No. 67
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 26. August
1884
vierundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1884 Nr. 67 Seite 1]

Bekanntmachung
wegen Ausreichung neuer Zinsscheine - Reihe II Nr. 1 bis 8 nebst Anweisungen zur Abhebung der Reihe III - zur Deutschen Reichsanleihe von 1880.
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          Die Zinsscheine der Reihe II Nr. 1 bis 8 - zur Deutschen Reichsanleihe von 1880 für die 4 Jahre vom 1. Oktober 1884 bis 30. September 1888 nebst Anweisungen zur Abhebung der Reihe III werden von der Königlich Preußischen Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, vom 1. September d. Js. ab Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn= und Festtage und der Kassenrevisionstage ausgereicht werden.
          Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen, sowie durch diejenigen Kaiserlichen Oberpostkassen, an deren Sitz sich eine solche Bankanstalt nicht befindet, bezogen werden.
          Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichniß zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichnis einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. In letzterem Falle erhält der Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
          Im Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht einlassen.
          Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Bankanstalten oder Oberpostkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Ausreichungsstellen unentgeltlich zu haben.
          Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind, in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Bankanstalten und Oberpostkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
          Berlin, den 11. August 1884.

Reichsschuldenverwaltung.
Hering.


Nr. 16 des Offic. Anzeigers pro 1884 für das Fürstenthum Ratzeburg enthält in der

I. Abtheilung.

(Nr. 8.) Verordnung, zur Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes.
(Nr. 9.). Verordnung, zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1884, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen vom 7. April 1876.
II. Abtheilung.
Bekanntmachung, betreffend den ortsüblichen Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter.
(2.) Bekanntmachung, betreffend die Magdeburger Versicherungs=Gesellschaft gegen Hagel= und begleitenden Wetterschaden in Magdeburg.
(3.) Bekanntmachung, betreffend die Beförderung von Packeten nach Spanien und Portugal.


Die Zeitungen beschäftigen sich mehr oder weniger eingehend mit der Varziner Conferenz und vergegenwärtigen sich, was dort alles könnte verhandelt worden sein. Jedenfalls Alles, was wichtig ist und wo in der Politik der Schuh drückt. Das gegenseitige Verhältniß von Deutschland und Oesterreich als Nummer Eins gedacht, werden sich eine Reihe anderer Fragen angeschlossen haben, so das jedesmalige Verhältniß zu England, zu Frankreich, zu Rußland. Ferner internationale Angelegenheiten, wie die Sanitätsfrage, die Anarchistenfrage (vielleicht auch etwas von Abrüstung und tausendjährigem Frieden). Im gegenseitigen Verhältniß wäre die Verständigung über die Oesterreich und Italien, aber auch Deutschland selbst politisch und wirthschaftlich berührende Orientalische Frage wohl das wichtigste, weil am meisten brennende Thema gewesen. Aber auch die Nationalitätenfrage und das engere wirthschaftliche Verhältnis durch Bildung eines Zollvereins werden die Geister der beiden Staatsmänner bewegt haben. Hierin hatte etwa das "Was" der Verhandlungen bestanden, das "Wie" steht freilich auf einem andern Blatt. Auf alle Fälle aber ist jede Beunruhigung über eine etwa nicht erfolgte Einigung vollständig ausgeschlossen. Und da in

[ => Original lesen: 1884 Nr. 67 Seite 2]

