No. 50
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 29. Juni
1883
dreinundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1883 Nr. 50 Seite 1]

Bekanntmachung.

       Das diesjährige Ober=Ersatzgeschäft zur Aushebung der Militairpflichtigen des hiesigen Aushebungsbezirks findet statt

in Schönberg
im Boye'schen Gasthofe
am
Montag, den 2. Juli.

       Zu demselben haben sich diejenigen Militairpflichtigen, welche nach Ausweis ihrer Loosungsscheine eine endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht zu gewärtigen haben, und denen besondere Ladungen zugehen werden, Morgens präcise 9 Uhr einzufinden.
Nicht verpflichtet zum persönlichen Erscheinen sind die bei der letzten Musterung für dauernd untauglich befundenen und die zur Ersatzreserve II. Classe angesetzten Militairpflichtigen, sofern sie nicht speciell beordert sind; jedoch ist jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks enthaltene Militairpflichtige berechtigt, im Aushebungstermin zu erscheinen und der Ober=Ersatz=Commission etwaige Anliegen vorzutragen.
Die bei der Musterung für diensttauglich befundenen Mannschaften gelangen zuerst zur Vorstellung.
Im Anschluß an das Ober=Ersatzgeschäft findet die Superrevision der Temporair=Invaliden statt.
Militairpflichtige, welche im Termin nicht pünktlich erscheinen, haben, sofern sie nicht dadurch eine härtere Strafe verwirkt haben, auf Grund des §. 24, 7 der Ersatz=Ordnung eine Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen zu gewärtigen, auch können denselben die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist dieses Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, so werden sie dem Befinden nach als unsichere Dienstpflichtige zur sofortigen Einstellung gebracht werden.
       Die Ortsvorsteher haben für die pünktliche Gestellung der betreffenden Militairpflichtigen aus ihrer Ortschaft Sorge zu tragen.
       Schönberg, den 5. Juni 1883.

Der Civilvorsitzende der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirkes für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


     Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß unter den Pferden des Hufenpächters Deggau zu Herrnburg die Räude ausgebrochen ist.
            Schönberg, den 26. Juni 1883.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


     In Folge der von verschiedenen Seiten über die Beschaffenheit und Einrichtung der auf den Strohdachgebäuden anzubringenden Schutzgitter an die Großherzogliche Landvogtei gerichteten Anfragen wird hierdurch Folgendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht:

es ist zweckmäßig, daß für hohe Dächer die Schutzgitter in der Mitte ihrer Länge 1,40 m hohe Stäbe erhalten, während für kleinere Dächer (Käthen etc.) eine Stabhöhe von 1,20 m als ausreichend erscheint. Die Gitter selbst sind in der Regel in der Mitte höher als an beiden Enden angefertigt, so daß also die angedeutete Abschrägung derselben sich auf die Länge der Gitter bezieht. Ist z. B. ein Gitter 3,00 m lang und in der Mitte 1,20 m hoch so würde bei 1/4 Abschrägung, bezogen auf die halbe Länge des Gitters, dasselbe an beiden Enden 1,20 - 1,50/4-83 cm hoch sein. Ist das Gitter in der Mitte 1,40 m hoch, so würde es bei derselben Breite von 3,00 m an beiden Enden nach Vorstehendem 1,03 m hoch sein. Bei allen Gittern ist auf eine sichere Verankerung mit den Dachsparren und solide Befestigung mit der Wand besonders zu achten; eine Befestigung derselben an den Dachlatten ist ungenügend und hat sich durchaus nicht bewährt.

[ => Original lesen: 1883 Nr. 50 Seite 2]

Bemerkt wird noch, daß die auf die Dachflächen gelegten und mit dem Sparrwerk befestigten Drathgeflechte, wie solche im hiesigen Fürstenthum auf herrschaftlichen Gebäuden in Anwendung gekommen sind, den Vorzug vor den Schutzgittern verdienen, da sich die Drathgeflechte schon wiederholt gut bewährt haben und etwa nur halb so theuer sind, als geschmiedete Schutzgitter.
     Schönberg, den 26. Juni 1883.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Antragsmäßig soll über die zu Klocksdorf sub Nr. 3 belegene Kleinkäthnerstelle c. p. des Joachim Dettmann daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstück zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Montag, den 2. Juli d. Js.,
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg den 4. April 1883.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.        


