[ => Original lesen: 1883 Nr. 12 Seite 1] Es ist zur Kenntniß der unterzeichneten Landvogtei gekommen, daß an den mit Rohr, Stroh oder ähnlichem Material gedeckten Wohnhäusern im hiesigen Fürstenthum vielfach statt der Haupteingänge Nebeneingänge mit Schutzvorrichtungen gegen Feuersgefahr versehen worden und daß ferner die zur Verwendung gelangten Schutzgitter etc. der gesetzlichen Vorschrift in vielen Fällen nicht entsprechen. Da es darnach den Anschein gewinnt, als ob die im Offiziellen Anzeiger veröffentlichten beiden Verordnungen über die Bedachung der Wohnhäuser dem interessirenden Publicum zur Genüge nicht bekannt sind und um das Letztere vor Nachtheilen, die durch etwaige Herrichtung gesetzlich ungenügender Schutzanlagen entstehen könnten, möglichst zu bewahren, sieht die Großherzogliche Landvogtei hieselbst sich veranlaßt, die bezeichneten Verordnungen im Wortlaut nachstehend zum Abdruck zu bringen:
I. Nr. 22 des Officiellen Anzeigers von 1878. Verordnung, betreffend die Bedachung der Wohnhäuser.
Friedrich Wilhelm,
von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin,
der Lande Rostock und Stargard Herr etc. etc.
Nachdem sich auch für unser Fürstenthum Ratzeburg das Bedürfniß herausgestellt hat, den aus dem Vorhandensein weicher Bedachungen auf Wohnhäusern bei ausbrechendem Feuer entstehenden Gefahren für das Leben der Bewohner vorzubeugen, verordnen Wir, dem Vorgange für Unser Herzogthum Strelitz folgend, das Nachstehende:
§. 1. Neu zu errichtende Wohnhäuser, sowie neue, zu Wohnzwecken bestimmte Anbauten dürfen vom 1. Januar 1879 an nicht mit Stroh, Rohr oder ähnlichem Material gedeckt werden.
 §. 2. Innerhalb zehn Jahre, angerechnet von dem im §. 1 genannten Termine, sind die Haupteingänge zu den mit Stroh, Rohr oder ähnlichem Material gedeckten Wohnhäusern durch geeignete Vorrichtungen dergestalt zu schützen, daß das bei einem etwaigen Brande abschießende Dach möglichst seitwärts des Einganges fällt.
 Als genügende Vorrichtungen dieser Art gelten Windfänge und Frontispice, wenn dieselben mit feuersicherem Material gedeckt sind, und außerdem die Windfänge wenigstens 1,15 Meter (4 Fuß) aus der Außenwand hervortreten und eine Dachneigung von mindestens 30° haben die Frontispice aber die Eingangsöffnung auf beiden Seiten nicht weniger als 0,5 Meter (1 3/4 Fuß überragen und der Neigungswinkel des Daches derselben wenigstens 45° beträgt.
 Wo wegen der baulichen Beschaffenheit oder der Lage des Gebäudes die vorerwähnten Einrichtungen sich nicht treffen lassen, genügt die Anbringung sicher (z. B. an den Dachsparren) befestigter eiserner Gitter, wenn dieselben den Eingang in gleicher Weise, wie hinsichtlich der Frontispice bestimmt ist, überragen und ihre Abschrägung wenigstens 1/4 ihrer Länge zur Höhe hat.
 Befindet sich oberhalb des Einganges ein steiler oder feuersicher gedeckter Walmgiebel, so bedarf es einer der obigen Vorrichtungen nicht.
 §. 3. Uebertretungen der Bestimmungen dieser Verordnung werden von der Großherzoglichen Landvogtei an dem Angeschuldigten mit einer Geldstrafe bis zu 60 Mark geahndet.
 Unabhängig von der Bestrafung ist die Befugniß der genannten Behörde, von dem Besitzer des betreffenden Gebäudes die Beseitigung des vorschriftswidrigen Zustandes zu fordern, eventualiter dieselbe durch Zwangsmaßregeln zu veranlassen.
 Ist gegen den Inhaber ortsobrigkeitlicher Rechte auf Grund dieser Verordnung vorzugehen, so findet das fiscalische Verfahren statt.
