No. 50
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 01. Juli
1881
einundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1881 Nr. 50 Seite 1]

Das Fürstenthum Ratzeburg kennt keine schöneren Tage als die, wo sein Fürstenhaus in Huld und Freundlichkeit dasselbe aufsucht und seine Bewohner die Treue und Liebe durch jubelnde Freude an den Tag legen können. Solche Tage haben wir erlebt, als Se. Königliche Hoheit der Großherzog, Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin, Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog und Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin am Sonnabend, Sonntag und Montag in Veranlassung der Einweihung des durch die Munificenz Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs so herzlich ausgebauten Domes das Fürstenthum besuchten. Wir wollen in Nachstehendem versuchen, in Kürze diese herrlichen Tage unsern Lesern zu beschreiben.
Auf das Festlichste hatte sich die Stadt geschmückt, deren Straßen vom Bahnhofe bis zum Ende der Siemzerstraße zu einem Triumpfwege hergerichtet war, wie er, unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse nicht schöner gedacht werden konnte. Viele Hunderte von Fahnen und Wimpel sollten den Herrschaften ihr Willkommen entgegen wehen, Tausende von Augen erspähten, ob nicht hier oder da noch etwas zu schaffen und zu schmücken sei, dessen Ausführung eben so viele Hände bereitwillig übernahmen.
Als dann der langersehnte Sonnabend endlich da war, der uns die hohen Gäste bringen sollte, rüstete sich Alles zum Empfange. Die Schulen, die verschiedenen Gewerke, die Turner, eine Deputation der Hauswirthe, der Kampfgenossenverein, die Schützenzunft und die Bürgerschaft zogen am Nachmittage aus, um auf der Chaussee vom Schulhause bis zum Bahnhofe in doppeltem Spalier Aufstellung zu nehmen, hinter welchem die sehr zahlreich herbeigeströmten Landleute und Städter, die gleichfalls ihren Landesherrn empfangen wollten, Aufstellung nahmen. Endlich 1/2 6 Uhr gab uns die Lokomotive das Signal, daß nun das Warten vorüber sei, und die Ankunft gleich erfolgen werde. Nachdem der Zug auf dem Bahnhofe angekommen und die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, Se. königliche Hoheit der Großherzog, Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin, Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog, Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin, nebst den Cavalieren, Regierungsrath von Arnim und Kammerherr von Petersdorf, und den Hofdamen, Gräfin Schwerin und Frl. von Mollière, den Zug verlassen, wurden den Allerhöchsten Herrschaften von dem Herrn Oberlanddrosten Grafen von Eyben Exellenz die auf dem Bahnhofe versammelten Beamten vorgestellt. Die Allerhöchsten Herrschaften nahmen sodann mit ihrem Gefolge in den bereit gehaltenen Equipagen Platz und fuhren unter dem Geläute der Kirchenglocken, begrüßt von Tausenden und den, wie oben angegeben, aufgestellten Spaliers, nach allen Seiten huldvollst grüßend, bis zur Ehrenpforte; hier hatten Magistrat und Quartiersmänner der Stadt sich aufgestellt und hier wurden die Allerhöchsten Herrschaften von dem Bürgermeister Bicker Namens der Stadt Schönberg mit folgender Ansprache allerunterthänigst willkommen geheißen.

