No. 18
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 29. Februar
1884
vierundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1884 Nr. 18 Seite 1]

Vor 70 Jahren am 27. Februar hatte sich der 17jährige Prinz Wilhelm in der Schlacht von Bar=für=Aube durch ungewöhnliche Bravour das eiserne Kreuz und den russischen St. Georgsorden erworben. Dieser Prinz ist der jetzige Kaiser Wilhelm. Zur Feier dieses Tages und des ältesten Georgs=Ritters hat Kaiser Alexander seinen Onkel, den Großfürst Michael, den General Gurko u. A. nach Berlin entsandt. Das ist sehr artig. Artiger war es noch, daß er den Fürsten Orloff zum Botschafter in Berlin ernannt hat; denn Orloff ist beim Hofe in Berlin und bei Bismarck persona gratissima und nebenbei der bedeutendste russische Diplomat. Am artigsten aber ist es, daß die russischen Cavallerieregimenter sammt Zubehör, die vor einigen Jahren dicht an die preußische Grenze gelegt worden waren, jetzt nach Warschau zurückverlegt werden. Das sind gute Zeichen, so gut, daß manche schon wieder von einer thurmhohen Freundschaft sprechen, wenn auch noch nicht so hoch als der Straßburger Münster. Hoffentlich ist für guten alten Kitt gesorgt. (Nebenbei, die Franzosen ärgern sich, daß Orloff zum Botschafter in Berlin "avancirt" sei; die Berliner aber freuen sich, weil Orloff nicht nur der reichste russische Diplomat ist, sondern auch den Rappen laufen läßt und Geld unter die Leute bringt.)
Wir Deutschen würden wie auf Eiderdaunen liegen, wenn wir mit den Franzosen ebenso weit wären, wie mit den Russen. Gute Leute und schlechte Musikanten im Parlament denken schon daran, 100,000 Soldaten wieder heim zu Muttern zu schicken, bevor das Wetter wieder umschlägt.
2 Millionen Mark hat neulich der preußische Landtag zum Ankauf von Bildern für das Museum bewilligt. Welche Bilder gemeint seien, war ein Geheimniß und man klagte daher, man kaufe die Katze im Sack. Das ist aber nicht der Fall, denn es handelt sich um die berühmte Blenheim=Gallerie des Herzogs von Marlborouth, die wertvollste in England, die fast nur Cabinetsstücke von Rafael und ersten Meistern enthält. Der Herzog hatte sich zu viel mit kostbaren lebenden Bildern abgegeben und mußte die alten Bilder verkaufen. Die Verhandlungen gingen ganz in aller Stille vor sich, um die Concurrenz der deutschen Mark mit den englischen Pfunden zu vermeiden.
Verschieden wie die Diät sind auch die Diäten d. h. die Tagegelder der Abgeordneten in Deutschland. Preußen zahlt seinen Abgeordneten täglich 15 M., Sachsen, Baden und Anhalt 12 M., Bayern, Weimar, Braunschweig, Gotha und Sonderhausen 10 M., Hessen, Meiningen und Waldeck 9 M., Oldenburg und beide Reuß 7 1/2 M. Altenburg und Lippe 6 M. Die strengste Diät müssen bekanntlich die Reichstagsabgeordneten halten.
Halb im Ernst, halb im Scherz stritt man sich dieser Tage im preußischen Landtage, in welcher Provinz die Leute am meisten hinter dem Schoppen, sei's beim Wein, sei's beim Bier, räsonnirten. Man war sehr geneigt, dem Rheinländer den Vorrang zuzugestehen, Abgeordneter Eynern aber meinte, das Räsonniren sei kein Volks= und Provinzial=, sondern ein Menschenrecht.
Der neue Redacteur der Times in London heißt Buckle, ist noch ziemlich jung, hat von der Pike auf gedient und macht seinem Namen durch große Schärfe Ehre.
Der Khedive von Egypten will nicht länger englischer Hampelmann sein, sondern abdanken. Die Engländer geben ihm gerne eine gute Pension falls er nicht selber im Stillen etwas zurückgelegt hat.
Wenn Fürst Bismarck Herrn Bebel zum Minister des Innern und Herrn Eugen Richter zum Finanzminister ernannt hätte, oder, wenn Kaiser Wilhelm im Civilanzuge eine Revue des Gardekorps abhalten würde, könnte die Verwunderung in England nicht größer sein als die bestätigende Kunde, daß Gordon im Sudan den Sklavenhandel wieder feierlich eingeführt hat. Gordon war von jeher und namentlich während seiner früheren Statthalterschaft der verkörperte Feind des Sklavenhandels und die ganze Welt klatschte ihm Beifall. Sogar sein Gönner Gladstone gerieth in Verlegenheit und sagte im Parlamente, man müsse Näheres abwarten. Gordon sei ein "praktischer Mann".
Großes Aufsehen erregt in Frankreich die so eben ausgegebene Flugschrift: "Die französische Armee im Jahre 1884 und der General Marquis Gallifet." Sie wurzelt in dem Grundgedanken, daß Frankreich sein früheres Uebergewicht nur durch seine Armee wieder erwerben könne und daß letzterer ein bewundernswerthes Instrument sei, welchem bis jetzt blos der Kopf fehle! Dieser Kopf soll nun der Marquis Gallifet sein, dem man daher den gesammten Oberbefehl übertragen müsse. Gallifet gilt als ebenso schneidiger wie rücksichtsloser Reiterführer. Bekannt geworden ist er hauptsächlich durch den glänzenden, aber gänzlich nutzlosen Reiterangriff bei Sedan, sowie durch die Unverfrorenheit, womit er im Mai 1871 Tausende von Communards bei Niederwerfung des Aufstandes in Paris hat erschießen lassen. Politisch hat Gallifet chamäleonartig in allen Farben geschillert. Von Hause aus und durch Geburt Legitimist, ward er später persona gratissima am Napoleonischen Hofe und zuletzt wie bekannt, intimer Freund Gambettas. - Da dem ehrgeizigen General keine Partei folgeweise traut, so würde seine Rolle in Frankreich ausgespielt sein, wenn er nicht als der einzige oder doch wenigstens als der glücklichste Vertreter der Revanche=Idee im Felde gelte, in welcher sich mehr oder weniger alle, sonst unter sich getrennten, politischen Parteien in Frankreich begegnen. In diesem Gesichtspunkte allein liegt die Bedeutung der viel besprochenen Flugschrift, der gegenüber sonst das Sprüchwort am Platze ist: Bange machen gilt nicht!


