No. 35
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 05. Mai
1882
zweiundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1882 Nr. 35 Seite 1]

     Das Dienstmädchen Sissa Suensdotter Serrig aus Schweden, 31 Jahre alt, hat ihren Dienst beim Holländer Bielfeld in Menzendorf bei Schönberg ohne Kündigung heimlich verlassen. Dieselbe ist von mittlerer Größe, starker Figur, hat blondes Haar, grüne Augen, und trug bei ihrem Weggang ein braunrothes Kleid, eine schwarze anschließende Jacke und einen schwarzen Strohhut.
      Antrag: Festnahme und Ablieferung an die unterzeichnete Behörde.
      Schönberg, den 2. Mai 1882.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


     Nr. 10 des Offic. Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg enthält in der
          II. Abtheilung.

(1). Bekanntmachung, betr. die Erhebung der Reichsstempelabgaben von inländischen und ausländischen Lotterieloosen in den in Lauenburg belegenen Ratzeburgischen Enklaven.
(2.) Bekanntmachung, betr. die Anmeldung dienstpflichtiger unabkömmlicher Beamter.
(3.) Bekanntmachung, betr. den Beitritt der Republik Nicaragua zum Weltpostverein.
          III. Abtheilung.

Der Referendar Heinrich Bossart in Schönberg ist mit der zeitweiligen Vertretung des Amtsanwalts beim dortigen Großherzoglichen Amtsgerichte beauftragt worden.
          Neustrelitz, den 25. April 1882.


Die Feldarbeit und der Branntwein.

Gegenüber der von sehr einflußreicher Stelle kürzlich geltend gemachten Behauptung, daß der Branntwein für alle diejenigen, welche schwere Arbeit namentlich Feldarbeit, thun ein unentbehrliches Genußmittel sei, ist es von Interesse, aus dem Werke Semler's über die amerikanische Landwirthschaft zu ersehen, daß man in Nordamerika den landwirthschaftlichen Arbeitern den Branntwein versagt. Es heißt dort: "Niemals - das verdient besonders hervorgehoben und in Deutschland zur Nachahmung empfohlen zu werden - verabreicht man geistige Getränke an die Arbeiter. Der Nordamerikaner zwar ist im allgemeinen gewiß nicht mäßig zu nennen weder im Genuß von Spirituosen, noch Taback, sagt uns doch das Steueramt in Washington, daß, gemäß der eingegangenen Steuerbeträge von diesen Artikeln, deren jährlicher Konsum auf 600 Mill. Dollar oder 2400 Mill. M. veranschlagt werden müsse. Das ist gewiß eine enorme Summe für ein Volk von 50 Millionen Seelen und giebt den Mäßigkeitsvereinen ein weites Feld der Thätigkeit und wenn man so viel von dem seltsamen Gebahren mancher nordamerikanischer Temperenzapostel hört, so sollte man sich erinnern, daß ein Extrem so leicht das andere hervorruft. Zu diesem Punkte aber ist zu bemerken, daß die Landbevölkerung an diesem Konsum einen verhältnißmäßig geringen Antheil nimmt, daß nur die Städter der Unmäßigkeit anzuklagen sind. Wer physisch schwer hat arbeiten müssen, wie ich es thun mußte in Nordamerika, wer zugleich sich selber beobachtet hat und überhaupt befähigt ist, vorurtheilsfrei zu erkennen, der wird mir zustimmen, daß in dieser Enthaltsamkeit einer der Gründe der hohen Leistungsfähigkeit des nordamerikanischen Arbeiters zu suchen ist. Wann wird der alte verderbliche Aberglaube, der sich von Geschlecht zu Geschlecht fortpflanzt, daß Spirituosen die Arbeitsfähigkeit erhöhen, erlöschen? Man halte mich für keinen griesgrämigen Temperenzler; ich mische mich gerne unter fröhliche Leute, die beim Bier oder Wein sitzen, aber sich durch Spirituosen eine Kraftvermehrung verschaffen zu wollen, das erkläre ich für einen Wahnwitz. Mag man auch Bier und Wein in müssigen Stunden trinken, als Sorgenbrecher und Freudenbringer, so sollte doch über den Branntwein, diesen Moralschädiger, diesen Sitten= und Gemühtsverwilderer, die Acht und Aberacht ausgesprochen werden. Ich weiß sehr wohl, daß es in Deutschland auch Mediziner und gelehrte Branntweinbrenner giebt, welche den Fuselgenuß durch "die Verlangsamung des Stoffwechsels" und was dergleichen Unsinn mehr ist, zu beschönigen suchen, aber diese Herren haben wohl noch niemals Branntwein getrunken, und zugleich physisch gearbeitet, und wenn sie es thaten, dann thaten sie es gedankenlos und haben sich nicht selbst dabei beobachtet. Der Branntwein vermag dem Arbeiter so wenig Kräfte zu verleihen, wie die Peitsche dem müden Pferde, - das muß wahr bleiben trotz aller gelehrten Lobpreisungen dieses Getränkes. Die kraftuntergrabende Wirkung des Branntweins läßt sich am besten bei Truppenmärschen während eines Krieges oder Manövers beobachten, und wer selber Soldat war, wird mir darin beistimmen. Die meisten Soldaten füllen ihre Feldflaschen nicht mit Kaffee, Milch oder gesäuertem Wasser, sondern mit Branntwein, denn nach der alten Tradition soll nur der Fusel eine Widerstandsfähigkeit gegen Strapazen verleihen, und namentlich bei heißem Wetter will man ihn als geradezu unentbehrlich betrachten, also gerade dann, wenn er am schädlichsten wirkt. Beginnt sich die Sonne fühlbar zu machen, stürzt darum bald hier bald dort ein Mann in der Kolonne zusammen, und bald können die nachfahrenden Wagen die Maroden nicht mehr aufnehmen. In sehr heißen Tagen bricht auch wohl einmal einer todt zusammen, und dann werden in allen Zeitungen und Kasinos fulminante Anklagen gegen die unmenschlichen Offiziere erhoben. Warum nennt man diese Offiziere unmenschlich? Ist das auch ein Mann der auf glatter Chaussee nur mit Gewehr und Tornister belastet, an einem Tage, an welchem in den wenigen heißen Mittagsstunden das Quecksilber nicht über 24 Grad in die Höhe steigt, nicht einmal acht

