No. 40
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 25. Mai
1883
dreinundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1883 Nr. 40 Seite 1]

Bekanntmachung.

      Auf die laut meiner Bekanntmachung vom 7. d. M. am 5. Juni d. J. zu eröffnende ordentliche Quartalsession des Schwurgerichts bei Großherzoglichen Landgerichte zu Güstrow wird noch eine außerordentliche Session folgen, für welche ich

den 18. desselben Monats

als Eröffnungstag bestimmt habe.

Rostock, den 22. Mai 1883.

Der Präsident des Großherzoglichen Ober=Landes=Gerichts.
Dr. Budde.


Politische Rundschau.

Ende Juni, glaubt man, wird die Reichstagssession geschlossen oder vertagt werden. Die conservativ=clerical=nationalliberale Mehrheit der Budgetcommission ist gewillt, die Berathung des Etats für 1884/85 so zu beschleunigen, daß nach vierzehn Tagen die zweite Lesung im Plenum beginnen kann.
Der von den Ausschüssen dem Plenum des Bundesrathes vorgelegte Entwurf einer ärztlichen Prüfungsordnung hält, wie der "Wes. Ztg." berichtet wird, an dem Ausschluß der Realschulabiturienten von dem Studium der Medicin fest. Das Votum der preußischen Regierung hat den Ausschlag zu Gunsten der Beibehaltung des Status quo gegeben, während Süddeutsche und auch einige Norddeutsche Regierungen gegen die Aufrechterhaltung des Privilegiums der Gymnasien eintraten. Dagegen wurde eine Verlängerung der Studienzeit der Mediciner von acht auf neun Semester nach dem Beschlusse der Sachverständigen=Commission angenommen. In Folge der Hinzufügung des achten Prüfungsabschnittes für Psychiatrie und Hygiene hatte der Entwurf des Reichkanzlers eine Erhöhung des Gesammtbetrages der Prüfungskosten von 200 auf 205 M. beantragt; die Ausschüsse haben an dem bisherigen Betrage von 200 M. festgehalten.
Zu dem Krankenkassen=Gesetzentwurf sind für die dritte Lesung bisher 87 Abänderungsanträge eingegangen.
Die deutsche Lehrerversammlung in Bremen war von etwa 1600 Theilnehmern besucht; Oesterreich hatte drei hervorragende Schulmänner auf Staatskosten entsandt. Eine Hauptrolle spielte in der Versammlung die Frage, ob die Schüler mit Arbeiten überbürdet seien, wie neuerdings vielfach behauptet wird. Den Vortrag darüber hielt Seminar=Director Dr. Credner. Er meinte, viel komme darauf an, ob dem Schüler nach Anfertigung seiner Schularbeiten die nöthige Zeit zum Schlaf gesichert sei, ob der Zögling nach mehrstündigem Unterricht sich ausruhen und erholen könne, ob die häuslichen Aufgaben so eingerichtet seien, daß den Knaben und Mädchen Zeit bleibt, sich im Hause nützlich zu machen und die Fertigkeit und Gewandtheit sich anzueignen, welche das praktische Leben verlangt. Der Redner glaubt, daß die Schule das rechte Maß gefunden habe, daß dagegen die Eltern ihre Kinder überbürden durch Ertheilenlassen von Privatunterricht, durch Betheiligung an Vergnügungen, die mit den Schulpflichten nicht vereinbar sind u. s. w. Der Vortrag fand viel Beifall. Schuldirector Dr. Bartels aus Gera glaubt auch nicht an eine Ueberbürdung, rügt aber die übertriebenen Ansprüche mancher Fachlehrer; Director Dr. Keferstein aus Hamburg glaubt an die Ueberbürdung; ebenso Gymnasiallehrer Dr. Noack aus Herfort; Gymnasial=Lehrer Dr. Zimmermann=Hamburg wünscht eine leichtere Lehrmethode; Real=Schullehrer Kutsch=Elbing hält eine Aenderung des Schulwesens geboten durch die veränderten Familienverhältnisse der neuen Zeit. - Director Dittes aus Wien sprach über die moderne Pädagogik und ihre augenblicklich bedrückte Lage. "Es hat aber, schloß er, schon schlimmere Zeiten gegeben; wir wissen, daß es keine Macht der Erde gibt, die der fortschreitenden Entwicklung der Menschheit auf längere Zeit Einhalt zu thun vermag. Deßhalb wollen wir, wenn es auch augenblicklich finster ist, rüstig fortarbeiten für die Unabhängigkeit der Schule." Pfeiffer aus Fürth spricht über das gegen die Lehrer herrschende Vorurtheil, das mit aller Macht zu bekämpfen sei.
Kaiser Alexander ist mit seiner ganzen Familie am 20. Mai in Moskau zur Krönung eingetroffen.
Bei Glockengeläute und Kanonendonner hat der feierliche Einzug der Majestäten in die Krönungsstadt Moskau am 22. Mai stattgefunden. Alles verlief programmmäßig ohne die geringste Störung. Der Kaiser, begleitet vom Thronfolger, allen Großfürsten, den fremden Prinzen und einer Suite zahlreicher Generaladjutanten, Generale und fremder Militairattaches wurde enthusiastisch von dem Volke begrüßt, welches massenhaft unmittelbar hinter dem Soldatenspalier auf beiden Seiten der Einzugsstraße stand und auf diese Weise seinen Herrscher in unmittelbarer Nähe sehen konnte. Um drei Uhr langte der Zug bei der Kapelle an, wo sich das Bild der Iberischen Mutter Gottes befindet; hier wurden die Majestäten von dem Bischof von Dmitrowski und zahlreichen Geistlichen empfangen, worauf sich der Zug nach dem Kreml richtete. Um 3 Uhr 45 Min. kamen die Majestäten im Kaiserlichen Palais im Kreml an. Die Kaiserin und alle Großfürstinnen trugen Nationalrussische Anzüge. Die asiatischen, unter Rußlands Scepter stehenden Völker waren zahlreich vertreten. Alle Fenster und Balcons auf der Twerskaja sind festlich decorirt und dicht besetzt, die ganze Stadt jubelt, Abends fand eine glänzende Illumination statt.
In Wien sollen vertrauliche diplomatische Mittheilungen eingetroffen sein, denen zufolge die Krö=

