No. 67
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 30. August
1881
einundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1881 Nr. 67 Seite 1]

Die Reichsstempelabgaben.

Das Reichsgesetz vom 1. Juli 1881 über die Erhebung von Reichsstempelabgaben tritt mit dem 1. October in Kraft und dürfte es daher vielen Lesern dieses Blattes willkommen sein, die wichtigsten Bestimmungen desselben hier zusammengestellt zu finden.
Hervorgegangen ist das Gesetz aus der Absicht, das sog. mobile Vermögen - den Besitz von Werthpapieren aller Art - und die damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte mit einer Abgabe zu belegen. Das Gesetz scheidet die zur Besteuerung heranzuziehenden Gegenstände in drei Abtheilungen: Die Werthpapiere, die aus Geschäften in denselben herrührenden Noten, Rechnungen, Schlußzettel etc. und endlich die Lotterieloose. 1) Hinsichtlich der Werthpapiere schreibt das Gesetz vor allen Dingen einen Emissionsstempel, d. h. eine Abgabe vom Nominalbetrage des Kapitals vor, über welches die vom 1. October d. J. ab zur Ausgabe gelangenden Werthtitel lauten. Die Emissionssteuer besagt, a) von Actien, Actienantheilscheinen etc., ein halb Prozent des Nominalbetrages, b) von ausländischen Schuldverschreibungen aller Art 1/5 %, c) von inländischen Schuldverschreibungen ebenfalls 1/5 %, jedoch mit Ausnahme der inländischen, auf den Inhaber lautenden und auf Grund staatlicher Genehmigung ausgegebenen Renten= und Schuldverschreibungen der Kommunalverbände und Kommunen, der Korporationen ländlicher oder städtischer Grundbesitzer, der Grund=, Kredit= und Hypothenbanken oder der Transport=Gesellschaften, welche nur 1/10 % zahlen. Deutsche Staatspapiere unterliegen dem Emissionsstempel überhaupt nicht. Alle bereits ausgegebenen, d. h. vor dem 1. October d. J. ausgegebenen inländischen Werthpapiere sind von der nachträglichen Entrichtung des Emissionsstempels befreit. Bei Ausgabe von Neuen Werthpapieren nach dem 1. October ist der Emissionsstempel vor der Ausgabe der Papiere von den diese Werthe emittirenden Schuldnern, den betr. Instituten, Gemeinden etc. zu entrichten und berührt diese Stempelpflicht das große Publikum weniger. Für ausländische Werthpapiere jeder Art ist dagegen das Gesetz rückwirkend und ist der Emissionsstempel nachzuzahlen, sobald diese Werthe innerhalb des Bundesgebietes ausgehändigt, veräußert, verpfändet, oder wenn daselbst andere Geschäfte unter Lebenden damit gemacht oder Zahlungen darauf geleistet werden. Ausnahmsweise werden diese ausländischen Werthpapiere, d. h. die vor dem 1. October d. J. ausgegebenen, mit dem Mindestbetrag der Abgabe also 50 Pfennig (Mecklenburg). für jede Actie etc. und 10 Pfennig (Mecklenburg). für jede Schuldverschreibung etc. zur Verstempelung zugelassen, wenn dieselbe innerhalb 90 Tage vor Inkrafttreten des Gesetzes an, mithin bis zum 29. December d. J., erfolgt. Es empfiehlt sich daher, diese Vergünstigung zu benutzen, da später der volle Stempelsatz eintritt, während vom 1. September bis 29. December zu dem bedeutend ermäßigten Satze vorgestempelt werden kann. Beispielweise wird später eine Staatsbahn=Actie von 400 M. = 2 M. Stempelkosten, während sie jetzt nur 50 Pfennig (Mecklenburg). zu zahlen hat. Noch bedeutender ist die Differenz bei größeren Abschnitten ausländischer Schuldverschreibungen. So z. B. kosten 1000 fl. österreichischer Rente oder 1000 Dollars amerikanischer Bonds später 4 M. resp. 8 M. 60 Pfennig (Mecklenburg)., während bei der Vorabstempelung jedes dieser Stücke nur 10 Pfennig (Mecklenburg). kosten. So wenig der Besitz eines ausländischen Werthpapieres den Inhaber verpflichtet, dasselbe stempeln zu lassen, so lange er dasselbe nicht aus der Hand gibt - Vererbung kommt nicht in Betracht - so rathsam ist es doch, die Vorabstempelung vornehmen zu lassen, da heutzutage selten Jemand mit Bestimmtheit sagen kann, er werde niemals in den Fall kommen, einen Theil seiner Werthpapiere zu veräußern (zu verpfänden etc.) Gänzlich befreit von jeder Abgabe sind die auf Grund des Reichsgesetzes vom 8. Juli 1871 abgestempelten ausländischen Inhaberpapiere - mit Prämien - die sogenannten Prämienloose: die österreichischen, die russischen Staatsloose, die Freiburger Loose, die italienischen Städteloose etc. Wie schon oben erwähnt, tritt die Stempelpflicht der ausländischen Werthpapiere ein, sobald dieselben innerhalb des Deutschen Reiches ausgehändigt, veräußert, verpfändet etc. werden. Die Hingabe von Werthpapieren lediglich zur Aufbewahrung und Zurücknahme aus solcher begründet die Stempelpflichtigkeit nicht. Jeder, welcher als Contrahent oder in sonstiger Eigenschaft an der Ausgabe, Verpfändung, Veräußerung oder in sonstigen Geschäften in Werthpapieren vor deren Abstempelung theilgenommen hat, verfällt in eine Geldstrafe, welche dem 25fachen Betrage der hintergangenen Abgabe gleichkommt, mindestens aber 20 M. für jedes Werthpapier beträgt. Die betreffenden Personen sind für die Entrichtung der Steuer solidarisch verhaftet. Die Papiere sind ohne Zinsscheine und Talons mit einer von dem Steuerpflichtigen zu unterzeichnenden, doppelten Anmeldung und unter Beifügung des ausmachenden Stempelbetrages der Steuerbehörde vorzulegen, welche alsdann den Stempel aufdrückt; eine Verwendung von Stempelmarken zu Werthpapieren findet nicht statt. Die Anmeldungsformulare sind von den Steuerstellen zu beziehen.
Ueber die Besteuerung 2. der Rechnungen, und 3. der Lotterieloose nächstens.


