No. 27
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 03. April
1885
fünfundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1885 Nr. 27 Seite 1]

Des heil. Osterfestes wegen erscheint die nächste Nummer am Freitag, den 10 d.M.


                Nachdem die früher schon wiederholt laut gewordenen Klagen über die aus den häufigen Tanzvergnügungen in den Krügen und Wirthshäusern entspringenden Unzuträglichkeiten in neuerer Zeit in gesteigertem Maße hervorgetreten sind, werden - unter theilweiser Abänderung resp. Ergänzung der bezüglichen bereits bestehenden polizeilichen Vorschriften - mit Genehmigung der hohen Großherzoglichen Landesregierung hierdurch nachfolgende Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
                1. Die Bestimmungen der Bekanntmachungen der Großherzoglichen Landvogtei vom 26. Juli 1838 und 19. Februar 1851, wonach

A. öffentliche Tanzmusiken in Krügen und Wirthshäusern auf dem Lande vierteljährlich nur einmal, in der Stadt Schönberg dagegen an jedem dritten Sonntage oder zweiten Festtage stattfinden dürfen, und zwar auf Grund eines Erlaubnißscheines, welcher letztere für das Land gegen eine Gebühr von 2 M. von der Registratur der Großherzoglichen Landvogtei ertheilt, für die Stadt Schönberg dagegen vom Magistrat gegen Erlegung von 3 M. ausgestellt wird,
B. Die Dauer solcher Tanzmusiken über 11 Uhr Abends nicht ausgedehnt werden darf,
werden hiermit in Erinnerung gebracht.
                2. Die Befugniß der Landvogtei, Dispensation von obigen Vorschriften zu ertheilen, bleibt in bisherigem Umfange in Kraft. Darnach ist dieselbe berechtigt, sowohl die Erlaubniß zur Abhaltung von Tanzlustbarkeiten außen den sub 1 gedachten Tanzmusiken zu ertheilen, als auch die Dauer derselben über die Polizeistunde hinaus zu gestatten. Eine solche Erlaubniß wird jedoch nur aus erheblichen Gründen ertheilt und wird für dieselbe von Ostern cur. ab außer der Gebühr für den Musikschein noch eine Extragebühr von 10 M., wenn der Dispens bis Mitternacht, von 15 M., wenn derselbe über Mitternacht hinaus ertheilt wird, von dem betreffenden Krüger oder Wirth wahrgenommen.
                3. Dispensationen von den Bestimmungen des Gesetzes zur besseren Heilighaltung des Sonntages pp. vom 28. August 1855 können wie bisher nur bei Großherzoglicher Landesregierung nachgesucht werden, jedoch sind die ad 2 festgesetzten höheren Gebühren auch in diesen Fällen an die Großherzogliche Landvogtei zu erlegen.
                4. Tanzmusiken, welche von Vereinen oder Gesellschaften in Krügen und Wirthshäusern veranstaltet werden, gelten als öffentliche im Sinne dieser Verordnung, und haben die Krüger und Wirthe bezüglich derselben alle gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen.
                5. Schulkinder und Lehrlinge sollen sich in den Tanzlokalen und auf den Tanzböden nicht aufhalten, sondern sind von den Wirthen vorkommenden Falls auszuweisen.
                6. Wegen etwaiger Contraventionen gegen vorstehende Bestimmungen kann - sofern nicht § 366 Nr. 1 des Strafgesetzbuches Platz greift - gegen die Krüger und Wirthe eine Ordnungsstrafe bis zu 30 M., event. drei Tagen Haft, verhängt werden, welche durch polizeiliche Strafverfügung festgesetzt wird. Außerdem kann solchen Wirthen in deren Lokalen bei Gelegenheit von Tanzmusiken oder nach Beendigung derselben Schlägereien vorgekommen sind, oder welche den gesetzlichen Bestimmungen über die Dauer der Musik, sowie über die Zulassung von Schulkindern und Lehrlingen zuwidergehandelt haben, auf längere Zeit jegliche Erlaubniß zur Abhaltung von Tanzmusiken versagt werden.
                7. Die Districtshusaren und Gensd'armen sind angewiesen, Tanzmusiken, bei welchen sie wegen Schlägereien oder sonstigen groben Unfugs einzuschreiten genöthigt sind, sofort für geschlossen zu erklären.
                8. Die Bekanntmachungen Großherzoglicher Landvogtei vom 19. Februar 1834, vom 25. Juli und 4. December 1838, sowie vom 19. Februar 1851 bleiben insoweit in Kraft, als der Inhalt derselben mit den vorstehenden sub 1-7 gegebenen Bestimmungen nicht im Widerspruch steht.
        Schönberg, den 21. März 1885.

