No. 5
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 16. Januar
1883
dreinundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1883 Nr. 5 Seite 1]

Die von der Königlichen Regierung zu Schleswig für den Kreis Herzogtum Lauenburg erlassene Polizei=Verordnung, betreffend die Beleuchtung der die Chausseen benutzenden Fuhrwerke zur Nachtzeit, welche wörtlich lautet:

Auf Grund des §. 12 des Gesetzes über die Polizei=Verwaltung im Herzogthum Lauenburg vom 7. Januar 1870 wird hierdurch für das Gebiet des Kreises Herzogthum Lauenburg verordnet was folgt:

§. 1.

      An jedem mit Thieren bespannten Fuhrwerk, mit Ausnahme des landwirthschaftlichen Fuhrwerks innerhalb der eigenen Feldmark, muß, wenn es sich während der Nachtzeit auf Chausseen befindet, mindestens eine hellbrennende Laterne, und zwar vorn an der linken Seite desselben, so angebracht sein, daß deren Licht von entgegenkommenden Passanten deutlich wahrgenommen werden kann.

§. 2.

      Wo vermöge der Bauart oder der Ladung des Fuhrwerks die Laterne nicht an letzterem selbst angebracht werden kann, ist es gestattet, dieselbe an der Bespannung anzubringen.
      Wenn mehrere Wagen, welche einem und demselben Besitzer gehören in ununterbrochener Reihe dicht hintereinander fahren, so genügt es, wenn der erste und letzte Wagen je eine Laterne führen.
      Für die Kaiserlichen Postwagen bleibt nachgelassen, daß die zur Beleuchtung derselben dienende Laterne, den für die verschiedenen Gattungen der Postwagen erlassenen Vorschriften entsprechend entweder links oder rechts oder in der Mitte des Wagens angebracht wird.

§. 3.

      Als Nachtzeit im Sinne dieser Verordnung wird die Zeit von einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang angesehen.
      In mondhellen Nächten soll es zwar gestattet sein, die Laterne unangezündet zu lassen; dieselbe muß jedoch zum etwaigen Gebrauch bei eintretender Dunkelheit mitgeführt werden.

§. 4.

      Uebertretungen der Vorschriften dieser Verordnung werden nach Maßgabe des §. 366 Nr. 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu vierzehn Tagen bestraft.
      Neben dem Führer ist auch der Eigenthümer des Fuhrwerks bei gleicher Strafe dafür verantwortlich, daß das Fuhrwerk mit der nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlichen Vorrichtung versehen ist.

§. 5.

      Die gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1883 in Kraft.

      Schleswig, den 7. December 1882.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
v. Frank.

wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
      Schönberg, den 10. Januar 1883.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Publicandum.

   Es wird hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die im Jahre 1863 und früher geborenen, resp. mit einer endgültigen Entscheidung über ihre Militairpflicht nicht versehenen militairpflichtigen jungen Leute, welche im hiesigen Fürstenthum ihren dauernden Aufenthalt haben, verpflichtet sind, sich zwecks Eintragung ihrer Namen in die Recrutirungsstammrolle in der Zeit

[ => Original lesen: 1883 Nr. 5 Seite 2]

vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js.

bei dem Ortsvorstande ihres Aufenthaltsortes anzumelden, und zwar die auswärts geborenen unter Vorlegung eines Geburtsscheines, (der zu diesem Zwecke kostenfrei ertheilt wird) sowie die schon früher Gemusterten unter Vorlegung ihres Loosungsscheines.
   Im Uebrigen wird bezüglich der Meldepflicht auf die Vorschriften des § 23 der Ersatz=Ordnung (deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875) hingewiesen und wird hervorgehoben, daß von der Meldepflicht nur die mit dem Berechtigungsschein zum Einjährigfreiwilligendienste oder mit besonderer Ausstandsbewilligung versehenen Militairpflichtigen ausgenommen sind. Sind zur Meldung Verpflichtete vorübergehend von ihrem ständigen Aufenthaltsorte abwesend, so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr=, Brod= oder Fabrikherrn etc. die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.
   Zugleich werden sämmtliche Militairpflichtige sowohl, wie die Ortsvorstände des hiesigen Fürstenthums auf die genaue Befolgung resp. Ueberwachung der Bestimmungen im § 23 sub 8 der Ersatz=Ordnung aufmerksam gemacht, wonach Militairpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militairpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem andern Aushebungsbezirke verlegen, dieses zwecks Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgange der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle aufgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden haben.
   Die Unterlassung der vorgeschriebenen Meldungen ist mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen bedroht.
Schönberg, den 1. Januar 1883.

