No. 38
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 13. Mai
1884
vierundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1884 Nr. 38 Seite 1]

Bekanntmachung.

      Die ordentliche Sitzungsperiode des Schwurgerichts bei dem Großherzoglichen Landgerichte zu Güstrow für das zweite Quartal dieses Jahres wird am

Mittwoch den 4. Juni d. J.

eröffnet.
      Rostock, den 10. Mai 1884.

Der Präsident des Großherzoglichen Ober=Landes=Gerichts.
Dr. Budde.


      Nachdem die Legung des über die Feldmarken Wietingsbeck, Hof und Dorf Mechow nach der Bäck führenden Mühlenweges beantragt ist, wird solches hierdurch mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß diesem Antrage, wenn nicht binnen 3 Wochen berechtigte Einsprache dagegen erhoben wird, Seitens der unterzeichneten Behörde wird Folge gegeben werden.
      Schönberg, den 1. Mai 1884.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Nr. 9 des Offic. Anzeigers pro 1884 für das Fürstenthum Ratzeburg enthält in der

II. Abtheilung.
(1.) Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung dienstpflichtiger unabkömmlicher Beamter.
(2.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe einer neuen Portotaxe.
(3.) Bekanntmachung, betr. den Weltpostverein.
III. Abteilung.
Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Domprobsten Rußwurm zu Domhof Ratzeburg den Charakter als Consistorialrath beizulegen geruht.
Neustrelitz, den 1. Mai 1884.


Der Reichstag hat am Sonnabend in zweiter Lesung das Socialisten=Gesetz mit unerwartet großer Majorität (mit 189 gegen 157 Stimmen) angenommen; damit scheint die 2jährige Verlängerung dieses Gesetzes gesichert, denn die 3. Lesung, die heute Montag Mittag beginnt, wird nicht wesentlich Neues zu Tage fördern.
Die gegenwärtige Session des Reichstages wird voraussichtlich noch eine lange Dauer haben, selbst wenn das Actiengesetz, das zur Zeit eine unbezwingliche Materie bildet, für die nächste Session zurückgelegt wird. Die Unfallversicherungsvorlage allein verlangt große Ausdauer und große Arbeitslast.
Das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen bestimmt im wesentlichen Folgendes: Die Herstellung, der Vertrieb und Besitz der Sprengstoffe, sowie die Einführung derselben aus dem Auslande ist nur mit polizeilicher Genehmigung zulässig. Ueber die Menge der hergestellten oder angeschafften Sprengstoffe, deren Bezugsquellen und deren Verbleib ist Register zu führen und der Behörde jederzeit vorzulegen. Wer vorsätzlich durch Sprengstoffe eine Gefahr für das Eigenthum, die Gesundheit und das Leben Anderer herbeiführt oder in dieser Absicht oder unter Umständen, welche nicht erweisen, daß dieses zu einem erlaubten Zwecke geschieht, Sprengstoffe herstellt, beschafft, bestellt und in Besitz hat oder öffentlich vor einer Menschenmenge oder durch öffentlichen Anschlag oder in Schriften zur Begehung solcher strafbaren Handlung auffordert, wird mit Zuchthaus bestraft. Ist durch eine solche Handlung der Tod herbeigeführt und hat der Thäter diesen Erfolg voraussehen können, tritt Todesstrafe ein.
Das englische Unterhaus hat Broadhurst's Antrag zu Gunsten der Legalisirung der Ehe mit der Schwester der verstorbenen Frau mit 238 gegen 127 Stimmen angenommen.
Ein merkwürdiges Zeihen der fortschreitenden englischen Humanität ist eine Depesche des britischen Generalkonsuls in Egypten: "Die Sklaverei in Egypten sei eine anerkannte Einrichtung des Landes. Die Sklaverei, so sagt der Vertreter Englands, könne weder durch einen Befehl des Kehdive, noch durch Staatsvertrag abgeschafft werden, da sie nicht auf Grund von Landesgesetzen, sondern auf Grund der Bestimmungen der mohamedanischen Glaubenslehre bestehe. Er empfiehlt zur Einschränkung der Sklaverei einen Theil der persönlichen mohamedanischen Rechte der Gerichtsbarkeit der europäischen gemischten Tribunale zu unterstellen, sagt jedoch weislich hinzu, daß es vergeblich wäre, die Unzufriedenheit, welche sich aller Klassen der egyptischen Bevölkerung bemächtigt, in Abrede stellen zu wollen. Das Volk ist überdies den Erfolgen des Mahdi gegenüber nicht gleichgültig geblieben, und jede Maßregel, welche den mohamedanischen Fanatismus entzünden könnte, muß vermieden werden." . . . Also auch Baring empfiehlt gleich Gordon aus Nützlichkeitsgründen für die englische Politik einfach die Gestattung der Sklaverei in Egypten. Sobald der materielle Vortheil Englands es erheischt, wird somit die Beiseitesetzung der Humanität schlangweg empfohlen.
General Gallifet hat sich in Frankreich einen hervorragenden Namen erworben. Da er gerade nicht als ein besonderer Freund Deutschlands, sondern eher als der soldatische Träger der Revanche gilt, so war die französische Regierung in Verlegenheit, ob sie ihn schicklicher Weise zu den deut=

