No. 6
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 19. Januar
1883
dreinundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1883 Nr. 6 Seite 1]

Die von der Königlichen Regierung zu Schleswig für den Kreis Herzogtum Lauenburg erlassene Polizei=Verordnung, betreffend die Beleuchtung der die Chausseen benutzenden Fuhrwerke zur Nachtzeit, welche wörtlich lautet:

Auf Grund des §. 12 des Gesetzes über die Polizei=Verwaltung im Herzogthum Lauenburg vom 7. Januar 1870 wird hierdurch für das Gebiet des Kreises Herzogthum Lauenburg verordnet was folgt:

§. 1.

      An jedem mit Thieren bespannten Fuhrwerk, mit Ausnahme des landwirthschaftlichen Fuhrwerks innerhalb der eigenen Feldmark, muß, wenn es sich während der Nachtzeit auf Chausseen befindet, mindestens eine hellbrennende Laterne, und zwar vorn an der linken Seite desselben, so angebracht sein, daß deren Licht von entgegenkommenden Passanten deutlich wahrgenommen werden kann.

§. 2.

      Wo vermöge der Bauart oder der Ladung des Fuhrwerks die Laterne nicht an letzterem selbst angebracht werden kann, ist es gestattet, dieselbe an der Bespannung anzubringen.
      Wenn mehrere Wagen, welche einem und demselben Besitzer gehören in ununterbrochener Reihe dicht hintereinander fahren, so genügt es, wenn der erste und letzte Wagen je eine Laterne führen.
      Für die Kaiserlichen Postwagen bleibt nachgelassen, daß die zur Beleuchtung derselben dienende Laterne, den für die verschiedenen Gattungen der Postwagen erlassenen Vorschriften entsprechend entweder links oder rechts oder in der Mitte des Wagens angebracht wird.

§. 3.

      Als Nachtzeit im Sinne dieser Verordnung wird die Zeit von einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang angesehen.
      In mondhellen Nächten soll es zwar gestattet sein, die Laterne unangezündet zu lassen; dieselbe muß jedoch zum etwaigen Gebrauch bei eintretender Dunkelheit mitgeführt werden.

§. 4.

      Uebertretungen der Vorschriften dieser Verordnung werden nach Maßgabe des §. 366 Nr. 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu vierzehn Tagen bestraft.
      Neben dem Führer ist auch der Eigenthümer des Fuhrwerks bei gleicher Strafe dafür verantwortlich, daß das Fuhrwerk mit der nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlichen Vorrichtung versehen ist.

§. 5.

      Die gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1883 in Kraft.

      Schleswig, den 7. December 1882.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
v. Frank.

wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
      Schönberg, den 10. Januar 1883.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Antragsmäßig soll über die zu Kl. Bünsdorf sub Nr. III. belegene Vollstelle c. p. des Hauswirths Hans Heinrich Freitag daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Dienstag den 23. Januar 1883,
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheile hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer derselben erloschen sein sollen.

[ => Original lesen: 1883 Nr. 6 Seite 2]

Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidations=Termine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 3. November 1882.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A.Dufft.       


Oeffentliche Zustellung.

Der Gastwirth E. Thies zu Ziethen klagt gegen den Büdner und Bäcker J. Krellenberg früher zu Carlow, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts aus Schuldschein vom 13. Juli 1882 über ein dem Beklagten gegebenes Darlehen mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 M. und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Schönberg auf

Freitag, den 13. April 1883
Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage öffentlich bekannt gemacht.
Schönberg, den 10. Januar 1883.

H. Diederich,
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.


Die Anmeldung zur Stammrolle aller im Jahre 1863 und früher geborenen resp. mit ihrer endgültigen Entscheidung über ihre Militairpflicht nicht versehenen militairpflichtigen jungen Leute, welche in der Stadt Schönberg ihren Aufenthalt haben, hat am

Dienstag den 30. Januar d. Js.
Vormittags in den Stunden von 10-12 Uhr,

bei uns zu geschehen. Auswärts geborene Militairpflichtige haben ihren Geburtsschein (der zu diesem Zwecke kostenfrei ertheilt wird), die bereits früher Gemusterten ihren Loosungsschein vorzulegen.
Schönberg, den 16. Januar 1882.

Der Magistrat.


Holz=Auction Nr. 9.

Am Sonnabend den 20. Januar Morgens 10 Uhr sollen in Kösters Hotel zu Schönberg nachstehende Holzsortimente aus dem Rupensdorfer Holze meistb. verkauft werden.

