No. 19
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 07. März
1882
zweiundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1882 Nr. 19 Seite 1]

      Der Tuchmacher Voß hieselbst beabsichtigt auf dem Hofe seiner sub Nr. 75 an der Hinterstraße hieselbst belegenen Grundstücks eine Wollspinnerei mit Dampfbetrieb einzurichten und hat bei Einreichung der erforderlichen Beschreibung und Zeichnung des Kessels, sowie des Baurisses und Situationsplanes, um die obrigkeitliche Erlaubniß hierzu nachgesucht.
     Indem wir dies in Gemäßheit der Bestimmungen im §. 17 der Gewerbe=Ordnung zur öffentlichen Kenntniß bringen, ergeht hierdurch die Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen die neue Anlage binnen 14 Tagen bei uns anzubringen.
     Schönberg, den 1. März 1882.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Das Tabaksmonopol.

In 70 Paragraphen, wovon 20, die Strafbestimmungen betreffend, allerdings noch ausstehen, ist der Gesetzentwurf für das Tabaksmonopol jetzt erschienen. Die allgemeinen Grundlagen des Gesetzes sind: §. 1. Der Ankauf von Rohtabak, abgesehen vom Ankauf zur Ausfuhr in den Fällen des §. 26, die Herstellung von Tabakfabrikaten und der Verkauf von solchen stehen ausschließlich dem Reiche zu und werden für Rechnung desselben betrieben. (Reichstabaksmonopol.) §. 2. Zum Tabaksbau, sowohl für die Monopolverwaltung, als auch zur Ausfuhr ist eine amtliche Erlaubniß erforderlich. §. 3. Die Einfuhr von Rohtabak und Tabakfabrikaten ist, vorbehaltlich einiger Ausnahmen (bes. /sect;. 26) nur der Monopolverwaltung gestattet. Die unmittelbare Durchfuhr von Tabak und Tabakfabrikaten kann über die dafür besonders bestimmten Zollstellen stattfinden §. 4. Die Zubereitung und Bearbeitung von Rohtabak darf abgesehen von der erforderlichen Behandlung der Tabakblätter bei den Tabakpflanzern und concessionirten Rohtabakhändlern (§. 26) und von bestimmten Ausnahmen, nur in den hierfür bestimmten Anstalten der Monopolverwaltung oder mit Erlaubniß der letzteren an anderen Stellen stattfinden. Es ist untersagt, die von der Monopol=Verwaltung gelieferten Tabakfabrikate in irgend einer Art weiter zu bearbeiten, insbesondere denselben irgend welche Zusätze beizumischen, sowie die bezeichneten Fabrikate im weiter verarbeiteten Zustande zu verkaufen oder anzukaufen. Auch ist es verboten, aus anderen Stoffen als dem der Tabakpflanzen gewerbsmäßig Erzeugnisse herzustellen, welche statt des Tabaks zum Rauchen, Schnupfen oder Kauen dienen können, desgleichen solche Erzeugnisse zu verkaufen oder anzukaufen. §. 5. Tabakfabrikate dürfen im Monopolgebiet nur von den hierzu ermächtigten Personen verkauft und nur bei diesen angekauft werden. §. 6. Die Verwaltung des Reichstabakmonopols steht dem Reich zu, die obere Leitung der Monopolverwaltung führt das dem Reichskanzler unterstellte Reichstabakamt. Die Anstellung der Verkäufer von Tabakfabrikaten erfolgt durch die Landesregierungen. Die Controle des Tabakbaues, die Gestattung und Controle des Handels mit Rohtabak, die Abfertigung und Controlirung der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Rohtabak und Tabakfabrikaten, sowie die Bewachung der Grenze gegen unerlaubte Tabakeinfuhr wird durch die mit der Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern des Reichs beauftragten Landesbehörden ausgeübt, welche auch im Uebrigen bei allen Maßregeln zur Sicherung des Reichstabakmonopols vorzugsweise mitzuwirken haben. Die hiernach den Zoll= und Steuerbehörden zugewiesene Amtsthätigkeit unterliegt der Ueberwachung durch die Organe der Reichscontrole für Zölle und Verbrauchssteuern. Für die durch den bezeichneten Dienst den Landesregierungen erwachsenden Kosten wird Vergütung aus der Reichskasse gewährt. Die Beamten der Monopolverwaltung sind befugt, den auf die Controle des Tabakbaues bezüglichen Dienstverrichtungen beziehungsweise von denselben Kenntniß zu nehmen.
Aus den speciellen Bestimmungen heben wir hervor: §. 8. Der Reichskanzler bestimmt jährlich für das nächstfolgende Jahr die Zahl der Hektaren Land, welche mit Tabak für die Monopolverwaltung bepflanzt werden dürfen und deren Anbaubezirke desgleichen die von der Monopolverwaltung nach der Qualität der Tabake zu zahlenden Preise. §. 12. Der Inhaber eines zum Tabakbau zugelassenen Grundstückes (Tabakpflanzer) ist verpflichtet, dasselbe mit Tabak zu bebauen und die gesammte Tabakernte gegen die festzustellende Vergütung an die Monopolverwaltung abzuliefern. §. 17. Die Tabakpflanzer dürfen den geernteten Tabak nur in den der Steuerbehörde des Bezirks angemeldeten Räumen trocknen oder aufbewahren. §. 26. Zuverlässigen Personen, welche kaufmännische Bücher führen und die geforderte Sicherheit bestellen, kann von der Steuer=Direktivbehörde auf Widerruf gestattet werden, Handel mit Rohtabak in das Ausland zu treiben und zu diesem Zwecke Privattransitläger von Rohtabak unter amtlichem Mitverschluß zu halten. Für diese Läger gelten die entsprechenden zollgesetzlichen Vorschriften mit den durch das gegenwärtige Gesetz bedingten Maßgaben. §. 28. Der Bedarf der Monopolverwaltung an Rohtabak muß mindestens zu zwei Fünfteln durch inländischen Tabak gedeckt werden. §. 30. Der Verkauf von Tabakfabrikaten an die Consumenten geschieht durch Tabakverschleißer, welche von den zuständigen Landesbehörden widerruflich und für bestimmte Orte nach Befinden unter Anweisung des Sitzes in einer bestimmten Ortsgegend ermächtigt werden. §. 58. Der Reichskanzler ist ermächtigt, alsbald den Ankauf von Rohtabak, sowie die Herstellung, den Ankauf und Verkauf von Tabakfabrikaten für Rechnung des Reichs betreiben zu lassen. Zu diesen Zwecken können insbesondere Rohtabakmagazine und Tabakfabriken kauf= oder miethweise erworben oder neu angelegt werden.
Die Bestimmungen des Gesetzes sollen in Kraft treten: 1) soweit sie den Tabakbau betreffen mit dem 1. Januar 1883. Doch ist schon vor dem