Politische Rundschau.

Man sieht mit besonderer Spannung den Cavallerie=Manövern bei Conitz entgegen, da sich in neuerer Zeit in der Kriegswissenschaft eine ziemlich starke Strömung gegen die Cavallerie geltend gemacht hatte. Ein Theil unserer Generalstabsoffiziere hält dafür, daß diese Waffe für den großen Krieg eigentlich die Bedeutung nicht mehr habe, die ihr früher zuerkannt wurde. Man plaidirt von dieser Seite für eine Verringerung der Zahl der Cavallerie und für eine dementsprechende Vergrößerung des Bestandes der Infanterie= und Artillerie=Regimenter. Es heißt nun, daß die diesjährigen Cavallerie=Manöver mit den Zweck haben sollen, Werth und Bedeutung der Waffe einmal von dem angegebenen Gesichtspunkte aus zu prüfen.
Frankreich. Die beiden Wahlen zu Belleville=Paris, in

[ => Original lesen: 1881 Nr. 67 Seite 2]

sion werden wir erster Tage erfahren. Die Gambettistischen Blätter sprechen von einem binnen wenigen Wochen neu zu bildenden Ministerium, an dessen Spitze natürlich Gambetta treten werde.
Die jetzt aus dem Lande eingegangenen Nachrichten sagen, daß im großen Ganzen die Wahlen mit ungemeiner Gleichgültigkeit vorgenommen wurden. Der Prozentsatz der Wähler, gegenüber der Zahl der Wahlberechtigten war sehr klein. Daß die gemäßigten Republikaner den Sieg davon getragen, haben wir bereits mitgetheilt, jedoch ist es von Belang zu erfahren, daß die Gültigkeit der Wahl Gambettas in dem einen Arrondissement angefochten wird. Ohne Logik, jedoch mit vieler Dreistigkeit ziehen die Anhänger des Exdictators aus seiner Niederlage den Schluß, daß man nun erst recht erkennen müsse, wie Gambetta lediglich dazu berufen sei, an die Spitze der Regierung zu treten. An Beweisen für die Richtigkeit dieser Schlußfolgerung wird es ja den Herren nicht fehlen, nur giebt es in Frankreich auch andere Menschen als Dumme, welche nicht alles glauben was man ihnen vorspricht. Begierig sind wir zu vernehmen, mit welchen Wendungen die vollständige Ablehnung der von Gambetta dem Volke für die Wahlen vorgeschlagenen Candidaten beschönigen wird. Auch nicht einer der irgend wie bedeutenderen ist bei der Wahl durchgekommen.
Rußland. In Rußland nehmen die Judenhetzen besonders im südlichen Theil des Reiches ihren ungestörten Fortgang. In einem Kreise des Gouvernements Pultawa, Perejaslaws, waren in der ersten Hälfte des Juli nicht weniger als 12 Ortschaften Zeugen wilder Zerstörungslust, der jüdisches Eigenthum im Werthe von 160000 Rubeln zum Opfer fiel. In der Nähe von Lubey in demselben Gouvernement dauerten die Unruhen noch vor wenigen Tagen an. Eine nach der Judenhetze in Elisabethgrad eingesetzte Commission hat den dort angerichteten Schaden an jüdischem Eigenthum auf beinahe 2 Millionen geschätzt.
In Rußland macht der Nihilismus wieder viel von sich reden. Zu Peterhof sind gleichzeitig aus Paris und London Nachrichten eingetroffen, die von Anschlägen auf das Leben des Czaren reden. Die in letzter Zeit wieder massenhaft ausgeführten Verbannungen nach Sibirien haben erwiesenermaßen dem Nihilismus eine Menge neuer Anhänger aus den Kreisen des Adels zugeführt, denen die Verschwörung an sich vielleicht weniger sympathisch ist, die sich ihrer aber aus Rache anschließen, und diese Personen haben wieder Verwandte und Verbindungen, deren Gesinnungen Niemand kennt, wenn sie auch am Hofe verweilen.
Nachdem die Czechen bezüglich der Deutschen abgewiegelt sind, wendet sich der noch vorhandene Vorrath von Zorn gegen die Juden, also auch dort Judenhetze, so daß das mittelalterliche Bild demnächst vollständig werden wird.


