No. 5
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 17. Januar
1882
zweiundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1882 Nr. 5 Seite 1]

Publicandum.

      Da die Wahlperiode, für welche die bisherigen Mitglieder der Vertretung nach Maßgabe der Allerhöchst unterm 6. November 1869 für das Fürstenthum Ratzeburg erlassenen Verfassung erwählt sind, abgelaufen, ist von der Hohen Großherzoglichen Landes=Regierung auf Allerhöchsten Befehl die Großherzogliche Landvogtei durch ein Hohes Rescript vom 7. d. Mts. beauftragt worden, neue Wahlen in Gemäßheit der Ausführungsverordnung vom 15. Januar 1870 - die Wahlen der Mitglieder der Vertretung betreffend - vornehmen zu lassen. Zwecks Ausführung dieses der Großherzoglichen Landvogtei ertheilten Auftrages werden die bezeichneten Wahlen, in so weit die Leitung derselben der Großherzoglichen Landvogtei zustehet, an folgenden Orten und Tagen vorgenommen werden:

I. Die Wahl der Abgeordneten der Stadt Schönberg
am Montag den 23. Januar d. Js.
um 10 Uhr Vormittags

im Sessionszimmer des Landvogtei=Gebäudes in Schönberg, und wird mit der Wahl des Magistrats=Mitgliedes der Anfang gemacht, und hierauf die Wahl der beiden andern Mitglieder aus der hausgesessenen Bürgerschaft vorgenommen werden.

II. Die Wahlen der Hauswirthe und Erbpächter:
1. aus der Vogtei Schönberg und zwar:

a. der ersten im §. 2 der Verordnung vom 15. Februar 1870 bezeichneten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Falkenhagen, Grieben, Lindow, Lübseerhagen, Menzendorf, Papenhusen, Rabensdorf, Retelsdorf, Rodenberg, Rüschenbeck, Sabow, Gr. Siemz, Kl. Siemz und Törpt,

im Sessionszimmer des Landvogtei=Gebäudes
am Dienstag den 24. Januar d. Js.,
Vormittags 10 Uhr.

b. Der zweiten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Selmsdorf, Bardowiek, Kleinfeld, Mahlzow, Schwanbeck, Sülsdorf, Teschow, Zarnevenz, Blüßen, Gr. Bünsdorf, Kl. Bünsdorf, Rottensdorf,

gleichfalls im Sessionszimmer des Landvogtei=Gebäudes
am Dienstag den 24. Januar d. Js.,
Nachmittags 1 Uhr.
2. Aus der Vogtei Rupensdorf und zwar:

a. Der ersten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Herrnburg, Palingen, Lüdersdorf, Wahrsow, Kl. Mist, Duvennest, Lauen,

zu Herrnburg im Hause des Schulzen Grieben,
am Donnerstag den 20. Januar d. Js.
Vormittags 11 Uhr.

b. Der zweiten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Lockwisch, Rupensdorf, Petersberg Wahlsdorf, Boitin-Resdorf, Bechelsdorf, Niendorf, Ollndorf,

zu Herrnburg im Hause des Schulzen Grieben
am Donnerstag den 26. Januar d. Js.
Nachmittags 2 Uhr.
3. Aus der Vogtei Stove und zwar:

a. Der ersten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Carlow, Cronscamp, Neschow, Samkow,

im Eckmann'schen Gasthause zu Carlow
am Montag den 23. Januar d. Js.
Vormittags 10 Uhr.

[ => Original lesen: 1882 Nr. 5 Seite 2]

b. Der zweiten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Demern, Klocksdorf, Kuhlrade, Gr. Rünz, Schaddingsdorf, Pogez.

