No. 51
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 03. Juli
1883
dreinundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1883 Nr. 51 Seite 1]

Das Impfgeschäft im Impfbezirk Schönberg I (östlich) findet in diesem Jahre in nachbezeichneter Weise statt, und zwar:

a. am Mittwoch den 11. Juli d. J.,
Morgens 10 Uhr,

für die Bewohner von Gr. Bünsdorf, Kl. Bünsdorf, Rabensdorf (Hof und Dorf) und Sabow, sowie für die Kinder aus der Schule zu Sabow

in der Wohnung des Herrn Landphysikus Rath Dr. Marung in Schönberg,
und ebendaselbst Revision der Schutzblattern der Impflinge aus den vorgenannten Ortschaften und der Sabower Schule

am Mittwoch den 18. Juli d. J., Morgens 10 Uhr,

b. am Mittwoch den 27. Juni cr.,
Nachmittags 3 Uhr,

für die Bewohner von Cronscamp, Kuhlrade, Klocksdorf, Maurinmühle, Neschow, Olndorf, Pogez, Raddingsdorf, Samkow, Stove, (Hof und Dorf) sowie für die Kinder aus den Schulen zu Cronscamp, Kuhlrade, Klocksdorf und Neschow

im Schulhause zu Carlow

und ebendaselbst.

am Mittwoch den 4. Juli d. Js., Nachmittags 3 Uhr,

Revision der Schutzblattern der Impflinge aus den vorgenannten Ortschaften und Schulen.

c. Am Mittwoch den 27. Juni d. Js.,
Nachmittags 5 Uhr,

für die Bewohner von Demern (Hof und Dorf), Gr. Rünz, Kl. Rünz, Schaddingsdorf und Röggelin, sowie für die Kinder aus der Schule zu Gr. Rünz

im Schulhause zu Demern

und ebendaselbst

am Mittwoch den 4. Juli d. Js., Nachmittags 5 Uhr,

Revision der Schutzblattern der Impflinge aus den vorgenannten Ortschaften und aus der Schule zu Gr. Rünz.

d. Am Mittwoch den 4. Juli d. Js.,
Nachmittags 1 Uhr,

für die Bewohner von Gr. Gr. Siemz, Kl. Siemz, Falkenhagen, Lindow, Törpt, sowie für die Kinder aus den Schulen zu Gr. Siemz, Falkenhagen und Lindow

im Schulhause zu Gr. Siemz

und ebendaselbst

am Mittwoch den 11. Juli d. Js., Nachmittags 1 Uhr,

Revision der Schutzblattern der Impflinge aus den vorgenannten Ortschaften und Schulen.

e. Am Mittwoch den 11. Juli d. Js.,
Nachmittags 3 Uhr,

für die Bewohner von Menzendorf (Hof und Dorf), Blüssen, Grieben, Lübseerhagen, Papenhusen, Rodenberg, Rüschenbeck, Rottensdorf und Retelsdorf, sowie für die Kinder aus den Schulen zu Grieben und Lübseerhagen

im Schulhause zu Lübseerhagen

und ebendaselbst

am Mittwoch den 18. Juli d. Js., Nachmittags 3 Uhr,

Revision der Schutzblattern der Impflinge aus den vorgenannten Ortschaften und Schulen.

[ => Original lesen: 1883 Nr. 51 Seite 2]

Den Ortsvorständen wird hiedurch aufgegeben, für die rechtzeitige Bekanntmachung der obengedachten Termine und für die Zuführung der Impflinge durch Ansage der Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder Sorge zu tragen.
Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.