Antragsmäßig soll über die zu Walksfelde sub Nr. V. belegene Vollstelle c. p. der Ehefrau des Hauswirths Groth daselbst, Margaretha geb. Möller, ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Donnerstag den 5. Juli 1883
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheile hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen die jetzige Besitzerin als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidations=Termine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 16. April 1883.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.        


In Sachen betr. die Zwangsversteigerung der dem Conditor Julius Wagner aus Schönberg gehörigen Grundstücke, nämlich des zu Schönberg an der Siemzer Straße sub Nr. 177 belegenen Wohnhauses c. p. des auf der Schönberger Feldmark im Mühlencamp belegenen Ackerstücks und der vor dem Siemzer Thore in Schönberg belegenen das "Kurze Loos" benannten Wiese wird hierdurch bekannt gemacht,

daß in dem am 15. d. Mts. stattgehabten Termin zur Anmeldung dinglicher Rechte und Ansprüche an die zu versteigernden Wagner'schen Grundstücke sofort der Präclusivbescheid dahin verkündet ist, daß unter Vollstreckung der in dem Proclam vom 12. März 1883 angedrohten Rechtsnachtheile alle Diejenigen, welche noch dingliche Rechte und Ansprüche an die zu versubhastirenden Grundstücke haben, mit diesen Rechten und Ansprüchen, soweit sie bisher nicht angemeldet und soweit sie nicht von der Anmeldungsfrist befreiet, hierdurch ausgeschlossen sein sollen.
Gleichzeitig wird der auf

Freitag den 13. Juli 1883
Vormittags 11 Uhr

angesetzte Ueberbotstermin mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß in dem ersten Verkaufstermine ein Gebot auf die Grundstücke nicht abgegeben worden ist.
Schönberg, den 22. Juni 1883.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.

H. Diederich.       


Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Kommission macht hierdurch auf die Bestimmungen in den §§. 89 und 91 der Ersatz=Ordnung vom 28. September 1875, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig=freiwilligen Militairdienste und den Nachweis der dazu erforderlichen wissenschaftlichen Befähigung mit dem Bemerken aufmerksam, daß die Herbstprüfungen in der zweiten Hälfte des Monats September stattfinden werden, und daß Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung bis zum 1. August d. J. angebracht werden müssen.
Schwerin, 18. Juni 1883.

Großherzoglich Mecklenb. Prüfungs=Commission für Einjährig=Freiwillige.


Ersparniß=und Vorschuß=Anstalt.
Die Anstalt ist im                          
Johannistermine
vom
24. Juni bis 1. Juli d. J.
an den Sonntagen                                                    
von 7 bis 10 Uhr Morgens,
an den Wochentagen                                                    
von 8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags
geöffnet.                                                    
Schönberg den 16. Juni 1883.
                                                    Das Directorium.


Allgem. Gesellen-Krankenkasse.
Generalversammlung
am Sonntag den 1. Juli cr.
im Locale des Herrn Gastwirth Krüger hieselbst.
Tagesordnung:

1. Einzahlung des vierteljährigen Beitrages von Johannis bis Michaelis.
2. Besprechung wegen etwaiger Erhöhung des Reservefonds resp. Umgestaltung der Statuten.
3. Wahl an Stelle des statutenmäßig ausscheidenden Ladenmeisters.

Die Mitglieder werden freundlichst ersucht, recht zahlreich zu erscheinen.
Schönberg, im Juni 1883.

Der Vorstand.       


Ein Mädchen
für alle häuslichen Arbeiten sucht zum sofortigen Antritt.                          
Schönberg, den 28. Juni 1883.
                                                    Friedchen Spieckermann.


