No. 52
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 08. Juli
1881
einundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1881 Nr. 52 Seite 1]

       Der Hauswirth Peters aus Niendorf hat bei der unterzeichneten Behörde die Genehmigung erbeten, zum Betriebe seines links an der Schönberg=Ratzeburger Chaussee belegenen Mühlenwerkes eine Dampfmaschine mit Kessel aufstellen zu dürfen, und hat gleichzeitig die erforderlichen Zeichnungen überreicht.
       In Gemäßheit der Bestimmungen im §. 17, Abs. 2 der Gewerbeordnung wird das Unternehmen hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen hier anzubringen.
              Schönberg, den 2. Juli 1881.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
W. v. d. Lancken.


      In Gemäßheit des §. 13 al. 3 der Verordnung vom 2. Oktober 1876, betreffend die Musterung und Aushebung der Mobilmachungspferde, wird hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß

1. an Stelle des bisherigen Dirigenten des Districtsvorstandes für den Musterungs=District der Vogtei Rupensdorf, Pächters Hempel zu Lockwisch, der Pächter Breuel zu Hof Selmsdorf auf den Zeitraum bis 31. December 1882,
2. an Stelle des Pächters Breuel=Selmsdorf zum Stellvertreter des Dirigenten des Districtsvorstandes im Musterungsdistricte der Vogtei Schönberg der Pächter Diercking=Hof Lockwisch auf den Zeitraum bis 31. December 1882,
3. an Stelle des verstorbenen Ackerbürgers Böckmann zum Mitgliede des Districtsvorstandes im Musterungsdistricte der Stadt Schönberg der Ackerbürger Peter Burmeister=Schönberg auf den Zeitraum bis 31. December 1882,
wiederum ernannt und in Pflicht genommen sind.
Schönberg, den 29. Juni 1881.

Der Großherzogliche Bezirks=Commissarius für die Musterung und Aushebung der Mobilmachungspferde.
F. Graf Eyben.


Politische Rundschau.

Fürst Bismarck hat sich wiederum auf der oberen Saline in Bad Kissingen mit seinen Söhnen einquartiert. Es dürfen demselben während seiner Kur weder amtliche, noch nichtamtliche Schriftstücke vorgelegt oder nachgesendet werden. Den "Racker von Staat" muß sich eben Jeder einmal eine Zeitlang vom Leibe halten.
Fürst Bismarck soll dem österreichischen Minister des Auswärtigen Baron Haymerle den dringenden Wunsch ausgesprochen haben, er (Haymerle), möge seine Urlaubsreise so einrichten, daß sie sich in Kissingen sprechen könnten. - Die Fürstin Bismarck besucht das Bad Kreuth in Oberbayern. Auch ihr sind, wie dem Fürsten, Pferd und Wagen von dem Könige zur Verfügung gestellt worden.
England. Das englische Cabinet hat zwar keine Unterhandlungen mit anderen Mächten wegen des Staatsprozesses in Konstantinopel gepflogen. Earl Granville hat jedoch Lord Dufferin angewiesen, dem Sultan in deutlichster Weise zu erklären, wie unbefriedigt die englische Regierung über die parteiische Führung des Prozesses sei.
Oesterreich. Die Aufregung in Prag ist groß. Die Czechen haben zweimal Versuche gemacht, das deutsche Casino und das deutsche Theater zu stürmen. Ein geheimes Comité der Czechen wurde entdeckt. Die Vorlesungen an der Universität sind geschlossen, kein Deutscher, namentlich kein Student ist seines Lebens sicher, deutsche Reisende sind überfallen und gemißhandelt worden und haben telegraphisch den Schutz des deutschen Botschafters in Wien angerufen. Der Kaiser hat befohlen, energisch einzuschreiten.
Rußland. Der Kaiser hat einen Ukas erlassen, durch welchen angeordnet wird, daß von jetzt ab keine Hinrichtung mehr öffentlich erfolgen darf. Dieselbe ist vielmehr stets in den Gefängnißhöfen in Gegenwart einer sehr beschränkten Zeugenzahl vorzunehmen.
Ein sozialistisches Blatt in Paris, "Mot d'Ordre", will wissen, daß sich der Russe Hartmann, der Alexander II. auf der Moskauer Eisenbahn in die Luft zu sprengen versuchte, in Genua erhängt habe. Verbürgen will es die Nachricht nicht.
Die Berichte über die zu erwartenden Ernteergebnisse sind jetzt aus allen Theilen des ungeheuren Reiches eingegangen und lauten von überall her sehr günstig, so daß ein reicher Segen zu erwarten ist.
Türkei. Wie es heißt, will der Sultan die in den Mordprozeß Abdul Aziz verwickelten zum Tode verurtheilten Großwürdenträger zu ewiger Verbannung nach Taife in Arabien begnadigen.
Die Mutter des Ermordeten Sultans Abdul Aziz hat ein Schreiben an den Sultan gerichtet, in welchem sie demselben ihren Dank dafür ausspricht, daß er ihren Sohn gerächt und den Namen Osman von dem Verdachte des Selbstmordes reingewaschen habe.
Dänemark. Die Mitglieder der königlichen Familie wohnten in Kopenhagen der Legung des Grundsteins für die russische Kirche bei.