im Eckmann'schen Gasthause zu Carlow.
am Montag den 23. Januar d. Js.
Nachmittags 1 Uhr.
4. Aus der Vogtei Schlagsdorf und zwar:

a. Der ersten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Schlagsdorf, Bäk, Campow, Lankow, Mechow, Kl. Molzahn, Römnitz, Schlagbrügge, Ziethen

im Siebenmark'schen Gasthause zu Schlagsdorf
am Dienstag den 24. Januar d. Js.
Vormittags 10 Uhr

b. Der zweiten Abtheilung, bestehend aus den Ortschaften: Rieps, Gr. Mist, Raddingsdorf, Schlagresdorf, Sülsdorf, Thandorf, Wendorf

im Siebenmark'schen Gasthause zu Schlagsdorf
am Dienstag den 24. Januar d. Js.
Nachmittags 1 Uhr.
5. Aus der Vogtei Mannhagen, bestehend aus den Ortschaften: Mannhagen, Panten, Walksfelde, Hammer
im Hause des Vice=Schulzen Brüggemann in Mannhagen
am Donnerstag den 20. Januar d. Js.
Nachmittags 1 Uhr.
III. Die Wahl der Domanial=Pächter, einschließlich der Pächter der Domanial=Mühlen zu Schönberg und Stove
im Sessionszimmer des Landvogtei=Gebäudes in Schönberg
am Montag den 23. Januar d. Js.
Nachmittags 2 Uhr.

      Sämmtliche Wahlberechtigte werden hierdurch aufgefordert. Sich an den vorbezeichneten Orten und Tagen zur Ausübung der Wahlen einzufinden, indem in Ansehung der Dauer der neuen Wahlperiode auf den §. 2 der Verfassungsverordnung vom 6. November 1869 erwiesen wird.
      Zwecks Legitimation bei Ausübung der Wahlen hat jeder berechtigte Wähler in der Stadt Schönberg sich mit seinem Bürgerbriefe, jeder Hauswirth mit seinem Hausbriefe zu versehen.          Schönberg, den 13. Januar 1882.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.                           W. v. d. Lancken.


Publicandum.

      Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die im Jahre 1862 und früher geborener resp. mit einer endgültigen Entscheidung über ihre Militairpflicht nicht versehenen militärpflichtigen jungen Leute, welche im hiesigen Fürstenthum ihren dauernden Aufenthalt haben, verpflichtet sind, sich Zwecks Eintragung ihrer Namen in die Rekrutirung=Stammrolle in der Zeit

vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js.

bei den Ortsvorstande ihres Aufenthaltsortes anzumelden, und war die auswärts geborenen unter Vorlegung eines Geburtsscheins (der zu diesem Zwecke kostenfrei ertheilt wird), sowie die schon früher Gemusterten unter Vorlegung ihres Loosungsscheines.
      Im Uebrigen wird bezüglich der Meldepflicht auf die Vorschriften des §. 23 der Ersatz=Ordnung (deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875) hingewiesen und wird hervorgehoben, daß von der Meldepflicht nur die mit dem Berechtigungsschein zum Einjährigfreiwilligendienste oder mit besonderer Ausstandsbewilligung versehenen Militärpflichtigen aufgenommen sind. Sind zur Meldung Verpflichtete vorübergehend von ihrem ständigen Aufenthaltsort abwesend. So haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr=, Brod= oder Fabrik=Herren etc. die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.
      Zugleich werden sämmtliche Militairpflichtige, sowohl, wie die Ortsvorstände des hiesigen Fürstenthums auf die genaue Befolgung resp. Ueberwachung der Bestimmungen im §. 23 sub 8 der Ersatz=Ordnung aufmerksam gemacht, wonach Militairpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militairpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem andern Aushebungsbezirke verlegen, dieses zwecks Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgange der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle aufgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden haben.
      Die Unterlassung der vorgeschriebenen Meldungen ist mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bedroht.
         Schönberg den 1. Januar 1882.

Der Zivilvorsitzende der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirk für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


[ => Original lesen: 1882 Nr. 5 Seite 3]

Antragsmäßig soll über die zum Hammer sub Nr. IV. belegene Erbpachtstelle c. p. der Ehefrau des Musikus Bethke, Dorothea geb. Siemers daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen, und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Dienstag den 14. Februar 1882,
Vormittags 11 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstück sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel verständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 28. November 1881.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Am Sonntag den 4. December 1881 Abends ist während der Tanzmusik aus der Leutestube im Baumann Spehr'schen Hause ein dem Dienstmädchen Trina Stegmann (im Dienst beim Schulzen Maaß zu Mahlzow) gehöriger enganschließender Paletot mit Atlasknöpfen und atlasbesetzten Hintertaschen weggenommen worden.
Es wird um Vigilanz und nm Benachrichtigung gebeten.