[ => Original lesen: 1883 Nr. 40 Seite 2]

nungs=Proklamation des Czaren die Ankündigung erhalten würde, daß der Czar nach sorgfältigen Erwägungen den Entschluß gefaßt habe, zum Wohle seines Volkes Reformen einzuführen. Auch wird bestätigt, daß für mehrere Klassen von Verbrechern eine Amnestie bevorsteht.


Schönberg, 22. Mai. Der Kampfgenossenverein für das Fürstenthum Ratzeburg, im Jahre 1873 gegründet, feierte am verflossenen Sonntag das Fest seines zehnjährigen Bestehens. Schon in früher Morgenstunde wurde dem Herrn Dr. M. Marung, welcher seit Gründung des Vereins ununterbrochen Vorsitzender desselben gewesen und sich um demselben die allgemein anerkannt größten Verdienste erworben, ein Ständchen gebracht. Der Verein hat sich unter so vorzüglicher Leitung von Jahr zu Jahr erweitert und die Zahl seiner Mitglieder von 62 auf 107 gebracht, eine für unser kleines Ländchen gewiß hohe Zahl, wenn man bedenkt, daß sämmtliche Mitglieder Combattanten von 1870/71 sind. Das Vermögen des Vereins beträgt excl. Inventar 2200 M., trotzdem derselbe für gezahlte Unterstützungen und Krankengelder 1200 M. verausgabt hat. Die am Nachmittag abgehaltene Versammlung wurde mit der Uebergabe eines Geschenkes an den Herrn Vorsitzenden, bestehend in einer Crystall=Bowle mit einem künstlerisch ausgeführten Untersatz und Deckel aus Alfenid und 12 entsprechenden Gläsern, eröffnet, wobei Herr Roepstorf in einer Ansprache die großen Verdienste des Vorsitzenden für den Verein hervorhob. Sichtlich überrascht und tief gerührt sprach Herr Dr. Marung den Mitgliedern seinen Dank aus und gelobte, auch fernerhin mit ungeteiltem Interesse seine Kräfte dem Vereine zu widmen. Nach einem Bericht über die zehnjährige Tätigkeit des Vereins wurde die statutenmäßige Vorstandswahl vorgenommen. Es wurden gewählt: zum Vorsitzenden Dr. Marung, zum stellvertretenden Vorsitzenden Schulze Egert=Lübseehagen, als Schriftführer Goldschmied Roepstorf, zum Cassier Kaufmann Diersen; als Vertrauensmänner wurden wieder gewählt Hauswirth Wienk=Sülsdorf, Oeconom Kock=Rüschenbeck und Maurer Busch=Mahlzow, an Stelle des fortgezogenen Schornsteinfegers Gierloff Kürschnermeister Garz, als Fähnrich Maschinenbauer Bockwoldt. Hierauf wurden zum ersten Male seit dem Bestehen des Vereins Ehrenmitglieder in den Verein aufgenommen; bis dahin war das einzige Ehrenmitglied das frühere ordentliche Mitglied Herr Archivar Dr. Schildt=Schwerin. Nach Beschluß der letzten General=Versammlung sollte auch die Wahl solcher Männer, die sich um den Verein verdient gemacht, zulässig sein, jedoch nur bis zu 10 pCt. der ordentlichen Mitglieder. Auf Vorschlag wurden folgende sechs Herren zu Ehrenmitgliedern gewühlt: Se. Exc. Graf Eyben, Herr Pastor prim. Kaempffer, Herr Rath Marung, Herr Amtsrichter Horn, Herr Bürgermeister Bicker und Herr Oberförster Hottelet.
Schließlich wurde noch eine außerordentliche Feier des zehnjährigen Bestehens des Vereins berathen und der Beschluß gefaßt, am 17. Juni ein Holzfest im Rupensdorfer Holze mit Ausmarsch, Concert und Tanz zu veranstalten, wozu, da auch von Nichtmitgliedern kein Entree erhoben werden solle, eine namhafter Beitrag aus der Vereinskasse bewilligt wurde. (M. T.)
- Eine außerordentlich interessante Entscheidung über Eheverhältnisse ist kürzlich vom Reichsgericht gefällt worden; sie lautet: "Die Irrthümer, die trügerischen Hoffnungen und Erwartungen der sich Verehelichenden über den ihnen durch die Ehe vom andern Theile zuwachsenden Vermögensgewinn können, gleichviel welche thatsächliche Rolle derartige Berechnungen im Leben spielen, rechtlich nur als Nebenmotive gelten, deren Wirksamkeit das Wesen der Ehe nicht berührt. Es kann deshalb durch falsche Vorspiegelungen oder durch Unterdrückung wahrer Thatsachen bezüglich der Vermögensverhältnisse Zwecks Eingehung einer Ehe der Tatbestand eines von dem einen Ehegatten gegen den andern Ehegatten verübten Betruges nicht erfüllt werden."
- Woher der Name Sekt? Der Ursprung dieser Bezeichnung für den Champagner wird auf Niemand Geringeren zurückgeführt, als auf den größten und genialsten Schauspieler den Berlin jemals besessen, auf Meister Ludwig Devrient. Eines Abends nämlich, in den zwanziger Jahren, als er im Königlichen Schauspielhause zu Berlin den Falstaff in Shakespeare's "König Heinrich der Vierte", eine seiner unerreichtesten Meisterschöpfungen, gespielt hatte, trat er, wie immer champagnerdurstig, in seine geliebte Stammkneipe bei Lutter und Wegner ein und fuhr, noch immer im Charakter und mit der Stimme Sir John's, den verdutzten Kellner an: "Gieb mir ein Glas Sekt, Schurke! Ist keine Tugend mehr auf Erden?" Seit jener Stunde verstand man bei Lutter und Wegner unter "Sekt" nicht den Spanischen Wein, der diesen Namen führt, sondern den gewöhnlichen Champagner. Bald hatte Berlin diesen Namen adoptirt - dann die gesammte Welt Deutscher Zunge.
- Dr. Perrot in Berlin berechnet den Gesammtverlust des deutschen Publikums durch den Actienschwindel der Gründungsjahre 1873-75 auf 6 Milliarden M., also auf 1 Milliarde mehr als Frankreich Kriegsentschädigungsgelder an Deutschland gezahlt hat.
- Mittel gegen das Rauchen der Lampen. Das lästige Rauchen von Petroleum= und sonstigen Lampen, sowie das damit verbundene Verkohlen der Dochte kann in höchst wirksamer Weise dadurch verhindert werden, daß man die Dochte vor dem Gebrauche in möglichst starken Essig einweicht und sie, nachdem sie wieder trocken geworden, in die Lampen einzieht. Durch dieses Verfahren wird das Rauchen und Dunsten vollständig beseitigt.
- Ein Berliner Schutzmann trifft zwei Vagabunden im Thiergarten nächtigend. Wo wohnen Sie? fragt er den Einen. - "Ick wohne jar nicht!" - Und Sie, fragt er den Zweiten. - "Ick 'ne Treppe tiefer."
- J. A. von Berlepsch, weltbekannt durch seine vortrefflichen Reisebandbücher für die Schweiz, ist 71 Jahre alt, am Pfingstmontage in Zürich gestorben.


