No. 27
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 06. April
1883
dreinundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1883 Nr. 27 Seite 1]

Etwas vom Hammer.

Den Ursprung vieler heute noch bestehenden Gebräuche haben wir im grauen Alterthum zu suchen. Auch um die Frage zu beantworten: woher kommt der Gebrauch, daß bei Versteigerungen der betr. Gegenstand dem Meistbietenden durch den Hammer zugeschlagen wird? müssen wir in die ältesten Zeiten des deutschen Volkslebens zurückgehen.
Die vorzüglichste Waffe unserer Urväter, als sie noch in undurchdringlichen Wäldern hausten, war eine Art Hammer. Dieser Streithammer (in der späteren Ritterzeit Streitaxt) stand in so hohem Ansehen, daß die alten heidnischen Deutschen sich ihren Gott Thor mit einem solchen Hammer in der gewaltigen Rechten vorstellten, und daher war der Hammer den alten Deutschen gleichsam heilig. Aus diesem Grunde wurde der Hammer Jahrhunderte hindurch bei Erwerbung von Grundstücken oder gewissen Rechten angewendet und zwar derart, daß z. B. ein neueintretendes Mitglied der Gemeinde, das von dem der Gemeinde angehörigen Grund und Boden ein Stück zu seiner Niederlassung erwerben wollte, so viel Grund und Boden bekam, so weit er auf einen Wurf mit einem Hammer werfen konnte. Der Müller bekam das Recht stromauf= und ab zu fischen, so weit er, auf dem Schutzfleck stehend, den Hammer zu werfen vermochte. Der Herr von Mainz hatte z. B. das Recht, über den Rhein zu gebieten, so weit er in den Fluß hineinreiten und dann noch seinen Hammer werfen konnte. So wurden überhaupt bei unseren Vorfahren viele Rechtsverhältnisse einfach durch das Werfen des Hammers ausgemittelt; denn der Hammer war geheiligt. Als später die Rechtsverhältnisse der Deutschen dem Kindesalter entwachsen waren, blieb doch der Hammer in hohem Ansehen, und viele Jahrhunderte hindurch bis in die neueste Zeit herauf erhielt sich in vielen Gegenden Deutschlands der Gebrauch, daß der Dorfrichter die Gemeinde dadurch zu den Berathungen zusammen rief, daß ein Hammer oder ein Beil (später in der Regel nur von Holz) von Haus zu Haus geschickt wurde. Im Voigtlande wurde die hölzerne "Hacke" noch vor Jahrzehnten herumgetragen.
Mit diesem Ansehen des Hammers und mit dem Gebrauche, durch das Werfen des Hammers mancherlei Rechtsverhältnisse zu ordnen, hängt unzweifelhaft der Brauch zusammen, daß der Versteigerer durch das Zuschlagen des Hammers dem Meistbietenden den betreffenden Gegenstand in Besitz giebt.


Politische Rundschau.

Kaiser Wilhelm hat sich von einer starken Grippe, die ihn aufs Bett warf und ein paar Tage nicht unbedenklich schien, vollständig erholt.
Der Reichstag ist am 3. April aus den Osterferien zu seinen Arbeiten in Berlin zurückgekehrt und nimmt das volle Interesse Deutschlands in Anspruch. Von den vielen Vorlagen und Anträgen, die ihm vorliegen, führen wir den Holzzoll, die Gewerbeordnung, das Krankenkassengesetz, die Zuckersteuer und die Pensionserhöhungen für die Offiziere an. Das letztere Gesetz kann leicht zu einem schweren Kampfe führen, da der neue Kriegsminister Bronsart von Schellendorf dazu bestimmt scheint, dasselbe mit aller Energie durchzusetzen und die Besteuerung der Offiziere durch die Gemeinde, soweit sie nicht schon besteht, abzuweisen. Es giebt eigentlich nur wenig Abgeordnete, die gegen die beantragte Erhöhung der Pensionen der Offiziere sind, aber auch nur wenige, die nicht als Ausgleich dafür fordern, daß die Offiziere von ihrem Privateinkommen Gemeindesteuern zahlen. Der Reichstag möchte gerne einen Conflict mit der Regierung vermeiden und hat deshalb zu der schon bestehenden Commission eine Verstärkung gewählt und in dieselbe von jeder Partei die Führer geschickt: Benningsen (Nat.=L.) von Franckenstein (Centr.), von Kardorff (Freicons.), Dr. Lasker (Sezess.), von Minnigerode (Cons.), Eugen Richter (Fortschr.) und Carl Mayer. - Wie der Kriegsminister ist auch der Marineminister von Caprivi für den Reichstag ein neuer Mann. Ihm selber kam seine Berufung zum Minister sehr überraschend. Im Militärkasino in Metz auf die Zeitungsnachricht über seine Berufung aufmerksam gemacht, sagte er: "Dummes Zeug, ich müßte doch auch etwas davon wissen." Andern Morgens traf die Depesche ein.
Dringend verdächtig der Ermordung des Präsidenten Majlath in Pest sind drei Personen, M's. Leibhusar, Berecz, ein Italiener und ein Czeche. Die beiden letzten sind flüchtig.
Die irischen Fenier haben dem Haupte der Polizei in London brieflich gedroht, sie würden das Hauptpostamt in die Luft sprengen, wenn die des Mordes im Phönix=Parke in Dublin Angeklagten nicht auf freien Fuß gesetzt würden.