          Königliche Hoheit!
      Ein hocherfreuliches Ereigniß hat alle Theile Ew. Königlichen Hoheit so reich gesegneten Fürstenthums in die freudigste Aufregung versetzt. Zum 4. Male und diesmal in Begleitung Ew. Königlichen Hoheit erhobenen Gemahlin und des hohen Erbgroßherzoglichen Paares, denen das ganze Land gleichfalls in unverhaltener Freude entgegen jubelt, besuchen Ew. Königliche Hoheit das Fürstenthum Ratzeburg. Mir, als dem Vertreter der Stadt, ist die große Ehre zu Theil geworden, Ew. Königliche Hoheit im Namen der Stadt Schönberg hier allerunterthänigst willkommen heißen zu dürfen.
      Der gütige Gott, der das Loos der Fürsten und Völker leitet, verleihe Ew. Königlichen Hoheit an der Seite Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin noch viele Jahre einer gesegneten und glücklichen, durch nichts getrübten Zukunft, der gütige Gott erhalte aber auch, so bitten wir Alle, dem Ratzeburger Lande und der Stadt Schönberg die huldvolle Gnade Ew. Königlichen Hoheit und unseres ganzen erhabenen Fürstenhauses.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog dankte mit großer Freundlichkeit. Die Equipagen fuhren darauf zum Hause des Herrn Oberlanddrosten, wo die Allerhöchsten Herrschaften von den dort aufgestellten Domainenpächtern ehrfurchtsvoll begrüßt wurden. Der Festzug setzte sich sodann in Bewegung und defilirte vor AllerhöchstDenselben vorüber. Eine zahllose Menge der frohesten Menschen in festlichen Kleidern füllte den Amtsplatz.
Am Abend prangte die Stadt im Lichtmeer; alle Häuser waren aufs schönste illuminirt. Gegen 10 Uhr durchfuhren die Allerhöchsten Herrschaften, geleitet von dem Herrn Oberlanddrosten Grafen v. Eyben Exellenz, mit den Cavalieren und Hofdamen die Stadt, überall mit lauten Hochrufen begrüßt. Nach der Rückkehr brachte der Kampfgenossenverein den Herrschaften einen Fackelzug. Auf Allerhöchsten Befehl wurde eine Deputation desselben vor Se. Königliche Hoheit den Großherzog befohlen und hier war es dem Vorsitzenden des Vereins, Herrn Dr. Marung, vergönnt, Seine Königliche Hoheit Namens des Kampfgenossen=Vereins in einer Ansprache (deren Abdruck wir in nächster Nummer zu ermöglichen hoffen) zu begrüßen. Die Deputation des Vereins überbrachte dem Letzteren den Dank des Großherzogs. Auf dem Markte wurden die Fackeln ausgelöscht.
Am Sonntag Morgen zwischen 8 und 9 Uhr brachten die Vereinsmusiker und der Gesangverein "Teutonia" den Allerhöchsten Herrschaften ein Morgenständchen. Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog geruhte in herzgewinnender Leutseligkeit den Sängern persönlich für die Aufmerksamkeit zu danken. Nach 9 Uhr wurden die bereitgehaltenen Equipagen bestiegen. Unter Voraufritt von ungefähr 80 Hauswirthen und fünf Domanialpächtern bewegte sich der Zug im Schritt durch die Stadt nach Ratzeburg. In Raddingsdorf wurden die Vorreiter von anderen Hauswirthen und Pächtern abgelöst, und diese wieder in Molzahn, so daß auf diese Weise die Gesammtzahl aller Hauswirthe, damit die Tour ihres Rittes nicht zu weit und angreifend sei, sich in drei Abtheilungen getheilt hatte; ja selbst aus den entfernt liegenden hiesigen Enclaven im Lauenburgischen hatten sich die Hauswirthe eingefunden, ihrem Landesherrn zu huldigen.

[ => Original lesen: 1881 Nr. 50 Seite 2]