 §. 4. Die für einzelne Theile des Landes oder einzelne Orte erlassenen Verordnungen oder Statute, betreffend baupolizeiliche Vorschriften, bleiben von Bestand, insoweit dieselben nicht hinsichtlich der nicht feuersicheren Bedachung und deren Beseitigung mildere Bestimmungen als diese Verordnung enthalten.
[ => Original lesen: 1883 Nr. 12 Seite 2]  Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Großherzoglichen Insiegel.
 Gegeben Schloß Rumpenheim den 17. September 1878.
Friedrich Wilhelm, G. H. v. M.
(L. S.) A. Piper.
II. Nr. 1 des Offiziellen Anzeigers von 1882. Zusatz=Verordnung zur Verordnung vom 17. September 1878, betr. die Bedachung der Wohnhäuser.
Friedrich Wilhelm,
von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin,
der Lande Rostock und Stargard Herr etc. etc.
Zur Ergänzung Unserer Verordnung vom 17. September 1878, betreffend die Bedachung der Wohnhäuser, verordnen Wir, dem Vorgange für Unser Herzogthum Strelitz entsprechend, was folgt:
1. An Stelle der im §. 2 Abs. 1 der Verordnung vorgeschriebenen zehnjährigen Frist tritt eine Frist welche mit dem Schlusse des Jahres 1884 ihr Ende erreicht.
2. In den im §. 2 Abs. 3 daselbst bezeichneten Fällen kann von der Anbringung der Gitter zu den mit Stroh, Rohr oder ähnlichem Material gedeckten Wohnhäusern abgesehen werden, wenn das Dach oberhalb des Einganges von der Traufe bis zum First in einer den Eingang auf beiden Seiten nicht weniger als 1 Meter überragenden Breite mit einem gut verzinkten, mindestens 2 Millimeter starken, netzartigen Drathgitter, dessen Maschenweite 75 Millimeter nicht übersteigt, sicher belegt wird
3. Ist das Dach in dem unter 2 näher bezeichneten Umfange mit feuersicherem Material gedeckt, so bedarf es einer weiteren Schutzvorrichtung nicht.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Großherzoglichen Insiegel.
Gegeben Neustrelitz, den 10. Januar 1882.
Friedrich Wilhelm, G. H. v. M.
(L. S.) F. von Dewitz.
Schließlich wird noch hervorgehoben, daß nach Ablauf der in der Zusatzverodnung bestimmten Frist (1. Januar 1885) eine Revision der Wohnhäuser im hiesigen Fürstenthum angeordnet werden wird und etwaige Contravenienten unnachsichtlich mit der gesetzmäßigen Strafe werden belegt werden.
Schönberg, den 27. Januar 1883.
Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstentums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
Köppen.
Bekanntmachung.
Die Sitzungen des Schwurgerichts bei dem Großherzoglichen Landgerichte zu Güstrow für das erste Quartal dieses Jahres beginnen am
Dienstag den 6. März.
Rostock, den 7. Februar 1883.
Der Präsident des Großherzoglichen Ober=Landes=Gerichts.
Dr. Budde.
In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuches über die zu Schönberg an der Hinterstraße sub Nr. 83 belegene Wohnhaus c. p. der Kaufleute Gebr. Albert und Bernhard Gimpel allhier wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf das am heutigen Tage abgehaltene Liquidations=Protocoll sofort im Termine der Praeclusivbescheid erlassen und publicirt worden ist.
Schönberg den 5. Februar 1883.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
A. Dufft.
In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuches über die zu Walksfelde sub Nr. 4 belegene Büdnerstelle c. p. des Heinrich Schwäncke daselbst wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf das am heutigen Tage abgehaltene Liquidations=Protokoll sofort im Termine der Praeclusivbescheid erlassen und publicirt worden ist.
Schönberg, den 5. Februar 1883.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
A. Dufft.
Oeffentliche Zustellung.
Der Gastwirth E. Thies zu Ziethen klagt gegen den Büdner und Bäcker J. Krellenberg früher zu Carlow, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts aus Schuldschein vom 13. Juli 1882 über ein dem Beklagten gegebenes Darlehen mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 M. und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Schönberg auf
Freitag, den 13. April 1883
Vormittags 11 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage öffentlich bekannt gemacht.
Schönberg, den 10. Januar 1883.