Anzeigen.

Zur Ausloosung der Geschworenen, welche für die am 18. Juni d. J. bei dem hiesigen Landgerichte beginnenden außerordentlichen Sitzungen des Schwurgerichts in die Spruchliste aufzunehmen sind, habe ich auf

Mittwoch den 30. Mai 1883,
Mittags 12 Uhr

eine öffentliche Sitzung des Großherzoglichen Landgerichts in dem Sitzungszimmer der Civilkammer I. anberaumt.
Güstrow, den 23. Mai 1883.

Der Präsident des Großherzoglich Mecklenburg=Schwerinschen Landgerichts.
von Amsberg.


Zur Zwangsversteigerung der dem Conditor Julius Wagner aus Schönberg gehörigen Grundstücke, nämlich:

1. des zu Schönberg an der Siemzer Straße sub Nr. 177 belegenen Wohnhauses c. p.;
2. des auf der Schönberger Feldmark am Petersberger Wege im Mühlencamp belegenen Ackerstücks von 440 []Ruthen.
3. der vor dem Siemzer Thore in Schönberg belegenen, das "Kurze Loos" benannten Wiese,
stehen vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an
a. der Verkaufstermin auf

Freitag den 15. Juni 1883,
Vormittags 11 Uhr

b. der Termin zum Ueberbot auf

Freitag den 13. Juli 1883,
Vormittags 11 Uhr.

Ferner ist ein Termin zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an die Grundstücke und an die zur Immobilarmasse derselben gehörende Gegenstände (Zubehör) so weit sie nicht gesetzlich von der Meldungspflicht ausgenommen sind, zur Vorlegung der Originalien und sonstigen schriftlichen

[ => Original lesen: 1883 Nr. 40 Seite 3]

Beweismittel, sowie zur etwaigen Prioritätsausführung unter dem Nachtheile der Abweisung und des Ausschlusses auf

Freitag den 15. Juni 1883,
Vormittags 11 Uhr

angesetzt.
Die Verkaufsbedingungen liegen vom 14. Tage vor dem ersten Verkaufstermine ab auf der hiesigen Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Betheiligten aus.
Dem Schuldner und den bei der Zwangsversteigerung betheiligten Gläubigern wird hiermit freigelassen zu dem Zwecke einer endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen in dem zur Anmeldung der dinglichen Ansprüche an die Grundstücke c. p. bestimmten Termine und in dem Verkaufstermine zu erscheinen, sowie bis 3 Wochen vor diesem Termine Vorschläge für die Verkaufsbedingungen einzureichen.
Schönberg, den 12. März 1883.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.