Schönberg den 13. December 1881.
Der Amtsanwalt.

Wiederholt ausgefertigt

Schönberg den 13. Januar 1882.
Der Amtsanwalt.
W. v. d. Lancken.


Die Anmeldung zur Stammrolle aller im Jahre 1862 und früher geborenen. resp. mit ihrer endgültigen Entscheidung über ihre Militairpflicht nicht versehenen militairpflichtigen jungen Leute, welche in der Stadt Schönberg ihren Aufenthalt haben, hat am

Freitag den 27. Januar d. J.

Vormittags in den Stunden von 10-12 Uhr, bei uns zu geschehen. Auswärts geborene Militairpflichtige haben ihren Geburtsschein (der zu diesem Zwecke kostenfrei ertheilt wird), die bereits früher Gemusterten ihren Loosungsschein vorzulegen.
Schönberg den 16. Januar 1882.

Der Magistrat.


Bekanntmachung.

Die Hebung einer Armensteuer zum vollen Beitrag ist erforderlich, es werden demnach alle Zahlungspflichtigen des Schönberger Armendistricts hiermit aufgefordert, ihre Beiträge fördersamst einzuzahlen.
Schönberg, den 16. Januar 1882.

Die Armenbehörde.


Holz=Auction.

Am Sonnabend den 21. Januar Morgens 10 Uhr, sollen im Selmsdorfer Kirchenholze an Ort und Stelle nachstehende Holzsortimente meistbietend bei freier Concurrenz verkauft werden.

35 Rmt. eichen und buchen Kluft und Knüppel
18 Fuder buchen Durchforst= und Pollholz
  6 Fuder ellern Wadelholz.
Schönberg den 15. Januar 1882.

Der Oberförster:                
C. Hottelet.       


Holz=Auction Nr. 13.

Am Montag den 23. Januar Morgens 9 Uhr sollen in Kösters Hotel zu Schönberg nachstehende Holzsortimente aus dem Rupensdorfer Holze meistbietend verkauft werden.
Haberkost, Müschenbruch und Umgebung
ca. 120 Rmt. eichen Kluft und Knüppel
         6 Rmt. eichen Kleinknüppel
       14 Fuder starkes eichen Durchforstholz
ca.   70 Rmt. buchen Kluft und Knüppel
         9 Fuder buchen Durchforst= und Pollholz
     100 Fud. buch. Durchforstholz (Sprengshören)
         9 Rmt. birken Kluft (Müschenbruch)
         1 Fuder birken stark Wadelholz ( do. )
       35 Rmt. Nadelbolz Kluft und Knüppel
       12 Fuder eichen etc. Kiepenhölzer (Schälschlag) das Holz wird bis Donnerstag 19. Januar fertig.
Schönberg, den 15. Januar 1882.

Der Oberförster:                
C. Hottelet.       


Holz=Auction Nr. 14.

Am Dienstag den 24. Januar Morgens 10 Uhr sollen im. Gr. Rüntzer Zuschlag an Ort und Stelle meistbietend bei freier Concurrenz

ca. 60 Fuder buchen Durchforstholz
verkauft werden. Versammlung der Käufer beim Schlagbaum an der Landstraße.
Schönberg den 15. Januar 1882.

Der Oberförster:                
C. Hottelet.       


Holz=Auction Nr. 15.

Am Mittwoch den 25. Januar Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Spolert auf der Bäck nachstehende Holzsortimente bei freier Concurrenz meistbietend verkauft werden.

a. Aus dem Steinort.

60 Rmt. buchen Kluft I. und II. Nr. 213-235.

b. Aus dem Seebruch.

10 Rmt. eichen Knüppel
46 Rmt. buchen Kluft I. und II. und Knüppel Nr. 236 bis 263
  1 starker Fichten Säge-Block 4.37 Festm. Nr. 236 bis 263
Schönberg den 15. Januar 1882.

Der Oberförster:                
C. Hottelet.       


Holz=Auction Nr. 16.

Am Donnerstag den 26. Januar Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Krützmann zu Ziehen nachstehende Holzsortimente bei freier Concurrenz meistbietend verkauft werden.

a. Aus dem Garnseerholze.