7 Rmt. eichen Kluft
114 Rmt. eichen Knüppel I. u. II. Cl.
12 Fuder eichen Durchforstholz I.
67 Rmt. buchen Kluft und Knüppel
37 Fuder buchen Durchforstholz I., II. u. III.
10 Rmt. birken Kluft und Knüppel.

Schälschlag.

6 Fuder eichen Durchforstholz II. Cl. für Kiepenmacher, Nr. 1, 2, 3, 10, 12, 14 blaue Farbe.
9 Fuder eichen Durchforstholz I. Cl. für Kiepenmacher, Nr. 313, 315, 317 u. 318, 319 und 321 bis 324.
3 Fuder eichen Durchforstholz II. Cl.
Schönberg den 10. Januar 1883.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction Nr. 10.

Am Dienstag den 23. Januar d. J. Morgens 10 Uhr beim Krüger Jabs zu Schlagresdorf

a. Aus dem Steinbrink.

2 Stück eichen Nutzholzblöcke.

b. aus dem Lankower u Schlagbrügger Holze.

  6 Rmt. eichen Kluft II. Cl., buchen und ellern Knüppel
60 Fuder buchen Durchforstholz
ca. 70 Rmt. Nadelholz, Kluft u. Knüppel.
Schönberg, den 14. Januar 1883.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction Nr. 11.

Am Mittwoch den 24. Januar Morgens 10 Uhr beim Gastwirt Thies in Ziethen

aus dem Garnseerholze.

80 Rmt. buchen Kluft II. Cl.
110 Fuder buchen Durchforst= u. Zweigholz
30 Rmt. birken Kluft und Knüppel.
Schönberg den 14. Januar 1883.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction Nr. 12.

Am Sonnabend den 27. Januar Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Lenschow zu Selmsdorf bei freier Concurrenz und Barzahlung

aus den Palinger= und Lauer=Tannen

4 Rmt. tannen Kluft
433 Rmt. tannen Knüppel
7 1/2 Fuder tannen Durchforstholz von Schleetstärke.
Schönberg i. M. den 17. Januar 1883.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction

im Vitenser Forste, Revier Strohkircher Holz, am Mittwoch den 24. Januar 1883 unter den an Ort und Stelle zu verlesenden Verkaufsbedingungen, über:

Loheichen Bau= und Nutzholz=Drümme
Eichester zu Nutz= und Pfahlholz
Buchen Nutzholz=Drümme
Buchen Kluftholz
Buchen Knüppelholz
Buchen Zweigholz
Versammlung Morgens 10 Uhr beim Rothen Born im Strohkircher Holz.
Rehna den 16. Januar 1883.

Großherzogliche Forst=Inspection.


Vom 1. Februar c. decken auf der Station Schönberg unter den bekannten Bedingungen die Großherzoglichen Landbeschäler:
William the Conqueror, dbr., v. Pathfinder, Vollbl., M. v. Weissenburg.
Wurmbrand, hellbr., v. Regulus, M v. Regent,
Trafalgar, rothbr., v. Royal Ock, a. e. meckl. Stute.
Neustrelitz, den 10. Januar 1883.

Großherzogliches Marstall=Amt.
D. von Bülow.


Ersparniß- u. Vorschuß-Anstalt.
Die Anstalt ist während des                                                    
Antoniitermines
vom
17. bis 24. Januar d. J.
täglich
von 8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags,
am
Sonntag den 21. Januar d. J.
jedoch nur                                                                              
von 8 Uhr Morgens bis 10 Uhr Morgens
geöffnet.                                                                            
Schönberg den 6. Januar 1883.                          
                                                    Das Directorium.


Gewerbe-Verein-Schönberg.

Auf Veranlassung des Vorstandes der Mecklenburg. Landes=Industrie= und Gewerbe=Ausstellung pro 1883, ist durch Beschluß des Gewerbe=Vereins ein Local=Commite, bestehend aus Unterzeichneten gebildet worden, welches bereit ist, über alle die Ausstellung betreffende Angelegenheiten, (auch den Nichtmitgliedern des Vereins,) Auskunft zu ertheilen.

Rickmann, Landbaumeister.
F. Heitmann.
E. Hauschild, Bildhauer und Tischlermeister.
R. Schrep, Schlossermeister.
J. W. Hundt, Schuhmachermeister.