[ => Original lesen: 1882 Nr. 19 Seite 2]

Ablauf des Jahres 1882 die im §. 8. vorhergesehene Bekanntmachung bezüglich der Preise des Rohtabaks für 1883 zu erlassen. 2) Im Uebrigen mit dem 1. Juli 1883, jedoch mit folgenden Maßgaben: A. Das im §. 6 bezeichnete Reichstabakamt kann alsbald nach Publikation dieses Gesetzes errichtet werden. B. Unbeschadet des Verbots der Tabakfabrikation (§. 4) kann den Tabakfabrikanten gestattet werden, die Tabakfabrikate aus dem am 1. Juli 1883 in der Bearbeitung befindlichen Tabakmaterial fertig zu stellen. C. Der Handel mit Tabakfabrikaten ist noch bis zum 1. Januar 1884 gestattet.


Politische Rundschau.

Aus Berlin ist, wie der "A. A. Z." geschrieben wird, der Befehl ergangen, die Vorarbeiten für die Landbefestigung von Kiel baldigst zu beginnen und mit größtem Eifer zu betreiben, und die hierzu eingesetzte Festungsbau=Commission, welcher namhafte Ingenieure und Artillerieoffiziere zugetheilt worden sind, soll am 1. April in Thätigkeit treten. Den Hauptplan zur Befestigung Kiels durch mehrere starke Landforts auf den umliegenden Höhen entwarf bekanntlich der Generalfeldmarschall Graf Moltke, der mit höheren Generalstabs=Offizieren sich deshalb im letzten Herbst mehre Tage in Kiel aufhielt. Die spezielleren Pläne wurden aber in Berlin von dazu commandirten Ingenieur=Offizieren ausgearbeitet, nachdem der Reichstag die dazu nöthigen Gelder bewilligt hatte. Durch Anlage der neuen Forts bei Friedrichsort ist der Kieler Kriegshafen vor einem Angriff von der See her gut geschützt, jetzt bedarf es nur noch der Vertheidigungen auf der Landseite, und man hofft, in zwei Jahren die Vollendung aller Arbeiten erreicht zu haben.
Fürst Bismarck soll in einer Unterredung mit dem russischen Botschafter in Paris die offene, dem Czaren zu übermittelnde Erklärung abgegeben haben, daß, so lange Ignatiew im Amte verbleibe, nur schwer an eine Wiederherstellung guter Beziehungen zwischen Rußland, Oesterreich und Deutschland zu denken sei.
Die bayrische Regierung beabsichtigt, den Tabaksmonopol-Gesetzentwurf den Handels= und Gewerbekammern sowie dem Generalcomite des Landwirthschaftlichen Vereins in Bayern zur Begutachtung vorzulegen.
Die "Weser=Ztg." bezeichnet die event. Einführung des Tabakmonopols als eine intensive Schädigung der Interessen Bremens als zweitgrößten deutschen Seehandelsplatzes und unterzieht die vollständige Ignorirung Bremens in der Monopolfrage einer herben Kritik.
England. Als die Königin am 2. März, von London kommend, auf dem Bahnhofe in Windsor in den Wagen stieg, um sich nach dem Schlosse zu begeben, feuerte ein ärmlich gekleideter Mensch, von ungefähr 27 Jahren, Max Lean mit Namen, einen Pistolenschuß auf dieselbe ab, glücklicherweise ohne Jemand zu verletzen. Der Attentäter wurde sofort verhaftet. Spätere Nachrichten sagen, daß er irrsinnig sei.


- Die Russen und Magyaren bedienen sich bei ihren Bildern und Vergleichen am liebsten der Thierlein, mit denen sie am meisten zu thun haben. "Die Türkei", sagte neulich der russische Generalconsul Hitrowo in seiner berüchtigten Rede, "die Türkei ist ein kräftiger Löwe, aber Oesterreich ist ein blutleerer Floh, den man mit der Nagelspitze des Daumens zerdrückt." Und ein ungarischer Magnat nannte neulich die Deutschen "Läuse im magyarischen Pelz, den Grind auf dem magyarischen Haupt." Wie aber vollends sich gegenseitig die Russen und Magyaren tituliren, ist nicht zu drucken.