Der Civilvorsitzende der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


     In erschreckender Weise ist das Unglück in die sonst so blühenden Thäler des Rheins eingezogen. Aus Zeitungsnachrichten ist es Allen bekannt geworden, welch' Unheil das Wasser des Rheins und seiner Nebenflüsse kürzlich in den zunächst gelegenen Ortschaften und Tälern angerichtet hat. Tagelang standen ganze Städte und Dörfer, zum Theil bis an die oberen Stockwerke der Häuser unter Wasser. Alle Nachrichten lauten übereinstimmend dahin, daß der Schade, den das Wasser an Häusern, Feldern, Vorräthen und Geräthschaften angerichtet hat, ein ungeheurer ist. Dazu ist in dortiger Gegend die diesjährige Wein= und Kartoffelernte, welche die Haupteinnahme der Bevölkerung bildet, fast völlig mißrathen, sodaß man dort allgemein mit den berechtigtsten Sorgen in den Winter geht, der bereits seinen Einzug gehalten hat und mit ihm bei vielen vielen armen Familien Hunger und Elend, Krankheit und Verzweiflung, wenn nicht wirksame und andauernde Hülfe geschaffen wird.
Ratzeburger! Ihr habt von je her ein Herz gehabt für Eure leidenden Deutschen Brüder, helft auch hier! Wir Unterzeichnete sind zusammengetreten, Gaben an Geld in Empfang zu nehmen und an das Central=Comite in Coblenz weiter zu befördern, laßt uns nicht vergebens gebeten haben! Gebe ein Jeder nach seinen Mitteln rasch und reichlich! Wir werden öffentlich über den Empfang quittiren.
          Schönberg, den 15. December 1882.

Das Comite zur Entgegennahme von Gaben für die Ueberschwemmten in den Rheinlanden.

Bürgermeister Bicker. Pächter Breuel=Hof=Selmsdorf. Schulze Burmeister=Kleinfeldt. Viceschulze Brüggemann=Mannhagen. Gastwirt J. Boye. Hofschmied Dräger. Senator Heincke. Amtsrichter Horn. Pastor Horn=Selmsdorf. Pächter Hörcher=Wahrsow. Pastor Janell=Herrnburg. Schulze Lenschow=Blüssen. Schulze Lenschow=Gr. Bünsdorf. Hauswirth H. Lüer=Kl. Mist. Schulze Kähler=Kl. Siemz. Dr. Marung. Schulze Ollmann=Schlagsdorf. Schulze Olrogge=Niendorf. Pfarrpächter Pumplün=Carlow. Hauswirth Robrahn=Demern. Pastor Rußwurm=Ziethen. Schulze Siebenmark=Falkenhagen. Senator Spehr. Senator Stüve. Hauswirth Stein=Kronskamp. Maurermeister Spolert=Domhof. Schulze Stein=Rieps. Hauswirth H. Wigger=Grieben. Schulze Wigger=Rüschenbeck.

Achtes Verzeichniß eingegangener Gaben. Ungenannt 1 M., von einigen Schülerinnen der Mädchenschule 2 M. 90 Pfennig., Schulze Hartmann Demern 3 M., Hauswirth Heinrich Meier Mahlzow 5 M., Kaufmann W. Schrep 5 M., J. O. Sen. in S. 1 M. 50 Pfennig., J. O. jun. in S. 1 M. 50 Pfennig., J. B. Carlow und Wilhelm Staar in Chicago (Amerika) 5 M., Briefträger Specht 1 M., Hauswirth J. Oldenburg 2 M., Luise Beckmann 50 Pfennig., Barbier Krellenberg 2 M., Altentheiler Krellenberg 50 Pfennig., Malergesell H. Holst 50 Pfennig., Büdner F. Starr 1 M., Gastwirth Eckmann 2 M., Hauswirth J. Holst 3 M., Hauswirth J. Törper 3 M., Hauswirth J. Robrahn 4 M., N. N. aus Carlow 5 M., Trina Krumse 50 Pfennig., N. N. aus Schönberg 1 M., Klempner Wieschendorf 1 M. 50 Pfennig.