Schönberg, den 13. Juni 1883.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


     Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß unter den Pferden des Hufenpächters Deggau zu Herrnburg die Räude ausgebrochen ist.
            Schönberg, den 26. Juni 1883.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


     In Folge der von verschiedenen Seiten über die Beschaffenheit und Einrichtung der auf den Strohdachgebäuden anzubringenden Schutzgitter an die Großherzogliche Landvogtei gerichteten Anfragen wird hierdurch Folgendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht:

es ist zweckmäßig, daß für hohe Dächer die Schutzgitter in der Mitte ihrer Länge 1,40 m hohe Stäbe erhalten, während für kleinere Dächer (Käthen etc.) eine Stabhöhe von 1,20 m als ausreichend erscheint. Die Gitter selbst sind in der Regel in der Mitte höher als an beiden Enden angefertigt, so daß also die angedeutete Abschrägung derselben sich auf die Länge der Gitter bezieht. Ist z. B. ein Gitter 3,00 m lang und in der Mitte 1,20 m hoch so würde bei 1/4 Abschrägung, bezogen auf die halbe Länge des Gitters, dasselbe an beiden Enden 1,20 - 1,50/4-83 cm hoch sein. Ist das Gitter in der Mitte 1,40 m hoch, so würde es bei derselben Breite von 3,00 m an beiden Enden nach Vorstehendem 1,03 m hoch sein. Bei allen Gittern ist auf eine sichere Verankerung mit den Dachsparren und solide Befestigung mit der Wand besonders zu achten; eine Befestigung derselben an den Dachlatten ist ungenügend und hat sich durchaus nicht bewährt.
     Bemerkt wird noch, daß die auf die Dachflächen gelegten und mit dem Sparrwerk befestigten Drathgeflechte, wie solche im hiesigen Fürstenthum auf herrschaftlichen Gebäuden in Anwendung gekommen sind, den Vorzug vor den Schutzgittern verdienen, da sich die Drathgeflechte schon wiederholt gut bewährt haben und etwa nur halb so theuer sind, als geschmiedete Schutzgitter.
     Schönberg, den 26. Juni 1883.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Antragsmäßig soll über nachstehende Grundstücke der Ehefrau des Schmiedemeisters Heinrich Bremer in Schönberg, Catharina geb. Holst, als:

1. das zu Schönberg am Markte sub Nr. 31 belegene Wohnhaus c p.;
2. das dazu als unzertrennliche Pertinenz gehörige, auf dem Cavalier zwischen den Ackerstücken des Bäckers Freitag und des Maurers Wilms belegene Erbpachtackerstück in Größe von angeblich 150 []Ruthen;
3. das auf der Schönberger Feldmark vor dem Siemzer Thore zwischen den Möören der verehelichten Hofschmied Draeger und des Handelsmanns Kniep belegene Moor in Größe von angeblich 350 []Ruthen
                                        und
4. das auf der Schönberger Feldmark im Langen=Camp zwischen dem Ackerstücke der verwittweten Frau Apotheker Saß und dem Schönberg=Retelsdorfer Fußsteig belegene Ackerstück in Größe von angeblich 1494 []Ruthen
- welche Grundstücke einen gemeinsam zu verpfändenden Güterkomplex bilden sollen - ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an den bezeichneten Grundstücken c. p. haben und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Sonnabend, den 21. Juli 1883,
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen die jetzige Besitzerin als auch die künftigen Besitzer derselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 2. Mai 1883.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.        


Auf zulässig befundenen Antrag des Käthners Matthias Heinrich Freitag zu Mahlzow werden hiermit Alle und Jede, welche an die angeblich verloren gegangene Obligation der Schönberg'er Stadtbehörde vom 31. October 1861 über 266 Taler (Mecklenburg) 32 Schilling (Mecklenburg) Pr. Cour. ausgestellt für den Hauswirth Joachim Freitag zu Kl. Bünsdorf irgend welche Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche spätestens in dem auf

den 9. November 1883
Vormittags 10 1/2 Uhr

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Schönberg, den 20. April 1883.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.

H. Diederich.       


[ => Original lesen: 1883 Nr. 51 Seite 3]

Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Kommission macht hierdurch auf die Bestimmungen in den §§. 89 und 91 der Ersatz=Ordnung vom 28. September 1875, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig=freiwilligen Militairdienste und den Nachweis der dazu erforderlichen wissenschaftlichen Befähigung mit dem Bemerken aufmerksam, daß die Herbstprüfungen in der zweiten Hälfte des Monats September stattfinden werden, und daß Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung bis zum 1. August d. J. angebracht werden müssen.
Schwerin, 18. Juni 1883.