- In der goldenen Rose in Nürnberg waren dieser Tage bayrische Studenten und "alte Herren" in großer Zahl versammelt zur Feier der "alten Burschenherrlichkeit." In allen Farben und Jahrgängen saßen sie fröhlich beisammen - die Jungen und Alten von der Arminia, der Hercinia und Hubertia aus Aschaffenburg, der Baruthia, Bavaria Onoldia aus Erlangen, der Rhenania aus Freiburg, der Cisaria, Germania, Rheno=Palatio und Vitruvia aus München, der Bavaria, Franconia, Isaria, Makaria, Palatia und Suevia aus Straßburg, der Franconia aus Tübingen, der Bavaria, Franconia, Mönania und Nassovia aus Würzburg. Den Nektar zum Feste, den trefflichen Bierstoff, lieferte die Brauerei eines Corpsphilisters, des Herrn Narr in Zirndorf.
- Berlin ist eine herrliche Stadt, wenn man nur das nöthige Kleingeld hat. Dann kann man auf der Stadtbahn fahren, die Riesen sehen und die Vorstellungen des Scharfschützen Paine und des Taucherehepaares Lorli besuchen. Von der Stadtbahn und den Riesen haben wir schon gesprochen; ein ebensolches, wenn nicht noch höheres Interesse nehmen die beiden andern Kunstproducenten in Anspruch. Herr Paine erregt besonders Bewunderung als Pistolenschütze. Zu einer seiner Leistungen benutzte er eine an einem Faden pendelnde Holzkugel von etwa 8 Centimetern Durchmesser, aus der er mit drei unmittelbar hintereinander abgegebenen Schüssen eine Anzahl Splitter herausschoß. Es wurde nunmehr ein Stativ auf die Bühne gestellt, das einen mit Papier bespannten Rahmen trug. Frau Paine zog mit Bleistift erst eine Linie und dann einen Kreis von 3 Centimetern Durchmesser auf dem Papier, die ihrem Mann dann als wohlgetroffene Zielpunkte dienten. Dann kam ein "Kartenkunststück" an die Reihe. Paine schoß zunächst direkt in Mitte eines Couer=As, ließ sich dann eine andere Karte so schräg halten, daß der Schnitt der Karte auf ihn gerichtet war, und berührte sie genau am Schnitt; es war dies entschieden das Beste, was er leistete, vielleicht sogar die größte Leistung, die überhaupt bisher ein Schütze producirt hatte. Endlich zerschoß er mit der Pistole eine Nuß, die sich seine Frau auf den Kopf gelegt hatte. Das Taucherpärchen producirt sich in einem 6 Kubikmeter enthaltenden Glaskasten, der selbstverständlich mit Wasser gefüllt ist. Sie verweilen darin im Schwimmcostüm 3 bis 4 Minuten, nehmen ein Frühstück zu sich, unterhalten sich laut, spielen Karten und vollführen Turnkünste etc. Wer's nicht glaubt, geh hin und seh.
- Ueber eine Spielerbande, deren Festnahme in Metz in Folge Requisition der Staatsanwaltschaft von Saarbrücken erfolgte, kann die "Metzer Ztg." Näheres mittheilen: Die saubere Gesellschaft bestand aus drei Personen, und zwar 1) dem angeblichen Rentner Samuel Fuchs, 60 Jahre alt und aus Meppen in Holland gebürtig, der in Dresden, Berlin etc. seinen Wohnsitz haben will; 2) dem 43jährigen Bernhard Heinemann, angeblich Chemiker aus Cassel; 3) dem Ferdinand Varadi aus Großwardein (Ungarn), angeblich in Paris domizilirt. Das würdige Trifolium hat zuletzt in einer größeren Offiziers=Gesellschaft Macao gespielt und dabei ein schönes "Geschäft" gemacht. In den Koffern der Herren fanden sich bei deren Verhaftung hier vor: 20,000 M. in Baar, circa 10 000 M. in Juwelen, circa 40 000 M. in Schuldscheinen, ferner ein Instrument zum Kopiren, resp. Signiren der Spielkarten. Die Gauner, wenigstens ihr Senior Fuchs können sich rühmen, in ihrer langen Laufbahn bereits mit hohen und höchsten Personen gespielt zu haben.