Morgen Sonnabend
Erlanger Bier v. Faß
Anstich 6 Uhr.
                                                    W. Wieschendorf.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 6 Seite 3]

     In erschreckender Weise ist das Unglück in die sonst so blühenden Thäler des Rheins eingezogen. Aus Zeitungsnachrichten ist es Allen bekannt geworden, welch' Unheil das Wasser des Rheins und seiner Nebenflüsse kürzlich in den zunächst gelegenen Ortschaften und Tälern angerichtet hat. Tagelang standen ganze Städte und Dörfer, zum Theil bis an die oberen Stockwerke der Häuser unter Wasser. Alle Nachrichten lauten übereinstimmend dahin, daß der Schade, den das Wasser an Häusern, Feldern, Vorräthen und Geräthschaften angerichtet hat, ein ungeheurer ist. Dazu ist in dortiger Gegend die diesjährige Wein= und Kartoffelernte, welche die Haupteinnahme der Bevölkerung bildet, fast völlig mißrathen, sodaß man dort allgemein mit den berechtigtsten Sorgen in den Winter geht, der bereits seinen Einzug gehalten hat und mit ihm bei vielen vielen armen Familien Hunger und Elend, Krankheit und Verzweiflung, wenn nicht wirksame und andauernde Hülfe geschaffen wird.
Ratzeburger! Ihr habt von je her ein Herz gehabt für Eure leidenden Deutschen Brüder, helft auch hier! Wir Unterzeichnete sind zusammengetreten, Gaben an Geld in Empfang zu nehmen und an das Central=Comite in Coblenz weiter zu befördern, laßt uns nicht vergebens gebeten haben! Gebe ein Jeder nach seinen Mitteln rasch und reichlich! Wir werden öffentlich über den Empfang quittiren.
          Schönberg, den 15. December 1882.

Das Comite zur Entgegennahme von Gaben für die Ueberschwemmten in den Rheinlanden.

Bürgermeister Bicker. Pächter Breuel=Hof=Selmsdorf. Schulze Burmeister=Kleinfeldt. Viceschulze Brüggemann=Mannhagen. Gastwirt J. Boye. Hofschmied Dräger. Senator Heincke. Amtsrichter Horn. Pastor Horn=Selmsdorf. Pächter Hörcher=Wahrsow. Pastor Janell=Herrnburg. Schulze Lenschow=Blüssen. Schulze Lenschow=Gr. Bünsdorf. Hauswirth H. Lüer=Kl. Mist. Schulze Kähler=Kl. Siemz. Dr. Marung. Schulze Ollmann=Schlagsdorf. Schulze Olrogge=Niendorf. Pfarrpächter Pumplün=Carlow. Hauswirth Robrahn=Demern. Pastor Rußwurm=Ziethen. Schulze Siebenmark=Falkenhagen. Senator Spehr. Senator Stüve. Hauswirth Stein=Kronskamp. Maurermeister Spolert=Domhof. Schulze Stein=Rieps. Hauswirth H. Wigger=Grieben. Schulze Wigger=Rüschenbeck.

Neuntes Verzeichniß eingegangener Gaben. Conditor Wwe. Greiff 2 M., Gastwirth Reimers Schlagsdorf 2 M., Holländer Bahrs Schlagsdorf 1 M., Küster Bohn Demern 1 M., Schulze Grevsmühl Kl. Bünsdorf 3 M., Hauswirth Joch. Wigger Kl. Bünsdorf 3 M., aus Bechelsdorf: J. Düker Holländer 1 M., Hauswirth Tews 3 M., Maurergesell Planthafer 50 Pfennig., aus Lankow: Schulze H. Kähler 6 M., Hauswirth H. Grube 6 M., Hauswirth J. Holst 1 M., Büdner H. Meier 1 M., Schneider H. Kähler 1 M., Arbeitsmann J. Kock 1 M., Lehrer H. Güttner 1 M., Zimmermann J. Kähler 70 Pfennig., Maurer J. Kähler 50 V, Hirte J. Grube 50 Pfennig., Rademacher C. Gödecke 1 M., aus der Ziethener Gemeinde nachträglich noch 13 M. 70 Pfennig., aus Mannhagen 42 M. 20 Pfennig., aus Walksfelde 22 M. 75 Pfennig., aus Panten 14 M. 50 Pfennig.