    6 eichen Nutzholzblöcke
    2 buchen Nutzholzblöcke
  87 Rmt. eichen Kluft und Knüppel Nr. 397 bis 645
466 Rmt. buchen Kluft I. und II. und Anbruch Nr. 397 bis 645
    8 Rmt. birken Kluft und Knüppel Nr. 397 bis 645
  45 Fuder starkes buchen pp. Durchforstholz Nr. 1 bis 45.

b. Aus dem Bahlen.

    1 buchen Nutzholzblock
  85 Rmt. buchen Kluft I. und II.
Nähere Auskunft ertheilt Herr Förster Blanck zu Schlagbrügge und Forstaufseher Schäffer zu Ziethen.
Schönberg den 15. Januar 1882.

Der Oberförster:                
C. Hottelet.       


Holz=Auction

im Vitenser Forste, Revier: Woitendorfer Holz am Mittwoch den 18. Januar 1882 unter den an Ort und Stelle zu verlesenden Verkaufsbedingungen über:

buchen Nutzholz=Drümme
buchen Kluftholz
buchen Knüppelholz
buchen Zweigholz.
Versammlung Morgens 10 Uhr beim Holzwärterhause zu Woitendorf.
Rehna den 10. Januar 1882.

Großherzogliche Forst=Inspection.


Dr. Pattinson's
Gichtwatte,

bestes Heilmittel gegen

Gicht und Rheumatismen

aller Art, als: Gesichts=, Brust=, Hals= und Zahnschmerzen, Kopf=, Hand= und Fußgicht, Gliederreißen, Rücken= und Lendenweh.          (H. 62539)
In Packeten zu 1 M. und halben zu 60 Pfennig (Mecklenburg). bei

Senator W. Heincke,         
Assekuranz=Geschäft.        


[ => Original lesen: 1882 Nr. 5 Seite 4]

Mecklenburgische Bank, Schwerin i. M.

Die Bank vergütet für fest verzinsliche Einlagen gegen ihre Bank-Schuldverschreibungen und Sparbücher auf halbjährliche jederzeit auszuübende Kündigung oder auf mindestens sechs Monate fest Porto- und stempelfrei 4 % p. a
auf vierteljährliche ebensolche Kündigung oder auf mindestens drei Monate fest 3 1/2 % p. a.
auf kürzere mindestens vierzehntägige Kündigung 3 1/4 % p. a
auf tägliche Kündigung und im Baar Conto-Corrent 3 % p. a
Die Zinsen werden bei den auf Kündigung stehenden Capitalien am 1. Januar und 1. Juli fällig, und nach Fälligkeit jederzeit die Julizinsen auch schon im Johannistermin gezahlt. Nach Vereinbarung können die Zinsen aber auch vierteljährlich am Quartalsersten erhoben werden.
Die Bank bewilligt Darlehen gegen genügende Sicherheit zum Zinssatze von z. Zt. 6 % p. a. und discontirt Wechsel auf Reichsbankplätze zu z. Zt. 5 % p. a.

Die Direction.


Zum Besten der Unterstützungskasse des Kampfgenossen-Vereins
findet am 29. ds. Mts.
in Kösters Hôtel
eine
Theater=Vorstellung
statt. Nach der Vorstellung
Ball.
Entrée: 1 Platz 1 M. 2 Platz 60 Pfg.
Gallerie 30 Pfg. Tanzschleifen 1 Mark.
Das Fest-Comitée des Kampfgenossen-Vereins.


Die Einsendung von Geldeinlagen auf halb= und vierteljährliche Kündigung an

die Mecklenburgische Bank in Schwerin

wird durch Unterzeichneten porto= und kostenfrei besorgt, ebenso die Erhebung der fälligen Zinsen von der Bank. Näheres über den Verkehr mit der Mecklenburgischen Bank, insbesondere über von derselben zu gewährende Darlehen gegen Sicherheit, ist zu erfahren bei

Schönberg.                                                     Wilh. Schrep.


Die Einsendung von Geldeinlagen auf halb= und vierteljährliche Kündigung an

die Mecklenburgische Bank in Schwerin

wird durch Unterzeichneten porto= und kostenfrei besorgt, ebenso die Erhebung der fälligen Zinsen von der Bank. Näheres über den Verkehr mit der Mecklenburgischen Bank, insbesondere über von derselben zu gewährende Darlehen gegen Sicherheit, ist zu erfahren bei

Senator Wilh. Heincke.       