- Vom Kaiser ist Graf Moltke als er von seiner nordischen Reise vor einigen Tagen wieder nach Berlin zurückkehrte, sehr angenehm überrascht worden. Als der greise Stratege nämlich sein Arbeitszimmer im Palast des Generalstabsgebäudes betrat, fiel sein Blick auf die großen Photographien des Kaisers und der Kaiserin mit deren eigenhändiger Unterschrift, die in prachtvoll geschnitzten Rahmen auf seinem Schreibtisch standen. Der Marschall errieth bald, wer ihm diese große Aufmerksamkeit erwiesen.
- In den Vereinigten Staaten herrscht jetzt wieder ein sogenannter Eisenbahnkrieg, d. h. die Eisenbahnen unterbieten sich in Fahrpreisen und Frachtsätzen, daß es eine Art hat. So weit ist es gekommen, daß man von New=York nach Chicago, 180 deutsche Meilen, für 42 M. also für 2,2 Pfennig (Mecklenburg). die Meile und nach Saint Louis 210 Meilen 68 M., also für 3,3 Pfennig (Mecklenburg). die Meile fährt. Ein Retourbillet von 30 Tagen Gültigkeit nach dem 200 Meilen entfernten Milwaukee kostet 110 M., pro Meile also 5,5 Pfennig (Mecklenburg). Auf Kilometer berechnet betrüge letzterer Preis 0,73 Pfennig (Mecklenburg). Die Amerikaner sind wirklich zu beneiden, lange kann das aber nicht dauern, denn mit solchen Preisen kann eine Eisenbahn kaum die Unterhaltungs= und Betriebskosten decken.
- Getrocknete Stengel von saueren Kirschen werden als Thee gekocht als ein gutes Mittel gerühmt. In einigen Tagen soll der hartnäckigste Husten vergehen; doch sei es gut, wenn man stündlich eine Tasse von dem Getränk nimmt.
- In Hannover besteht ein Sparverein für Confirmanden. Dieser Verein sollte eine Sparkasse im Kleinen sein, in die man wöchentlich die kleinsten Beträge für bestimmte Kinder niederlegen könnte, welche aber erst kurz vor der Confirmation dieser Kinder mit den aufgelaufenen Zinsen wieder ausgezahlt würden. Anfänglich hatte der Verein manche Gegner, die dem Verein zu Grunde liegende gute Idee brach sich jedoch Bahn. Heute gehören der Kasse bereits 2500 Kinder an, für die circa 30,000 M. hinterlegt sind. Der Zutritt mehrt sich von Woche zu Woche. Letzten Ostern wurden bereits 4320 M. 50 Pfennig (Mecklenburg). an 156 Kinder ausgezahlt, die confirmirt wurden. Nach dem Muster dieses Sparvereins sind in andern Städten, wie Schleswig, Celle, Hildesheim, Halberstadt u. A. gleiche Vereine gegründet worden.
- Zwei Bürschchen aus Duderstadt, beide nicht weit über zehn Jahre, wurden in Hannover auf dem Centralbahnhof von der Polizei angehalten und vorgeführt. Die Untersuchung förderte aus den Taschen des älteren die Summe von 2280 M. hervor, die er seinem Onkel wegstibitzt hatte. Die jungen Herren wollten über Rotterdam nach Amerika reisen. Zum Glück für sie und auch für den bestohlenen Oheim, kam die Fahrt nicht zur Ausführung,