H. Diederich.       


Ersparniß=und Vorschuß=Anstalt.
Die Anstalt ist zur Zinszahlung
vom
Dienstag den 5. Juni d. J.,
bis
Sonnabend den 9. Juni d. J.
täglich
von 8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags
geöffnet.                          
Schönberg den 23. Mai 1883.
                                                    Das Directorium.


Daß ich den über meine Koppel nach Lindow führenden Feldweg aufgenommen und von jetzt der direkte Weg nach Lindow die Gr. Siemz=Lindower Landstraße ist, bringe hiermit zur allgemeinen Kenntniß.
Törpt im Mai 1883.
J. H. Lohse, Schulze.


Alle die noch Forderungen an die verstorbene Rademacherwittwe J. Schwarz haben, werden aufgefordert ihre Rechnung bis zum 26. Mai d. J. bei mir einzureichen, sowie Alle, die ihr Schulden, in gleicher Frist ihre Schuld bei mir zu berichtigen.

Chausseewärter F. Eckner.       


Büdnerei.

Wegen Wegzuges soll die frühere Schäper'sche Büdnerei, belegen an der Landstraße von Thandorf nach Schlagsdorf, vom jetzigen Besitzer unter der Hand auf ca. 20 Jahre verpachtet werden. Dieselbe besteht aus den nöthigen Räumlichkeiten, großem Obstgarten und ca. 30 Scheffel gutem Acker, direct am Hause belegen, und kann dieselbe mit Acker oder auch getrennt in Pacht gegeben werden. Uebernahme sofort oder nach Uebereinkunft. Nähere Auskunft wird ertheilt auf der Büdnerei selbst, sowie in Boitin=Resdorf, Büdnerei Nr. 2.


Den Herren Schuhmachern von Schönberg und Umgegend mache ich hiermit die ergebene Mittheilung, daß ich das Geschäft des Herrn Jacob Söhren Nachflgr. seit dem 1. April d. J. für meine Rechnung weiter fortführe und das Spezialgeschäft des Obigen in Schuhmacherartikeln noch erweitert habe.
Durch Verbindung mit den ersten Import=Häusern und Fabrikanten bin ich im Stande, echt amerik. Holzstifte, engl., franz. und deutsche Garne, deutsche und engl. Oerter in bester Qualität billigstens zu liefen.

                                                    
Hochachtungsvoll
                                                    Wilhelm Pogge,
                                                    Lübeck, Holstenstraße 323.


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Weidenslaufer, Berlin NW.
Geehrte Anfragen werden sofort beantwortet.


Thierschau in Schönberg.

      1) In Folge Beschlusses des Landw. Vereins findet am Donnerstag, den 31. Mai cr. auf dem sog. Baubrink hieselbst eine Thierschau, verbunden mit einer Gewerbe=Ausstellung statt.

      2) Jedem steht es frei, Thiere zur Schau zu stellen, indeß concurriren zu den Prämien nur Mitglieder des Landwirthschaftlichen Vereins und Viehbesitzer des Fürstenthums Ratzeburg.

      3) Nichtmitglieder des Landw. Vereins, welche Vieh zur Schau stellen, haben 3 M. zu bezahlen.

      4) Es sind folgende Prämien ausgesetzt:

A. für Pferde.

      a. für die beste 4jährige und ältere Stute 40 .
      b. für die nächstbeste 20 M.
      c. für die beste dreijährige Stute 30 M.
      d. für das beste Wagenpferd 45 M.
      e. für das beste Ackerpferd 36 M.
      f. für das beste zweijährige Füllen 24 M.
      g. für das beste einjährige Füllen 24 M.
            und diverse Ehrenprämien.

B. für Rindvieh.

      a. für den besten 2jähr. oder älteren Bollen 20 M.
      b. für den besten 1jährigen Bollen 15 M.
      c. für die beste Milchkuh (Preis der Stadt Schönberg) 50 M.
      d. für die nächstbeste Milchkuh 20 M.
      e. für die dann folgende beste Milchkuh 20 M.
      f. für die beste 2= oder 3jährige Starke 25 M.
      g. für die nächstbeste 2= oder 3jährige Starke 15 M.
            und diverse Ehrenprämien.

C. Für Schweine.

      a. für den besten Zuchteber 18 M.
      b. für die beste Zuchtsau 15 M.
      c. für die nächstbeste 12 M.

B. für Geflügel.

Mit Rücksicht auf die zur Ausstellung gelangenden Gänse, Enten, Puter, Hühner, Tauben - sollen 7 bis 12 Geldprämien, darunter der Stadtpreis von 20 M. Im Gesammtbetrage von 50 M. und verschiedene Ehrenpreise vertheilt werden.

      5. Es dürfen nicht mehrere Prämien für dasselbe Thier ausgegeben und darf daher z. B. ein Pferd nicht gleichzeitig als Stute und Wagen= oder Arbeitspferd prämirt werden.

      6. Jeder Preis wird nur ertheilt, wenn mindestens zwei Thiere concurriren, es sei denn, daß die Preisrichter das allein zur Bewerbung stehende Thier für besonders preiswürdig erklären.

      7. Die Stellung sämmtlicher Thiere auf dem Baubrink woselbst die Plätze angewiesen werden, muß spätestens 9 Uhr Morgens am Thierschautage geschehen sein. Die Thierschau wird pünktlich um 9 Uhr eröffnet.