Ein Mädchen

zu häuslichen Arbeiten findet in Stelle einer Erkrankten sogleich Dienst bei

Aug. Spehr.       


Theater=Anzeige.
Dienstag den 17. Januar 1882.
Benefiz für Herrn Schlenther.
Muttersegen
oder:
Die neue Fanchon.
Volksschauspiel mit Gesang in 5 Acten von Lemoir, bearbeitet von W. Friederich, Musik von H. Schäffer.

Donnerstag den 19. Januar 1882.
Letzte Vorstellung.
Krieg im Frieden.
                                                    W. Schuldt, Direktor.


Grüne Kocherbsen
leicht brechend
empfiehlt                          
                                                    W. Wieschendorf.


Mehrere Hundert Centner
grober Kleie
sind preiswürdig abzugeben in                          
der Lübecker Dampf-Brodfabrik und Dampfmühle.


Zu sofort resp. zu Ostern

wird auf einem Gute in der Nähe ein Pferde=Knecht gesucht. Näheres bei Herrn Senator Spehr Schönberg.


Wegen Krankheit meines Mädchens suche ich noch zum 1. Februar ein tüchtiges, erfahrenes Mädchen.
Schönberg den 9. Januar 1882.

T. Ringeling                
geb. Gerdess.       


Wegzugshalber werde ich sämmtliche Haus=, Küchen= und Schneidergeräthschaften binnen 14 Tagen unter der Hand verkaufen.

Schneidermeister Harms,       
Cronskamp.                   


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Montag den 16. Januar 1882.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1882 Nr. 5 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 5 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 17. Januar 1882.


Neustrelitz, 11. Januar 1882.       

An
sämmtliche Mecklenburg-Strelitz'sche Krieger-Vereine.

Nachdem nunmehr alle in der Deligirten=Versammlung vom 24. Juli v. J. vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind, tritt die Mecklenburg=Strelitzsche Krieger=Kameradschaft in ihr erstes Vereins- resp. Geschäftsjahr. Das Präsidium sendet bei Beginn desselben allen Kameraden einen treuen kameradschaftlichen Gruß und bittet sie mitzuarbeiten an dem hohen Ziele unseres Bundes, unter dem Schutze unseres Durchlauchtigsten Erbgroßherzogs durch Einigkeit, Patriotismus und Kameradschaftlichkeit dem Kriegervereinswesen in unserem engeren Vaterlande eine Stellung zu geben, die uns die Gnade unseres Allerdurchlauchtigsten Landesherrn, die Achtung unserer Mitbürger und die Liebe unserer Kameraden im ganzen deutschen Vaterlande für immer sichert. Kameraden! laßt uns frohen und getrosten Muthes an unsere gemeinsame Arbeit gehen!
Daß Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog das Protectorat über die Mecklenburg=Strelitzsche Kriegerkameradschaft gern übernommen haben, haben wir den Vereinen bereits mitgetheilt. Wir freuen uns, hinzufügen zu können, daß unser Hoher Protector das lebhafte Interesse, welches derselbe für unsern Verband hegt, bereits wiederholt bethätigt hat, indem Er sich angelegentlich nach dem Stande der Verbands=Angelegenheiten erkundigt, vor Allem aber dadurch, daß derselbe für die Kriegerkameradschaft ein Verbands=Abzeichen zu stiften beschlossen hat. Näheres über die letztere hochwichtige Angelegenheit werden wir demnächst berichten.
Die durch den Kameraden Dr. M. Marung=Schönberg mit dem Mecklenb. Krieger=Verband=Schwerin geführten Verhandlungen haben den Erfolg gehabt daß alle unsere Forderungen bewilligt sind. Für den bindenden Ausdruck unserer Vereinigung ist, um die bestehenden Statuten nicht zu sehr zu alteriren, die Form einer Convention gewählt, die zwischen den Bevollmächtigten abgeschlossen ist und binnen 3-4 Wochen den Vereinen zur Genehmigung zugehen wird. Gleichzeitig mit der Convention wird ein in Uebereinstimmung mit dem Präsidium des Meckl. Krieger=Verbandes festgestellter Statuten=Entwurf übermittelt werden, der an Stelle der provisorischen Statuten unseres Verbandes und der bisherigen des Mecklenburgischen Krieger=Verbandes treten, und in der nächsten gemeinschaftlichen Delegirten=Versammlung zur Berathung und Abstimmung kommen soll. Wir sind überzeugt durch diese Abschlüsse den Intentionen der Kameraden, wie sie am 24. Juli v. J. ausgesprochen sind, nach jeder Richtung entsprochen zu haben.
Hoch lebe die Mecklenburg=Strelitzsche Krieger=Kameradschaft und ihr Hoher Protector!
Mit kameradschaftlichem Gruße.