- Reiche Bettler sind gar nicht so selten, wie nachstehender Fall wieder beweist. Der Rentier F. in Berlin, ein sehr reicher Mann, hatte seit vielen Jahren einem Bettler ein kleines Almosen gegeben. Später war dieses Almosen auf täglich 25 Pfennig (Mecklenburg). erhöht worden, und der greise Bettler holte sich dasselbe stets zur Mittagszeit ab. Gleichzeitig erhielt er dort sein Mittagsbrod. Plötzlich blieb der Alte weg und war nicht mehr aufzufinden. Einige Zeit darauf erhielt F. vom Gericht die Mittheilung, daß der Bettler verstorben und ihn zum alleinigen Erben eingesetzt habe. Die Hinterlassenschaft belief sich auf 31,000 M.
- Zur Milchuntersuchung. Einen lediglich für praktische Zwecke berechneten, für diese aber auch sehr vorzüglichen Apparat hat Professor Heerer in Hannover angegeben. Derselbe ist unter dem Namen Pioskop in den Handel eingeführt und erregt Aufsehen. Eine runde Platte aus Hartgummi hat in der Mitte eine flache Erhöhung von 2 cm Durchmesser mit einem nur 0,33 mm hohen Rande. Wenn man nun auf diese kleine Fläche einige Tropfen Milch bringt und eine beigegebene Glasplatte darauf legt, so erhält man somit eine 0,33 mm dicke Schicht Milch, welche je nach dem Fettgehalt mehr oder weniger dunkel blaugraue Farben zeigt. Auf dem Rande der Glasplatte sind 6 dieser Schattirungen aufgedruckt, welche dem Fettgehalte der Milch entsprechend die Bezeichnungen tragen:
Rahm, sehr fett, normal, wenig fett, arm, sehr arm.
Will man nun eine Milch untersuchen, so bringt man einige Tropfen derselben (selbstverständlich ungekochte) mitten auf die Gummiplatte, bedeckt sie mit der Glasscheibe und vergleicht die entstehende Schattirung mit den 6 Farben auf der Glastafel, um sofort zu erkennen, ob man es mit einer an Fett reichen oder mageren Milch zu thun habe. Die Untersuchung ist in 1 bis 2 Minuten von Jedermann leicht und sicher auszuführen. Berücksichtigt man, daß der Fettgehalt der Milch aus den verschiedenen Zitzen einer Kuh, daß sie nach Race, Futter und Zeit der Milchentnahme ungemein wechselt, so daß für die wichtigsten Bestandteile der Milch gefunden wurden:
          Trockensubstanz 6,8 bis 17,1 Procent
          Fett 1,4 bis 7,2 Procent
          Albuminate 2,2 bis 6,2 Procent
          Zucker 1,0 bis 5,2 Procent
          Salze 0,1 bis 1,7 Procent
so ist es eine unverantwortliche Leichtfertigkeit, wenn Chemiker angeben, eine Marktmilch sei z. B. mit 12 Procent Wasser verfälscht, und erscheint es sehr bedenklich, wenn auf Grund derartiger Angaben Verurtheilungen stattfinden. Man möge Milch mit weniger als 2,5 bis 3 Procent Fett vom Marktverkehr ausschließen, oder doch für dieselbe einen gerin=