[ => Original lesen: 1884 Nr. 38 Seite 2]

schen Herbstmanövern senden dürfe. Die Reichsregierung aber ließ ihr sagen, Gallifet werde sehr willkommen sein, und je mehr er die Augen aufmache, desto besser.
Das amerikanische Repräsentantenhaus hat die Bill wegen Abänderung des Zolltarifs mit 156 gegen 151 Stimmen abgelehnt.


- Nach drei Dingen sucht man im Kriegsministerium in Berlin mit allem Ernst und hat sogar Preise für neue Modelle ausgesetzt 1) nach einer leichteren Kopfbedeckung als der jetzige Helm für den Soldaten ist. Da in den Kriegen neuerdings Hiebwunden am Kopf zu den Ausnahmen gehören und der Helm gegen die Kugel nicht schützen kann, so sucht man nach einer Kopfbedeckung, die leicht ist und den nothwendigen Schutz gegen die Witterung gewährt; 2) nach einer zweckmäßigen Fußbekleidung der Infanteristen. Die kurzschäftigen Stiefel werden auf großen Märschen sehr unbequem und bleiben nicht selten in durchweichtem und zähem Boden (wie vor Jahren bei Straßburg) stecken; 3) nach einem zweckmäßigen Tornister. Der jetzige Tornister ist auf großen Eilmärschen eine große Last, es ist schwer, im Gefecht mit dem bepackten Tornister auf dem Rücken Anhöhen und Berge zu erstürmen. Man sucht daher nach einer Verminderung des Gewichts oder wenigstens nach einer zweckmäßigeren Vertheilung des Gewichts.
- Bei dem Herannahen der Saison für Frühlingscorso wird in Berlin vor Benutzung der Leichenwagen und Leichenpferde gewarnt. Ein junger Offizier, dem keine eigenen Pferde zu Gebote standen, hatte die Pferde eines Leichenwagen=Besitzers zu einer eleganten Carosse, welche er selbst lenkte, gemiethet, um eine hochadlige Dame nebst ihrer von ihm verehrten schönen Tochter im Corso spazieren zu fahren. Die Pferde gingen auch im ruhigsten, sanft gewohnten Schritte der Wagenreihe entlang, bis sie unglücklicher Weise an einer Straßenecke des üblichen Friedhof=Weges sich erinnerten und hartnäckiger Weise die Chaise und künftige Schwiegermutter nach dem - Friedhofe beförderten. Diese höchst unfreiwillige, aber für absichtlich angesehene Friedhofs=Fahrt zerstörte im Keime die glücklichen Frühlings=Hoffnungen.
- Unter vier Bettlern, welche am 22. April in Köln verhaftet wurden, war einer früher Gymnasiallehrer und zwei hatten als Einjährige bei der Cavallerie gedient.
- Zu Neuroda in Schlesien stellte sich dem Gericht eine Frau, die angab, sie habe vor zwei Jahren ihr neugeborenes Kind im Ofen verbrannt und sei dann nach Amerika ausgewandert. Gewissensbisse hatten die Mörderin zurückgetrieben und sie zum Geständniß gebracht.
- Auf den Diamantfeldern in Südafrika lehnen sich die Arbeiter gewaltsam gegen die körperliche Untersuchung auf, welche sie bei dem Verlassen der Arbeitsstätten unterworfen werden.
- In London ist Michael Baß, der größte und bekannteste Brauer der Welt gestorben. In allen Erdtheilen kannte man sein Bitterbier pale ale und seine Handelsmarke, das rothe. Dreieck auf den schwarzen Flaschen.