[ => Original lesen: 1881 Nr. 52 Seite 2]

Griechenland. Die Uebernahme des von der Türkei abgetretenen Gebietes geht regelrecht und ohne alle Störung seitens der Bevölkerung vor sich.
Amerika. Lincoln war der erste Präsident der Vereinigten Staaten, der durch Mörderhand fiel, Garfield ist der zweite. Die Leidenschaft macht keinen Unterschied zwischen dem Präsidenten einer Republik und einem Monarchen. Der Mörder heißt Guiteau, ist aus Illinois gebürtig und ein Advokat ohne Prozesse aus Chicago. Er wollte ein Amt haben und der Präsident wollte oder konnte ihm keins geben. Aus Rache wurde er zum Mörder. Todt ist übrigens Garfield nicht, die Aerzte haben viel Hoffnung, ihn zu retten. Die Kugel ist ihm zwischen der 10. und 11. Rippe rechts von der Wirbelsäule eingedrungen, durch den untersten Theil der rechten Lunge und Leber gegangen und vorn im Unterleibe stecken geblieben. Der Vicepräsident, General Chester=Arthur, hat die Geschäfte übernommen.


- In Oesterreich regen sich die Landwirthe um über Besserung ihrer gedrückten Lage zu berathen und zu thaten. Der Wohlstand ist in rapidem Rückgang begriffen. In allen Provinzen haben in Letztzeit s. g. Bauerntage stattgefunden. Auf der am 26. Juni in Tetschen (Böhmen) abgehaltenen deutschen Bauernversammlung stand auf der Tagesordnung u. a.: Regelung der landwirthschaftlichen Creditverhältnisse.
- Saatenstand in Europa. Das österreichische Ackerbauministerium veröffentlicht einen internationalen Bericht über den Stand der Saaten zu Beginn des Juli. Danach wären die Erndteaussichten zu diesem Zeitpunkte im Allgemeinen gut zu nennen. Cerealien standen in Südeuropa gut, theilweise sehr gut; nur Portugal hat schwere Schäden zu verzeichnen und erwartet keine Mittelernte. Spanien, theilweise Italien befriedigten, die Lombardei, Griechenland und der größte Theil der Balkanländer zeichneten sich durch sehr guten Stand aus. In Bulgarien, der Walachei und Serbien haben Niederungen den Cerealien stark geschadet. In Centraleuropa stehen Cerealien durchschnittlich gleichfalls befriedigend, wenngleich, wie es scheint, nicht ganz so wie in Südeuropa. Die Moldau hat durch Niederschläge und Hochwasser einen für einzelne Distrikte bis zu 50 pCt. betragenden Ausfall zu beklagen. Hingegen erfreut sich die Schweiz eines ungewohnt guten Standes. Die übrigen Productionsgebiete Centraleuropas liefern das Durchschnittsbild. In Deutschland bleiben nur Ost= und Westpreußen hinter demselben. Nasser Herbst, strenger Winter, feuchtes, kühles Frühjahr wirkten dort zusammen, um Auswinterungen, Verzögerung in der Entwicklung, letzteres besonders bei Sommersaaten, zur Folge zu haben. Man besorgt daselbst fühlbaren Ausfall, um so mehr, als die Nachrichten aus Russisch=Polen