Zimmerleute, die Dachausmitteln, Treppenbauen, Schiften, alle Berechnungen etc. gründlich erlernen wollen, abonniren bei der Post auf die Zeitschrift der Zimmerkunst,
Preis 75 Pfennig vierteljährlich.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 50 Seite 3]

Die "Mecklenburgische Zeitung"

ist von allen großen mecklenburgischen Blättern das einzige, welches täglich zweimal erscheint. Der Abonnementspreis beträgt trotzdem

nur 4 Mark

per Quartal, in welchem Preise das Postporto von 80 Pfg. bereits enthalten ist. - Die "Mecklenburgische Zeitung" ist durchaus unabhängig und verfügt eine freisinnige, wahrhaft nationale Politik. Allen

Mecklenburgischen Angelegenheiten

wird seitens unserer zahlreichen Mitarbeiter in allen Städten des Landes die eingehenste Berücksichtigung zu Theil. Unter den Rubriken Militärisches, Theater, Kunst, Wissenschaft, Litteratur, Handel, Fonds, Wetterberichte, Terminkalender, Familiennachrichten wird alles irgendwie Wissenswerthe in bester Uebersichtlichkeit und Vollständigkeit zusammengestellt. Im Eingesandt und im Briefkasten werden unter lebhafter Betheiligung des Publikums öffentliche Angelegenheiten erörtert und Fragen beantwortet. Das Feuilleton der Mecklenburgischen Zeitung bringt Romane und Novellen erster Autoren, sowie interessante wissenschaftliche Essays. Jeder Sonnabend=Abendnummer wird die

Sonntagsbeilage

der Mecklenburgischen Zeitung gratis beigegeben. In dieser findet vornehmlich die Landwirthschaft eine eingehende Würdigung; fernere Artikel über Hauswirthschaft und eine Schachzeitung vervollständigen diese Beilage. Annoncen finden durch die Mecklenburgische Zeitung, welche in der Residenzstadt Schwerin in jedem Hause gelesen wird und in großer Auflage in beiden Großherzogthümern und den angrenzenden Landestheilen verbreitet ist, die wirksamste Veröffentlichung. Der Insertionspreis beträgt nur 10 Pfg., außerhalb Mecklenburgs 15 Pfg. für die Petitzeile.

Alle Postanstalten und Landbriefträger nehmen Bestellungen an zum Preise von
4 Mark.


Die Agentur der Mecklenburgischen Bank für Schönberg und Umgegend vertreten durch den Unterzeichneten

ist bevollmächtigt und bereit zur directen Vermittlung aller der Mecklenburgischen Bank in Schwerin zu offerirenden Geschäfte: Entgegennahme und Rückzahlung von Geldeinlagen gegen Sparbücher, Schuldverschreibungen u. Baar-Conto-Corrent; Bewilligung von Darlehen und Crediten gegen genügende Sicherheit; Discontirung von Wechseln und gekündigter oder ausgelooster Werthpapiere. An- und Verkauf von Staatspapieren und Börseneffecten.
Die per 1. Juli oder zum Johannistermine fälligen Zinsen können schon vom 15. Juni ab bei mir in Empfang genommen werden.

Schönberg i./M.                                                              Wilhelm Schrep.


Die Lübecker Bank

nimmt Gelder zur Verzinsung in Summen von mindestens 300 Mark täglich in den Geschäftsstunden von 9 bis 1 Uhr und 3 bis 6 Uhr entgegen.
Dieselbe vergütet:
      bei sechsmonatlicher Kündigung 3 1/2 %,
      bei zwölfmonatlicher Kündigung 4 %,
und zahlt die Zinsen halbjährlich aus.
Die zu belegenden Gelder können auch per Post unter voller Wertangabe an die Bank eingesandt werden, wogegen Letzere die betreffende Schuldverschreibung umgehend an den Absender übermitteln wird.


Eisenbahn    Mecklenb. Friedrich-Franz-Eisenbahn.