Schönberg. Nach Ablauf von 5 Monaten hatte auf den 4. April die Strafkammer beim hiesigen Amtsgericht Sitzungen anberaumt und kamen in derselben nachstehende drei Sachen zur Verhandlung.
1. Der Schmiedegeselle L. aus Selmsdorf, welcher im November v. J. von dem Vergehen des Widerstandes gegen den Husaren freigesprochen war, wurde durch Strafbefehl der Großh. Landvogtei vom 8. November wegen Uebertretung des Sonntagsgesetzes in eine Geldstrafe von 10 M. verurtheilt und hatte auf erhobenen Einspruch das Schöffengericht diese Strafe bestätigt. Hiergegen hatte L. Berufung eingelegt und erkannte die Strafkammer in der heutigen Verhandlung die Berufung, soweit sie auf Freisprechung gerichtet war, für unbegründet, ermäßigt die Höhe der Strafe aber auf 4 M. und legte dem Angeklagten die Kosten des ersten Verfahrens und die Hälfte der Kosten der Berufungsinstanz auf.
2. In der zweiten Sache erschien der Arbeiter B. und J. früher zu Selmsdorf, welche im Jahre 1880 von der Strafkammer wegen gewerbsmäßigen Jagdvergehens zu resp. 7 und 4 Monaten verurtheilt worden waren, zugleich mit der Ehefrau des B. wiederum auf der Anklagebank. Angeklagt am 30. December v. J. im Hohemeiler Revier gemeinschaftlich durch Legen von Schlingen gewerbsmäßig die Jagd unbefugt ausgeübt zu haben. Die Angeklagten waren am genannten Tage vom För=

[ => Original lesen: 1883 Nr. 27 Seite 2]

ster Polletzin einem Gehölz betroffen, und hatte derselbe in einem von der Frau B. getragenen Sacke ein frisch aufgebrochenes Reh gefunden. Dasselbe war nach dem Zeugniß des P. nicht durch einen Schuß getödtet, sondern waren an denselben die deutlichen Spuren ersichtlich, daß es in einer Schlinge gefangen worden war. Da der Förster P. zugleich bezeugte, daß um jene Zeit aufgestellte Schlingen im Revier gefunden seien, so erachtete die Strafkammer, trotzdem die Angeklagte beharrlich behauptete, das Reh verwundet auf dem Felde gefunden zu haben, für thatsächlich testgestellt, daß das Reh von den Angeklagten aus einer Schlinge gelöst sei. Mit Rücksicht auf die Vorbestrafung des B. und J. wurde auch die Gewerbmäßigkeit der unbefugten Jagdausübung bei ihnen beiden als erwiesen angenommen, während bezüglich der Frau B. die Gewerbmäßigkeit nicht festgestellt wurde. Es wurden deshalb der B. zu 6 Monate, der J. zu 5 Monate und die Frau B. zu 14 Tagen Gefängniß und in die Kosten verurtheilt.
3. Die dritte Sache betraf wiederum eine nach §. 223 a. des Straf=G.=B. zu bestrafende Messeraffaire. Der Knecht La. aus Groschkowitz, zur Zeit im Dienst in Grieben, traf in der Nacht vom 6/7. Februar im Menzendorfer Kruge mit den Bauersöhnen L. und R. zusammen. Alle drei waren im hohen Grade angetrunken, so daß die als Zeugen vernommenen L. und R. über die Vorgänge in der fraglichen Nacht nur ungenügende Auskunft zu geben vermochten. Die Angaben des Angeklagten La. mußten daher der Beurtheilung im Wesentlichen grundleglich gemacht werden. Nach denselben hatte der Bauersohn L. den Angeklagten im Kruge zu Menzendorf wegen seiner ausländischen Aussprache geneckt und ihn dann auf dem Heimwege nach Grieben mehrfach, trotz der Zurede des R., Friede zu halten, gestoßen. In dem angetrunkenen Zustande hatte der Angeklagte darnach sein Messer gezogen und den Bauersohn L. mit demselben in die Backe gestochen. Von Angst getrieben, war der Angeklagte geflohen, hatte sich aber in Rehna freiwillig der Behörde gestellt, von welcher er nach Schönberg abgeliefert worden war. Obgleich die Verwundung eine nicht ganz ungefährliche war, und der Verletzte erklärt, noch jetzt Schmerzen im Arm und in der Seite zu haben, so wurden doch den Angeklagten wegen seiner Angetrunkenheit und die nachträglich gezeigte Reue, strafmildernde Umstände zugebilligt, und die gegen ihn erkannte Gefängnißstrafe nur auf 4 Wochen bemessen, und dieselbe durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt angenommen. Die Auferlegung der Kosten war die nothwendige Folge der Verurtheilung.