Großherzoglich Meckl. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.           von Dewitz.


[ => Original lesen: 1885 Nr. 27 Seite 2]

            Auf Befehl Großherzoglicher hoher Landesregierung wird nachfolgende

Bekanntmachung
den Ankauf von Remonten pro 1885 im Großherzogthum Mecklenburg=Strelitz betreffend.

Berlin, den 8. März 1885.            

                Zum Ankauf von Remonten im Alter von drei und ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzogthums Mecklenburg=Strelitz für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden, und zwar

am 9. Juni Schönberg.
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                Die von der Remonte=Ankaufs=Kommission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt. Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, ebenso Krippensetzer (Kopper), welche sich innerhalb der ersten 28 Tage nach dem Eintreffen in den Depots als solche zeigen. Pferde, welche den Verkäufern nicht eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht gehörig legitimirten Bevollmächtigten der Kommission vorgestellt werden, sind vom Kauf ausgeschlossen. Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue, starke, rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einer Kopfhalter von Leder oder Hanf mit 2 mindestens zwei Meter langen Stricken ohne besondere Vergütigung mitzugeben.
                Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden. Auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu coupiren, oder übermäßig zu verkürzen.

Kriegsministerium, Abtheilung für das Remonte=Wesen.
Freiherr von Troschke.           Graf von Klinckowström.

hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
          Schönberg, den 25. März 1885.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über die zu Herrnburg sub Nr. 40 belegene Büdnerstelle c. p. des Klempnermeisters Fridolin Reinhard daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstück zu haben vermeinen, und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Donnerstag, den 30. April 1885,
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen die jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 6. Februar 1885.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Antragsmäßig soll über die zu Mechow belegenen Büdnereien Nr. 1 und Nr. 2 des Heinrich Freitag daselbst, welche einen gemeinsam zu verpfändenden Gütercomplex bilden sollen, ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesen Grundstücken zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Sonnabend den 2. Mai d. J.
Vormittags 10 Uhr,

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer derselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 7. Februar 1885.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Malers August Heinrich Johannes Herzberg hieselbst wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Schönberg, den 31. März 1885.

Großherzogliches Amtsgericht.
(gez.) Dr. jur. E. Hahn.
Veröffentlicht:
W. Wetzel, Protocollführer.


Holz=Auction
im Vitenser Forste,
Revier: Törber Holz
am Mittwoch, den 8. April 1885

unter den an Ort und Stelle zu verlesenden Verkaufsbedingungen, über:
          Eichhester zu Nutz= und Pfahlholz.
          Eichen Kluft=Knüppel= und Zweigholz.
          Buchen Kluft=Knüppel= und Zweigholz.
          Geringe Bauholz=Fichten, Schleete u. Leiterbäume.
Versammlung Morgens 9 Uhr auf dem Landwege im Törber Holz.
Rehna, den 1. April 1885.

Großherzogliche Forst=Inspection.


Auctions=Anzeige.

        Am Dienstag, den 7. April d. J. von Vormittags 9 Uhr ab sollen in dem Locale des Gastwirths Herrn J. Boye zu Schönberg die zum Nachlasse der allhier verstorbenen Frau Amtmann Zimmermann gehörigen Sachen als: 1 Schreibsecretair, 1 großer Eckschrank, 1 Sopha, 1 Sophatisch, 1 Spieltisch, 1 tannener Tisch, 1

[ => Original lesen: 1885 Nr. 27 Seite 3]

großer Spiegel, 2 Komoden, 2 Waschtische, 1 großer Lehnstuhl, einige Stühle, 1 Leinen= und 1 Kleiderschrank, 1 Koffer, 3 Bettstellen, Matratzen, Betten, viel Leinenzeug, darunter einige sehr hübsche Damasttischgedecke mit Servietten, Bettbezüge, Handtücher, eine kleine Parthie Garn, einige Bücher, Kupferstiche, Damenbekleidungsstücke, etwas Haus= und Küchengeräth und was sich sonst noch vorfinden wird, öffentlich meistbietend verkauft werden.
        Schönberg i. M , im März 1885.