      8. Mit der Einsammlung freiwilliger Beiträge für die Thierschau ist seitens des hiesigen Magistrats der Stadtdiener Boye beauftragt. Uebrigens ist auch der Secretair des Landw. Vereins zur Entgegennahme freiwilliger Beiträge bereit. Derselbe vertheilt auch die für die Mitglieder des Landw. Vereins, sowie Diejenigen, welche sich mit freiwilligen Beiträgen betheiligt haben, bestimmten Karten.

      9. Einlaßkarten à 1 M. sind in Spehr's Hotel, bei Herrn Gastwirth Boye und am Thierschautage auf dem Festplatze zu bekommen.

      10. Sämmtliche ausgegebene Eintrittskarten gelten auch für die mit der Thierschau verbundene Gewerbe= und Geflügel=Ausstellung.

      Schönberg, den 23. April 1883.

Der Vorstand des landwirthschaftlichen Vereins für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 40 Seite 4]

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Tombola-Loose à 50 Pfennig.
zum diesjährigen 2. Königschußtage den 10. Juli
sind schon jetzt zu haben.                                                    
Schönberg den 17. Mai 1883.
                                                    Der Vorstand der Schützenzunft.


Loose

zu der Mecklenburgischen Landes=, Gewerbe= und Industrie=Ausstellung zu Schwerin d. J. werden bei vorheriger Bestellung prompt besorgt von dem Unterzeichneten. Der Preis des Looses ist 1 Mark.

Malzow.                                                     C. Praefke.


Scheibenschießen        Scheibenschießen.

Zum Scheibenschießen am 3. und 4. Juni lade ergebenst ein.
Büchsen und Schießbedarf wird von mir gehalten.
Auf einen Satz von 3 Schüssen, der 1 M. kostet, fällt nur ein Gewinn.
Tanzmusik am 4. Juni.

J. Holst, Neue=Welt.       


Scheibenschießen        Scheibenschießen.

Zu dem am Sonntag den 27. und 28. Mai bei mir stattfindenden Scheibenschießen nach guten Gewinnen lade alle Freunde und Gönner ergebenst ein.

Am 28. Tanzmusik.
Carlow.                                                     J. Eckmann.


Für meine Wollspinnerei und Weberei empfehle mich mit Wolle zu kratzen, Spinnen und Wollenzeug machen. Annahme von Wolle in Carlow bei Herrn J. Rieckhof, Kaufmann; in Schönberg bei den Omnibusführern von hier. Alle 14 Tage kommt mein Fuhrwerk in Carlow und liefert es wieder fertig ab. Jeder Auftrag wird schnell und billig ausgeführt.
Rehna, Mai 1883.

Heinr. Kollmorgen,       
Wollspinnereibesitzer.         


Für die zu unserer "silbernen Hochzeit" uns in so reichem Maße gewordenen Aufmerksamkeiten, ehrenden Besuche, Geschenke und Glückwünsche sagen wir unseren ganz ergebensten innigsten Dank!

Wilh. Heincke u. Frau.       


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag den 27. Mai.

     Vormittagskirche: Pastor Kämpffer.
          Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Donnerstag den 24. Mai 1883.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 40 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 40 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 25. Mai 1883.