H. Diederich,
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
Am Mittwoch den 14. Februar cr. Vormittags 10 Uhr sollen im Pfandlokal hieselbst, die nachstehenden Sachen als: 1 Häckselmaschine (Handmaschine), 2 eichen Koffer, 1 eiserne Gartenbank, 1 gutes zweiflügel. Kleiderschrank, 1 Wäscheschrank, 1 eich.
[ => Original lesen: 1883 Nr. 12 Seite 3]Lade, 1 großes Küchenschrank, 2 Leutebetten, 2 Bettstellen, 1 Sophatisch, 1 Regulator, ein Spiegel, 1 gutes Sopha, 1 Decimalwaage mit Gewichten und event. 4-5 Meter Holz,
öffentlich meistbietend gegen Barzahlung verkauft werden.
Schönberg den 7. Februar 1883.
Staffeldt, Gerichtsvollzieher.
Montag den 12. Februar d. J. Vormittags 10 Uhr soll der Nachlaß der Weberwitte Renzow in Schönberg als: 1 Oberbett, 5 Unterbetten 3 Pfühle, 6 Kopfkissen, 3 Bettstellen, 1 Kommode, Tische, Stühle, 2 Bolzen Leinen und etwas Leinenzeug, Flachs, 6 mess. Kessel, Frauenkleidungsstücke, Kartoffeln, Holz, Torf und was sonst vorhanden
öffentlich meistbietend an Ort und Stelle gegen Barzahlung verkauft werden.
Schönberg. Staffeldt, Gerichtsvollzieher.
Holz=Auction Nr. 20
Am Sonnabend den 10. Februar Morgens 10 Uhr beim Gastwirte Kaven zu Pogetz.
a. aus dem Röggeliner Holze.
2 eichen Nutzholzblöcke
3 buchen Nutzholzblöcke.
b. aus dem Carlower Holze.
2 eichen Nutzholzblöcke.
c. aus dem Sahmkower Holze.
1 eichen Nutzholzblock
71 Rmt. eichen Kluft I., II. und Knüppel
7 Fuder eichen Zweigholz
47 Rmt. buchen Kluft I., II. und Knüppel
1 Fuder buchen Durchforstholz I.
20 Fuder buchen Zweigholz.
Schönberg den 1. Februar 1883.
Der Oberförster:
C. Hottelet.
Holz=Auction Nr. 21.
Am Mittwoch den 14. Februar Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Spolert auf der Bäck nachstehende Holzsortimente meistbietend bei freier Concurrenz verkauft werden.
Aus dem Seebruch und Steinort.
1 eichen Nutzholzblock
4 buchen Nutzholzblöcke
3 kiefern Nutzholzblöcke
2 fichten Nutzholzblöcke
248 Rmt. buchen Kluft I, II und Knüppel
26 Fuder buchen Zweigholz
8 Fuder ellern Wadelholz.
Schönberg den 4. Februar 1883.
Der Oberförster:
C. Hottelet.
Holz=Auction
im Vitenser Forste, Revier Brützkower Holz, am Dienstag den 13. Februar 1883 unter den an Ort und Stelle zu verlesenden Verkaufsbedingungen, über: eichen Kluftholz für Böttcher brauchbar
eichen Knüppelholz
eichen Stangenholz zu Pfählen
fichten Bauholz=Drümme
fichten Buschholz zum Flechtzaun tauglich
ellern Schleete für Pantoffelmacher
ellern Klafterholz
ellern Fuderholz
ellern Erbsenbusch
Versammlung Morgens 9 Uhr beim ersten Schlagbaum am Landwege im Brützkower Holz.
Rehna den 6. Februar 1883.
Großherzogliche Forst=Inspection.
Heute Abend Anstich von
Münchener Spatenbräu.
Aug. Spehr.
Preiswerth zu verkaufen:
Zimmerhandwerkszeug nebst
Hobelbank und
eigengemachtes Wollenzeug.
Näheres bei Joh. Burmeister, Lohgerber, Sabowerstraße.
Gesucht zu sofort resp. zu Ostern
ein Pferdeknecht.
Aug. Spehr.
Ein junger tüchtiger Tagelöhner findet Ostern 1883 Wohnung und Dienst als
Vorarbeiter
zu Hof Schlagsdorf bei Ratzeburg.