Anzeigen.

Am 16. d. Mts. sind zu Petersberg im Fürstenthum Ratzeburg gestohlen worden:

etwa 300 M., unter welchen 4 Zehnmarkstücke sich befanden, eine goldene Halskette mit Schloß und mit 4 Reihen Granaten, ein goldenes Medaillon.
Um Vigilanz und sofortige Benachrichtigung wird gebeten.
Neustrelitz, den 21. Februar 1882.

Großherzogliche Staatsanwaltschaft.
H. Götze.


Die den Erben des Apothekers Theodor Herold gehörige zu Domhof Ratzeburg belegene Domapotheke c. p. soll nach ertheiltem obervormundschaftlichen Veräußerungsdecrete bei annehmbarem Gebot öffentlich meistbietend verkauft werden, und wird zu solchen Zweck ein Verkaufstermin auf

Mittwoch den 15. März 1882,
Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Amtsgerichte angesetzt.

[ => Original lesen: 1882 Nr. 19 Seite 3]

Aus den Verkaufsbedingungen, welche 14 Tage vor dem Termin auf der hiesigen Gerichtsschreiberei, sowie bei dem Vormunde, Kaufmann Schlüter zu Domhof Ratzeburg, einzusehen sind, wird bemerkt, daß der Zuschlag bei annehmlichen Meistgebot sofort geschehen soll und sodann eine Anzahlung von, 40,000 M. zu beschaffen ist, während beim bedingten Zuschlag 10,000 M. als Conventionalpoen gezahlt werden müssen.
Schönberg, den 10. Februar 1882.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
(L. S.)                                                     G. Arndt.


Zur Zwangsversteigerung der der Ehefrau des Hauswirths Köhncke geb. Wittfoth gehörigen zu Lüdersdorf sub Nr. II. belegenen Vollstelle c. p. stehen vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an:
1. der Verkaufstermin auf

Freitag den 24. März 1882
Vormittags 11 Uhr

2. der Termin zum Ueberbot auf

Freitag den 21. April 1882
Vormittags 11 Uhr.