Zusammen 53 M. 90 Pfennig.       
Hierzu aus dem 7. Verzeichniß 1847 M. 79 Pfennig.       
-------------------------------
Bisher eingegangen 1901 M. 69 Pfennig.       

Berichtigung: In dem sechsten Verzeichniß ist versehentlich ausgelassen "aus Thandorf durch den Schulzen Otte gesammelt 26 M.," während dieser Betrag in der Schlußsumme bereits mitgerechnet wurde.


Die Anmeldung zur Stammrolle aller im Jahre 1863 und früher geborenen resp. mit ihrer endgültigen Entscheidung über ihre Militairpflicht nicht versehenen militairpflichtigen jungen Leute, welche in der Stadt Schönberg ihren Aufenthalt haben, hat am

Dienstag den 30. Januar d. Js.
Vormittags in den Stunden von 10-12 Uhr,

bei uns zu geschehen. Auswärts geborene Militairpflichtige haben ihren Geburtsschein (der zu diesem Zwecke kostenfrei ertheilt wird), die bereits früher Gemusterten ihren Loosungsschein vorzulegen.
Schönberg, den 16. Januar 1882.

Der Magistrat.


Holz=Auction Nr. 8.

Am Donnerstag den 18. Januar Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Eckmann zu

[ => Original lesen: 1883 Nr. 5 Seite 3]

Carlow nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden.

a. Aus dem Carlower Holze.

75 Rmt. eichen Kluft II. Cl.
28 Fuder eichen Durchforstholz I. u. II. Cl.
24 Fuder eichen Zweigholz
8 Rmt. buchen Kluft II. Cl.
2 Fuder buchen Durchforstholz I. Cl.
36 Rmt. buchen Zweigholz
1 Rmt. Fauleschen Knüppel.

b. Aus dem Kuhlrader Zuschlag.

2 Rmt. eichen Kluft II. Cl.
9 Fuder starkes eichen und buchen Durchforstholz.
Schönberg i. M. den 10. Januar 1883.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction Nr. 9.

Am Sonnabend den 20. Januar Morgens 10 Uhr sollen in Kösters Hotel zu Schönberg nachstehende Holzsortimente aus dem Rupensdorfer Holze meistb. verkauft werden.

7 Rmt. eichen Kluft
114 Rmt. eichen Knüppel I. u. II. Cl.
12 Fuder eichen Durchforstholz I.
67 Rmt. buchen Kluft und Knüppel
37 Fuder buchen Durchforstholz I., II. u. III.
10 Rmt. birken Kluft und Knüppel.

Schälschlag.

6 Fuder eichen Durchforstholz II. Cl. für Kiepenmacher, Nr. 1, 2, 3, 10, 12, 14 blaue Farbe.
9 Fuder eichen Durchforstholz I. Cl. für Kiepenmacher, Nr. 313, 315, 317 u. 318, 319 und 321 bis 324.
3 Fuder eichen Durchforstholz II. Cl.
Schönberg den 10. Januar 1883.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction Nr. 10.

Am Dienstag den 23. Januar d. J. Morgens 10 Uhr beim Krüger Jabs zu Schlagresdorf

a. Aus dem Steinbrink.

2 Stück eichen Nutzholzblöcke.

b. aus dem Lankower u Schlagbrügger Holze.

  6 Rmt. eichen Kluft II. Cl., buchen und ellern Knüppel
60 Fuder buchen Durchforstholz
ca. 70 Rmt. Nadelholz, Kluft u. Knüppel.
Schönberg, den 14. Januar 1883.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction Nr. 11.

Am Mittwoch den 24. Januar Morgens 10 Uhr beim Gastwirt Thies in Ziethen

aus dem Garnseerholze.

80 Rmt. buchen Kluft II. Cl.
110 Fuder buchen Durchforst= u. Zweigholz
30 Rmt. birken Kluft und Knüppel.
Schönberg den 14. Januar 1883.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Vom 1. Februar c. decken auf der Station Schönberg unter den bekannten Bedingungen die Großherzoglichen Landbeschäler:
William the Conqueror, dbr., v. Pathfinder, Vollbl., M. v. Weissenburg.
Wurmbrand, hellbr., v. Regulus, M v. Regent,
Trafalgar, rothbr., v. Royal Ock, a. e. meckl. Stute.
Neustrelitz, den 10. Januar 1883.