Zusammen 109 M. 65 Pfennig.       
Hierzu aus dem 8. Verzeichniß 1901 M. 69 Pfennig.       
-------------------------------------------------------------
Bisher eingegangen 2011 M. 34 Pfennig.       


Mecklenburgische Bank. Schwerin i. M.

Wir haben dem Herrn Wilh. Schrep in Schönberg i. M. zur Vermittlung des Verkehrs des Publikums mit der Bank eine Agentur für Schönberg und Umgegend übertragen.

Schwerin, Termino Antoni.                                                     Die Direction.


Agentur der Mecklenburgischen Bank
für
Schönberg und Umgegend.

Die Mecklenburgische Bank vergütet zur Zeit für Einlagen:
          1. gegen Sparbücher 4 p. Ct.
          2. gegen Schuldverschreibungen der Bank
               bei 6monatlicher Kündigung oder auf 6 Monate fest 4 p. Ct.
               bei 3monatlicher Kündigung oder auf 3 Monate fest 3 1/2 p. Ct.
               bei 14tägiger Kündigung 3 1/4 p. Ct.
               bei kürzerer, jedoch mindestens 4tägiger Kündigung 3 p. Ct.
          3. im Baar-Conto-Corrent 3 p. Ct.
               und bewilligt Darlehen gegen genügende Sicherheit z. Z. à 5 p. Ct.

Die kostenfreie Vermittlung dieser Geschäfte erfolgt durch den Unterzeichneten.
Schönberg i. M.                                                     Wilh. Schrep.


Schutzgitter
auf Strohdächern, stark gearbeitet empfiehlt
von 18 Mark an
                                                    H. Fahrenkrug,
Schönberg i. M.                                                     Schlosser.


Gesucht

wird zum bevorstehenden Antoni=Termin in hiesige Landstellen und Grundstücke Geld in verschiedenen Pösten von 300 - 4500 M. zu sicherer Hypothek durch

P. Maass,               
Marienstraße.       


[ => Original lesen: 1883 Nr. 6 Seite 4]

Ausverkauf!
Bei der Inventur zurückgesetzter
Waaren. Diverse Reste
zu enorm billigen Preisen.                                                    
                                                    Wilh. Oldenburg.


Mecklenburgische Bank in Schwerin.

Die Bank vergütet für Einlagen gegen
Spareinlagebücher 4 p. Ct.
gegen Schuldverschreibungen der Bank
bei 6monatlicher Kündigung oder auf 6 Monate fest 4 p. Ct.
bei 3monatlicher Kündigung oder auf 3 Monate fest 3 1/2 p. Ct.
bei 14tägiger Kündigung 3 1/4 p. Ct.
bei kürzerer jedoch mindestens 4tägiger Kündigung 3 p. Ct.
im Baar-Contocorrent 3 p. Ct.
Die Bank gewährt Darlehen gegen genügende Sicherheit, übernimmt den An- und Verkauf von Effecten und andere Bankcommissionsaufträge sowie die Einlösung von Coupons etc. und erbietet sich zur Aufbewahrung und Verwaltung von Werthpapieren.

Die Direction
Steiner.                  Frels.


Die Mecklenburgische
Lebensversicherungs- und Spar-Bank in Schwerin

in Schönberg vertreten durch ihr Bureau schließt Lebens= und Leibrenten=Versicherungen ab, nimmt Kapital=Einlagen gegen Kapitalscheine und Bücher entgegen, gewährt Darlehen und vermittelt sämmtliche Bank=Kommissionsgeschäfte.

Zinsfuß für Kapital=Einlagen 3 1/2 und 4 %.
Zinsfuß für Lombards z. Z. 5 %.


Den geehrten Herrschaften empfiehlt sich als Kochfrau und bittet bei vorkommender Gelegenheit um gefällige Berücksichtigung

                          Betty Scharnweber geb. Otte.
                          Ratzeburg.


Alle meine geehrten Kunden ersuche hierdurch freundlichst mir bei Abnahme von Flaschenbier ein Pfandgeld von 10 Pf. per Flasche mitzuschicken. Zugleich erbitte die rückständigen leeren Flaschen, welche bisher ohne ein Pfandgeld abgegeben, innerhalb 8 Tagen retour.
Schönberg den 12. Januar 1883.

F. C. Wolgast.       


Gesucht zu Ostern
ein Knabe der die Färberei und Druckerei zu erlernen wünscht. Näheres bei                          
Schönberg.                                                     F. C. Wolgast.