Am Dienstag, den 7. April Morgens 9 Uhr, werden auf dem Siechenhause bei Dassow folgende Gegenstände meistbietend gegen Baarzahlung verkauft:

1 Häckselmaschine, 1 großer Ziehwagen, 1 Honigschleuder, Tische, Bettstellen, Schubkarren, Leitern, Ackergeräte, Küchengeräthe u. s. w.


Bekanntmachung.

Die Hebung einer Armensteuer zum vollen Beitrag ist erforderlich, es werden demnach alle Zahlungspflichtigen des Schönberger Armendistrikts hiermit aufgefordert ihre Beiträge fördersamst einzuzahlen.
Schönberg, den 30. März 1885.

Die Armenbehörde.


Schulanzeige.

Die Aufnahme neuer Schüler in die Realschule und die Bürgerknabenschule findet am Montag, den 13. d. M., Morgens 10 Uhr im Realschulgebäude statt.
Es ist dabei der Imf= oder Wiederimpfschein und von den nicht in Schönberg geborenen auch der Taufschein vorzuzeigen.
Schönberg im April 1885.

                                                    Der Direktor:
                                                    W. Ringeling.


Schul=Anzeige.

Der Sommerkursus an der hiesigen Mädchenschule beginnt am Montag, den 13. April um 7 Uhr morgens. Die Aufnahme in die Elementarklasse findet an demselben Tage um 9 Uhr vormittags im Mädchenschulhause statt. Sämtliche neu eintretende Schülerinnen haben einen Impfschein vorzulegen, und die nicht in hiesiger Gemeinde geborenen haben außerdem noch ihren Geburtsschein mitzubringen.

                                                    Rektor M. Woisin.


Die Maurer, Zimmerleute und Maschinenbauer und die Lehrlinge dieser Gewerbe, welche der neu gegründeten und bestätigten Krankenkasse der Maurer, Zimmerleute und Maschinenbauer zu Schönberg und Umgegend beitreten wollen, werden hierdurch aufgefordert, sich am

2. Ostertage d. Js. (6. April,)
Nachmittags 1 Uhr,

im Gastwirth Krüger'schen Locale hieselbst Zwecks Erklärung des Beitritts und Unterschrift der Statuten einzufinden. Dieselben müssen gleichzeitig ihren Geburtstag genau anzugeben im Stande sein.
Auch soll am gedachten Tage gleich die Wahl des Vorstandes pp. vorgenommen werden.

Der interimistische Vorstand.        


Sämmtliche Meister unserer bisherigen Zunft, werden hierdurch ersucht, sich zu der am 7. April Nachmittags 1 Uhr, angesetzten Versammlung recht zahlreich einzufinden. Tagesordnung: Verlesung der neuen Innungsstatuten und event. Unterschreibung derselben.

Die Aelterleute der hiesigen Schmiede= und Schlosserzunft.


In Kösters Hotel
Am 2. Ostertage
Tanzmusik.
à Tanz 10 Pf.


Am 2. Ostertage
Tanzmusik
bei                                                    Gastwirth Creutzfeldt,
                                                    Carlow.


Gewerbe=Verein.

Dienstag, den 7. ds. Mts., findet im Vereinslokale von 2 - 7 Uhr Nachmittags, eine Ausstellung von Lehrlings=Arbeiten, Abends 8 Uhr ebendaselbst, Vertheilung der Diplome an die prämiirten Aussteller statt.


Wilh. Berner,
Goldschmied,
Sandstraße 4. Lübeck. Sandstraße 4.
empfiehlt in reichhaltiger Auswahl
Confirmations-Geschenke

Goldene u. silberne Uhrketten, Halsketten, Medaillons, Broschen, Armbänder, Ringe, Manschettenknöpfe, Breloques, Nadeln, Fingerhüte, Crayons u. s. w.
Größte Auswahl in Corallen, Granat=Waaren und anderen Specialitäten.


Als Neuheit
empfehle ich die viel verbesserte                                                    
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wovon das Original, erfunden von Carl Rolff,
seit 3 Monaten in meinem Besitz ist: sowie                                                    
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F. E. Wascher, Schlossermstr.


Hausstands=Utensilien

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J. Ludw. D. Petersen.       


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                                                    J. Ludw. D. Petersen.


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der Tremser=Knochenmühle empfiehlt sich in jeglichen Quantitäten.
                                                                 F. Becker.