nicht günstig lauten. In Sachsen, Thüringen und andern Provinzen hat der in Deutschland seines großen Ertrages wenngleich minderen Mahlgutes wegen immer ausgedehnter gebaute englische Weizen (triticum turgitum) sehr schlecht überwintert, während bei einheimischem Weizen (triticum vulgare) wenig Auswinterungen vorgekommen sind. In Westeuropa (Frankreich, Belgien, die Niederlande und Großbritannien begreifend) war der Stand der Saaten im Allgemeinen und insbesondere der Cerealien ein befriedigender. Daselbst scheinen Sommersaaten besser durchgekommen zu sein als anderwärts. Einigermaßen scheint nur Südfrankreich, namentlich rücksichtlich Weizens, gelitten zu haben. Viel versprechend sind die Aussichten in den Niederlanden. Aus Irland kommen Klagen über mangelhaften Anbau wegen überhandnehmender Auswanderung. Was Osteuropa betrifft, so ist man in Rußland vom Stande der Cerealien nicht unbefriedigt. Zwar sind in einzelnen Gouvernements sehr fühlbare Auswinterungen vorgekommen, wie denn auch die Entwicklung der Frühjahrssaaten eine langsame war. Namentlich sind, wie bemerkt, die Aussichten in Russisch=Polen keine glänzenden. Gleichwohl dürfte man auf eine sehr reichliche Erndte, namentlich in Weizen hoffen; hauptsächlich deshalb, weil in den eigentlichen Productionsgebieten, abgesehen von jenen Distrikten, wo wegen Mißerndte im Vorjahre Mangel an Saatgut herrschte, eine bedeutend größere Fläche Landes dem Körnerbau gewidmet wurde.
- Ein höchst wichtiges Reichsgerichts=Erkenntniß zu Gunsten der Stadt Berlin ist soeben in einem gegen den Magistrat bereits im Jahre 1877 angestrengten Prozeß ergangen. Eines Abends im November 1877 brach das Pferd des Droschkenkutschers Münch vor dem Hauptportal des Rathhauses in der Königstraße den linken Vorderfuß, angeblich dadurch, daß das Pferd in eine Vertiefung des Straßenpflasters getreten war. Das Pferd mußte in Folge dieser Verletzung getödtet werden und forderte Münch nun Schadenersatz vom Magistrat erhob auch gegen denselben, als er auf sein Gesuch abschlägig beschieden war, die Klage und erstritt in erster Instanz ein obsiegendes Erkenntniß, da der erste Richter annahm, daß die Kommune zur Unterhaltung der Straßen verpflichtet sei und für jeden Schaden haftbar bleibe, der aus der Nichterfüllung dieser ihrer Verpflichtung entstehe; in dem vorliegenden Falle sei aber nach Aussage eines Zeugen das Pflaster in ordnungswidrigem Zustande gewesen und dadurch der Unglücksfall herbeigeführt worden, der Magistrat also zum Schadenersatz verpflichtet. Gegen dieses Erkenntniß legte der Magistrat die Appellation ein, ausführend, daß die Entschädigungspflicht der Stadtgemeinde doch höchstens eintreten könne, wenn die derselben obliegende Unterhaltungspflicht