Zur Erleichterung des Besuches der Mecklenburgischen Landes=Gewerbe= und Industrie=Ausstellung

Freitag den 29. Juni,
Sonntag den 1. Juli

Beförderung in II. und III. Wagenklasse mit den fahrplanmäßigen Zügen, ausschließlich der Schnellzüge, von allen diesseitigen Stationen nach Schwerin und zurück zum einfachen Fahrpreise auf Doppelbillets, welche zur Rückfahrt auch an dem der Lösung folgenden Tage berechtigen.

Freigepäck wird nicht gewährt.
Die Direction.


Neue Matjes-Heringe
                                                    empfiehlt
                                                    J. Ludw. D. Petersen.


Neuen Sommerfang=Hering
empfiehlt
                                                    Heinrich Otto.


Versammlung
der gr. Siemzer Schweinegilde

am Sonntag den 1. Juli Nachmittags 3 Uhr beim Gastwirth Staak vor Schönberg.

Der Vorstand.       


Das Verbandsholz von einem abgebrochenen Schuppen, 9,00 m lang, 5,00 m breit, sowie zugehörige Fenster und Thüren, als auch 2000 Stücksteine sind zu verkaufen. Wo? Zu erfragen in der Expedition dieses Blattes.


Am Sonnabend d. W. Abends 8 Uhr Anweisung der Plätze zum Königschuß.

Der Vorstand der Schützenzunft.


Die Schulgelderhebung

findet in den nächsten beiden Wochen vom 2. bis 13. Juli, statt. Die einzelnen Termine werden in den Klassen bekannt gemacht.
Schönberg den 29. Juni 1883.

J. Wegner.       


Ich habe mich hierselbst als

practischer Arzt

niedergelassen und wohne am Markt im Hause des Herrn Both.
Rehna, im Juni 1883.

                                                    H. Degen,
                                                    pract. Arzt.


Gelegenheitskauf.

Für fremde Rechnung habe ich einige Dutzend zweiknöpfige Glace=Damen=Handschuhe in allen Farben das Paar zu 1 M. 20 Pfennig. abzugeben.

                          Emil Jannicke, Handschuhmacher.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 50 Seite 4]

Zu unserm am Montag den 9. und Dienstag den 10. Juli d. Js.stattfindenden

Königschuß

laden wir die geehrten Bewohner von Stadt und Land so höflichst wie ergebenst ein.

Tombola=Loose à 50 Pfennig

sind bei uns zu haben.

Schönberg.
Der Vorstand der Schützenzunft.
Conr. Schultze.      F. Baer.      Joh. Greiff.
Programm:

Zur Vorfeier am Sonntag Nachmittag die üblichen Ständchen. - Von Abends 7 Uhr Concert im Schützenhause. - 10 Uhr Zapfenstreich.
Montag den 9. Juli: Morgens 5 Uhr Reveille durch die Stadt. - Um 7 Uhr Antreten der Schützen vor dem Hause des Kapitains. - Um 8 Uhr Ausmarsch. Nach Ankunft im Schützenhause Beginn des Schießens nach der Königsscheibe und den beiden Gewinnscheiben. - Frühstück bei Tafelmusik. Von Nachmittags 4 Uhr bis Abends 10 Uhr Concert im Schützenhause; Entree für Nichtmitglieder 50 Pfennig à Person. - 10 1/2 Uhr Einmarsch der Schützen=Compagnieen.
Dienstag den 10. Juli: Reveille, Ausmarsch, Schießen, Harmonie wie am Montage. - Nachmittags 4 Uhr

Ziehung der Tombola.

Abends Festball für Stadt= und Landbewohner im Schützenhause gegen Entree für Herren M. 1,50, für Damen 50 Pfennig.
Mittwoch den 11. Juli: Abends von 7 Uhr an im Schützenhause freier Schützenball, nur für Ehren= und Zunftmitglieder, welche als Legitimation die betreffende Medaille mit Schleife zu tragen haben.


Jürgensen & Robschuld,
Lübeck, Breitestraße 959.
Vollständiges Magazin von Haus= und Küchengeräthen,
Lager von Werkzeugen, Eisen- und Kurzwaaren.