Ferner ist ein Termin zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände (Zubehör), soweit sie nicht gesetzlich von der Meldungspflicht ausgenommen sind, zur Vorlegung der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel, sowie zur etwaigen Prioritätsausführung unter dem Nachtheile der Abweisung und des Ausschlusses auf

Freitag den 24. März 1882
Vormittags 11 Uhr

angesetzt.

Die Verkaufsbedingungen liegen vom 14. Tage vor dem ersten Verkaufstermine ab auf der hiesigen Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Betheiligten aus.
Der Schuldnerin und den bei der Zwangsversteigerung betheiligten Gläubigern wird hiermit freigelassen, zu dem Zwecke einer endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen, in dem zur Anmeldung der dinglichen Ansprüche an das Grundstück c. p. bestimmten Termine und in dem Verkaufstermine zu erscheinen, sowie bis 3 Wochen vor dem Termine Vorschläge für die Verkaufsbedingungen einzureichen.
Schönberg, den 28. December 1881.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.

H. Diederich.       

Beschreibung des Grundstücks:

Auf der Vollstelle, welche unmittelbar an der Bahnstation Lüdersdorf liegt, befinden sich an Gebäuden:
Ein Wohnhaus, Viehhaus, Scheune, Backhaus, Schweinestall, Holzstall und ein massiver Kathen.
Die Stelle ist groß: Hofstelle und Garten 197 []R., Acker 19 160 []R., Wiesen 3044 []R., Holzkoppel 960 []R., Moor und Haide 3243,3 []R., Sölle, Gräben und Wege 720 []R.


Holz=Auction Nr. 28.

Am Donnerstag den 9. März Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Michaelsen zu Selmsdorf nachbenannte Holzsortimente aus den Hohemeiler=Tannen meistbietend verkauft werden.

ca. 160 Rmt. kiefern und fichten Kluft
ca. 300 Rmt kiefern und fichten Knüppel
ca. 30 Fuder kiefern Durchforstholz von Bohnenstangen= bis geringer Schleetstärke.
Schönberg den 1. März 1882.

Der Oberförster:                
C. Hottelet.       


Holz=Auction.

Am Sonnabend den 11. März Vormittags 10 Uhr sollen in der Holzkoppel des Hauswirths Creutzfeldt zu Niendorf öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden

ca. 16 Rmt. buchen und eichen Knüppelholz
ca. 60 Rmt. buchen und eichen Kluftholz
28 Fuder buchen und eichen Buschholz,
wozu Kaufliebhaber hierdurch eingeladen werden.

Die Vormünder der Hauswirth Creutzfeldt'schen Minorennen.
 Hauswirth Oldenburg=Niendorf.
Hauswirth Retelsdorf=Gr. Mist.


Große Tapeten=Auction.
Mittwoch den 8. März a. c.,
Vormittags von 10-1 und Nachm. von 3-5 Uhr,
verkaufe in meinem Auctionslocal                                    
Lübeck, Fleischhauerstraße 132,
öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung                          
8-9000 Stück Gold=, Thon=, Glanz= und Naturell=
Tapeten,
200-300 Stück Gold=Velour,
Gold= und Farben=
Borden.

Ich mache besonders aufmerksam, daß trotz der bedeutenden Quantität nur diesjährige Muster und fehlerfreie Sachen zum Verkauf kommen.

Carl Meyer, Auctionator.       

NB. Die Muster sind Dienstag den 7. d. Mts., Nachmittags von 3-5 Uhr, zur gefl. Ansicht.


Als besonders preiswerth empfehle
reinschmeckenden
Ceara Caffee à Pfd. 70 Pfg.
sowie

f. Capitanias-Caffee a Pfd. 75 Pfg.
f. Campinas-Caffee a Pfd. 80 Pfg.
f. Laguayra-Caffee a Pfd. 90 Pfg.
ff. gew. Campinas-Caffee a Pfd. 90 Pfg.
ff. Maracariobo-Caffe a Pfd. 95 Pfg.
ef. gelb. Maracariobo-Caffe a Pfd. 100 Pfg.
ff. gew. Laguayra-Caffee a Pfd. 110 Pfg.
f. gelb. Java-Caffee a Pfd. 110 Pfg.
feinst. Ceylon-Caffee a Pfd. 125 Pfg.
f. braun Java-Caffee a Pfd. 130 Pfg.
ff. braun Java-Caffee a Pfd. 140 Pfg.
feinst. braun Menado-Caffee a Pfd. 150 Pfg.
arab. Mocca-Caffee a Pfd. 175 Pfg.