Abends um 9 1/2 Uhr kehrten die Herrschaften von Ratzeburg zurück. Abermals prangte die Stadt in Tausenden von Lichtern. Eine Anzahl hiesiger Damen hatten nach der Rückkehr die Ehre von I. K. H. der Großherzogin und I. K. H. der Erbgroßherzogin empfangen und zum Thee befohlen zu werden, Allerhöchstwelche sich bis 1/2 12 Uhr in leutseligster Weise mit denselben unterhielt. Die gesammten Bürger und selbstständigen Einwohner wollten es sich nicht nehmen lassen ihrerseits den Allerhöchsten Herrschaften gleichfalls ihre Ovation darzubringen. Sie hatten sich zu einem Fackelzuge vereinigt, wie er schöner in Schönberg nie gesehen wurde. Ungefähr 500 Fackeln bewegten sich im langen Zuge durch die Stadt, geführt vom Magistrate und den Quartiersmännern. Angekommen auf dem Amtsplatze, wurden die Quartiersmänner, als Vertreter der gesammten Bürgerschaft, vor Se. K. H. den Großherzog befohlen und dem Quartiersmann Hofschmied Dräger war es vergönnt Se. K. H. die Huldigung der Bürger= und Einwohnerschaft in bewegten Worten auszusprechen. Se. K. H. dankten huldvollst und die übrigen anwesenden Mitglieder unseres erhabenen Fürstenhauses geruhten sich mit den Quartiersmännern zu unterhalten und ihnen den Allerhöchsten Dank für den festlichen Empfang auszusprechen. Nach einem dreimaligen Hoch auf die Allerhöchsten Herrschaften setzte sich der Zug wieder in Bewegung, um auf dem Markte die Fackeln zu löschen.
Am Montag feierte die Schützenzunft ihren Königschuß, deren Privilegien aus Veranlassung eines Besuches des Hochseligen Großherzogs Georg im Jahre 1822 datiren, und die in dankbarer Erinnerung an diesen Tag ihr Fest auf Montag angesetzt hatte. Die Allerhöchsten Herrschaften beehrten Vormittags 11 Uhr die Schützenzunft mit Allerhöchstihrem Besuche und geruhten sich den Schützenkönig, Webermeister Hecht, und den Capitain, Maler Schultze, vorstellen zu lassen und sich huldvollst mit denselben längere Zeit zu unterhalten, bei welcher Gelegenheit Allerhöchstdieselben ein reges Interesse an den Einzelheit der Zunft bekundeten.
Mittags um 1 Uhr, nach eingenommenem Dejeuner, zu welchem verschiedene Herren aus der Stadt befohlen waren, verließen S. K. H. der Großherzog, S. K. H. der Erbgroßherzog und I. K. H. die Erbgroßherzogin und Nachmittags 3 Uhr I. K. H. die Großherzogin mit der Bahn die Stadt, nachdem AllerhöchstDieselben, wiederholt Auftrag gegeben, möglichstweit in Stadt und Land zu verbreiten, wie sehr der Ihnen bereitete Empfang Sie erfreut und wie sehr Allerhöchst Sie für denselben dankten. Zu beiden Abfahrten war der Bahnhof dicht gedrängt von Menschen, die wiederholt in Hochrufe ausbrachen.
Das waren in kurzen Umrissen die schönen Tage des 25., 26. und 27. Juli, schön durch die Gnade des Großherzogs, schön durch die Freundlichkeit der Großherzogin, schön durch die Leutlichkeit des Erbgroßherzogs, schön durch die Holdseligkeit der Erbgroßherzogin, Höchstwelche zum Erstenmale das Ratzeburger Land besuchte, sich aber bei diesem ersten Besuche Aller Herzen erobert hat, schön durch die Liebe und Verehrung, mit der das Volk zu seinem Fürstenhause steht, schön durch das Bestreben, womit jeder bemüht war, in seinem Kreise und in seiner Weise dies sein Herzensgefühl an den Tag zu legen, schön und am schönsten dadurch, daß die Allerhöchsten Herrschaften die Huldigungen des treuen Volkes mit fürstlicher Gnade zu würdigen wußten.

Gott segne unser Fürstenhaus!


Politische Rundschau.