[ => Original lesen: 1882 Nr. 35 Seite 2]

Wegstunden zurücklegen kann? Was ist ein solcher Soldat werth? Ich darf so fragen, denn ich habe im weiten, wilden Westen Amerika's ganz andere Märsche machen, ganz andere Strapazen ertragen müssen, wie der Deutsche Soldat im Kriege, und bin niemals ohnmächtig zusammengebrochen. Aber ich habe auch den Rath eines alten Trappers strikte befolgt, kurz vor oder während einer außergewöhnlichen Körperanstrengung niemals einen Tropfen Alkohol einerlei unter welchem Namen auf die Zunge zu bringen. Thee sollte mein Stimulans sein, wohl auch der zu diesem Zwecke minder gute Kaffee, aber niemals Branntwein. Diese Vorschrift ist probat; ich empfehle sie auf Grund langjähriger Erfahrung, und es befremdet mich stets, daß man in Deutschland, wo man doch die Macht hätte den Branntweingenuß zu unterdrücken, keinen Gebrauch von ihr macht, sondern an dem Wahne von seiner Nützlichkeit festhält. Ganz ebenso wie dem Soldaten untergräbt der Branntwein aber auch dem Arbeiter die körperliche und moralische Kraft. Die deutsche Industrie wie die deutsche Landwirthschaft leiden schwer durch den Branntweingenuß der Arbeiter, und je eher die deutschen Gesetzgeber darüber klar werden, je besser für den Nationalwohlstand unseres Vaterlandes. Ein unumstößlicheres Zeugniß dafür kann es nicht geben, als die Bekenntnisse der deutsch=amerikanischen Arbeiter. Ich habe viele, sehr viele gekannt und es mir zur Aufgabe gemacht, ihre Meinung auszuforschen inbezug auf deutsche und nordamerikanische Arbeiterverhältnisse. So verschieden ihre Antworten auf meine Fragen auch oft lauteten, darin waren sie ganz ohne Ausnahme einstimmig, daß sie wie ihre Kameraden früher in Deutschland nicht so leistungsfähig waren, wie jetzt in Nordamerika. Die Ursache gestanden sie auch freimüthig ein: die deutsche Wirthshausbummelei, der übertriebene Genuß von Branntwein und die Nachwehen davon.           (Wahrheitsz.)


Politische Rundschau.