E. Sick.
Zu sogleich oder Ostern
wird ein tüchtiger Tagelöhner gesucht in Torrisdorf bei Schönberg.
Verloren.
Seit Sonnabend hat sich ein kleiner schwarzbrauner Hund (Teckel) auf den Namen "Waldo" hörend verlaufen. Der Finder wird freundlichst gebeten denselben gegen Belohnung abzugeben bei
J. Freitag,
Petersberg.
Auswanderer.
Jede gewünschte Auskunft, sowie werthvolle Karten und Brochüren, die Verhältnisse des Staates "Wisconsin" als geeignetes Ziel der deutschen Auswanderung betreffend, sendet auf Verlangen gratis und portofrei der europäische Commissär der Einwanderungsbehörde genannten Staates
(H199Q)
K. K. Kennan,
Brieffach 882, Basel (Schweiz.)
Dr. med. Buddenberg zu Ratzeburg
wird von heute ab durch seinen Vetter, den pract. Azt Dr. med. Herrn te Gempt aus Hildesheim vertreten.
Ratzeburg den 2. Februar 1883.
Bis zur Rückkehr des Herrn Dr. Barlach hat Unterzeichneter die Vertretung desselben in der Stadt und auf dem Lande übernommen. Wohnung im Hause des Herrn Dr. Barlach. Sprechstunde Morgens bis 10 Uhr.
Ratzeburg, den 2. Februar 1883.
E. Lorenz,
approb. Arzt.
Die heute Nachmittag 1/2 3 Uhr erfolgte glückliche Entbindung seiner lieben Frau, Helene geb. Schwaarcke, von einem gesunden Töchterchen beehrt sich ergebenst anzuzeigen
Schönberg den 8. Februar 1883.
A. Montag.
Letztes Verzeichniß eingegangener Gaben für die Ueberschwemmten am Rhein: Ungenannt, (Matth. 6, 3.) 5 M., R. aus Mahlzow 50 ., P. aus Mahlzow 30 ., von 2 Arbeitsleuten aus Wahlsdorf 1 M., Ungenannt, Poststempel Carlow 3 M., Schmiedemeister Teege, Resdorf 3 M., Fräulein Oldörp, Resdorf 1 M., Ungenannt 3 M., Handelsmann Kopmann 1 M.
Zusammen 17 M. 80 .
Hierzu aus dem 12. Verzeichniß 2172 M. 49 .
---------------------------------------------------------
Bisher eingegangen 2190 M. 29 .
Schluß der Sammlung.
Die Comite=Mitglieder werden ersucht, am Freitag den 9. Februar c., Abends 6 Uhr, in Spehr's Hotel zu Schönberg sich versammeln zu wollen, zwecks Berathung über die Absendung der eingegangenen Gelder.
[ => Original lesen: 1883 Nr. 12 Seite 4]Bis Ende Februar
Ausverkauf bei Ludwig Wendt in Lübeck
von
Confection, Modewaaren, Möbelstoffen
und vielen anderen couranten Artikeln zu besonders billigen Preisen.
Lebensversicherungsbank für Deutschland in Gotha.
Stand am 1. Januar 1883.
Versichert 59 750 Personen mit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415 900 000 Mark
Bankfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 108 500 000 Mark
Ausgezahlte Versicherungssummen seit Eröffnung bis 1. Januar 1883 ca. 140 000 000 Mark
Die Bank erhebt keine Aufnahmegebühren und gewährt alle Ueberschüsse voll und unverkürzt an die Versicherten in der Weise zurück, daß auf jede Normalprämie nach 5 Jahren eine Dividende vergütet wird. Die beim Aufhören der Versicherung auf die letzten 5 Jahresprämien rückständigen Dividenden werden baar nachgewährt. - An Beamte werden Darlehen zur Bestellung von Dienstkautionen gewährt. - Versicherten Militärpflichtigen wird die Aufrechterhaltung ihrer Versicherung auch für den Kriegsfall unter günstigen Bedingungen sichergestellt. - Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt ohne Zins=Abzug sofort nach Beibringung der Sterbefallnachweisungen.
Dividende in diesem Jahre: 43 %, im Jahre 1884 voraussichtlich: 44 %.