Die Römlinge sind außer sich, daß der König von Bayern zum Bau des Protestations=Domes (Retscher=Kirche) in Speier einen Beitrag von 5000 M. gespendet hat. Haben denn die preußischen Könige und die protestantische Bevölkerung Deutschlands nicht auch den Ausbau des Kölner Doms durch große Summen möglich gemacht?
Der Verein "Deutsche Studenten" in Breslau feierte am Sonntag ein Fest und sandte dabei ein Telegramm mit der Versicherung der Zugehörigkeit an den Fürsten Bismarck ab, welches dieser folgendermaßen beantwortet hat: "Ich danke herzlich für Ihren freundlichen Gruß, an dem sich meine Hoffnung stärkt, daß der nationale Sinn der deutschen Jugend in Zukunft unserem Vaterlande den erwünschten Frieden bringen werde, den die Vertreter der mit mir absterbenden Generation auf dem Boden des neu erstandenen Deutschen Reiches nicht gefunden haben."
In Dresden hat die Königliche Polizeidirection das Einsammeln von Beiträgen zur Förderung der Wahl sozialdemokratischer Anhänger zu Abgeordneten des Reichstages, sowie die öffentliche Aufforderung zur Leistung solcher Beiträge auf Grund des Gesetzes gegen die Sozialdemokratie streng verboten.
Ein neues Monopol ist dem Scharfrichter Krants in Berlin ertheilt worden, wenn man der Gerichtszeitung glauben darf. Er ist zur Ausübung seines Nachrichteramtes in ganz Deutschland vereidigt worden.
Italien. In der großen und kleinen Welt spielt immer die seltsame alte Geschichte, daß dem Leid und Unrecht, das der Eine dem Andern zugefügt hat, gar leicht sich der Haß zugesellt. Die Franzosen tragens uns Deutschen heute noch nach, daß sie uns 1870 überfallen und wir nicht stille gehalten haben. Und die Italiener machen eine ähnliche Erfahrung mit den Franzosen. Daß sie zu dem fetten Bissen, den ihnen die Franzosen in Tunis weggeschnappt haben, kein dankbares Gesicht machen, nehmen ihnen diese sehr übel. Ja, in Marseille verlangen die Arbeiter drohend, daß die Italiener, die sie in den Straßen und Häusern überfallen und maltraitirt haben, in keiner Fabrik als Arbeiter angenommen werden. Die Italiener haben die Prügel bekommen und sollen zur Strafe dafür ausgehungert und vertrieben werden.
Rußland. Es soll eine besondere Kommission eingesetzt werden, zur Ausarbeitung eines allgemeinen Ausnahmegesetzes, welches stets dann angewendet werden soll, wo es nothwendig wird, die Machtbefugnisse und die gesetzliche Rechtsgrenze der Behörde zu stärken.
Amerika. Nachrichten aus Nordamerika melden, daß in den Häfen an der Ostküste der Vereinigten Staaten deutsche Einwanderer angehalten wurden, die ihrer Körperbeschaffenheit nach zu jedem Erwerb unfähig schienen. Auf Befragen erklärten diese bedauernswerthen Menschen sie seien von ihren Heimathsbehörden - meistens in der bayrischen Pfalz - mit Mitteln zur Auswanderung versehen worden. In ihrer Heimath hatten sie als erwerbsunfähig die Unterstützung ihrer Heimathsgemeinden - Unterstützungswohnsitz - in Anspruch nehmen müssen und waren natürlich den letzteren zur Last gefallen. Sie wurden nun von den Behörden befragt, ob sie lieber im Armenhaus bleiben oder auswandern wollten, und als sie das Letztere vorzogen, bekamen sie die Mittel zur Ueberfahrt. So glaubten die sehr schlauen Gemeindeverwaltungen die "unnützen Esser" los geworden zu sein. Aber die Amerikaner hatten von der Sache schon Wind bekommen. Die Hafenbehörden nahmen die erwerbsunfähigen Einwanderer in Empfang und so werden die Letzteren ihren Heimathsgemeinden wieder zugesandt werden.
Mexiko. Auf der Morelos Eisenbahn hat sich ein entsetzliches Unglück ereignet. Ein ganzer Zug ist in den Antoniofluß gestürtzt, wobei 200 Personen um das Leben gekommen sein sollen, unter denen sehr viele Soldaten.


Anzeigen.

Alle diejenigen, welche an die in dem in Konkurs befindlichen Carl Bade'schen Nachlasse noch vorhandenen Einlagebücher der Schweriner Sparkasse Nr. 23051. 35146. 40238. 65569. 66717. 68925. 68973. 71910. 71938. 72554. 74293. 74335. 57217. 75236. 75247. 80354. 82706. 83780. 88401. 88402. und 88403. dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, werden aufgefordert solche binnen einer a dato zu rechnenden Frist von zehn Wochen bei unterzeichnetem Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen sein und die Beträge als zur Konkursmasse

[ => Original lesen: 1881 Nr. 50 Seite 3]

gehörig an die betreffenden Gläubiger zur Vertheilung gebracht werden sollen.
Schönberg, den 23. Juni 1881.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Torf=Anweisung.

Den betreffenden Einwohnern wird der Torf zur ermäßigten Taxe
am Sonnabend den 2. Juli Morgens 9 Uhr
am Sonnabend den 9. Juli Morgens 9 Uhr
auf dem Gr. Rünzer Moor angewiesen.
Schönberg den 30. Juni 1881.

Der Oberförster:               
C. Hottelet.       