Großherzoglich Mecklenb. Prüfungs=Commission für Einjährig=Freiwillige.


Eisenbahn    Mecklenb. Friedrich-Franz-Eisenbahn.

Zur Erleichterung des Besuches der Mecklenburgischen Landes=Gewerbe= und Industrie=Ausstellung

Dienstag den 3. Juli,
Freitag den 6. Juli,,
Sonntag den 8. Juli

Beförderung in II. und III. Wagenklasse mit den fahrplanmäßigen Zügen, ausschließlich der Schnellzüge, von allen diesseitigen Stationen nach Schwerin und zurück zum einfachen Fahrpreise auf Doppelbillets, welche zur Rückfahrt auch an dem der Lösung folgenden Tage berechtigen.

Freigepäck wird nicht gewährt.
Die Direction.


Zimmerleute, die Dachausmitteln, Treppenbauen, Schiften, alle Berechnungen etc. gründlich erlernen wollen, abonniren bei der Post auf die Zeitschrift der Zimmerkunst,
Preis 75 Pfennig vierteljährlich.


Die Lübecker Bank

nimmt Gelder zur Verzinsung in Summen von mindestens 300 Mark täglich in den Geschäftsstunden von 9 bis 1 Uhr und 3 bis 6 Uhr entgegen.
Dieselbe vergütet:
      bei sechsmonatlicher Kündigung 3 1/2 %,
      bei zwölfmonatlicher Kündigung 4 %,
und zahlt die Zinsen halbjährlich aus.
Die zu belegenden Gelder können auch per Post unter voller Wertangabe an die Bank eingesandt werden, wogegen Letzere die betreffende Schuldverschreibung umgehend an den Absender übermitteln wird.


Ein Mädchen
für alle häuslichen Arbeiten sucht zum sofortigen Antritt.                          
Schönberg, den 28. Juni 1883.
                                                    Friedchen Spieckermann.


Dr. Kirchhoffer, Spez. Arzt
in Straßburg heilt Bettnässen, Blasenleiden u. s. w.                                                    
                                                    H. 232 Q.


Neue Matjes-Heringe
                                                    empfiehlt
                                                    J. Ludw. D. Petersen.


Das Verbandsholz von einem abgebrochenen Schuppen, 9,00 m lang, 5,00 m breit, sowie zugehörige Fenster und Thüren, als auch 2000 Stücksteine sind zu verkaufen. Wo? Zu erfragen in der Expedition dieses Blattes.


Ich habe mich hierselbst als

practischer Arzt

niedergelassen und wohne am Markt im Hause des Herrn Both.
Rehna, im Juni 1883.

                                                    H. Degen,
                                                    pract. Arzt.


Die "Mecklenburgische Zeitung"

ist von allen großen mecklenburgischen Blättern das einzige, welches täglich zweimal erscheint. Der Abonnementspreis beträgt trotzdem

nur 4 Mark

per Quartal, in welchem Preise das Postporto von 80 Pfg. bereits enthalten ist. - Die "Mecklenburgische Zeitung" ist durchaus unabhängig und verfügt eine freisinnige, wahrhaft nationale Politik. Allen

Mecklenburgischen Angelegenheiten

wird seitens unserer zahlreichen Mitarbeiter in allen Städten des Landes die eingehenste Berücksichtigung zu Theil. Unter den Rubriken Militärisches, Theater, Kunst, Wissenschaft, Litteratur, Handel, Fonds, Wetterberichte, Terminkalender, Familiennachrichten wird alles irgendwie Wissenswerthe in bester Uebersichtlichkeit und Vollständigkeit zusammengestellt. Im Eingesandt und im Briefkasten werden unter lebhafter Betheiligung des Publikums öffentliche Angelegenheiten erörtert und Fragen beantwortet. Das Feuilleton der Mecklenburgischen Zeitung bringt Romane und Novellen erster Autoren, sowie interessante wissenschaftliche Essays. Jeder Sonnabend=Abendnummer wird die

Sonntagsbeilage

der Mecklenburgischen Zeitung gratis beigegeben. In dieser findet vornehmlich die Landwirthschaft eine eingehende Würdigung; fernere Artikel über Hauswirthschaft und eine Schachzeitung vervollständigen diese Beilage. Annoncen finden durch die Mecklenburgische Zeitung, welche in der Residenzstadt Schwerin in jedem Hause gelesen wird und in großer Auflage in beiden Großherzogthümern und den angrenzenden Landestheilen verbreitet ist, die wirksamste Veröffentlichung. Der Insertionspreis beträgt nur 10 Pfg., außerhalb Mecklenburgs 15 Pfg. für die Petitzeile.

