No. 80
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 10. Oktober
1884
vierundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1884 Nr. 80 Seite 1]

Das Geschwader für die westafrikanische Küste ist das stärkste, welches Deutschland jemals für eine auswärtige Station ausgerüstet hat und ein Beweis, welche Wichtigkeit Bismarck dieser Angelegenheit beilegt und mit welcher Energie er dort nöthigenfalls aufzutreten gedenkt. Es besteht 1) aus dem Flaggschiff des Contre=Admirals Knorr. Volldeckscorvette Bismarck, 16 Geschütze, 380 Mann, Kapitän z. S. Karcher. 2) Volldeckscorvette Gneisenau, 16 Geschütze, 380 Mann, Kapitän z. S. Valois. 3) Glattdeckscorvette Ariadne, 8 Geschütze, 228 Mann, Commandant Bendemann. 4) Glattdeckscorvette Olga, 10 Geschütze, 247 Mann, Commandant Chüden. 5) Kanonenboot 1. Cl. Möve, 5 Geschütze, 120 Mann.
Wiederholt werden Auswanderer nach Nordamerika gewarnt, den letzten Thaler oder Dollar für die Ueberfahrt auszugeben. Die Behörden drüben in New=York sind viel strenger geworden und weisen oft Leute, die kein Geld mehr in der Tasche haben, zurück, so daß sie mit demselben Schiffe heimkehren müssen, mit welchem sie die Fahrt in das Land ihrer goldenen Hoffnung gemacht haben. Der Besitz eines Billets in das Innere schützt nicht, weil viele amerikanische Städte klagen, daß der Zuzug verarmter und arbeitsunfähiger Einwanderer aus Europa ihnen unerschwingliche Lasten aufbürde.
Der deutsche Kronprinz hat mit Gemahlin und Familie einen längeren Aufenthalt in Gries bei Bozen genommen.
Prinz Wilhelm von Preußen jagt mit seinem Freunde, dem österreichischen Kronprinzen, in Steiermarck und geht dann mit ihm nach Berlin und zu den Elensjagden in Ostpreußen.
Im nächsten Reichstage wird unter den Deutschliberalen auch ein Engel sitzen, wenn ihn die Dresdener wählen. Es ist der berühmte Berliner Statistiker Engel, der vor Jahren etwas unsanft aus der Bureaukratie hinausgemaßregelt worden ist, weil seine Zahlen mitunter mit den amtlichen nicht ganz stimmten, und der seitdem etwas verbittert ist. Der "Oekonomist" ruft den Hansestädten zu: Sendet dem Reichstage practische Sachkenner des großen überseeischen Handels und der Seeschifffahrt!
Das abgebrannte Schloß Christiansborg liegt auf einer Insel bei Copenhagen und ist eine kleine Stadt für sich. Es war der Sitz des Parlaments und des Obersten Gerichtshofes, enthielt die öffentliche Bibliothek von 500 000 Bänden und 20 000 Handschriften und war ein Absteigequartier der königlichen Familie. Der Schaden beträgt 2 Millionen Kronen.