Am Mittwoch den 6. Juli, Vormittags 10 Uhr sollen die zur Ausschmückung der hiesigen Straßen verwandten Flaggenmasten (zu Leiterbäumen passend) und Tannenbäume in bequemen Cavelingen gegen gleich baare Bezahlung meistbietend verkauft werden.
Versammlung der Käufer vor dem Siemzerthore.
Schönberg den 30. Juni 1881.

Der Magistrat.


Oeffentliche Versteigerung.

Donnerstag den 7. Juli d. J. von Vormittags 11 Uhr an, sollen beim Bäcker Petersen in Herrnburg

circa 20 Meter tannen Holz, die vorhandenen Materialwaaren, Wein und Spirituosen
öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft
werden.

Schönberg.                                                     Staffeldt, Gerichtsvollzieher.


In der Privatklagesache des Zimmermeisters Chr. Egert in Schönberg, Privatklägers, wider den Kürschnermeister Heinrich Schäding, Privatbeklagten, wegen Beleidigung, bringe ich, nachdem der Strafsenat des Großherzoglich Mecklenburgischen Oberlandesgerichts in Rostock in der am 21. d. M. stattgehabten Gerichtssitzung das von dem Privatbeklagten, Kürschnermeister Schäding eingelegte Rechtsmittel der Revision als nicht begründet verworfen und den Privatbeklagten in die Kosten der Revisionsinstanz verurtheilt hat, das nunmehr in Rechtskraft übergegangene Urtheil der Strafkammer bei dem Großherzoglichen Amtsgerichte in Schönberg vom 22. Februar d. J., welches also lautet:
Im Namen seiner Königlichen Hoheit des Allerdurchlauchtigsten Großherzogs

Friedrich Wilhelm
von Mecklenburg=Strelitz.

In der Privatklagesage des Zimmermeisters Chr. Egert in Schönberg, Privatklägers, gegen den Kürschnermeister Schäding daselbst, Angeklagten, wegen Beleidigung,

hat auf die von dem Privatkläger gegen das Urtheil des Großherzoglichen Schöffengerichts zu Schönberg vom 7. Januar 1881 eingelegte Berufung die Strafkammer bei dem Großherzoglichen Amtsgerichte zu Schönberg in der Sitzung vom 22. Februar 1881, an welcher Theil genommen haben:
1. Landsgerichtsdirector Dr. Piper,
2. Amtsrichter Dr. jur. Hahn,
3. Amtsrichter v. d. Decken
          als Richter,
A.=G.=Actuar Arndt
        als Gerichtsschreiber,
für Recht erkannt:
daß die Berufung des Privatklägers begründet ist.
Der Privatbeklagte wird unter Aufhebung des schöffengerichtlichen Urtheils vom 7. d. M. der Beleidigung des Privatklägers für schuldig erkannt und auf Grund von §. 185 d. St. G. Bchs. in eine Geldstrafe von 100 M. (einhundert Mark.) verurtheilt.
Dem Privatkläger wird die Befugniß zugesprochen, die Verurtheilung des Privatbeklagten auf dessen Kosten durch einmalige Insertion der Urteilsformel in die hiesigen Wöchentlichen Anzeigen binnen einer Frist von 14 Tagen nach der Rechtskraft dieses Urtheils öffentlich bekannt zu machen.
Die Kosten der ersten und der Berufungsinstanz, mit Einschluß der dem Privatkläger erwachsenen nothwendigen Auslagen, werden dem Privatbeklagten zur Last gelegt;
im Auftrage des Zimmermeisters Chr. Egert hiedurch zur öffentlichen Kenntniß.
Schönberg den 29. Juni 1881.

Der Rechtsanwalt
R. Rackow.

Entscheidungsgründe.