Alle Postanstalten und Landbriefträger nehmen Bestellungen an zum Preise von
4 Mark.


Gothaer Lebensversicherungsbank.

Am 1. Juni 1883: Versichert 63847 Personen mit 426,724100 Mark
Am 1. Juni 1883: Bankfonds 110,000000 Mark
Versicherungssumme ausgezahlt seit Beginn 143,025000 Mark
Dividende 1883 für 1878: 44 %
Vom Jahre 1885 an tritt neben dem bisherigen ein neues System der Ueberschuß=Vertheilung (das "gemischte" System) eingeführt, dessen Vorzug darin besteht, daß die Dividende unbeschadet gerechtester Zumessung, mit dem Versicherungsalter beträchtlich steigt. Schon Versicherte können sich bis Ende October 1883, neu Beitretende zur Zeit des Beitritts für das neue System entscheiden.
Alles Nähere zu erfragen bei

Wilh. Schrep.       


[ => Original lesen: 1883 Nr. 51 Seite 4]

Agentur der Mecklenburgischen Bank
für
Schönberg und Umgegend.

Die Mecklenburgische Bank vergütet zur Zeit für Einlagen

1. gegen Sparbücher 4 p. Ct.
2. gegen Schuldverschreibungen der Bank
bei 6monatlicher jederzeit gestatteter Kündigung auf 6 Monate fest und auch von Termin zu Termin 4 p. Ct.
bei 3monatlicher jederzeit gestatteter Kündigung oder auf 3 Monate fest 3 1/2 p. Ct.
bei 14tägiger Kündigung 3 1/4 p. Ct.
bei kürzerer, jedoch mindestens 4tägiger Kündigung 3 p. Ct.
3. im Baar-Conto-Corrent gegen jederzeit gestattete Vergütung 3 p. Ct.
Die Bank bewilligt Darlehen gegen genügende Sicherheit z. Z. à 5 p. Ct.
und discontirt Wechsel auf Reichsbankplätze z. Zt. à 4 p. Ct; sie besorgt den An= und Verkauf von Staatspapieren und Börsen-Effecten und übernimmt die Aufbewahrung und Verwaltung von Werthgegenständen und Werthpapieren für das Publikum zu den billigsten Bedingungen.
Die Vermittlung dieser Geschäfte erfolgt durch den Unterzeichneten.

Schönberg i. M.                                                     Wilh. Schrep.


Zu unserm am Montag den 9. und Dienstag den 10. Juli d. Js.stattfindenden

Königschuß

laden wir die geehrten Bewohner von Stadt und Land so höflichst wie ergebenst ein.

Tombola=Loose à 50 Pfennig

sind bei uns zu haben.

Schönberg.
Der Vorstand der Schützenzunft.
Conr. Schultze.      F. Baer.      Joh. Greiff.
Programm:

Zur Vorfeier am Sonntag Nachmittag die üblichen Ständchen. - Von Abends 7 Uhr Concert im Schützenhause. - 10 Uhr Zapfenstreich.
Montag den 9. Juli: Morgens 5 Uhr Reveille durch die Stadt. - Um 7 Uhr Antreten der Schützen vor dem Hause des Kapitains. - Um 8 Uhr Ausmarsch. Nach Ankunft im Schützenhause Beginn des Schießens nach der Königsscheibe und den beiden Gewinnscheiben. - Frühstück bei Tafelmusik. Von Nachmittags 4 Uhr bis Abends 10 Uhr Concert im Schützenhause; Entree für Nichtmitglieder 50 Pfennig à Person. - 10 1/2 Uhr Einmarsch der Schützen=Compagnieen.
Dienstag den 10. Juli: Reveille, Ausmarsch, Schießen, Harmonie wie am Montage. - Nachmittags 4 Uhr

Ziehung der Tombola.