Im Reichstage steht die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs über die zweijährigen Budgetperioden bevor. Das ausgedehnte Nebeneinandertagen von Reichstag und Landtag soll die Unhaltbarkeit des gegenwärtigen Zustandes darthun.
Im Reichstage wird am Montag die erste Lesung der Tabakmonopol=Vorlage beginnen. Sie wird voraussichtlich drei Sitzungen in Anspruch nehmen. Hieran sollen sich die ersten Lesungen aller sozialpolitischen Vorlagen schließen.
Die sozialdemokratischen Abgeordneten haben im Reichstage die Aufhebung sämmtlicher Ausnahmegesetze beantragt.
In der Kammer der bayrischen Reichsräthe stand am 21. April der ultramontan gesinnte Fürst von Löwenstein=Werthheim auf und erklärte, daß er die früher von ihm beschworene Verfassung "nur so weit beobachten und den Staatsgesetzen Gehorsam leisten könne und werde, als dieselben nicht den göttlichen Gesetzen oder den Satzungen der katholischen Kirche entgegen seien". Die Kammer nahm diese Erklärung schweigend entgegen, öffentlich aber wird gefragt: sind denn solche Vorbehalte zulässig? Darf Jemand nur bedingungsweise Gesetze und Verfassung beschwören? Was heute der betreffende Fürst thut, kann morgen z. B. das ganze Centrum nachmachen und jeder Andere rechts und links. Verfassung und Gesetz werden dann ein Sieb.
Frankreich. Im Militärausschuß der Deputirtenkammer dauert der Streit über die Heeresorganisation fort. Baron Reille behauptet, mit der allgemeinen dreijährigen Dienstpflicht würde Frankreich die schwerste Militärlast auf sich laden, während Gambetta darin einen nationalen Gewinn erblickt. Die Anschläge über die Zahl der jährlich auszuhebenden Recruten variiren zwischen 133,000 und 159,000, so daß die Friedenspräsenz der französischen Armee derjenigen der Deutschen ungefähr gleichkommen würde.
England. Wenn Jemand in England zu den größten Lebenden gehört hat, so wird er, wenn er gestorben ist, zu den großen Todten in der Westminsterabtei beigesetzt. Das ist die größte Ehre und diese ist auch dem Naturforscher Darwin wiederfahren.


