurtheilung der Knechte Z., Mü., Sch., G. zu 2 Wochen, des Knechts Schl. zu 10 Tagen Gefängniß wegen Hausfriedensbruch.
3. auf Verurtheilung der Knechte A., M. wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruches auf resp. 6 Monat 1 Woche und 6 Monat 2 Wochen Gefängniß,
4. auf Verurtheilung aller Knechte zur Tragung der Kosten.
In der 2. Sache werden die abwesenden 2 Militairpflichtigen B. aus Carlow und R. aus Schönberg, weil sie sich der Erfüllung ihrer Militairpflicht entzogen hatten, jeder zu 200 M. Geldstrafe verurtheilt.
- Berlin bekommt eine neue Stadtbahn. Der Gemeinderath hat ein ihm von der bekannten Firma Siemens und Halske vorgelegtes Project genehmigt, nach welchem diese eine electrische Bahn zu bauen gedenkt, die auf einem eisernen Unterbau sich in der Höhe des ersten Stockwerks dahinbewegt. Ja, ja, Berlin wird nicht erst, sondern ist schon Weltstadt.
- Wieder ist ein Stück des alten Berlin dahingegangen, und zwar mit "Mutter Tautenhahn." Diese alte echte Berlinerin, die ein ziemlich bedeutendes Vermögen, aber keine Erben hinterläßt, war in der weiten Umgegend ihres Wohnplatzes der Mittelpunkt aller Räuber= und Schauer=Romantik. Ihre Mutter wurde vor grauen Jahren auf dem früheren Galgenplatz wegen Ermordung ihres Gatten hingerichtet, und "Mutter Tautenhahn" soll damals als Kind bei dem blutigen Vorgang das Licht gehalten haben. Sie war seiner Zeit auch inhaftirt wegen Beihülfe zum Mord, konnte aber in Anbetracht ihrer großen Jugend nicht weiter zur Rechenschaft gezogen werden. Vor drei Jahren war sie wegen fahrlässigen Meineides das letzte Mal vor Gericht.
- Als die Luftkurgäste auf dem Rigi am Morgen des 1. October aufwachten, wurden sie von einer Schneedecke von fast 1 Meter überrascht; die Zahnradbahn hatte Mühe, die Höhe zu erklimmen. Wenige Tage vorher bombardirten sich die Gäste in der Badeanstalt des Züricher Sees mit Schneeballen. Im Kanton Bern sind 40 Kuhherden mit etwa 2000 Stück eingeschneit, so daß man ihnen mit Futter zu Hülfe eilen, oder einen Weg durch den Schnee bahnen muß.
- Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts ist der Grundeigenthümer, auf dessen Gebiet eine Quelle entspringt, die einen öffentlichen Fluß mit ihrem Wasser speist, durch nichts behindert, diese Quelle durch Anlagen auf seinem Grundstück zurückzuhalten und lediglich in seinem eigenen Nutzen zu verwenden. Ein Müller, der einen solchen Eigenthümer verklagt hatte, weil dieser ihm durch Verwendung seiner Quelle zu einer Wasserleitung die Triebkraft seines Mühlwesens mindere, wurde mit seiner Klage abgewiesen, obwohl das Wasser der betr. Quelle bis dahin stets seinem Bache zugeflossen war, weil jener frühere Zustand auf der Willkür des Grundeigenthümers beruht habe und der thatsächlich von dem Müller bisher genossene Vorteil für sich allein, trotz aller Länge der Zeit, ein Recht nicht habe geben können.
- Nach den uralten Regeln der Landwirthe soll die Witterung des Monats October Einfluß auf die Erndte des nächsten Jahres haben und deshalb guckt wohl mancher Oeconom in seinen Kalender, um nach den für den "Weinmonar" aufgestellten Bauernregeln zu sehen. Als solche gelten die folgenden: "Ist der Tag des heiligen Calixtus (14.) trocken und windig, so wird das Jahr nur zum Theil gut, ist er aber regnerisch und still, so gibt's eine reiche Erndte". - Ist der October kalt, macht er für's nächste Jahr dem Raupenfraß Halt". - "Sitzt im October das Laub noch fest auf dem Baum, fehlt ein strenger Winter kaum." - Wenn das Laub im October zeitig von den Bäumen fällt, so erwartet man eine frühe Frühlingssaat; fällt es aber langsam und spät, eine späte Saat." - "Viele Nebel im October bedeuten viel Schnee im Winter."
- Eine originelle Vogelscheuche beschreibt ein Weingärtner in Cilli folgendermaßen: Man nimmt einen ziemlich großen Kork, etwa von der Größe einer Kinderfaust, und bringt an jeder der beiden entgegengesetzten Seiten ein Spiegelstück an. Den unbedeckten Theil des Korkes hingegen spickt man mit bunten Federn. Das ganze wird mittels zweier gedrehter Roßhaare frei aufgehängt. Die in beständiger Bewegung befindliche glitzernde Vogelscheuche hält die Vögel in respektvoller Ferne. Uebrigens trifft man im Gebirg nicht selten in der Nähe der Gehöfte zwischen den Bäumen Spiegelstücke angebracht, welche gleichfalls den Zweck haben Raubvögel vom Hühnerhof fernzuhalten.
- Vor einigen Monaten schenkte eine liebenswürdige Dame einem brillanten Hauptmann ein reizendes Hündchen. Die Dame war hübsch, der Hund desgleichen. "Er hat schöne Augen, wie Sie," sagte der galante Hauptmann, "ein nettes Frätzchen, wie Sie, weiße Pfötchen . . wie Sie." - "Wie Sie," bemerkte die Dame, "das gäbe einen komischen Namen. Nennen Sie ihn doch "Wie sie." (Comme-vous.) - "Ihr Wunsch ist mir Befehl," entgegnete der Krieger, dem die Sache Spaß machte und das Hündchen wurde so getauft. Der Hauptmann bewohnte in der Nähe der Stadt ein sehr schönes Landhaus mit großem Garten, wo ihm