letzter Zeit und noch in den letzten Tagen sich so Manches in der äußeren Politik von selbst geklärt hat (Umschwung der öffentlichen Meinung in England und Frankreich zu unserem Gunsten), so kann man die Varziner Conferenz als einen der wichtigsten Denksteine in unserem politischen Leben seit 1871 ansehen.
Vom 1. bis 6. September wird in Genf die internationale Conferenz der Vereine des Rothen Kreuzes tagen. Gleichzeitig wird das 20jährige Bestehen der Genfer Convention vom 22. August 1864 gefeiert werden.
Die Engländer wollen am Eingang zu ihrem Auswärtigen Amt die Worte Sine Germania uulla salus, (ohne Deutschland kein Heil) einmeisseln lassen.
Der Marquis Tseng hat eine Erklärung veröffentlicht, in welcher er der Ueberzeugung Ausdruck giebt, daß es für China keinen anderen Ausweg gebe, als energisches Vorgehen gegen Frankreich - also Krieg auf's Messer. Er begründet diese Erklärung in einer für Frankreich wenig schmeichelhaften Weise. Wenn also keine besonderen Umstände eintreten, so wäre der chinesisch=französische Krieg auf beiden Seiten beschlossene Sache. - Die Times will wissen, daß am 21. ds. in Peking die Flagge des französischen Consulates eingezogen und die Wahrung der Interessen der französischen Angehörigen dem russischen Gesandten anvertraut worden sei.
In Frankfurt a/M. wurde einer der bedeutendsten Bildhauer Deutschlands, Friedrich August v. Nordheim, 71 Jahre alt, geboren in Thüringen zu Heinrichs, unter allgemeiner Theilnahme der Bürger= und Künstlerkreise am 16. d. M. zur letzten Ruhe bestattet. Von ihm stammt das Originelle, schöne Gutenberg=Denkmal am Roßmarkt in Frankfurt a/M., ferner die herrliche Engelsgruppe "Gloria in excelsis" in der protestantischen Weißfrauenkirche, namentlich auch das Modell der acht Statuen am Nordportal des Domes, dessen Erneuerung, nach dem Brande vom 16. August 1767 vollendet, ist bis auf jene leider vom erkrankten Künstler nicht mehr ausgeführten Statuen. Das Wort des Kaisers, welcher am 16. August 1867 zum ersten Male als Souverän die Stadt Frankfurt betrat: "Thurm und Kirche werden nicht in Trümmern bleiben, sondern neu erstehen!" ist bereits zur Wahrheit geworden. Nordheim war auch als Münz=Medailleur ein ausgezeichneter Künstler, von dessen Hand die Germania=Thaler herrühren. Er starb, unverheirathet, im Heiligen=Geist=Hospital nach einer glücklich überstandenen Operation an Blutverlust und Altersschwäche.
- Der Nordische Verbandstag der deutschen Reichsfechtschule hat den Beschluß, in Wandsbeck ein Waisenhaus zu errichten. Ein Wandsbecker gab den Grund und Boden, ein anderer 10,000 Stück Ziegel dazu her. Der Baumeister, der die Vorarbeiten zu den Plänen besorgt, leistet einen Beitrag von 2800 Mark, der Magistrat von Wandsbeck hat Abgabenfreiheit zugesichert. Auf diese Weise sind die Herstellungskosten um ein Bedeutendes herabgemindert.
- Es hat sich herausgestellt, daß die Absicht der Besitzergreifung der Walfischbai und überhaupt der nördlich und südlich von Angra Pequena gelegenen Küstenstriche keineswegs bei der Regierung der Capcolonie entsprungen ist, sondern vielmehr vom Londoner Colonialamt eingeblasen wurde. Einstweilen aber ist die Besitzergreifung noch keine vollendete Thatsache. Ueber Angra Pequena selbst scheinen sich die Engländer nun endlich getröstet zu haben.
- Bei dem Wettrennen deutscher und österreichischer Velocipedfahrer in Leipzig hat Huber aus München den ersten Preis errungen, indem er 10,000 Meter in 19 Minuten 56 Sec. durchfuhr. Er erhielt den Titel "Meisterfahrer".
- In Berlin wird seitens der B. Viehmarkts=Aktiengesellschaft vom 24. bis 29. September eine Ausstellung von Pferden aller Länder, Luxus= und anderen Wagen, Reit= und Fahrgeräthen, sowie landwirthschaftlicher Maschinen veranstaltet; die besten ausgestellten Pferde werden prämirt.
- In Bergedorf b. Hamburg ist eine gegenseitige Pferdeversicherung gegründet, welche nicht allein Unglücksfälle, sondern auch Pferdediebstahl ersetzen soll; der Eintrittspreis für Ackerbau=Pferde soll nur die Hälfte von dem für andere Pferde betragen.
- Aus den Ergebnissen der Viehzählung vom 19. Januar 1883 ist jetzt vom Kaiserl. statistischen Amt festgestellt, das der Gesammt=Werth des im deutschen Reiche vorhandenen Viehes (unter Ausschluß des noch einen beträchtlichen Werth repräsentirenden Geflügels) die Summe von 5 1/2 Milliarden Mark ergiebt.
- Die Uhr in Feld und Wald. Wenn der Landmann die befiederten Naturbewohner genau kennt, so wird er, wenigstens in den Frühstunden ohne Uhr so ziemlich genau die Zeit feststellen können. Die ganze Nacht singt die Nachtigall. Zwischen 1 1/2 bis 2 Uhr, also vor Tagesanbruch, giebt der Finke das erste Früh=Signal.
Von 2 bis 2 1/2 Uhr folgt dann der Gesang der schwarzköpfigen Grasmücke.
Bis 3 Uhr singt dann die Wachtel. Von 3 bis 3 1/2 Uhr läßt die rothbauchige Grasmücke ihre melodischen Triller hören.
Von 3 1/2 bis 4 Uhr singt die Schwarzamsel. Von 4 1/2 bis 5 Uhr singt die Meise.