Großherzogliches Marstall=Amt.
D. von Bülow.


Ersparniß- u. Vorschuß-Anstalt.
Die Anstalt ist während des                                                    
Antoniitermines
vom
17. bis 24. Januar d. J.
täglich
von 8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags,
am
Sonntag den 21. Januar d. J.
jedoch nur                                                                              
von 8 Uhr Morgens bis 10 Uhr Morgens
geöffnet.                                                                            
Schönberg den 6. Januar 1883.                          
                                                    Das Directorium.


Eine Wohnung
2 Stuben, Küche, Keller, Stall und Bodenraum ist zu sofort oder zu Ostern zu vermiethen.
Näheres Marienstraße 44.


Ein noch gutes                                                                        
Klavier
ist billig zu verkaufen.                                                              
Näheres in der Expedition dieses Blattes.                                          


Mecklenburgische Bank. Schwerin i. M.

Wir haben dem Herrn Wilh. Schrep in Schönberg i. M. zur Vermittlung des Verkehrs des Publikums mit der Bank eine Agentur für Schönberg und Umgegend übertragen.

Schwerin, Termino Antoni.                                                     Die Direction.


Agentur der Mecklenburgischen Bank
für
Schönberg und Umgegend.

Die Mecklenburgische Bank vergütet zur Zeit für Einlagen:
          1. gegen Sparbücher 4 p. Ct.
          2. gegen Schuldverschreibungen der Bank
               bei 6monatlicher Kündigung oder auf 6 Monate fest 4 p. Ct.
               bei 3monatlicher Kündigung oder auf 3 Monate fest 3 1/2 p. Ct.
               bei 14tägiger Kündigung 3 1/4 p. Ct.
               bei kürzerer, jedoch mindestens 4tägiger Kündigung 3 p. Ct.
          3. im Baar-Conto-Corrent 3 p. Ct.
               und bewilligt Darlehen gegen genügende Sicherheit z. Z. à 5 p. Ct.

Die kostenfreie Vermittlung dieser Geschäfte erfolgt durch den Unterzeichneten.
Schönberg i. M.                                                     Wilh. Schrep.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 5 Seite 4]

Wegen Räumung unsers jetzigen Ladens wollen wir einen großen Theil unsers werthvollen Lagers zu und unter Einkaufspreisen verkaufen.
Der Ausverkauf dauert nur einige Wochen und bitten von der vortheilhaften Gelegenheit fleißigen Gebrauch zu machen.

Gebr. Burchard.


Mecklenburgische Bank in Schwerin.

Die Bank vergütet für Einlagen gegen
Spareinlagebücher 4 p. Ct.
gegen Schuldverschreibungen der Bank
bei 6monatlicher Kündigung oder auf 6 Monate fest 4 p. Ct.
bei 3monatlicher Kündigung oder auf 3 Monate fest 3 1/2 p. Ct.
bei 14tägiger Kündigung 3 1/4 p. Ct.
bei kürzerer jedoch mindestens 4tägiger Kündigung 3 p. Ct.
im Baar-Contocorrent 3 p. Ct.
Die Bank gewährt Darlehen gegen genügende Sicherheit, übernimmt den An- und Verkauf von Effecten und andere Bankcommissionsaufträge sowie die Einlösung von Coupons etc. und erbietet sich zur Aufbewahrung und Verwaltung von Werthpapieren.

Die Direction
Steiner.                  Frels.


Die Mecklenburgische
Lebensversicherungs- und Spar-Bank in Schwerin

in Schönberg vertreten durch ihr Bureau schließt Lebens= und Leibrenten=Versicherungen ab, nimmt Kapital=Einlagen gegen Kapitalscheine und Bücher entgegen, gewährt Darlehen und vermittelt sämmtliche Bank=Kommissionsgeschäfte.

Zinsfuß für Kapital=Einlagen 3 1/2 und 4 %.
Zinsfuß für Lombards z. Z. 5 %.


Hiermit die ergebene Anzeige, dass ich mich in Schönberg niedergelassen habe. Meine Wohnung befindet sich in der Siemzer Strasse beim Herrn Tischlermeister Fick.
Schönberg den 16. Januar 1883.