Anzeigen.

Zur Ausloosung der Geschworenen, welche für die am 4. Juni d. J. bei dem hiesigen Landgerichte beginnenden Sitzungen des Schwurgerichts in die Spruchliste aufzunehmen sind, habe ich auf

Mittwoch, den 14. Mai d. J.,
Mittags 12 Uhr

eine öffentliche Sitzung des Großherzoglichen Landgerichts in dem Sitzungszimmer der Civilkammer I. anberaumt.
Güstrow, den 10. Mai 1884.

Der Präsident des Großherzoglich Mecklenburg=Schwerinschen Landgerichts.
von Amsberg.


Der Johann Joachim Dierk, geboren am 6. November 1861 zu Gr. Rünz, zuletzt in Rupensdorf und der Barbier Christian Johann Heinrich Schulz, geboren am 2. October 1861 in Schönberg, jetzt in Schönberg, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben, - Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 No. 1 des Str.=G.=B. Dieselben werden auf

Dienstag, den 7. October 1884,
Vormittags 9 1/2 Uhr

vor die Strafkammer des bei dem Großherzoglichen Amtsgerichte zu Schönberg in Meckl. zur Verhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von der Großherzoglichen Hohen Landesregierung zu Neustrelitz über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen aufgestellten Erklärungen verurtheilt werden.
Neustrelitz, den 7. Mai 1884.

Der Erste Staatsanwalt.
                          Beglaubigt
                          R. Funck.
                          L.=G.=Protocollführer.


Antragsmäßig soll über die Grundstücke des Glasermeisters Carl Ludwig Christian Creutzfeldt zu Schönberg, als:

1. Sein allhier an der Hinterstraße sub Nr. 74 belegenes Wohnhaus c. p.
und
2. sein auf dem Schönberger Stadtfelde im Mühlenkamp zwischen den Ländereien des Webers Lüth und der Erben des Webers Kaehler belegenes Ackerstück in Größe von ca. 1 1/2 Schffl. Aussaat,
welche einen gemeinsam zu verpfändenden Gütercomplex bilden werden, ein Hypothekenbuch niedergelegt werden und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Sonnabend, den 14. Juni d. Js.
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 17. März 1884.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Die canonfreie Wilde'sche Häuslerei Nr. 3 zu Naschendorf soll von den Besitzern durch das unterzeichnete Amtsgericht zu Johannis dieses Jahres in dem auf den

einundzwanzigsten Mai 1884
Vormittags 10 Uhr

hieselbst angesetzten Termine, zu welchem Kaufliebhaber hierdurch geladen werden, an den annehmlich Meistbietenden versteigert werden. Geboten sind bereits 2400 Mark; aus den bei der Wittwe Wilde zu Naschendorf, bei welcher sich Kaufliebhaber zur Bestätigung melden wollen, einzusehenden Verkaufsbedingungen wird bemerkt, daß beim Zuschlag 100 M. Sicherheit baar zu bestellen sind.
Grundfläche 91 []Ruthen früheres Maaß. Das massive Wohnhaus ist zu 2400 M. gegen Feuersgefahr versichert.
Grevesmühlen, 14. Februar 1884.

Großherzogliches Amtsgericht.