Der Kellner.
(Novelle von O. M.)
[Fortsetzung.]

[ => Original lesen: 1884 Nr. 67 Seite 3]

Der Kellner.
(Novelle von O. M.)
[Fortsetzung.]


Anzeigen.

Der Johann Joachim Dierk, geboren am 6. November 1861 zu Gr. Rünz, zuletzt in Rupensdorf und der Barbier Christian Johann Heinrich Schulz, geboren am 2. October 1861 in Schönberg, jetzt in Schönberg, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben, - Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 No. 1 des Str.=G.=B. Dieselben werden auf

Dienstag, den 7. October 1884,
Vormittags 9 1/2 Uhr

vor die Strafkammer des bei dem Großherzoglichen Amtsgerichte zu Schönberg in Meckl. zur Verhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von der Großherzoglichen Hohen Landesregierung zu Neustrelitz über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen aufgestellten Erklärungen verurtheilt werden.
Neustrelitz, den 7. Mai 1884.

Der Erste Staatsanwalt.
                          Beglaubigt
                          R. Funck.
                          L.=G.=Protocollführer.


Die Lieferung des Bedarfs an bestem Petroleum für die Straßenlaternen in hiesiger Stadt und auf dem Amte während der Zeit vom 1 October 1884 bis 31 März 1885 soll event. dem Mindestfordernden übergeben werden. Reflectanten werden hierdurch aufgefordert, ihre Preisofferten

bis zum 28. August cr.

schriftlich bei uns einzureichen.
Schönberg, den 18. August 1884.

Der Magistrat.


Auktionsabkündigung.

Der von mir auf Mittwoch, den 27. August cr. angesetzte Verkauf von Roggen findet nicht statt.

Staffeldt, Gerichtsvollzieher.       


333      Definitive Ziehung in München           
Montag 15, September 1884.
Auf 10 Loose 1 Treffer!
Grosse gewinnstreiche
Bad Kissinger
Geld-Lotterie
22 500 Geldgewinne 165 000 Mark
ohne jeden Abzug.
= Haupttreffer 40 000 Mark. =
Loose à 2 Mark

gegen Postanweisung, Briefmarken und 10 Pfg. für Gewinnliste bei

Alb. Roesl in München.


Eimer=Bier

jeden Mittwoch von Morgens 8 Uhr bis Mittags 12 Uhr, viel Bier für wenig Geld.

Dampf=Bier=Brauerei       
C. Schwedt.           


Feinsten Sommerfang=Hering
empfiehlt                                                    
                                                    J. Ludw. D. Petersen.