Zahnschmerzen aller Art werden, selbst wenn die Zähne angestockt sind, augenblicklich durch den berühmten Indischen Extract beseitigt. Dieses Mittel hat sich seiner Unübertrefflichkeit wegen einen Weltruf erworben und sollte daher in keiner Familie fehlen. Echt in Fl. à 5 Sgr. im Alleindepot für Schönberg bei

Emil Jannicke, Bandagist.       


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag den 21. Januar.

     Vormittagskirche: Pastor Kämpffer.
     Abendkirche fällt aus.
          Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Montag den 15. Januar 1883.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 6 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 6 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 19. Januar 1883.


Nr. 1 des Offic. Anzeigers pro 1883 für das Fürstenthum Ratzeburg enthält in der
            II. Abtheilung.
      (1.) Bekanntmachung, betr. das Verzeichniß der zur Führung der Strafregister verpflichteten Behörden.
      (2.) Bekanntmachung, betr. die Anwendung der Königlich Preußischen Arznei=Taxe pro 1883.
      (3.) Bekanntmachung, betr. die Pharmacopoea Germanica.
      (4.) Publikandum, betr. die Einziehung der Rentei=Kassenscheine.
      (5.) Bekanntmachung, betr. die Vergütung für Natural=Verpflegung im Jahre 1883.
      (6.) Bekanntmachung, betr. die Marschverpflegungs=Gelder pro 1883.
            III. Abtheilung.      Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben, nachdem dem Lehrer Schütte in Schönberg die nachgesuchte Entlassung aus dem Schuldienste in Gnaden gewährt worden, den Candidaten der Theologie Bernhard Steinführer aus Stargard zum fünften Lehrer an der Real= und Bürgerschule in Schönberg von Weihnachten d. J. ab zu ernennen geruhet.
                  Neustrelitz, den 19. December 1882.

      Se. königliche Hoheit der Großherzog haben den Oberlandesgerichtsrath Freiherrn von Maltzan in Rostock an Stelle des am Schlusse dieses Jahres aus solcher Function ausscheidenden Oberlandesgerichtsrathes Blanck daselbst wiederum zum stellvertretenden Mitgliede des Gerichtshofes zur Entscheidung von Competenz=Conflicten zu ernennen geruht.
                  Neustrelitz, den 29. December 1882.


Politische Rundschau.

Das preuß. Abgeordnetenhaus wird sich, um dem Reichstag Raum zu schaffen, auf längere Zeit und zwar wahrscheinlich bis zum 10. Februar vertagen.
Die Grundsteinlegung zum Reichstagsgebäude wird wahrscheinlich eine Verzögerung erfahren, da einer der Raczynski'schen Agnaten sich weigert, zu dem Verkaufvertrage der Erben seine Zustimmung zu geben.
Wie verlautet, soll im Reichstage ein Antrag einbracht werden, der auf Verlegung des Reichsgerichts von Leipzig nach Berlin abzielt.
Der preußische Landtag hat die drei Millionen Mark für die Ueberschwemmten der Rheinprovinz einstimmig genehmigt und erklärt, er würde auch eine noch größere Summe bewilligt haben.
Im Reichstage haben drei Doctoren, die Abg. Dr. Hirsch, Dr. Baumbach und Dr. Blum neue kräftige Anregung dahin gegeben, daß die Gewerbe=Ordnung vom Jahr 1878 endlich abgeändert werde und solche Bestimmungen getroffen werden, daß das Leben und die Gesundheit der Arbeiter möglichst gesichert werde.
Im Reichstag wird nächstens über den Antrag Kable's verhandelt, den Dictaturparagraphen in Elsaß=Lothringen aufzuheben. Da wird man Gelegenheit nehmen, die herausfordernde Theilnahme Kable's und Antoines am Begräbnisse Gambetta's zu rügen.
In Wien hat man einen guten Gedanken. Man will den Grafen Andrassy, den einen Gründer des Bündnisses zwischen Deutschland und Oesterreich als Botschafter nach Paris schicken. Er würde dort die beste Standarte und der beste Wächter sein. Es wäre beinahe so gut, als wenn man Bismarck selber hinschickte, damit er ihn nur daheim los würde. Es wird aber wohl nur Gerücht bleiben.
Gambettas Vater hat darauf bestanden, daß die Leiche seines Sohnes nach Nizza gebracht und beerdigt werde, und so ist es auch geschehen. Der Wille meines Sohnes muß erfüllt werden, sagte er, später einmal macht, was ihr wollt.
General Chanzy bekommt in Frankreich ein großes Denkmal. Alle Generale, die zu seiner Beerdigung versammelt waren, haben jeder 100 Frcs. beigesteuert. Man sieht, das Schwert hat in Frankreich doch noch mehr Chancen als die Zunge; denn für Gambetta ist noch kein Denkmal beantragt. Derouléde, der Revanche=Hetzer in schlechten Versen, der das Wirthshaus, in welchem die Deutschen kneipten, gestürmt hat, liegt am Gehirnfieber; man sagt, er sei verrückt.
In Paris wurde Prinz Jerome Napoleon (Plon=Plon) verhaftet, weil er in der Nacht zum 16. d. etwa 8000 Manifeste in Paris und in den Departements öffentlich anschlagen ließ, worin er die gegenwärtige Situation Frankreichs erörtert und die Napoleonische Erbschaft für sich in Anspruch nimmt. Im Ministerrath wurde die Frage erwogen, was zu thun sei. Auch kam die Angelegenheit in der Kammer zur Verhandlung und diese billigte mit großer Mehrheit die Verhaftung, Prinz Napoleon wird in der Conciergerie verhaftet gehalten. - Der 5. Napoleon wäre also jetzt so weit, wie sein kaiserlicher Vorgänger, als er in Hamm saß. Daß er weiter kommen wird ist wohl kaum anzunehmen.