Abends Festball für Stadt= und Landbewohner im Schützenhause gegen Entree für Herren M. 1,50, für Damen 50 Pfennig.
Mittwoch den 11. Juli: Abends von 7 Uhr an im Schützenhause freier Schützenball, nur für Ehren= und Zunftmitglieder, welche als Legitimation die betreffende Medaille mit Schleife zu tragen haben.


Die Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Spar-Bank in Schwerin,
vertreten in Ratzeburg durch Herrn Moritz Stein,

schließt Lebens= und Leibrentenversicherungen ab, nimmt Kapital Einlagen gegen Kapitalscheine und Spar=Einlage=Bücher (4 % Zinseen bei halbjähriger Kündigung) entgegen, gewährt Darlehen besorgt den An- und Verkauf von Effecten und die Einlösung von Kupons und übernimmt die Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren.

Mecklenburgische Lebensversicherungs= und Spar=Bank.
Aug. Kirchner,                                                     C. L. F. Soltau,
    Direktor.                                                     General=Bevollmächtigter.


Hierzu eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 51 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 51 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 3. Juli 1883.


Die Session des Bundesrathes ist am 28. geschlossen worden.
Die Festung Küstrin wird jetzt zu einem Waffenplatz ersten Ranges umgewandelt und zu diesem Behufe mit sechs großen Forts, die je sechs Kilometer von den alten Festungsmauern entfernt liegen, umgeben; zwei dieser Fortificationen sind bereits im Bau begriffen. Küstrin beherrscht die Eisenbahnlinien der Preußischen Ostbahn und der Breslau=Stettiner Eisenbahn. Nach Fertigstellung der Befestigungen können über 40,000 Mann hinter denselben lagern.
Fürst Bismark dessen Befinden sich wesentlich gebessert hat, wird Ende dieser Woche noch zur Kur nach Kissingen reisen.
Der Leipziger kleine Belagerungszustand ist um 1 Jahr, also bis zum 29. Juni 1884 verlängert.
Die äußerste Linke der Französischen Kammer wird anläßlich des Nationalfestes einen Antrag auf Amnestie einbringen.
Die Noth im Schlesischen Ueberschwemmungsgebiet ist sehr groß. In verschiedenen Districten haben die ärmeren Klassen nur das nackte Leben gerettet. Die Erndten sind größtentheils vernichtet. Was soll geschehen? Von Hilfscommites, so sehr sie sich auch anstrengen würden, ist wenig zu erwarten. Staatshilfe ist hier die einzige Rettung.
Die Cholera in Egypten greift immer weiter um sich. Auch in Neapel ist ein Fall vorgekommen.
Wegen des Ausbruchs der Cholera in Egypten hat der internationale Gesundheitsrath, wie auch verschiedene Regierungen energische Gegenmaßregeln (Quarantänen etc.) ergriffen. Die in Konstantinopel erscheinende halbamtliche "Turquie" schiebt die Verantwortung für den Ausbruch der Cholera in Egypten auf England, welches die Vorbeugungs=Maßnahmen, die angeordnet wurden, als die Cholera von Indien signalisirt wurde, verhinderte, um seinen Verkehr nach Indien nicht zu beeinträchtigen.
Auch in Amerika wird der vierhundertjährige Geburtstag Luthers allgemein gefeiert werden.
Auf Befehl der Auswanderungs=Commission in New=York sind mehrere aus Irland ausgewanderte mittellose Familien am 30. Juni nach Irland zurückgesandt worden.
Die chinesische Legation in London hat aus Shanghai vom 27. Juni die Nachricht erhalten, daß die Lösung der Tonkinfrage noch immer nicht gefunden sei. Der französische Gesandte soll so unhöflich gegen die chinesischen Minister gewesen sein, daß diese es in Folge dessen abgelehnt haben, ihm wieder zu begegnen. Es ist also wenig Aussicht die Angelegenheit durch Verhandlungen beizulegen. - Die Deutsche Regierung soll es abgelehnt haben, zwischen China und Frankreich die Vermittlerin zu sein. Zu gleicher Zeit drückte sie die Meinung aus, daß Rußland die geeignetste Macht sei, diese Rolle zu übernehmen.