[ => Original lesen: 1884 Nr. 38 Seite 3]

Antragsmäßig soll über die zu Schönberg resp. auf dem Schönberger Stadtfelde belegenen Grundstücke der Ehefrau des Hofschmieds Dräger allhier Caroline geb. Dübrock, als:

1. das an der Siemzerstraße sub Nr. 209 belegene Wohnhaus c. p.;
2. das im Schlauenkamp belegene Ackerstück in Größe von circa 12 Scheffel Aussaat;
3. das im Bürgermoor belegene Moor in Größe von 6-7 Scheffel Aussaat und
4. die im Köppenmoor belegene Ackerparcele in Größe von circa 2 1/2 Scheffel Aussaat
- welche Grundstücke einen gemeinsam zu verpfändenden Gütercomplex bilden werden - ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesen Grundstücken zu haben vermeinen, und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Dienstag, den 27. Mai d. J.
Vormittags 11 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Meldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen die jetzige Besitzerin als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 5. März 1884.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Am 14. d. M. Morgens 10 Uhr werde ich auf dem Bahnhof Lüdersdorf

ca. 50 Stück Kiepentannen

bei 14tägigem Credit öffentlich verauctioniren lassen.

F. Wilms,         
Herrnburg.        


Das betreten unserer Ackerstücke, namentlich durch Kinder, auf dem Rübencamp, sowie des Schleichsteiges über dieselben, verbieten wir hiermit bei Strafe gerichtlicher Ahndung.
                                                    Tischler Stüve.      Kaufmann Vock.
                                                    Tuchmacher Voß.        Sattler Baer.


Sämmtliches Viehhüten in den an unseren Koppeln belegenen Wegen verbieten wir hierdurch bei zehn Mark Strafe.
Lockwisch.
                                                    Hauswirth H. Wigger.
                                                    Hauswirth A. Schleuß.


Zu kaufen gesucht werden einige Actien der Ersparniß=Anstalt und der Vorschuß=Anstalt zu Schönberg. Verkäufer wollen gefälligst ihre Adresse mit Angabe des Preises für diese Actien niederlegen in der Expedition der Anzeigen zu Schönberg.






Kampf=
genossen-
     Ehrenkreuz      Verein
1870/71.

Diejenigen Kameraden, welche sich der Gesangs=Abtheilung unseres Vereins anschließen wollen, werden aufgefordert, sich am Sonnabend den 17. d. Mts. Abends 8 Uhr im Vereins=Locale behufs Prüfung ihrer Stimme durch den Dirigenten der Abtheilung, Ehrenmitglied Herrn Kantor Hempel, einzufinden.

Der Vorstand.       


Wohnungs=Veränderung.
Dr. med. Thiede,
Lübeck, Beckergrube 133 part.
Sprechstunde für Frauenkrankheiten: Morgens 10 bis 11 und Nachmittags 2 bis 4 Uhr.


Bretter, Kalk und Cement
                                                    empfiehlt billigst
Ratzeburg.                                                     Ernst Rautenberg.


Futterhafer und Erbsen
                          empfiehlt billigst
Ratzeburg.                                                     Ernst Rautenberg.


Den geehrten Bewohnern von Schönberg und Umgegend zeigen wir hiermit an, daß wir zum bevorstehenden Jahrmarkt mit einer guten Auswahl selbst verfertigtem

Herren=, Damen= und Kinder=Fußzeug

anwesend sein werden, gute Waaren zu den billigsten Preisen versprechend, bitten um gütigen Zuspruch

                                                    Johannes Rohwedder,
                                                    Ferdinand Rohwedder
                                                    aus Preetz in Holstein.

Die Bude mit Damen= und Kinder=Fußzeug steht vor dem Hause des Herrn Wieschendorf.


Einem geehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß ich den Schönberger Markt mit einer sehr großen Auswahl

Schuhwaaren
für Herren, Damen und Kinder

besuchen werde.

Mein Stand ist vor der Apotheke.
                          Hochachtungsvoll
                                                    J. Schleuß, Lübeck.


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Hochachtungsvoll                 
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Auch habe ich sogleich oder zu Michaelis eine freundliche Wohnung zu vermiethen.      D. O.


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[ => Original lesen: 1884 Nr. 38 Seite 4]

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Schönberg:

C. J. W. Burmeister.              J. Kummerow.
H. Brüchmann.              C. H. Vock.
J. F. Eckmann.              W. Wieschendorf.
F. Heitmann.              A. Zander.