[ => Original lesen: 1885 Nr. 78 Seite 3]

einige Tage darauf sein Oberst, ein Kommißknopf vom reinsten Wasser, einen Besuch abstattete. - Guten Tag, Z . . Hm, diese Hitze. Ach, das schöne Hündchen, wie heißt es? - "Wiesie", sagte der Hauptmann lächelnd. - Wie? Was soll das heißen? Ich liebe keine faulen Späße. - "Aber Oberst, es ist kein fauler Spaß, er heißt; "Wiesie". - Das ist aber stark, schrie der Oberst, indem er die Mütze aufsetzte, Sie sollen von mir hören. - "Aber Oberst, Sie werden sehen . . . Da herein, Wiesie, Wiesie! Sie sehen, das ist sein Name. Der Oberst war aber schon zur Thüre hinausgestürmt und richtete schnurstracks eine Beschwerde an den Kriegsminister. Die Versetzung des Hauptmanns wurde angeordnet und nun muß derselbe die reizende Garnison von B. mit einer anderen in Tonking vertauschen. Meine Herren Offiziere, überlegen Sie zweimal, ehe Sie Ihren Hunden Namen geben!
- (Freundliches Anerbieten.) Die Empfehlungskarte des Dampfmühlenbesitzers B. in N. lautet: "Den geehrten Ackerbürgern und den herumliegenden Landleuten empfehle ich als vorzügliches Düngemittel aus meiner neu eingerichteten Dampfknochenmühle feinstes Knochenmehl. Auch bin ich gegen eine geringe Vergütung bereit, den Herren Landwirthen, falls diesen es lieber ist, ihre eigenen Knochen zu mahlen."


Anzeigen.

Der Schlachter Ludwig Johann Adolph Rewohl, geboren am 27. August 1855 zu Schwerin, zuletzt in Schönberg i./M., wird beschuldigt, als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, - Uebertretung gegen §. 360 No. 3 des Strafgesetzbuchs.
Derselbe wird auf

den 6. November 1885,
Vormittags 10 Uhr,

vor das Großherzogl. Schöffengericht zu Schönberg i./M. zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Großherzogl. Landwehr=Bezirks=Commando zu Schwerin ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Schönberg, den 5. September 1885.