Ueber den widerlichen Prozeß, der in der ungarischen Stadt Nyseyghaza bei Debreczin geführt wird, theilt "der Deutsche" in Sondershausen folgendes Urtheil eines unbefangenen Mannes mit: "Da stehen jüdische Männer vor Gericht, angeklagt, an einem jungen Mädchen einen Lustmord oder gar einen rituellen Mord vollbracht zu haben, ein Verbrechen, wie es schauriger nicht der düstere Fanatismus der finsteren Zeiten der Menschengeschichte ausüben konnte. Hätte vor zehn Jahren Jemand behauptet, daß ein solcher Prozeß im neunzehnten Jahrhundert möglich sei, man würde ihn für einen eitlen Narren gehalten haben. Heute steht - und das gibt zu denken - Ungarns gesammte öffentliche Meinung entschieden auf Seiten der Ankläger. Im Sitzungssaal drängt sich die magyrische Gentry, diese Gentry, an deren Mark das Judenthum nagt, und klatscht der schwarzen Anklage Beifall zu. So gefährlich ist es für eine Race, sich außerhalb der Gewohnheiten und Satzungen der Gesellschaft zu stellen, auf deren Volkskörper sie lebt. Der Hauptbelastungszeuge ist der vierzehnjährige Judenknabe Moritz Scharf der sehr intelligent dreinschaut. Es mag kaum ein so geriebenes, geistig entwickeltes, aber auch so gemüth= und herzloses Judenkind geben, wie der kleine Moritz, welcher gegen die Juden die wuchtige Anklage erhebt, die Esther Salymossi ermordet zu haben. Trotz zahlreicher kleiner Widersprüche und unaufgeklärter Punkte, wie z. B., weshalb er denn nicht Lärm gemacht, als er das Abschlachten der Esther gesehen, oder weshalb er denn Mittags, als er den Tempel sperrte, in den er eine Stunde lang neugierig durchs Schlüsselloch geblickt, nicht auch nachsah, was mit dem Blute und der Leiche geschehen sei, welche, nach seiner eigenen Aussage von den Juden dort zurückgelassen wurden - hat der Knabe einem dritten halbstündigen Kreuzfeuer von Fragen zu widerstehen gewußt, ohne verwirrt zu erscheinen. Vorsichtig wich er unangenehmen Fragen einfach mit der Bemerkung aus, das wisse er nicht oder wolle es nicht sagen. Einen höchst peinlichen Eindruck machte auf das Publikum, welches der ganzen Verhandlung mit gespannter Aufmerksamkeit folgte, das oft rohe Benehmen des Knaben seinem Vater gegenüber, indem er wiederholt auf einzelne Fragen seines Vaters und der anderen Angeklagten antwortete: "Schweigen Sie, Sie gehören ins Gefängniß. Ihnen habe ich nichts zu antworten." Auf eine directe Frage seines Vaters bemerkte er sogar, er wolle von ihm nichts mehr wissen, er wolle nicht Jude sein, er werde schon sehr gut versorgt sein, wie? das gehe den Vater und die Andern nichts an. Es kann kaum einem Zweifel unterliegen, daß der Knabe in magyarischen Sinne bearbeitet worden und daß vielleicht sogar Versprechungen, klingende Gründe auf ihn gewirkt haben. Er will nur ungarisch, nicht deutsch sprechen, obschon das Deutsche ihm geläufig ist, das Ungarische ihm erst im Laufe der Untersuchung völlig beigebracht wurde. So schwankt denn die grausige That, von der Parteien Haß und Gunst verzerrt, gestaltlos hin und her."
(Die neuesten Kreuzverhöre der wichtigsten zum Theil amtlichen Personen stellen es so gut wie außer Zweifel, daß dem Moritz scharf seine ganze Anklage eingetrichtert worden ist, theils durch Drohungen, theils durch Versprechungen. Der Commissar hat ihm gesagt: "Moritz, Dein Vater hat alles gestanden, gestehe Du auch, wir schützen Dich". Moritz scheint im Anfang sogar Prügel bekommen zu haben. Es steht fest, daß er die ermordete Esther weder gesehen, noch überhaupt persönlich gekannt hat. Räthselhaft ist, wohin die angeblich Ermordete gekommen ist; ihr Leichnam hat sich noch nicht gefunden. Der Prozeß wird nicht vor Geschworenen, sondern vor einem Collegium von drei Richtern geführt.)
- In der Fischerei=Ausstellung zu London ist ein Hummer zu sehen, der seine 28 Pfund wiegt. Das Gewicht der Scheeren ist je 8 Pfund.
- Das Organ des Sächsischen Gewerbevereins in Dresden macht den Vorschlag alte Stahlfedern ähnlich wie Cigarrenabschnitte zu sammeln und den Erlös zur Anschaffung von Lehrmitteln für Arbeiterkinder zu verwenden. Es bestehen die Federn bekanntlich aus dem vorzüglichsten Stahl, welches durch den Gebrauch so gut wie keinen Gewichtsverlust erleidet. Sobald die Spitze abgenutzt ist, wird die Feder weggeworfen, und es gehen jährlich auf diese Weise viele Millionen kleiner Stahlstücke verloren, die nach erfolgtem Umschmelzen eine gute Verwendung finden könnten, so z. B. zur Herstellung von Uhrfedern, feinen Messern u. dgl. In Werk=