Das Präsidium.


Schlittschuhe
in großer Auswahl
                                                    empfiehlt
                                                    W. Wieschendorf.


Zu Ostern
Suche ich ein ordentliches in aller Arbeit erfahrenes Mädchen.                          
                                                    Auguste Dube.
                                                    Siemzerstraße.


Wilhelm Bluhm
Mathilde Fick
Hamburg.                                                     Schönberg.


Fenchelhonig
von L. W. Egers in Breslau,

gegen Hals= und Brustleiden, Kartarrh, Husten, Heiserkeit, Verschleimung, bei Kinderkrankheiten etc. wirksamstes Mittel. Man hüte sich vor Nachahmungen und beachte, daß der echte Fenchelhonig Siegel, Namenszug, sowie im Glase eingebrannt die Firma seines Erfinders, L. W. Egers in Breslau, trägt. Verkaufsstelle in Schönberg allein bei: C. Sievers.


Gesunde, starke
Eschen=, Birnen= und Aepfel=Baumstämme
kauft                          
                                                    F. Becker,
                                                    Siemzerstraße.


Melbourne 1881 - 1. Preis -
Silberne Medaille.
Spielwerke

4-200 Stücke spielend; mit oder ohne Expression, Mandoline, Trommel, Glocken, Castagnetten, Himmelsstimmen, Harfenspiel etc.

Spieldosen

2-16 Stücke spielend; ferner Necessaires, Cigarrenständer, Schweizerhäuschen, Photographienalbums, Schreibzeuge, Handschuhkasten, Briefbeschwerer, Blumenvasen, Cigarren-Etuis, Tabaksdosen, Arbeitstische, Flaschen, Biergläser, Portemonnaies, Stühle etc., alles mit Musik. Stets das Neueste und Vorzüglichste empfiehlt

J. H. Heller, Bern (Schweiz).

Nur direkter Bezug garantirt Aechtheit; illustrirte Preislisten sende franco.
100 der schönsten Werke im Betrage von 20,000 Francs kommen unter den Käufern von Spielwerken vom November bis 30. April als Prämie zur Vertheilung.


Politische Rundschau.

Die Entscheidung darüber, ob der Reichstag formell geschlossen oder vertagt werden soll, wird in dieser Woche erfolgen müssen, da zu einer Vertagung auf länger als einen Monat die Zustimmung des Reichstags einzuholen ist. In informirten parlamentarischen Kreisen werden trotz der Aeußerungen des Reichskanzler noch Zweifel an der angeblich in Aussicht genommenen Frühjahrssession laut; wohl mit Recht wird hervorgehoben, daß die Einberufung des Reichstags zum Frühjahr wesent=

[ => Original lesen: 1882 Nr. 5 Seite 6]