- Prediger Hapke in Berlin, der vor einem jüdischen Richter nicht schwören wollte und deshalb in der ersten Justiz zu 300, in der zweiten zu 150 M. Strafe verurteilt wurde, hatte ein Gnadengesuch eingereicht, das aber abschlägig beschieden wurde.
- Die Ott'schen Millionen sind nicht mehr verwaist, sondern mit Hülfe der Gerichte alle an den Mann gekommen. Es gab noch Viele, die sich ihrer gern angenommen hätten. Dem Masseverwalter haben sie ein Trinkgeld von 400,000 Gulden eingetragen. Da wäre ihm ein Spitz nicht zu verdenken.
- Ein guter Feldherr sorgt für böse Fälle für eine gute Rückzugslinie; denn mit des Geschickes Mächten ist kein ew'ger Bund zu flechten. Die Herren v. Kameke und v. Stosch, die seitherigen Minister des Krieges und der Marine, waren gute Feldherren; sie ziehen sich auf ihre schönen Rittergüter zurück, der eine nach Hohenfeld in Pommern, der andere nach Oestrich am Rhein.
- In der freimaurerischen Zeitung "Bausteine" ist jetzt der Trinkspruch mitgeteilt, den vor einiger Zeit der deutsche Kronprinz bei der Einweihung der Loge Royal Yorz in Berlin ausgebracht hat, und der damals viel Aufsehen machte. Die Hauptstelle lautet: "Innerhalb der mehr als 25 Jahre, seitdem ich als Nichtwissender in Ihre Reihen trat, bin ich zu der Ueberzeugung gelangt, daß, während die Zeit, in der wir leben, Licht und Aufklärung verlangt, die Freimaurerei sich solchem Streben nicht verschließen soll. Wir Maurer dürfen im Forschen und Prüfen nicht rasten. Wir dürfen an dem Herkömmlichen, selbst wenn es uns theuer und werth geworden ist, nicht darum festhalten, weil wir es als Ueberlieferung empfangen haben, weil wir uns in dasselbe, wie in eine Gewohnheit, nun einmal eingelebt haben. Auch bei uns heißt es: nicht Stillstand sondern Fortschritt!
- Das Lieblingspferd des Kronprinzen in Berlin ist der Fuchswallach "Wörth", dasselbe Pferd, welches "unser Fritz" an dem denkwürdigen Tage der Schlacht bei Wörth ritt und welches seitdem dem Kronprinzen so zu sagen an's Herz gewachsen ist. Sobald der Kronprinz seinen Marstall einen Besuch abstattet - dies geschieht täglich nach der Nachmittagsspazierfahrt - wird "Wörth" sofort losgekoppelt und trabt seinem Herren entgegen. Der Wallach ist so klug, daß er das Eintreten seines Gebieters sofort merkt. Durch lautes, freudiges Wiehern giebt er dies kund. Sobald "Wörth" vor dem Kronprinzen angelangt ist, macht er Halt, läßt sich streicheln und Schmeicheln und hört, was ihm von seinem Gönner liebenswürdiges gesagt wird, an, als ob er es verstände. Wohin sich nun der Kronprinz begiebt, begleitet ihn Wörth, bis er die Ordre erhält, wieder nach seinem Standort zurückzukehren. Hat er sich auf dem Spaziergange gut aufgeführt, so erhält "Wörth" zwei Stücke Zucker. Sonst besteht die übliche Ration nur aus einem Stück, mit dem auch alle anderen Leibpferde des Kronprinzen alltäglich von diesem eigenhändig bedacht werden. Neben den Stallungen und sonstigen Räumlichkeiten werden von dem Kronprinzen bei seinen Besuchen auch manchmal unvermuthet die Gelasse der "jungen Leute" revidirt, und es gibt da manche väterliche Ermahnung, wenn der hohe Chef nicht alles in Ordnung findet.