Aug. Spehr.              


Confirmanden-Hüte und Mützen
empfiehlt zu billigen Preisen                          
                                                    J. Oldörp.


Gemüse- und Blumen-Samen,
in frischer, keimfähiger Waare,
empfiehlt                          
                                                    H. Upahl,
                                                    Handelsgärtner.


Gänzliche Ausverkauf.

Wegen Aufgabe des Putzgeschäftes verkaufe, um schnell damit zu räumen sämmtliche noch vorhandenen Putzartikeln, als: garnirte Hüte, Bänder, Schleier, Blumen, Federn u. s. w. bedeutend unter Einkaufspreis.

J. Kiel.       


Marie Busch
Heinrich Schlüter
Verlobte.
                                                    Schönberg.


[ => Original lesen: 1882 Nr. 19 Seite 4]

J. Ludw. D. Petersen, Schönberg.
Alleiniges Lager für Schönberg
von Gußmaaren aller Art
von der
Eisengießerei u. Maschinenbauanstalt Carlshütte bei Rendsburg
zu Original=Fabrikspreisen.


Lebensversicherungsbank für Deutschland in Gotha.
Stand am 1. Januar 1882.
Versichert 57600 Personen mit 394,800,000 Mark
Bankfonds 102,300,000 Mark
Dividende der Versicherten im Jahre 1882: 42 Procent der Jahresprämie.

Die Bank erhebt keine Aufnahme=Gebühren, gewährt alle Ueberschüsse voll und unverkürzt an die Versicherten zurück und zahlt nach dem Tode des Versicherten die Versicherungssumme sofort nach Beibringung der vorschriftsmäßigen Sterbefall=Nachweisungen ohne Zins=Abzug aus.
Dauernd Angestellten, welche bei ihr Versicherung nehmen, gewährt die Bank Darlehen zum Zwecke der Bestellung von Dienstkautionen unter besonders günstigen Bedingungen.
Versicherungsanträge vermittelt:

Schönberg.                                                     Wilh. Schrep.


Alle Sorten
Klee= u. Grassaat
in bester Qualität
empfiehlt billigsten                          
                                                    Aug. Spehr.


2-3000 Pfd. gutes Heu,

ein eisenaxiger Bauwagen, ein einspänner eisenaxiger Bauwagen, ein fast neuer Krümmel, sowie verschiedene Ackergeräthe hat zu verkaufen

                                                    P. Maass in Schönberg
                                                    Marienstraße.


Ein Sohn rechtlicher Eltern findet zu Ostern als Lehrling in meinem Geschäfte Aufnahme

Wismar.                                                               H. Laub,
                                                                              Schlachtermeister.


Mecklenburgische Bank,
Schwerin i. M.

Status per ultimo Februar 1882.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Adressbuch von ganz Mecklenburg,

vollständige Adressen aller Beamten, Gutsbesitzer, Pächter, Pastoren, Lehrer, Schulzen etc. Behörden, Geldinstitute, Vereine etc. Man verlange Handbuch für Mecklenburg 1882, geh. 2 Mk. geb. 2,50 Mk.

                                                    Carl Hinstorff,
                                                    Verlag in Ludwigslust.

In Schönberg vorräthig beim Buchbinder C. Sievers.


Zahnschmerzen jeder Art werden, selbst wenn die Zähne angestockt sind, augenblicklich durch den berühmten Indischen Extract beseitigt. Dieses Mittel hat sich seiner Unübertrefflichkeit wegen einen Weltruf erworben und sollte daher in keiner Familie fehlen. Echt in Fl. à 5 Sgr. im Alleindepot für Schönberg bei

Emil Jannicke, Bandagist.       


Auf Loose zur                                     
Neubrandenburger
Pferde=Verloosung,
Ziehung am 24. Mai 1882,
nimmt Bestellungen entgegen                          
                                                    J. Rieckhoff.
Carlow im März 1882.                          


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Montag den 6. März 1882.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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