Gleich gut bei Husten von Kindern und Erwachsenen!

      Herrn Fenchelhonigfabrikanten L. W. Egers in Breslau.
Da Ihr Fenchelhonigextract mir schon einmal und meinen Kindern geholfen hat, so ersuche ich Sie, mir mit umgehender Post für (per Postanweisung beifolgende) neun Mark, 5 ganze Flaschen erster Sorte zu schicken; meine Kinder haben heftigen Husten.

Löbtau bei Dresden.                                                     Frau Tittel.
---------

      *) Der L. W. Egers'sche Fenchelhonig ist nur echt, wenn die Flasche Siegel, Namenszug und im Glase eingebrannt die Firma von L. W. Egers in Breslau trägt, und in Schönberg allein zu haben beim Buchbinder C. Sievers.


XIV. Große Mecklenburg. Pferde-Verloosung zu Neubrandenburg.
Ein-, zwei- und vierspännige Equipagen, 80 edle Reit- und Wagenpferde
und 1010 sonstige wertvolle Gewinne.

Ziehung am 28. Mai d. J.
Hauptgewinn
Werth 10,000 Mark.

Loose à 3 Mark
sind zu beziehen durch A. Molling, General=Debit, Hannover, und die durch Placate erkenntlichen Agenturen sowie durch
M. Löwenhaupt Söhne in Neubrandenburg.

Die Gesammt=Netto=Einnahme aus dem Loosvertriebe wird zur Beschaffung der vollwerthigen Gewinne verwandt.


Malerfarben trocken und mit Leinöl angerieben, Pinsel, Lacke, Firniß, Fußbodenöl, Insectenpulver, Butter= und Käsefarbe, in bester Qualität und billig empfiehlt

C. F. Alm,
Drogen= und Farben=Handlung,
Lübeck, Holstenstraße 176.


Ausverkauf!

Sämmtliche Uhren=, Gold=, Silber= und Alfenide=Waaren meines Lagers verkaufe ich um schnell damit zu räumen zu äußerst billigen Preisen.

                                                    Hochachtungsvoll
                                                    H. Kock,
                                                    Uhrmacher und Goldarbeiter.


Auf dem Wege von Selmsdorf bis Schönberg ist ein Portemonnaie mit Geld gefunden. Der rechtmäßige Eigenthümer kann solches gegen Insertionsgebühr in Empfang nehmen bei

Gebrüder Burchard.       


Große lebende Aale, sowie
frisch geräucherte Aale,
frisch geräucherte Butt und
frisch geräucherte Bücklinge
empfiehlt                          
                                                    H. Mette.


Tech's Restauration.
Heute und Morgen:                          
Krebs-Suppe,
Kalte und warme Speisen a la Carte,
Mai-Bowle,
Wein und verschiedene Biere.


Zahnschmerzen aller Art werden, selbst wenn die Zähne angestockt sind, augenblicklich durch den berühmten Indischen Extract beseitigt. Dieses Mittel hat sich seiner Unübertrefflichkeit wegen einen Weltruf erworben und sollte daher in keiner Familie fehlen. Echt in Fl. à 5 Sgr. im Alleindepot für Schönberg bei

Emil Jannicke, Bandagist.       


Frischen Chlorkalk
empfiehlt                                 
                                                    J. Ludw. D. Petersen.


Holzkohlen
empfiehlt billigst                                                    
  J. Ludw. D. Petersen.


Ausverkauf!

Wegen Vergrößerung meines Eisenwaaren=Geschäfts und Mangel an Platz bin ich genöthigt mein Porzellan= und Steingut=Lager zu verkleinern und empfehle dasselbe einem geehrten Publikum zu 20 resp. 25 % unter Preis. Um geneigten Zuspruch bitte

Hochachtungsvoll           
J. Ludw. D. Petersen.       


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1884 Nr. 38 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 38 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 13. Mai 1884.