des Pflasters vernachlässigt sei, was Kläger nicht beweisen könne, auch nicht behauptet habe; das Vorhandensein jeder nur unbedeutenden Vertiefung im Pflaster beweise nicht schon eine Vernachlässigung, sei vielmehr selbst beim besten Pflaster unvermeidlich, außerdem sei eine solche zur Zeit des Unglücks keinesfalls nachgewiesen worden. Das Kammergericht vernichtete darauf das erste Erkenntniß und wies den Kläger zurück. Die hiegegen eingelegte Berufung hat das Reichsgericht nunmehr ebenfalls aus den vorangeführten Gründen zurückgewiesen.
- Reichsgerichts=Entscheidung. Ein an einer Gemeindeschule vom Schulvorstande definitiv angestellter Lehrer ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats vom 19. Mai 1881, ein öffentlicher Lehrer und Staatsdiener, und die Gemeinde ist nicht befugt, dem Lehrer seine Stellung jemals zu kündigen. Geht die Schule ein, bei welcher der Lehrer bisher beschäftigt gewesen, so hat die Gemeinde dem Lehrer das bisherige Gehalt fortzuzahlen, jedoch kann sie ihm eine andere Lehrthätigkeit von nicht geringerem Range und etatsmäßigem Diensteinkommen übertragen, falls eine solche Vakanz in der Gemeinde vorhanden ist. Ist eine derartige Vakanz nicht vorhanden, so ist dem zur Disposition gestellten Lehrer sein Gehalt unverkürzt weiter zu zahlen, auch wenn er seine Lehrfähigkeit einstweilen anderweit verwerthet.
- In den Gerichtssälen in Wien und Paris wurden in jüngster Zeit auffallend viele Lebensläufe in absteigender Linie verhandelt. Frauen zweifelhaften Alters standen vor den Schranken, die einst reich, talentvoll und vor allem schön waren, die in den Strudel der Welt gerathen waren, alle Genüsse genossen, alle Höhen und Tiefen gemessen, immer tiefer und tiefer gefallen und endlich falsche Spieler, Betrügerinnen u. s. w. geworden und auf die Bank der Angeklagten und in die Zuchthäuser gekommen waren, die glücklichsten in die Spitäler. - In St. Francisco starb kürzlich eine österreichische Grafentochter, die in ihrer Jugend und bis vor einem Jahrzehnt in allen Erdtheilen als Sängerin geglänzt hatte, von einem Arm in den andern gefallen und endlich die Genossin eines Bänkelsängers geworden war.
- Seine Alten muß man so lieben, wie der weiland Professor Joseph Stein in Wien seinen Cicero. Er liebte und verehrte ihn so, daß er an Cicero's Geburtstag (3. Januar) immer schwarz und fein gekleidet und einen Blumenstrauß in der Hand ins Collegium ging. Der seltene Mann ist freilich schon lange todt, nämlich seit 1844.
- Als neues und probates Mittel, die Sperlinge von den Kirschbäumen abzuhalten, wird empfohlen, geschnittenen Knoblauch an den Bäumen aufzuhängen.
- Fritz Käpernik, der Schnellläufer, der mit Roß und Reissigen um die Wette läuft, ist nichts