Während der Festzeit:
Bockbier vom Faß
                                                    bei Gastwirth Boye.


[ => Original lesen: 1885 Nr. 27 Seite 4]

Der Verein für Geflügelzucht in Schönberg hat Bruteier abzugeben von folgenden Stämmen:
Plymouth Rock pro Stück 50 Pfg. bei Herrn Schulze Borchart in Rattingsdorf.
Langshan Rock pro Stück 30 Pfg. bei Herrn G. Volkmann in Kl. Siemz.
Langshan Rock pro Stück 30 Pfg. bei Herrn R. Schrep in Schönberg.
Dkl. Brahme pro Stück 15 Pfg. bei Herrn Fr. Lundwall in Schönberg.
Blaue Andalusier pro Stück 15 Pfg. bei Herrn W. Mass, Kaufm. in Schönberg.
Blaue Andalusier pro Stück 15 Pfg. bei Herrn Fr. Lundwall in Schönberg.
Blaue Italiener pro Stück 15 Pfg. bei Herrn Cantor D. Hempel in Schönberg.
Blaue Italiener pro Stück 15 Pfg. bei Herrn G. Volkmann in Kl. Siemz.
Hambg. Goldlack pro Stück Pfg. bei Herrn Milzow in Schönberg.
Silberhalsige Bantau pro Stück 10 Pfg. bei Herrn Cantor D. Hempel in Schönberg.
Weiße Rammeleloter pro Stück 25 Pfg. bei Herrn W. Holdorf in Schönberg.
Andalusier u. Italiener Krenzg. pro Stück 10 Pfg. bei Herrn Fr. Lundwall in Schönberg.
Pecking Enten pro Stück 15 Pfg. bei Herrn Pastor Horn in Selmsdorf.
Selmsdorfer Enten pro Stück 15 Pfg. bei Herrn Derselbe.
Landenten pro Stück 10 Pfg. bei Herrn C. Schwedt in Schönberg.

Der Vorstand.         


                Hiermit erlaube ich mir zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß ich, neben meiner Schlosserei eine

Drahtwaarenfabrik

eröffnet habe.
                Mit der von mir erfundenen Maschine bin ich in den Stand gesetzt, allen, selbst den mit Dampfbetrieb versehenen, Concurrenten in Drahtwaaren aller Art die Spitze zu bieten.
                Demnach empfehle ich mich zur Anfertigung von allen Sorten nicht rostender Einfriedigungen. Sämmtliche Muster liegen bei mir zur Ansicht bereit. Ferner empfehle ich verzinkten Koppel=Draht Nr. 6 und 7 zum Preise von 12,50 M. pro Ctr., bei größerer Abnahme noch billiger, sowie Stahlstachel=Draht 3drähtig, das Beste dieser Art und alle Sorten verzinkten Draht und Krampen sehr billig.
                Zur leichten, recht strammen Anziehung des Koppeldrahts habe ich einen Spannhebel konstruirt, mit dem man bequemer und schneller als mit den bisher gebrauchten Flaschenzug arbeitet.

                                                    F. E. Wascher,
                                                    Schlossermeister und Drahtwaarenfabrikant.


Etablissement
Für die großen und kleinen Culturen der                                                    
Land- und Forstwirthschaft, Gartenbau & Blumenzucht,
eingerichtet nach dem Style der ersten deutschen Samenhandlungen von
                                                    Wilh. Schulze,
                                                    Lübeck, Beckergrube 69.
Catalog franko und gratis. Nur 1a. keimfähige Saaten kommen zur Versendung.


Ich erhielt wiederum eine grössere Sendung

Feinster Messina Cur- u. Tafel-Apfelsinen.

Die Früchte sind sehr süss und saftreich, und zeichnen sich schon durch das bekannte liebliche Aroma aus. Ich empfehle dieselben zum Preise von 80 Pfennig (Mecklenburg). pr. Dtz. Bei Entnahme eines grösseren Quantums stellt sich der Preis wesentlich billiger wie folgt:

1/1 Originalkiste ca. 220 St. 1/2 Originalkiste ca. 110 St.
M. 12,50. 25 Stück incl. Korb M. 2,00. M. 6,50.
Haltbare Frucht. Otto Voigt, Lübeck. Versand prompt.


Jürgensen & Robschuld,
Lübeck, Breitestraße 959.
Vollständiges Magazin
von Haus= und Küchengeräthen,
Lager von Werkzeugen, Eisen- und Kurzwaaren.