                          Schrakamp,
                          pract. Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer.


Gesucht

wird zum bevorstehenden Antoni=Termin in hiesige Landstellen und Grundstücke Geld in verschiedenen Pösten von 300 - 4500 M. zu sicherer Hypothek durch

P. Maass,               
Marienstraße.       


Den geehrten Herrschaften empfiehlt sich als Kochfrau und bittet bei vorkommender Gelegenheit um gefällige Berücksichtigung

                          Betty Scharnweber geb. Otte.
                          Ratzeburg.


Kampfgenossen-Verein 1870/71.
Ball im Vereinslocal
am 18. Januar 1883.
Anfang 7 Uhr.
Einführung durch Mitglieder findet statt.
                                                    Das Comité.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Donnerstag den 18. Januar 1883.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 5 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 5 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 16. Januar 1883.


Kaiser Wilhelm empfing am 13. d. die Reichstags=Deputationen unter Führung des Präsidenten v. Levetzow, welche ihren Dank für die Kaiserliche Gabe an die Ueberschwemmten abstattete.
Der Finanzminister Scholz hat bei der fortgesetzten Berathung der Steuer=Commission des Abgeordnetenhauses die wichtige Mittheilung gemacht, Preußen werde demnächst bei dem Bundesrath einen Gesetzentwurf einbringen, über die Besteuerung des Consums der geistigen Getränke und die Tabakfabrikate im Reiche, wonach die Einlagen von Wein, Branntwein, Bier und Tabak bei Detaillisten nach dem Geldwerth gleichmäßig besteuert würden, daß die Detaillisten diese Consumsteuer auf die Consumenten abwälzen könnten.
Der Präsident des Reichstages beabsichtigt in der nächsten Plenarsitzung den Antrag zu stellen, dem Kronprinzlichen Paare durch eine Deputation, bestehend aus dem Gesammtvorstande des Hauses die Glückwünsche des Reichstages zu seiner silbernen Hochzeitsfeier darzubringen.
Der Berliner Correspondent des "Standard" schreibt: Seinen intimeren Freunden hat Fürst Bismarck während der letzten wenigen Tage seine Meinung über Gambetta rückhaltlos ausgedrückt. Von Jemanden, welcher Gelegenheit hatte, zu hören, was der Reichskanzler über diesen Gegenstand gesagt hat, erfahre ich die folgenden Einzelheiten: "Leitende Kreise in Deutschland", sagte er, "haben niemals zu hoch von Gambetta gedacht, noch haben sie anderseits zu gering von ihm gedacht. Sie haben ihn indeß niemals gefürchtet, wie dies vielfach irrtümlich angenommen wurde. Die leitenden Männer Deutschlands betrachteten Gambetta als eine oratorische Kraft und einen Agitator, aber nicht als einen großen Militär oder Strategen, wie dies nothwendig ist, um Siege über größere Truppenmassen zu erringen. Daher hatte Deutschland keine Furcht vor Gambetta. Wir geben indeß zu, daß sein Tod ein großer Verlust für die französische Republik ist. Mit ihm verschwinden der Gambettismus und der Opportunismus. Jetzt giebt es nur Conservative und Radicale und dieselben rücken jetzt, nachdem dieser Zwischenträger todt ist, mit unerbittlicher Opposition gegen einander vor. Ein dauernder Steg seitens der conservativen Republikaner ist kaum denkbar. Wahrscheinlicher ist das Uebergewicht des Radicalismus und dies bedeutet am Ende die Rache."
Ueber den Kaiserpalast in Straßburg i. E. berichtet das "Centralbl. für d. Bauverw.": Im Reichshaushalts=Etat für das Jahr 1883/84 ist für den Bau des Kaiserpalastes in Straßburg eine zweite Rate von 553,000 M. angesetzt, und zur Zeit ist dem Reichstage ein Entwurf zu diesem Gebäude mit ausführlichen Erläuterungen und Kostenberechnungen vorgelegt worden. Danach wird der Palast aus einen von der Reichsregierung bereits erworbenen Bauplatz an dem im neuen Stadtgebiet von Straßburg anzulegenden Kaiserplatz errichtet werden, zur Seite des falschen Wallgrabens, gegenüber dem bestehenden Theater und dem Statthalterpalast, der früheren Präfectur. Für ein Nebengebäude mit Stallungen, Remisen, einer militärischen Wache u. s. w. bleibt außerdem noch ein Nebengrundstück zu erwerben. Der Palast soll nur für die Kaiserlichen Majestäten und deren Hofhaltungen während der in der Regel kurzen Dauer ihrer Besuche in den Reichslanden dienen. Die architektonische und constructive Gestaltung des Gebäudes ist ganz in monumentalen Sinne mit durchgehends feuerfesten Deckenbildungen gedacht. Das Aeußere soll in grauem Vogesen=Sandstein ausgeführt werden. Ein besonderes Gewicht ist auf die Behandlung der Hauptansicht gelegt, wo sich über einer mittleren giebelgekrönten und durch mächtige Figurengruppen eingefaßten Jonischen Säulenhalle ein mit der Kaiserkrone abgeschlossener Kuppelbau erhebt. Der Kostenanschlag schließt mit den Beträgen für Grunderwerb, die innere Einrichtung, das Nebengebäude, Umwährungen, Gartenanlagen u. s. w. auf 2,660,000 M. ab; auf den Bau des Palastes entfallen davon 1,540,000 M. Der Entwurf ist auf Veranlassung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten von dem Landbauinspector Eggert aufgestellt und vom Ober=Baudirector Hermann revidirt worden. Die im Auftrage des Ministeriums von Elsaß=Lothringen früher ausgearbeiteten Entwürfe waren von dem Reichskanzler abgelehnt worden, weil der für den Bau in Aussicht genommene Betrag zu erheblich überschritten war.
Brisson ist mit 281 von 319 Stimmen zum französischen Kammer=Präsidenten wiedergewählt worden.
Als Nachfolger Chanzy's in Chalons=sur=Marne werden der K. Z. zufolge die Generäle Wolff und Schneegans, beide Elsässer, und Berge genannt. Man hält diese für besonders fähig, um die wichtige Rolle auszuführen, die Chanzy für gewisse Fälle zugewiesen war. General Berge, der älteste Divisions=General des 6 Corps, hat den Oberbefehl desselben vorläufig übernommen.