Der Großherzogl. Amtsanwalt.
H. Fölsch.


Der Schneider Johann Vallbracht, geboren am 12. September 1850 zu Alraft, Kreis Eder, zuletzt in Schönberg, wird beschuldigt, - als Wehrmann der Landwehr - ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen § 360 No. 3 des Strafgesetzbuches.
Derselbe wird auf

Freitag, den 6. November 1885,
Vormittags 10 Uhr

vor das Großherzogl. Schöffengericht zu Schönberg i/M. zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wirb derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Großherzogl. Landwehr=Bezirks=Commando zu Neustrelitz ausgestellten Erklärung verurteilt werden.
Schönberg, den 17. September 1885.

Die Großherzogliche Staatsanwaltschaft.
(gez.) H. Fölsch.
                                                    Beglaubigt
                                                    Schnell, Protocolist.


Aufgebot.

Der Hauswirth Nicolaus Joachim Schleuss zu Palingen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Edm. Plessing, hat die Kraftloserklärung einer ihm abhanden gekommenen, wahrscheinlich bei einer Feuerbrunst am 2. December 1883 verbrannten Obligation der alten Lübeckischen Staatsschuld freiwill. Anleihe in Courant, Schuldschein Nr. 97 Ct. Mark (Lübeck) 650 = M. 780, Weihnacht 3 %, Loosnummer 1455, auf den Namen "Anna Catharina Boye, Wittwe von Claus Hinrich Schleuss" lautend, beantragt.
Der etwanige Inhaber dieser Obligation wird aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte an derselben spätestens in dem hiemit auf

Dienstag, den 29. December 1885,
Vormittags 11 Uhr,

angesetzte Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Amtsgericht geltend zu machen, auch die Urkunde selbst vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Lübeck, den 13. April 1885.

Das Amtsgericht Abth. II.
Asschenfeldt, Dr.
                      Veröffentlicht:                Fick,
                                                            Gerichtsschreiber.


Verein
für Geflügelzucht.

Versammlung Sonnabend, den 10. October Abends 8 Uhr im Vereinslokal. Um zahlreiches Erscheinen der Mitglieder ersucht

Der Vorstand.         


Montag, den 12. October Nachmittags 3 Uhr,                          
Quartal der Schlachterinnung.
                                                    Der Vorstand.


Bäcker=Innung.

Alle selbständig das Bäckergewerbe betreibenden Personen im Fürstenthum Ratzeburg fordern wir hierdurch auf, unserer neuen Innung beizutreten und zwecks Unterzeichnung der neuen Statuten, sich

am Montag, den 12. October
Nachmittags 2 Uhr,

im Gasthause des Herrn Krüger einfinden zu wollen. Zugleich hält die alte Zunft ihr Hauptquartal ab.
Schönberg, den 8. October 1885.

Die Aelterleute.         


Die Stellmacher, Tischler und Böttcher beabsichtigen eine gemeinschaftliche Innung zu gründen, und ist hierzu eine Versammlung in Anwesenheit des Herrn Amtsverwalter Spieckermann am

Sonntag, den 11. October d. J.,
Nachmittags 1 1/2 Uhr,

im Gasthause des Herrn Boye angesetzt, zu welcher sowohl alle Meiste der bisherigen Zünfte genannter Gewerke als auch diejenigen, welche beabsichtigen, der neuen Innung beizutreten, recht zahlreich geladen werden.

Mehrer Meister vorhergenannter Gewerke.

Schönberg i. M., den 1. October 1885.


Hauptversammlung
des Imkervereins:
Sonntag, den 11. October, nachmittags um 2 Uhr.                          


Maria Schütt
Georg Stecker
Verlobte.
Schönberg.                                                     Greifswald.