In den am 26. und 27. d. M. stattgefundenen Sitzungen der Strafkammer beim Großherzoglichen Amtsgerichte zu Schönberg wurde in nachstehenden Strafsachen verhandelt.
1. Der Postgehülfe O. aus Weisdin, welcher beim Postamt Schönberg beschäftigt wurde, war angeklagt, am 25. Nov. v. J. aus der in der Packkammer hängenden Brieftasche des Briefträgers Meiburg und Friedrichs Postwerthmarken im Werthe von 2,50 M. gestohlen zu haben und als Beamter

[ => Original lesen: 1884 Nr. 18 Seite 2]

5 M., die er in amtlicher Eigenschaft empfangen hatte, unterschlagen zu haben.
Derselbe war beider Begangenschaften geständig und wurde er, in Anbetracht seines noch jugendlichen Alters, des geringen Werthbetrages der gestohlenen und unterschlagenen Objecte, der bethätigten Reue und der geleisteten vollen Entschädigung der Geschädigten in eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten und 3 Tagen verurtheilt.
II. Der Maschinist W. zu Herrnburg hatte die in seinem Hause befindliche Bäckerei an den Bäcker S., einem Polen, vermiethet. Nachdem zwischen dem Vermiether und diesem Miether bereits zu Pfingsten v. J. Streitigkeiten vorgekommen waren, war es dem Vermiether zu Ohren gekommen, daß der S. noch vor dem 1. Juli v. J., an welchem Tage der Miethszins fällig war, heimlich die gemietheten Räumlichkeiten mit seinem Sachen verlassen werde. Er vermeinte, daß er diesem Gerüchte um so mehr Glauben schenken müsse, weil der S. bereits eine Nähmaschine, einen Korb mit Zeug und eine Tischplatte nach Lübeck geschafft hatte.
Am 27. Juni, während der S. abwesend war, begab sich daher der W. mit seiner Frau in die Wohnung des S., um sich von dem Vorhandensein der Sachen des Miethers zu überzeugen und die Frau S. zu fragen, ob sie am 1. Juli auszuziehen gedächten. Bei dieser Gelegenheit kam es zwischen dem W. und Frau S. zu Streitigkeiten und beschuldigt die letztere den W., daß er sie in die Kehle gefaßt habe. Als am Nachmittage der S. nach Hause zurückkehrte, wurde ihm schon im Dorfe erzählt, daß W. seine Frau mißhandelt habe und kam ihm seine Frau sofort mit der Klage entgegen, daß sie in dem Hause nicht bleibe, da wäre sie ihres Lebens nicht sicher. Der S" dadurch im höchsten Grade aufgeregt, schimpfte auf den im Hause nicht mehr anwesenden W., drohte ihm, er wolle sein Leben u. s. w., ging dann aber zum Bruder des W. und bestellte sich dessen Fuhrwerk. Es ist nicht ganz aufgeklärt, zu welchem Zweck er dies that. W. nahm an, daß der S. damit seine Sachen fortschaffen wolle, ohne die Miethe zu bezahlen und hat S. auch in der That einen Stuhl auf den Wagen gelegt. Deshalb ging W., in der Hand einen Knittel, in die Wohnung des S., um die Frau S., welche ihn des Diebstahls beschuldigt hatte, zur Rede zu stellen. W. traf zuerst den Bäcker S. in der Wohnung, faßte denselben an und drückte ihn in die Ecke. Er und S. schlugen in der Stube dergestalt auf den Tisch, daß eine Lampe und anderes Geschirr herunterfiel und zerbrach. Obgleich S. den W. und L. wiederholt aufforderte, seine Wohnung zu verlassen, leisteten dieselben nicht sofort Folge. Nach ihrer Entfernung schlossen die S.'schen Eheleute sich in ihrer Stube ein. Nach ihrer Behauptung hat nun W. am Abend gegen 10 Uhr wiederholt gegen ihre Stubenthür geschlagen, auf sie geschimpft und gedroht, den S. tödten zu wollen, sodaß die S.'schen Eheleute sich veranlaßt sahen, durch das Fenster aus ihrer Wohnung zu flüchten. Auf Grund dieser Thatsachen hatte