- Im Jahre 1884 werden es hundert Jahre, daß von Nordamerika die erste Baumwolle nach England gebracht wurde. Zum Gedächtniß an dies wichtige Ereigniß soll in Cincinnati eine Ausstellung der Baumwolle und ihrer Fabrikate veranstaltet werden.
- In Neustadt a./H. wurden dem Weinhändler H. Beckmann 92,000 Liter gefälschter Wein weggenommen und gerichtlich versteigert, nachdem das Zeug so umgewandelt war, daß es nur noch zur Essig= oder Schnaps=Bereitung zu gebrauchen war.
- In Gingen a. Br. ist der Lehrer Philipp, ein Veteran aus den Kriegen von 1813-1815, im Alter von 95 Jahren gestorben.
- Ueber den Socialisten Most sagt ein amerikanisches Blatt: Hier in Amerika ist er unschädlich, da kann er schreiben, was er will, denn Niemand wird sich darum kümmern, als höchstens einige verschrobene Köpfe und Herr Most wird hier zahm werden, wenn er es längere Zeit aushält, wie hier alle par force Weltverbesserer vor ihm zahm geworden sind.
- Bei einer Schwurgerichtsverhandlung zu Aix in Frankreich schleuderte der zu achtjähriger Zwangsarbeit Verurtheilte dem Präsidenten einen Stiefel an den Kopf. Der Gerichtshof dictirte dem Attentäter noch in derselben Sitzung eine Zusatzstrafe von 5 Jahren Zwangsarbeit nebst zehnjähriger Stellung unter Polizeiaufsicht.
- Im Circus Franconi in Paris wird ein abgerichtetes Schweinchen vorgeführt, das mit dem gelehrten Pudel um die Wette durch Reifen, über Barrieren etc. springt und allerlei andere Kurzweil treibt. Einer der Clowns hat das Thierchen binnen sechs Wochen "ausgebildet".
Das Wasser des Rheines fällt trotz anhaltend trockener Witterung und leichten Frostes nur langsam. Träte jetzt starker Frost ein, so würde das Unglück dadurch nur noch vermehrt werden.
- Eintausend und zwanzig Blumenkränze sind für den Sarg Gambettas gespendet worden. Ein Fachmann schätzte den Werth derselben auf 100,000 Francs.
- Die junge Königin von Holland führte wie man aus dem Haug schreibt, mit ihrem hohen Gemahl das harmonischste Familienleben. Die ju=

