No. 55
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 17. Juli
1885
fünfundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1885 Nr. 55 Seite 1]

            Nachdem das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 (Reichs=Ges. Bl. Nr. 69) durch das Reichsgesetz Vom 28. Mai d. Js. (Reichs=Ges. Bl. Nr. 19) dahin verweitert ist, daß es auch auf nachstehende Betriebe, nämlich

a, den gewerbsmäßigen Fuhrwerksbetrieb,
b, den gewerbsmäßigen Speditions=, Speicher= und Kellereibetrieb,
c, den Gewerbebetrieb der Güterpacker, Güterlader, Schaffer, Bracker, Wäger, Messer, Schauer und Stauer,
d, den Gewerbebetrieb des Schiffsziehens (Treidelei),
e, auf die folgenden Betriebe, sofern deren Verwaltung nicht vom Reich oder von einem Bundesstaat für Reichs= beziehungsweise Staatsrechnung geführt wird;
1, den Betrieb der Eisenbahnverwaltungen einschließlich der Bauten, welche von diesen Verwaltungen für eigene Rechnung aufgeführt werden,
2, den Baggereibetrieb,
3, den Binnenschiffahrts=, Flößerei=, Prahm= und Fährbetrieb,
            Anwendung finden soll, werden die Inhaber solcher Betriebe oder deren gesetzliche Vertreter hierdurch aufgefordert, den Versicherungsflichtigen Betrieb unter Angabe des Gegenstandes desselben und der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten Personen bei der unterzeichneten Landvogtei bis zum 25. Juli 1885 anzumelden.
            Die Anmeldungen können mündlich auf der Registratur erstattet oder schriftlich eingereicht werden, in letzterem Falle ist jedoch von dem hierunter abgedruckten Formular Gebrauch zu machen.

Formular für die Anmeldung.

Staat . . . . . . . . . . . . . . . Regir. Bezirk . . . . . . . . . . . . . . Kreis (Amt) . . . . . . . . . . . . .
Gemeinde= (Guts=Bezirk) . . . . . . . . . . . . . . . . Straße . . . . . . . . . . . . . . Nr. . . . . . . .

Anmeldung
auf Grund des §. 11 des Gesetzes vom 28. Mai 1885 in Verbindung mit §. 11 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.


Name des Unternehmers (Firma). |
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Gegenstand des Betriebes*). |
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Art des Betriebes.**) |
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Zahl der durchschnittlich beschäftigten versicherungspflichtigen Personen. |
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Bemerkungen***)

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. . . . . . . den . . . . . . . . 1885.                          
(Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)

*) Z. B. Speditions= und Fuhrwerksbetrieb.
Bei mehreren Betrieben ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen.
**) Z. B. Betrieb mit Dampfkraft, Gasmotoren.
***) Z. B. Bereits angemeldet auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1884.
Im Uebrigen wird wegen der Anmeldung noch auf die mit der Bekanntmachung vom 16. d. Mts. - Off. Anzeigers Nr. 10-veröffentlichte Anleitung hingewiesen und noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Unternehmer nicht angemeldeter Betriebe mit Geldstrafe bis zu 100 M. belegt werden können.
Schönberg, den 24. Juni 1885.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.

H. Spieckermann.         


[ => Original lesen: 1885 Nr. 55 Seite 2]

Publicandum.

            Auf Allerhöchsten Befehl soll im Fürstenthum Ratzeburg für das Jahr vom 1. Juli 1885 bis dahin 1886 zur Deckung der Kosten des Landesfonds, sowie des dem Fürstenthume an den Bundeslasten obliegenden Antheils nach dem unterm 5. October 1853 erlassenen und durch den Officiellen Anzeiger No. 13 publicirten Edicte eine Steuer erhoben und damit fördersamst angefangen werden, welches zur allgemeinen Nachachtung und mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß

der 16. Juli 1885
als Normaltag

für die Bestimmung des status quo, wonach die Steuer zu bezahlen, festgesetzt ist.
            Diejenigen Landesbewohner, deren Gesellen und Dienstboten ihr Geschäft resp. ihren Dienst vor Erhebung der Steuer verlassen, haben von denselben die edictmäßige Steuer zurückzubehalten und am Zahlungstage, der demnächst bekannt gemacht werden wird, mit zu berichtigen.
         Schönberg, den 4. Juli 1885.

Großherzoglich Meckl. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


          Nr. 12 des Offic. Anzeigers pro 1885 für das Fürstenthum Ratzeburg enthält in der
          II. Abtheilung.

(1.) Publicandum, betreffend die rechtzeitige Einreichung der Liquidationen für Marsch=Fourage pp.
(2.) Publicandum, betreffend die Hebung der edictmäßigen Steuer pro 1885/86 zur Deckung der Kosten des Landesfonds etc.


Dem Kaiser Wilhelm ist seine Kur in Ems außerordentlich gut bekommen, er besucht seit einer Woche auch wieder das kleine Theater, was er im Anfang nicht konnte. Er fährt dahin in seiner Kalesche. In demselben Augenblick, wo der Kutscher die Pferde zum Stehen bringt, hat sich auch schon der Leibjäger von seinem Sitze hinuntergeschwungen, so daß der dienstthuende Flügeladjutant und der blitzflinke Jäger zugleich zur Stelle sind, um dem aussteigenden Kaiser behilflich zu sein. Es ist indessen kaum nöthig. Sobald der Kaiser die wenigen Treppenstufen zum Vorsaal hinansteigt, schlingt der Leibjäger leise seinen Arm um den Rücken des Kaisers, während der hohe Herr selber vorsichtig auf den Stock gestützt die Stufen hinaufgeht. Im Saale selbst hat sich inzwischen die Aufmerksamkeit der ganzen Zuhörerschaft mehr und mehr von der Bühne abgelenkt. Die Schauspieler scheinen innehalten zu wollen; sie sprechen langsam und langsamer, die Blicke mehr und mehr nach der rechts von der Bühne befindlichen Mittelthür gewendet. Endlich erscheint der dienstthuende Kammerherr, der Oberhofmarschall und einige sonstige Herren vom Gefolge am Eingange zum Saale. Die ganze Zuhörerschaft erhebt sich ehrfurchtsvoll, das Spiel auf der Bühne wird unterbrochen. Sobald der Kaiser auf seinem, genau in der Mitte der ersten Sitzreihe aufgestellten Lehnsessel Platz genommen, wird das abgebrochene Spiel wieder aufgenommen. Es ist ganz eigenthümlich, diesem Vorgange auf der Scene und im Zuschauerraume beizuwohnen. Es ist während dieser Minuten so mäuschenstill, daß man jede Athembewegung im Saale zu vernehmen glaubt.
Wer auch als Statthalter nach Elsaß kommt - als bevorzugter Candidat wird neuerdings Fürst Hohenlohe, der Botschafter in Paris genannt, der die Franzosen an der Quelle studirt hat - er wird die seidenen Handschuhe öfter ausziehen müssen als Manteuffel. Als jüngst die Deutschen in Rappoltsweiler ihr Turnfest feierten, waren drei Mühlhäuser, ein Fabrikdirektor, ein Student und ein Maler, so unverschämt, die deutsche Fahne abzureißen, die Fahnenstange zu zerbrechen, in das Wasser zu werfen und das Fahnentuch mitzunehmen, um es feierlich zu verbrennen. Sie wurden nach großem Scandal verhaftet und zwei Turnvereine wurden aufgelöst.
Herr Jules Grevy, Präsident der französischen Republik, dessen Zeit im Januar abgelaufen ist, will nicht mehr candidiren. Er hat seine Freunde von diesem Entschluß benachrichtigt und begründet denselben damit, daß er alt sei und sich den Schwierigkeiten, welche bevorstehen, nicht mehr gewachsen fühle. So haben die gemäßigten Republikaner denn den jetzigen Minister des Aeußern, Herrn de Freycinet als Präsidentschaftskandidaten in Aussicht genommen, während die Gambettisten den Kriegsminister, General Campenon, als Kandidaten aufstellen wollen. Was die übrigen Parteien thun werden ist noch nicht bekannt.
Die Kosten für die Beerdigungsfeierlichkeiten für den Dichter Victor Hugo betragen nicht weniger als 101 532 Francs! Die französische Deputirtenkammer hatte ursprünglich 20 000 Francs zu diesem Zweck bewilligt.
Die Cholera in Spanien ist noch immer im Wachsen begriffen. Die vergangene Woche weist im Ganzen 10 328 Erkrankungen und 4930 Todesfälle auf. Vereinzelte Fälle werden jetzt auch aus Malaga und Avila, sowie aus den Provinzen Salamanca, Ciudad Real und Albacete gemeldet. Wer kann, der flüchtet, trotz der Absperrung; die Angehörigen der besser situirten Klassen ziehen in großer Zahl nach Frankreich.
Der Mahdi, der große "falsche Prophet", soll todt sein und die am Leben gebliebenen kleinen "falschen Propheten", seine Generale, Paschas, Häuptlinge u. s. w. u. s. w. sollen sich unter einander im Sudan bekriegen. Das ist die neueste Nachricht aus Egypten und wohl auch die wichtigste, welche seit langer Zeit von dort gekommen ist. Ein englischer Soldat, der in der Gefangenschaft des Mahdi war, hat dieselbe mitgebracht und es steht nur zu hoffen, daß besagter Soldat keinen schlechten Witz gemacht hat, denn für Englands Absichten in Egypten muß der Tod des Mahdi manche Aenderung mit sich bringen. Zunächst aber müssen wir einmal auf die Bestätigung der Nachricht warten. (Dabei erfährt man, daß der Mahdi s. Z. den General Gordon für ein Lösegeld von 1 1/4 Mill. Mk. den Engländern hat ausliefern wollen, es war aber Gladstone zu theuer; denn Freunde in der Noth geh'n 100 auf 1 Loth.)