1) die Staatsanwaltschaft gegen den Maschinisten W. und den Sattler L. öffentliche Anklage erhoben wegen Hausfriedenbruchs und wegen Sachbeschädigung, außerdem gegen den W. auch wegen Mißhandlung der Frau S., wegen Bedrohung und wegen groben Unfugs; ferner hatten
2) der Bäcker S. wider den Maschinisten W. wegen Beleidigung,
3) der Sattler L. gegen Frau S. wegen Beleidigung
Privatklage erhoben.
Ueber diese 3 Sachen war zuerst im Schöffengericht verhandelt und waren
ad 1 der L. wegen Hausfriedenbruchs zu 12 Tagen, der W. wegen Hausfriedensbruchs und wegen Mißhandlung der Frau S. zu 14 Tagen Gefängniß und wegen groben Unfugs zu 2 Tagen Haft verurtheilt.
ad 2. der Maschinist W. wegen Beleidigung zu 5 M. Strafe,
ad 3. die Frau S. wegen Beleidigung zu 10 M. Strafe
verurtheilt.
Gegen diese 3 Urtheile hatten ad 1 und ad 2 der W. und ad 3 die Frau S. Berufung eingelegt.
In der Verhandlung über die Berufung des W. ad 1 leugnete der Angeklagte alle ihm zur Last gelegten Begangenschaften, er wurde wegen Mißhandlung der Frau und wegen groben Unfugs freigesprochen aus Mangel ausreichenden Beweises, aber die wegen Hausfriedenbruch vom Schöffengericht erkannte Strafe von 12 Tagen Gefängniß bei Bestand gelassen.
Die Berufung ad 2 nahm der Maschinist W. zurück, sodaß das schöffengerichtliche Urtheil rechtskräftig wurde.
Die Berufung der Frau S. ad 3 wurde als unbegründet von der Strafkammer verworfen und wurden der Frau S. die Kosten auferlegt.
III. Die Verhandlung gegen die vielfach wegen Diebstahls vorbestrafte Cath. B.," welche zur Zeit eine Zuchthausstrafe in Lübeck verbüßt und von dort vorgeführt wurde, mußte ausgesetzt werden, weil beim Leugnen der Angeklagten bezüglich eines in Benthin bei Gadebusch begangenen Diebstahls sich die Vorladung zweier weiterer Zeugen vernothwendigte. Die B. wurde deshalb nach Lübeck zurück transportirt und die Ansetzung eines neuen Verhandlungstermines seitens der Strafkammer vorbehalten.
IV. Der Arbeiter K. aus Selmsdorf, wegen Brandstiftung und Diebstahl mit langen Zuchthaus und Gefängnißstrafen bereits mehrfach bestraft, wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt und hatte sich über zwei Beschuldigungen zu verantworten.
1. Im November v. J. soll Angeklagter aus dem im Armenhause zu Selmsdorf befindlichen Nachlaß des zu Schönberg verstorbenen Maurers Haase 1 Laken und eine Parthie Kartoffeln weggenommen haben. Obgleich Angeklagter behauptet, daß die bei ihm vorgefundenen Nachlaßgegenstände ihm von dem Haase bei dessen Lebzeiten geschenkt worden seien, wurde er auf Grund der Zeugenaussagen, welche namentlich dahin gingen, daß Angeklagter die Gegenstände verborgen und den Besitz derselben abgeleugnet habe, des Diebstahls für schuldig erachtet.
2. Im Anfang Februar d. J. hatte der Angeklagte, wie er selbst zugesteht, aus dem amtsgerichtlichen Gefängniß zu Schönberg, woselbst er eine Haftstrafe verbüßt hatte, bei seiner Entlassung eine Schlafdecke entwandt.
Wegen der mehrfachen Vorstrafen wurde Angeklagter auf Grund des §. 214 des Strafgesetzbuches in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren verurtheilt, zugleich wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 3 Jahren aberkannt und die Polizeiaufsicht gegen ihn für zulässig erklärt.


- Die Mörder Mojlaths in Pest sind gehängt. Als ihnen das Urtheil vorgelesen wurde, wollte Berecz protestiren. Zu seinen weinenden Spießgesellen sagte er: Ihr Schufte habt mich in den Tod geführt und erhielt die Antwort: Schweig, Du Hund, Du hast uns an den Galgen gebracht!
- Die Frankfurter Brauereien lassen sich ihr Eis aus dem Taunus kommen, einige brauchen 190,000 andere 200,000 Centner. Es ist Eis vom Gebirgswasser und sehr schön, der Centner wurde je nach Güte mit 20 bis 30 Pfennig. bezahlt.
- Jungen Leuten, die in Verlegenheit sind, müssen wir immer wieder rathen, berühmte Leute zu werden. Das rentirt sich außerordentlich, wenn nicht im Leben, doch im Tode; denn die Nachwelt ist immer dankbarer als die Gegenwart. 19 Briefe, welche der englische Dichter Lord Byron s. Z. an seine Mutter schrieb, wurden dieser Tage mit 6000 M. bezahlt und ein Stück von des Dichters Heinrich Heine Jugendleben (Gartenlaube) mit noch viel mehr Tausenden. Gemälde alter Meister wie Rafael und Rembrandt werden mit Hunderttausenden aufgewogen, eines von Rafael nahezu mit einer Million, namentlich wenn sie hübsch nachgedunkelt, das heißt die Meister schon lange gestorben sind. Moderne Meister warten das Sterben und Nachdunkeln gar nicht ab, sondern verkaufen schon zu Lebzeiten.
In einem Seebadeorte kehrt ein berühmter Bauchredner in einem der ersten Hotels ein. Er setzt sich zu Tisch, seinen Hund auf den Stuhl neben sich. Ein reicher Engländer sitzt gegenüber. Der Bauchredner be=

[ => Original lesen: 1884 Nr. 18 Seite 3]

stellt ein Beafsteak! Ich will auch ein Beafsteak? ruft der Hund. - Sie haben Hund, was speaken kann? Was kostet Hund? Den kauf ick! - Der Hund: Ich will aber nicht verkauft werden! - Der Engländer legt eine Hundertpfundnote auf den Tisch. - Dafür lasse ich allerdings den Hund, nehmen Sie den Köter! - Darauf der Hund: Goddam, von heute ab spreche in meinem ganzen Leben kein Wort mehr!


Anzeigen.

In das hiesige Handelsregister Fol. XXI. Nr. 34, betreffend die Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt zu Schönberg ist heute eingetragen:

Col. 6. 1) "Aus dem Directorium der Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt hierselbst ist dessen bisheriges Mitglied, der Schulze Wigger in Rüschenbeck, ausgetreten. An seine Stelle ist in der am 14. d. M. abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung der Actionäre dieser Anstalt der Kaufmann C. J. W. Burmeister hierselbst zum Mitgliede des Directoriums wiedergewählt worden und als solches durch die ad [29] act. anliegende notarielle Urkunde d. d. Schönberg den 14. Februar 1884, durch welche die Annahme der Wahl nachgewiesen wird und welche auch die Zeichnung des Namens seitens des p. Burmeister enthält, legitimirt."
2) "In Folge Beschlusses der am 14. d. Monats stattgehabten außerordentlichen Generalversammlung der Actionäre der Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt sind in §. 23 der revidirten Statuten dieser Anstalt vom 26. Februar 1880 die Worte:
            "sodann
die des resp. Fonds à 4 %"
sowie der letzte Absatz, welcher lautet:
"Die Verzinsung des beim Abschlusse eines Jahres am 1. Juli sich ergebenden Reingewinnes beginnt mit dem zweitfolgenden ersten Juli und sind dabei Summen über 150 M. für 300 M., Summen unter 150 M. aber nicht zu verzinsen."
gestrichen worden." (cfr. ad [29] act.)

Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg,
den 23. Februar 1884.
Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.

A. Dufft.       


Auf zulässig befundenen Antrag des früheren Domainenpächters auf Römnitz im Fürstenthum Ratzeburg, Th. Hildebrandt, jetzt wohnhaft in Ratzeburg, werden hierdurch alle diejenigen, welche dingliche Rechte und Ansprüche an dem vorher dem Antragsteller gehörigen von demselben aber an den jetzigen Domainenpächter auf Römnitz, L. Hesse käuflich überlassenen lebenden und todten Inventar auf der Domaine Römnitz zu haben glauben, mit Ausnahme jedoch des hohen Kammer= und Forstcollegiums zu Neustrelitz und des jetzigen Pächters der vorstehend genannten Domaine, aufgefordert spätestens in dem hiermit auf

Freitag den 2. Mai 1884,
Vormittags 11 Uhr

vor dem Großherzoglichen Amtsgerichte hierselbst angesetzten Aufgebotstermin solche dinglichen Rechte und Ansprüche anzumelden, widrigenfalls dieselben für erloschen erklärt werden sollen.
Schönberg den 1. Februar 1884.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.

H. Diederich.       


Holz=Auction Nr. 24.

Am Donnerstag den 6. März Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Thies in Ziethen nachstehende Holzsortimente, meistbietend bei freier Concurrenz, gegen Baarzahlung verkauft werden.

1. Aus dem Garnseerholze.

6 Rmt. eichen Kluft 2 und Knüppel
3 buchen Nutzholzblöcke
267 buchen Kluft 1, 2, Olm und Knüppel
45 Fuder buchen Pollholz
60 Rmt. Nadelholz Kluft und Knüppel
2 Fuder Nadelholz Durchforstholz.

2. Aus dem Bahlen.

1 Rmt. eichen Kluft 1. Cl.
10 Fuder eichen Durchforstholz 1. Cl.
46 Rmt. buchen Kluft 2 und Olm
75 Rmt. Nadelholz Kluft und Knüppel.
2 Fuder Nadelholz Durchforstholz.
3. Aus dem Schlagbrügger Holz.
6 Fuder eichen Durchforstholz.
37 Rmt. Nadelholz Kluft und Knüppel.
Schönberg den 24. Februar 1884.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction
im Vitenser Forste,
Revier: Cordshäger Holz,
am Mittwoch den 5. März 1884

unter den an Ort und Stelle zu verlesenden Verkaufsbedingungen über:

Eichester zu Nutz== und Phalholz tauglich
eichen Klafterholz
eichen Zweigholz
buchen Kluftholz
buchen Knüppelholz
buchen Zweigholz
starke und geringe Bauholz Fichten
ellern Schleete
allerlei Zaunbusch.
Versammlung Morgens 10 Uhr im Buchenholz=Hau auf der Kreutzschneiße im Cordshäger Holz.
Rehna, den 19. Februar 1884.

Großherzogliche Forst=Inspection.


Runkelrübensamen,

große runde gelbe Oberndorfer, echt, à Pfund 55 Pfennig. Neue runde gelbe Rütinger, eine Verbesserung der Oberndorfer, da sie dieselben an Festigkeit übertrifft und niemals hohl wird à Pfd. 55 Pfennig., Neue schwerste Eckendorfer Walzen, eine neue, sehr gerühmte, den größten Ertrag liefernde Sorte, weiß, gelb, roth gemischt à Pfd. 60 Pfennig.
Größte rothe Riesen à Pfd. 50 Pfennig.

                                   empfiehlt
Schönberg.                                                H. Upahl, Gärtner.


Frisch. Kalk u. Portl. Cement.
Kalk à Tonnne 150 Pfd. M. 2 ohne Tonne,
Kalk 6 Tonnen 900 Pfd. M. 11 ohne Tonne,
1 Tonne Cement 360 Pfd. M. 7,50 ohne Tonne,
frei Schönberg oder Ratzeburg empfiehlt                          
W. J. Heymanson, Lübeck, Trave 300.


2 gute Stock Bienen
sind zu verkaufen bei                                                    
                                                    Gastwirth F. Sterly,
                                                    Selmsdorf.


Fenchelhonig
empfiehlt in Flaschen zu 50 Pfennig und 90 Pfennig.                                                    
                                                    die Apotheke zu Schönberg.


Knaben oder Mädchen vom Lande, welche die hiesige Schule besuchen sollen, finden in der Nähe der Schule in einer bürgerlichen Familie freundliche Aufnahme.

Näheres Kalter=Damm Nr. 6.       


Suche zu sofort oder Ostern
1 gewandten Hausknecht.
                                                    W. Maass.


[ => Original lesen: 1884 Nr. 18 Seite 4]

Lebensversicherungsbank für Deutschland
zu Gotha.
Begründet 1827.                                                     Eröffnet 1829.

Versicherungsbestand am 1. Jan. 1884: 62210 Personen mit 442 Millionen Mark.
Bankfonds 115 Millionen Mark.
Versicherungssumme ausgezahlt seit Beginn 147,50 Millionen Mark.
Neuer Zugang im Jahre 1883 38,6 Millionen Mark.
Dividende 1884 für 1879: 44 % der Prämie.
Neben dem bisherigen System der Ueberschuß=Vertheilung ist Neubeitretenden ein neues (das "gemischte" System) zur Wahl gestellt, dessen Vorzug darin besteht, daß es, unbeschadet gerechtester Zumessung der Dividenden, zu einer erheblichen Minderung der Prämie mit dem Versicherungsalter, ja - in höheren Versicherungsaltern - sogar zu einer wachsenden, die Prämie übersteigenden Rückgewähr führt.
Alles Nähere zu erfragen bei

Wilh. Schrep.            