lich von dem Verlauf der Verhandlungen im preußischen Landtage abhängen wird.
Betreffs der Behandlung des Antrags Windhorst, dessen dritte Berathung am nächsten Mittwoch stattfinden dürfte, hört man, daß der Bundesrath sich bis auf Weiteres mit dem Antrage nicht beschäftigen wird, indem zuvörderst das Resultat der Verhandlungen abgewartet werden soll, welche im preußischen Landtage über die kirchenpolitischen Vorlagen stattfinden werden. Es wird angenommen, daß sich im Abgeordnetenhause eine Majorität für diskretionäre Vollmachten nicht wird finden lassen, anderseits wird aber erwartet, daß namentlich von liberaler Seite den Ankündigungen des Herrn von Forckenbeck gemäß bestimmt formulirte Anträge auf Revision der Maigesetzgebung im Abgeordnetenhause werden eingebracht werden. Das Centrum wird sich auf diskretionäre Vollmachten nicht einlassen.
Nordamerika. Im Prozeß Guiteau haben die Zeugenvernehmungen endlich aufgehört. Von Seiten der Vertheidigung und der Anklage wurden über die in Betreff der Geistesstörung bestehenden gesetzlichen Bestimmungen Anträge gestellt. Der vorsitzende Richter hat sich die Entscheidung noch vorbehalten. Damit haben die Vorgänge im Gerichtshofe ein würdigeres Ansehen erhalten. Mr. Porter hielt Schlußansprache, die mit großem Nachdruck die Scheußlichkeit des Verbrechens entwickelte, das Guiteau begangen.