Nettoprämie für 1000 Mark nach Abzug von 43 Prozent Dividende beim Beitritt im Alter von 25 Jahren: 13 M. 50 . | | 45 Jahren: 23 M. 60 . | 30 Jahren: 15 M. - . | | 50 Jahren: 27 M. - . | 35 Jahren: 16 M. 90 . | | 55 Jahren: 32 M. 70 . | 40 Jahren: 19 M. 30 . | | 60 Jahren: 40 M. 80 . | Schönberg. Vertreter: Wilh. Schrep.
Baugewerk-, Maschinen- und Mühlenbau-Schule
Neustadt in Mecklenburg. Auskunft durch den Director Jentzen.
Mecklenburgische Bank,
Schwerin i. M.
Status per ultimo Januar 1883.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Die Bank vergütet für Einlagen gegen
Spareinlagebücher 4 p. Ct.
gegen Schuldverschreibungen der Bank
bei 6monatlicher Kündigung oder auf 6 Monate fest 4 p. Ct.
bei 3monatlicher Kündigung oder auf 3 Monate fest 3 1/2 p. Ct.
bei 14tägiger Kündigung 3 1/4 p. Ct.
bei kürzerer jedoch mindestens 4tägiger Kündigung 3 p. Ct.
im Baar-Contocorrent 3 p. Ct.
Die Zinsen werden bei den auf Kündigung stehenden Capitalien am 1. Januar und 1. Juli fällig, und nach Fälligkeit jeder Zeit, die Julizinsen auch schon im Johannistermine gezahlt.
Die Bank bewilligt Darlehen gegen genügende Sicherheit, zum Zinssatze von zur Zeit 5 % und discontirt Wechsel auf Reichsbankplätze zur Zeiz zu 4 %.
Die Direction
Steiner. Frels.
Hagelschaden-Versicherungs-Verein für Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz.
Die 30. ordentliche Generalversammlung der Vereins=Mitglieder wird
Freitag am 2. März d. J.
Morgens 11 Uhr
zu Schwerin in Stern's Hôtel stattfinden und kommen folgende Gegenstände zur Verhandlung: 1. Bericht über die im Jahre 1882 stattgehabte Verwaltung und Vorlage der Rechnung vom 1. März 1882/3 sowie der revidirten Rechnung pro 1881/2.
2. Wahl neuer Distrikts=Beamte für die nach Ablauf ihrer Dienstzeit statutenmäßig ausscheidenden Herren.
3. Beschlußnahme über einen Antrag betreffend die Versicherung von Zuckerrüben.
4. Beschlußnahme über einen Antrag betreffend die Anstellung von Agenten.
5. Beschlußnahme über sonstige Vereins=Angelegenheiten, welche von der Direction zur Entscheidung der General=Versammlung verstellt werden.
Die Herren Vereins=Mitglieder werden ersucht, sich zahlreich einzufinden.
Grevesmühlen, den 1. Februar 1883.
Die Direction.
M. von Leers auf Mühlen Eixen.
Kinder, welche die hiesige Schule zu Ostern besuchen sollen, finden freundliche Aufnahme gegen ein billiges Kostgeld bei
Frau Grevsmühl,
Sabowerstraße.
Kirchliche Nachrichten.
Sonntag den 11. Februar.
Vormittagskirche: Pastor Kämpffer.
Abendkirche fällt aus.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.
Hierzu eine Beilage.
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1883 Nr. 12 Seite 5]Beilage
zu Nr. 12 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 9. Februar 1883.
Politische Rundschau.
Prinz Jerome in Paris der mit seinem Manifest den ganzen neusten Spetakel angerichtet hat, ist in aller Stille aus dem Gefängniß nach der Heilanstalt in Anteuil gebracht worden. Es handelt sich jedenfalls um eine Schulkrankheit, sei es der Regierung, sei es des Prinzen. Da der Oberstaatsanwalt keinen Paragraphen oder Haken fand, um den Gefangenen daran zu hängen, so machte man aus ihm einen Patienten, den man aufs Land schickt. - Zwei Dinge sind schwer für den Präsidenten Grevy, 1) einen rechten Minister des Auswärtigen und 2) einen Kriegsminister zu finden, der weder die Abgeordneten, noch das Heer vor die Köpfe stößt. Thibaudin wird bald abgelöst werden, weil er selbst den Franzosen bedenklich scheint, einen Soldaten zum Minister zu haben, der im Jahr 1870 sein Wort gebrochen hat. Er war von den Deutschen gefangen und auf Ehrenwort entlassen worden und hat unter anderm Namen dennoch wieder gegen die Deutschen gekämpft. Die Minister des Aeußern in Paris haben's deshalb so schlecht, weil sie wegen des ewigen Wechsels keinen langen und haltbaren Faden spinnen und sich nicht das Vertrauen der andern Mächte gewinnen können.