- Die diesmalige Sitzung der Strafkammer beim hiesigen Großherzoglichen Amtsgericht umfaßte zwei Tage und wurde in derselben über 6 Strafsachen verhandelt.
1. Die erste Strafsache, welche das Interesse des den Zuschauerraum vollständig füllenden und während der fast 8stündigen Dauer der Verhandlung ausharrenden Publikums, in hohem Maaße in Anspruch nahm, war gegen den Schlosser H. aus Schönberg gerichtet, welcher der Urkundenfälschung, des Betrugs, der Unterschlagung und der verleumderischen Beleidigung des hiesigen Amtsrichters H. angeklagt war. Der Angeklagte, welcher seit Jahren mit dem Hauswirth F. zu Kl. Bünsdorf im Verkehr gestanden hatte, war demselben vielfach in seinen Geldangelegenheiten beiräthig gewesen und hatte auch namentlich im Herbst 1882 mit ihm darüber gesprochen, wie das Vermögen des Schwiegervaters des F. gegen die Ansprüche aus den von demselben übernommenen Bürgschaften für den in Vermögensverfall gerathenen Müller W. gesichert werden könne. Es war dabei auch zur Sprache gekommen, daß der H. deswegen den Amtsrichter H. mit in Rath nehmen und denselben dafür honoriren solle. Mit diesen Verhandlungen scheint auch der Auftrag, welchen der F. zur Einziehung einer ihm von seinem Schwiegervater cedirten Forderung von 600 Mk. an die Wittwe Törber dem Angeklagten ertheilte, in Verbindung gestanden zu haben. Da die Wittwe T. zur Rückzahlung bereit war, wenn sie das Geld von der Wittwe Sch. geliehen erhalten könne, so verhandelte der H. mit der Sch. und vereinbarte mit ihr, daß der F. für einen Theil der Forderung Waaren aus dem Laden der Sch. entnehmen und die Sch. den Rest des Geldes baar herausgäbe. Zur Realisirung dieses die Billigung des F. findenden Abkommens überbrachte der H. an die Sch. einen Zettel von F. worauf die Waaren verzeichnet standen, welche F. auf die Forderung annehmen wollte, und ließ F. diese Waaren im Gesammtbetrage von 130 Mk. durch seinen Knecht von der Sch. abholen. Kurze Zeit danach ließ Angeklagter sich von der Sch. auf die F.'sche Forderung 100 Mk. zahlen und verhieß der Sch. die Restzahlung zum December 1882. Vor diesem Zahlungstermin teilte sie dem F. schriftlich mit, daß er sich das Geld holen könne, und übernahm der Angeklagte, welcher bei Ankunft dieses Briefes im Hause des F. anwesend war, die Einkassirung der Restsumme. Dieselbe hat er denn auch von der Sch. in Empfang genommen. Angeklagter behauptete, alles von der Sch. empfangene Geld an den F. abgegeben zu haben. Dagegen wurde durch die Beweisaufnahme und namentlich durch das Zeugniß der F.'schen Eheleute festgestellt, daß Angeklagter nach Einkassirung der Restsumme im F.'s Hause in Kl. Bünsdorf erschienen sei und erklärt habe, er bringe das empfangene Geld nicht mit, da er dasselbe zur Honorirung des Amtsrichter H., welchem er für das Zustandebringen eines Vergleiches in der Müller W. Angelegenheit für den F. verabredetermaßen 600 Mk. versprochen habe, verwendet habe. Zugleich überbrachte er eine angeblich von der Sch. quitirte Rechnung über die an F. gelieferten Waaren im Werthbetrage von 176 Mk. und forderte diesen Betrag von dem F., da er denselben zur Completirung der 600 Mk. zu der von der Sch. baar empfangenen Restsumme habe hinzulegen müssen. F. ließ sich, obgleich ihm die teuren Preise auf der Rechnung auffielen, täuschen und zahlte auch diese 176 Mk. an den Angeklagten. Es stellte sich nun heraus, daß diese quittirte Rechnung von dem Angeklagten gefälscht war und die Preise auf der=

[ => Original lesen: 1884 Nr. 80 Seite 2]