[ => Original lesen: 1881 Nr. 52 Seite 3]

gegen den namenlosen Kometen am Himmel. Dieses Kometen Entfernung von der Erde betrug am 29. Juni 7 1/2 Mill. Meilen, am 11. Juli wird sie schon 12 1/2 Mill. am 23. Juli 17 1/2 Mill. und am 4. August 22 Mill. Meilen betragen.
- Von englischen Dickköpfen wird man bald nicht mehr sprechen können; denn die Aerzte und Hutmacher drüben über dem Kanal haben nachgewiesen, daß das englische Kopfmaß seit 25 Jahren um 1/2 Zoll abgenommen hat. Aber die Hüte und Honorare sind nicht heruntergegangen.
- In Paris wurde vor dem Zuchtpolizeigericht ein Mann abgeurtheilt, welcher eine ganz neue Industrie ausgeübt hatte, die um so einträglicher war, als sie infolge ihrer Gefährlichkeit mit keiner Konkurrent zu kämpfen hatte. Wiederholt wurden die Schaffner der von Paris nach allen Richtungen abgehenden Züge dadurch erschreckt, daß plötzlich während der Fahrt die Thür eines Waggons aufflog und ein Mensch mit lautem Schreckensschrei aus dem Waggon auf den Bahndamm stürzte. Wenn man dem Verunglückten dann zu Hülfe eilte, fand man ihn ohnmächtig und stöhnend, aber ohne äußere Verletzungen daliegen. Er erholte sich dann bald, gab an, sich gegen eine Thür gelehnt zu haben, die durch Schuld des Beamten nicht verschlossen worden sei, und so herausgefallen zu sein. Schließlich bat er um Schadenersatz für den erlittenen Schreck und Schmerz, den ihm denn auch die Bahnverwaltungen, um Weiterungen zu vermeiden, jedesmal auszahlten. Er erhielt manchmal 40, 50 bis 100 Fr. und da er wöchentlich 3= bis 4mal aus dem Waggon "herausfiel", stand er sich nicht schlecht bei seinem Geschäft. Das Unglück wollte, daß er dasselbe Manöver innerhalb vierzehn Tagen zweimal bei Meudon ausführte und dabei entlarvt wurde, worauf die eingeleitete Untersuchung noch eine Menge Fälle an den Tag brachte, in denen er die Eisenbahnen in gleicher Weise beschwindelt hat. Der waghalsige und erfindungsreiche Gauner wurde zu einem Jahr Gefängniß verurtheilt.
- Der Dichter nannte das Leben die süße freundliche Gewohnheit des Daseins; das Schicksal in Vertretung von Doctor und Apotheker setzt immer ein paar bittere Tropfen zu, damit wir die Süßigkeit vertragen lernen. Jungfer Bailly, eine Irländerin, hat dieses Dasein trotz ihres lebhaften Temperamentes zu 110 Jahren gebracht und die Arzenei hat ihr bis zum letzten Tage geschmeckt. Falk Blankenstein in Hagen brachte es bis zu 97. Jahren und hatte schon vor drei Jahren seine diamantene Hochzeit gefeiert. Als er sich hinlegte und starb, folgte ihm die treue Gefährtin andern Tags nach und sie wurden zusammen begraben. Sie hatten gelebt wie Baucis und Philemon, ohne diesen Herrn und diese Dame jemals gekannt zu haben.


Anzeigen.

Alle diejenigen, welche an die in dem in Konkurs befindlichen Carl Bade'schen Nachlasse noch vorhandenen Einlagebücher der Schweriner Sparkasse Nr. 23051. 35146. 40238. 65569. 66717. 68925. 68973. 71910. 71938. 72554. 74293. 74335. 57217. 75236. 75247. 80354. 82706. 83780. 88401. 88402. und 88403. dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, werden aufgefordert solche binnen einer a dato zu rechnenden Frist von zehn Wochen bei unterzeichnetem Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen sein und die Beträge als zur Konkursmasse gehörig an die betreffenden Gläubiger zur Vertheilung gebracht werden sollen.
Schönberg, den 23. Juni 1881.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Von den Geschwistern Dorothea und Carl Mußfeldt in Schönberg bin ich beauftragt worden, die beiden sub Nr. 108 und sub Nr. 109 an der Siemzerstraße in Schönberg belegenen Wohnhäuser mit Zubehör einzeln oder zusammen öffentlich meistbietend zu verkaufen. Ich setze deswegen einen Verkaufstermin auf