- Die Schlachten der Neuzeit sind nach statistischen Ermittelungen unblutiger als die Schlachten der älteren Zeit. Am besten aber wäre es, man schaffte sie ganz ab, wozu Völker und Könige und Präsidenten helfen müßten. An Todten und Verwundeten verloren: Die Preußen bei Kollin 40 Procent, bei Zorndorf 38 PC., bei Kunersdorf 40 PC.; die Oesterreicher bei Aspern 30; die Franzosen bei Aspern nahezu 50; die Preußen bei Lützen 30; das York'sche Korps bei Leipzig in 3 Stunden 25; das Kleist'sche Korps bei Leipzig in 2 Tagen 30; die Engländer bei Waterloo 25; die Preußen bei Königgrätz 4; die Oesterreicher ebendaselbst 11; die Deutschen bei Wörth 12; die Deutschen bei Spichern 18; die Deutschen bei Mars la Tour 22; die Deutschen bei Gravelotte 10; die Deutschen bei Sedan 4 1/2 PC.
- In Frankenthal bei Mannheim hat die Gemüsehändlerin Roth ihren trunksüchtigen Mann, als er am Abend des 2. Osterfeiertags vollständig berauscht heimkam, im Stalle angebunden und dann mit dem Hammer erschlagen.
- Wiederum ist von einem Kerle in der Nähe von Essen ein schändliches Attentat auf ein Mädchen verübt worden; zum Ermorden seines Opfers fand er keine Zeit.
- In Lichtenberg bei Berlin hat ein junger Commis Maucke aus Altdamm ein 13jähriges Mädchen vergewaltigt und erschossen und dann, als er verfolgt wurde, sich selbst entleibt.
- Viele alte Herren der drei Burschenschaften in Jena machen ihren Einfluß bei den letzteren für eine Reform in den Duellen geltend. Sie wollen nicht nur die Zahl der Duelle beschränkt, sondern namentlich auch die "Bestimmungsmensuren" ganz abgeschafft wissen. Es würden dadurch viele und verderbliche Auswüchse des Studentenlebens beseitigt werden.
- An gutem Rath fehlt es dem Reichsgericht in Leipzig nicht. Es gehören ihm nicht weniger als 61 Räthe an, und einige deutsche Staaten haben sogar noch ihre besonderen Haus=Räthe.
- Die reichen Amerikaner waren seit Jahren die besten Käufer für europäische Kunstwerke. Jetzt aber hat der Senat in Washington ein Gesetz angenommen, nach welchem alle Gemälde bei dem Eingang in Amerika einem Zoll von 33 PC. des vom Käufer dem Künstler bezahlten Preises unterliegen. Nun läge allerdings der Ausweg vor, eine recht geringe Ankaufssumme anzugeben. Die schlauen Amerikaner haben aber einen Riegel vorgeschoben durch die Bestimmung, daß der Staat jedes eingeführte Bild gegen eine geringe Erhöhung des an=