[ => Original lesen: 1883 Nr. 5 Seite 6]

gendliche Fürstin liebt aber außer ihrem Gemahl auch noch die schönen Künste und hat es namentlich in der Malerei zu einer bewundernswerthen Fertigkeit gebracht. So überraschte sie den König zum Weihnachtsfeste mit einem prachtvollen - von ihr eigenhändig gemalten - Porzellan=Service. Der hohe Herr war von dieser unerwarteten Gabe so entzückt, daß er des Dankes kein Ende wußte und noch am selben Abend seinem vertrautem Kammerdiener die Sorge für das künstliche Geschenk auf die Seele band. "Dieses Service" sagte er "ist für mich das köstlichste Kleinod unter allen Kunstschätzen, welche ich besitze, und mein königlicher Zorn wird unerbittlich jeden treffen, der mir etwas davon zerbricht. Der Unglückliche wäre sofort seines Dienstes entlassen." Es vergingen einige Tage, und eines Morgens erbat sich mit bestürzter Miene der Kammerdiener eine Audienz bei der Königin, um ihr zu berichten, daß er das Unglück gehabt habe, von dem kostbaren Service die Zuckerschale zu zerbrechen, und daß er nun fürchte, vom Souverain sofort entlassen zu werden. Huldvoll indeß wußte ihn die junge Fürstin zu trösten und befahl dem geängstigten Diener, ihr ein Fläschchen jenes flüssigen Leimes zu bringen, daß in Frankreich unter dem Namen "ne pleurez-plus" bekannt ist. Die Königin wußte mit großer Kunstfertigkeit die zerbrochene Dose wieder zusammenzufügen, und so paradirte sie noch am nämlichen Morgen auf dem fürstlichen Frühstückstisch. Der König trank seinen Souchongthee, als plötzlich seine Gemahlin sich erhob, die geleimte Zuckerdose in die Hand nahm und sie mit allen Zeihen tiefsten Erschreckens zu Boden fallen ließ. "Majestät", sagte die Königin, auf die Scherben der kostbaren Schaale deutend: "Majestät, bin ich nun auch meines Amtes entlassen?" - "O, sagte der König, verständnißinnig lächelnd, "Sie sind ein Engel - ne pleurez-plus!"


Diejenigen jungen Leute, welche zum Zwecke ihrer Vorbildung für das Großherzogliche Seminar die Mirower Ortsschule besuchen und sich um die zu diesem Zwecke im Seminar errichteten Freitische bewerben wollen, werden, falls sie eingesegnet sind, aber das 16. Lebensjahr noch nicht überschritten haben hierdurch aufgefordert, ihre Gesuche unter Beifügung eines selbstgeschriebenen Lebenslaufes, eines Geburtsscheines und eines Zeugnisses des competenten Pastors über ihr sittliches Verhalten binnen 4 Wochen hierher einzusenden und am

Mittwoch den 7. März d. J.,
Morgens 8 Uhr,

zu der mit ihnen anzustellenden Prüfung und ärztlichen Untersuchung, für welche letztere eine Gebühr von 3 Mark zu erlegen ist, im Seminar sich einzufinden.
Mirow, den 13. Januar 1883.

Beckström, Seminardirector.       


Kanarienhähne
à Stück 3 M.
                          W. Schär.