Donnerstag, den 14. Juli d. J.
Vormittags 11 Uhr

im Hause der Frau Ackerbürgerwittwe Boye in Schönberg an.
Die beiden Häuser haben eine günstige Geschäftslage; es ist in dem einen derselben vor kurzer Zeit noch eine Färberei, in dem anderen früher eine Krämerei betrieben worden.
Zu dem Grundstücke sub Nr. 109 gehört eine Erbpachtparcele auf dem Cavalier von ungefähr 3 Scheffel Aussaat Land, zu dem andern Grundstücke kann, wenn es gewünscht wird, eine im Galgenmoor sub Nr. 66 des Ackerregisters belegene Wiese von ungefähr 2 Scheffel Aussaat zugelegt werden.
Die Verkaufs=Bedingungen liegen in meinem Bureau aus und sind gegen die Gebühr in Abschrift von mir zu haben.
Die Besichtigung der Grundstücke steht jederzeit frei.
Schönberg den 13. Juni 1881.

Der Rechtsanwalt
R. Rackow.


Oeffentl. Zwangsversteigerung.

Montag den 11. Juli cr. Vormittags 10 Uhr soll in Lüdersdorf

1 Starke

öffentlich meistbietend gegen Barzahlung verkauft werden. Versammlung der Käufer im Kruge.

Schönberg.                                                     Staffeldt, Gerichtsvollzieher.


Torfanweisung

Den betr. Schönberger Einwohnern wird auf dem Hohenmeiler Moor Torf zur ermäßigten Taxe angewiesen,
am Sonnabend den 9. Juli Morgens 8 Uhr auf dem Hohenmeiler Forstgehöft.
am Sonnabend den 16. Juli Morgens 8 Uhr auf dem Hohenmeiler Forstgehöft.
am Sonnabend den 23. Juli Morgens 8 Uhr auf dem Hohenmeiler Forstgehöft.
Schönberg den 1. Juli 1881.

Der Oberförster:               
C. Hottelet.        


Torf=Anweisung.

Den betreffenden Einwohnern wird der Torf zur ermäßigten Taxe
am Sonnabend den 2. Juli Morgens 9 Uhr
am Sonnabend den 9. Juli Morgens 9 Uhr
auf dem Gr. Rünzer Moor angewiesen.
Schönberg den 30. Juni 1881.

Der Oberförster:               
C. Hottelet.       


Am 5. Juli Abends 12 Uhr entschlief sanft im Herrn unsere kleine Anna im zarten Alter von 9 Monaten.

Um stilles Beileid bitten die tiefbetrübten Eltern
                          Th. Sommer u. Frau
                          geb. Köhn.

Beerdigung findet Sonnabend den 9. d. Mts. Nachmittags 2 Uhr statt.


Vorläufige Anzeige.

Um mehrfach kursirenden falschen Gerüchten entgegen zu treten, wird schon jetzt bekannt gemacht, daß die

Sedanfeier in Ratzeburg

auch in diesem Jahre in gewohnter Weise am 2. September abgehalten werden wird.

Der Verwaltungsausschuß
für die Sedanfeier in Ratzeburg.


Maisschrot,

nach Wunsch grob oder fein, in hiesiger Mühle gemahlen, empfiehlt

H. Wolgast.       

NB. Bei Abnahme von mehreren Säcken berechne die billigsten Preise.


Feinste frische
Holl. Magr. Butter
von feinem Geschmack, empfiehlt à Pfund 85 Pfennig (Mecklenburg).