[ => Original lesen: 1884 Nr. 67 Seite 4]

Programm
zur
Sedanfeier in Schönberg 1884.
1. Montag, den 1. September:

Abends 6 1/2 Uhr: Bekränzung der Gräber der verstorbenen Kameraden.
Abends 7 Uhr: Beginn des Fackelzuges vom Siemzer Thore aus.
Abends 7 3/4 Uhr: Bekränzung des Krieger=Denkmals. Gesang der "Teutonia".
Abends 8 Uhr: Freudenfeuer, Festrede, patriotische Gesänge.
Abends 8 3/4 Uhr: Kommers und Konzert im Schützenhause. Entree 30 Pfennig.

2. Dienstag, den 2. September:

Morgens 6 Uhr: Reveille.
Morgens 10 1/2 Uhr: Festgottesdienst (vorbehaltlich der regiminellen Genehmigung).
Nachmittags 1 Uhr: Festzug durch die Stadt vom Siemzer Thore bis zum Schützenhaus.
Nachmittags 2 Uhr: Beginn des Schießens nach Silber= und Alfenide=Gewinnen und der Kinderbelustigungen auf dem Baubrink.
Nachmittags 3 Uhr: Konzert im Schützenhause. Entree 30 Pfennig.
Abends 7 bis 8 Uhr: Beginn der Festbälle im Schützenhause und in Kösters Hotel. Entree für Herren 1 M., für Damen 50 Pfennig.

Bemerkungen: 1) Mitglieder der Schützenzunft, welche in Uniform am Festzuge theilnehmen, haben zum Konzert im Schützenhause und den Festbällen für ihre Person nur ein Entree von 50 Pfennig zu entrichten. Die betreffenden Herren werden gebeten, die bezüglichen Karten nach dem Festzuge im Schützenhause in Empfang zu nehmen. 2) Die Plätze für Buden etc. auf dem Baubrink werden am Freitag, den 29. August, Nachmittags 4 Uhr an Ort und Stelle angewiesen.
Um zahlreiche Betheiligung an dieser nationalen Feier bittet

Das Fest-Komittee des vereinigten Kampfgenossen- und Krieger-Vereins.


Verein der Kampfgenossen von1870/71
und
Krieger=Verein
für das Fürstenthum Ratzeburg.

Die unterzeichneten Vorstände geben den Kameraden hiedurch kund:
1) Für die Mitglieder beider Vereine finden nachfolgende Entree-Ermäßigungen statt:
a) Zum Kommers am 1. September ist der Eintritt frei.
b) Zu dem Konzert und den beiden Festbällen an 2. September zahlen die Kameraden für ihre Person ein Entree von 50 Pfennig und für eine einzuführende Dame 20 Pfennig.
c) Diejenigen Kameraden, welche Freimarken beanspruchen, haben dieselben nach dem Festzuge bei dem Kassierer ihres Vereins nachzusuchen.
d) Nur solchen Kameraden, welche am Ausmarsch theilnehmen, werden Freikarten gewährt.
2) Angetreten wird vor dem Vereinslokal:
a) Zur Bekränzung der Gräber am 1. September, Abends 6 1/4 Uhr,
b) zum Kirchgang am 2. September, Morgens 10 1/4 Uhr,
c) zum Festzuge um 12 3/4 Uhr.
Die Kameraden werden ersucht, mit militärischer Pünktlichkeit anzutreten.

Die Vorstände:
Dr. Marung.           Liebenow.


Jegliches Fahren über meinen frischen Kleeschlag wird bei Strafe der Pfändung verboten.
Hof Lockwisch, d. 21. August 1884.

G. Dierking.       


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H. Meyer, Uhrmacher.       


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                                                    C. Schwedt.


Scheibenschießen    Scheibenschießen.

Zu dem am Sonntag den 7. und Montag den 8. September bei mir stattfindenden Scheibenschießen nach guten Gewinnen lade alle Freunde und Gönner ergebenst ein.
Büchsen und Schießbedarf wird von mir gehalten.
Auf einen Satz von 3 Schüssen, der 1 Mark kostet, fällt nur ein Gewinn.
Am 7. September Tanzmusik.

Gastwirth Creuzfeld in Carlow.       


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Offerten an Bankhaus
Engel & Co., Cöln a. Rh.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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