Allen, welche unsere liebe Mutter, Schwiegermutter und Großmutter zu ihrer letzten Ruhestätte begleitet und ihren Sarg so reich mit Blumen und Kränzen geschmückt haben, sagen wir hierdurch unsern tiefgefühlten Dank!

Familie Boye.         


Gesucht zum 1. November

ein Mädchen

vom Lande zu allen häuslichen Arbeiten, welches melken und backen kann. Lohn 150 M.

Frau Henny Seebohm.         

Kaninchenberg b. Lübeck.


Zum 1. November:                          
Ein ordentliches Mädchen,

in Stelle eines sich verheirathenden, zu allen häuslichen Arbeiten. Zeugnisse und persönliche Meldung baldigst erwünscht.

Schlutup.                                                     Franz Westphal,
                                                                     Gastwirth.


[ => Original lesen: 1885 Nr. 78 Seite 4]

Zur Teilnahme
an der
am Geburtsage Sr. Königlichen Hoheit unseres Allerdurchlauchtigsten Grossherzogs,
den 17. d. Mts.,
stattfindenden Einweihung
der
von Allerhöchstdemselben dem unterzeichneten Verein allergnädigst verliehenen
Fahne
ladet die Bewohner des Fürstentums von Stadt und Land ganz ergebenst ein                                                    
der Kriegerverein für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 4. October 1885.                                

Programm.

Den 16. October abends: Zapfenstreich.
Den 17. October morgens   7 Uhr: Reveille durch die Stadt.
Den 17. October morgens   9 Uhr: Empfang der auswärtigen Gäste am Bahnhofe resp. vor den Thoren der Stadt.
Den 17. October morgens 10 Uhr: Begrüßung und Frühschoppen im alten Saale des Herrn Gastwirt Boye.
Den 17. October nachmittags 2 Uhr: Fahnenweihe auf dem Markte.
Den 17. October nachmittags 3 Uhr: Festessen mit Damen (à couvert 2 Mark) im neu erbauten Saale des Herrn Gastwirt Boye.
Den 17. October nachmittags 7 Uhr: Beginn des Festballes ebendaselbst.
Entree zum Festballe: Mitglieder von Kampfgenossen= und Kriegervereinen zahlen für ihre Person und eine einzuführende Dame kein Entree; Nichtmitglieder 1,50 M., Damen 50 Pfennig (Mecklenburg).
Gefällige Anmeldung zur Teilnahme an dem Festessen wird an den Vorstand des Vereins oder an den Kameraden Pustir bis zum 13ten ds. Mts. erbeten.


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offerirt als Spezialität den Herren Interessenten ihre unter Verwendung der vorzüglichsten Materialien; sowie auf Grund eingehender Versuche selbst hergestellten

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Depositair für Lübeck Herren Grevsmühl & Riesland.
Depositair für Wismar Herren Gebrüder Frahm Nachfolger.
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Vielfach prämiirt.


        Den Bewohnern von Schönberg und Umgegend die ergebene Anzeige, daß für die Saison unser, auch dort bekanntes Lager jetzt vollständig assortirt ist. Wir empfehlen unsere

Kleiderstoffe, sowie Winter- und Herbst=Mäntel

in den geschmackvollsten Mustern und billigsten Preisen einem geehrten Publikum zu gefälliger Abnahme.

                                                    Achtungsvoll
Rehtwisch & Borchert.

        Lübeck, den 10. September 1885.


Fleisch-Extract
2 goldene Medaillen
Schutzmarke Fleisch Extrakt
Das reinste und gehaltvollste von alten Sorten Fleisch-Extract.                          
                                                    General-Vertreter
                                                    Ferd. Köhler,
                                                    grosse Altefähre 35, Lübeck.


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Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 11. October.

Vormittagskirche: Pastor Langbein.
Abendkirche (6 Uhr): Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Langbein.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg.
Richtung Lübeck
8,58 Uhr Vorm. 3,13 Uhr und 5,25 Uhr Nachm.
Richtung Grevesmühlen
8,56 Uhr Vorm. 1,12 Uhr und 8,30 Uhr Nachm.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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