Gothaer Lebensversicherungsbank.

Am 1. Juni 1883: Versichert 63847 Personen mit 426,724100 Mark
Am 1. Juni 1883: Bankfonds 110,000000 Mark
Versicherungssumme ausgezahlt seit Beginn 143,025000 Mark
Dividende 1883 für 1878: 44 %
Vom Jahre 1885 an tritt neben dem bisherigen ein neues System der Ueberschuß=Vertheilung (das "gemischte" System) eingeführt, dessen Vorzug darin besteht, daß die Dividende unbeschadet gerechtester Zumessung, mit dem Versicherungsalter beträchtlich steigt. Schon Versicherte können sich bis Ende October 1883, neu Beitretende zur Zeit des Beitritts für das neue System entscheiden.
Alles Nähere zu erfragen bei

Wilh. Schrep.       


Die Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Spar-Bank in Schwerin,

in Schönberg vertreten durch unser Bureau,
                                                    Beamte: Herr Registrator W. Stephans,
                                                            Herr W. H. Schacht,
schließt Lebens= und Leibrentenversicherungen ab, nimmt Kapital Einlagen gegen Kapitalscheine und Spar=Einlage=Bücher (4 % Zinseen bei halbjähriger Kündigung) entgegen, gewährt Darlehen besorgt den An- und Verkauf von Effecten und die Einlösung von Kupons und übernimmt die Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren.

Mecklenburgische Lebensversicherungs= und Spar=Bank.
Aug. Kirchner,                                                     C. L. F. Soltau,
    Direktor.                                                     General=Bevollmächtigter.


Hierzu eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 50 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 50 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 29. Juni 1883.


Der Culturkampf in Preußen gleitet abwärts, ohne die Hoffnung auf dauernden Frieden mit der Kirche zu verstärken. Die neueste weit entgegenkommende Vorlage der Regierung, das kirchenpolitische Gesetz im preußischen Abgeordnetenhause ist mit 224 gegen 107 Stimmen angenommen worden. Dagegen stimmten die Nationalliberalen, der größere Theil der Freiconservativen und der Fortschrittspartei unter Virchows Führung. Windhorst erklärte unumwunden seine Zustimmung zur Vorlage und zeigt ebenso entschieden an, daß das Centrum im nächsten Jahr eine weitere Vorlage erwarte, welche die Reste der Falk'schen Gesetzgebung aufräume. Er sprach immer nur von "Abschlagszahlungen", rief: "Es gibt noch einen Papst!" und rühmte den von Conservativen und Centrum gemeinsam errungenen Sieg, "dessen Früchte noch auf anderem Gebiete reifen würden". Nach den Erklärungen des Cultusministers leidet es keinen Zweifel, daß Windhorsts Wunsch in Erfüllung geht.
Louise Michel in Paris ist wegen ihrer Führung bei dem jüngsten Straßentumult zu sechsjähriger Einschließung verurtheilt worden.
Wien wird von den Czechen und Slaven belagert und bedrängt, wie einst von den Türken, und es ist kein Starhemberg da, der sie in die Flucht schlägt. So eben gehts daran, in der Kaiserstadt eine czechische Schule zu errichten, die erste. Der eifrigste Fürsprecher im Landtag ist Professor Maaßen, der Rector der Universität, ein Mecklenburger und ein Protestant, der zum Katholicismus übergetreten ist. Der Mann hat alle Aussicht Cultusminister zu werden; denn nichts cultivirt man jetzt von oben her mehr als die Czechen, die Polen u. s. w., die erbittertsten Feinde der Deutschen. Die Franzosen, die für ihre Revanche nach Bundesgenossen suchen, sehen mit immer größerer Hoffnung nach Oesterreich, wo die deutschredende, deutschdenkende und gesinnte Bevölkerung immer mehr drangsalirt wird. Die Studenten brachten ihrem Rector Maaßen Pereats, in welche fast alle die Professoren eingestimmt hätten, so groß ist die Erbitterung. Ein paar Tage nachher protestirten sie schriftlich gegen die Anschauungen und Reden ihres Hauptes. So ist Zank und Streit und stille Erbitterung, wohin man blicken mag.
Der berühmte Friedenspolitiker John Bright liest den Engländern wegen ihres Widerstrebens gegen den Canaltunnel, aus Furcht vor einem französischen Einfall tüchtig den Text. Soll man sich denn die Nationen nur als gegenseitige Gurgelabschneider denken, die nur auf Gelegenheit zum Krieg und Raub, gleich Banditen, bedacht sind? Nur im Narrenhause, dächte ich, hätte die Ansicht zur Geltung gelangen können, daß eine Nation von 35 Millionen, unter denen sich 8 Millionen Erwachsene befinden, nicht im Stande sein werde, ein Loch von 20 Fuß im Quadrat wirksam zu vertheidigen! So Herr Bright. Ob sein Wort Gehör erhalten wird in einer Zeit, wo der gesunde Menschenverstand außer Cours gesetzt scheint?