selben viel zu hoch angegeben waren, sowie ferner, daß der Amtsrichter H. weder von dem Angeklagten in der qu. Angelegenheit zu Rathe gezogen war und noch viel weniger Geld von demselben erhalten hatte. Diese falsche Behauptung der Zahlung an Amtsrichter H. hatte Angeklagter auch den Maler W.'schen Eheleuten und dem Hauswirth W. in Gr. Bünsdorf gegenüber aufgestellt und hatten dieselben ihre Verwunderung darüber ausgedrückt, daß das Geld Amtsrichter H. habe annehmen können. Auf Grund dieser Feststellten beantragte der Erste Staatsanwalt eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren 3 Wochen, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und sofortige Verhaftung des Angeklagten. Nachdem der von dem Angeklagten erwählte Vertheidiger, Rechtsanwalt Lorenz aus Neustrelitz, für Freisprechung event. Zubilligung mildernder Umstände plädirt hatte, erkannte das Gericht, unter Zubilligung mildernder Umstände auf 10 Monat Haft; Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 2 Jahre und Tragung der Kosten, lehnte aber die sofortige Verhaftung ab.
2. Die 16 Jahre alte Anna H. aus Gr. Siemz, welche schon in ihrem elterlichen Hause und in ihrem ersten Dienstverhältniß kleine nicht zur Anzeige gebrachte Entwendungen begangen hatte, hatte im Frühjahr d. J. ihrem Brodherrn, dem Gastwirth Lohse zu Törpt zu drei verschiedenen Malen aus dessen Komode Geld im Betrage von 4 resp. 15 und 25 Mark gestohlen und in den beiden letzten Fällen zur Eröffnung der derzeit verschlossenen Komode einen falschen Schlüssel angewandt. Mit Rücksicht darauf, daß die H. gleich anfänglich ein offenes Geständniß abgelegt hatte, und ihre Behauptung, daß sie von einer Frau K. zu den Diebstählen angestiftet worden sei und von ihr auch den falschen Schlüssel erhalten habe, was auch nicht anderweitig bestätigt, doch auch nicht widerlegt war, wurde die H. unter Annahme mildernder Umstände zu 3 Monat Gefängniß verurteilt.
3. Die Militärpflichtigen Schulz aus Schönberg und Dieek aus Gr. Rünz wurden wegen Entziehung ihrer Militärpflicht jeder zu 200 Mk. Geldstrafe event. 42 Tagen Gefängniß verurtheilt.
4. Die am 2ten Tage zuerst zur Verhandlung stehende Berufungssache wider den Feuerversicherungsagenten A. zu Schönberg, welcher vom Schöffengericht zu Schönberg auf Grund des § 5 der Verordnung vom 1. Mai 1859 deswegen zu 60 Mk. Geldstrafe verurtheilt worden war, weil er bei Aufnahme einer neuen Feuerversicherung es an der sorgfältigen Prüfung des Vorhandenseins und des Werthes der zu versichernden Gegenstände und an der nöthigen Sorgfalt bei der Anzeige von dieser Prüfung an die Großherzoglichen Landvogtei hatte ermangeln lassen, fand ihre Erledigung durch die Zurücknahme der eingelegten Berufung seitens des Angeklagten.
5. In der Strafsache wider den Feuerversicherungsagenten M. zu Schönberg, welcher gleichfalls wegen zwiefachen Vergehens gegen den § 5 der gedachten Verordnung vom Schöffengericht zu Schönberg zu einer Geldstrafe von 60 Mk. verurtheilt worden war, wurde auf die vom Angeklagten eingelegte Berufung in der Hauptverhandlung der Strafkammer festgestellt, daß der Angeklagte als Agent der Nordbritischen Feuerversicherungsassecuranz seiner Pflicht bei Aufnahme der beiden zur Frage stehenden Versicherungen dadurch völlig genügt habe, daß er an der Hand der früheren Policen der sächsischen Feuerversicherungsgenossenschaft zu Chemnitz, welche bei ihrer Auflösung die Uebernahme ihrer bisherigen Versicherungen mit der Nordbrittischen Feuerversicherungsassecuranz vereinbart hatte, sich von dem Vorhandensein und dem Werth der versicherten Gegenstände durch eine generelle Augenscheinseinnahme überzeugt und solches der Landvogtei angezeigt hatte. Es wurde deshalb der Angeklagte, für welchen der Rechtsanwalt Monnich als Vertheidiger plaidirt hatte, nachdem die Staatsanwaltschaft auf eine Entgegnung verzichtet hatte, unter Aufhebung des schöffengerichtlichen Urtheils kostenlos freigesprochen.