J. Ludw. D. Petersen.       


[ => Original lesen: 1881 Nr. 52 Seite 4]

Vom 4. Mai bis heute sind nachstehende Verluste bei unserem Verein angemeldet:
        1) vom Hauswirth Burmeister=Schlagbrügge 1 Pferd 300 Mark
        2) vom Müller Michelsen=Selmsdorf 1 Pferd 120 Mark.
        3) vom Büdner Fick=Lenschow1 Pferd 100 Mark.
        4) vom Hauswirth Schmidt=Schwanbeck 1 Pferd 500 Mark.
        5) vom Hauswirth Basedow=daselbst 1 Pferd 150 Mark.
        6) vom Hauswirth J. Oldenburg=Kl. Mist 1 Pferd 600 Mark.
        7) von Demselben 12 Kühe a 135 M. 1620 Mark.
        8) vom Büdner Jabs=Schlagsdorf 1 Kuh 125 Mark.
        9) vom Müller Wieschendorf=hieselbst 1 Pferd 400 Mark.
      10) vom Hauswirth Wigger=Grieben 1 Pferd 350 Mark.
      11) vom Hauswirth Oldörp=Palingen 1Pferd 100 Mark.
      12) vom Müller Lohse=Schlutup 1Kuh 135 Mark.
      13) vom Hauswirth Seeler=Sahmkow 1 Kuh 135 Mark.
und werden unsere Mitglieder ersucht, zur Deckung dieser Schäden einen Beitrag von 1 M. pro 100 M. Versicherungssumme am

Sonnabend den 16. Juli, Morgens 10 Uhr

im Boye'schen Gasthause hieselbst einzuzahlen.
Schönberg den 7. Juli 1881.

Direction des Viehversicherungs=Vereins im Fürstenthum Ratzeburg.
J. Boye-Rabensdorf.         Wilh. Heincke.


Der diesjährige                          
Rehnaer Königschuß
wird am
Montag, den 18. und Dienstag, den 19. Juli
gefeiert und laden wir Freunde und Gönner zu demselben ergebenst ein.             
Rehna, den 4. Juli 1881.                          
Die Aelterleute:
J. Strich.       E. Rothländer.


Die Vor= und Nachmath von einer großen Wiese

gutes Kuhfutter,

sowie außerdem gutes Ziegenheu hat zu verkaufen

P. Maass,              
Makler.       


Wegen Vermiethung meines Ladens an die Herren Prehn, Schon u. Fick und

gänzlicher Aufgabe des Geschäfts

bin ich genöthigt, denselben bis zum 1. October zu räumen, verkaufe deshalb von heut ab mein in allen gangbaren Artikeln wohlassortirtes

Manufactur=Warenlager

zu Einkaufspreisen und darunter, und bietet sich dem geehrten Publikum Gelegenheit zu sehr vortheilhaften Einkäufen.

H. Diederichs.       <       br/> Lübeck, Breitestraße 959.       


Allgemeine Gesellenkrankenkasse.

Am Sonntag den 10. Juli Nachmittags 4 Uhr

General=Versammlung.
Tagesordnung:                          Wahl eines Ladenmeisters.

Der Buchführer.       


Am Sonntag den 10. und Montag den 11. Juli wird bei mir ein

Scheibenschießen

nach Gewinnen stattfinden, wozu ich meine Freunde und Gönner hierdurch freundlichst einlade. 1 Satz kostet 1 M. Büchsen und Schießbedarf wird gestellt.

Wittwe Grevsmühl       
in Zarnevenz.         


Aufn.=Anmeld. i. Technikum Buxtehude b. Hambg. erb. schleun. d. Dirct.-Progr. grat.


Die von mir auf den 10. d. Mts. angesetzte Möbelverloosung findet Umstände halber noch nicht statt. Der Tag der Verloosung wird näher bekannt gemacht.

W. Nothdurft, Tischler.       


Verloren

ist am 4. Juli ein Portemonnaie mit circa 8 M. vom Kaufmann Kummerow bis zur Wallstraße. Der ehrliche Finder wird gebeten selbiges abzugeben beim

Arbeitsmann Flügge.       


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag den 10. Juli.

Frühkirche: Fällt aus.
Vormittagskirche: Pastor Langbein.
     Amtswoche: Pastor Langbein.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Donnerstag den 7. Juli 1881.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Die Direction.
Steiner.                          Frels.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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