- Der Kanzler mit dem Barte. Die interessanteste Episode während der vorletzten Reichstagssitzung bildete unstreitig das Erscheinen des Kanzlers. Schon lange zuvor hatte man den Wagen des Fürsten Bismarck durch den Thorweg heranrasseln hören. Man war daher allgemein auf das Eintreten des Kanzlers in den Sitzungssaal gespannt. Allein es dauerte eine beträgliche Weile, ehe der Kanzler sein Sprechzimmer verließ. Richter hatte seine Rede beendet, der Regierungsbevollmächtigte ebenfalls. Kapp hatte auch schon zu sprechen angefangen. Wo war nur der Kanzler geblieben? Die Ungeduld steigerte sich ganz außerordentlich. Endlich erschien er, aber wie verändert! Der ungewöhnlich dichte schlohweiße Bart hatte dem weltbekannten Gesichte, man möchte sagen, seine Schneidigkeit genommen. In dem gewaltigen Ausdruck ist nun mit einem Male eine gewisse Bonhomie eingemischt worden, und das stimmt nicht so recht zu der Art des "eisernen Kanzlers". Er lächelte ganz demonstrativ, als er sich die verwunderten Gesichte im Reichstagssaale betrachtete. Der greise Moltke erhob sich zuerst von seinem Sitze um den Kanzler zu begrüßen. Dieser jedoch ging ihm alsbald entgegen und schüttelte ihm kräftig die Hand.
- In einem Prozesse vor dem Schöffengerichte in Berlin unter dem Vorsitze des Amtsgerichtsrathes Lion hatte der Prediger Hapke einen Zeugeneid abzulegen. Er erklärte nur dann schwören zu wollen, wenn ihm der Richter und Vorsitzende zuvor die Versicherung gebe, daß er ein Christ sei. Der Vorsitzende antwortete, dazu habe er, der Vorsitzende keine gesetzliche Veranlassung. Er belehrte dann den Zeugen über die Strafen (bis zu 300 M. und ev. 6 Wochen Haft) in die er verfalle, wenn er den Eid verweigere, gab ihm auch einige Zeit zum Nachdenken. Als der Prediger auch dann den Eid verweigerte, wenn seine Bedingung nicht erfüllt werde, wurde er wegen Verweigerung des Eides "ohne gesetzlichen Grund" in 300 M. Geldbuße und ev. 30 Tage Gefängniß und in die Kosten des Termins verurtheilt.
- Soweit, daß sie sich fast nicht mehr erkennen konnten, gingen neulich in Görlitz Staatsanwalt und Richter auseinander. Der Staatsanwalt beantragte für einen Redacteur, der seinen Collegen auf Pistolen gefordert hatte, 1 Tag Festung, "um, wie er sagte, den Widerspruch zwischen Gesetz und Sitte auszugleichen"; die Richter dagegen erkannten auf 6 Wochen Festung.
- Mit fremden Leuten soll man nicht Karte spielen, am wenigsten bedenkliche Glücksspiele. Ehrsame Bürger in Moabit, Fleischer= und Schreinermeister etc., die es dennoch thaten, fielen Meistern des Spieles in die Hände, die das Glück durch Volteschlagen und andere Fertigkeiten und Unfertigkeiten corrigirten und sie tüchtig rupften.
- Die Bitte des Pferdes an seinen Herrn,