"Es ist schon eine Verunglimpfung, wenn der gute Name Jemandes in einem öffentlichen Blatte mit falschem Spiel in einer nicht unzweifelhaft harmlosen sondern dunkeln und unverständlichen Weise, in Beziehung gebracht wird, es kann darin die versteckte Verdächtigung falschen Spieles gefunden werden; jedenfalls ist es aber eine Herabwürdigung, wenn Jemandem eine solche Gesinnung beigemessen wird, daß er in Bezug auf Ehrlichkeit zwischen dem Handwerk der Schmiede und dem nicht blos verächtlichen, sondern auch strafbaren Treiben der Bauernfänger keinen Unterschied macht, ja dem Letzteren in seinem Stadtviertel lieber eine Stelle gönnt als dem Ersten. Das Ehrverletzende einer solchen Unterstellung ist nicht zweifelhaft, und die abweichende Beurtheilung des ersten Urtheils ist noch kein Grund, die Regel in dubio pro reo hier normiren zu lassen. Es ist thatsächlich festgestellt, daß durch das fragliche Inserat die Beleidigung des Privatklägers auch geradezu beabsichtigt sei. Es kann deshalb dahin gesellt bleiben, ob ein berechtigtes Interesse auf Seiten des Angeklagten vorgelegen habe, zu dessen Wahrnehmung er in der Zeitung aufgetreten sei, jedenfalls hat der Schlußsatz nicht diesem Zwecke, sondern einer Verunglimpfung des Privatklägers dienen sollen und der §. 193 St. G. B. versagt dann seinen Schutz, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Aeußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht und das ist, wie gezeigt, hier bereits festgestellt".
Den vorstehenden Passus aus den Entscheidungsgründen zu dem Revisionsurtheile des Strafsenats des Großherzoglich Mecklenburgischen Oberlandesgerichts in Rostock vom 21. d. M. schließe ich der Bekanntmachung der Urtelsformel zum Zweck der Erläuterung derselben im Auftrage des Zimmermeisters Chr. Egert hiemit an.
Schönberg den 29. Juni 1881.

Der Rechtsanwalt.
R. Rackow.


Von Sonntag Nachmittag 4 Uhr an, Fortsetzung des Schießens nach den Gewinnscheiben und Vertheilung der Silbergewinne, wozu freundlichst einladet

Der Vorstand der Schützenzunft.       


Die Inhaber von Tombola= Loosen machen wir auf die der heutigen Nummer der "Wöchentlichen Anzeigen" beigelegten Gewinnliste aufmerksam.
Die Gewinne sind bis zum 30. Juli incl. beim Cigarrenfabrikanten Ch. Rieckhoff in Empfang zu nehmen. Die bis dahin nicht abgeforderten Gewinne verfallen sodann der Schützenkasse.
Schönberg den 1. Juli 1881.

Der Vorstand der Schützenzunft.       


Sämmtliche Mitglieder der allgemeinen Gesellen=Krankenkasse werden hierdurch aufgefordert, ihre Beiträge am Sonntag den 3. Juli, Nachmittags 3 Uhr im Locale des Gastwirths Krüger zu bezahlen.

Die Buchführer.       


Heede alle Sorten kauft
                          F. Naue, Berlin, Linienstraße 101.
                          Polstermaterialien=Handlung.


[ => Original lesen: 1881 Nr. 50 Seite 4]

Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt.

Die Anstalt ist während des Johannistermines vom

Freitag den 24. Juni d. J.
bis
Freitag den 1. Juli d. J.,
beide Tage einschließlich,                          
täglich
von 8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags
geöffnet.                           
                                                    Das Directorium.


Die Schulgelderhebung

findet in den nächsten beiden Wochen - vom 4. bis 16. Juli - statt. Die einzelnen Termine werden in den Klassen bekannt gemacht.

J. Wegner,                  
beauftragter Erheber.       


Zu dem am                          
Montag den 4. Juli d. J.,
Nachmittags 2 Uhr,

im Boye'schen Gasthause allhier stattfindenden Hauptquartale laden wir alle Mitglieder der Schuhmacher=Zunft zu recht zahlreicher Betheiligung hierdurch freundlichst ein.
Gleichzeitig bemerken wir, daß die rückständigen Quartalsbeiträge binnen der nächsten 14 Tage an uns berichtigt werden müssen, widrigenfalls wir genöthigt sind, diese Rückstände gerichtlich einzuklagen.
Schönberg den 20. Juni 1881.

Die Aelterleute.