Schwerin, 29. April. Nach dem Programm für den diesjährigen Delegirtentag der mecklenburgischen Kriegervereine am 21. Mai in Crivitz wird das Fest folgenden Verlauf nehmen: Sonnabend den 20. Mai: Empfang der Gäste und Vertheilung der Quartierbillette: 8 1/2 Uhr gesellige Vereinigung im Vereinslocale; 9 Uhr Zapfenstreich. Sonntag, den 21. Mai: Morgens 6 Uhr Reveille; bis 11 Uhr Empfang der eintreffenden Kameraden und Vertheilung der Quartierbillette; 11 3/4 Uhr Begrüßung der Festtheilnehmer im Vereinslocale; Mittags 12 Uhr Beginn der officiellen Verhandlungen im Müller'schen Locale am Markte. Nachmittags 3 Uhr Festessen daselbst, a Couvert 2,50 M.; 5 Uhr Concert, bei günstigem Wetter auf dem Schützenplatze, bei ungünstiger Witterung im Vereinslocale, darauf 9 Uhr Abends Ball im Müller'schen Locale. Montag den 22. Mai: Morgens 9 Uhr Frühschoppen. Die Anmeldungen der Delegirten haben bis zum 10. Mai beim Kam. Kaufmann Schmidt in Crivitz zu geschehen. Für diejenigen Delegirten, welche über Schwerin reisen, werden zu den dort bez. 5 Uhr Nachmittags und 9 1/4 Uhr Morgens ankommenden Zügen am Sonnabend und Sonntag Personenfuhrwerke zur Beförderung nach Crivitz gegen billige Vergütung am Bahnhofe sein. (M. A.)
- Das Reichsgericht hat die Entscheidung gefällt, daß die beim Pferderennen üblichen Wetten auf Rennpferde und die Buchmacherei als Glücksspiel zu betrachten sei.
- Evangelischer Verein der Gustav=Adolf=Stiftung. Der Centralvorstand in Leipzig macht bekannt, daß die 36. Hauptversammlung des Gesammtvereines vom 12. bis 14. September d. J. in Leipzig, der Geburtsstätte des Vereins vor nun 50 Jahren, stattfinden soll und ladet die Mitglieder und Freunde des Vereins zu recht zahlreicher Betheiligung ein. Etwaige Vorträge sind unter Bezeichnung des Gegenstandes bis Ende August beim Centralvorstand anzumelden.
- Der französische Marschall Bassompierre wurde im Jahr 1602 als Gesandter König Heinrichs IV. nach Bern geschickt, um die von Heinrich III. geschlossene Allianz zu erneuern. Als er, nachdem er seinem Auftrage entsprochen, bei seiner Abreise zu Pferde saß, traten die dreizehn Abgeordneten der Schweizer Kantone, jeder mit einem Becher Wein in der Hand, an ihn heran, um ihm den Abschiedstrank zuzutrinken; jeder leerte seinen Becher bis auf den Grund. Da ließ der Marschall dreizehn Flaschen Wein herbeibringen, goß den Wein in Ermangelung eines Glases in einen seiner großen Reiterstiefel, setzte an und trank ihn in einem Zuge aus auf das Wohl der Schweiz.
- Regen am 1. Mai ist, wie Vielen gar nicht bekannt sein wird, ein außerordentlich bedeutsames Zeichen. Der Städter mag vielleicht verdrießlich drein schauen und es als ein böses Omen betrachten, wenn ihm gleich der erste Tag des Wonnemonats statt in heiter strahlendem blauen Himmelskleide, wie es ihn seine goldschnittgezierten Gedichtbücher gelehrt haben, mit einem sackgrauen Gewande entgegentritt; aber der Landmann reibt sich vergnügt die Hände und segnet jeden Tropfen, den Jupiter Pluvius auf die erwachende Flur herabgesendet, denn vom 1. Mai, der den Aposteln Philippus und Jakobus geweiht, sagt ihm die alte Wetterregel:
          "Auf Philipp und Jakobi Regen
          Folgt ein großer Erntesegen."
Ueberhaupt spielt gerade im Mai der Regen eine wesentliche Rolle für den Landmann.
          "Mai kühl und naß
          Füllt dem Bauer Scheuer und Faß"
lehrt das älteste und wohl auch verbreiteste Sprüchwort, und ein anderes sagt wieder:
          "Regen im Mai
          Giebt das ganze Jahr Heu."
Von außerordentlicher Schalkhaftigkeit aber ist jedenfalls das beste und wohl am wenigsten bekannte:
          "Wenn es regnet im Mai -
          Ist der April vorbei."
Gegen diese niederschmetternde Logik dürfte die tiefsinnige Philosophie selbst vergeblich anzukämpfen haben.
- Anna Loftus, ein 16jähriges Mädchen, rettete sich Sonntag Nachts aus einem brennenden Hause in Stockport. Kaum der Gefahr entronnen,

[ => Original lesen: 1882 Nr. 35 Seite 3]

erinnerte sie sich, daß ihre 7jährige Schwester in dem in hellen Flammen stehenden Gebäude zurückgeblieben sei. Sie beschwor die Umstehenden Hülfe zu leisten, aber Niemand wagte sich in das Feuer. Rasch entschlossen tauchte das Mädchen ihr Umschlagtuch ins Wasser, hüllte sich darein und war im nächsten Augenblicke in dem brennenden Hause verschwunden. Schon bemächtigten sich Aller die schlimmsten Befürchtungen, als das brave Mädchen, ihre Schwester auf den Armen tragende wieder erschien und vor dem Brandplatze ohnmächtig zusammenbrach. Schwere Brandwunden im Gesichte und an den Armen machten es nothwendig, die heldenmüthige Retterin in das Hospital zu bringen, wo sie die sorgsamste Pflege fand, so daß sie gegenwärtig außer aller Gefahr erklärt wird.


Anzeigen.

In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuches über die zu Carlow sub Nr. I belegene Vollstelle c. p. des Schulzen Jochen Holst wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf das am heutigen Tage abgehaltene Liquidations=Protocoll sofort im Termine der Präclusivbescheid erlassen und publicirt worden ist.
Schönberg den 2. Mai 1882.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Antragsmäßig soll über das zu Schönberg an der Wasserstraße sub Nr. 64 belegene Wohnhaus c. p. des Fuhrmanns Hans Krohn allhier ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Mittwoch den 10. Mai 1882,
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Gerichtssiegel versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 17. Februar 1882.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Waffen.