- Der Kaiserin von Oesterreich macht's nicht leicht eine andere Großmutter nach. Sie reitet und fährt, sie turnt, fischt und jagt, und nun läßt sie sich auch kneten, was ein ziemlich neues Heilverfahren ist. Berühmt durch seine Knetkuren ist ein Dr. Metzger in Amsterdam, und er ist auch der augenblickliche Leibarzt der Kaiserin, die durch diese Kur über die etwas steifen Leichenfeierlichkeiten in Wien hinüberkommt.
- Ein guter Franzose, Narjouk heißt er, hat in Nürnberg "Mamzelbiers" entdeckt, Mädchen in fuchsrothem Haar und schneeweißen Zähnen, welche das Bier zuerst selbst versuchen und dann sich bei den Gästen niederlassen, um auszuruhen. Er meint das, was wir umgekehrt Biermamsells nennen.
- Die Illustrirte Zeitung Nr. 2131 bringt das Bild des Christoph Columbus, des Entdeckers von Amerika. Das Bild ist echt und wird eine Ueberraschung für Jedermann sein; der kühne, an Kämpfen und bittern Erfahrungen reiche Seemann sieht aus wie ein gutmüthiger Gelehrter alter Zeit oder auch Klosterbruder. Das Bild hing jahrhundertelang verstaubt, verschmutzt und unbeachtet in der Madrider Bibliothek.
- Oesterreichische Auswanderer klagen über "saugrobe Behandlung" auf Dampfern der Rotterdamer Linie. Warum fahren sie nicht mit Bremer oder Hamburger Dampfern, auf welchen die Behandlung ausgezeichnet und das Fahrgeld schwerlich höher ist als auf jenen?
- Wir leben im Zeitalter des Sports; es gibt kein Lebensverhältniß, das nicht davon berührt wäre. Wir haben einen Eß=, Trink=, Schwimm=, Ruder=, Kleider=, Fremdwörter= und sogar einen Gehsport. Letzterer ist jetzt in Paris unter der vornehmen Welt aufgekommen, nachdem die wegen ihrer Schönheit berühmte Gräfin Potoka den Weg von Versailles nach Paris in einem Tage hin und zurück gemacht hat, beiläufig bemerkt, eine für eine vornehme Dame ganz achtbare Leistung, da es zweimal 18 Kilometer, also im Ganzen stark 9 Stunden sind. Diesen Sport kann man sich noch gefallen lassen, sodaß man sich versucht fühlen könnte, über den neulich aufgekommenen Sport des rothen Fracks den Deckmantel der Nachricht zu breiten.
- Herr v. R. stand unter dem Pantoffel seiner Frau. Einst hatte er sich bei einem guten Freund verspätet und jammerte entsetzlich, weil er sich nicht nach Hause getraute. Ich werde Sie begleiten und alle Schuld auf mich nehmen, tröstete ihn der gefällige Freund und tritt zuerst ins Zimmer, wird aber im Nu rechts und links mit einigen Ohrfeigen bewillkommnet. Ganz verblüfft rief er dem zitternden Herrn Gemahl zu : Kommen's nur jetzt herein diesmal hab' ich Ihnen einen Liebesdienst erwiesen, wenn's mich künftig aber noch brauchen, wird's mir recht lieb sein wenn's ein bisserl zeitlicher z'Haus geh'n! -
- Als Heine in Paris auf dem Fanbourg Poisfionniere drei Treppen hoch wohnte, wird er eines Tages beim Nachhausekommen von seiner Frau mit großem Bedauern empfangen. Es sei ein alter Herr dagewesen, um ihn zu besuchen; daß er umsonst so hoch habe steigen müssen, habe ihr so sehr leid gethan, aber seine Karte habe er zurückgelassen. Heine wirft einen Blick auf die Karte und erwidert, tröste dich liebes Kind, der Mann ist schon höher gestiegen als zu uns. Der Fremde war Alexander von Humboldt. (Die Antwort Heines war eine Anspielung auf Humdoldts Besteigung des Chimborasso.)


Eine Brautfahrt.
[Erzählung.]
[Fortsetzung.]

[ => Original lesen: 1884 Nr. 38 Seite 6]

Eine Brautfahrt.
[Erzählung.]
[Fortsetzung.]


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