6. Gegen die vom Schöffengericht zu Schönberg erkannte Freisprechung der 3 Hofgänger S. R. und M. aus Mechow, welche sich am 12. resp. 14. Juli d. J. geweigert hatten, länger als bis 1/2 8 Uhr Abends zu arbeiten, war seitens des Amtsanwalts Berufung eingelegt. Zu der heutigen Hauptverhandlung hatten nur der S. und der R. geladen werden können, von welchen nur der Erstere erschienen war. Gegen ihn und den abwesenden R. wurde verhandelt und ergab die Beweisaufnahme, daß den Hofgängern bei ihrer Vermiethung gesagt worden war, sie seien im Sommer nur verpflichtet, bis 1/2 8 Uhr zu arbeiten. Die Strafkammer erkannte deswegen, daß die Hofgänger sich dadurch, daß sie ihre Dienstleistung nur über ihre contraktliche Verpflichtung hinaus verweigert hätten, sich eines strafbaren Dienstvergehens nicht schuldig gemacht hätten, verwarf diese die Berufung des Amtsanwalts als unbegründet und bestätigte das schöffengerichtliche freisprechende Urtheil.
- Die Directoren der Vorschuß=Anstalt zu Neustrelitz, sind am Sonnabend von der dortigen Strafkammer wegen ungestempelt ausgegebener au porteur-Papiere zu 130 000 M. Strafe und in die Kosten verurtheilt worden.
- Die Wittwe des Wiener Frauenmörders Schenck hat die Erlaubniß erhalten, sich Stark zu nennen.
- Der Vierwaldstädter See in der Schweiz ist an der tiefsten Stelle zwischen Beckenried und Gersau 209 Meter tief.
- Die Schulden des jungen Freiherrn Victor v. Erlanger in Wien betrugen im vorigen Jahre 2 Millionen Gulden. Seine Brüder in Frankfurt und Paris bezahlten dieselben und setzten ihm 60 000 Gulden Jahrgeld aus. Jetzt hat er mit Hülfe von Wucherern wieder 1 Million Schulden und ist gerichtlich unter Vormundschaft gestellt worden.
- Der Dichter Gustav Schwab erzählte in guter Laune, wie's ihm einmal auf Reisen sehr schlecht und ein andermal sehr gut ergangen ist. Er kommt in Tübingen oder Heidelberg an einer Studentenkneipe vorbei, wo man eben "Bemooster Bursche zieh' ich aus" kräftig anstimmte. Er geht hinein, läßt sich ein Glas bringen, lobt den Gesang und nennt sich als den Dichter des Liedes. Er findet aber keinen - Glauben. "Was? - der alte Philister? - Er will der Dichter sein? Nimmermehr!" Am Ende kommt er zum Fester hinaus statt durch die Thüre. Das andre Mal muß er in einer böhmischen Stadt übernachten. Das Reisegeld war knapp geworden; vorsichtig prüft er einen billigen Gasthof. Da kommt ihm der Wirth schmunzelnd entgegen, bekomplimentirt ihn in den Speisesaal, bestellt das beste Abendessen und bedient ihn selbst mit ausgesuchter Freundlichkeit. Am Morgen dasselbe Schauspiel. Endlich fragt Schwab nach der Schuldigkeit. "Der Wirth schüttelt den Wipfel." "Nichts sind Sie schuldig." - "Wieso?" fragt Schwab. - "Ja, mein Herr, das müssen Sie schon über sich ergehen lassen. Ich habe oft gebetet, einmal im Lotto was Ordentliches zu gewinnen, und dabei das Gelübde gethan, der erste Gast der dann käme, solle alles recht gut und umsonst haben. Gestern habe ich 30 000 Gulden gewonnen und - Sie waren der erste Gast."
- Das Wohnhaus des Fürsten Bismarck in Friedrichsruh sieht gar nicht wie ein Schloß aus und ist, bis auf die Fremdenzimmer, sehr einfach eingerichtet. Es enthält aber drei interessante Andenken. Im Speisesaal steht eine Bronzestatue des Großen Kurfürsten und daran hängt ein Zettel, worauf Kaiser Wilhelm eigenhändig geschrieben: "Dem Fürst Bismarck zu Weihnachten 1881. W." Im Rauchzimmer steht eine große Nachbildung des Niederwald=Denkmals und daran hängt ein halber Octavbriefbogen, auf welchem Kaiser Wilhelm eigenhändig geschrieben hat: "Zu Weihnachten 1883. Der Schlußstein Ihrer Politik, einer Feier, die hauptsächlich Ihnen galt und der Sie leider nicht beiwohnen konnten. W." Ein anderes Zimmer enthält ein unscheinbares Tischlein, auf welchem die Worte eingravirt sind: "Auf diesem Tische ist der Präliminar=Friede zwischen Deutschland und Frankreich am 26. Februar 1871 zu Versailles, Rue de Provence Nr. 14, unterzeichnet worden." Bismarck wollte den Tisch seiner französischen Hausbesitzerin abkaufen, diese aber wollte ihn durchaus nicht hergeben. Da ließ er ihr ein ganz gleiches vom Tischler herstellen, siehe da, mit Freuden gab die Dame den alten Tisch für den neuen her.
- Das Wort "militärfromm" bezeichnet nicht