[ => Original lesen: 1883 Nr. 27 Seite 3]

gebenen Werthes erwerben dürfe. So gibt's Zollkrieg überall.
- Zeitbild. Na, Lisbeth, warum denn so aufgedonnert? L: Ich hab' heut' so ein bisle Jubiläum; ich bin heut' grad' zum 25. mal aus den Dienst gejagt worden!


Anzeigen.

In das hiesige Handelsregister betreffend das Handelsgeschäft des Kaufmanns und Senators Joachim August Spehr zu Schönberg in Firma "Aug. Spehr", ist heute Fol V. Nr. 9 eingetragen worden:

Columne 5: der Kaufmann Senator Joachim August Spehr ist aus der Firma ausgetreten und ist letztere auf dessen Sohn Johann Heinrich Ludwig Spehr übergegangen.

Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg.
den 31. März 1883.
Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.

A. Dufft.        


Am Montag den 9. April d. J., Vormittags 10 Uhr sollen im Gastwirte Boye'schen Locale hieselbst an Nachlaßsachen:

Betten und Leinenzeug, Kleidungsstücke, Sopha's, Tische, Stühle, Schränke und sonstiges Haus= und Küchengeräth
öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Schönberg.                                                    Staffeldt, Gerichtsvollzieher.


Holz=Auction

im Vitenser Forste, Revier: Törber Holz am Mittwoch den 11. April 1883 unter den an Ort und Stelle zu verlesenden Verkaufsbedingungen, über:

Eichhester zu Nutz= und Pfahlholz tauglich
eichen Stangenholz zu Pfahlholz tauglich
buchen Kluftholz
buchen Knüppelholz
buchen Zweigholz
Versammlung Morgens 9 Uhr auf dem Landwege im Törber Holze.
Rehna, den 3. April 1883.

Großherzogliche Forst=Inspection.


Das am 8. dieses Monats vor dem Grevesmühlenschen Amtsgericht von dem Schmiedegesellen Heinrich Demand (oder Demant) zu Kirch=Mummendorf errichtete Testament ist, nachdem derselbe am 21. dieses Monats zu Wismar verstorben ist, heute publicirt worden.
Grevesmühlen, den 31. März 1883.

Großherzogliches Amtsgericht.
                          Zur Beglaubigung:
                                                    Sandberg, A.=G.=Actuar.


Sonntag Morgen den 8. zwischen 8 und 9 Uhr verpachte ich im Hinterhofe der verstorbenen Wittwe Renzow in der Siemzerstraße Gartenland. Ruthe 62 1/2 Pfennig.

C. Egert.       


Zwecks Regulirung des Nachlasses meines Vaters ersuche ich Alle, die Forderungen an denselben haben, sowie Alle, die ihm noch schulden, sich innerhalb 14 Tage melden event. ihre Rechnungen hieher einsenden zu wollen.
Gr. Rünz, den 1. April 1883.

Anerbe P. Holst.       


Da ich wegen Mangels an Platz mein Geschäft nicht vollständig eröffnen kann, so empfehle einstweilen Raffinade und Melis in Broden, Caffee's, Farin, Sago, Reis und Reismehl von 1 Pfund an zu sehr billigenPreisen.
Gleichzeitig bringe mein Lager von Wein, Rum und Cigarren in freundliche Erinnerung und bitte um geneigte Abnahme
Schönberg den 2. April 1883.

F. C. Wolgast.       


Vorläufige Anzeige.

Am 31. Mai d. J. wird der landwirtschaftliche Verein für das Fürstenthum Ratzeburg hieselbst eine

Thierschau
verbunden mit Gewerbe=Ausstellung abhalten.
                                                    Der Secretair des Vereins:
                                                    Wilh. Heincke.


Der Geflügelverein zu Schönberg wird in Verbindung mit der am 31. Mai stattfindenden Thierschau eine

Ausstellung von Geflügel

abhalten, und ladet Einwohner des Fürstenthums, die sich für Aufbesserung der Geflügelzucht interessiren, zu deren Beschickung hiermit freundlichst ein.
Die Ausstellung umfaßt: Gänse, Enten, Hühner, außer Race= auch gute Landhühner in Stämmen, gleich 1 Hahn und 2 oder 1 Huhn, sowie Tauben, auch Sing= und Ziergeflügel. Für Ausstellungs=Behälter sorgt der Verein und wird für Pflege und Wartung der Thiere, Miethe der Käfige u. s. w. für Gänse, Enten und Hühner à Stamm, der ein männliches und 3 weibliche Thiere nicht übersteigen darf, ein Standgeld von 75 Pfennig. und für das Paar Tauben 30 Pfennig. erhoben.
Die Anmeldung des auszustellenden Geflügels kann schriftlich oder mündlich bei einem der unterzeichneten Vorstandsmitglieder geschehen und ist das Standgeld bei der Anmeldung zu erlegen, auch ist der Preis für etwa verkäufliches Geflügel bei der Anmeldung zu bemerken. Für angemeldetes und nicht eingeliefertes Geflügel wird das Standgeld nicht wieder zurückgegeben. Anmeldungen können nur bis zum 20. Mai entgegen genommen werden.
Der Verein wird möglichst für die Zurücktransportirung des vom Lande eingelieferten Geflügels Sorge tragen. Der landwirtschaftliche Verein hat gütig eine Baarsumme zur Prämirung des Geflügels bewilligt, und finden die Prämien demnach in Geldpreisen statt.
Als Preisrichter fungiren zwei vom landwirthschaftlichen Verein bestellte Herren.