Danksagung.

Allen Denen, die meiner lieben Frau auf ihrem schweren Krankenlager so treu zur Seite gestanden, sowie Allen, die ihr die letzte Ehre erwiesen, und ihren Sarg so reich mit Blumen schmückten, sage ich meinen tiefgefühlten Dank.

H. Retelsdorf.         


Echte
Christiania Anschovis
empfiehlt                                                    
                                                    Aug. Spehr.


Hierzu eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1885 Nr. 27 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 27 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 3. April 1885.


        Nr. 5. des Offic. Anzeigers pro 1885 für das Fürstenthum Ratzeburg enthält in der
        II. Abtheilung:

(1.) Publicandum, betreffend die Liquidation über Militairleistungen.
(2.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines anderweitigen Französischen General=Consuls in Hamburg.
(3.) Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Ein= und Durchfuhr von Schweinen, Schafen und Ziegen aus Rußland, Oesterreich=Ungarn, Bulgarien, Serbien und Rumänien.
(4.) Bekanntmachung, betreffend die Durchschnittspreise des Monats Februar 1885.


Am 1. April, dem Geburtstage und dem Tage des 50jährigen Dienstjubiläums des Fürsten Bismarck, herrschte in Berlin das regste Leben, der Tag gehörte ganz und voll dem Reichskanzler, das zeigte auch die Physiognomie der Straßen. Frisch, rüstig und wohlgemuth, im Innersten bewegt und ergriffen stand Fürst Bismarck in mitten seiner Familie. Zum ersten Empfang kurz nach 11 Uhr erschien die Geschlechts=Familie von Bismarck, welche in großer Zahl vertreten war, sodann das Staatsministerium, die Chefs der Reichsämter und die Mitglieder des Bundesraths. Den bedeutsamsten und weihevollsten Moment der ganzen Feier bildete das Erscheinen des Kaisers bei dem Reichskanzler. Ehrfurchtsvoll küßte Fürst Bismarck seinen kaiserlichen Herrn die Hand und bewegt schloß Se. Majestät den ersten Diener seiner Krone in seine Arme und küßte ihn zweimal. Um den Kaiser befanden sich der Kronprinz, der Großherzog von Baden, die Prinzen Friedrich Carl, Wilhelm, Alexander und Georg. Währenddem spazierte der "Reichshund" ganz gemüthlich bei den Anwesenden umher, seinem Herrn fast nicht von der Seite weichend. Sodann erfolgte der Empfang des Comites für das Nationalgeschenk an den Reichskanzler unter Führung des Herzogs von Ratibor. Fürst Bismarck erwiderte auf die Ansprache desselben unter Anderm Folgendes: Bisher habe er sich nur Bismarck "in" Schönhausen nennen können, jetzt fühle er erst das Recht, Bismarck=Schönhausen zu heißen. - Sodann überreichten die Decane der Berliner Universität dem Fürsten eine in lateinischer Sprache abgefaßte Adresse. Demnächst erschienen die activen Generale zur Gratulation, 50 an der Zahl, an ihrer Spitze der Kriegsminister. Dann nahten die Deputationen immer zahlreicher und immer dichter wurde die Zahl der Gratulanten. Der Enthusiasmus der großen Zuschauerschaar auf den Straßen und vor dem Palais des Reichskanzlers bot ein erfreuliches Bild von der Gesinnung der Berliner Bevölkerung und aller derer, die gekommen waren aus nah und fern, um den Festlichsten zu Ehren des doppelten Jubeltages des Fürsten Reichskanzlers, so weit dies gestattet war, beizuwohnen. - Eine dem Gefeierten nahestehende Persönlichkeit äußerte: "Alles Trübe hat sich dem Fürsten heute in Freude verkehrt, alles in Dank für das Glück, welches die Nation ihm heute bereitet hat."