Zu Ostern d. J. werden wiederum neue Zöglinge in das Großherzogliche Schullehrer=Seminar hieselbst aufgenommen werden. Die Aufnahmeprüfung wird am Donnerstag, den 22. Februar d. J. von Morgens 8 Uhr an, die durch Regierungsverfügung von 17. Febr. 1872 (Offiz. Anz. Nr. 8 dess J.) vorgeschriebene ärztliche Untersuchung, für welche eine Gebühr von 3 M. zu erlegen ist, wird Tags zuvor stattfinden, und haben die Aspiranten sich dieserhalb bis zum 21. Februar Mittags im Seminar vorzustellen. Bei der Aufnahme werden diejenigen jungen Leute, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben oder im laufenden Kalenderjahre noch zurücklegen, in erster Linie berücksichtigt werden.
Die Meldung, welche bis zum 15. Februar einzureichen ist, geschieht durch Einsendung eines von dem Seminar=Aspiranten selbst geschriebenen Lebenslaufes an den Unterzeichneten, in dem namentlich über den Gang der Vorbildung, den bisherigen Aufenthalt und die etwaige Dienststellung berichtet wird. Diejenigen Aspiranten, welche öffentliche Schulen in Städten besucht haben, haben ein Abgangszeugniß von der zuletzt besuchten Schule beizufügen. Außerdem ist von einem Jeden beizubringen: ein Taufschein, ein von dem betreffenden Pastor auszustellendes Zeugniß über sittliche Befähigung und untadelhafte Führung und eine vom Vater oder Vormund vollzogene, von der Ortsobrigkeit beglaubigte Bescheinigung über das Vorhandensein der erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung des Eintrittsgeldes von M. 16,50 und des Pensionsgeldes von jährlich M. 75 auf 3 Jahre.
Noch wird bemerkt, daß in Folge Landesherrl. Bestimmung die Aufzunehmenden vor ihrem Eintritt in die Anstalt sich durch Beibringung eines von ihnen selbst, wie von den Vätern resp. Vormündern unterschriebenen, von den Ortsobrigkeiten zu beglaubigenden Reverses zum Landesherrl. Dienst auf zehn Jahre zu verpflichten haben.
Mirow, den 13. Januar 1883.

Beckström, Seminardirector.       


Mehreren Anfragen zu Folge, wird hierdurch den geehrten Interessenten mitgetheilt, daß

die Flachsfabrik in Schönberg

nur bis Ende Januar arbeitet und wird Allen, die noch beabsichtigen Flachs zu schicken, gebeten dieses baldigst zu thun.


Alle meine geehrten Kunden ersuche hierdurch freundlichst mir bei Abnahme von Flaschenbier ein Pfandgeld von 10 Pf. per Flasche mitzuschicken. Zugleich erbitte die rückständigen leeren Flaschen, welche bisher ohne ein Pfandgeld abgegeben, innerhalb 8 Tagen retour.
Schönberg den 12. Januar 1883.

F. C. Wolgast.       


Gesucht zu Ostern
ein Knabe der die Färberei und Druckerei zu erlernen wünscht. Näheres bei                          
Schönberg.                                                     F. C. Wolgast.


Vom 26. August v.J. bis heute sind nachstehende Verluste bei unserem Verein angemeldet:
        1. Vom Schulzen Boye=Radensdorf 1 Kuh 135 M.
        2. Vom Hauswirth Bade=Ollndorf 1 Kuh 135 M.
        3. Vom Hauswirth Kleinfeldt=Lockwisch 1 Pferd 100 M.
        4. Vom Hirten Lerch=Menzendorf 1 Kuh 120 M.
        5. Vom Hauswirth Meier=Mahlzow 1 Kuh 120 M.
        6. Vom Hauswirth Freitag=Bünsdorf 1 Pferd 700 M.
        7. Vom Hauswirth Klüßmann=Selmsdorf 1 Pferd 50 M.
        8. Vom Hauswirth Wulff vor Ratzeburg 1 Pferd 200 M.
        9. Vom Hauswirth Bade in Ollndorf 2 Kühe 270 M.
      10. Vom Hauswirth Maaß=Wahrsow 1 Pferd 200 M.
      11. Vom Hauswirth Roxin in Grieben 1 Pferd 100 M.
      12. Vom Büdner Wilms=Herrnburg 1 Pferd 120 M.
      13. Vom Schulzen Boye=Rabensdorf 1 Pferd 200 M.
      14. VomHauswirth Hamann=Raddingsdorf 1 Pferd 600 M.
und werden unsere Mitglieder ersucht, zur Deckung dieser Schäden einen Beitrag von 80 Pfennigen pro 100 M. Versicherungssumme am

Sonnabend den 20. Januar, Morgens 10 Uhr

im Gasthause des Herrn Boye hieselbst einzuzahlen.
             Schönberg, den 8. Januar 1883.

Direction der Viehversicherungs=Gesellschaft im Fürstenthum Ratzeburg.
As. Ahrendt-Gr. Siemz.                                                     Wilh. Heincke.



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