[ => Original lesen: 1883 Nr. 51 Seite 6]

stätten werden ja die Stahlspäne sorgfältig gesammelt, die lange nicht den Werth haben wie Stahlfedern.
- In Eutin wird am 6. Juli das Denkmal enthüllt, das dem Dichter und Gelehrten Johann Heinrich Voß errichtet worden ist, dem Dichter des Idyll "Luise" und dem Uebersetzer von Homers Odyssee und Ilias. Voß war von 1782 bis 1802 Rector in Eutin.
- In dem Lager bei Dublin machten vor einigen Tagen streitende Soldaten zweier verschiedener Regimenter von ihren Gewehren Gebrauch und schossen auf einander. Fünf Soldaten wurden getödtet, mehre verwundet. Weitere Thätlichkeiten wurden nur durch das Einschreiten der Offiziere verhindert.
- In München ist die Kunstausstellung am 1. Juli eröffnet worden. Der Gesammteindruck ist ein großartiger, das Arrangement ein vorzügliches.
- Fritz Reuter's letzte Verse waren, wie neuerdings bekannt wird, der Festgruß, den er im April 1873 der Lese= und Redehalle der Deutschen Studenten in Prag sandte: "Kein Preis, - Ohn' Fleiß, - Ohn' Kampf kein Sieg, - Kein Fried' ohn Krieg! - D'rum kämpfet wacker, Ihr Deutschen Böhmen, - Kein Teufel soll den Sieg Euch nehmen."
- In Aschersleben bei Magdeburg ist der Husarenoberst v. Troschke verunglückt. Er war eben vom Uebungsmarsche zurückgekommen und stand auf dem Bahnhofe etwas abseits vom Offiziercorps im Gespräch mit dem Inspector auf dem Geleis, da braust die Maschine heran und zermalmt ihn. Der Inspektor wurde von den Puffern gestreift und zur Seite geschleudert.
- Der Paris=Constantinopeler Blitzzug braucht einstweilen noch 84 Stunden; bis er es in 48 Stunden fertig bringt, wird noch einige Zeit vergehen. (Die Zahl 84 hatte sich in der etwas allzufein gespitzten Feder herumgedreht. Die Fahrzeit wird aber eine bedeutende Abkürzung erhalten, sobald die Bahn bis Constantinopel fertig ist und die Beförderung von Warna per Dampfer bis Constantinopel wird aufgegeben werden können. Dann nimmt der Zug seinen Weg von Budapest über Belgrad durch Serbien und über Bellova nach Constantinopel. Diese Bahnen hätten vertragsmäßig schon fertig gestellt sein müssen, die Strecke durch Serbien hat aber durch den Bontoux'schen Krach eine bedeutende Verzögerung erlitten.)
- Am 23. October 1702 vernichteten die vereinigten Engländer und Holländer eine spanische Silberflotte in der Bai von Vigo, einer Seestadt in dem spanischen Königreich Galicien. Ein bei dieser Gelegenheit untergegangenes Schiff soll 37 Millionen Dollars in Gold an Bord gehabt haben (auf ein paar lumpige Millionen mehr oder weniger kommt es dabei nicht an). Versuche den Schatz zu heben sind schon mehrfach gemacht worden, aber vergebens. Jetzt hat sich in San Francisco eine Actiengesellschaft zur Hebung des Schatzes gebildet und wartet nur noch auf die Concession seitens seiner Katholischen Majestät des Königs von Spanien.