Schönberg. Zur Erleichterung des Dienstes der hiesigen Ortsbriefträger an den Sonn= und gesetzlichen Feiertagen, welche auf einen Wochentag fallen, ist von der Kaiserlichen Ober=Postdirektion angeordnet worden, daß die Bestellung der Postsendungen künftig bereits nach beendetem Vormittags=Gottesdienste, also um 11 3/4 Uhr Vormittags beginnen und um 2 Uhr Nachmittags beendet sein soll. Da bisher die mit den Zügen um 1 bezw. 3 Uhr Nachmittags hier eingegangenen Postsendungen noch an den betreffenden Nachmittagen bestellt wurden, so wird demjenigen Correspondenten, welche mit diesen Zügen wichtige Postsachen erwarten, zu empfehlen sein, letztere an dem auch künftig von 5 bis 8 Uhr Nachmittags geöffneten Postschalter abzuholen.
Schönberg. Die Strafkammer des hiesigen Amtsgerichts trat hier am Montag den 21. Mai zusammen, um über folgende vier Sachen zu verhandeln.
I. Strafsache wider dem W. aus L: Der Angeklagte hatte wahrend seiner Dienstzeit beim Hauswirth B. zu R. von seinem Dienstherrn eine Taschenuhr geliehen erhalten und dieselbe, als er vor Weihnachten v. J. wegen wiederholter Trunkenheit aus dem Dienst entlassen wurde, nicht zurückgegeben, sondern sie bald darauf verkauft. Darauf in Anklagestand wegen Unterschlagung versetzt, hatte das Schöffengericht zu Schönberg den Angeklagten freigesprochen, weil es dem Einwand des Angeklagten, er habe geglaubt, sein Dienstherr wolle ihm die Uhr belassen, Glauben geschenkt hatte. Gegen solches Urtheil wurde von dem Amtsanwalt Berufung eingelegt, über welche heute vor der Strafkammer verhandelt wurde. Obgleich der Angeklagte wiederum denselben Einwand erhob, verurtheilte die Strafkammer denselben, mit Rücksicht auf seine 3maligen Vorstrafen wegen Diebstahls, von denen die letzte von der hiesigen Strafkammer 1881 auf 6 Monat erkannt war, wegen Unterschlagung zu 2 Wochen Gefängniß und zur Tragung der Kosten.
II. Die zweite Sache betraf die Anklage wider den Büdner S. zu L. wegen Hausfriedenbruch und Bedrohung. Am 5. März d. J. bestrafte der Lehrer B. zu W. die 10jährige Tochter des Angeklagten wegen Schulversäumniß mit Nachsitzen. Der Angeklagte erschien deßhalb im Schulzimmer und erklärte dem Lehrer, daß er selbst seine Tochter zur Pflege der erkrankten Mutter zu Hause behalten habe und das er selbst, nicht aber seine Tochter strafbar sei. Er verlangte deshalb die sofortige Entlassung seiner Tochter. Der Lehrer verweigerte solche, weil in der Schulstube er und nicht der Angeklagte Bestimmungen zu treffen habe. Seiner Aufforderung, die Schulstube zu verlassen, leistete der Angeklagte Folge. Auf dem Flur stellte sich der Lehrer vor die Thüre der Schulstube und hielt den Drücker fest, um dem Angeklagten das Wiedereindringen zu wehren. Im weiteren Wortwechsel sagte der Angeklagte zu dem Lehrer: "Wenn Se de Dör nich' loslaten, schlage ick Se ant Mul!" Diese Aeußerung, welche der Angeklagte leugnete, wurde außer dem Lehrer auch von der Ehefrau desselben bezeugt und deßhalb vom Gericht als wahr angenommen. Der Staatsanwalt beantragte den Angeklagten des Hausfriedenbruchs und der Nötigung schuldig zu erklären und ihn in einer 15tägigen Gefängnißstrafe zu verurtheilen. Der als Vertheidiger des Angeklagten fungirende Dr. Görz aus Lübeck dagegen beantragte Freisprechung des Angeklagten von dem Vergehen des Hausfriedenbruches und Verurtheilung des Angeklagten wegen Nötigung auf Grund des §. 240 des St.=G.=B. zu einer Geldstrafe von 30 - 40 M. Das Gericht schloß sich diesem letztern Antrage an und verurtheilte den Angeklagten zu 30 M. Strafe, welcher im Unvermögensfalle des Angeklagten eine 6tägige Gefängnißstrafe substituirt wurde, und zur Tragung sämmtlicher Kosten. Zur Begründung des Urtheils hob der Vorsitzende des Gerichts hervor, daß der Angeklagte mit Rücksicht auf eine frühere harte Züchtigung seiner Tochter und eines anderen Kindes durch den Lehrer eine ähnliche Züchtigung gegen seine Tochter befürchtet hätte und daß er in dem Gefühl nicht seine Tochter, sondern er habe die Schulversäumniß verschuldet, durch die Weigerung des Lehrers in einen Zustand großer Aufregung versetzt worden sei. Da er nur die Absicht gehabt habe, den Lehrer über den Sachverhalt aufzuklären, so erscheine sein Eintritt in die Schulstube nach beendeter Schulzeit nicht als widerrechtliches Eindringen und sei auch seine Drohung nur milde zu beurtheilen.
III. In der dritten Sache wider den Seiler R. aus Neidenburg und den Steinsetzer K. aus Schwerin, welche beschuldigt waren, in der Nacht vom 24./25. April d. J. sich gegenseitig mit Messern vorsätzlich körperlich verletzt zu haben, mußten die Angeklagten freigesprochen werden, weil zwar thatsächlich festgestellt worden, daß die Angeklagten sich gegenseitig mit einem Messer Wunden beigebracht hatten, jedoch beim Mangel von Augenzeugen nicht festzustellen war, welcher von beiden, da beide behaupteten, in berechtigter Nothwehr gegen den Angriff des Andern gehandelt zu haben, der Angreifer gewesen sei.
IV. Der Schlachter J. war von dem hiesigen Schöffengericht wegen Bettelns zur Haftstrafe und zur Ueberweisung an die Landespolizeibehörde verurtheilt worden. Gegen die Ueberweisung hatte er Berufung eingelegt und hatte er sich bis zum heutigen Tage in Untersuchungshaft befunden. Als der Gefangenwärter am Montag Morgen in die Zelle des J. kam, war derselbe entflohen. Bei seinen Arbeiten auf dem Hofe mußte es ihm gelungen sein, sich ein eisernes Werkzeug mit in die Zelle zu nehmen und hatte er mittels desselben die Bettstelle von der Wand gelöst und durch die massive Wand ein Loch gebrochen, welches sein Hindurchkriechen gestattet hatte. Mit Kalk hatte er noch einen Abschiedsgruß auf den Tisch geschrieben. Er erschien daher heute auch nicht zur Hauptverhandlung und wurde, da ihm die Ladung rechtzeitig zugestellt gewesen war, deshalb seine Berufung verworfen und das schöffengerichtliche Urtheil bestätigt.
- Moskauer Damen=Toiletten. In der eleganten Welt erzählt man sich Wunder über die Toiletten, welche der größte Pariser Damenschneider Worth dieser Tage im Beisein eines Kranzes vornehmer Damen, der Marquise de Gallifet, der Gräfin Pourtalès u. A., verpackt und zum Krönungsfeste für die Czarin, mehrere Großfürstinnen und Hofdamen nach Rußland gesandt hat. Die Zahl der Kostüme für die Kaiserin allein beträgt 23, die Fürstinnen Soltikoff, Skerboloff, Bariatinsky, Orloff, Gortschakoff, Schuwaloff, Stakelberg, Narischkin begnügen sich mit je 12 bis 15 Toiletten. Hier mögen einige Andeutungen über die Kostüme folgen, die sich in Moskau nächstens entfalten werden:
Zum Einzug in die heilige Stadt wird die Kaiserin ein Kleid aus strohgelbem Crêpe de Chine mit weißen Spitzen und Dahlia=Gürtel tragen; das Mantelet ist in demselben Geschmacke gefertigt; der weiße Strohhut wird mit Moosrosen und dahliafarbigen Sammetschleifen garnirt sein.
Der Hofmantel ist aus rosafarbigem Sammet, mit Silber gestickt, vier Meter lang, nach demjenigen verfertigt, welchen Marie Antoinette an dem Dauphinfeste zu Versailles trug. Das dazu gehörige Kleid (auf Russisch: Sarafan) ist aus weißem Atlas und ähnlich wie der Mantel gestickt und vorn durch eine Reihe Knöpfe und Quasten aus Diamanten abgeschlossen. - Dieses Kostüm wird die Czarin am Tage nach der Krönung tragen, um die Notabilitäten der Stadt zu empfangen.

