No. 40
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 22. Mai
1885
fünfundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1885 Nr. 40 Seite 1]

Des heil. Pfingstfestes wegen erscheint die nächste Nummer am Freitag, den 29. ds. Mts.


In Berlin werden alle Vorbereitungen zum Empfang des Königs der Belgier getroffen. Großer Zapfenstreich und Parade, Galatafel bei Hofe und Galavorstellungen in den Theatern sind bereits bestimmt. Die Großherzogin von Baden wird am Hofe die Kaiserin vertreten, welche sich in Baden-Baden befindet, und dann mit dem Kaiser nach Wiesbaden abreisen.
Schweninger hilf! Der Reichskanzler leidet wieder an seinen neuralgischen Schmerzen im Gesicht, die zeitweise so stark waren, daß er kein Wort sprechen konnte. Auch die Fürstin Bismarck ist krank; sie liegt an einem heftigen Brustkatarrh zu Bett, so daß es im Haus des Kanzlers, gegenwärtig wie in einem Lazareth aussieht. Wenn Schweninger nicht helfen kann, muß es die Witterung thun. Es wird doch nun endlich besser werden, seufzen nicht nur der Reichskanzler und seine Gemahlin, es gibt ihrer viele, die jetzt mit Rheumatismus, Husten, Katarrhen und Neuralgie zu kämpfen haben. Also komm, großer Doctor, Sonne! und hilf uns allen!
Der erste Kolonist in Kamerun ist ein junger Mann von etwa 22 Jahren, ein Müllerssohn aus der Nähe von München. Er ist am 27. März bei der dortigen Faktorei des Herrn Woermann gelandet und hat alsbald erklärt, daß er Geld genug besitze, um Plantagen zu errichten. Er hat sich dann mit zwei Schweden in Verbindung gesetzt und sucht nun mit diesen passenden Platz, um seine Absichten zu verwirklichen. Er ist in der That der erste, der ernstlich einen Versuch mit Plantagenbau machen will und hat durch sein sicheres und doch gleichzeitig bescheidenes Auftreten allgemein sofort gefallen. Glück auf also! (Sogar ein gemüthlicher deutscher Rentier mit Frau ist nach Kamerun, um sein Leben in dem neuen Deutschland zu beschließen.)
Nach der "Germania", die genaue Zählungen über derlei Dinge anstellt, haben im Jahre 1884 in Deutschland 236 katholische Männer protestantische Frauen genommen, und 211 protestantische Männer katholische Frauen.
Gladstone hat im englischen Parlamente eine Erhöhung der Steuer auf Bier und Branntwein beantragen lassen. Sofort erhoben sich Krawalle in London und die Volkshaufen wollten sogar das Clubhaus, in welchem sie die Minister suchten, zerstören, die Polizei schritt aber energisch ein und es gab blutige Köpfe. Sicher aber ist, daß die Vertheuerung des Biers Gladstone gefährlicher werden kann, als Mahdi, Gerdon und der Czar zusammengenommen.
Nicht nur in Deutschland, zuweilen auch in England ehrt man die großen Männer erst, wenn sie unter der Erde liegen. Der in Khartum durch die Politik Gladstone's geopferte General Gordon ist über dem Kanal plötzlich der große Mann. Hätte man ihn lieber nicht hinschlachten lassen von den Horden des Mahdi! Zu seinem Andenken soll in der Nähe von Aldershot ein Lager errichtet werden, in welchem arme verwaiste Knaben zum Militärdienst herangezogen werden sollen. Die Kosten werden durch eine Pfennig=Sammlung aufgebracht. Uebrigens erscheint nächstens im Druck Gordons Tagebuch. Der brave General ist mit irdischen Glücksgütern nicht besonders gesegnet gewesen; sein ganzer Nachlaß, den seine Schwester geerbt hat, betrug 2000 Pfund Sterling und einen makellosen Ruf.
Die Schneidergesellen in Paris striken noch immer. Bei den Näherinnen, die sie ebenfalls zum Striken verführen wollten, haben sie keine Gegenliebe gefunden und bei den Meistern stoßen sie auf energischen Widerstand. Da der Hunger weh thut, geht der Strike seinem Ende entgegen. Ein pariser Blatt hat eine Subskription für die armen Schneidergesellen eröffnet, und in acht Tagen ganze 18 Franken gesammelt. Unter den freundlichen Spendern befindet sich ein "Bürger, der seinem Schneider 1500 Franken schuldig ist", mit 1 Frank"!
Die Verbrechen gegen die Sicherheit des Lebens und des Eigenthums nehmen in Paris in grauenerregender Weise zu. Herr Kühn, der Chef der dortigen Sicherheitspolizei, erklärte vor wenigen Tagen, Paris berge in seinen Mauern eine Armee von 34 000 Verbrechern, er habe zu ihrer Bekämpfung nur 350 Mann zur Verfügung. In den ersten hundert Tagen dieses Jahres wurden in Paris mehr Verbrechen gegen Leben und Eigenthum verübt, als während des ganzen Jahres 1883. In der heil. Geistcapelle der Kirche Germain l'Auxerrois wurde ein Rentier am hellen Tage von drei Männern überfallen und einer Baarschaft von mehr als 40 000 Francs gewaltsam beraubt. Die Räuber verschwanden spurlos.


- Die Nachtzeit ist bei gerichtliche Entscheidungen kein ganz sicherer Begriff. In Strafsachen (beim nächtlichen Diebstahl und nächtlichen Jagdfrevel, nach §§ 243 ev. 7 und 293 St.=G.=B. schwer gestraft) beginnt nach Entscheidungen des Reichsgerichts die Nachtzeit mit dem Eintritt der nächtlichen Dunkelheit, nicht schon mit Sonnenuntergang und endigt mit dem Beginn der Morgendämmerung. Nach § 681 der Civil=Proc.=Ordnung dagegen umfaßt die Nachtzeit in dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September die Stunden von 9 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens, und in dem Zeitraum vom 1. October bis 31. März die Stunden von 9 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens. In dieser Nachtzeit darf ein Gerichtsvollzieher nur mit Erlaubniß des Vollstreckungsrichters pfänden, versteigern, verhaften und sonstige Zwangsvollstreckungshandlungen vornehmen. Die Dunkelheit der Nacht ist also nur in Strafsachen, nicht in Civilsachen das unterscheidende Kennzeichen der Nachtzeit. Für den Gerichtsvollzieher und den Schuldner beginnt die Nacht ohne Unterschied von Sommer und Winter erst 9 Uhr Abends und endigt im Sommer um 4 Uhr Morgens, im Winter um 6 Uhr früh. Dagegen besteht in der Volksanschauung noch immer die irrige Annahme, ein Gerichtsvollzieher dürfe nach Sonnenuntergang Abends oder vor Sonnenaufgang Morgens nicht pfänden. Auch das nächtliche Dunkel entscheidet hier nicht. Häufige Fälle

[ => Original lesen: 1885 Nr. 40 Seite 2]

von Wiedersetzlichkeiten der Schuldner und auch deren Hausherren gegen die Gerichtsvollzieher würden vermieden, wenn diese Vorschriften allgemeiner bekannt wären.
- "Verbotener Weg!" - diese Inschrift hemmt gar oft die Schritte des Wanderers, der, von der staubigen Straße ablenkend, sein Ziel kürzer zu erreichen hofft oder im Walde auf Seitenpfaden tiefer in die Waldesstille eindringen will. Ein Gutsbesitzer hatte den "verbotenen" Waldweg eingeschlagen und war dafür bestraft worden. Auf seinen Widerspruch wurde er jedoch vom Schöffengericht freigesprochen mit der Begründung, daß es nur strafbar sei, mit Axt, Sichel, Harke, Säge u. s. w. den öffentlichen Weg zu verlassen, unbefugt Holz zu lagern, zu bearbeiten u. s. w., Einfriedigungen zu übersteigen, Forstkulturen zu betreten oder sich auf Schläge zu begeben, wo Holzbauer beschäftigt sind. Polizeiverordnungen, welche auch, abgesehen von diesen Fällen, das Betreten erlaubter Wege verböten, seien unzulässig, und die fiskalische wie private Waldverwaltung könne nur durch Einfriedigungen ihren Forst gegen Eintretende schützen. Es sei der Grundgedanke der Forstgesetzgebung zwar, den Wald zu schützen, aber sie wolle ihn nicht zum Gegenstande finanzieller Ausbeutung machen, sondern ihn als Stätte der Gesundheit und Erholung möglichst Jedem zugänglich erhalten.
- So wunderlich wie in diesem Jahr haben sich die vielberufenen Wetterheiligen Mamertus, Pankratius, Servatius und Bonifazius lange nicht aufgeführt. In ganz Deutschland haben sie rauhe und stürmische Tage und Nächte, Schnee und Frost gebracht, an Bäumen und Gärten, an Saat und Weinbergen Verlust angerichtet und den Bädern Vereinsamung aufgenöthigt. Die gelehrtesten Leute haben nach Erklärungen gesucht, warum gerade diese Maitage so oft Schaden und Unheil anrichten und zwar in ganz Mitteleuropa, aber klare und überzeugende Ursachen und Gründe haben sie noch nicht gefunden und sind über den früher viel verlachten und gescholtenen "Volksaberglauben" ganz still geworden.
- Zwei deutsche Eisenbahnen, die Leipzig=Dresdener und die Magdeburg=Leipziger, konnten am 14. Mai d. J. ihr goldenes Jubiläum feiern, ein wahrhaft goldenes, namentlich für die muthigen ersten Aktionäre. Friedrich List, der weitsichtigste Nationalökonom seiner Zeit, mußte sich die Lunge aus dem Leibe reden, um seine Zeitgenossen zu überzeugen, eine Bahn zwischen Leipzig und Dresden müsse sich rentiren. Er wurde jahrelang als Schwärmer ausgelacht, die Klügsten rechneten ihm vor, wie viele Postwagen, Fuhrmanns= und Botenwagen jährlich zwischen beiden Städten hin= und herfuhren, und meinten das sei ein so geringer Menschenverkehr, daß eine Eisenbahn kaum vier Wochen im Jahr zu thun haben werde und Bankerott machen müsse. Sogar kluge Leute hatten damals noch keine Ahnung, daß der Verkehr sich tausendfach hebt, wenn man ihn leicht und billig macht und daß Zeit Geld ist. Wie gesagt, mancher der ersten mutigen Aktionäre und Unternehmer ist durch die Bahn Millionär geworden.
- Ein Zeitkind. Pfarrer: "Wenn Vater und Mutter Dich verlassen, wer nimmt sich Deiner dann an?" - Schüler: "Die Polizei."


Anzeigen.

Oeffentl. Zwangsversteigerung.

Freitag, den 29. d. J., Vormittags 11 Uhr sollen zu Lockwisch

3 Tische, 4 Stühle, 2 Koffer, 1 Küchenborte, 1 altes Sopha, 1 Vogelbauer mit Vogel, 1 Jagdtasche, 1 Wanduhr und eine Partie Leutebetten
und selben Tages Nachmittags 2 Uhr bei der Flachsfabrik vor Schönberg
1 Dreschkasten und 1 Strohelevator
öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Der Sammelplatz der Käufer für den Verkauf in Lockwisch ist im Kruge daselbst.
Schönberg, den 21. Mai 1885.

C. Staffeldt, Gerichtsvollzieher.         


Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt.

Die Auszahlung der im diesjährigen Johannistermin fällig werdenden Zinsen auf die bei der Vorschuß=Anstalt belegten Capitalien findet

am 10., 11., 12., und 13. Juni d. J.,
Vormittags von 8 bis 12 Uhr,
sowie
am Sonntag, den 14. Juni d. J.,
Morgens von 7 bis 10 Uhr,
im Geschäftslokale der Anstalt statt.                                                    
Schönberg, den 20. Mai 1885.
                                                    Das Directorium.


Statt besonderer Meldung.

Gestern abend entschlief sanft infolge einer Gehirnentzündung unsere liebe älteste Tochter Margarete, 2 3/4 Jahr alt.
Um stille Teilnahme bitten

                                                    Rektor Woisin und Frau,
                                                    geb. Severin.

Schönberg, den 20. Mai 1885.


In der verflossenen Nacht drei viertel 12 Uhr entschlief nach langen Leiden meine liebe Frau und meiner 3 Kinder liebe Mutter Elisabeth Prüss geb. Duve.
Hof Lauen, den 20. Mai 1885.

J. Prüss.         

Die Beerdigung findet am Sonnabend, d. 23. Mai 3 Uhr Nachmittags in Selmsdorf statt.


Franz Christoph's
Fußboden-Glanz-Lack
geruchlos und schnelltrocknend.

Eignet sich durch seine practischen Eigenschaften und Einfachheit der Anwendung zum Selbst=Lackiren der Fußböden. - Derselbe ist in verschiedenen Farben (deckend wie Oelfarbe) und farblos (nur Glanz verleihend) vorräthig.
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Franz Christoph, Berlin
(Filiale in Prag).
Erfinder und alleiniger Fabrikant des echten Fußboden=Glanzlack.

Niederlage in Schönberg i. Mecklbg. A. Zander.


Am 2. Pfingsttage und folgendem Tage wird bei mir ein

Scheibenschießen

nach guten Gewinnen stattfinden, wozu ich alle meine Freunde und Bekannte hiedurch freundlichst einlade.

Am 26. Mai Ball.
Gastwirth Reimers zu Schlagsdorf.


Am 2. u. 3. Pfingsttage wird bei mir ein

Scheibenschießen

nach guten Gewinnen stattfinden, zu welchem ich hierdurch freundlichst einlade.

                                                    Gastwirth Michaelsen,
                                                    Selmsdorf.
Am Dienstag: Tanzmusik bis über Mitternacht.


Köster's Hotel.
Am 2. Pfingsttage: Tanzmusik.
à Tanz 10 Pfennig (Mecklenburg).


[ => Original lesen: 1885 Nr. 40 Seite 3]

Thierschau in Schönberg.

1. In Folge Beschlußes des Landwirth. Vereins und mit Genehmigung Großherzoglicher Land=Vogtei findet am

Freitag, den 5. Juni d. J.

auf dem s. g. Baubrink hieselbst eine Thierschau, verbunden mit Gewerbeausstellung und Tombola statt.
2. Jedem steht es frei, Thiere zur Schau zu stellen; indeß concurriren zu den Prämien nur Mitglieder des Landwirth. Vereins und Viehbesitzer des Fürstenthums Ratzeburg, keine Ausländer.
3. Nichtmitglieder des Landwirthschaftl. Vereins, welche Vieh zur Schaustellung bringen, haben 3 M. zu bezahlen. - Für Ziegen wird kein Standgeld erhoben.
4. Es sind folgende Prämien ausgesetzt:
                          A. für Pferde:
a) für die beste 4jährige und ältere Stute 40 M.
b) für die nächstbeste 30 M.
c) für die drittbeste 20 M.
d) für die beste 3jährige Stute 30 M.
e) für das beste Wagenpferd 40 M.
f) für das nächstbeste 30 M.
g) für das beste Ackerpferd 36 M.
h) für das beste 2jährige Füllen 24 M.
i) für das beste 1jährige Füllen 24 M.
und einige Ehrenprämien.
                          B. für Rindvieh:
a) für den besten 2jährigen oder älteren Bollen 20 M.
b) für den besten 1jährigen Bollen 15 M.
c) für die beste Milchkuh - Preis der Stadt Schönberg 50 M.
d) für die nächstbeste 35 M.
e) für die drittbeste 30 M.
f) für die viertbeste 20 M.
g) für die beste 2= oder 3jährig Starke 25 M.
h) für die nächstbeste 20 M.
i) für die drittbeste 15 M.
                          C. für Schweine:
a) für den besten Züchter 18 M.
b) für die beste Zuchtsau 15 M.
c) für die nächstbeste Zuchtsau 12 M.
                          D. für Ziegen:
a) für den besten Ziegenbock 10 M.
b) für die beste Milchziege - Preis der Stadt Schönberg 20 M.
c) für die nächstbeste 8 M.
d) für die drittbeste 5 M.
e) für die viertbeste 3 M.
5. Es dürfen nicht mehrere Prämien für dasselbe Thier ausgegeben werden und darf daher z. B. ein Pferd nicht gleichzeitig als Stute und Wagen= oder Arbeitspferd prämirt werden.
6. Jeder Preis wird nur ertheilt, wenn mindestens zwei Thiere concurrieren, es sei denn, daß die Preisrichter das allein zur Bewerbung stehende Thier für besonders preiswürdig halten.
7. Die Stellung sämmtlicher Thiere auf dem Baubrink, woselbst die Plätze angewiesen werden, muß spätestens 9 Uhr Morgens am Thierschautage geschehen sein. Die Thierschau wird pünktlich um 9 Uhr eröffnet.
8. Mit Einsammlung freiwilliger Beiträge für die Thierschau ist der Stadtdiener Stree beauftragt. Uebrigens ist auch der Secretär des Landwirthschaftl. Vereins zur Entgegennahme freiwilliger Beiträger bereit. Derselbe vertheilt auch die für die Mitglieder des Landwirtschaftl. Vereins, sowie diejenigen, welche sich mit freiwilligen Beiträgen betheiligt haben, bestimmten Karten.
9. Einlaßkarten à 1 M. sind in Spehr's Hotel, beim Gastwirth Herrn Boye und am Thierschautage auf dem Festplatze zu bekommen.
10. Sämmtliche ausgegebene Eintrittskarten gelten auch für die mit der Thierschau verbundene Gewerbeausstellung.
Schönberg, den 24. April 1885.

Der Vorstand des Landwirthschaftlichen Vereins für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Industrie-Ausstellung
am Thierschautage, den 5. Juni 1885 zu Schönberg.

Unter Genehmigung Großherzoglicher Landvogtei soll am Thierschautage mit der Industrie=Ausstellung eine Verloosung von daselbst angekauften Industrie=Gegenständen verbunden werden.
Es werden daher alle Diejenigen, welche Erzeugnisse der Industrie zur Ausstellung liefern wollen, ersucht, solche am 4. Juni d. J. Nachmittags oder spätestens am 5. Juni bis 8 Uhr Morgens in's Schützenhaus hieselbst einzuliefern. Jeder Aussteller hat seine Ausstellungs=Gegenstände mit seinem Namen zu versehen und den Verkaufspreis dabei zu notiren.
Jeder Aussteller muß seine ausgestellten Sachen selbst beaufsichtigen, oder durch sichere Personen beaufsichtigen lassen, da das Comite in keiner Beziehung eine Garantie übernehmen kann, wiewohl ein Wächter angestellt ist.
Jeder Aussteller muß sich den Anordnungen der Mitglieder des Industrie=Comite's hinsichtlich der Ausstellung fügen.
Loose der Industrie=Ausstellung sind bei den unterzeichneten Mitgliedern des Comite's fortwährend zu haben.
Alle Aussteuer werden gebeten, zum Zwecke der Gewinnung von Platz möglichst früh die Ausstellungs=Gegenstände beim Senator Heincke hieselbst anzumelden.
Die Verloosung geschieht am Nachmittage des 5. Juni cr. und wird die Gewinnliste durch die hiesigen Wöchentlichen Anzeigen publicirt.
Schönberg, den 4. Mai 1885.

Das Comité der Industrie-Ausstellung.
Wicke.       Görbitz.       Bicker.       Hagendorf.
Heincke.       Studemund.


Mit der diesjährigen Thierschau soll auch eine

Geflügel-Ausstellung

verbunden werden, bei welcher verschiedene Geldprämien zur Vertheilung kommen.
Es ist jedem Bewohner des Fürstenthums Ratzeburg freigestellt, Geflügel zur Ausstellung zu bringen und zu den Prämien zu concurriren.
Käfige für das Geflügel stellt der Landwirthschaftliche Verein den Ausstellern frei zur Benutzung.
Standgeld wird für Geflügel nicht erhoben.
Das Geflügel muß am Thierschautage des 5. Juni cr. bis Morgens 9 Uhr eingeliefert und bis Abends 7 Uhr wieder zurückgenommen werden.
Für verkäufliche Thiere ist es notwendig, den Verkaufspreis am Käfig zu bemerken.
Schönberg, den 14. Mai 1885.

Der Landwirthschaftliche Verein für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Die Aussteller von Geflügel bei der diesjährigen Thierschau werden - Zwecks Bestimmung der erforderlichen Anzahl von Käfigen - ersucht, solches Geflügel vorher, spätestens bis zum 3. Juni d. J. Abends beim Herrn Studemund hieselbst anzumelden.
Schönberg, den 20. Mai 1885.

                                                    Der Secretair des Landw. Vereins.
                                                    Wilh. Heincke.


Siegel's
Hühneraugen-Tod

verdient den nutzlosen Tincturen und Pinseleien gegenüber einzig und allein Beachtung! - Herzliche Danksagungen und Fürstliche Anerkennungen bestätigen die Vorzüglichkeit dieses Radical-Mittels.

Kruke 75 Pf.
In Schönberg zu haben bei                                                    
                                                    W. Maack, Barbier.


[ => Original lesen: 1885 Nr. 40 Seite 4]

Am ersten Pfingsttage                                                    
Concert
in Boy's Garten, wozu ergebenst einladen                                                           
                                                    die Vereinsmusiker.
Anfang Nachmittags 4 Uhr.                        Entree à Person 30 Pfennig (Mecklenburg).
Schönberg, den 18. Mai 1885.                                                                 


Hotel zum
Großherzog  v.  Mecklenburg
HAMBURG.
Ecke Steinstraße u. Schweinemarkt,
empfiehlt sich hiermit
dem geehrten reisenden Publikum bestens. - Zimmerpreise 1 M. bis 1,20 u. s. w. - Pferdebahn-Verbindung nach allen Richtungen der Stadt und Umgegend.
                                                    T. They,
                                                    Etablirt 1848.


Butterfarbe,
Käsefarbe,
Laabessenz,
empfehlen                                                    
Voss & Schwoll,
Lübeck, ob. Wahmstr. Nr. 6.


Angeriebene
Oelfarben in Blechdosen,
á 1, 2 1/2, 5, 10 u. 12 1/2 Kilo.
ferner alle Arten Maler= & Maurerfarben
trocken, Leinöl, Firniß, Lacke, Pinsel etc.
empfehlen in bester Qualität                                                    
                                                    Voss & Schwoll,
                                                    Lübeck, ob. Wahmstr. Nr. 6.


Nachdem ich mich in Schönberg als

Töpfer

niedergelassen habe, empfehle ich mich den geehrten Bewohnern von Stadt und Land zu allen in meinem Fach vorkommenden Arbeiten.
Namentlich empfehle ich mich zum Einsetzen der Müllerschen Patentkästen (Rauchverbrenner) in jeden bereits fertig gesetzten Ofen.

                                                    Hochachtungsvoll
                                                    Töpfer Paulss.
                                                    Sabowerstraße No. 45.


Die Wolle zu kratzen, spinnen und Wollenzeug machen, für Carlow und Umgegend, nimmt Wittwe Busch in Carlow für mich an; und kann die fertige Wolle von da man wieder abholen lassen.
Rehna im Mai 1885.

                                                    H. Kollmorgen,
                                                    Tuchmachermeister.


Alle, welche am 27. Mai Geld nach der Herrenburger Todtenlade besorgt haben wollen, können sich bei mir melden.

                                                    J. Heuer, Handelsmann
                                                    Wallstraße Nr. 115.


Von Unbefugten wird mir häufig auf dem Wege von Demern nach Schaddingsdorf über meine Koppel (Brink genannt) mit Fuhrwerk gefahren; ich verbiete dies hiermit und werde alle dabei Betroffene dem Gericht zur Bestrafung anzeigen.

                                                    Hauswirth Heinrich Wienke,
                                                    in Demern.


Scheibenschießen Scheibenschießen.

Zu dem am 2. und 3. Pfingstfeiertage bei mir stattfindenden Scheibenschießen nach guten Gewinnen lade alle Freunde und Gönner ergebenst ein.
Büchsen und Schießbedarf wird von mir gehalten.
Auf einen Satz von 3 Schüssen, der 1 Mark kostet, fällt nur ein Gewinn.
Die Tanzmusik findet am 3. Pfingstfeiertag statt.
Demern, den 9. Mai 1885.

H. Tretow, Gastwirth.         


Eintragungen in die Standes=Register des Standesamts=Bezirks Schönberg.

Geboren:

D. 4. Mai dem Weber Jabs zu Schönberg eine Tochter.
D. 3. dem Maschinisten Gerdes aus Lübeck zu Schönberg eine Tochter.
D. 13. dem Hufenpächter Dittmann zu Kleinfeld eine Tocht.
D. 18. dem Lehrer Wilhelm zu Schönberg eine Tochter.
D. 13. eine uneheliche Tochter zu Schönberg.
D. 17. dem Conditor Jähnig zu Schönberg eine Tochter.

Gestorben:

D. 6. Mai Wilhelmine Catharine Marie Elisabeth Lohse, Damenschneidertochter zu Schönberg, 13 J. 3 M. alt.
D. 11. Anna Marie Maaß geb. Sterly, Hauswirthin zu Mahlzow, 29 Jahre 11 Monat alt.
D. 14. Hans Alten, Arbeiter zu Schönberg, 81 J. 3 M. alt.
D. 19. Margarethe Mathilde Emma Marie Woisin, Rectortochter zu Schönberg, 2 J. 9 M. alt.

Eheschließungen:

D. 1. Mai Cigarrenmacher Johann Heinrich Gerhard Meyer und Pauline Christine Sophie Dorothea Kamm zu Schönberg.
D. 1. Wittwer und Malermeister Friedrich Johann Heinrich Heldt aus Ratzeburg und Wittwe Marie Elisabeth Laudahn geb. Krohn zu Schönberg.
D. 8. Wittwer und Arbeiter Hans Peter Friedrich Bülow zu Torisdorf und Catharine Magdalene Marie Krellenberg zu Gr. Bünsdorf.
D. 8. Schuhmacher Johann Joachim Heinrich Allwardt zu Schönberg und Marie Engel Louise Strohkark zu Hof Rabensdorf.
D. 13. Kaufmann Johann Carl Wilhelm Schwedt zu Schönberg und Louise Sophie Elisabeth Brincker zu Torisdorf.
D. 12. Schuhmacher Johann Friedrich Wilhelm Bahl zu Lübeck und Wilhelmine Catharine Margarethe Oldekop zu Schönberg.
D. 15. Töpfer Ludwig Heinrich Johann Friedrich Paulß und Sophie Anna Elisabeth Louise Schmalfeldt zu Schönberg.
D. 19. Knecht Hans Joachim Carl Peter Creutzfeld und Engel Marie Catharine Grevsmühl zu Kleinfeld.


Kirchliche Nachrichten.
Erster Pfingsttag.
Collecte für den Missions=Verein des Fürstenthums Ratzeburg

Frühkirche: Pastor Langbein.
Vormittagskirche: Pastor Kaempffer.
Nachmittagskirche: Pastor Langbein.

Zweiter Pfingsttag.
(Dieselbe Collecte.)

Frühkirche: Pastor Kaempffer.
Vormittagskirche: Pastor Langbein.
Nachmittagskirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Langbein.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


(Hierzu eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1885 Nr. 40 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 40 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 22. Mai 1885.


Im letzten Augenblicke.
[Erzählung.]
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1885 Nr. 40 Seite 6]

Im letzten Augenblicke.
[Erzählung.]
[Fortsetzung.]


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