[ => Original lesen: 1883 Nr. 6 Seite 6]

die der Kasseler Thier=Schutz=Verein empfohlen hat, kommt einem auswärtigen Leser zu lang und unverständlich vor. Ihm ist das kurze, schlagende Wort, das man oft von alten Bauern hört, lieber:
            Bergauf schone mich,
            Bergab führe mich,
            In der Ebene brauche mich,
            Im Stall vergiß mich nicht.
Auch gibt es noch einen anderen und älteren Spruch, der lautet:
      "Der Gerechte erbarmt sich seines Viehes."
- Von den Deutschen in Cincinnati und in anderen amerikanischen Städten wird eifrig und erfolgreich für die überschwemmten Rheinländer gesammelt.
- Ein neuer Franklin giebt für Erwerb und Leben, die beide schwerer geworden sind, folgende goldene Regeln: "1) Thue Alles mit Bedacht und bedenke das Ende. 2) Lerne und bilde Dich aus! 3) Sei mäßig, sparsam, nüchtern und erfülle getreulich und gewissenhaft die Dir auferlegten Pflichten! 4) Prozessire nicht, und kaufe nicht, was du nicht bezahlen kannst! 5) Gib, was Du zu geben hast, gut und billig! 6) Stehe früh auf, und was Du selbst thun kannst und sollst, übertrage keinem Anderen! 7) Glaube nicht, daß Diejenigen, welche beneidenswerth erscheinen, stets viel glücklicher sind, als Du selbst. 8) Wolle nicht alles besser wissen und mische Dich nicht in Dinge, die Dich nichts angehen. 9) Vertraue auf Gott und ehre den König!"
- Das Vornehmste in Paris ist, keine Handschuhe zu tragen, weder in Gesellschaft noch auf dem Ball. Die Damen finden, daß, es "unlogisch ist, Arme und Schultern zu zeigen und die Hände in Leder zu stecken, und die Herren finden, daß ein Druck von einer unbewehrten Hand zur andern viel wirksamer ist. Nur wer garstige Hände oder sog. Trauerränder an den Nägeln hat, ziehe Handschuhe an. Verbrennen aber wollen wir unsere Handschuhe doch noch nicht.
- Der nichtsnutzige 13jährige Schuljunge Heydick in Berlin verabredete mit einem Kameraden, dem Lehrling in einer Metzgerei, nach der Schweiz auszuwandern, weil auf den Bergen die Freiheit wohnt. Geld zwar hatte er nicht, aber sein Kamerad kassirte Rechnungen seines Meisters ein, ein paar hundert Mark, und unterschlug es. In einem ausrangirten Eisenbahnwagen übernachteten sie auf dem Bahnhofe. Bald wachte der Kamerad auf und griff nach seiner Kehle, es lief ihm warm herunter; da sah er Heydick über sich gebeugt mit einem Taschenmesser. Sein Blick war fürchterlich. Heydick hatte ihm in den Hals geschnitten, um ihn zu ermorden und zu berauben; er wollte mit dem ganzen Geld allein in die Welt hinaus. Er ließ aber von dem erwachten Kameraden ab und sie gingen heim. Da kam's heraus, was vorgefallen war und sie wurden vor Gericht gestellt. Heydick gestand alles, zeigt sich aber vollständig gefühllos und unbekümmert als ein schreckliches Früchtlein. Er kommt 4 Jahr und 3 Monat ins Gefängniß.
- In Redensarten ist der Berliner groß, aber seine Redensarten sind witzig und treffend. Man lernt ihn kennen in einem Buche: "Der richtige Berliner," das recht interessant ist. Der "richtige" Berliner sagt "Natronziehharmonicum" für "Natron bicarbonicum", "Butramüsir=" oder "Pasamentirtrommel" für "Botanisirtrommel", "reenesiren" für renoviren, mit Anklang an "reenemachen", die "reine Klode" für die "Reine Claude" benannte Pflaumenart, "schön die Damen" für "chaine des dames" beim Kontretanz. Ganz moderne Ausdrücke sind "auslittern" für "literweise" verkaufen, dann "Schwindel=Schweiz" für Straßen= und Häuserkomplexe, die in der Gründerzeit über Nacht entstanden sind, z. B. in Weißensee. An sonstigen humoristischen Wendungen nennen wir: zu "kühle Blonde (Glas Weißbier)" den Zusatz "mit Musik", d. h. mit Himbeer; dann "Ritzenschieber" für "Geleisereiniger bei der Pferdeeisenbahn". Ein Schüler sagt zu einem anderen: "Au, Dir zeig' ick an!" Die Antwort ist: "Na, zeige man nich vorbei". Für "eenen trinken" heißt es auch "eenen uf'n Diensteid nehmen". Weil die Dienstboten am dritten Feiertag freien Tag haben und dann zu Tanz zu gehen pflegen, heißt eine nicht sehr noble Tanzgesellschaft "Drittes Feiertags=Publikum". Aus "Gott, gib mir Kraft zum Tragen" wird "Gott gib mir Taft zu Kragen". "Wat is schneller wie'n Jedanke?" Antwort: "'n Berliner Droschkenpferd; wenn man denkt, et fällt, denn liegt et schon". "Sein Se milde", deutet an: "Sie übertreiben". "Eenen mit de Nase uf de Dischecke traktiren" heißt: "Jemanden nichts vorsetzen", und die Frage: "Haben se Dir denn wat vorjesetzt?" wird beantwortet: "De sind froh, det se alleene nischt haben." "Haare apart, Bouletten apart" sagt man, wenn man ein Haar im Essen findet. Mit "Kellner, 'u andern Jast", gibt man einem mißliebigen Tischnachbar sein Unbehagen zu verstehen. Alpdrücke wie "Thranconditor" für "Materialwaarenhändler" und Waden=Oper" für "Oper mit Ballet" können gewiß nur in Berlin entstehen. Für "Er heirathet eine Waise" ist die Redensart aufgekommen: "Er genießt seine Schwiegereltern kalt. "Schon früher sagte man: "Er is'n Bisken schüchtern uf die Oogen" für er "schielt". Danach ist gebildet: Er ist schüchtern uf de Kasus" d. h. er kann "mir" und "mich" nicht unterscheiden. Um eine Kanone zu machen, nimmt man bekanntlich ein Loch und "jiesst Messing drum rum". Fortsetzung: "Aber wo krigt man det doch her?" Man nimmt 'n Nappkuchen un eßt 'n ringsum uf". Zur Definition vom "Stiesel": Präsident: "Angeklagter, Sie sollen zum Zeugen "Stieseler" gesagt haben." - Angeklagter: "Nicht vor unjut, Herr Jerichtshof, aber erschtens heeßt et "Stiesel", det is nämlich en Mann, der immer so duht, als wenn er wat dähte, und am Ende en janz jewöhnlicher Ochse ist, aber zweetens habe ich det Wort jar nich jejen ihm gebraucht."


