No. 32
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 24. April
1885
fünfundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1885 Nr. 32 Seite 1]

              Das von der Großherzoglichen Gewerbe=Commission zu Neustrelitz auf Grund des § 13 Abs. 3 des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter genehmigte Reglement über die Einrichtung der Verwaltung der gemeinsamen Krankenversicherung für das hiesige Fürstenthum, wird hiedurch abzüglich zur Nachachtung zur allgemeinen Kenntniß gebracht:

        Nachdem die Großherzogliche Gewerbe=Commission zu Neustrelitz, als die nach § 3 der Ausführungsverordnung vom 17. Juni 1884 zum Reichsgesetz vom 15. Juni 1883, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, zuständige Behörde, auf Grund des § 13 Absatz 2 des gedachten Reichsgesetzes angeordnet hat

daß das Fürstenthum Ratzeburg als weiterer Communalverband im Sinne der citirten Ausführungsverordnung für die Gemeindekrankenversicherung der zum Fürstenthum Ratzeburg gehörenden Gemeinden an die Stelle der einzelnen Gemeinden zu treten hat,

sind über die Einrichtung der Verwaltung der Gemeindekrankenversicherung im hiesigen Fürstenthume nach Anhörung der betheiligten Gemeinden die nachstehenden Bestimmungen getroffen:

§ 1.

        Am Sitze der Großherzoglichen Landvogtei ist eine besondere Krankenversicherungskasse zu bilden, in welche die Beiträge für die Gemeindekrankenversicherung fließen und aus welcher die erforderlichen Krankenunterstützungen zu bestreiten sind.

§ 2.
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§ 5.

        Die Gemeindekrankenversicherung tritt kraft des Gesetzes für alle innerhalb des hiesigen Fürstenthums beschäftigten Versicherungspflichtigen Personen und zwar vom Beginn der Beschäftigung an gerechnet ein, insoweit diese einer Ortskrankenkasse, Betriebs= (Fabrik=) Krankenkasse, einer Baukrankenkasse, einer Innungskrankenkasse, einer eingeschriebenen Hülfskasse oder einer Knappschaftskrankenkasse nicht angehören.
        Freiwillig beitretende Personen erhalten Kranken=Unterstützung erst nach Ablauf einer vom Beitritt zu bemessenden vierwöchigen Frist (§ 6 des Ges.)

§ 6.

        Die Arbeitsgeber haben jede von ihnen beschäftigte versicherungspflichtige Person, welche nicht einer der im § 5 bezeichneten Krankenkassen angehört, spätestens am dritten Tage nach dem Beginn der Beschäftigung bei dem Magistrate in Schönberg resp. dem Ortsvorstande derjenigen Ortschaft, in welcher die Beschäftigung stattfindet, schriftlich anzumelden und spätestens am dritten Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses daselbst schriftlich abzumelden.
        Die Anmeldung muß enthalten: die Vor= und Familiennamen, das Alter, (Geburtstag), sowie die Art der Beschäftigung des Anzumeldenden und den Zeitpunkt des Eintritts in die Beschäftigung.
        Die Abmeldung muß enthalten: Die Vor= und Familiennamen des Abzumeldenden und den Zeitpunkt des Austritts aus der Beschäftigung.
        Ueber die An= und Abmeldungen werden Bescheinigungen mit Ort, Datum und Unterschrift des Magistrats resp. des Ortsvorstandes versehen ertheilt.
        Die Versäumniß der Verpflichtung der An= und Abmeldung zieht nach gesetzlicher Vorschrift eine Geldstrafe bis zu 20 Mk. nach sich (§ 81 des Gesetzes). außerdem sind die Arbeitgeber, welche ihrer Anmeldepflicht nicht genügen, verpflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, welche der Kasse zur Unterstützung einer vor der Anmeldung erkrankten Person auf Grund des Gesetzes entstanden sind. (§ 50 des Gesetzes).

[ => Original lesen: 1885 Nr. 32 Seite 2]

§ 7.
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§ 8.