[ => Original lesen: 1883 Nr. 40 Seite 6]

Für den Adelsball hat Worth einen Schlepprock aus weißem Atlas geschickt, welcher eine Stickerei von silbernen Narcissen aufweist und vorn mit weißem Crêpe, in den Krystallquasten gesäet sind, garnirt ist.
Auf dem Feste welches die Stadt Moskau den Majestäten giebt, wird die Kaiserin ein Kostüm aus grünem Crêpe de Chine mit Stickereien aus ungebleichtem Batist und Valenciennes=Garnitur, dazu rosa Gürtel und Schleifen und eine Kapote aus rosa Sammet tragen.
- Ist das Skatspiel ein Hazardspiel? Diese Frage dürfte vom Untersuchungsrichter, wahrscheinlich auch vom Schöffen= und Landgericht zu Berlin demnächst beantwortet werden. In einem Restaurant im Osten der Stadt fanden sich täglich mehrere Herren zusammen, die anfänglich den Point zu einem viertel Pfennig spielten, schließlich aber das Spiel so forcirten, daß der Point oft zu zwanzig und dreizig Pfennig gespielt wurde. Ein biederer Handwerksmeister hat nun in ganz kurzer Zeit über zweitausend Mark im Skatspiel verloren und schließlich seiner Frau, die nach dem Verbleib des Geldes forschte, ein Geständniß abgelegt. Den Verlust einer solchen Summe im Spiel konnte sich die Frau nicht anders erklären, als daß dabei "Bauernfänger" mitgewirkt und flugs machte sie eine diesbezügliche Anzeige. Es stellte sich aber heraus, daß die Spieler sämmtlich wohlhabende Leute waren und zur Kategorie der Bauernfänger nicht gehörten. Bei Ermittelung der Personalien der Spieler sind nun aber auch die hohen Einsätze ermittelt und der Thatbestand der Staatsanwaltschaft übergeben worden.
- Eine erhöhte Anziehungskraft wird die Internationale Landwirtschaftliche Thier=Ausstellung, welche vom 3. bis 11. Juli d. J. in Hamburg stattfindet, dadurch erhalten, daß das Executiv=Comite sich nunmehr doch entschlossen hat, den schon vor einem Jahr vielfach ausgesprochenen Wünschen nachzugeben und mit der Ausstellung eine Concurrenz der verschiedenen Milch=Entrahmungs=Systeme zu verbinden. Welche Entrahmungs=Procedur, namentlich welches Centrifugen=System für kleinere oder für größere Milchwirtschaften am zweckmäßigsten, das ist eine schon seit Jahren auf der Tages=Ordnung stehende, aber immer noch nicht beantwortete Frage. Das Hamburgische Ausstellungs=Comite erwirbt sich daher ein großes Verdienst, wenn es dazu beiträgt, diese Frage der Lösung einen Schritt näher zu führen, indem sie Tausenden von Landwirthen aller Länder, welche bisher nicht die Gelegenheit hatten, diese verschiedenen Entrahmungs=Methoden in Betrieb zu sehen, es ermöglicht, sich selbst durch Beobachtung der neben einander arbeitenden verschiedenen Systeme ein Urtheil über dieselben zu bilden. - Die bereits ausgeschriebene Hufbeschlag=Concurrenz findet ebenfalls, wie voraus zu sehen war, großen Anklang, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Oesterreich-Ungarn, Rußland und Schweden und Norwegen, und erregt ein ganz besonderes Interesse in cavalleristischen Kreisen.
- Der Abschieds=Commers der Lehrerversammlung in Bremen fand in dem berühmten Rathskeller statt, wo bekanntlich die vorzüglichsten Rheinweine ("reine" Weine) verzapft werden. Falls sich ein Leser oder sonst ein Weinkenner einen Tropfen älterer Jahrgänge kommen lassen will, füge ich die Preisliste der edelsten Sorten bei: Es kostet eine Flasche 1727er Rüdersheimer 6 M., do. 1653er 9 M., 1726er Hochheimer 12 M., 1748er Rüdersheimer 18 M., 1862er Rhauenthaler Berg ff. Auslese 30 M. und 1862er Schloß=Johannisberg=Cabinet 40 M. Ein Tropfen des weltberühmten Rosen= und Apostelweins vom Jahre 1624 aus dem Hauptfaß kostet Zins auf Zins gerechnet, 1111 M. 99 Pfennig.! Prosit!