[ => Original lesen: 1884 Nr. 80 Seite 3]

umsonst eine große, seltene Tugend der Pferde, denn sie schließt Ungehorsam und Störrigkeit aus. Das sollte kürzlich ein Bauer erfahren, welcher mit seinem alten, angeblich als militärfromm erkauften Artillerie=Gaul einen Wagen Kartoffeln in die Kaserne zu Frankfurt am Main einfahren wollte. In dem Thorweg blieb das Roß, welches unangenehme Erinnerungen an sein früheres Kasernenleben zu bekommen schien, hartnäckig stehen, senkte die Ohren und war durch die stärksten Schläge nicht vorwärts zu bringen. Ein General, der zu Pferde herbeikam, wollte dem Bauer den Transport erleichtern und kommandirte einige Soldaten zur Beihülfe heran. Aber der Bauer erwiderte: Herr General, das Pferd hat früher bei der Artillerie gedient und ist ein Handpferd beim Anziehen vor sich gewöhnt gewesen. Ich bringe es schwer in eine Kaserne; wenn Sie aber vorausreiten und Jüh! rufen wollten, so wird es schon folgen. Der General, dem die Sache Spaß machte, that wie vorgeschlagen und der Gaul zog sofort seinen Wagen in den Kasernenhof. Der Bauer bedankte sich unter großer Heiterkeit der Zuschauer, der General mag aber gedacht haben, ein Regiment sei leichter in Bewegung zu setzen, als ein störriger Gaul.
- In New=York hat die Tochter eines vielfachen Millionärs sich vom Reitknecht ihres Vaters entführen lassen und ihn geheirathet. Victoria ist ein hübsches, gebildetes und gewecktes Wesen, der Reitknecht, ein Schwabe Schelling, nichts weniger als hübsch.


Anzeigen.

In Sachen, betr. die Zwangsversteigerung des dem Schuhmachermeister Chr. Kleinfeldt zu Schönberg gehörigen, daselbst vor der Marienstr. sub Nr. 63 belegenen Wohnhauses c. p. wird hierdurch bekannt gemacht,

daß in dem am 16. September cr. stattgehabten Termin zur Anmeldung dinglicher Rechte und Ansprüche an das zu versubhastirende Grundstück sofort der Präclusivbescheid dahin verkündet worden ist, daß unter Vollstreckung der in dem Proclam vom 22. Juni cr. angedrohten Rechtsnachtheile alle diejenigen, welche dingliche Rechte und Ansprüche an das zu versubhastirende Grundstück haben, mit diesen Rechten und Ansprüchen, soweit sie nicht von der Anmeldungspflicht befreit, hierdurch ausgeschlossen sein sollen.
Gleichzeitig wird der auf

Donnerstag, d. 16. October 1884
Vormittags 11 Uhr

angesetzte Ueberbotstermin mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß in dem ersten Verkaufstermine ein Gebot auf das Grundstück nicht abgegeben worden ist.
Schönberg, den 20. September 1884.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.

W. Wetzel.       


Oeffentliche Ladung.

Der Bierbrauer Carl Friedrich Wilhelm von Szymanski aus Laznow, Kreis Warschau, zuletzt in Schönberg i/M. wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubnis ausgewandert zu sein. - Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des St.=G.=B. -
Derselbe wird auf

den 12. Dezember 1884,
Vormittags 10 Uhr,

vor das Großherzogliche Schöffengericht zu Schönberg i./M. zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Großherzogl. Landwehr=Bezirks=Commando zu Neustrelitz ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Schönberg, den 24. September 1884.

Der Großherzogliche Amtsanwalt.
von Dewitz.


Anmeldungen zum Eintritt in den Diätenverein für Geschworene beider Mecklenburg nimmt der Kaufmann L. Spehr in Schönberg entgegen.
Die bis zum 31. October d. J. eingetretenen Mitglieder erwerben noch Anspruch auf Diäten für das Jahr 1885.


Kriegerverein für das Fürstenthum Ratzeburg.
Allgemeine Versammlung.

Sonntag den 12. ds. Mts. nachmittags 4 Uhr im Vereinslokale.
Tagesordnung: 1) Geschäftlicher Teil: Vereinsangelegenheiten etc. 2) Gemütlicher Teil: Gesangvorträge etc.

Der Vorstand.       


Hauptversammlung des
Imkervereins:
Sonntag, den 12. October.


Cajüte M. 300. Zwischendeck M. 80. Kind. unt. 12 d. Hälfte, unt. 1 Jahr 9 M.

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Post=Dampfschiffahrt
Hamburg-Amerika
Nach New-York jeden
Mittwoch u. Sonntag
mit Deutschen Dampfschiffen der
Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Actien-Gesellschaft
• August Bolten, Hamburg.
Auskunft u. Ueberfahrts=Verträge bei:
Fr. Frick u. J. F. Schultz in Röbel.


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aller Art, als Gesichts=, Brust=, Hals= und Zahnschmerzen, Kopf=, Hand= und Fußgicht, Gliederreißen, Rücken= und Lendenweh.
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Senator Wilh. Heincke.