        Die von dem Magistrate in Schönberg resp. von dem Vorsteher jeder Ortschaft auf Grund der im § 7 geführten Verzeichnisse zu erhebenden Versicherungsbeiträge betragen zur Zeit 1 1/2 % des ortsüblichen Tagelohns, welcher von Großherzoglicher Landesregierung bis auf Weiteres
                1. für erwachsene männliche Arbeiter auf 1,70 M.
                2. für erwachsene weibliche  Arbeiter auf 1,20 M.
                3. für jugendliche   männliche Arbeiter auf 1,00 M.
                4. für jugendliche  weibliche  Arbeiter auf 0,90 M.
festgestellt worden ist, mithin für jede Woche
                                                                        hiervon:
        ad 1. . . . . 0,15 M. (Arbeitgeber 5 Pfennig (Mecklenburg). Arbeiter 10 Pfennig (Mecklenburg).)
        ad 2. . . . . 0,11 M. (Arbeitgeber 4 Pfennig (Mecklenburg). Arbeiter   7 Pfennig (Mecklenburg).)
        ad 3. . . . . 0,09 M. (Arbeitgeber 3 Pfennig (Mecklenburg). Arbeiter   6 Pfennig (Mecklenburg).)
        ad 4. . . . . 0,08 M. (Arbeitgeber 3 Pfennig (Mecklenburg). Arbeiter   5 Pfennig (Mecklenburg).)

§ 9.

        Die Beiträge sind an jedem Montage für die beginnende Woche im Voraus an den Magistrat in Schönberg resp. an die Ortsvorstände und zwar für die versicherungspflichtigen Personen Seitens der Arbeitsgeber, für die freiwillig beitretenden und für die aus der bisherigen Beschäftigung ausgeschiedenen und einer anderen Krankenkasse nicht beigetretenen Personen, sofern dieselben nach § 11 des Gesetzes ihren Anspruch auf Krankenunterstützung aufrecht erhalten wollen, von diesen selbst einzuzahlen.
        Für Diejenigen, welche im Laufe einer Woche Mitglieder der Kasse werden, ist der auf diese Woche entfallende, tageweise zu berechnende Beitrag mit dem ersten vollen Wochentage zu entrichten. Die Zahlungen werden in Gegenwart der Zahlenden in die Hebungsregister (§ 11) eingetragen, besondere Quittungen aber nicht ertheilt.

§ 10.

        Der Magistrat resp. die Ortsvorsteher haben darüber zu wachen, daß die Beiträge rechtzeitig geleistet werden, und event. für deren executivische Einziehung durch bezüglichen, spätestens 8 Tage nach der Fälligkeit bei Großherzoglicher Landvogtei zu stellenden Antrag Sorge zu tragen.

§ 11.

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§ 12.

        Jeder kraft des Gesetzes oder freiwillig versicherten Person ist an Krankenunterstützung zu gewähren:
        1. vom Beginn der Krankheit ab freie ärztliche Behandlung, Arzenei, sowie Brillen, Bruchbänder und ähnliche Heilmittel,
        2. im Falle der Erwerbsunfähigkeit, vom dritten Tage nach dem Tage der Erkrankung ab, für jeden Arbeitstag ein Krankengeld in Höhe der Hälfte des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter (§ 8 des Reglements.)
        Die Krankenunterstützung endet spätestens mit Ablauf der dreizehnten Woche nach Beginn der Krankheit.
        Das Krankengeld ist wöchentlich postnumerando am Ende der Woche zu zahlen.

§ 13.

        Bei Krankheiten, welche die Betheiligten sich vorsätzlich oder durch schuldhafte Betheiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln, durch Trunkfälligkeit oder geschlechtliche Ausschweifungen zugezogen haben, wird das Krankengeld nicht gewährt.

§ 14.

        An Stelle der im § 12 vorgeschriebenen Leistungen kann freie Cur und Verpflegung in einem Krankenhause gewährt werden, und zwar
        1. für Diejenigen, welche verheirathet oder Glieder einer Familie sind, mit ihrer Zustimmung, oder unabhängig von derselben, wenn die Art der Krankheit Anforderungen an die Behandlung oder Verpflegung stellt, welchen in der Familie des Erkrankten nicht genügt werden kann;
        2. für sonstige Kranke unbedingt.
        Hat der in einem Krankenhause Untergebrachte Angehörige, deren Unterhalt er bisher aus seinem Arbeitsverdienste bestritten hat, so ist neben der freien Cur und Verpflegung die Hälfte des im § 12 festgesetzten Krankengeldes zu leisten (§ 7 des Gesetzes).

§ 15.

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§ 16.

        Unterstützungsanträge erkrankter versicherter Personen sind von diesen selbst oder deren Beauftragten (resp. den Arbeitgebern) an den Magistrat resp. den Ortsvorstand - in dessen Abwesenheit an dessen Vertreter - wo die Beiträge gezahlt werden, zu richten. Der Letztere hat sich sofort persönlich davon zu überzeugen, ob die

[ => Original lesen: 1885 Nr. 32 Seite 3]

beantragte Unterstützung erforderlich ist, und wenn dieses der Fall, ohne Verzug den für den Bezirk bestellten Arzt zu veranlassen, den Kranken zu besuchen und eine schriftliche Bescheinigung darüber auszustellen, ob der Erkrankte erwerbsunfähig ist oder nicht.
        Wegen Verabfolgung der vom Kassenarzte verordneten Arzneien ist die für den Bezirk bestellte Apotheke vom Magistrat resp. vom Ortsvorsteher unter Uebermittelung der vom Arzte mit dem Vermerk "Gemeindekrankenversicherung" zu versehenden Recepte zu requiriren.

§ 17.

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§ 20.

        Der Magistrat und die resp. Ortsvorstände sind der Großherzoglichen Landvogtei persönlich dafür verantwortlich, daß Krankenunterstützung nur wirklich kranken Personen gewährt wird, und dürfen sie demnach Krankengeld nur auszahlen, wenn der betreffende Kassenarzt die Erwerbsunfähigkeit des Erkrankten schriftlich bescheinigt hat.

§ 21.

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      Schönberg, den 20. April 1885.

Großherzoglich Meckl. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.           von Dewitz.


Anzeigen.

In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die zu Ziethen sub. No. VII. belegene Käthnerstelle c. p. des Großkäthners Heinrich Lange daselbst, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf das am heutigen Tage abgehaltene Liquidations=Protocoll sofort im Termin der Präclusivbescheid erlassen und publicirt worden ist.
Schönberg, den 18. April 1885.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

G. Arndt.       


Auction über Meierei=Geräthschaft.

Am Montag, den 27. April, Morgens 10 Uhr, sollen beim Holländer Lehmkuhl, Hof=Wahrsow, verschiedenes Meierei=Geräthschaft gegen Baarzahlung verauctionirt werden.


Am Sonnabend, den 25. ds. Mts.,
Mittags 12 Uhr,
sollen auf dem Forsthofe hieselbst:                          
9 Mutterschafe mit Lämmer,
2  Mutterschafe   ohne   Lämmer,
1. Bock,
Southdown=Kreuzung, meistbietend verkauft werden.
Rehna, den 15. April 1885.                                                               
                                                    Schmarsow.


Krieger-Verein
für das Fürstentum Ratzeburg.
Allgemeine Versammlung am Sonntag, dem 3. Mai nachmittags 4 Uhr im Vereinslokale.
Tagesordnung: Der Delegirtentag in Friedland, das neue Liederbuch und sonstige Vereinsangelegenheiten.
Schönberg, den 23. April 1885.                                                    
                                                    Der Vorstand.


Reuter-Vorlesung
von
Friedrich Gloede
am Sonnabend, den 25. April im
Saale des Herrn L. Spehr
Abends 8 Uhr präcise.

Programm: 1. De Reis' nach Belligen.
    a) Wo Mutter Swartsch kurirt ward,
    b) 'ne lustige Burenhochtid.
                    2. Stromtid.
Billets à 60 Pf. im Voraus bei Herrn Aug. Spehr und Abends an der Casse.


Angeriebene
Oelfarben in Blechdosen,
á 1, 2 1/2, 5, 10 u. 12 1/2 Kilo.
ferner alle Arten Maler= & Maurerfarben
trocken, Leinöl, Firniß, Lacke, Pinsel etc.
empfehlen in bester Qualität                                                    
                                                    Voss & Schwoll,
                                                    Lübeck, ob. Wahmstr. Nr. 6.


Butterfarbe,
Käsefarbe,
Laabessenz,
empfehlen                                                    
Voss & Schwoll,
Lübeck, ob. Wahmstr. Nr. 6.


Vom 15. December v. J. bis heute sind folgende Verluste bei unserem Verein angemeldet:

1. Vom Schulzen Lühr zu Lüdersdorf 1 Pferd 500 M.
2. Vom Hauswirth Holst zu Lankow 1 Kuh 120 M.
3. Vom Hauswirth Planthaber zu Gr. Mist 1 Kuh 135 M.
4. Vom Hauswirth Ahrendt zu Gr. Siemz 1 Kuh 135 M.
5. Vom Hauswirth Gerds zu Selmsdorf 1 Pferd 500 M.
6. Vom Büdner Meier zu Lankow 1 Kuh 135 M.
7. Vom Kutscher Kaben zu Kl. Rünz 1 Kuh 135 M.
8. Vom Pächter Bielfeldt hier 1 Kuh 135 M.
9. Vom Schulzen Faasch zu Selmsdorf 1 Kuh 135 M.

und werden unsere Mitglieder ersucht zur Deckung dieser Schäden und der Verwaltungskosten einen Beitrag von 60 Pf. pro 100 Mk. Versicherungssumme

am Sonnabend, den 2. Mai d. J., Morgens 10 Uhr

im Boye'schen Gasthause hieselbst einzuzahlen.
      Schönberg, den 23. April 1885.

Die Direction des Viehversicherungs=Vereins im Fürstenthum Ratzeburg.
As. Ahrendt.             Wilh. Heincke.


[ => Original lesen: 1885 Nr. 32 Seite 4]

Sonntag, den 26. April 1885, 4 Uhr Nachmittags,
auf dem Bergfelde in Lübeck:
Großes
Pferd    Kunst= und Pferde-Wettrennen. Pferd
Besonders hervorgehoben wird:

Gentlemen=Flach=Rennen (Bahn 3 Mal rund), ausgeführt von 6 Herren.
Damen=Jockey=Flach=Rennen (Bahn 3 Mal rund), ausgeführt von 6 Damen.
Türkisches Flach=Rennen (Bahn 2 Mal rund), ausgeführt von 6 Herren.
Die 4 Gladiatoren, jeder stehend auf 2 ungesattelten Pferden. Große Bravour=Nummer.
Damen=Jockey=Rennen mit Hindernissen (Bahn 3 Mal rund), ausgeführt von 6 Damen.
Herren=Jagd=Rennen mit Hindernissen (Bahn 3 Mal rund), ausgeführt von 6 Herren.
Ponny=Flach=Rennen, ausgeführt von 6 Knaben.
Wettfahren mit römischen Triumphwagen, Bahn 3 Mal rund.
Concurrenz zwischen Schulpferden, geritten im Schwimmtrab, Bahn 1 Mal rund.

Wettrennen für Landleute
unter sich mit eigenen Pferden (Bahn 3 Mal rund).
1. Prämie M. 50.
2. Prämie M. 25.

Sämmtliche Rennen werden mit englischen und arabischen Pferden ausgeführt.
Theilnehmer zum Wettrennen für Landleute unter sich mit eigenen Pferden, sowie auch Teilnehmer zu den anderen Rennen können sich bis Freitag Abend, den 24. April im Reuterkrug vor dem Holstenthor melden.
Während des Rennens spielt die Circus Capelle unter Leitung des Capellmeister Jaques Schumann.
Das Rennen fängt präcise um 4 Uhr an. Die Aufgänge werden um 3 Uhr geöffnet.

Preise der Plätze:
Tribüne oder 1. Platz M. 2, - 2. Platz M. 1, - Stehplatz M. -,50.
Zweispännige Wagen M. 10,- Einspännige Wagen M. 5,- Reiter M. 3,-.
und sind die Billette von Donnerstag an bei Herrn Friedr. Sager, Kohlmarkt 3, zu haben.                          
Sonntag von 2 Uhr an auf dem Burgfeld an den Cassen.

Zu diesem Kunst= und Pferde=Wettrennen lade ich die Bewohner von Lübeck und Umgegend hierdurch ganz ergebenst ein, und glaube dem hochgeehrten Publikum ein wirklich interessantes Vergnügen versprechen zu können.

                                                    Hochachtungsvoll
                                                    G. Schumann, Director.
Abends 7 1/2 Uhr: Große Vorstellung im Circus im Reuterkrug.


Hagelschaden=Versicherungs=Verein für Mecklenburg=Schwerin und Strelitz
zu Grevesmühlen.
Die Districte des Vereins werden von den nachstehenden Herren vertreten:

                                I. District: Grevesmühlen=Ratzeburg
                                                    Vorsteher: Herr Molter=Parber,
                                                    Substitut:   Herr Major Görbitz=Löwitz,
                              II. District: Gadebusch=Hagenow
                                                    Vorsteher: Herr Revierförster Rochow=Zachun,
                                                    Substitut:   Herr Eißfeldt=Harste,
                             III. District: Parchim=Malchow
                                                    Vorsteher: Herr Quade=Malow,
                                                    Substitut:   Herr Baumann=Dütschow,
                             IV. District: Güstrow=Sternberg
                                                    Vorsteher: Herr Schröder=Gr. Niendorf,
                                                    Substitut:   Herr Döhn= Holzendorf,
                              V. District: Neubuckow=Bützow
                                                    Vorsteher: Herr Uhthoff=Kl. Warin,
                                                    Substitut:   Herr Köster=Kleekamp,
                             VI. District: Rostock=Tessin
                                                    Vorsteher: Herr von Walsleben=Kneese,
                                                    Substitut:   Herr Heucke=Cammin,
                            VII. District: Malchin=Laage
                                                    Vorsteher: Herr Behm=Dehmen,
                                                    Substitut:   Herr Busch=Lüningsdorf,
                           VIII. District: Waren=Strelitz
                                                    Vorsteher: Herr Martens=Christinenhof,
                                                    Substitut:   Herr von Hobe=Lansen.

                          Die neu revidirten Statuten werden in den nächsten Tagen den Herren Vereins=Mitgliedern unter Kreuzband zugestellt und wird auf den § 35 derselben aufmerksam gemacht, nach welchem die Beiträge nach Gefahr=Classen erhoben werden, je nachdem die betreffenden Felder in den letzten zehn Jahren von Hagel beschädigt sind. Statuten und Formulare zu den Antragslisten sind von dem Unterschriebenen zu beziehen und tritt die Versicherung in Kraft, so bald die ordnungsmäßig ausgefüllten Antrags=Listen hier eingehen.
                          Grevesmühlen, den 20. April 1885.

                                                    Der Secretair des Vereins.
                                                    Senator Freytag.


Zum Quartal am Montag, d. 27. d. M. Nachmittags 3 Uhr laden alle Meister der

Schlachterzunft
freundlichst ein                                                    
Schönberg, den 23. April 1885.                                                    
                                                    Die Aelterleute.


Gesucht
ein tüchtiger Knecht zum 1. Mai.                          
Schlutup.                                                     H. P. Niemann.


(Hierzu eine Beilage).


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.

[ => Original lesen: 1885 Nr. 32 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 32 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 24. April 1885.


Der Reichstag berieth seit acht Tagen die Zoll=Tarif=Novelle weiter. Diesmal waren der Kaffee, der Kakao, die Chokolade, der Caviar, Muscheln, Schalthiere, Auster, Hummern und Schildkröten, - man fürchtet sich ordentlich, wenn man es niederschreibt, - und andere Seeungethüme an der Reihe. Dann folgten Vieh und Steinwaaren u. a.
Der preußische Staatsrath soll noch in diesem Monat zusammentreten, um die Börsensteuer=Vorlage zu berathen. Schade, daß nicht einige Sozialdemokraten im Staatsrath sitzen, die würden mit der Börsensteuer bald fertig sein. "Wer ein Papier besitzt, giebt's her," das würde wahrscheinlich der einzige Paragraph des Gesetzes werden.
"Anton steck' den Degen ein," das ist der gute Rath, welchen der Kladderadatsch dem englischen Premierminister ertheilt, und Mr. Gladstone scheint den guten Willen zu haben, diesem Rathschlag Folge zu leisten. Die Herren Engländer werden den Russen gegenüber von Tag zu Tag zahmer, sie sehen ein, daß Rußland, wenn's zum Krieg kommen sollte, viel weniger auf's Spiel setzt als England selbst. Rußland kann nichts verlieren und viel gewinnen, England aber würde viel verlieren und nur sehr wenig gewinnen können. Also behält Europa wahrscheinlich Frieden.
Der Kaiser hat an den Reichskanzler Fürsten Bismarck ein Schreiben gerichtet, in dem es heißt, daß der hohe Herr zu seiner Freude vernommen habe, es sei dem Reichskanzler an seinem 70sten Geburtstag die Summe von 1 200 000 Mk. übergeben worden, um dieselbe zu einer gemeinnützigen Stiftung zu verwenden. Wenn alles beisammen sei, erwarte der Kaiser vom Reichskanzler Vorschläge, wie dasselbe am besten verwendet werden könne, damit es dem guten Zweck, zu welchem es aufgebracht worden sei, dienstbar gemacht werde.
Dr. Frhr. v. Schorlemer=Alst, der sein Mandant für den Reichstag niedergelegt hat, nimmt jetzt in einem Brief von seinen Wählern Abschied und bedankt sich für das ihm geschenkte Vertrauen. Er hat genau 10 Jahre im Reichstag gesessen. 1875 wurde er zum ersten Mal gewählt. Die "Germania" sagt, der Rücktritt Schorlemers sei ohne jede politische Ursache". - Na, na!
In Wien ist am Sonnabend hochbetagt der Director des dortigen Museums für Kunst und Industrie, Hofrath Eitelberger, gestorben. Er war nicht nur ein Kunstkenner ersten Ranges, sondern auch ein außergewöhnlich liebenswürdiger Mensch und die sind heutigen Tages selten.
Noch sind die Franzosen und die Chinesen nicht vollkommen einig. Wie es jedem von uns passirt, daß ihm einmal "etwas dazwischen kommt", so geht's auch in China. Admiral Courdet, der die französische Flotte in den chinesischen Gewässern commandirt, berichtet von "Zwischenfällen," die eingetreten seien. Hauptsächlich handelt es sich dabei um die Räumung der Insel Formosa, die die Chinesen besetzt haben, die Franzosen aber nicht hergeben wollen.
Die Kaufleute der City von London haben sich bereits einen neuen Lord=Major gewählt. An Stelle des verstorbenen Nottage ist der Alderman Fowler, der im Jahre 1883/84 bereits Oberbürgermeister war, also die Lord=Majors=Geschäfte schon kennt, getreten. Mr. Fowler ist ein sehr reicher und sehr gesunder Herr.
Die siamesische Regierung läßt die Buchstaben, die sie für ihre Staatsdruckerei braucht, in Berlin schneiden und gießen. Früher erhielten derartige Aufträge nur London oder Paris, jetzt wird viel für fremde Regierungen in Berlin hergestellt. So ändern sich die Zeiten!
Die Stadt St. Louis in Amerika ist in großer Aufregung. Zwei Engländer, mit Namen Maxwell und Ureller, wohnten in einem feinen Hotel und verschwanden dann plötzlich. Später fand man in einem Koffer die zerstückelte Leiche eines Mannes, konnte aber nicht feststellen, wer der Todte war. Die Polizei ist eifrig hinter den Flüchtigen her.


- [Circus Schumann.] Zum ersten Male führte gestern Abend Director Schumann zu gleicher Zeit zwölf in Freiheit dressirte Rapphengste vor. Die Leistungen derselben legten wiederum Zeugniß von einer brillanten Dressur ab und brachten Herrn Director Schumann die lautesten Beifallsbezeugungen und wiederholten Hervorruf seitens der Zuschauer ein. Von den übrigen Künstlern waren es Miß Bradbury, die kleine Luftkünstlerin Anna Lepicq, die Geschwister Hodgini, die Gebrüder Santier und die Clowns Paul und William, wie nicht minder der Saltomortale=Reiter Gobert Belling, welche wiederholt vom Publikum ausgezeichnet wurden. - Am kommenden Sonntag wird im Circus Nachmittags keine Vorstellung stattfinden, dafür wird aber auf dem Burgfeste ein großes Kunst= und Pferde=Wettrennen, an dem sich auch dem Circus nicht angehörige Personen betheiligen können, veranstaltet werden. Dasselbe verspricht dem Programm zufolge äußerst großartig zu werden und sind besonders hervorzuheben das Damen=Jockey=Flach=Rennen, das Damen=Jockey=Rennen mit Hindernissen, das Herren=Jagd=Rennen, sowie vor allem das Gladiatoren=Rennen, welches von vier Herren, jeder auf je zwei Pferden stehend, geritten werden wird. Zum Schluß wird dann ein Bauern=Rennen stattfinden, an dem jeder Landmann mit seinem eigenen Pferde theilnehmen kann. Der Beginn des Rennens ist auf 4 Uhr festgesetzt. Mit dem Aufbau von Tribünen, welche vom Zimmermeister Rittscher hergestellt werden, ist bereits begonnen worden.
- Obgleich das ehemalige Fischerdorf Berlin durchaus keine alte Stadt ist, muß man doch alle fünf Jahre hinreisen, um es wiederzuerkennen. Neue prachtvolle Stadttheile und ein mächtiger Kranz von Landhäusern sind schon seit Jahrzehnten entstanden, aber auch in dem alten Berlin wird alles neu, alles wächst zur Kaiserstadt heran, Häuserreihen, die unter Friedrich dem Großen und namentlich unter seinem Vater Friedrich Wilhelm mit dem Krückstock unter Geld und Schelte entstanden sind, das heißt zu deren Erbauung er bevorzugten Leuten Geld, wenn es nicht schnell genug ging, Prügel austheilte, werden niedergerissen und Prachtgebäude errichtet, große straßenverbindende Eckhäuser und vollends nicht sicher. Wer seither stolz rühmte, mein Haus ist unter Friedrich Wilhelm oder dem alten Fritz gebaut, schreibt jetzt über sein Haus: Gebaut unter Kaiser Wilhelm I.
- Die Engländer gedenken wieder einmal auf echt englische Art ein Fest zu veranstalten. Zur Feier des 200sten Geburtstages des Componisten Händel wird nämlich am 19., 22., 24., und 26. Juni d. J. im Krystallpalast zu Sydenham mit einem Orchester von mindestens 500 Mann und über 5000 Sängern ein Händel=Fest stattfinden, das an Großartigkeit alle vorherigen Feste dieser Art übertreffen soll. Zur Aufführung kommen: am 22. Juni der "Messias," am 24. eine Auswahl aus verschiedenen Oratorien, am 26. "Israel in Aegypten." Am 19. beginnt das Fest mit einer Generalprobe, die von 12 Uhr Mittags bis 6 Uhr Abends dauern wird. Das Programm am zweiten Festtag wird ein Doppelconcert umfassen, das jüngst unter den im Buckingham=Palast aufbewahrten Manuscripten in Händel's Handschrift entdeckt worden ist; ferner eine Violinen Sonate, welche von sämmtlichen Violinen des Orchesters, etwa 160 an der Zahl, gespielt werden wird. Die Chöre bestehen aus geschulten Sängern und Sängerinnen aus allen größeren Städten Englands; für die Solovorträge sind die ersten Kunstkräfte des Tages, darunter die Damen Albani, Trebelli, Valleria, die Herren

[ => Original lesen: 1885 Nr. 32 Seite 6]

Maas, Santley, Foli, Lloyd u. A. engagirt. August Manns wird als Dirigent fungiren.
- Eine Riesen=Kanone. Die englische Regierung läßt in Elswick eine Kanone von ungewöhnlichen Dimensionen anfertigen. Ihr Gewicht beträgt 112 Tonnen, das der Laffette 91, das Gesammtgewicht also 203 Tonnen. Es ist ein Hinterlader. Seine Länge beträgt 13,30 Meter, das Kaliber 405 Millimeter.
Professor Schweninger, der "Bismarck=Doctor," wie ihn die Berliner nennen, hat von dem Fürsten zu Solms=Braunfels das Anerbieten erhalten, die Direction einer Anstalt zu übernehmen, welche der Fürst auf einer anmuthigen Höhe bei Braunfels errichten will und in der nur die "Schweningersche Methode" angewandt werden soll. Die Baugelder in Höhe von 300 000 Mk. sollen durch Actien aufgebracht werden.
- Die Leiche des letzten dieser Tage verstorbenen Sprossen der Familie v. Göthe ist von Leipzig nach Weimar gebracht worden. Das Testament hat mancherlei Ueberraschungen gebracht. Nach dem letzten Willen Walter v. Göthes geht das Stadthaus in Weimar nebst Garten, in dem der alte Göthe wohnte, in den Besitz der Stadt, das Gartenhaus im Park auf den Großherzog und das Familienarchiv nebst Briefen etc. auf die Frau Großherzogin von Weimar über. Das Vermögen, das übrigens nicht bedeutend ist, erben die Verwandten der Frau Göthes, Sanitätsrath Dr. Vulpius und dessen Kinder in Weimar.
- Ganze Prozessionen von Augenkranken wallfahrten gegenwärtig, theilweise von weither, nach Meran in Tirol. Es handelt sich aber nicht etwa um irgend ein wunderthätiges Heiligenbild, zu dem die armen Kranken in ihrer Noth ihre Zuflucht nehmen, sondern Dr. Karl Theodor, Herzog in Bayern, weilt dort augenblicklich zu seiner eigenen Erholung, hält trotzdem aber täglich seine "Sprechstunde", die nur ihm selbst etwas kostet und stets 3 oder 4 Stunden Zeit in Anspruch nimmt.
- In die Falle gegangen. Ein Rekrut in Berlin simulirte Taubheit , und wurde darauf hin längere Zeit im Militär=Lazareth von den Aerzten beobachtet. Schon sollte derselbe aus dem Dienst entlassen werden, als eines Tages ein vor ihm die Treppe herabschreitender Arzt wie im Selbstgespräch äußerte: "Der Aermste ist so zufrieden und hat keine Ahnung, daß er heute Morgen aus versehen Gift einnahm." Da schrie der angeblich Taube plötzlich auf und faßte mit beiden Händen nach dem Magen. "Kommen Sie, Freundchen," tröstete ihn der Arzt, "und lassen Sie sich in der Kaserne schnell ein Gegengift geben."
- Ein schlimmer Tausch. Der Zug von Paris nach Versailles sollte in fünf Minuten abgehen. Ein Herr steigt eilig in ein Coupee erster Klasse, die brennende Cigarre im Munde. Im Begriff sich zu setzen, sieht er sich einer älteren Dame gegenüber und will eben als Mann von guter Erziehung die Cigarre zum Fenster hinauswerfen, als er von der Dame hart angefahren wird: Wissen Sie denn nicht, daß es nicht gestattet ist, in einem Coupee zu rauchen, in dem sich Damen befinden?" "Mein Gott" erwiederte der Herr, "Sie sehen, ich war im Begriff, Ihren Wünschen zuvorzukommen, indessen werde ich Sie nicht weiter behelligen" - und verließ mit stummer Verbeugung sein Gegenüber. Aergerlich nimmt er in einem Wagen dritter Klasse Platz und dampfte seine Havana. Da setzt sich neben ihn ein zerlumpter, nach Zwiebeln und Fusel riechender Kerl. "Mein Freund," wendet er sich an denselben, "bist Du schon einmal erster Klasse gefahren?" "Niemals." "So komm, ich habe hier ein überflüssiges Billet, das ich nicht verfallen lassen möchte, Du kannst's benutzen." Und er führt ihn an das ebenverlassene Coupee, weist ihm den Platz an und schlägt die Thüre zu. Im nächsten Augenblick ging der Zug ab. Bis Versailles wurde keine Station angehalten.
- Parlamentarisches. "Was mich anbetrifft," sagt Frau von Z., deren Gemahl Herrenhausmitglied ist, "ich bezahle meine Schneiderrechnung immer, wenn im hohen Hause der Etat berathen wird. Mein Mann ist dann stets an so große Ziffern gewöhnt, daß ihm meine Rechnungen mit ihren Beträgen ganz klein vorkommen und er sie unweigerlich mitbewilligt."


Allen Denen, welche meiner lieben Frau die letzte Ehre erwiesen und sie zu ihrer Ruhestätte begleitet, sowie durch Spendung von Kränzen und auch sonst, während des langen Krankenlagers ihre liebevolle Theilnahme bewiesen haben, sage meinen tiefgefühlten Dank.
Schönberg, den 23. April 1885.

Georg Ohls.         


Am Sonntag, den 26. d. Mts.
Concert (Streichmusik)
im Köster'schen Locale, unter Leitung des
Herrn Organisten Meier.

Zu recht zahlreichem Besuch laden ein geehrtes hiesiges, sowie auswärtiges Publikum ergebenst ein

                                                    Die Vereinsmusiker,
Anfang abends 7 1/2 Uhr.
Entree à Person 50 Pf.
Programm.

1. Ouvertüre zur Oper: "Dichter u. Bauer" v. Suppe.
2. Solo für Trompete v. Hasselmann.
3. Traumbilder=Fantasie v. Lumbye.
4. Bedford=Walzer v. Labitzky.
                          ------------
5. Ouvertüre: "Ein Frühlingsmorgen", v. J. H. Meier.
6. Symphonie in D. dur, Op. 98 von J. Haydn.
                          ------------

Nach dem Conzert Ball.


Wer liefert Krabbenkiepen?
                                                    C. Egert.


Bestellungen auf Neubrandenburger
Pferde=Loose
nimmt gerne entgegen                                                      
Schönberg.                                                     C. Praefke.


Von jetzt ab habe ich kräftige                                                    
Sommer= und Winterkohlpflanzen, Blumenkohl und diverse Blumenpflanzen, sowie später Sellerie, Porre= etc.=Pflanzen
abzugeben und halte dieselben bestens empfohlen.                          
                          H. Brüchmann.


Warnung!

Auf meiner, unterhalb der Wallstraße belegenen Wiese ist mir in letzter Zeit vielfach durch Kinder Unfug verübt, namentlich sind die darauf befindlichen Erdhügel, muthwilligerweise auseinandergeworfen. Ich werde jeden darauf Betroffenen dem Gerichte anzeigen, sowie die Eltern der betreffenden Kinder zur Verantwortung ziehen; zu gleicher Zeit verbiete ich hiermit das Umwenden von Fuhrwerken ebendaselbst.

J. Ladendorf, Viehhändler.         


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 26. April

Vormittagskirche: Pastor Langbein.
Abendkirche (6 Uhr): Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Langbein.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


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ZVDD