[ => Original lesen: 1881 Nr. 67 Seite 3]

geren Werth ansetzen; es ist aber in keiner Weise gerechtfertigt, sie auf Grund einer Analyse als verfälscht zu bezeichnen. Handelt es sich darum zu bestimmen, weshalb eine Milch schlecht ist - eine Frage, die Uebrigens dem Consumenten von geringer Wichtigkeit ist - so ziehe man die im Handel vorkommenden kleinen Milchwaagen mit zu Rathe. Sagt das Pioscop, eine Milch ist mager, und die Milchwaage zeigt doch ein richtiges Gewicht an, so ist die Milch entrahmt. - Sagt das Pioscop, eine Milch ist mager und die Milchwaage zeigt ein zu leichtes specifisches Gewicht an, so ist die fragliche Milch mit Wasser verfälscht, mit umso mehr je leichter sie ist. Für marktpolizeiliche Zwecke, besonders aber für Haushaltungen und Landwirthe, für welche eine wissentschaftliche genaue Fettbestimmung völlig zwecklos ist, kann Referent diesen kleinen, mit Leichtigkeit zu handhabenden Apparat sehr empfehlen. Derselbe wird von der Hannoverschen Gummikamm=Compagnie gefertigt und kostet 1,50 M.


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über die zu Lockwisch belegene Büdnerstelle Nr. 4 c. p. des Böttchermeisters jetzt Gastwirths Georg (al. Jürgen) Heinrich Oldenburg daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen, und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Montag den 5. September 1881,
Vormittags 11 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstück sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 20. Juni 1881.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Warnung!

Ich mache hierdurch bekannt, dass in meinem Garten, zum Schutz gegen nächtlich eindringende Obstdiebe, Fussangeln und Selbstschüsse gelegt sind.
Schönberg, 27. August 1881.

J. H. Grass.       


Schönberg.
Im Saale der Frau Köster Wwe. hält am Mittwoch, den 31. August, Abends 8 Uhr,

der bekannte Reuter=Vorleser
Herr Max Schwartz
einen Vortrag
Fritz Reuter'sche Dichtungen,

auf welche besonders aufmerksam gemacht und wozu ergebenst eingeladen wird.
Billets zu reservirten Sitzen à 80 Pfennig (Mecklenburg)., zum 1. Platz à 60 Pfennig (Mecklenburg). und Schülerbillets à 30 Pfennig (Mecklenburg). sind zu haben bei Herrn Senator Spehr. Kassenentée für alle Plätze à 1 M.


Reifenbiegmaschinen
(für Schmiede)

halten stets vorräthig, sowie zur bevorstehenden Saatzeit

Kornsäemaschinen

halten bestens empfohlen
Schönberg i. M.

Oldenburg u. Eckmann.       


Die Einsendung von Geldeinlagen auf halb= und vierteljährliche Kündigung an

die Mecklenburgische Bank in Schwerin

wird durch Unterzeichneten porto= und kostenfrei besorgt, ebenso die Erhebung der fälligen Zinsen von der Bank. Näheres über den Verkehr mit der Mecklenburgischen Bank ist zu erfahren bei

Schönberg.                                                     Wilh. Schrep.


Die Einsendung von Geldeinlagen auf halb= und vierteljährliche Kündigung an

die Mecklenburgische Bank in Schwerin

wird durch Unterzeichneten porto= und kostenfrei besorgt, ebenso die Erhebung der fälligen Zinsen von der Bank. Näheres über den Verkehr mit der Mecklenburgischen Bank ist zu erfahren bei

Schönberg.                                                     Wilh. Heincke.


Für Zahnleidende!

Sämmtliche Zahnoperationen, wie auch namentlich das Einsetzen künstlicher Zähne wird auf das Beste ausgeführt durch

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Das Missionsfest

im Fürstenthum Ratzeburg wird am Mittwoch, den 7. September in der Domkirche zu Ratzeburg gefeiert werden. Die Festpredigt wird Herr Pastor Genzken aus Wismar halten, den Bericht Herr Missionsdirektor D. Hardeland aus Leipzig erstatten. Anfang des Gottesdienstes 11 Uhr. Gemeinsames Mittagsessen und Nachmittagsfeier auf der Baek. Alle Missionsfreunde werden hiedurch freundlich eingeladen.