Das Krönungsmanifest des Kaisers von Rußland wird dort durchweg sympathisch aufgenommen. Die Residenzblätter, dasselbe besprechend, heben hervor, nunmehr sei gegründete Hoffnung, daß man der Zukunft mit größerem Vertrauen entgegensehen könne. Der "Golos" erblickt in dieser allerhöchsten Willensäußerung "die Morgenröthe zu einer helleren ruhigeren Aera".
- Die öffentliche Hauptverhandlung betreffend den Zusammenstoß der Dampfschiffe Cimbria und Sultan wird am Sonnabend den 10. d. im Seeamt zu Hamburg stattfinden. - Von der Cimbria sind in Nordernei zwei weibliche Leichen angetrieben und auf dem dortigen Kirchhofe beerdigt. Wie Seeleute melden, dürfte die Cimbria durch den Wogendrang theilweise schon zerschlagen sein, da man Wrackstücke in der Nähe treiben sah. Unter den Geretteten befand sich auch ein Schiffsjunge, der, so jung an Jahren, innerhalb 4 Monate zwei Schiffbrüche, auf dem Herder und der Cimbria, mit durchgemacht hat, ohne Schaden zu nehmen.
- Ueber nordisches Saatgut hielt Herr Professor Dr. Nobbe in Tharandt einen interessanten Vortrag. Die Frage nach dem passendsten Saatkorne ist vielfach noch eine offene. Neuerdings richtet sich in dieser Beziehung die Aufmerksamkeit der Landwirthe nach dem Norden Europas. Erstreckt sich doch das vegetative Leben auf der skandinavischen Halbinsel weit höher hinauf, als meist angenommen wird und unter dem Einflusse des langen Sommentages pflegen sich die nordischen Kulturgewächse in mehrfach abweichender Weise zu entwickeln; u. A. werden die Samen schwerer und stärkemehlreicher, als unter südlichen Breiten und schon früher ist beobachtet worden, daß skandinavischer Roggen auch im Süden einige Jahre hindurch zu zeitigerer Reife gelangt. Neuere Anbau, und Keimungsversuche haben dies bestätigt. Auch im physiologischen Laboratorium zu Tharandt wurde energisches Tempo der nordischen Pflanzen schon in den ersten Entwicklungsstadien beobachtet. Bezüglich des nordischen Saatgutes kommt man in Schweden den Nachfragen des Südens bereits willigst entgegen. Provinziale Samenzuchtvereine, nordische Samenkongresse, verbunden mit Ausstellungen, zahlreiche Samenkontrollstationen und Schulen für Samenzucht bezwecken die fortgesetzte Veredelung der Exportwaare und die unbedingte Sicherstellung von deren Echtheit und Güte. Für Versuche wird direkt der östergothische Samenzuchtverein in Linköping Vermittlung bieten. Für kleinere Versuche erbietet sich Herr Professor Dr. Nobbe in Tharandt selbst, die gewünschten Samenarten bei frühzeitiger Bestellung zu besorgen.
- München und Nürnberg brauen zwar unter den Städten Bayerns das meiste Bier, Culmbach aber, eine Stadt von 5-6000 Einwohnern führt mehr Bier aus als München und Nürnberg zusammen, die ihr Bier meist selbst trinken. (Die trunksüchtigste Nation sollen nach statistischen Berichten die Belgier sein. Seit 1830 soll sich der Verbrauch geistiger Getränke verfünffacht haben und verheerende Wirkungen anrichten).