Eisenbahn        Eisenbahn
Mecklenb. Friedrich=Franz Eisenbahn.
Am Sonntag den 3. Juli d. J.
wird ein Extrazug
Hamburg=Lübeck=Schwerin

und zurück abgefertigt:
Abfahrt von Lübeck 9 Uhr 5 Min. Morg.
Abfahrt von Schönberg 9 Uhr 37 Min. Morg.
Abfahrt von Grevesmühlen 10 Uhr 3 Min. Morg.
Abfahrt von Bobitz 10 Uhr 24 Min. Morg.
Abfahrt von Kleinen 10 Uhr 40 Min. Morg.
Ankunft in Schwerin 11 Uhr 2 Min. Morg.
                          ---------------------
Abfahrt von Schwerin 9 Uhr 24 Min. Abends
Abfahrt von Kleinen 9 Uhr 47 Min. Abends
Abfahrt von Bobitz 10 Uhr 4 Min. Abends
Abfahrt von Grevesmühlen 10 Uhr 21 Min. Abends
Abfahrt von Schönberg 10 Uhr 46 Min. Abends
Ankunft in Lübeck 11 Uhr 12 Min. Abends
Auf den vorgenannten Stationen werden an diesem Tage zu dem Extrazuge Hamburg=Lübeck=Schwerin

Fahrbillets II. und III. Wagenklasse
nach Schwerin zum einfachen Fahrpreise

ausgegeben, welche zur Rückfahrt nicht allein zum Extrazuge Schwerin=Lübeck=Hamburg, sondern auch am 4. Juli cr. zu den fahrplanmäßigen, von Schwerin um 8 Uhr 11 Min. Morgens und um 1 Uhr 42 Min. Nachmittags abgehenden Personenzügen Gültigkeit haben.
In gleicher Weise werden am 3. Juli cr. zu dem um 7 Uhr 52 Min. Morgens abgehenden Zuge in Wismar Billets zum einfachen Fahrpreise nach Schwerin ausgegeben, welche zur Rückfahrt mit allen fahrplanmäßigen Zügen am 3. und 4. Juli cr. berechtigen.
Freigewicht für Gepäck wird auf diese Doppelbillets nicht gewährt.
Schwerin den 13. Juni 1881.

Die Direction.       


Die von mir am 26. Juni verloosten Mobilien haben gewonnen
          Gewinn Nr. 1 auf Loos 47.
          Gewinn Nr. 2 auf Loos 69.
          Gewinn Nr. 3 auf Loos 281.
          Gewinn Nr. 4 auf Loos 294.
          Gewinn Nr. 5 auf Loos 265.
          Gewinn Nr. 6 auf Loos 86.
          Gewinn Nr. 7 auf Loos 234.
Die Gewinne werden nur bei Vorzeigung der Loose verabfolgt.

Herrnburg.                                                     J. P. Lüdemann.
                                                              Tischlermeister.


Verloren

während des letzten Fackelzuges eine goldene Broche. Der ehrliche Finder wird gebeten, dieselbe gegen eine gute Belohnung abzugeben bei

Fr. Stoppel.       


Beim Selmsdorfer Brande ist eines von unsern Nothkübeln vertauscht. Wir ersuchen, wer solches mitgenommen, wollen uns dasselbe wiederzubringen.

Die Dorfschaft Teschow.       


Gefunden.

Am Dienstag dieser Woche ist ein Portemonais mit Geld, auf dem Wege vom Siemzerthor bis zur Maurinebrücke, gefunden worden, welches der rechtmäßige Eigenthümer gegen Erstattung der Inserationskosten zurückerhalten kann Siemzerstraße Nr. 108.


Gr. Scheibenschießen
und Tanz=Unterhaltung
am Sonntag, den 3., und Montag, den 4. Juli.

1 Satz von drei Schüssen, worauf nur ein Gewinn fallen kann, 1 M. Büchsen und Schießbedarf wird geliefert. Hierzu ladet ergebenst ein

P. Lose, Schlutup.       


Todes=Anzeige.

Am 26. d. M. starb zu Freiburg in seiner Heimath am Herzschlag unser Schwager P. Fach, welches wir allen Freunden und Bekannten hiedurch ergebenst anzeigen. Tief betrauert von

H. Witting u. Frau.       
F.  Witting u. Frau.       

Schönberg d. 30. Juni 1881.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Donnerstag den 30. Juni 1881.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Die Direction.
Steiner.                          Frels.


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Für unsere geehrten Abonnenten liegt der heutigen Nummer ein Prospect des Bankhauses Albert Herrmann in Braunschweig bei, den wir der gefl. Beachtung bestens empfehlen.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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