Am Mittwoch den 24. Januar 1883
großer Maskenball
im Locale des Herrn Gastwirth J. Boye,
arrangirt vom
Gesangverein "Teutonia,

wozu ergebenst einladet

Anfang 7 Uhr. das Comité.

NB. Nummerirte Sitzplätze à M. 1,50 und Maskenbillets à M. 1,00 sind bei den Herren Kaufmann B. Gimpel und Buchbinder C. Hempel zu haben. Für eine elegante Maskengarderobe wird bestens gesorgt.

Nur anständigen Masken ist der Zutritt gestattet.


Großer Maskenball

am Dienstag, den 30. d. Mts.
zu welchem freundlichst einladet
Schönberg.                                                     J. Köster Ww.


Sonntag den 21. Januar
großer Maskenball

wozu ergebenst einladet

Carlow.                                                     Johs. Eckmann.

Billets sind im Vorverkauf zu haben beim Glasermeister Schwiesow, hier. Maskenanzüge am Sonntag im Locale zu billigen Preisen.

Anfang 7 Uhr.


Vereinsball
der Gr. Siemzer=Schweinegilde
am Sonntag den 28. d. M.
im Locale des Herrn Gastwirth Staack.
Entree für Herren 50 Pf.
Nichtmitglieder sind ausgeschlossen.
                                                    Der Vorstand.


10 bis 13000 M.

sind noch in diesem Termine in Landstellen zu belegen. Näheres bei

F. Werner.       



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