Von allen Seiten kommen Berichte über Bismarck=Feiern. In Kissingen, wo der Reichskanzler sich seit vielen Jahren zur Kur aufgehalten hat und wo, wie bekannt, auch ein Denkmal des Fürsten, vielleicht das beste der bisher existirenden steht, versammelte sich zur Vorfeier des Geburtstags die gesammelte Schuljugend, zahlreiche Vereine mit drei Musikkorps und zogen zum Denkmal des Fürsten auf der Saline. Nach patriotischen Gesängen etc. wurde dem Jubilar ein Hoch gebracht und ein Lorbeerkranz zu Füßen des Denkmals niedergelegt. In der Stadt fand ein Festmahl statt. An Geburtstagsgeschenken sind folgende bekannt geworden. In Miesbach hat die Sammlung für die Bismarck=Spende über 3600 Mark ergeben, wofür ein prachtvoller Bulle und fünf schöne Kalbinnen angekauft wurden. Die Thiere kommen nach dem Gute Schönhausen. - Zwiesel: (Oberpfalz) ein Bierservice mit 36 Humpen. Auf jedem Humpen wird ein Trinkspruch, auf dem großen Krug aber das Bismarck=Wappen, sowie Zwiesels Wappen und die Widmung angebracht. - Würzburg schickt Wein, und zwar vom besten, 68er Jahrgang, der nur noch im Hofkeller zu haben ist. Eine Flasche von diesem Wein kommt auf 12 M. 50 Pf. zu stehen. - Das Ehrengeschenk der Stadt München besteht aus einer nach Entwurf ausgeführten Widmungstafel. Die massiv silberne Platte enthält auf Goldgrund folgende Inschrift: "Dem Fürsten Otto von Bismarck, dem größten Bürger des durch ihn neu erstandenen Deutschen Reiches, dem erlauchten Vorbild des Muthes, der Beharrlichkeit, der Gewissenstreue, dem weitblickenden Vorkämpfer für die Wohlfahrt der Völker, bringt zur Feier seines siebzigsten Geburtstages den ehrfurchtsvollen Gruß dar das dankbare München." Der Rahmen ist ein Meisterwerk. Er zeigt oben in der Mitte das Fürstliche Wappen, einen blauen Schild mit drei silbernen Eichen= und drei goldenen Kleeblättern in Goldeinfassung, auf welcher der Spruch eingravirt ist: "In trinitate robur". Darüber der Fürstenhut, dunkelroth mit Hermelinbesatz, prächtig emaillirt, von den goldenen Spangen zusammengehalten. Zu beiden Seiten des Wappens sehen wir in plastischen Figuren die Symbolik der Kraft und der Treue.
Die Gabenfülle im Palais des Reichskanzlers ist schier unerschöpflich; den ganzen Tag über währte gestern noch der Strom der einlaufenden Kundgebungen und Geschenksendungen fort; bis zur Mittagsstunde waren, wie die Norddeutsche Allgemeine Zeitung konstatirt, bereits wiederum über 700 Telegramme, Adressen, Glückwunschschreiben etc. angelangt. In dem großen Speisesaal, welcher an den Wintergarten stößt, sind die Geschenke und Adressen aufgestellt, letztere auf einem langem Tische, der durch den ganzen Raum geht; die Geschenke dagegen haben ihren Platz theils auf den Tischen, welche längs allen Wänden aufgestellt sind, theils im Wintergarten selbst gefunden. Alle Stände, alle Gewerbe, jedes Alter, jedes Geschlecht, man kann sagen alle deutschen Herzen, sind hier vertreten. Junge Mädchen haben frische und gemalte Blumen gesendet, eine junge Dame aus Dresden sogar einen Glückwunsch aus Runenschrift; eine alte Dame sendet ein Vermächtniß ihrer Eltern, eine Flasche 1811er Rheinwein, eine andere hat Socken für den Reichskanzler gestrickt. Wahrhaft rührende Zeichen der Liebe und Verehrung sind es, die dem Fürsten Bismarck dargebracht werden, aber geradezu unmöglich ist es, Alles aufzuzählen, was hier als Jubiläumsgabe seinen Platz gefunden hat. Büsten und Statuetten des Fürsten, Blumenkörbe, vergoldete Lorbeerkränze, Marzipan, Ostereier in den riesigsten Dimensionen, Staarkästen, Bücher, Photographien, Helme, Stöcke, Cigarren und Tabake, Gemälde, Halsbänder für Tyras, kurz Alles, was die Phantasie nur ausdenken kann, ist aus allen Gauen in das Haus des Fürsten geschickt worden. Da ist zunächst das Modell eines Dreimasters von Georg Howald in der Kieler Schiffswerft, ein Spinnrad von Eichenholz, ein eichenes Wandschränklein von zierlichster Arbeit von Theodor Struwe in Düsseldorf, der Bilder=Cyklus aus der nordisch=germanischen. Götterlehre von Ehrenberg, Fäßchen Schwarzwalder Kirschengeistes und Flaschen mit Enzian, eine Schaale aus Onyx, auf einem wundervoll ziselirten silbernen Fuße ruhend, ein mächtiges Fernrohr aus Rathenow, Bierhähne von polirtem Eisen, große Serpentinvasen, auf denen handgroß das fürstliche Wappen aus farbigen Steinen in erhabener Arbeit zusammengesetzt ist, Bismarcks=Medaillen von 6 Zoll Durchmesser mit der Umschrift: "Patriae