- Wer in Nordamerika eine Million nach unserm Gelde besitzt, dem kann man's nicht verübeln, wenn er sich zu den armen Leuten rechnet. Und nirgends in der Welt, wahrscheinlich England nicht ausgenommen, gibt es so viele Millionäre als in den Vereinigten Staaten. Die 15 Eisenbahnfürsten, die man dort kennt, besitzen zusammen ein Vermögen von annähernd 4 Milliarden Mark. Der ärmste davon, Samuel Tilden wird auf 63, der reichste W. H. Vanderbilt auf 1092 Millionen geschätzt. Es haben also auch diese Sterblichen über Ungleichmäßigkeit bei der Vertheilung der irdischen Güter zu klagen. Die Herren Garrett, Scott (Nachlaß) und Keene sind mit je 84 Millionen schon etwas besser gestellt. Field eröffnet sodann die Reihe der Hundert=Millionäre, zu denen außerdem Makey mit 126, Fair, Flood und Sage mit je 168 Millionen gehören. Hopkins und Trecker sind Zweihunderter, ersterer mit 210, der zweite mit 252. Nun gehts aber gleich in die Vierhunderter, denn von den Herren Huntington, Stanford und Jay Gould besitzt jeder seine 420 Millionen. Sie alle colossal überragend kommt dann Vanderbilt.
- In der Burg in Ofen war Hofball, der Kaiser machte die Runde unter seinen Gästen und kam in die Nähe des Abg. und Gutsbesitzers Domokos, der zum ersten Mal eingeladen und sehr befangen war. Jetzt trat der Kaiser zu seinem Nachbar und fragte: Pflegen Sie auch zu jagen? - Aha, dachte Domokos, das wird der Kaiser dich auch fragen! Er hörte und sah nichts mehr, alles drehte sich um ihn im Kreise, als der Kaiser zu ihm trat, er hörte nur die Frage: " Jagen Sie auch?" und antwortete: Manchmal, Majestät! - Der Kaiser aber hatte gefragt: "Sind Sie verheirathet?" Wie der Blitz lief die Antwort von Mund zu Mund und alle waren sehr heiter gestimmt auf Kosten des armen Domokos.
- Das Landhuhn lesen wir, legt jährlich ca. 80 kleine Eier, das Italienerhuhn ca. 180 große Eier und dazu im Winter, wo die Eier an und für sich mehr werth sind. Also schafft Euch Italienerhühner an. Unsere gewöhnliche Gans (die aber ungewöhnliche Vorzüge hat und sehr gut schmeckt) legt ca. 20 Eier und wird gemästet 8 - 10 Pfund schwer, Michlinge der Tolouser Gans legen 50-80 Eier sehr früh und werden gemästet bei vorzüglich schmeckendem Fleisch 29 bis 30 Pfd. schwer, geben außerdem noch einmal so viel Federn, als die gewöhnliche Gans. Also schafft Euch Tolouser Gänse an.
- Die Fürsten unserer Zeit haben andere Kraftproben zu geben als z. B. August der Starke von Sachsen, welcher eiserne Hufeisen und silberne Teller mit den Fingern zusammendrückte, wie einen Bogen Papier, oder einen Trompeter zum Thurmfenster hinaushielt und ihn lustige Weisen blasen ließ. In unserer Zeit sind die Herkulesse unter die Schmiede etc. gegangen. Ein solcher aus Gauting in Altbayern läßt sich zum Spaß oder für Bier sehen in der Brauerei in Vilshofen; er hebt Ambosse von 560 Pfund mit dem Mittelfinger und spielt mit zwei eisernen Stangen von 160 und 200 Pfund leicht wie mit einer Reitpeitsche.
[ => Original lesen: 1883 Nr. 12 Seite 6]- Die 1666 gestorbene Gräfin Auguste, Gemahlin des Grafen Anton Günther zu Oldenburg muß eine Frau ohne Gleichen gewesen sein; denn der Chronist Winkelmann widmete ihr in dem etwas wunderlichen Stile jener Zeit folgende Grabschrift: "Mit Dir noch einmal sind verscharrt an dieser Statt - Rebekka, Sara, Ruth, Rahel, Elisabeth, - Thabea, Loide, Judith, Esther, Susanna - Martha, Abigail, die Magdalena, Hanna. - Denn allen diesen hat recht emsig nachgelebt - die hier begraben liegt." etc.
Des alten Hauptmanns Erzählung.
[Erzählung]
Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Donnerstag den 8. Februar 1883.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Getreide=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Markt=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
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