- Deutschland besitzt zwanzig Universitäten auf denen es im Wintersemester 1880-1881 21,168 Studirende gab, davon kamen auf Berlin, 4107, Leipzig 3326, München 1890, Breslau 1281, Halle 1211, Tübingen 1074, Göttingen 959, Würzburg 921, Bonn 887, Königsberg 788, Straßburg 745, Marburg 604, Greifswald 599, Heidelberg 543, Erlangen, 473, Freiburg 443, Jena 438, Gießen 391, Kiel 288, Rostock 200. Unter diesen Studirenden war die Zahl der Nichtdeutschen am größten in Heidelberg, nämlich 20 Procent, sodann in Straßburg 12 Procent, in Leipzig 8 Procent, in Berlin, München und Würzburg 6 Procent, in Halle und Göttingen 4 Procent etc. Die Frequenz an den 9 deutschen technischen Hochschulen, betrug im Wintersemester 1880-81 insgesammt 2633 Studirende, welche Zahl sich folgendermaßen vertheilt: Berlin 831, München 383, Dresden 252, Stuttgart 310, Karlsruhe 257, Hannover 245, Aachen 121, Darmstadt 77, Braunschweig 57.
- Vor acht Tagen hat ein ungeheurer Sturm den Norden Englands und Schottlands heimgesucht. In Edinburgh wurde ein Kirchthurm theilweise umgeweht und eine Droschke in den Fluß gejagt. In Glasgow wurde ein Haus umgeweht und das Glasdach der St. Enochsstation arg beschädigt. In Kilsyth wehte der Sturm den 100 Fuß hohen Schornstein der Eisengießerei nieder. Der Wellenbrecher in Port Eruin (Insel Man) wurde sehr beschädigt und der am Ende desselben befindliche Leuchtthurm in das Meer gespült. Im westlichen Schottland hat die Telegraphenverbindung, sowie der Eisenbahnverkehr empfindliche Störungen erlitten. Große Strecken des Ufers des Clyde wurden weggespült. Seit den letzten 40 Jahren erinnert man sich dort keiner so hohen Fluth, und der Sturm war viel heftiger als der, welcher die Taybrücke umwehte.
- Vom Vereinigten Staaten=Patentamt zu Washington wurden am 27. v. M. nicht weniger als 340 Patente bewilligt, davon 25 an den Edison, welcher sich bis jetzt bereits im Besitze von 250 Patenten befindet.
Zu den unheimlichsten afrikanischen Potentaten gehört der König von Abessinien. Er ist 45 Jahre alt und hat ein sauertöpfisches, häßliches Gesicht. Er sieht einem nie gerade an; blickt man weg, glotzt er einem an, wie ein Tiger. Er lächelt nie; sein immer wechselndes Aussehen zeigt stets Argwohn. Er ist von der raffinirtesten Grausamkeit, die darin besteht, daß er Verbrecher und Empörer nicht tödten läßt, sondern sie schrecklichsten Qualen überantwortet, indem er ihnen Füße und Hände abhacken, sie durch heißen Talg blenden läßt etc. Den Schnupfern werden die Nasen, den Rauchern die Lippen abgeschnitten. Ein Fremder darf in seinem Lande ohne specielle Erlaubniß nicht reisen, nichts kaufen. Ohne diese Erlaubniß wird ihn Niemand beherbergen. Er ist der Geldgierigste seines Volkes, das diese Eigenschaft in keinem geringeren Maße besitzt. Sein Begriff eines Freihafens ist, daß Flotten von Dampfschiffen ihm Geschenke der europäischen Mächte bringen werden, welche er durch Briefe mit dem Löwensiegel erwiedern will, in denen gesagt wird: "Du bist mein Bruder, meine Mutter u. s. w. Wie befindest Du Dich? . . ." Er behauptet, er könne das vereinigte Europa, mit Ausnahme Rußlands besiegen. Abends trinkt er im Uebermaß. Er gehört zur strengsten Secte der Pharisäer. Mit Tagesanbruch ist er auf und liest in den Psalmen. Keine Frau darf sich auf 300 Schritte seinem Palast oder vielmehr seiner Hütte nahen.
- Die Schreckensnachricht, daß der König der Aschanti 200 den benachbarten Stämmen geraubte junge Mädchen habe abschlachten lassen, wird jetzt bestätigt. Man darf darauf gespannt sein, wie England diesen neuen Faustschlag ins Angesicht der civilisirten Welt, und speziell in ihr eignes, hinnehmen wird.
- Zum Capitel der großartigen Diebstähle.
Im Postamt Hatton=Garden in London sind Diamanten. Schmucksachen und Papiere im Werthe von mehren Millionen gestohlen worden. Vom Postamt sind 5000, von den Geschädigten 25,000 Frcs. auf die Entdeckung ausgesetzt worden. - Ein zweiter Juwelenraub ist dem Lord Trevor zugefügt worden; er hat 25,000 Frcs. für die Wiedererlangung ausgesetzt.
- Am 13. Januar waren es hundert Jahre, daß "die Räuber" von Friedrich Schiller zum ersten Male über die Bretter gingen, welche die Welt bedeuten; diesmal die Welt im edelsten Sinne des Wortes, trotz des gruseligen Gegenstandes. Es war ein Ereigniß, das in der Geisterwelt kaum seines Gleichen gehabt. Ein so prachtvoll großartiges moralisches Unwetter hatte die Welt noch nicht gesehen. Unbeschreiblich war auch die Wirkung. Ein Schluchzen und Stöhnen auf allen Bänken, das Publikum wand sich wie ein in Zauber gebanntes Wesen, bis endlich eine Explosion des Beifalls sich Bahn brach, wie sie seither wohl noch nicht gehört worden war. Das Haus war bis zum letzten Platz besetzt. Im Parterre saß Schiller mit seinem Freunde Petersen. Er war - ja lacht nicht - heimlich mit den nothdürftigsten Mitteln von Stuttgart herübergekommen . . . . . Das Mannheimer Theater beging das festliche Jubiläum dieses denkwürdigen Tages.
- In England scheint der Leichenraub in Aufnahme zu kommen. Ganz London unterhält sich darüber, daß dieser Tage versucht worden sei, die Leichname des Kaisers Napoleon und seines Sohnes aus ihrer Gruft in Chislehurst zu rauben. Die Untersuchung wird sehr geheim betrieben. Auch die Leiche des Lords, die vor Monaten aus ihrer Gruft verschwand, ist trotz aller ausgesetzten Belohnungen noch nicht wieder gefunden; umsonst hat die Regierung einem der Betheiligten, der Lust hat, den Verräther zu machen, Straflosigkeit zugesichert.
- In Bockenheim hat ein Oekonom mit "Gasthofsgespül" ein Schwein bis auf 990 Pfund lebend gemästet. Beim 1000sten Pfund wird es geschlachtet.
- Für Steuerbeamte gelten im neuen Jahre: Knallschooten als feine Gemüse, Pegasusse als Pferdefleisch, Lästerzungen als feine Fleischwaaren, Schmeerbäuche als Fettwaren, Wasserhosen als Bekleidungsgegenstände, Zeitungsenten als Geflügel, Kinder mit Trommeln als Wirbelthiere, Kinder mit Trompeten als Blasebälge, Herrenhüte (Cylinder) als Glaswaaren, Reime als Schmiedewaaren, Schinken und Würste als Rauchwaaren, Gewehrkugeln (blaue Bohnen) als Hülsenfrüchte, Linsen (Sauer oder süß) als optische Instrumente. So scherzt der "Ulk".


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ZVDD