Als anerkannt vorzügliches Stärkeproduct empfehle: Mack's

Ulmer Doppel=Stärke

in Cartons von 1/2 Pfund 25 Pfennig.
Diese Doppel=Stärke enthält in durchaus unschädlicher und zuverlässiger Mischung alle diejenigen Stärke=Zusätze, welche es ermöglichen, in denkbar einfachster und schnellster Weise die Wäsche prachtvoll weiß, steif, elastisch und glänzend zu bügeln, wie es bei Verwendung der bisher bekannten Stärkesorten, der Boraxpräparate und Zusätze, selbst den erfahrensten und geübtesten Hausfrauen nicht möglich war.

A. Zander.       


Anfang November wird die Arbeit in der

Flachsreinigungs-Anstalt zu Schönberg

beginnen und werden alle Interessenten gebeten, ihren Flachs so bald wie möglich zu senden. Auf Wunsch wird auch gereinigter Flachs an die Spinnerei von Stelling & Gräber Hannover von der Anstalt aus besorgt.


Montag den 13. d. M. verkaufe ich
6 - 700 Ctr. Futterrüben

vom Acker abzunehmen für 70 Pfennig. pr. Ctr. später nach der Einfuhr für 75 Pfennig.

C. Egert.       


Pferd     Am 11., 12. und 13. Oktober steht ein Transport
guter 1 1/2 jähriger
dänischer Füllen
bei mir zum Verkauf.                                                    
Dassow i. Meckl., 9. 10. 84.                          
                                                    C. Callies.


[ => Original lesen: 1884 Nr. 80 Seite 4]

Als Verlobte empfehlen sich:                          
Luise Schlatow
Carl Breest, Lehrer.
Carlow.                                                     Kuhlrade.


Täglich frisch gebrannten
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                                                    Gustav Mohr.


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Heinr. Schäding.       


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Filz und Sammethüte

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H. Scheer.       


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H. Scheer.       


Einem geehrten Publicum Schönbergs und der Umgegend mache die ergebene Anzeige, daß von jetzt an mein

Rasir= u. Frisir=Salon
sich in der gr. Pfaffenstraße 678 befindet.

Lübeck im October 1884.

                                                    Achtungsvoll.
                                                    R. Soltmann.


Suche zu sogleich oder Ostern

einen Vogt,

der namentlich die Gespanne zu beaufsichtigen hat.

Torriesdorf.                                                     R. Schwarz.


Scillilinlatwerge
gegen Ratten und Mäuse, ungefährlich für andere Hausthiere, sowie
Phosphorpillen
gegen Feldmäuse empfiehlt                                                    
                                                    die Apotheke zu Schönberg.


Zu Ostern d. J. 1885

steht eine Parterre=Wohnung zu vermiethen. Wo? Zu erfragen in der Expedition dieses Blattes.


Zu Ostern findet ein tüchtiger Tagelöhner Wohnung.

Rodenberg.                                                     H. Burmeister.


J. Ludw. D. Petersen,
Schönberg, empfiehlt:
Heerdplatten

in Normal=Größe 5' und 3', 4' und 2' 2" und 3' und 2' auch liefere ich dieselben fertig vom Töpfer aufgestellt unter Garantie guter solider Arbeit zu sehr billigen Preisen, auch werden einzelne Platten nach angegebenem Maaße aufs genauste und beste besorgt. Ferner empfehle ich

eiserne Oefen,

zum Kochen eingerichtet, Plätt=Oefen und Plättpfannen, sowie

Petroleum=Kochapparate

mit 2 und 4 Flammen u. s. w.


Blau und weiß email. Kochtöpfe, Wassereimer, Abwaschwannen, Kuchenformen, Theekessel und Bratpfannen, Wasserkannen, Wasserschöpfer, Schaum=, Füll= und Saucen=Löffel, Kaffee=, Thee= und Milchkannen, verzinnte Wassereimer, Waschbecken und Fleischgabeln, auch eiserne emaillirte Bratpfannen sowie Kohlenträger und Schaufel, Ascheimer und viele andere für Haus= und Küche passende Gegenstände empfiehlt

J. Ludw. D. Petersen.       


Brett=, Karb=, Rumpf= und Grubensägen verkauft unter Garantie zu sehr billigen Preisen

J. Ludw. D. Petersen.       


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Singer=Nähmaschinen

versehen mit den neuesten Verbesserungen empfiehlt unter mehrjähriger Garantie.

Rud. Schrep.       


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den. 12. October.
Erntedankfest.
(Collecte für den Gustav=Adolf=Verein.)

Vormittagskirche: Pastor Langbein.
Abendkirche (6 Uhr:) Pastor Kaempffer.
Amtswoche: Pastor Langbein.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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