Von Martin Luther's Sendschreiben "an die Radherrn aller stedte deutsches Lands: das sie Christliche schulen aufrichten und hallten sollen." Wittenberg 1524 wird Ende Juni im Verlage von F. A. Raschke in Zschopau ein in jeder Hinsicht getreuer, in der berühmten Offizin von W. Drugulin in Leipzig hergestellter Facsimile=Druck als Jubelausgabe erscheinen.
- Die hohen Häupter am Schliersee trugen am 19. Juni mächtige Schneekappen.
- In Cassel hat der Müllertag seine Sitzungen abgehalten. Der Vorsitzende Wyngaert stellte die Behauptung auf, daß die deutschen Müller gegenwärtig mit den Nachbarländern concurrenzfähig seien.
- Die Katastrophe in Sunderland (englische Hafenstadt mit 120,000 Einwohnern) soll dadurch entstanden sein, daß ein Thürflügel der Ausgangsthür von der Galerie durch den Mann, der die Vorstellung gegeben, geschlossen worden sei, weil sich eine Anzahl Kinder auf ihn losstürzte, um die Preise, die er vertheilen wollte, zu erhalten. Dadurch entstand plötzlich eine Stauung, die, weil der Strom der Kinder sich unaufhaltsam die Treppe hinabstürzte; den Tod von beinahe 200 Kindern binnen wenigen Secunden herbeiführte. Es sollen 1500 Kinder auf der Gallerie gewesen sein, aber ohne jede Aufsicht.
- Auf der Station Wolfsgefährt wurde kurz vor Abfahrt des Zuges einem fünfmonatlichen Kinde, das die Mutter auf dem Schooße hielt, durch Zuschlagen der Wagenthür zwei Finger total zerquetscht.
- Die Trappisten im Kloster Chartreuse, die den berühmten Likör brauen, wollen künftig die Hälfte des Ertrags dem Papst als Peterspfennig schicken. Sie rechnen darauf, daß fromme Leute um so mehr trinken und andere nicht weniger, weil er so gut schmeckt.
- Die Frage, wo der vorzugsweise Gebrauch der rechten und die dem entsprechende Vernachlässigung der linken Hand herrührt, wird sich Mancher schon gestellt haben, besonders wenn die Geflissenheit, die hier oft zu Tage tritt und die nicht selten soweit geht, daß Eltern ihre Kinder wegen des Gebrauches der linken Hand, z. B. beim Essen etc., zur Rede stellen oder gar strafen, sein Nachdenken erregte. Nun, wie bei so Vielen Dingen die uns dunkel sind, liegt auch hier hauptsächlich ein alter Aberglaube zu Grunde, der selbst mit der Zeit sich bis auf einige Ueberbleibsel verloren hat, während die aus ihm hervorgegangenen Gewohnheiten geblieben sind und von Geschlecht zu Geschlecht forterbten. Im Allgemeinen erscheint die linke Seite etc. im alten Volksglauben als zauberkräftig, vorwiegend im helfenden Sinne. Ein linker Strumpf oder Schuh, ein linker Maulwurfsfuß (man muß ihn selbst abgerissen haben), das linke Auge einer Fledermaus etc. sind förderlich zur Erfüllung von Wünschen. Hexen können sich nicht wehren, wenn man mit der linken Hand nach ihnen schlägt. Wenn man den linken Schuh in einen Wirbelwind wirft, so legt er sich (Wirbelwinde etc. werden nach dem Volksglauben durch Hexen erregt). Den bösen Blick kann man unschädlich machen, wenn man, hinter die damit behaftete Person tretend, mit dem Zeigefinger der linken Hand winkt. Nasenbluten hören auf, wenn man den kleinen Finger mit einem wollenen Faden fest umwickelt. Halsschmerzen und Heiserkeit hebt man, wenn man sich Abends den linken Strumpf um den Hals wickelt. Sogar gegen die göttlichen Strafen des Meineides kann man sich sichern, wenn man beim schwören die linke Hand in die Seite stemmt. - Hierbei tritt das Frevelhaft=Dämonische, das auch schon bei einigen der vorher erwähnten Beispiele hervorleuchtet, grell zu Tage. Seinen Gipfel findet dieses Merkmal aber in dem Umstande, daß die Teufelsbündnisse im Mittelalter mit dem Blut des linken Zeigefingers unterschrieben wurden. Und hierin ist auch wohl der Hauptgrund der verrufenen Bedeutung zu suchen, die der Begriff links etc. erhielt und sich in der Vernachlässigung der linken Hand bis heute geltend gemacht hat. Erscheint daher diese Vernachlässigung und deren fernere Aufrechthaltung an sich schon als eine Thorheit, so wirkt sie auf der andern Seite auch schädlich auf die körperliche Entwicklung ein. Der Sprachbegriff "linkisch" ist dafür ein redendes Zeugniß.
- Der berühmte Kunstreiter Renz führt in seinem Circus den Münchnern ein dressirtes Schwein vor. Ein Schwein, wenn auch ein dressirtes, neben