Anker-Cichorien
von
Dommerich & Co. in Bukau-Magdeburg.
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Anker Cichorien ist ein trockenes lichtbraunes Pulver, aus gewaschenen, daher sandfreien Magdeburger Cichorien=Wurzeln hergestellt und zeichnet sich aus durch sein Aroma, Reinheit im Geschmack und Ausgiebigkeit.
Anker=Cichorien ist der beste im Handel befindliche Cichorien und zu kaufen in Packeten von 125. Gr. zu 10 Pfennig. und von 250 Gr. zu 20 Pfennig in nachstehenden Geschäften:

Schönberg:

C. J. W. Burmeister.              J. Kummerow.
H. Brüchmann.              C. H. Vock.
J. F. Eckmann.              W. Wieschendorf.
F. Heitmann.              A. Zander.


Aus einer baldigst einreffenden Ladung prima böhmischer Stückkohlen (Mariaschein) offerire fuhrenweise M. 0,84 pro 100 Pfd. Netto loose frei vor die Thür hier und liefere auf vorherige Bestellungen gewöhnliche böhm. Stückkohlen mit M. 0,80 pro 100 Pfd. bei Quanten.
Westfäl. Kohlen billigstens.

F. Heitmann.       


Gesucht zu Ostern oder sofort
ein Kindermädchen
                                                    von J. H. Lohse, Schulze
                                                    Törpt.


Ein kreuzseitiges

Piano

mit Eisenrahmen hat zu verkaufen

H. Kock, Uhrmacher.         


Ein Haus (enthaltend: sechs heizbare zweifenstrige Zimmer drei einfenstrige Zimmer, fünf Abseiten, Küchen, Speisekammer, Keller, Bodenraum) nebst Garten ist zu Michaelis d. J. im Ganzen oder theilweise zu vermiethen.

Näheres zu erfragen Sabowerstraße 23.


Gesucht zu Ostern

ein Mädchen zu allen häuslichen Arbeiten, bei gutem Lohn, am liebsten vom Lande. Zu erfragen in der Expedition dieses Blattes.


Gemüse- und Blumensamen

in den gangbarsten und besten Arten vorzüglich frischer, keimfähiger Samen, sowie durchgewinterte Sommerkohlpflanzen empfiehlt

Schönberg.                                                     H. Upahl, Gärtner


Zu vermiethen!

Zu Ostern dieses Jahres eine Wohnung, bestehend in Stube, Schlafstube, Küche, Keller und Abseite.

W. Nothdurft.          


Gesucht zu Ostern
1 Klempner=Lehrling
Dassow.                                                     bei P. Lenschow.


Theater in Schönberg.
(Im Saale der Frau J. Köster.)
Direction: Gustav Weid.
Mittwoch den 5. März 1884.
Eröffnungs=Vorstellung.
Der
Novität. Volksfreund Novität.
Volksstück in 4 Acten von C. Walter.
Mit durchschlagendem Erfolge aufgeführt an fast sämmtlichen Bühnen.
Anfang 1/2 8 Uhr. Das Nähere durch die Zettel.
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Der Huld und dem geneigten Wohlwollen eines hochgeehrten Publikums von Schönberg und Umgegend erlaube ich mir mein schwieriges Unternehmen bestens und dringend zu empfehlen, da ich Alles aufbieten werde, mir deren Vertrauen und Zuspruch zu erringen.

Mein Repertoir besteht aus den hervorragendsten Novitäten in Schau=, Lustspiel, Posse und Singspiel, wozu ich durch gute Engagementsabschlüsse bedeutende Kräfte gewonnen.

Hochachtungsvoll            
G. Weid, Director.       


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag den 2. März.

Vormittagskirche: Candidat Nahmmacher.
Abendkirche: Pastor Kaempffer.
Amtswoche: Pastor Langbein.


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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