Der Vorstand.       


Die Lehrer

im Fürstenthum Ratzeburg, welche bei der Einweihung der Domkirche den 24. Psalm mitgesungen haben, werden gebeten, zu erklären, ob sie bereit sind, diesen Psalm noch einmal an unserm Missionsfeste, den 7. September, in der Domkirche mitzusingen, und mich baldigst durch Postkarte in Kenntniß zu setzen. Probe wird am genannten Tage Morgens 9 Uhr stattfinden.
Domhof=Ratzeburg den 31. Juli 1881.

Probst Russwurm.       


Statt besonderer Meldung.

Heute, den 29. August, starb sanft zum bessern Leben unser geliebter Vater und Großvater, der Küster und Lehrer

David Martin Christian Wegner

zu Herrnburg, im 78. Lebensjahre.

Die tiefbetrübten Kinder und Enkel.       

Die Beerdigung findet am Donnerstage um 12 Uhr statt.


[ => Original lesen: 1881 Nr. 67 Seite 4]

Programm
zur Sedanfeier in Schönberg.
Freitag den 2. September 1881.

Nachmittags 3 Uhr:     Marsch des Kampfgenossen=Vereins durch die Stadt vom neuen Kirchhof bis zum Baubrink. Halt beim Krieger=Denkmal zur Bekränzung desselben.
Alle, die sich dem Zuge anschließen wollen, sind sehr willkommen.
3 1/2 Uhr:     Belustigung der Schulkinder auf dem Baubrink.
4 Uhr:     Concert im Köster'schen Garten. Entree 30 Pfennig.
7 3/4 Uhr:     Freudenfeuer auf der Landreiter=Koppel. Ansprache. Patriotische Gesänge.
8 1/2 Uhr:     Ball in Köster's Saal. Entree für Herren 1 Mrk. 50 Pf.
Entree für Damen 50 Pf.

Um Dekoration der Häuser werden unsere Mitbürger freundlichst gebeten.

Das Festcomité des Kampfgenossen-Vereins.       


Sedanfeier in Ratzeburg.

Zu der am 2. September stattfindenden 11. nationalen Erinnerungsfeier ladet das unterzeichnete Festkomité alle Vaterlandsfreunde ganz ergebenst ein. Die Festlichkeiten bestehen hauptsächlich aus
der kirchlichen Feier in der Stadtkirche (11 Uhr Morg.), Musik auf dem Markt (12 Uhr), Festzug nach dem Schützenhofe (2 Uhr), Festrede, Concert, Gesangvorträgen, Belustigungen, glänzender Illumination des Schützenhofes, Fackelzug, Feuerwerk, und freier Tanzmusik an 4 Stellen (von 4 Uhr an), Entrée 50 Pfennig (Mecklenburg).
Es wird ebenso dringend wie höflich gebeten, die hierfür verabfolgten Festkarten deutlich sichtbar tragen zu wollen; die Kriegsdenkmünze von 1870/71 berechtigt zum unentgeltlichen Eintritt.

Das Fest=Comité.       


Sedanfeier.

Zu der am 2. September stattfindenden Tanzmusik, im neu erbauten Saale, ladet ergebenst ein

Carlow.                                                     J. Eckmann.


Zur Sedanfeier
am 2. September d. J. findet bei mir                          
Tanzmusik
statt, wozu ich ergebenst einlade                          
                                                    Gastwirth Lenschow,
Selmsdorf.


Am 4. und 5. September findet bei mir ein

Scheibenschießen

statt, wozu ich alle meine Freunde und Gönner ergebenst einlade.
Ein Satz von 3 Schüssen kostet 1 Mark.
Büchsen und Schießbedarf wird von mir geliefert.
Die Tanzmusik wird am Sonntag den 4. September sein.

Demern.                                                                               Krüger H. Tretow.


Weißen Senf- und Spörgelsamen
empfiehlt zu sehr billigen Preisen.                                                    
Rehna i. M.                                                     Johs. Parbs.


Schüler,

welche die hiesigen Schulen besuchen sollen, finden Wohnung und Kost. Näheres in der Expedition d. Anzeigen.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Montag den 29. August 1881.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Die Direction.
Steiner.                          Frels.


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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