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über die zu Lauen sub Nr. II. belegene Halbstelle c. p. des Halbhufners Peter Drews daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Sonnabend, den 8. August 1885,
Vormittags 10 Uhr,

anstehenden Liquidationstermin peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstück sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzu=

[ => Original lesen: 1885 Nr. 55 Seite 3]

legenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 20. Mai 1885.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

G. Arndt.         


Oeffentl. Zwangsversteigerung.

Freitag, den 24. Juli d. Js., Mittags 12 1/2 Uhr beginnend, sollen im alten Klostergebäude zu Domhof=Ratzeburg verschiedene Mobilien, als namentlich:

1 Pianino, 1 Notenständer, 2 Chaiselongue's 2 Sopha's, Sophatische, 1 Damenschreibtisch, große Spiegel, 1 Spiegelschrank, Polster= und Rohrstühle, Wäsche= und Kleiderschränke, 1 Buffet, Bücher und Bücherborten, Bilder, Teppiche, 1 Regulator, div. Leinenzeug u. s. w.
öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Schönberg, den 16. Juli 1885.

Staffeldt, Gerichtsvollzieher.         


Eisenbahn Mecklenb. Friedrich-Franz-Eisenbahn.
Extrafahrt
nach Lübeck
zu ermäßigten Fahrpreisen.

In Veranlassung des Lübecker Volksfestes werden am

Sonntag den 19. Juli d. J.

folgende Extrazüge abgefertigt:
Abfahrt von Schwerin 7 Uhr - Min. Morg.
Abfahrt von Kleinen 7 Uhr 35 - Min. Morg.
Abfahrt von Bobitz 7 Uhr 53- Min. Morg.
Abfahrt von Grevesmühlen 8 Uhr 18- Min. Morg.
Abfahrt von Schönberg 8 Uhr 53- Min. Morg.
Abfahrt von Lüdersdorf 9 Uhr 12- Min. Morg.
Ankunft in Lübeck 9 Uhr 29- Min. Morg.

Die Passagiere von Wismar benutzen den um 5 Uhr 15 Min. Morgens von dort abgehenden Zug und gehen in Kleinen in den Extrazug Schwerin=Lübeck über.

Abfahrt von Lübeck 9 Uhr 10 Min. Abends
Ankunft in Lüdersdorf 9 Uhr 33 Min. Abends
Schönberg 9 Uhr 49 Min. Abends
Grevesmühlen 10 Uhr 23 Min. Abends
Bobitz 10 Uhr 53 Min. Abends
Kleinen 11 Uhr 10 Min. Abends
Schwerin 12 Uhr - Min. Abends
Wismar 12 Uhr 1 Min. Abends

Auf den vorgenannten Stationen und Haltestellen werden am 19. Juli cr. Billets zur Fahrt nach Lübeck und zurück in II. und III. Wagenclasse zum einfachen Fahrpreise ausgegeben.
Diese Billets berechtigen zur Hinfahrt nur mittelst des Extrazuges (von Wismar nach Kleinen jedoch mittelst des 1. Personenzuges), wogegen die Rückfahrt mit dem Extrazug am 19. Juli und mit allen fahrplanmäßigen Zügen am 20. Juli cr. erfolgen kann.
Freigewicht für Gepäck wird auf diese Doppelbillets nicht gewährt.

Die Direction.         


Für die zahlreichen Glückwünsche und Geschenke bei der Feier unserer silbernen Hochzeit sagen wir unseren tiefgefühlten Dank.

Schuldiener Schnoor und Frau.         

Schönberg, den 15. Juli 1885.


Gesucht
zu Michaelis ein Stubenmädchen in                                                    
                                                    Spehr's Hotel.


Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Commission macht hiedurch auf die Bestimmungen in den §§ 89 und 91 der Ersatz=Ordnung vom 28. September 1875, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig=freiwilligen Militärdienste und den Nachweis der dazu erforderlichen wissenschaftlichen Befähigung, mit dem Bemerken aufmerksam, daß die Herbstprüfungen in der zweiten Hälfte des Monats September stattfinden werden, und daß Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung bis zum 1. August d. J. angebracht werden müssen.
Schwerin, den 29. Juni 1885.

Großherzoglich Mecklenb. Prüfungs=Commission für Einjährig=Freiwillige.


Wir verbieten hiermit das Hüten der Kühe und Ziegen in unseren sämmtlichen Wegen und Gräben. Zuwiderhandelnde werden sofort dem Gericht zur Anzeige gebracht.

                                                    Dorfschaft Schlagsdorf.
                                                    H. Ollmann, Schulze.


Hamburg - Amerika.
Jeden Mittwoch und Sonntag nach New-York
Schiff
mit Post=Dampfschiffen der
Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Actien-Gesellschaft
No. 148. Auskunft und Ueberfahrts=Verträge bei           
Friedr. Frick in Röbel.


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                                                    Schönberg am Markt.


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langhaariger Affenpinscher

in der Richtung von Schönberg nach Petersberg. Es wird gebeten, denselben gegen Belohnung abzugeben beim Herrn Gastwirth Maass in Schönberg oder beim Unterzeichneten.

Carlow.                                                     Pastor Langmann.


[ => Original lesen: 1885 Nr. 55 Seite 4]

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Turngeräthe
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Auf Vorwerk Mustin bei Ratzeburg wird zu sogleich oder Michaelis d. Js. ein junges Mädchen vom Lande zur Erlernung der Wirthschaft gesucht. Kostgeld nach Uebereinkunft.


Gesucht werden noch 2 Erntearbeiter und eine Arbeiterin gegen guten Verdienst. Wo? zu erfragen in der Expedition dieser Zeitung.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 19. Juli.

Frühkirche: Pastor Kaempffer.
Vormittagskirche: Pastor Langbein.
Amtswoche: Pastor Langbein.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


(Hierzu eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1885 Nr. 55 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 55 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 17. Juli 1885.


- Auch in diesem Jahre ist die Heranziehung von Soldaten zu Erndte=Arbeiten gestattet und die Truppentheile sind deshalb ermächtigt, nach Möglichkeit den Gesuchen zu entsprechen. Solche Gesuche sind rechtzeitig an die Regiments=Commandos mündlich oder schriftlich unter Angabe der Zahl der gewünschten Arbeiter und der Zeit, für welche dieselben verlangt werden, zu richten.
- Der wegen der Ermordung der Fabriciusschen Eheleute zu Sanitz bei Stavenhagen verhaftete Schäfer Schuldt hat sich, geplagt von Gewissensbissen, mehr aber wohl noch aus Furcht vor der ihm drohenden Strafe im Gefängniß erhängt, ohne daß anscheinend der Gefängnißwärter etwas davon merkte. Schuldt hatte bekanntlich den Milchhändler Vorbeck fälschlich beschuldigt, an dem Morde betheiligt zu sein. Diese Beschuldigung soll Schuldt jedoch zurückgenommen haben, in Folge dessen V. aus der Haft entlassen wurde. Dagegen scheint der mitverhaftete Meier Lawrenz schwer belastet. Nach Schuldts Aussage hat der gleichfalls in Sanitz wohnhaft gewesene Milchmeier Lawrenz, um sich an Fabricius wegen erhaltener Vorwürfe zu rächen, die tödtlichen Streiche mit einer Axt ausgeführt. Schuldt war dem Anschein nach insofern betheiligt, als er sich dazu hergab, in nächtlicher Stunde seinen Herrn nebst Frau nach dem Viehhaus zu locken, woselbst Lawrenz den Mord ausführte. Nach demselben wurde die Wohnung des Geldes beraubt und der Schäfer vom Milchmeier veranlaßt, den Molkereipächter Vorbeck als Thäter zu verdächtigen. Lawrenz bestreitet die Aussagen des Schäfers.
- (Prozeß Lieske.) Der Anwalt des zum Tode verurtheilten Schuhmachergesellen Julius Lieske, Herr Rechtsanwalt Dr. Fester, hat am 13. Juli die Begründung der von ihm bekanntlich gegen das Urtheil des Schwurgerichtshofes eingelegten Revision eingereicht. Vornehmlich soll sie sich darauf stützen: 1) daß die Aussagen der schweizer Zeugen verlesen wurden, obgleich dieselben, entgegen den Bestimmungen der deutschen Strafprozeßordnung, nicht eidlich abgegeben worden waren; 2) auf die Verletzung der Vorschriften über die präzise Feststellung der Strafthat, indem weder die unbestimmte Fassung der ersten Hauptfrage noch das auf Bejahung dieser Frage gestützte Urtheil ersehen lassen, ob der Angeklagte als Thäter oder Mitthäter im Sinne des Gesetzes und, letzteren Falles, ob er als Genosse eines oder mehrerer Mitthäter zu betrachten ist. Schon gegen die Verlesung der Aussagen der schweizer Zeugen in der öffentlichen Gerichtsverhandlung protestirte der Vertheidiger, weil er sie für unzulässig hielt. Sein Antrag geht deshalb dahin, das Urteil des Schwurgerichts aufzuheben und eine abermalige Verhandlung des Prozesses anordnen zu wollen.
- Nein diese Juristen! Verurtheilen sie den Lieske zum Tode und dann noch zu Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Solch ein Unsinn! Erst geköpft und dann noch ins Zuchthaus gesteckt. - Solche und ähnliche Ergüsse flossen in den letzten Wochen reichlich über die Lippen der Philosophen am Stammtisch. Es geht in diesem Fall ähnlich wie in den meisten anderen; wenn einmal etwas recht Unbegreifliches von Rechtsprechung erzählt wird und man untersucht die Sache genauer, so wird sie bald begreiflich und ist in der Regel vollständig in Ordnung. In unserem Fall gilt zunächst der Grundsatz, daß jedem Verbrechen seine Strafe werden muß und daß sich demgemäß die Anklage auf jedes begangene Verbrechen erstrecken muß, sowie daß Gegenstand der Urtheilsfällung die in der Anklage bezeichnete That ist und daß die Hauptverhandlung mit Fällung des Urtheils zu schließen hat, welches nur auf Freisprechung, Verurtheilung oder Einstellung lauten kann. Also dem Gesetze nach muß den Mörder, der zugleich als Dieb, Brandstifter etc. überführt ist, außer der Todesstrafe auch noch die auf die anderen Verbrechen gesetzte Strafe treffen. Wird er nun geköpft, - denn diese Strafe hat immer den Vortritt - dann sind freilich die übrigen Strafen nicht mehr zu vollstrecken. Wie aber nun, wenn ein zum Tode Verurtheilter, welcher auch des Raubes, der Brandstiftung, des Diebstahls etc. überführt ist, mit einer Revision gegen das Todesurtheil durchdringt und vom nächsten Schwurgericht freigesprochen wird, wenn sich nach seiner Verurtheilung und vor seiner Hinrichtung seine Unschuld herausstellt, indem sich der eigentliche Mörder stellt und der Verurtheilte im wiederaufgenommenen Verfahren freigesprochen wird u. dergl.? Dann ist es doch wohl nicht so ganz ohne, wenn er wegen der übrigen von ihm begangenen Verbrechen nicht frei ausgeht, sondern noch für jedes derselben, wie jeder andere Verbrecher auch, die auf das Vergehen gesetzte Strafe zu verbüßen hat. Das, verehrter Philosoph vom Stammtisch, ist der Sinn des scheinbaren Unsinn's.
- Eine außerordentlich interessante Feuerlöschprobe fand in Gegenwart der Civil= und Militärbehörden, der Feuerwehr und eines zahlreichen Publikums in Cassel am 6. Juli Vormittags auf dem Artilleriekasernenplatz statt. Einem Bienenhause ähnlich waren aus tannenen Dielen zwei Bretterbuden aufgestellt; dieselben enthielten, um das Feuer zu verstärken, Holzspähne, Latten etc. und waren überdies sehr reich mit Petroleum getränkt. Nachdem diese Buden angezündet waren und die Flammen meterhoch emporschlugen, warf Ingenieur Louis Dill aus Frankfurt a. M. eine sogenannte "Harden Star Handgranate" hinein, und sofort war Gluth und Flamme erstickt. Die "Granate" besteht in einer mit einer chemischen Flüssigkeit gefüllten hermetisch verschlossenen 170 Millimeter hohen blauen Flasche. Sobald die chemische Substanz aus der zerbrochenen Flasche entweichen kann - was mittelst Zerschlagens oder Werfens derselben auf die Brandstätte geschieht - und das Feuer berührt, entwickeln sich sofort eine Menge gänzlich geruchloser Gase und diese ersticken den Brand nach wenigen Sekunden. Die Granate besitzt die sehr schätzenswerthe Eigenschaft jeder Witterung zu trotzen, durchaus ungefährlich zu sein und keine Flecken zu hinterlassen. Der Preis ist allerdings nicht sehr niedrig, denn 12 Stück kosten 46 Mark. Danach wurde noch eine Probe mit einer von J. A. Brand jun. in Cassel gefertigten Feuerspritze mit flüssiger Kohlensäure vorgenommen, welche ebenfalls sehr günstig ausfiel. Diese Spritze hat den Vortheil, daß sie jeden Augenblick zum Gebrauch fertig ist, das Pumpen unnöthig macht und von einem Mann leicht bedient werden kann. Sie ist sehr praktisch für Fabriken, Comptoirs etc.
- Zwei junge Wittwen in Berlin machten in den Zeitungen bekannt, sie vermittelten Heirathen, aber nur gute und "reelle" Liebhaber möchten sich persönlich melden. Es fehlte an solchen nicht, sie kamen aus Reußen und Preußen nach Berlin und sogar Guts= und Fabrik=Besitzer aus Böhmen und Schlesien. Eine Wittwe stellte die andere als passende und gute Partie vor, man lebte herrlich und in Freuden, die Liebhaber machten große Geschenke, nahmen die Bräute nach Schlesien und Böhmen mit, um ihnen die künftige Heimath zu zeigen - und das Ende war Schwindel. Die Böhmen und die Schlesier hatten Tausende verloren und priesen sich zuletzt doch glücklich, ohne Frau davon gekommen zu sein.
- In der Druckerei der amerikanischen Zeitung "Star" fand neulich ein Wettsetzen statt. Cann, ein Irländer, siegte und errang 2000 Mark. Der Wettkampf dauerte nahezu 3 Stunden. In dieser Zeit hatte Cann 6350 m Petit compreß ohne

[ => Original lesen: 1885 Nr. 55 Seite 6]

Ausgänge, sein Gegner Sommers 6076 m gesetzt. Mc. Cann griff seine Buchstaben mit fester Hand blitzschnell und hatte seinen ersten Winkelhaken in 14 Minuten gefüllt. Sommers war nervös, hatte keinen festen Griff, warf die dritte Zeile um und brauchte zwei Minuten länger als sein Gegner, um den ersten Winkelhaken zu füllen. Mc. Cann kann sich nun als den schnellsten Schriftsetzer betrachten; er hat den Setzer G. Ahrensberg, der bei einem vor 10 Jahren in der Officin der "Times" stattgehabten Wettsetzen den Sieg davon trug, um 300 m geschlagen.
- Eine Bärengeschichte. Aus Paderborn wird geschrieben: Unser Nachbarörtchen Elsen befand sich Ende voriger Woche in nicht geringer Aufregung. Am Donnerstag war dort eilenden Laufes und schweißbedeckt ein fremder Mann erschienen, hatte erzählt, er komme von der "Warthe" und dort sei ihm ein Bär, den er in seiner Eigenschaft als Bären=Künstler" mitgeführt habe, entsprungen, habe vor seinen Augen seinen eigenen zwölfjährigen Sohn zerrissen und gefressen und dann des Waldes "tiefste Gründe" aufgesucht; er bitte um Himmelswillen, alle Kinder ins Haus zu rufen und auch das Vieh von der Weide zu holen, damit nicht, wenn das Ungetüm käme, noch größeres Unheil angerichtet werde. Ob solcher Schreckensmär überall bleiches Entsetzen. Die Ortsbehörde, natürlich ebenso umsichtig wie mannhaft, ließ Feuer und Sturm läuten und einige beherzte Elser wagten sich nach dem benachbarten Neuhaus, um bei Amtmann und Militär Hülfe zu requiriren. Es gelang ihnen auch, eine größere Abtheilung Husaren und ein Korps hervorragender Neuhäuser Nimrode mobil zu machen, während der Amtmann warnende Staffetten in die Lande schickte. Das Exekutions=Corps, Husaren und Jäger, verfügte sich alsobald in den "infizirten" Wald, ohne jedoch von dem Unthier etwas zu erblicken, und es wurde nach längerer Streife durch die ganze Gegend bald konstatirt, daß freilich ein kapitaler Bär existire, aber nur ein "aufgebundener." Der "Aufbinder", dem sein Werk so wohl gelangen und auf den nun gefahndet wurde, war inzwischen verschwunden, desgleichen aber war eine stattliche Reihe Schinken und Würste, die vor dem allgemeinen Allarm noch friedlich auf der Tenne eines Hofbesitzers gehangen hatte, so daß vielfach der Allarm für ein geschicktes Diebesmanöver gehalten wird.
- Das Mädchen mit dem Kaninchenauge. Der französische Arzt Dr. Schilbert hat an die Pariser Akademie ein Schreiben gerichtet, worin er von einer merkwürdigen Operation Mittheilung machte. Ein junges Mädchen mußte auf einem Auge in Folge von Hervortretens des Augapfels aus seiner Höhle und grünem Staar operirt werden. Dr. Schilbert nahm das Auge aus der Höhle und ersetzte es durch ein unter gehöriger Vorsicht einem Kaninchen frisch ausgeschnittenes. Die Uebertragung geschah am 5. Mai und am 25. Mai nährte es sich an seiner neuen Haftstelle, bewegte sich und zeigte eine fast normale Consistenz; die Transparenten Theile sind kaum getrübt. Der Erfolg, sagt der Operateur, ist sehr zufriedenstellend; das Kaninchenauge sei jedenfalls einem Glasauge vorzuziehen, und nichts spreche dagegen, das es nicht auch noch zum sehen tauglich werde. Die Bestätigung für das letztere würde jedenfalls erst dann eintreten, wenn sich die junge Dame in einen Karnickel verliebt hat.
- So leb' denn wohl Du rosig glühendes Andenken an froh verlebte Zecherstunden, Du treuloser Verräther der heimlichen Liebe des alten Hagestolzen und der unfreiwilligen alten Jungfer, Du stets sichtbares und untrügliches Barometer des Wohlbefindens beim blondlockigen Jüngling und silberhaarigen Greis - rothe Nase - lebe wohl! - Ein namhafter Hamburger Arzt hat in dem sulphoichthpolsauren Ammonium (einem Theer und Schwefel enthaltendes Salz aus bituminösen Gesteinen) ein Mittel gefunden, die rothe Nase vom Erdboden zu vertilgen, wenn von dem Inhaber derselben - nicht mehr getrunken wird.


Im letzten Augenblicke.
[Erzählung.]
(Schluß.)


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