Der Vorstand:
G. Volkmann.       F. Lundwall.       W. Holldorff.


Binnen Kurzem kommt mein Vertreter nach Schönberg und Umgegend, um über

Brunnen- u. Wasserleitungs-Anlagen,

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Carl Blasendorff.
Pumpen= u. Windmotoren=Fabrik.
Unternehmer v. Brunnen- u. Wasser-Anlagen.
Berlin, Grüner Weg 13.


Sonnabend Abend bekomme ich fünf=, sechs= und achtwöchentliche

Ferkel.
Schönberg.                                                    J. Callies,
                                                                        Viehverschneider.


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Emil Jannicke, Bandagist.       


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                                                    W. Wieschendorf.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 27 Seite 4]

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Wilh. Oldenburg.       


Bei jeder Nummer ein Cabinetbild.
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Vermischte Nachrichten
aus allen Welttheilen

ist eine wöchentlich erscheinende Zeitung, welche keine Politik, Handelsberichte oder dergl., sondern in großer Menge nur interressante Begebenheiten von Nah und Fern, sowie spannende Romane und Novellen hervoragender Schriftsteller bringt. Um das Blatt noch werth= und effektvoller zu machen, wird vom 1. April d. J. ab auf der Vorderseite desselben

eine "Gallerie berühmter und interessanter Persönlichkeiten"

in hochfeiner, auf photographischem Wege hergestellter Ausführung, erscheinen.
Jede Nummer bringt ein anderes Portrait und zwar in Cabinetgröße. Die Bilder sind auf der Zeitung so befestigt, daß dieselben abgetrennt und aufbewahrt werden können. Die Portraits werden in zwangsloser Reihenfolge (Fürsten, Groß=Industrielle, Persönlichkeiten des Theaters, der Kunst und Wissenschaft etc. etc.) erscheinen und eine werthvolle Sammlung abgeben.
Der Preis des Blattes beträgt trotz dieser eigenartigen Verschönerung nach wie vor

nur 50 Pfennig monatlich.

Gegen Einsendung von 50 Pf. in Briefmarken liefern wir ein einmonatliches Probe=Abonnement und versenden jede einzelne Nummer franco per Kreuzband.
Wer für 3 Monate 1 Mk. 50 Pf. in Briefmarken einsendet, erhält den im Feuilleton befindlichen, bereits erschienenen Theil (ca. 180 Buchseiten) des überaus spannenden Romanes: "Des Zweiflers Umkehr" von Friedrich Friedrich gratis mit beigelegt. Auch kann man unser Blatt bei allen Postämtern Deutschlands und Oesterreichs bestellen.

                                                    Die Expedition der "Vermischten Nachrichten"
                                                    in Frankfurt am Main.

N. B. Tüchtige Agenten werden gesucht und finden lohnenden Verdinst.


Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Spar-Bank in Schwerin.
Das unterzeichnete Direktorium bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß dem
Herrn Moritz Stein in Ratzeburg
eine Agentur der Mecklenburgischen Lebensversicherungs= und Spar=Bank für                          
Ratzeburg und Umgegend

übertragen ist. Derselbe ist berechtigt zur Entgegennahme von Lebens= und Leibrenten=Versicherungs=Anträgen, von Geldeinlagen, sowie zur Vermittelung von Darlehnen= und allen Bank=Kommissions=Geschäften.
Schwerin , den 17. März 1883.

Mecklenburgische Lebensversicherungs= und Spar=Bank.
Aug. Kirchner,                                                     C. L. F. Soltau,
    Direktor.                                                     General=Bevollmächtigter.


W. Busch,
Bild- u. Steinhauerei, Schönberg

empfiehlt sich dem geehrten Publikum Schönbergs und Umgegend zur Anfertigung von Denkmälern jeder Art, aus Marmor, Granit, und Sandstein. Bauarbeiten werden nach Maß und Zeichnung sauber ausgeführt bei billigster Preisnotirung.


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                                                    empfiehlt
H. E. Peters.


Die Schulgelderhebung

findet in den nächsten beiden Wochen - vom 9. bis 21. April - statt. Die jeweiligen Termine werden in den Klassen bekannt gemacht.

J. Wegner.       


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag den 8. April.

     Vormittagskirche: Pastor Kämpffer.
          Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Donnerstag den 5. April 1883.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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