- August Grosch, der viel besungene Trompeter von Mars=la=Tour, ruht nun auch im Grabe. Stabstrompeter bei den 11er Husaren folgte er bei einem heißen Reiter=Angriffe am 16. August seinem Oberst, mitten in die Feinde, sich immer an seiner Seite haltend. Da sieht er, wie im dichten Gewühl ein französischer Gardist seinen Oberst, der sich zu stark ausgesetzt hatte, hinterrücks niederschießen will, ist im Nu mit seinem Pferde neben ihm und läßt seine Trompete mit solcher Wucht auf den Kopf des Franzosen niedersausen, daß dieser wie todt zusammenbricht. Der Oberst war gerettet und nach der Schlacht wird dem braven Trompeter vor der Front das eiserne Kreuz auf die Brust geheftet. In den letzten Jahren war er nervenleidend und ist vor einigen Tagen in seinem Heimathdörfchen Gohlsdorf bei Berlin zur Ruhe eingegangen.
- Im Fischbachwalde wurde eine Rieseneiche gefällt, die uralte Zeiten gesehen hat. Ihr Stamm war dreizehn Meter lang, hatte 1 1/2 Meter Durchmesser und wog 260 Centner. Sie kostete 600 M.
- In dem weinfrohen Rüdersheim hat eine Feuersbrunst am 19. Mai 25 Wohnhäuser mit Nebengebäuden (Rheinstraße bis zum Hotel Rheinstein, das verschont geblieben) verzehrt. Aus Cassel eilten 50 Pioniere zur Hülfe. (76 Gebäude, darunter 28 Wohnhäuser, sind abgebrannt.)
- In Racine in Wiskonsin hat ein Orkan 150 Häuser umgeworfen, 20 Personen getödtet, 100 verletzt.
- Es ist im Plane auf dem St. Quentinberg der Festung Metz ein Mausoleum zu bauen, in welchem die Gebeine aller Krieger, die 1870 in den großen Schlachten um Metz herum gefallen sind, bestattet werden sollen. Die Gebeine liegen jetzt in Massengräbern und Einzelgräbern weit umher zerstreut und die zehn Jahre sind um, in denen sie vertragsmäßig geschont werden mußten und der Pflug nicht über sie hingehen durfte.
- Das Stehen der Dienstboten an den Hausthüren, sowie das unerlaubte Ausgehen derselben des Abends bildet eine oft wiederkehrende Klage der Herrschaften. In manchen Fällen werden sogar die diesbezüglichen direkten Verbote geradezu unbeachtet gelassen. Es kommt dies daher, daß die Dienstboten glauben, sie hätten nach Erfüllung ihrer gewöhnlichen Obliegenheiten das Recht, den Abend nach ihrem Belieben zu verbringen. Dies ist jedoch eine völlig irrige Ansicht. Der Dienstbote hat vielmehr in jedem einzelnen Falle die Genehmigung der Herrschaft zum Fortgehen nachzusuchen, und darf der erhaltene Urlaub selbstverständlich nicht überschritten werden. Dienstboten, welche sich diesen Anordnungen nicht fügen, werden auf Antrag der Herrschaft ohne Weiteres bestraft.
- Welch einen einträglichen Posten John Brown, der jüngst verstorbene Kammerdiener der Königin von England inne hatte, zeigt der Bericht über seinen Nachlaß. Demnach besteht sein Vermögen, die bedeutenden, auf circa 750,000 M. geschätzten Immobilien ungerechnet, aus 400,000 M. in Fonds und baarem Gelde; außerdem besaß er eine Unmasse von wertvollen Juwelen und Silberservicen, die er nach und nach als Geschene erhielt. Zum Sammeln dieser für einen Diener wahrhaft ungeheuerlichen Summen gebrauchte er nur 16 Jahre (während deren er aber höchst luxuriös lebte), denn als er 1867 zu seiner seltenen Stellung aufrückte, besaß er nichts! Der Nachlaß wird unter seine acht Brüder vertheilt.
- Carl Braun=Wiesbaden, der Vielgereiste, erzählt, auf allen seinen Reisen sei er nach drei deutschen Parlamentariern gefragt worden; von den Aerzten und Naturforschern nach Virchow, von den Gelehrten und Geschichtsschreibern nach Mommsen, von Allen ohne Unterschied nach Schultze=Delitzsch, obwohl selten ein Ausländer dessen Namen richtig habe aussprechen können. "Man nannte seine Vereine, das zweite Ei des Columbus, und man begriff nicht, daß ein solcher Mann Gegner, ja Feinde haben könne in Deutschland."
- Man könnte, wenn es möglich wäre, an der Liebenswürdigkeit mancher Damen fast irre werden, wenn man immer von namenlosen Schmähbriefen lesen muß, die sie geschrieben haben, Briefen, bei denen das "bisle Lieb", wie es im Liede heißt, von dem "bisle Falschheit" tausendfach überwogen wird. Nicht einmal das Beispiel der Präsidentin Zaucke, die durch solche Briefe sich ins Gefängniß gebracht und ihre ganze Familie unglücklich gemacht hat, scheint gründlich abgeschreckt zu haben.


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