- Die Angerfrohnfeste in München beherbergt zur Zeit nicht weniger als fünf Mörder, die sämmtlich zum Tode verurtheilt sind.
- In Vera Cruz (Mexiko) wüthet das gelbe Fieber.
- Ueber ein merkwürdiges Mißgebilde, welches kürzlich in dem Dorfe Mehla bei Hohenleuben aus einem Hühnerei ausgebrütet wurde, berichtet die "Ger. Z." Aus dem Ei kam ein Zwillingshühnchen zum Vorschein, dasselbe hatte beide Körper gegeneinander stehen, als ob sie auf einander losgingen, daher 2 Paar Beine, 2 Paar Flügel, aber nur einen Kopf, derselbe ist aber aus zwei halben zusammengesetzt, so daß von dem einen die untere Schnabelhälfte, von dem anderen die obere Schnabelhälfte vorhanden ist, welche kreuzweise aufeinander liegen, an jeder Seite des Kopfes ist ein Auge, im ganzen also nur 2 Augen, welche aber das eine niedriger, das andere höher liegen. Die Eingeweide sind ebenfalls zusammengewachsen, in der Mitte zwischen beiden Leibern, wo sich dieselben nach oben, vereinigen, ungefähr von der Brust an. Die Thierchen haben nur bis zum Ausschlüpfen aus dem Ei gelebt, und war daher in diesem Ei ein doppeltes Dotter, was nicht allzu selten vorkommt.
- Bahnwärter (zu einem Bauer, der auf dem Bahnkörper geht): "Macht, daß ihr da herunter kommt, da oben darf Niemand gehn!" - Bauer: "Darf Niemand gehn? Das fehlte mir noch! Ich hab eine Karte und hätt' sogar fahren können, wenn ich den Zug nicht versäumt hätt!"
- Der Hausknecht eines Gasthauses in Kaiserslautern vergaß einen Fremden zu wecken, der andern Morgens als Geschworener nach Zweibrücken reisen mußte. Wohl oder übel, der Gastwirth bestellt einen Extrazug und zahlte dafür die Kleinigkeit von 188 Mark.


Vorläufige Anzeige.
Kösters Hotel Schönberg.
Montag den 9. Juli und Dienstag den 10. Juli
Concert und Vorstellung
der Singspielgesellschaft des
Herrn Gottfried Lewertoff aus Hamburg.


Ich habe nun 5 Wohnungen und zu Michaelis deren 6 leer stehen, welche ich billiger vermiethen will; Reflectanten können sich mit mir besprechen, damit ich die Wohnungen nach ihrem Wunsche einrichten kann. 2 Wohnungen eignen sich besonders zur Betreibung der Krämerei, eine ist zur Schlachterei eingerichtet.

C. Egert.       


Todesanzeige.

Am Sonnabend den 30. Juni, Morgens 5 1/2 Uhr entschlief sanft meine liebe Frau Marie geb. Oldenburg nach 10tägiger schwerer Krankheit zu einem bessern Erwachen.
Dieses zeigt mit tiefbetrübtem Herzen Freunden und Verwandten hiermit ergebenst an

M. Fick, Ackerbürger.       

NB. Die Beerdigung findet am Dienstag den 2. Juli Nachmittags 2 Uhr vom Trauerhause aus statt.           D. O.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Montag den 2. Juli 1883.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


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