[ => Original lesen: 1885 Nr. 27 Seite 6]

in serviendo consumor", Reichskanzler Fürst von Bismarck, 4. Juni 1885." Auf schwarzem Untersatz steht ein silbernes Facsimile des Helms von Kugeln durchbohrt, den Graf Schmettau, der Führer der Bismarck=Kürassiere bei Vionville 1870, getragen, daneben liegt der Ehrensäbel in silberner Scheide. Unter den Bildwerken treten besonders hervor ein Portrait des Kaisers und eine Schneelandschaft von Schreyer mit Staffage, ein Knabe zu Pferde im Schneegestöber vor dem Stalle haltend. Die kaiserlichen Majestäten und die königlichen Prinzen und Prinzessinnen hatten sich vereinigt, um dem Reichskanzler Fürsten Bismarck zu seinem heutigen Geburtstage ein prachtvolles Gemälde, "die Kaiserproklamation in Versailles" von Anton von Werner, zum Geschenk zu machen. Das Ganze ist 3 1/2 Meter hoch und 3 Meter breit, und in seiner geschmackvollen, überaus prächtigen Ausführung ein wahrhaft kaiserliches Geschenk.


Ein Sozialdemokrat, der von dem Antrag Grillenbergers auf Maximal=Arbeitstag und Minimal=Arbeitslohn im Reichstage gelesen hatte, erklärte: Wir haben schon maximale Arbeitstage und minimale Löhne, wir brauchen aber umgekehrt minimale Arbeitszeit und maximalen Lohn: das ist jedenfalls ein Druckfehler! (Das kommt bei den Fremdwörtern heraus!)
In Köln tritt eine Krankheit auf, welche namentlich Soldaten und Kinder befällt und vielfach tödtlich verläuft. Sie besteht in einer Entzündung der Gehirn=Rückenmarkshäute mit Rückenstarre und Verlust des Bewußtseins. Die Aerzte nennen sie Cerebrospinal-Meningitis.
Die Franzosen haben sich ein neues Wahlgesetz gemacht. Sie trauen darin weder sich, noch Anderen; denn sie haben alle Leute von der Wählbarkeit ausgeschlossen, die einer der frühen Herrscherfamilien des Landes angehören, also alle Bourbons, Orleans und Napoleons.
Gegenüber den mannigfachen Klagen der Exporthändler ist die Mittheilung des Obmannes des allgem. Syndikats in Paris von besonderem Interesse, daß die Ausfuhr Frankreichs um 3 Procent, diejenige Englands um 2 Proc., die Spaniens um 8 Proc., die Italiens und Oesterreichs um 10 Proc. und diejenige der Vereinigten Staaten um 6 Proc. zurückgegangen sei; nur die Ausfuhr Deutschlands und Belgiens hat zugenommen.
- Zur Freude der Blumenliebhaber ist das Problem, Veilchenbäume zu züchten, gelöst; ein Zittauer Kunsthändler hat einen einen Meter hohen Veilchenbaum dem Deutschen Kaiser zum 88. Geburtstagsfeste übersandt. König Ludwig von Bayern ist nun auch im Besitz einer solchen Seltenheit, welche er in einem anderen Exemplar, sofort nach der Kunde von diesem Geschenke an den Kaiser, ankaufen ließ. Bekanntlich ist der König ein großer Blumenfreund, und wo immer er weilt, umgiebt ihn ein auserlesener Blumenflor. Während seines Aufenthaltes in der Königlichen Residenz gleicht der Königliche Wintergarten, der in der Nähe der wenigen, von dem Monarchen bewohnten Gemächer liegt, einer Frühlingslandschaft. Am Morgen sind Dutzende von Arbeitern damit beschäftigt, Anpflanzungen u. s. w. vorzunehmen, damit es am Abend in dem geheizten Wintergarten, in stetiger Abwechselung und natürlicher Frische blühen und treiben kann.
- Bald wird ganz Norddeutschland einen gemeinschaftlichen Buß= und Bet=Tag haben; die betr. Kirchenregierungen sollen sich über den letzten Freitag im November verständigt haben.
- Nach dem Handbuch der Provinz Sachsen gibt es 2 Rittergüter Schönhausen: 1) Schönhausen I mit Vorwerk und Damm, Besitzer: Fürst Bismarck, hat 1719 Morgen Acker - 2994 Wiesen - 692 Wald - 34 Wasser = 5439 Morgen - Pächter: Amtmann Hänichen; dieses kommt somit nicht in die Frage. 2) Schönhausen II, Besitzer August Gärtner, hat 1260 Morgen Acker - 658 Wiesen - 372 Wald - 5 Wasser = 2195 Morgen.
- 20 000 Bürger in Leicester in England zogen dieser Tage auf den Marktplatz, protestirten lärmend gegen den Impfzwang und verbrannten Dr. Jenners, dieses großem Wohlthäters der Menschheit, Bildniß. Lieber Pocken im ganzen Gesicht, als kranke Lungen! schrien sie.
- Auch ein Avancement. Ein fünfzehnjähriger Junge wird beim Stehlen eines Taschentuches auf frischer That ertappt und festgenommen. Der Dieb scheint ganz trostlos und zerfließt in Thränen. "Nun," meinte der mitleidige Polizist, "beruhige Dich doch, der Diebstahl eines Foulard wird Dir nicht den Kopf kosten." "Nein, das nicht, aber sehen Sie, meine Chefs waren so zufrieden mit mir, daß ich, wenn mir heute das Malheur nicht passirte, nächstens zu den Uhren avancirt wäre!"
- "Selbst ist der Mann," erklärt eine Amerikanerin in Pittsburg vor dem Gericht. Sie war von ihrem Mann wegen Mißhandlung verklagt und sagte: Mein Mann ist Anarchist, und um ihn zu kuriren, bekommt er eine Tracht Prügel, so oft ich von einem anarchistischen Bubenstreich höre. - (Der Richter sprach sie frei.)


Briefcouverts

ganz alte mit eingeprägter Marke, von Mecklenburg, Oldenburg, Braunschweig, Hannover, Norddeutscher Postbezirk, (letztere mit überklebter Marke) Thurn u. Taxis etc., kauft zu hohen Preisen u. bittet um Offerten. Bessere Marken bis zum Jahre 1866 kaufe ebenfalls, Garantie für Reellität!

                                                    Hermann Brandt
                                                    Naumburg, a/Saale.


10 Mark Belohnung!

sichere ich Demjenigen zu, der mir den Thäter nachweist, welcher mir ca. 200 Dachpfannen auf meinem Torfschuppen in der Torfmoorstraße böswilliger Weise zerschlagen hat, so daß ihn bei Gericht anzeigen kann.

J. Greiff.        


Kirchliche Nachrichten.
Charfreitag.

Vormittagskirche: Pastor Kämpffer.
Nachmittagskirche: Pastor Langbein.

1. Ostertag.

Frühkirche: Pastor Kaempffer.
Vormittagskirche: Pastor Langbein.
Abendkirche (6 Uhr) Pastor Kämpffer.

2. Ostertag.

Frühkirche: Pastor Langbein.
Vormittagskirche: Pastor Kaempffer.
Abendkirche (6 Uhr:) Pastor Langbein.


Eintragungen in die Standes=Register des Standesamts=Bezirks Schönberg.

Geboren:

D. 27. März dem Kaufmann W. Vock zu Schönberg eine Tochter.
D. 26. dem Handelsmann Conrad Jörns, wohnhaft zu Sibbesse Kreis Hildesheim, zu Schönberg eine Tochter.
D. 28. dem Schneidergesellen Heinrich Kronbügel zu Schönberg ein Sohn.
D. 1. April ein unehel. Sohn zu Boitin=Resdorf.

Gestorben:

D. 26. März Sophie Caroline Maria Elisabeth Wendt, Maschinistentochter zu Schönberg, 7 Monate alt.
D. 26. Hermann Daniel Kniep, Schlachtermeister zu Schönberg, 77 J. 3 M. alt.
D. 29. Christine Sophie Dorothea Retelsdorf, Zimmermannsfrau zu Schönberg, 33 J. 2 M. alt.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


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