[ => Original lesen: 1883 Nr. 50 Seite 6]

den edlen Pferden! - Dieses Zugstück macht weder Renz noch den Münchnern Ehre! (Das gelehrte Schwein ist aber jetzt einmal Mode - was ist da zu machen?!)
- "Eine Gesellschafterin auf Reisen" wurde, wie oft, in Berliner Blättern gesucht. Ein junges gebildetes Mädchen, die Tochter eines höheren Beamten, meldete sich zu der Stelle und stellte sich der suchenden Dame, einer "verwittweten gnädigen Frau Lieutenant" vor. Die gnädige Frau war sehr vornehm, fragte, ob die junge Dame französisch und englisch spreche, ein Musikstück vom Blatte spielen könne u. s. w. Die junge hübsche Dame bejahte und wurde für eine Reise nach Carlsbad und in die deutsche und französische Schweiz als Begleiterin angenommen, auch ihr Onkel, der Herr Rath, werde mitreisen, sagte die "gnädige Frau." Die junge Dame war entzückt und berichtete zu Haus alles getreulich. Der Vater schüttelte den Kopf, erkundigte sich bei bekannten höheren Polizeibeamten vertraulich nach dem Charakter der gnädigen Frau und erfuhr: "Frau verwittwete Lieutenant S. ist eine Person, die bereits dreimal wegen Kuppelei bestraft ist und erst kürzlich wieder eine Gefängnißstrafe verbüßt hat." Aus dem Engagement wurde nichts, die Sache aber zur Warnung veröffentlicht.
- Ein altes Spiel in neuer Form spielte in einer Konditorei. Gast (zur bedienenden Maid): "Geben Sie mir eine Apfeltorte." (Die Torte wird gebracht.) - Gast (die Apfeltorte zurückreichend): "Ach geben Sie mir dafür eine Nußtorte." (Das Mädchen nimmt bereitwilligst die Apfeltorte zurück und bringt dem Gast eine Nußtorte. Nachdem der Gast letztere in Gemüthsruhe verzehrt, erhebt er sich, um sich zu entfernen.) - Das Mädchen (ihm eiligst nachgehend): "Entschuldigen Sie, mein Herr, die Nußtorte ist noch zu bezahlen." - Gast: "Dafür habe ich Ihnen ja auch die Apfeltorte gegeben." - Das Mädchen: "Aber Sie haben ja auch die Apfeltorte nicht bezahlt." - Gast : "Nun, die habe ich ja auch nicht gegessen." - Das Mädchen (verständnißinnig) : "Ach ja so!"
- Der Erdbeerkönig heißt ein Farmer in Tennesee (Verein. St.), weil er 140 Acres mit Erdbeeren bepflanzt hat. Jetzt, zur Erntezeit, arbeiten täglich 525 Personen auf der Pflanzung; an einem einzigen Tage wurden 16,000 Quart Beeren versandt. Solcher "Könige" gibt es viele in den Ver. Staaten, so auch ein Pfirsichkönig, ein Orangenkönig und Weizenkönige die Menge. Einen Bienenkönig haben wir schon kennen gelernt.