Revolver in allen Systemen u. Größen, Jagdgewehre in Perkussion, Lefaucheux und Cetralfeuer, (Lancaster) Büchsflinten, Scheibenbüchsen, Flobert-Salonbüchsen, geräuschlose Techins, Wind- u. Bolzenbüchsen, Schiess-Spazierstöcke, Stockflinten, Lefaucheux-Pistolen, Terzerole, Flobert-Pistolen, Revolver-Portemonnaies, Schlagringe, Todtschläger, Lebensvertheidiger, Dolch- u. Degenstöcke, Säbel, Hirschfänger, Waidmesser, Dolchmesser, Fechterklingen u. Utensilien, Patronen u. Munition aller Art zu allen Schußwaffen, sowie sämmtliche Jagdartikel u. Requisiten für Jäger etc. etc. empfiehlt die Waffenfabrik von

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Lübeck, Trave 372.                                                     F. C. Nielsen.


Kampfgenossen-Verein 1870/71.
Ordentliche Generalversammlung
am Sonntag 14. d. M., Nachmittags 3 Uhr.
Tagesordnung:

1. Jahresbericht.
2. Vertheilung der von unserm durchlauchtigsten Protector verliehenen Verbands=Abzeichen. Dieselben werden den einzelnen Kameraden nur persönlich übergeben, nicht durch Andere übersandt.
3. Neuwahl des Vorstandes.
4. Wahl eines Abgeordneten zum Delegirtentag in Crivitz.
5. Innere Vereins=Angelegenheiten.

Der Vorstand.
                          I. A. Roepstorff.


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empfiehlt                          
                                                    Aug. Spehr.


Für Zahnkranke
bin ich von Freitag den 5. Nachmittags bis Sonntag Mittag zu sprechen.                          
Einsetzen künstlicher Zähne.
                                                    Reinhard.
                                                    Schönberg, Kalter=Damm 4.


Unterzeichneter empfiehlt                          
Muscat-Samos à 75 Pfennig (Mecklenburg). per 1/2 Flasche.
                                                    Bernh. Drenkhahn.


Köster's Hôtel.
Am Marktage
große Tanzmusik.
Anfang 2 Uhr.         à Tanz 10 Pfennig (Mecklenburg).


Am Sonntag und während der Marktzeit
Erlanger Bier
vom Faß
                                                    bei Boye.


Tesch's Restauration.
An den Markttagen.
Kalte und Warme Speisen.
Mai=Bowle und versch. Weine.

Erlanger=,
Marienthaler=,
Lübecker=,
Kieler=,
Hamburger=,
Wismarsches=
und
Schwedt'sches=Bier auf Flaschen.


[ => Original lesen: 1882 Nr. 35 Seite 4]

U. Beermann & Co. Lübeck.
Klingberg 927. empfehlen für die bevorstehende Saison ihr sehr reichhaltig assortirtes Lager:
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Jürgensen & Robschuld,
717 Lübeck, große Burgstraße 717.
Vollständiges Magazin
von Haus= und Küchengeräthen,
Lager von Werkzeugen, Eisen- und Kurzwaaren.


Mecklenburgische Bank,
Schwerin i. M.

Status per ultimo April 1882.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Eintragungen in die Standes=Register des Standesamts=Bezirks Schönberg.

Geboren:

D. 26. April dem Arbeitsmann Joachim Marß zu Walsdorf eine Tochter.
D. 27. April dem Maler Conrad Schultze zu Schönberg ein S.
D. 1. Mai dem Hauswirth Mathias Maaß zu Lindow eine T.

Gestorben:

D. 30. April Emma Caroline Wilhelmine Anna Höpcke, Arbeitsmannstochter zu Schönberg, 4 M. 24 T. alt.

Eheschließungen:

D. 28. April Meier Wilhelm Friedrich Joachim Claasen zu Hof=Selmsdorf und Catharine Marie Caroline Schleuß zu Lockwisch.
D. 28. April Hauswirth August Ernst Heinrich Schleuß zu Lockwisch u. Katharina Magdalena Voß zu Wahlsdorf.
D. 28. April Schneider Franz Hermann Ernst Scheppach zu Güstrow und Elisabeth Caroline Auguste Ollrog zu Schönberg.


Gute gelbe
Eßkartoffeln
hat noch zu verkaufen                          
                                                    Voss, Bahnhof=Schönberg.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag den 7. Mai.

Frühkirche: Pastor Langbein.
Vormittagskirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Donnerstag den 4. Mai 1882.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


"Der heutigen Nummer unserer Gesammtauflage liegt ein Prospect des Bankhauses "Mindus & Marienthal" in Hamburg bei, worauf wir unsere verehrl. Leser besonders aufmerksam machen."


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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