Reichs-Versicherungs-Bank Bremen.
Brautaussteuer= u. Wehrdienst=Versicherungs=Gesellschaft. a. G.

Obige durch mich vertretene Bank halte zur Versicherung der Kinder im Alter von 1 Monat bis zu 5 Jahren inclusive und zu Beträgen von Mk. 1000 bis Mk. 10,000 Reichw. unter coulanten Bank=Bedingungen den resp. Eltern auf's Angelegentlichste empfohlen, sowie zur Ertheilung jeder gewünschten Auskunft stets bereit bin.
Schönberg im Juni 1883.

Chr. Rieckhoff.       


Zahnschmerzen aller Art werden, selbst wenn die Zähne angestockt sind, augenblicklich durch den berühmten Indischen Extract beseitigt. Dieses Mittel hat sich seiner Unübertrefflichkeit wegen einen Weltruf erworben und sollte daher in keiner Familie fehlen. Echt in Fl. à 5 Sgr. im Alleindepot für Schönberg bei

Emil Jannicke, Bandagist.       


Zur Anfertigung
künstl. Zähne u. Gebisse
Plombiren, Reinigen etc.
empfiehlt sich
                                                    Hermann Cawe,
                                                    Lübeck, Holstenstraße 177, II. Etage.
                                                    (in der Nähe des Bahnhofes.)


Allen, die mir beim Aufräumen meiner abgebrannten und beim Bau meiner neuen Scheune, sowie im Winter mit Futter und Stroh geholfen haben, spreche ich hiermit für die Gefälligkeiten meinen Dank aus.

                                                    Hauswirth Oldörp
                                                    in Petersberg.


Der sogenannte
Fenchelhonig
von L. W. Egers in Breslau

ist ein nach eigener Methode vorzüglich gereinigter Honig von exquisiter Qualité besonders feinem Aroma und Wohlgeschmack, der sich als Heilmittel gegen Hals= und Brust=Leiden, Katarrhe, Husten, Heiserkeit, Verschleimung, namentlich bei Hustenkrankheiten der Kinder einen Weltruf erworben hat. Derselbe ist kenntlich an Siegel, Namenszug und im Glase eingebrannter Firma von L. W. Egers in Breslau und echt zu haben in Schönberg bei Carl Sievers, Buchbinder.


Sensen in bester Qualität,
sowie auch
Forken jeder Art
                                                    empfiehlt
                                                    J. Ludw. D. Petersen.


Gesucht

gegen hypothekarische Sicherheit in verschiedenen Landstellen im diesjährigen Johannistermine Capitalpöste von 600 M., 750 M., 1150 M., 3600 M. und 5000 M.

Nähere Auskunft erteilt                          
                                                    P. Maass,
                                                    Marienstraße


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag den 1. Juli.

     Vormittagskirche: Pastor Kämpffer.
          Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Donnerstag den 28. Juni 1883.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD